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Leistungsverzeichnis
über
Innenputz
28.10.2026
Stadt Willich_OWB
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Stadt Willich_OWB Büroadresse 47877 Willich Tel.: 0 21 56 / 949 - 0 Fax: 0 21 56 / 949 - 101 Projekt: Hubertusschule Bauteil B Ausschreibungs-LV
Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis 1 Vorbereitende Arbeiten ..................................................................................................................... 11 2 Innenwandputz .................................................................................................................................. 12 3 Stundenlohnarbeiten ......................................................................................................................... 16 Gesamtzusammenstellung Innenputzt ...................................................................................................... 16
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Stadt Willich_OWB Seite 3 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibungs-LV
| Objekt: | GS Hubertusschule Schillerstraße 20, 47877 Willich | |
|---|---|---|
| Projekt/Gewerk: | Innenputzarbeiten | |
| Ausführungszeitraum: | ca. 03. KW 2027 bis 05. KW 2027 | |
| Auftraggeber: | Stadt Willich | Geschäftsbereich I/2 Schule Brauereistraße 7, 47877 Willich | |
| Bauleitung: | Stadt Willich Objekt- und Wohnungsbau 47877 Willich. |
Allgemeine Vorbemerkungen I. Objektbeschreibung - Angaben zur Baustelle
Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude für eine Grundschule in Willich-Schiefbahn. Der Neubau bildet als Zwischentrakt die Verbindung zwischen den vorhandenen Bauteilen A und C. Er beinhaltet den Hauptzugang zu den Schulgebäuden, Sanitärräume sowie multifunktionale Klassenräume.
Baugrundstück und Baustellenlogistik Das Baugrundstück grenzt an private und öffentliche Grundstücke und ist durch mobile Bauzäune des Rohbauunternehmers verschlossen.
Die Baustelleneinfriedung ist geschlossen zu halten. Die Zufahrt erfolgt über die Schillerstraße. Die Zuwegung über die umgebenden Straßen ist beengt und muss vor Angebotsabgabe unbedingt durch AN begutachtet sein. Die Feuerwehrzufahrten der angrenzenden Schulgebäude sind jederzeit offen zu halten.
Sicherungsmaßnahmen im Zufahrtsbereich der Straße sowie polizeiliche Genehmigungen einschl. verkehrstechnischer Regelungen sind entsprechend zu berücksichtigen, einzukalku- lieren und gemäß Erfordernis einzuholen.
Dem Bieter wird empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten vor Abgabe seines Angebotes zu besichtigen und sich über die Örtlichkeit Klarheit zu verschaffen. Spätere Einwände und Nachforderungen aufgrund der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten können nicht berücksichtigt werden.
Bauablaufplanung Alle Leistungen werden während der Betriebszeit der Schule ausgeführt. Es ist zu gewährleisten, dass ein weitestgehend störungsfreier Ablauf mit erhöhten Anforderungen an die Baustellensicherung erfolgt und alle Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
WICHTIG:
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Stadt Willich_OWB Seite 4 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Besondere Vorbemerkungen Ausschreibungs-LV
Zusatzaufwand durch sämtliche Erschwernisse durch die Ausführung der Arbeiten während des laufenden Schulbetriebes sind in den Kosten einzukalkulieren, wie u.a.:
- stark eingeschränkte Platzverhältnisse für BE. Containerstellflächen, Geräteaufstellflächen etc.
- ggf. eingeschränkte Zeitfenster (nach Schulschluss ab 13:30 Uhr oder samstags) für den An- und Abtransport von Geräten, Maschinen, Materialien etc.
- Gestellung eines Sicherungspostens
Um die dauerhafte Sicherheit der Kinder auf dem Schulgelände zu gewährleisten, sind die Grenzen des Baustellenbereichs regelmäßig zu kontrollieren.
Für die Reinhaltung der Baustelle bis zur Abnahme ist der Auftragnehmer verantwortlich. Evtl. erforderliche Aufräumungsarbeiten durch Dritte werden gegebenenfalls anteilig vom Auftragsvolumen in Rechnung gestellt.
