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Neubau Bauhof Greifswald Schallschutzkonzept LP4
Neubau Bauhof Greifswald
Schallschutzkonzept LP4
© Matrix, Rostock
Objekt: Neubau Bauhof Greifswald Am Helmshäger Berg 6a, 17489 Greifswald
Auftraggeber: Hansestadt Greifswald Immobilienverwaltungsamt, Markt 15, 17489 Greifswald
System: DGNB 2018
Planungsstand: Bauantragsplanung
Erstellt durch: MNP Ingenieure GmbH, Maria-Goeppert-Str. 17, 23562 Lübeck
Bearbeiter: M. Eng. Maren Wolters
M. Arts. Mareike Voß
| Version: | 22.04.2024 | Schallschutzkonzept LP3 |
|---|---|---|
| 17.07.2024 | Schallschutzkonzept LP4 | |
| 04.08.2025 | Schallschutzkonzept LP4 (Anpassung) |
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Inhalt
1 Vorbemerkungen .................................................................................................................................... 3
1.1 Projektbeschreibung ............................................................................................................................ 4
1.2 Anforderungen des Bauherrn ............................................................................................................... 5
2 Grundlagen ............................................................................................................................................. 6
3 Anforderungen ........................................................................................................................................ 8
3.1 Innenbauteile ....................................................................................................................................... 8
3.1.1 DGNB-Anforderungen .......................................................................................................................... 9
3.1.2 ASR 3.7 ............................................................................................................................................... 11
3.2 Außenbauteile .................................................................................................................................... 12
3.2.1 DGNB-Anforderungen Außenlärm ..................................................................................................... 13
3.2.2 Maßgeblicher Außenlärmpegel und Anforderung an die Außenbauteile .......................................... 13
3.2.3 Hinweis zur Einbausituation von Fenstern und Elementen ................................................................ 15
3.3 Gebäudetechnische Anlagen .............................................................................................................. 21
3.3.1 Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen .................................................................................... 22
3.3.2 Allgemeine Hinweise zu gebäudetechnischen Anlagen ..................................................................... 24
3.3.3 Haustechnische Anlagen im Außenbereich ........................................................................................ 28
3.3.4 Technikräume und besonders laute Räumea ..................................................................................... 29
3.3.5 Anforderungen an Aufzugschächte und flankierende Bauteile .......................................................... 31
3.3.6 Installationsschachtwände................................................................................................................. 34
4 Generelle Hinweise zur Gewährleistung des Schallschutzes .................................................................. 35
5 Berechnungsnachweis ........................................................................................................................... 41
5.1 Luft- und Trittschallschutz von Innenbauteilen .................................................................................. 41
5.1.1 Vorgehensweise ................................................................................................................................. 41 5.1.2 Stoßstellendämm-Maße Kij - Holzbau ........................................................................................... 42 5.1.3 Schallnebenweg Dn,f,w Dachkassettenelement ........................................................................... 44 5.1.4 Flankenübertragung Holzständerwände ....................................................................................... 45 5.1.5 Flankenübertragung Pfosten-Riegel-Fassaden und Fensterbänder .............................................. 49
5.2 Trenndecken ....................................................................................................................................... 51
5.3 Trennwände ....................................................................................................................................... 53
5.4 Aufzugschächte und flankierende Bauteile ........................................................................................ 59
5.5 Treppenläufe und -podeste ................................................................................................................ 59
5.6 Türen .................................................................................................................................................. 63
5.7 Balkone und Dachterrassen ............................................................................................................... 63
5.8 DGNB-Bewertung ............................................................................................................................... 64
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1 Vorbemerkungen
Der vorliegende Erläuterungsbericht dient zur Dokumentation des rechnerischen Nachweises über die Einhaltung der Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Schall-schutz gegen Außenlärm) sowie an die Luft- und Trittschalldämmung gebäudeinterner Bauteile (innerer Schallschutz) für das oben genannte Bauvorhaben. Die schalltechnischen Anforderungen für Trennbauteile werden in der DIN 4109-1 geregelt. Diese ist in der Version DIN 4109:2018-1 bau- aufsichtlich eingeführt. Die dort aufgeführten Anforderungen stellen die Mindestanforderungen dar und sind auch ohne Vereinbarung baurechtlich geschuldet.
Der bauaufsichtliche Nachweis der Mindestanforderungen nach DIN 4109 ist zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geschuldet. Gegenüber dem Bauherrn sind die Mindestanforderungen aller- dings zum Zeitpunkt der Bauabnahme privatrechtlich relevant.
Durch die Einhaltung der Mindestanforderungen soll sichergestellt werden, dass Menschen in Auf- enthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung geschützt wer-den. Es kann jedoch nicht erwartet werden, dass Geräusche aus benachbarten Räumen nicht mehr wahr- genommen werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit gegenseitiger Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms.
Den Mindestanforderungen nach DIN 4109 stehen jedoch die allgemein anerkannten Regeln der Technik entgegen. Aus privatrechtlicher Sicht sollte der Schallschutz mindestens einer mittleren Art und Güte entsprechen. Diese mittlere Art und Güte liegt im Allgemeinen deutlich über den Mindestanforderungen der DIN 4109. Ein erhöhter Schallschutz wird in der DIN 4109-5 behandelt.
Die Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen nach der DIN 4109 gelten nur für schutz- bedürftige Räume. Ein schutzbedürftiger Raum ist im Sinne dieser Norm ein gegen Geräusche zu schützender Aufenthaltsraum. Abhängig von der Nutzungsart des Gebäudes können dies zum Bei- spiel folgende Räume sein:
▪ Wohnräume, Wohnküchen und -dielen, Schlafräume
▪ Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien
▪ Unterrichtsräume, Aufenthaltsräume in Kindertagesstätten
▪ Büroräume
▪ Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume
Sollten sich im Zuge der Planung Raumgeometrien, Fensterabmessungen oder Bauteilaufbauten ändern, kann sich dies auf die Ergebnisse des Nachweises auswirken und ggf. eine Anpassung er- fordern. Unter Umständen sind in diesem Fall zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung des Nach- weises erforderlich. Änderungen der fortgeführten Planung sind daher zeitnah mitzuteilen.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den aufgeführten Schalldämm-Maßen allein um rechnerische Ergebnisse handelt. Ebenso ist zu vermerken, dass es sich bei dem vorliegenden
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Dokument nicht um einen Nachweis nach DIN 4109 handelt. Für den massiven Holzbau gibt es neben einem vereinfachten Tabellenverfahren zur Trittschallberechnung derzeit noch kein norma- tives Verfahren zur Nachweisführung. Aus diesem Grund handelt es sich bei den vorliegenden Be- rechnungen allein um Prognosewerte, welche auf Basis aktueller Forschungsergebnisse erstellt wurden. Darüber hinaus kann es im Zuge der Ausführung zu Minderungen des Schallschutzes kom- men. Eine abschließende Sicherheit zur Erfüllung der Anforderungen kann somit nicht garantiert werden. Zur Prüfung der erreichten Werte im eingebauten Zustand wird daher die Durchführung von Freimessungen an einzelnen Trennbauteilen empfohlen.
