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Innenputzarbeiten für den Neubau eines Bauhofs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 09:34 (Europe/Berlin)

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Vorbemerkungen Nachhaltiges Bauen

  1. Allgemeine Vorbemerkungen für nachhaltiges Bauen

Das Bauvorhaben wird als nachhaltiges Gebäude geplant und ausgeführt. Für den Bauherren sind da- her die Umweltverträglichkeit der Bauprodukte, die Qualität der Ausführung, der Verzicht auf Schad- stoffe sowie die Minimierung von Umweltbelastungen durch die Baustelle besonders wichtig.

Der Bieter ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Baupro- dukte einzusetzen. Die Bauprodukte und –materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaf- tigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden.

  1. Deklaration

Alle Produkte sind mindestens

 21 Tage vor Bestellung

durch den Unternehmer zu benennen. Die Einreichung hat über die bereitgestellte Deklarationsliste (als Excel-Datei) zu erfolgen. Tagesaktuelle Produkteinreichungen sind zu vermeiden. Die Nachweise (Sicherheitsdatenblätter oder Herstellererklärungen) sind digital (PDF) vorzulegen. Produktdatenblät- ter und Technische Merkblätter sind digital vorzulegen. Die Datenblätter sind als separate einzelne Dateien einzureichen (zusammengesetzte Scans sind nicht gestattet).

  1. Freigabe

Es dürfen nur freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Die Freigabe erfolgt auf Grundlage der vorzulegenden Nachweise: technischen Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter (soweit für das Produkt vorhanden) und Umweltdeklarationen (kurz: EPD, soweit für das Produkt vorhanden). Diese sind zur Vermeidung von Verzögerungen spätestens 21 Tage vor der Bestellung einzureichen.

Der Anbieter verpflichtet sich, alle Produkte mit Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechend der Festlegung zur Deklaration vollständig und gesammelt zu deklarieren und mit den geforderten Unter- lagen zu übergeben. Grundsätzlich sind alle Produkte mit Sicherheitsdatenblatt durch den Unterneh- mer zu benennen und einzureichen. Unvollständig eingereichte Produkte werden nicht bearbeitet. Der AG behält sich vor bei Austauschen einmal freigegebener Produkte eine zusätzliche Bearbei- tungsgebühr zu berechnen. Bei Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor dem Einbau Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Sollte der Anbieter nicht freigegebene Produkte verwenden, sind diese Produkte auf eigene Kosten vollständig zu entfernen und auszutauschen.

  1. Produkte mit Sicherheitsdatenblättern

Produkte mit Sicherheitsdatenblättern sind grundsätzlich zu deklarieren. Dies gilt auch, wenn keine Anforderung an der Position genannt ist. Zusätzlich gelten mindestens folgende Vorgaben. Sind in den Positionen oder Titeln höhere Anforderungen genannt, gelten jene.

 PU-Systeme nicht schlechter als GIS-Code PU10 oder RU1.  RE-Systeme nur GIS-Code RE05, RE 10 und RE20.  Vor Ort eingesetzte Lacke und Farben auf nicht mineralischen Untergründen VOC <10%.

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Vorbemerkungen Nachhaltiges Bauen

 Vor Ort eingesetzte dekorative Farben und Beschichtungen auf nicht mineralischen Unter- gründen nur mit Blauer Engel (DE-UZ 12a) oder gleichwertig.  Farben und Beschichtungen auf mineralischen Untergründen mit ELF-Zertifikat.  Bitumenprodukte haben GIS-Code BBP10.  Kunstschaumdämmstoffe sind ohne (teil)halogenierte Treibmittel und ohne Chlorparaffine (SCCP, MCCP, LCCP) hergestellt.  Kunststoffe ohne Stabilisatoren mit Blei, Cadmium und Zinn-Verbindungen.  Holz-Öle nur GIS-Code Ö10.  Montageschäume sind nur für Fugen in WDVS gemäß abZ zulässig.  Montageschäume für die Fenster- und Türenmontage gemäß Leistungsverzeichnis.  Für Betontrennmittel/Schalöl nur GIS-Code BTM 01 und BTM 05

  1. Vorgaben zum Einsatz von Holz

Alle eingesetzten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe müssen ein FSC- oder PEFC-Zertifikat so- wie das dazugehörige CoC Zertifikat haben. Es ist die gesamte Lieferkette (CoC) gemäß Vorgaben PEFC/FSC sicherzustellen und nachzuweisen.

Alle Verarbeiter von Holz- und Holzprodukten haben eine Erklärung abzugeben, dass Sie nur Pro- dukte mit gültigem Zertifikat bestellt und verarbeitet haben. Dies erfolgt auf Firmenpapier mit Nen- nung der Baustelle, Auflistung der Lieferscheine (Lieferscheinnummer) und Bestätigung, dass nur zer- tifiziertes Holz eingesetzt wurde.

  1. Vorgaben zum Einsatz von Naturstein

Es darf nur Naturstein verwendet werden, der frei von Kinder- und Zwangsarbeit ist. Dies ist erfüllt bei Steinen aus der EU (CE-Kennzeichnung notwendig) und Steinen mit dem WIN=WIN Fair Stone Sie- gel.

  1. Vorgaben zum Einsatz von Beton

Es sollte nach Möglichkeit Beton verwendet werden, der CSC (Concrete Sustainability Council) zertifi- ziert ist. Hier besteht eine Transparenz über den Herstellungsprozess, die Wertschöpfungskette und über die Auswirkungen auf das soziale und ökologische Umfeld.

  1. Mengennachweise

Mit Fertigstellung der Arbeiten ist ein Mengen- und Massennachweis zu führen. Dieser dient zur ab- schließenden Feststellung der real im Gebäude verbauten Produktmengen. Der Mengen- und Mas- sennachweis kann auf Grundlage der LV Mengen und Massen erfolgen, die um Mehr- oder Minder- mengen ergänzt werden.

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  1. Vorgaben Baustelle

 Abfälle auf der Baustelle sind weitgehend zu vermeiden. Die dennoch anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemab- fälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren.

 Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbrei- tung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäu- ben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten.

 Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es ist auszuschließen, dass kein mit folgenden H-Sätzen und dem Gefahrensymbol ge- kennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt kommt:

H300, H310, H330Akute Toxizität
H340Keimzell-Mutagenität Muta. 1A / 1B
H341Keimzell-Mutagenität Muta. 2
H350Karzinogenität Carc. 1A / 1B
H351Karzinogenität Carc. 2
H360Reproduktionstoxizität Rep. 1A /1B
H361Reproduktionstoxizität Rep. 1A /1B
H400akut gewässergefährdend
H400, H410, H411, H412, H413chronisch gewässergefährdend
H420Ozonschicht schädigend
H334Sensibilisierung der Atemwege
H317Sensibilisierung der Haut
PTB-Eigenschaftpersistent, bioakkumulierend und toxisch
vPvB-Eigenschaftsehr persistent und sehr bioakkumulierend

 Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich vor unnötigen Verdichtun- gen zu schützen.

  1. Anlage Schadstoffvorgaben

GRUNDSÄTZLICHE VORGABE: maximaler Anteil 0,1 % besonders besorgniserregenden Stoffe nach CLP- / REACH Verordnung mit sensibilisierenden, humantoxischen oder umweltgefährdenden Eigenschaften oder besonders be- sorgniserregende Stoffe.

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