Kosten Baustrom, Bauwasser, Versicherung Der Anschluss für Baustrom einschließlich Baustromkasten wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Stromverbrauch wird mit einer prozentualen Umlage in Höhe von 0,35 % von der Bruttoschlussrechnung in Abzug gebracht.
Alternativ kann der Auftragnehmer Baustrom auf eigene Kosten organisieren oder durch den Einbau eines Zwischenzählers nachweisen. Die Installationskosten des Zählers trägt der Auftragnehmer.
Bauwasser wird vom Auftraggeber über einen Kurzzeitanschluss zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt über einen Zwischenzähler.
Für das Bauvorhaben wird vom Auftraggeber eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, deren Bedingungen eingesehen werden können. Schadensfälle, die unter den Versicherungsschutz fallen sind dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Die vom Auftraggeber zu leistende Prämie wird anteilig umgelegt und von der Schlussrechnung abgezogen. Sie beträgt 0,15% der Bruttoauftragssumme.
Organisation, Termine Um eine termingerechte Fertigstellung der Baumaßnahme zu gewährleisten, sind bei der straffen Ausführungszeit der Gesamtmaßnahme für Arbeitsunterbrechungen durch Betriebsferien jeglicher Art, Schützenfest usw. keine Spielräume vorhanden und werden nicht anerkannt. Darüber-hinausgehende Unterbrechungen durch höhere Gewalt (Schlechtwetter usw.) sind durch entsprechende Präventivmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für einen zügigen und reibungslosen Bauablauf ist unter den gegebenen Umständen ein erhöhtes Maß an Zusammenarbeit der einzelnen Gewerke unabdingbar. In diesem Zusammenhang ist es u. a. notwendig, die im vorliegenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten auf ein Höchstmaß zu forcieren um die termingerechte Ausführung der nachfolgenden Gewerke zu gewährleisten.
Arbeitsschutz Der persönliche Arbeitsschutz gemäß
- den einschlägigen Richtlinien der Berufsgenossenschaften,
- den einschlägigen Gesetzen und DIN-Normen ist in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht besonders vergütet.
II. Allgemeine Vorbemerkungen zum LV
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Stadt Willich_OWB Seite 5 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Besondere Vorbemerkungen Ausschreibungs-LV
Grundlage für die Ausführung der Bauleistung ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C in der zur Zeit der Ausführung gültigen Fassung. Zur technischen Ausführung sind die darin aufgeführten DIN-Normen und gültigen Regeln zu beachten. Die Angebotsabgabe ist für den Auftraggeber kostenfrei. Es gelten die Vertragsbestimmungen des Auftraggebers. Die Gewährleistung richtet sich nach VOB Teil B.
Zur technischen Ausführung sind alle DIN-Verordnungen und gültigen Regeln für das jeweilige Gewerk zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr, Technische Anschlussbedingungen (TAB).
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestim- mungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Die technologische Vorgehensweise bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wobei die Arbeiten so auszuführen sind, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Schmutz auf das vermeidbare Maß reduziert werden.
Bestandteile der Leistungsverzeichnisses (LV) sind:
- Ausführungszeichnungen 1:50
- Bauzeitenplan
Diese Unterlagen sind vom Auftragnehmer entspr. DIN zu prüfen. Die Dokumentationsunterlagen (ggfls. Zeichnungen, Prüfbescheinigungen, Zulassungsbescheinigungen, Abnahmeprotokolle…) sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor der Abnahme in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form (PDF) vorzulegen."
Sämtliche Planunterlagen werden dem AN seitens des Auftraggebers / Planers nur als PDF-Datei zugänglich gemacht. Den Ausdruck hat der AN für seine Bedürfnisse selbst und auf seine Kosten zu organisieren.