1.1 Projektbeschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau des Bauhofs in Greifswald. Auf der Liegen- schaft werden ein Bürogebäude, Werkstätten und Lagerflächen neu errichtet. Im Bürogebäude wird neben regulären Büroflächen und Aufenthaltsbereichen auch ein Konferenzraum geplant.
Die Bauweise erfolgt in Holzbau, wobei die Option einer späteren Aufstockung des Bürogebäudes betrachtet werden soll.
Für die DGNB Zertifizierung wird die Zielstufe Gold festgelegt.
Abbildung 1: Lageplan, Matrix Architektur
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1.2 Anforderungen des Bauherrn
Aus der DGNB-Zertifizierung ergeben sich folgende Anforderungen an den Schallschutz.
Tabelle 1: Aktuelle DGNB-Ziele gemäß Zielvereinbarung
| Steck- | Zu betrachtende Bereiche | Angestrebtes Zertifizierungsziel | ||
|---|---|---|---|---|
| brief | ||||
| TEC1 Im- missions- schutz | Lärm-Immissionen - Immissionsrichtwerte | Schallimmissionsprognose zum Nachweis der Einhaltung der TA- Lärm | ||
| TEC1 Schall- schutz | Luftschalldämmung zwischen Räumen - Im eigenen Bereich – Wände R‘w und Flurtüren Rw - Trennwände R‘w und Türen Rw - Decken R’w (Trenndecken) - Normflankenpegeldifferenz | Schallschutznachweis nach DIN 4109-1 und DIN 4109 Beiblatt 2 | ||
| Trittschallschutz Trittschalldämmung von Geschossdecken und Treppen | ||||
| Luftschallschutz Luftschallschutz gegenüber Außenlärm | ||||
| Luftschallschutz gegenüber TGA Luftschallschutz gegenüber Haustechnischen An- lagen | ||||
| SOC1 Akusti- scher Komfort | Planungsbegleitendes akustisches Konzept Einzelbüros und Mehrpersonenbüros bis zu einer Fläche von 40 m² Mehrpersonenbüros mit einer Fläche von mehr als 40 m² Räume für „Sprache“ im Sinne der DIN 18041 | Raumakustische Betrachtung der Büro-, Aufenthalts- und Kon- ferenzräume nach DIN 18041 und VDI 2569 |
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2 Grundlagen
Das vorliegende Konzept wird auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten Normen, Richtlinien und Hilfsmittel erstellt:
▪ DIN 4109:2018-01 Schallschutz im Hochbau
o Teil 1: Mindestanforderungen
o Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
o Teil 31: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes im Hochbau (Bau- teilkatalog) – Rahmendokument
o Teil 32: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes im Hochbau (Bau- teilkatalog) - Massivbau
o Teil 33: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes im Hochbau (Bau- teilkatalog) – Holz-, Leicht- und Trockenbau
o Teil 35: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes im Hochbau (Bau- teilkatalog) – Elemente, Fenster, Türen, Vorhangfassaden
o Teil 36: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes im Hochbau (Bau- teilkatalog) – Gebäudetechnische Anlagen
▪ DIN EN 14351-1:2016-12 Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren
▪ DIN 8989:2019-08: Schallschutz in Gebäuden – Aufzüge Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.7, Mai 2018
▪ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)
▪ Holzbauhandbuch Reihe 3, Teil 3, Folge 1 (Informationsdienst Holz), 2019
▪ „Einfluss der Bauteilschichten eines Gründaches auf die Luftschalldämmung der Dachkon- struktion“, ift-Rosenheim, April 2022
▪ „Flach- oder steil geneigt? Schalldämmung von Steil- und Pultdächern“ Holzbau die neue qua- driga (2021-01)
▪ DGNB Neubau 2018: TEC1 Schallschutz
▪ „Zusammenhang zwischen Regengeräuschen und Schalldämmung bei leichten Dachelemen- ten“, Lutz Weber et. al., Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP), DAGA 2012
▪ ift-Forschungsbericht „Erarbeitung eines Bauteilkataloges zur Ermittlung der Luftschalldäm- mung sowie Längsschalldämmung von Vorhangfassaden“, ift-Rosenheim, 2017-03
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▪ „Flanking transmission of solid wood elements in multi-storey timber buildings - input data and prediction models for airborne and impact sound excitation“, Internoise 2019, Andreas Rabold
▪ „Semiempirical model for prediction of weighted sound reduction index of cross laminated timber wall with external thermal insulation composite systems“, Dolezal et.al., Congress of the Alps Adria Acoustics Association, 2018-09
▪ Ift-Forschungsbericht „Einfluss der Bauteilschichte eines Gründaches auf die Luftschalldäm- mung der Dachkonstruktion“, ift-Rosenheim, 2022-04
▪ Ift-Forschungsbericht „Vertikale Flankenübertragung von Holztafelwänden“, ift-Rosenheim, 2022-12
▪ Ift-Forschungsbericht „Erarbeitung eines Bauteilkataloges zur Ermittlung der Luftschalldäm- mung sowie Längsschalldämmung von Vorhangfassaden“, ift-Rosenheim, 2017-03
▪ „Planungswerte für Schallnebenweg D Decken- und Dachelemente“, Lignotrend n,f,w
▪ „Frageliste Schallimmissionsprognose_Bauhof-HGW_20240213_MNP24-02-19 ALP“, beant- wortet und zugesandt von ALP Ingenieurgesellschaft mbH am 19.02.2024
Dem rechnerischen Nachweis wurden der folgende Planstand und folgende Unterlagen zugrunde gelegt:
▪ Vorabzug Architektenpläne LP 3 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), matrix architektur, 04.04.2024
▪ Bebauungsplan Nr. 22 Helmshaeger Berg 1, 15.06.1999
▪ Schallimmissionsgutachten, MNP Ingenieure GmbH, 13.03.2024
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3 Anforderungen
In der DIN 4109-1 und der DIN 4109-5 wird zwischen „fremden“ und „eigenen“ Arbeitsbereichen unterschieden. Ein fremder Arbeitsbereich liegt vor, wenn ein Gebäude von unterschiedlichen Nut- zern genutzt wird. Dies können verschiedene Mietparteien eines Wohngebäudes oder Bürogebäu- des sein, aber auch zwei Schulen, welche das gleiche Gebäude nutzen.
Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich allein um einen Nutzer, sodass keine erhöhten Anforderungen zu berücksichtigen sind.
3.1 Innenbauteile
Um für die Büro- und Verwaltungsräume im eigenen Nutzungsbereich einen angemessenen Schall- schutz zu gewährleisten, werden folgende Empfehlungen des Beiblatts 2 der DIN 4109 verfolgt:
Tabelle 2: Empfehlungen für Innenbauteile im eigenen Büro- und Verwaltungsbereich
| Zeile | Bauteil | Erforderliche Luft- | Zulässige Tritt- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| schalldämmung | schalldämmung | ||||||
| R’ [dB] w | L’ [dB] n,w | ||||||
| 1 | Empfehlungen für normalen Schallschutz für Wände zwischen Räumen mit üblicher Bü- rotätigkeit | ≥ 37 dB | - | ||||
| 2 | Empfehlungen für normalen Schallschutz für Wände zwischen Räumen mit Diskretionsan- forderungen | ≥ 45 dB | - | ||||
| 3 | Türen1) zu Räumen mit üblicher Bürotätigkeit Räumen mit normalem Schallschutz | ≥ 27 dB1) | - | ||||
| 4 | Empfehlungen für erhöhten Schallschutz für Decken, Treppen, Decken von Fluren und Treppenraumwände | ≥ 55 dB | ≤ 46 dB | ||||
| 5 | Empfehlungen für erhöhten Schallschutz für Wände zwischen Räumen mit üblicher Bü- rotätigkeit | ≥ 42 dB | - | ||||
| 6 | Türen1) zu Räumen mit üblicher Bürotätigkeit mit erhöhtem Schallschutz | ≥ 32 dB | - | ||||
| 1) Für Türen muss nach DIN 4109-2 ein Sicherheitsbeiwert von 5 dB zusätzlich zum Anfor- derungswert berücksichtigt werden. |
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Besonders laute Räume sind Räume, in denen der Schalldruckpegel häufig mehr als 75 dB beträgt.
In diesem Bauvorhaben kommt es innerhalb der Werkstätten zu erhöhten Geräuschbelastungen. Zu angrenzenden schutzbedürftigen Räumen sind im Falle von technischer Gebäudeausstattung folgende Anforderungen und im Fall von Arbeitsprozessen die Anforderungen der ASR (Kapitel 0) einzuhalten:
Tabelle 3: Anforderungen an Innenbauteile von besonders lauten Räumen
| Zeile | Bauteil | Erforderliche Luft- | Zulässige Tritt- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| schalldämmung | schalldämmung | ||||||
| R’ [dB] w | L’ [dB] n,w | ||||||
| 1 | Decken und Wände zu Räumen mit „beson- ders lauten“ gebäudetechnischen Anlagen oder Anlagenteilen (L = 75-80 dB) AF,max | ≥ 57 dB | ≤ 43 dB1) | ||||
| 2 | Decken und Wände zu Räumen mit „beson- ders lauten“ gebäudetechnischen Anlagen oder Anlagenteilen (L = 81-85 dB) AF,max | ≥ 62 dB | ≤ 43 dB1) | ||||
| 1) nicht erforderlich bei körperschallgedämmter Aufstellung |
3.1.1 DGNB-Anforderungen
Aufgrund der angestrebten Zertifizierung werden nach dem DGNB-System Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz gestellt. Diese werden nachfolgend gelistet:
Luftschallschutz zwischen Räumen im eigenen Bereich:
Tabelle 4: DGNB-Anforderungen für normalen und erhöhten Schallschutz im eigenen Bereich
| Anforderungsniveau | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | Normale Anforderungen | Erhöhte Anforderungen | ||||||
| 10 | Trennwände R’ ≥ 45dB; Türen R’ ≥ 37dB w w | Trennwände R’ ≥ 50dB; Türen R’ ≥ 42dB w w | ||||||
| 7,5 | Trennwände R’ ≥ 42dB; Türen R’ ≥ 32dB w w | Trennwände R’ ≥ 45dB; Türen R’ ≥ 37dB w w | ||||||
| 5 | Trennwände R’ ≥ 37dB; Türen R’ ≥ 27dB w w | Trennwände R’ ≥ 42dB; Türen R’ ≥ 32dB w w | ||||||
| 0 | Der Nachweis zur Einhaltung der DIN 4109 liegt nicht vor. |
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Luftschallschutz gegenüber fremden Bereichen:
Tabelle 5: DGNB-Anforderungen für Luftschallschutz zu fremden Bereichen
| Anforderungsniveau | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | Beschreibung für Trennwände, Türen und Trenndecken | ||||
| 10 | Übererfüllung der DIN 4109-1 um mind. 4 dB | ||||
| 7,5 | Übererfüllung der DIN 4109-1 um mind. 2 dB | ||||
| 5 | Einhaltung der Mindestanforderungen nach DIN 4109-1 | ||||
| 0 | Der Nachweis zur Einhaltung der DIN 4109 liegt nicht vor. |
Normflankenpegeldifferenz R bzw. D zu fremden Bereichen: I,w,R n,f,w,R
Tabelle 6: DGNB-Anforderungen für Normflankenpegeldifferenzen zu fremden Bereichen
| Anforderungsniveau | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | Beschreibung für Trennwände, Türen und Trenndecken | ||||
| 15 | D ≥ 50 dB n,f,w,R | ||||
| 10 | D ≥ 47 dB n,f,w,R | ||||
| 5 | D ≥ 42 dB n,f,w,R | ||||
| 0 | Der Nachweis zur Einhaltung der DIN 4109 liegt nicht vor. |
Trittschallschutz von Geschossdecken und Treppen im eigenen Bereich:
Tabelle 7: DGNB-Anforderungen an den Trittschallschutz von Geschossdecken und Treppen im eigenen Bereich
| Anforderungsniveau | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | Horizontal | Vertikal | ||||||
| 15 | L’ ≤ 46 dB n,w | L’ ≤ 46 dB (ohne weichfedernde Boden- n,w beläge) | ||||||
