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Ergänzung zu Formblatt 214 Punkt 1.2 – Vertragsfristen
Neubau Bauhof Am Helmshäger Berg 6b Greifswald
Als verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B und Punkt 1.2. der Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214) werden ausdrücklich die nachfolgenden Fristen vereinbart.
Der Leistungsumfang ist in mehreren Bauphasen zu erbringen. Die Ausführung der Bauphasen ist nach Aufforderung zu beginnen und innerhalb der vorgegebenen Frist abzuschließen. Die Aufforderung zur Baudurchführung erfolgt mindestens 12 Werktage vor Ausführungsbeginn. Der in der Aufforderung benannte Termin für den Ausführungsbeginn ist maßgebend.
Los 337 – Putzarbeiten
| Leistungsinhalt der Bauphase | Vollendung Ausführung ab Ausführungsbeginn | ||
|---|---|---|---|
| Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: 08.02.2027 | |||
| Wände Innen, BT 4 (nur Kfz-Werkstatt) | 1 KW | ||
| Wände Innen, BT 1, EG | 6 KW | ||
| Wände Innen, BT 1, OG | 8 KW | ||
| Wände Innen, BT 2 | 8 KW | ||
| Voraussichtliches Ausführungsende: 05.04.2027 |