Die Angebotsabgabe ist für den Auftraggeber kostenfrei. Die Vergabe erfolgt gemäß den Bedingun-gen der VOB Teil A und nach der öffentlichen Ausschreibung. Es gelten die Vertragsbestimmungen des Auftraggebers. Die VOB ist generell vereinbart.
Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene oder gütegesicherte Baustoffe und Bauteile zu verwenden; Zulassungen sind auf Anfrage der Bauleitung unverzüglich vorzuweisen.
Die Materialauswahl erfolgt nach Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach vorausgegangener Bemusterung. Es wird produktneutral ausgeschrieben. Der AN benennt das angebotene Produkt.
Bei Vorliegen von sach- oder fachlich begründeten Einwänden gegen die vorgesehenen Baustoffe, Baumaterialien sowie Einbauten muss die Bauleitung in Kenntnis gesetzt werden zwecks Absprache von Alternativen. Dies muss jedoch so rechtzeitig erfolgen, dass der Bauablauf hiervon nicht beeinflusst wird.
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Die Auflagen des Bauordnungsamtes der Stadt Willich und weiteren, an diesem Verfahren beteiligten Behörden sind einzuhalten und zu erfüllen. Der Auftraggeber, dessen Vertreter und auch die durch den Auftraggeber eingesetzte örtliche Bauleitung sowie die Fachingenieure haben generell Zutritt zu der Baustelle während der Arbeitszeiten.
Es wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass sich die Baustelle auf dem Gelände einer Schule befindet.
Werk- & Montageplanung
Die Werkstatt- und Montageplanung, die der Auftragnehmer gemäß VOB/C anfertigt, greift nicht in die Dimensionierungen der tragenden und nichttragenden Konstruktionen sowie Auslegungen der Ausführungsplanung ein. Bauphysikalische und geometrische Angaben bleiben unverändert. Verbindungsmittel und geometrisch nicht relevante Details der Planung können im Rahmen der Werkstattplanung alternativ vorgeschlagen werden. Änderungsvorschläge sind vor Fertigstellung der Werkstatt- und Montagepläne beim Ausführungsplaner zu beantragen. Alle vorgesehenen Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung sind dabei kenntlich zu machen. Die aufgrund von Änderungen gegenüber der übergebenen Ausführungsplanung gegebenenfalls entstehenden Kosten für nochmalige Prüfung durch den Prüfingenieur bzw. nochmalige Koordination der Planungs-beteiligten und Erstellung neuer Berechnungen trägt der Auftragnehmer. Die Prüfung und Freigabe der Werkstatt- und Montageplanung beziehen sich auf die abgestimmten und auf die geometrischen Änderungen. Die Folgen nicht abgestimmter Änderungen trägt der ausführende Auftragnehmer.
Angebotspreisbildung
Alle Positionen werden nach vertraglichen Einheitspreisen vergütet.
In die Angebotspreise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen, fach- und sachgemäßen sowie funktionstüchtigen/betriebsfertigen Ausführung der Leistungen und Lieferungen notwendig ist (schlüsselfertige Leistungen); insbesondere müssen darin auch alle Nebenleistungen gemäß VOB Teil C und ferner alle Leistungen und Aufwendungen, die nach der Verkehrssitte, den allg. anerkannten Regel der Technik enthalten sein.
Erachtet der AN die Ausschreibungsunterlagen als unvollständig, unklar oder fehlerhaft, so hat er dies während der Angebotsphasen, Bearbeitung und ausschließlich rechtzeitig vor Angebotsabgabe anzuzeigen.
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen zur Verringerung von Staub und Lärm sind vom Auftragnehmer vorzusehen und in den Leistungspositionen einzurechnen bzw. mit diesen abgegolten.
Abrechnung
Die Rechnungen einschließlich der Aufmaße sind kumulativ zu stellen. Aufmaße bereits gestellter Abschlagsrechnungen sind der jeweiligen aktuellen Rechnung komplett beizufügen und weiterzuführen.
Zur Schlussrechnung ist ein Komplettaufmaß beizufügen. Bei der Rechnungslegung ist die Nummerierung des LVs zwingend zu übernehmen.