| 10 | L’ ≤ 53 dB n,w | L’ ≤ 46 dB n,w | ||||||
| 5 | L’ ≤ 60 dB n,w | L’ ≤ 53 dB n,w | ||||||
| 0 | Der Nachweis zur Einhaltung der DIN 4109 liegt nicht vor. |
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Trittschallschutz von Geschossdecken und Treppen gegenüber fremden Bereichen:
Tabelle 8: DGNB-Anforderungen an den Trittschallschutz von Geschossdecken und Treppen gegenüber fremden Bereichen
| Anforderungsniveau | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | Beschreibung für Trennwände, Türen und Trenndecken | ||||
| 15 | Übererfüllung der erhöhten Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4109 um 3 dB | ||||
| 10 | Einhaltung der erhöhten Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4109 | ||||
| 5 | Einhaltung der DIN 4109-1 | ||||
| 0 | Der Nachweis zur Einhaltung der DIN 4109 liegt nicht vor. |
3.1.2 ASR 3.7
Im vorliegenden Projekt gelten als Grundlage für die Berechnungen des Schallschutzes die Techni- schen Regeln für Arbeitsstätten.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.7 konkretisieren die in § 3a Absatz 1 und Punkt 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung genannten Anforderungen an die Reduzierung der Schalldruckpegel in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen. Sie unterscheiden hier- bei zwischen den Tätigkeitskategorien I-III. Diesen wird jeweils ein maximal zulässiger Beurtei- lungspegel [dB(A)] und ein empfohlener Höchstwert für A-bewertete äquivalente Dauerschallpe- gel L [dB(A)] durch Hintergrundgeräusche, aufgesplittet nach Raumart, zugeordnet. Sie sind p,Aeq wie folgt definiert:
Tätigkeitskategorie I: Hohe Konzentration oder hohe Sprachverständlichkeit max. zul. Beurteilungspegel: 55 dB(A)
L (in industriellen Laboratorien): 35 dB(A) p,Aeq
Tätigkeitskategorie II: Mittlere Konzentration oder mittlere Sprachverständlichkeit max. zul. Beurteilungspegel: 70 dB(A) L (in industriellen Laboratorien/Arbeitsstätten): 52/65 dB(A) p,Aeq
Tätigkeitskategorie III: Geringere Konzentration oder geringere Sprachverständlichkeit max. zul. Beurteilungspegel: / dB(A) L (in industriellen Arbeitsstätten): 70 dB(A) p,Aeq
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3.2 Außenbauteile
Die Anforderungen der DIN 4109-1:2018-01 zum Schutz gegen Außenlärm gelten lediglich für schutzbedürftige Räume. Davon unberücksichtigt bleiben Küchen, Bäder, Abstellräume, Treppen- häuser und andere Nebenräume. Für Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen sind nach DIN 4109-1:2018-01 unter Berücksichtigung der Raumart die folgenden Anforderungen an die gesam- ten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R’ einzuhalten. w,ges
𝑅′ = 𝐿 −𝐾 𝑤,𝑔𝑒𝑠 𝑎 𝑅𝑎𝑢𝑚𝑎𝑟𝑡
Dabei ist:
K = 25 dB Korrekturfaktor für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumart
K = 30 dB Korrekturfaktor für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume Raumart in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches
K = 35 dB Korrekturfaktor für Büroräume und Ähnliches Raumart
L maßgeblicher Außenlärmpegel a
Mindestens einzuhalten ist in jedem Fall ein gesamtes bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R’ von w,ges 30 dB.
Die Anforderungen an das gesamte, bewertete Bau-Schalldämm-Maße R’ beziehen sich auf das w,ges gesamte Außenbauteil. Sofern Außenbauteile aus mehreren Teilflächen mit unterschiedlichen Schalldämm-Maßen bestehen (z.B. Außenwand und Fenster), gelten die Anforderungen an das aus den einzelnen Schalldämm-Maßen der Teilflächen R’ berechnete gesamte, bewertete Schall- w,i dämm-Maß R’ . w,ges
Für Dächer und Dachschrägen von ausgebauten Dachräumen sowie für Decken von Aufenthalts- räumen, welche den oberen Gebäudeabschluss bilden, gelten die genannten Anforderungen eben- falls.
Bei der Berechnung des Schalldämm-Maßes R’ sind Einrichtungen zur vorübergehenden Lüf- w,ges tung, wie Lüftungsflügel und -klappen, im geschlossenen Zustand zu berücksichtigen. Einrichtun- gen, welche zur dauerhaften Lüftung vorgesehen sind (z.B. schallgedämpfte Außenluftdurchlässe), werden im Betriebszustand berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt sinngemäß nach DIN EN 12354- 3.
Es wird eine Unsicherheit der Berechnung in Form von Zu- beziehungsweise Abschlägen auf das Endergebnis berücksichtigt. In der Berechnung wird dies als Unsicherheit der Prognose U = 2dB Prog angesetzt. Für den Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen gilt daher: 𝑅′ − 𝑢 ≥ 𝑒𝑟𝑓.𝑅′ +𝐾 𝑤,𝑔𝑒𝑠 𝑝𝑟𝑜𝑔 𝑤,𝑔𝑒𝑠 𝐴𝐿
Für den Nachweis zum Schutz gegen Außenlärm werden die Aufenthaltsräume, welche sich auf- grund ihres Außenwand-Grundflächenverhältnisses, des Fensterflächen-/Außenwandverhältnis- ses sowie des Außenlärmpegels als maßgeblich beurteilt werden, untersucht.
