UHGW_Merkblatt-Staub-Baustellen.pdf

Innenputzarbeiten für den Neubau eines Bauhofs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 09:34 (Europe/Berlin)

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Merkblatt für Maßnahmen zum Schutz gegen Luftverunreinigungen bei Baustellen

Staubemissionen, die durch Tätigkeiten im Zusammenhang mit Baustellen entstehen können, sind sowohl durch Maßnahmen nach dem Stand der Technik zur Staubbegrenzung bei den eingesetzten Maschinen und Arbeitsprozessen als auch durch organisatorische Maßnahmen bei Betriebsabläufen so weit als möglich zu begrenzen.

Anforderungen an mechanische Arbeitsprozesse Auf Baustellen sind Emissionen von Stäuben und Aerosole durch entsprechende Maßnahmen an der Quelle zu reduzieren. Insbesondere bei staubenden Tätigkeiten (Schleifen, Fräsen, Bohren, Strahlen, Behauen, Spit- zen, Abbauen, Brechen, Mahlen, Schütten, Abwerfen, Trennen, Sieben, Be-/Entladen, Greifen, Wischen, Trans- portieren) sind folgende Maßnahmen zu treffen:

• Kein Abblasen von angefallenen Stäuben. Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Unvermeidbare Staubablagerungen sind mit Feucht- oder Nass- verfahren nach dem Stand der Technik oder mit saugenden Verfahren unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber zu beseitigen. • Staubbindung durch Feuchthalten des Materials z.B. mittels gesteuerter Wasserbedüsung. • Bauschutttransport und Umschlagverfahren mit geringen Abwurfhöhen, kleinen Austrittsgeschwindigkei- ten und geschlossenen oder abgedeckten Auffangbehältern (auch bei Fahrzeugen) verwenden. Sind größere Höhen nicht vermeidbar, sind Fallrohre, abgedeckte Schuttrutschen usw. einzusetzen. Rohr- schlüsse sind mit Manschetten staubdicht zu verbinden. • Unterlassen des Abwerfens von Abrissgut aus Entkernungs- und Innenausbaumaßnahmen (Balken, Tü- ren, Leichtbauelemente usw.) sowie Transport und Ablagerung dieser Materialien per Hand oder mit Hilfe von Bauaufzügen. • Abbruch-/Rückbauobjekte möglichst großstückig mit geeigneter Staubbindung (z.B. Benetzung) zerlegen. Zerkleinerung auf externen, gering belasteten Lagerplätzen vornehmen. • Einplanung des Gerüstes und staubmindernde Abdeckungen bei Abbruchmaßnahmen. • Vollständige Kapselung von Förderbändern. • Bei großflächigen Rückbauarbeiten, Abbrüchen und Sprengungen von Großobjekten, welche eine Ab- kapslung (Einhausung des Bauwerks) nicht ermöglichen, ist eine geeignete alternative Staubbindung, wie intensive Benetzung oder Wasservorhang, vorzusehen.

Anforderungen an Geräte und Maschinen • möglichst emissionsarme und gering staubfreisetzende Arbeitsgeräte verwenden mit:

  • Emissionsraten nach dem Stand der Technik
  • Absaugung an Arbeitsöffnungen, Entstehungs- und Austrittsstellen
  • gekapselten Staubquellen
  • Verkleidungen
  • Staubbindung durch Benetzung oder Wasserführung • Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren am Einsatzort sind im Plangebiet, sofern möglich, mit Partikel- filter-Systemen auszustatten. • Bei staubintensiven Arbeiten mit Maschinen und Geräten zur mechanischen Bearbeitung von Baustoffen (wie z.B. Trennscheiben, Schleifmaschinen), sind staubmindernde Maßnahmen (wie z.B. Benetzen; Erfas- sen, Absaugen, Staubabscheiden) zu treffen. • Offene Materialübergaben sind zu vermeiden. • Laufzeiten der Maschinen sind zu optimieren, Leerlauf ist zu vermeiden. Abschalten der Motoren der zum Be- und Entladen wartenden Fahrzeuge, soweit dies betriebsbedingt möglich ist.

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weitere Anforderungen • Lagerung von Materialien im Baustellenbereich vermeiden. Wenn dies nicht möglich ist, sollen Abwehungen von staubförmigen Material durch Abdeckung, Befeuch- tung oder Abschirmung begrenzt und Liegezeiten im Freien so weit wie möglich verkürzt werden. Dies gilt auch für Erdaushub. • Einrichtung von Lkw-Radwaschanlagen an den Ausfahrten von Baustraßen bzw. Baustellenbereichen in den öffentlichen Verkehrsraum. • Ausstattung der Baustraßen mit einem tragfähigen Asphaltbelag. Wenn dies nicht möglich ist, sind auf unbefestigten Pisten Stäube z.B. mit Wasserberieselungsanlage geeignet zu binden. • Regelmäßige Reinigung der Baustraßen mit wirksamen Kehrmaschinen (ohne Aufwirbelung) oder durch Nassreinigungsverfahren. • Umgehende Instandsetzung von beschädigten Straßenoberflächen. • Überwachte Beschränkung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Baupisten auf beispielsweise 30 km/h.

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