Aufmaße sind zu unterschreiben. Die Einzelaufmaße sind übersichtlich und in der Reihenfolge der
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Positionen zu erstellen und zu unterschreiben. Sie sind 1-fach auszuführen, wobei das Original beim AG verbleibt.
Es werden grundsätzlich nur solche Aufmaße anerkannt, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwachung geprüft wurden. Die Aufmaße sind vor der Rechnungslegung zu erstellen und der Bauüberwachung zur Prüfung zu übergeben. Nach gemeinsamer Prüfung der Aufmaße ist die Rechnung zu stellen. Insgemeinkosten werden nicht separat vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren,
- für das komplette Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung einschl. aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen,
- für An- und Abtransport aller Materialien und Werkzeuge,
- für das Vorhalten von Werk- und Hebezeugen einschl. Betriebskosten,
- für Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt,
- für das Anfertigen aller Unterlagen für die Montage und Abrechnung,
- für die Vorbereitung bauseitiger Stemmarbeiten: Anzeichnen aller Wand- und Deckendurchbrüche und Schlitze,
- für die Abrechnung aller tariflichen und außertariflichen Aufwendungen für das Montagepersonal,
- für das Beaufsichtigen der Arbeiten durch einen Fachingenieur, Techniker oder Meister,
- für vorübergehende, vom Bauablauf abhängige Arbeitsunterbrechungen,
- für Arbeitsplatzbeleuchtung, Sicherung und tägliche Reinigung der Arbeitsstellen,
- für das Erstellen der Werksplanung (z.B. Unterverteilungspläne),
- für das werktägliche Führen des Bautagebuches, zweifach,
- Teilnahme des bestellten Obermonteures an der wöchentlichen Baubesprechung,
- für die Teilnahme an allen gewerkespezifischen Prüfungen und Abnahmeterminen,
- für die Bereitstellung von Prüfprotokollen und Fachunternehmerbescheinigungen,
- für die Inbetriebnahme aller Anlagenteile,
- für die Einweisung des Nutzers, sind als Insgemeinkosten in die Einheitspreise einzurechnen.
- vor dem Verschließen von Trockenbauwänden, oder der Estricheinbringung ist ein Termin vor Ort mit der Bauleitung zur Zustandsfeststellung erforderlich. Der Termin ist der Bauleitung rechtzeitig bekanntzugeben.
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Der AG bestellt den Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) gemäß Baustellen- verordnung.
Der AN hat die Hinweise des SiGeKo zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Für die Baustelle wird bauseitig ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeitet, der die zu erwarten- den Gefährdungen bei den einzelnen Gewerken auflistet u. Lösungen für einen sicheren Baustellenbetrieb vorgibt. Jeder AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeit über die Inhalte des SiGe-Plans zu informieren und bei der Ausführung zu berücksichtigen. Zur Information kann der SiGeKo Erläuterungstermine festsetzen, an denen alle an der Baustelle beschäftigten AN teilnehmen müssen. Soweit der AN für sein Gewerk vom SiGe-Plan abweichende Gefährdungen feststellt, hat er diese vor Arbeitsbeginn dem AG anzuzeigen und Sicherheitslösungen darzulegen. Gleiches gilt, falls der AN vom SiGe-Plan abweichende Sicherheitslösungen anstrebt. Die Gefährdungsanalysen und vorgesehenen Sicherheitslösungen sind auf Verlangen des AG schriftlich darzustellen. Der AG kann vom SiGe-Plan abweichende Sicherheitslösungen zurück- weisen und die im SiGe- Plan aufgeführten
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Stadt Willich_OWB Seite 8 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Besondere Vorbemerkungen Ausschreibungs-LV
Lösungen verlangen.