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3.2.1 DGNB-Anforderungen Außenlärm
Aufgrund der angestrebten Zertifizierung werden nach dem DGNB-System Anforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm gestellt. Diese werden nachfolgend gelistet:
Luftschallschutz gegen Außenlärm
| Anforderungsniveau | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | Beschreibung | ||||
| 15 | Einhaltung der DIN 4109-1 inkl. der Spektrum-Anpassungswerte C 100-5000 tr | ||||
| 10 | Übererfüllung der DIN 4109 um mind. 3 dB | ||||
| 5 | Einhaltung der DIN 4109-1 | ||||
| 0 | Der Nachweis zur Einhaltung der DIN 4109 liegt nicht vor. |
Tabelle 9: DGNB-Anforderungen Luftschallschutz gegen Außenlärm
3.2.2 Maßgeblicher Außenlärmpegel und Anforderung an die Außenbauteile
Die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels aus den Lärmquellen Straßenverkehr, Schie- nenverkehr, Wasserverkehr, Luftverkehr sowie Gewerbe-, Industrieanlagen- und Freizeitlärm bil- det die Grundlage für den rechnerischen Nachweis zum Schutz gegen Außenlärm.
Das zu betrachtende Bauvorhaben liegt in einem Industriegebiet, wo nach TA-Lärm ein Tagespegel von 70 dB(A) einzuhalten ist. Gemäß B-Plan gilt darüber hinaus ein flächenbezogener Schallleis- tungspegel von 65 dB(A). Gemäß Schallemissionsgutachten ergeben sich folgende zulässige Schal- leistungen an den Immissionspunkten der Verwaltung:
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Abbildung 2: Immissionsrichtwerte gemäß Schallemissionsgutachten
Es wird daher weiterhin ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) herangezogen.
Zum Beurteilungspegel sind 3 dB (A) als Zuschlag zu addieren. Hieraus resultiert der maßgebliche Außenlärmpegel. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel für Tag- und Nachtzeitraum mehr als 10 dB(A), ist der Beurteilungspegel im Tageszeitraum maßgeblich. Beträgt die Differenz der Beur- teilungspegel für Tag- und Nachtzeitraum weniger als 10 dB(A), wird der Beurteilungspegel für den Nachtzeitraum zuzüglich 10 dB(A) als maßgeblich angenommen. In beiden Fällen ist der zuvor ge- nannte Zuschlag von 3 dB(A) zu addieren, um den maßgeblichen Außenlärmpegel zu bilden. Da sich in den Gebäuden jedoch keine Schlafräume befinden, kann der Tagespegel als maßgeblich angesetzt werden.
Es ergibt sich ein gesamtes bewertetes Bau- Schalldämm-Maß R’ von 38 dB(A). w,ges
𝑅′ = 73 𝑑𝐵−35 𝑑𝐵 = 38 𝑑𝐵 𝑤,𝑔𝑒𝑠
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3.2.3 Hinweis zur Einbausituation von Fenstern und Elementen
Nachfolgend sind in Tabelle 10 die Aufbauten der Außenwand sowie das daraus resultierende Schalldämm-Maß dargestellt.
| Zeile | Trennsituation | Bauteilaufbau | Bewertetes, gesam- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| tes Luftschalldämm- | |||||
| Maß R’ [dB] w,ges | |||||
| 1 | I 0.01 Semi- nar/Konferenz geteilt | 24 cm KS-Stein RDK 2.0 Fenster im eingebauten Zustand ≥ 40 dB BRESPA Hohlbetondecke A32V (d=320 mm) | 43,5 dB ≥ 43,0 dB Anforderungen an Unterrichtsräume er- füllt | ||
| 2 | I 0.01 Pausen- raum | Holzständerfassade R ≥ 43 dB w,P Gründach auf Holzkastendecke mit akustischer Aktivierung (z.B. Lignatur) R ≥ 55 dB w,P Fenster im eingebauten Zustand ≥ 36 dB | 38,1 dB ≥ 38,0 dB Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllt | ||
| 3 | Mögliche Auf- stockung (Pau- senraum) | Holzständerfassade R ≥ 43 dB w,P Gründach auf Holzkastendecke mit akustischer Aktivierung (z.B. Lignatur) R ≥ 55 dB w,P Fenster im eingebauten Zustand ≥ 36 dB | 38,1 dB ≥ 38,0 dB Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllt | ||
| 4 | I 1.19 Büro | Holzständerfassade R ≥ 43 dB w,P Gründach auf 16 cm BSP R ≥ 55 dB w,P Fenster im eingebauten Zustand ≥ 40 dB | 38,2 dB ≥ 38,0 dB Anforderungen an Büroräume erfüllt | ||
| 5 | I 1.16 Büro | Holzständerfassade R ≥ 43 dB w,P Gründach auf 16 cm BSP R ≥ 55 dB w,P Fenster im eingebauten Zustand ≥ 40 dB | 38,2 dB ≥ 38,0 dB Anforderungen an Büroräume erfüllt | ||
| 6 | Mögliche Aufstockung (Büro) | Holzständerfassade R ≥ 43 dB w,P Gründach auf 16 cm BSP R ≥ 55 dB w,P Fenster im eingebauten Zustand ≥ 40 dB | 38,2 dB ≥ 38,0 dB Anforderungen an Büroräume erfüllt |
Tabelle 10: Luftschalldämm-Maß der Außenwände
Auf Grundlage der in Abschnitt 2 aufgeführten Planunterlagen und den dort dargestellten Raum- geometrien und Fensterabmessungen wird empfohlen, die Fenster im eingebauten Zustand1 mit
1 Korrekturwerte für große Flächen und Fugeneinfluss sind zu berücksichtigen
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einem Schalldämm-Maß von R ≥ 35-40 dB auszuführen. Es wurde dabei auch eine mögliche Auf- w stockung mitberücksichtigt. Die Angaben beruhen jedoch auf den aktuellen Grundrissen. Bei stark abweichenden Raumnutzungen und Anordnungen sind die Berechnungen noch einmal zu über- prüfen.