Stellt d. Koordinator bei Sicherheitsbegehungen Ausführungsmängel in den Belangen von Sicherheit und Gesundheitsschutz fest (Begehungsprotokolle), sind diese unmittelbar zu beseitigen und die Beseitigung innerhalb von 3 AT schriftlich an den SiGeKo zu melden. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den AN nicht von der Abstimmungspflicht gem. §8 ArbSchG u. §6 Abs. 2 UVV "Allgem. Vorschriften". Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung d. Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt. Aufwendungen des AN durch Forderungen des SiGe-Plans bzw. des SiGeKos sind in die EP einzurechnen.
Unterweisungspflicht: Der AN hat seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
Bei Arbeitnehmerüberlassungen trifft die Pflicht zur Unterweisung (s.o.) den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation u. der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.
Besondere Vorbemerkungen ALLGEMEINES UND GELTUNGSBEREICH
Zur technischen Ausführung sind alle nachfolgend aufgeführten DIN-Verordnungen und gültigen Regeln zu beachten:
- DIN 18299 (ATV)
- DIN 18451 (Gerüstarbeiten)
- DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten)
- Merkblätter des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. z.B. "Putzoberflächen im Innenbereich"
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den DIN-Normen, Fachregeln der Verbände, Verordnungen der Baubehörden, allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie Hinweisen des Werkstofflieferanten zu erfolgen. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr, Technische Anschlussbedingungen (TAB).
Ausführungshinweise
Elektrodosen und Schlitze Alle Elektrodosen und später freizulegende Einbauteile sind vor dem Verputzen zu kennzeichnen. Eingebaute Teile, die vom Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen. Das Schließen von Leitungsschlitzen und Aussparungen ist mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nichts Gegenteiliges ausgeschrieben wird.
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Stadt Willich_OWB Seite 9 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Vorbereitende Arbeiten Ausschreibungs-LV
Menge Einheit E-Preis G-Preis
Einputzen von Fensterbänken Fensterbänke sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können.
Einsatz von Putzprofilen An allen Öffnungen, Ecken, vorspringenden Kanten usw. des Außen- und Innenputzes sind Putzprofile anzubringen; diese werden vergütet.
Auswahl von Schienen und Profilen Schienen und Profile wie Eckschutzschienen, Abschlussschienen, Dehnungsfugenprofile, Randwinkel und Einfassprofile aus Metall müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosionsresistent sein.
Problematische Untergründe Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar oder zu erwarten sind, sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Rissen und deren Vergütung sind in diesem Zuge mit dem AG abzustimmen.
Hinweise zu Putzträger Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall, Baustahlmatten u.ä. müssen frei von losem Rost sein. Textile Gewebe für den Außenbereich müssen alkalibeständig sein. Nägel, Klammern und andere Befestigungsmittel müssen bei Verwendung in feuchten Räumen und für Arbeiten mit Gips rostgeschützt sein.
Abdeckungen und Schutzmaßnahmen Fenster, Fensterstöcke, Türen, Tür-Futter, Tür-Rahmen, Tür-Zargen, Verglasungen, Sichtbeton- Elemente, angrenzende Bauteile, usw. sind vor Beginn der Arbeiten sorgfältig abzudecken.
Unebene Wände bereitet der Unternehmer in jedem Falle für eine einwandfreie Putzarbeit vor. Alle vor- und zurückspringenden Kanten und Ecken müssen flucht- und lotrecht ausgebildet sein. Die Qualitätsstufen der Putzoberflächen im Innenbereich sind gemäß Anhang C zur DIN 18550-2 auszuführen und entsprechend o.a. Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Die jeweils geforderte Qualitätsstufe ist in den Einzelpositionen angegeben. Sofern keine Qualitätsstufe angeben ist, gilt die Standardstufe Q2.
Dehnungsfugen an Wänden Sofern nicht anders beschrieben sind Dehnungsfugen im Abstand von < 15 m anzuordnen. Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind grundsätzlich mit Absaugung auszuführen.
Weitere Leistungen, die in die Einheitspreise einzukalkulieren sind: Sämtliche Arbeits-, Flächen- und Schutzgerüste im Innenbereich, auch über 3,50 m Arbeitshöhe, sowie spezielle Hebegeräte, die für die Ausführung der einzelnen Leistungen notwendig sind, sind vom Auftragnehmer zu stellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die einzelnen Arbeitshöhen sind in den Hauptpositionen angegeben.
Sonstiges Der Bieter darf nur allgemein anerkannte Markenfabrikate bekannter Hersteller für die Durchführung der Arbeiten verwenden. Dabei sind verschiedene Arbeiten innerhalb eines Systems oder Aufbaus mit entsprechenden Materialien desselben Herstellers auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht bekannte bzw. ungeeignet erscheinende Materialien abzulehnen. Auf Verlangen sind dem AG Proben, Prüfzeugnisse anerkannter staatlicher Materialprüfanstalten kostenfrei vorzulegen.
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Stadt Willich_OWB Seite 10 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Vorbereitende Arbeiten Ausschreibungs-LV
Menge Einheit E-Preis G-Preis
Für die Durchführung der nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen wählt der Bieter folgendes Produkte / System:
Vom Bieter auszufüllen
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Materialien gelten als Mindestnorm für die Güte und Beschaffenheit, Qualität, Abmessungen und Form des jeweiligen Materials. Die Bezugsquellen von Materialien müssen der Bauleitung auf Verlagen nachgewiesen und mit Projektbezogenen Lieferscheinen belegt werden. Probestücke, entsprechend der vom AN kalkulierten Ausführung sind nach Aufforderung vorzulegen.
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Stadt Willich_OWB Seite 11 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Vorbereitende Arbeiten Ausschreibungs-LV
Menge Einheit E-Preis G-Preis
1 Vorbereitende Arbeiten
1.10 Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung umfasst alle für eine funktionsgerechte, dem Stand der Technik entsprechende Durchführung der Putzarbeiten erforderlichen Einrichtungen und Geräte. Hierunter fallen vor allem:
Liefern, Abladen, Aufstellen und ggf. Umbauen aller für die Bauausführung erforderlichen Einrichtungen wie Geräte, Maschinen, Innen-Gerüste, Bauwagen, Lager- und Materialcontainer, Aufenthaltsräume, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Absperrungen, Sicherung und Beleuchtung sowohl des direkten Arbeitsplatzes, als auch Beleuchtung der gesamten Baustelle, Herstellen aller erforderlicher Versorgungswege und Versorgungsanschlüsse wie Wasser, Strom, etc. sowie Entsorgungsanschlüsse für Abwasser oder Abwassertechnik einschl. Entsorgung des Abwassers.
Ein zentraler Baustrom und ein Bauwasseranchluss ½“ sind vorhanden (siehe hierzu die Vorbemerkungen).
Rückbau, Verladen und Abtransport der Einrichtungen nach Beendigung der Bauarbeiten. 1,00 psch .............................. ..............................
1.20 Bauteile mit Folie schützen Vollflächiges Abkleben/Abdecken von angrenzenden Bauteilen zum Schutz vor Verunreinigungen mit geeignetem Material, wie z.B. PE-Folie, einschl. dem Vorhalten und rückstandslosem Beseitigen, nach Abnahme der Bauleistung.
Bauteil: Fensterflächen 210,00 m² .............................. ..............................
1.30 Schutzmaßnahme Boden Böden zum Schutz mit Malervlies abkleben oder staubdicht abdecken, inkl. Beseitigung der Abdeckmaterialien nach Beendigung der Putzarbeiten.
Bauteil: Böden
600,00 m² .............................. ..............................
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Stadt Willich_OWB Seite 12 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Innenwandputz Ausschreibungs-LV
Menge Einheit E-Preis G-Preis
2 Innenwandputz
2.10 Aufbrennsperre für stark saugende Untergründe Organische Grundierung auf stark saugenden Putzuntergründen wie Kalksandstein.