Die resultierende Schalldämmung von Fenstern im eingebauten Zustand ist sowohl abhängig von der Fenstergröße als auch von der Einbausituation sowie den Einbaufugen. Zur Berücksichtigung großer Fensterabmessungen liefert die DIN EN 14351-1:2016-12 grundsätzliche Pauschalwerte, welche wie folgt lauten:
Tabelle 11: Korrekturwerte für Fenster mit großen Flächen
| Fenstergröße | Schallschutzwert für Fenster | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtfläche ≤ 2,7 m² | R bzw. R + C w w tr | ||||
| 2,7 m² < Gesamtfläche ≤ 3,6 m² | R bzw. R + C – 1 dB w w tr | ||||
| 3,6 m² < Gesamtfläche ≤ 4,6 m² | R bzw. R + C – 2 dB w w tr | ||||
| 4,6 m² < Gesamtfläche | R bzw. R + C – 3 dB w w tr |
Das Schalldämm-Maß ist abzüglich möglicher Korrekturwerte für große Flächen und unter Be- rücksichtigung der unterschiedlichen Flächenanteile opaker Ausfachungen und Verglasungen durch den Fassadenbauer nachzuweisen.
Die resultierende Schalldämmung von Fenstern im eingebauten Zustand ist sowohl abhängig von der Einbausituation als auch den Einbaufugen. Kritische Einbausituationen liegen dann vor, wenn Fensterelemente im Bereich der Dämmebene angeordnet werden. Ein Einbau mittig oder außen bündig in einer Massivwand ist schalltechnisch unkritisch. Nachfolgend finden sich Prinzipskizzen, welche eine erste Übersicht über schalltechnisch kritische und unkritische Einbausituationen lie- fern.
Zusätzlich wurden für die Holzständer-Außenwände und das Holzdach Prüfwerte vorgegeben, wel- che durch Prüfzeugnisse nachzuweisen sind. Für die Holzständer-Außenwände empfiehlt sich bei- spielweise, der nachstehende Aufbau oder eine gleichwertige Konstruktion:
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Abbildung 3: Möglicher Aufbau1 für die Außenwand
Für das Holzdach wurde ein geprüfter Gründach aus einem Forschungsbericht des ift-Rosenheim herangezogen:
Abbildung 4: Vorgeschlagener Aufbau entsprechend gemessenen Werten des ift-Rosenheim
1 Es sind in Abstimmung mit dem Wärmeschutz abweichende Qualitäten der Wärmedämmung zu berücksichti- gen.
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Im Bereich des Pausenraums wurde abweichend vom restlichen Gebäude eine Lignotrend-Kasten- decke angesetzt. Es ist dabei ein Aufbau mit mindestens R ≥ 55 dB vorzusehen. w
Abbildung 5: Mindestens erforderlicher Aufbau der Kastendecke
Abbildung 6: Einfluss der Außenwand- und Einbausituation auf die Schalldämmung von Fenstern und Türen (Quelle: DIN 4109-2:2018-01)
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Abbildung 7: Einfluss vorgehängter Fassaden und zweischaliger Wände auf die Schalldämmung von Fenstern und Türen (Quelle: DIN 4109-2:2018-01)
Durch abweichende Maßtoleranzen am Bau können sich Änderungen im Fugenquerschnitt erge- ben, die die Schalldämmung des Gesamt-Bauteils wesentlich beeinflussen können. Daher sollten die vorgegebenen Fugenabmessungen und Querschnitte sorgfältig eingehalten werden. Gemäß DIN 4109-2:2018-01 sind Fugen so zu planen und auszuführen, dass das bewertete Schalldämm- Maß des Fensters R erhalten bleibt. Als Planungskriterium gilt die Forderung, dass die Schalldäm- w mung des Fensters R um nicht mehr als 1 dB reduziert wird. Um dieses Kriterium zu erfüllen, gilt w als allgemeiner Richtwert für das Fugenschalldämm-Maß R nachfolgende Vorgabe: S,w
𝑅 ≥ 𝑅 +10 𝑑𝐵 𝑆,𝑤 𝑤
Nachfolgend werden Ausführungsmöglichkeiten sowie weitere Randbedingungen dargestellt.
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Tabelle 12: Schalldämmung von Bauanschlussfugen nach DIN 4109-35:2016-07 Tab. 8
Bei besonderen Fensterformaten mit hohem Fugenanteil, kann der Einfluss des Fugenschalls stei- gen. Es wurde für ein Fenster näherungsweise der Einfluss der Fugen betrachtet:
Abbildung 8: Rechnerische Minderung des Fenster-Schalldämm-Maßes
Die Fuge führt bei einer Breite von 1 cm und einem R von 50 dB demnach zu einer geringfügigen S,w Minderung des einzelnen Fenster-Schalldämm-Maßes. Die Minderung liegt dabei bei sehr großfor- matigen Fenstern leicht über 1 dB. Um auch hier den Einfluss vernachlässigen zu können, ist das Fugenschalldämm-Maß jeweils 11 dB höher auszulegen als die Fensteranforderung.
Zur Einhaltung der Anforderungen wird dementsprechend für Fenster mit einem erforderlichen Schalldämm-Maß von R ≥ 36-40 dB ein Fugenschalldämm-Maß R ≥ 47-51 dB empfohlen. w,F,P S,w
Die Anforderungen der DIN 4109-1:2018-01 zum Schutz gegen Außenlärm müssen nur für Auf- enthaltsräume eingehalten werden. Geschlossene Küchen, Bäder, Abstellräume, Treppenhäuser und andere Nebenräume bleiben hierbei unberücksichtigt.