Anforderungen an Grundierungen und Haftbrücken: Es sind nur Grundierungen und Haftbrücken zugelassen, die wasserbasiert sind und lösemittel- und weichmacherfrei gemäß VdL-RL01 eingestuft sind, sowie deren Gehalt an SVHC-Stoffen < 0,1% beträgt.
Untergrund: Kalksandstein Arbeitshöhe: bis 3,50 m
Angebotenes Produkt
420,00 m² .............................. ..............................
2.20 Haftbrücke Betonflächen Betonflächen Wände mit Haftanstrich, auf organischer Basis, quarzgefüllt, pigmentiert, wasserverdünnbar als Vorbereitung der Putzarbeiten aufbringen.
Einbauort: EG und OG Arbeitshöhe: bis 3,50m
Angebotenes Produkt
1.160,00 m² .............................. ..............................
2.30 Gipswandputz, 13-15 mm, 1-lagig auf Beton Innenwandputz (DIN 18550/DIN EN 998-1) aus Gips-Trockenmörtel (DIN EN 13279-1) als Maschinenputz, einlagig, auf Wänden als geglätteter Putz, Ausführung für übliche Beanspruchung, Oberflächenqualität Q2, Farbton weiß, ehemalige Putzmörtelgruppe P IV (nach DIN V 18550, Gruppe 1 (DIN EN 13279-1), Druckfestigkeit mind. 3,0 N/mm², Putzgrund Mauerwerk und Beton, Putzhöhe bis 3,70 m, Putzdicke 12-15 mm liefern und fachgerecht herstellen, einschl. aller erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten.
Untergrund: KS und Beton Arbeitshöhe: bis 3,50m Oberfläche: Q2 – geglättet Öffnungen: < 2,50 m² werden übermessen
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Stadt Willich_OWB Seite 13 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Innenwandputz Ausschreibungs-LV
Menge Einheit E-Preis G-Preis
Angebotenes Produkt 1.580,00 m² .............................. ..............................
2.40 Mehrputzstärke 5 mm Zulage für Mehrputzstärke 5 mm Putzdicke auf Anweisung der Bauleitung in Teilbereichen aufbringen. 50,00 m² .............................. ..............................
2.50 Eckschutzleisten, verzinkt Verzinkte Eckschutzleisten für Innenputz liefern und an allen Ecken und Kanten in verschiedenen Längen lot- und fluchtrecht mit Ansetzmörtel für Putzdicke 15 mm einbauen.
Einbauort: EG und OG Arbeitshöhe: bis 3,50m
Angebotenes Fabrikat
380,00 m .............................. ..............................
2.60 Putzabschlussprofil, nicht rostend Putzabschlußprofil aus nichtrostendem Stahl, innen, zur Begrenzung verschiedener Bauteile oder für Sichtfugen im Innenbereich.
Einbauort: EG und OG Arbeitshöhe: bis 3,50m 30,00 m .............................. ..............................
2.70 Fensterlaibungen und Stürze innenseitig einputzen Fensterleibungen und Stürze innenseitig einputzen, inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, sonst wie in den Putzpositionen beschrieben als Zulage.
Laibungsbreite: bis 15cm Untergrund: KS Mauerwerk, Beton Einbauort: EG und OG Arbeitshöhe: bis 3,50m, z.T. über Kopf 250,00 m .............................. ..............................
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Stadt Willich_OWB Seite 14 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Innenwandputz Ausschreibungs-LV
Menge Einheit E-Preis G-Preis
2.80 Glattstrich Anschlussfolie Glattstrich mit Mörtel auf Fenster- und Türlaibungen als Zulage, zur Herstellung eines ebenen und tragfähigen Untergrundes für die überputzbare Tür- und Fensteranschlussfolie. Die Arbeiten sind im Vorfeld der eigentlichen Putzarbeiten auszuführen. Eine separate Anfahrt ist einzukalkulieren.
Laibungstiefe: bis 15cm Untergrund: KS Mauerwerk, Beton Arbeitshöhe: bis 3,50 m 380,00 m .............................. ..............................