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3.3 Gebäudetechnische Anlagen
Nachfolgend werden Anforderungen und Konstruktionsgrundsätze für gebäudetechnische Anla- gen dargestellt. Nachfolgend werden Anforderungen und Konstruktionsgrundsätze für gebäude- technische Anlagen dargestellt. Gebäudetechnische Anlagen sind nach DIN 4109-1:2018-01:
▪ Versorgungs- und Entsorgungsanlagen,
▪ Transportanlagen,
▪ fest eingebaute, betriebstechnische Anlagen
▪ Gemeinschaftswaschanlagen,
▪ Schwimmanlagen, Saunen und dergleichen,
▪ Sportanlagen,
▪ zentrale Staubsauganlagen,
▪ Garagenanlagen,
▪ fest eingebaute, motorbetriebene außenliegende Sonnenschutzanlagen und Rollläden
Außer Betracht bleiben Geräusche von ortsveränderlichen Maschinen und Geräten (z. B. Staub- sauger, Waschmaschinen, Küchengeräte und Sportgeräte) im eigenen Nutzungsbereich sowie Nut- zergeräusche (z.B. Öffnen und Schließen des WC-Deckels, Abstellen des Zahnputzbechers).
Die erforderlichen Maßnahmen zur Minderung der Geräuschausbreitung sind vom Produkther- steller anzugeben
Aufgrund der DGNB-Zertifizierung sind dabei folgende Hinweise zur Bepunktung zu beachten:
Luftschallschutz gegenüber haustechnischen Anlagen
| Anforderungsniveau | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | Beschreibung | ||||
| 15 | Übererfüllung der DIN 4109-1 um mind. 5 dB | ||||
| 10 | Übererfüllung der DIN 4109-1 um mind. 3 dB | ||||
| 5 | Einhaltung der DIN 4109-1 | ||||
| 0 | Der Nachweis zur Einhaltung der DIN 4109 liegt nicht vor |
Tabelle 13: DGNB-Anforderungen an haustechnische Anlagen
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3.3.1 Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen
Für alle Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen gelten die Anforderungen aus DIN 4109- 1:2018-01 Tabelle 9:
Tabelle 14: Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen aus gebäude- technischen Anlagen und baulich verbundenen Betrieben, DIN 4109-1:2018-01
Für das vorliegende Bauvorhaben wurde die Einhaltung der Grenzwerte nach Beiblatt 2 der DIN 4109:1989 vereinbart. Demnach sind die gegenüber den Grundanforderungen nach Tabelle 14 ver- schärfte Werte zu berücksichtigen.
Abbildung 9: Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen nach DIN 4109:1989 Beiblatt 2
Bei lüftungstechnischen Anlagen sind gegenüber dem Beiblatt um 5 dB höhere Werte zulässig, so- fern es sich um Dauergeräusche ohne auffällige Einzeltöne handelt. Die Anforderungen gelten da- bei allein in schutzbedürftigen Räumen. In nicht schutzbedürftigen Räumen ist eine Überschrei- tung der Lüftungsgeräusche zulässig, jedoch sollten mindestens die in der VDI 2081 aufgeführten
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niedrigen Anforderungswerte eingehalten werden. Empfohlen wird darüber hinaus die Einhaltung der hohen Anforderungswerte.
Tabelle 15: Empfehlungen für A-bewertete Schalldruckpegel (L ) von RLT-Anlagen ermittelt aus den Oktavmitten- pA frequenzen von 63 Hz bis 8000 Hz sowie Anhaltswerte für mittlere Nachallzeiten (VDI 2081)
| Raumart | Beispiel | A-bewerteter Schalldruck- | Richtwert | Mittlere | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| pegel L in dB pA | Nachhallzeit | ||||||||||||||
| Anforderungen | |||||||||||||||
| hoch | niedrig | in dB | in s | ||||||||||||
| Arbeitsräume | Einzelbüro | 30 | 35 | 35 | 0,5 | ||||||||||
| Großraumbüro | 35 | 45 | 45 | 0,5 | |||||||||||
| Werkstatt | 50 | b) | b) | 1,5 | |||||||||||
| Labore | 35 | 52c) | 50 | 2,0 | |||||||||||
| Versamm- lungsräume | Konzertsaal, Opernhaus | 25f) | 30f) | h) | 1,8 | ||||||||||
| Theater, Kino | 30 | 35 | 35 | 0,8 | |||||||||||
| Konferenzraum | 30 | 40 | 35 | 1,0 | |||||||||||
| Wohnräume | Hotelzimmer | 30d) | 35d) | 35d) | 0,5 | ||||||||||
| Sozialräume | Ruheraum, Pausenraum | 30 | 35 | 35 | 1,0 | ||||||||||
| Wasch-, WC-Raum | 40 | 50 | 45 | 2,0 | |||||||||||
| Unterrichts- räume | Lesesaal, Bibliothek | 30 | 35 | 30 | 1,3 | ||||||||||
| Klassen-, Seminarraum | 30 | 35 | 35 | 0,5 | |||||||||||
| Hörsaal | 30 | 35 | 35 | 1,3 | |||||||||||
| Krankenhäuser (gemäß DIN 1946-6) | Flure | 35 | 45 | 40 | 1,0 | ||||||||||
| Operationssäle | 48 | 48 | 48 | 2,0 | |||||||||||
| Stationen | 25 | 35 | 35 | 1,5 | |||||||||||
| Bettenraum | 25 | 35 | 30 | 1,0 | |||||||||||
| Räume mit Publikumsver- kehr | Museum | 30 | 35 | 30 | 1,5 | ||||||||||
| Restaurant, Gaststätte | 35 | 50 | 45 | 1,0 | |||||||||||
| Verkaufsraum | 40 | 50 | 45 | 1,0 | |||||||||||
| Sportstätten | Turn- und Sporthalle | 45 | 50 | 45 | 1,3 | ||||||||||
| Schwimmhalle | 45 | 50 | 45 | 1,3 | |||||||||||
| Sonstige Räume | Rundfunkstudio | 15e) | 25e) | i) | 0,5 | ||||||||||
| Fernsehstudio | 25e) | 30e) | i) | 0,8 | |||||||||||
| Schutzraum | 45 | 55 | 55 | 2,0 | |||||||||||
| EDV-Raum | 45 | 60 | 50 | 1,0 | |||||||||||
| Reiner Raum | 45 | 65 | 55 | 1,5 | |||||||||||
| Küche | 50 | 60 | 55 | 1,5 | |||||||||||
| a) DIN 1946-4 b) Es ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu beachten. c) Siehe DIN 1946-7 d) Nachtwerte um 5 dB niedriger e) Anhaltswert – Es müssen die Grenzkurven nach DIN 15996 eingehalten werden. f) Anhaltswerte – Es müsse die Geräuschbewertungskurven (z.B. GK,NR) eingehalten werden. g) Werden in einem Projekt keine Werte für den einzuhaltenden Schalldruckpegel festgelegt, sind die Richt- werte anzuwenden. h) Angabe eines Richtwerts ist nicht sinnvoll, da Geräuschbewertungskurven nach Vorgabe des Raumakusti- kers eingehalten werden i) müssen. j) Angabe eines Richtwerts ist nicht sinnvoll, da die Grenzkurven nach DIN 15996 eingehalten werden müssen. |
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3.3.2 Allgemeine Hinweise zu gebäudetechnischen Anlagen
Bei benachbarten Räumen, die an eine Lüftungsanlage angeschlossen werden, ist es erforderlich, Telefonieschalldämpfer vorzusehen, die derart zu dimensionieren sind, dass die Schalldämmung zwischen den Räumen nicht unzulässig vermindert wird. Gleiches gilt für Nachströmöffnungen in Flurwänden. Dies bedeutet, dass die resultierende Dämpfung von Raum zu Raum über die Lüf- tungskanäle ca. 7 - 8 dB höher sein muss, als die erforderliche Schalldämmung zwischen den ein- zelnen Räumen. Von der ausführenden Firma ist die erreichte Schall-Längsdämmung über die Lüf- tungsanlage rechnerisch vor Ausführung der Anlagen unter Berücksichtigung von eventueller Kör- perschall-Längsleitung über die Kanalwandungen nachzuweisen. Es wird empfohlen, die Hauptka- näle mit großem Querschnitt in den Fluren zu führen und von dort die Luft über kleinformatige Kanäle mit Telefonieschalldämpfern in die einzelnen Räume zu führen.