2.90 Stahlumfassungszarge nachträglich einputzen Stahlumfassungszargen nachträglich einputzen. 14 St. .............................. ..............................
2.100 Installationsschlitz verputzen, bis 100 mm Installationsschlitze mit Glaswolle ausstopfen, mit verzinktem Drahtgewebe überspannen, verputzen und an den vorhandenen Putz angleichen, einschl. aller Nebenarbeiten.
Schlitzbreite: bis 100 mm Schlitztiefe: bis 50 mm Untergrund: KS Mauerwerk, Beton Arbeitshöhe: bis 3,50m 45,00 m .............................. ..............................
2.110 Installationsschlitze verputzen, bis 200 mm Installationsschlitze wie vor, jedoch:
Schlitzbreite: > 100 mm bis 200 mm Schlitztiefe: bis 100 mm 15,00 m .............................. ..............................
2.120 Wanddurchbrüche verputzen, bis 500 cm² Wanddurchbrüche nachträglich verputzen, incl. Angleichen an den vorhandenen Putz.
Ansichtsfläche: bis 500 cm² Untergrund: KS Mauerwerk, Beton Arbeitshöhe: bis 3,50m 10 St. .............................. ..............................
2.130 Putz von Kleinflächen Gipsputz auf Massivwänden für das nachträgliche Verputzen von Kleinflächen zwischen 1–5 m². Der Wandputz ist in zwei Lagen zu liefern und aufzubringen.
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Stadt Willich_OWB Seite 15 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Innenwandputz Ausschreibungs-LV
Menge Einheit E-Preis G-Preis
Untergrund: KS Mauerwerk, Beton Oberfläche: abgerieben und gefilzt Putzdicke: 15 mm Arbeitshöhe: bis 3,50m
20,00 m² .............................. ..............................
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Stadt Willich_OWB Seite 16 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Titel: Stundenlohnarbeiten Ausschreibungs-LV
Menge Einheit E-Preis G-Preis
3 Stundenlohnarbeiten
HINWEIS Arbeiten im Stundenlohn werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch die Bauleitung anerkannt. Anfallende notwendige Stundenlohnarbeiten sind daher mit einer Schätzung der notwendigen Zeit vor Beginn der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Hierfür erforderliche Materialien hat der AN in Abstimmung mit der Bauleitung zu liefern. Alle Stundenlohnzettel und Lieferscheine sind der Bauleitung täglich zur Unterschrift vorzulegen, um in der Abrechnung anerkannt zu werden. Als Preise der Materialien dürfen nur ortsübliche Verkaufspreise des Baustoffhandels eingesetzt werden.
3.10 Facharbeiterstunde Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des Auftraggebers ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzureichen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Facharbeiterstunden 10,00 Std .............................. ..............................
3.20 Helferstunde Stundenlohnarbeiten wie vor, jedoch
Helferstunden
10,00 Std .............................. ..............................
3.30 Gasbrenner zur Bautrocknung Gasbrenner zur Bautrocknung mit ca. 50 KW Leistung inkl. Bedienung (d.h. Gasflasche ständig erneuern, evtl. Wartung bei Störfälle usw.) liefern, aufstellen, vorhalten und nach Angabe der Bauleitung entfernen. 200,00 Std .............................. ..............................
Gesamtzusammenstellung Innenputzt
1 Vorbereitende Arbeiten EUR ..............................
2 Innenwandputz EUR ..............................
3 Stundenlohnarbeiten EUR ..............................
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Stadt Willich_OWB Seite 17 Projekt: Hubertusschule Bauteil B 28.10.2026 Gesamt: Innenputz Ausschreibungs-LV
Netto Summe EUR ..............................
- 19,0 % MwSt EUR ..............................
Gesamtsumme EUR ..............................
Preisnachlass :..............................%
„Der/Die Bieter/in gewährt auf alle Zahlungen aus der o. g. Maßnahme ein Skonto von .......% mit einem Zahlungsziel von ........ Werktagen“