Geräusche aus Sanitäranlagen werden häufig als überproportional störend angenommen. Nach- folgend werden Möglichkeiten daher zur Geräuschminderung einzelner Sanitär-Installationskom- ponenten aufgeführt. Grundsätzlich dürfen nur geprüfte und im Verzeichnis des Arbeitskreises für Armaturen und Geräte der Wasserinstallationen (ABP) gelistete Armaturen verwendet werden (Armaturengruppe I gemäß DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 11)
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass im Falle von direkten Übertragungssituationen, d.h. bei unmittelbarem Angrenzen an einen schutzbedürftigen Raum in einem fremden Nut- zungsbereich, nach DIN 4109-36 Kapitel 6.4.4.1 ein besonderer Nachweis mit bauakustischen Messungen geführt werden muss. Die Wirksamkeit schalltechnischer Maßnahmen zur Einhal- tung der Anforderungen aus DIN 4109 ist durch geprüfte Produkte nachzuweisen. Dies kann mit- hilfe eines Herstellernachweises oder Messungen am Bauobjekt erfolgen.
Grundsätzlich sind Decken- und Wanddurchbrüche (auch innerhalb von Schächten) nach Einbrin- gen der Leitungen wieder dicht zu verschließen.
Trinkwasserinstallation
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
▪ Der Ruhedruck der Wasserversorgungsanlage darf vor den Armaturen nicht mehr als 5 bar betragen. Ein höherer Druck ist durch Einbau von Druckminderer entsprechend zu verringern.
▪ Einschalige Wände an oder in denen Wasserinstallationen (einschl. Abwasserleitungen) befes- tigt sind, müssen eine flächenbezogene Masse von mindestens 220 kg/m² haben. Wände, die eine geringere flächenbezogene Masse als 220 kg/m² haben, dürfen verwendet werden, wenn durch eine Eignungsprüfung nachgewiesen ist, dass sie sich – bezogen auf die Übertragung von Installationsgeräuschen – nicht ungünstig verhalten.
▪ Armaturen der Armaturengruppe I nach DIN 55218 dürfen an Wänden wie zuvor beschrieben angebracht werden. Armaturen der Armaturengruppe II und deren Wasserleitungen dürfen
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nicht an Wänden angebracht werden, die im selben Geschoss bzw. im darunter- oder darüber- liegenden Geschoss an schutzbedürftigen Räumen grenzen. Dies gilt auch für Wände, die auf vorgenannte Wände stoßen.
▪ Massive Vormauerungen sollten einen kraftschlüssigen Verbund mit der dahinterliegenden Wand haben, oder eine Vormauerschale mit 50 mm Wandabstand und einer Hohlraumdämp- fung aus Mineralfaserplatten bzw. im zweiten Fall durch eine Gipskarton-Vorsatzschale mit Hohlraumdämpfung.
▪ Installationsleitungen müssen sorgfältig isoliert sein, um Körperschallbrücken beim Einbauen zu vermeiden. Zweckmäßigerweise sollten Rohrleitungsisolierungen mit einem reißfesten Ge- webe ummantelt sein.
▪ Bei Befestigungen an Wänden und Decken sind Rohrschellen mit Rippengummieinlagen zu verwenden, die ein Verbesserungsmaß VM ≥ 15 dB aufweisen. Darüber hinaus werden von der Industrie geräuscharme Systeme angeboten, wie z.B. eine Rohr-in-Rohr-Installation, mit der gegenüber den herkömmlichen Stahlrohrleitungen Geräuschreduzierungen um ca. 10 dB(A) erreicht werden können. Es sei hier darauf hingewiesen, dass die o. g. Maßnahmen nur dann wirksam werden, wenn keine starren Verbindungen (zum Beispiel durch Putzauftrag) zum Bau- körper vorhanden sind.
▪ Bei Decken- und Wanddurchbrüchen sind die Rohre körperschalldämmend zu ummanteln (zum Beispiel Armaflex), bei nachträglichem Verguss sind die Anschlüsse dauer-elastisch zu versiegeln, wenn Durchbrüche zu schutzbedürftigen Bereichen führen.
Abwasserinstallationsleitungen
Abwassergeräusche werden häufig als besonders störend empfunden, vor allem wenn sie alleine auftreten. Bei Abwasserleitungen ist sowohl die Luftschallübertragung (z.B. vom Rohr an den In- stallationsschacht) als auch die Körperschallübertragung über Befestigungselemente von Bedeu- tung.
Grundsätzlich werden Geräusche von Abwasserleitungen beim Durchfluss als Luftschall in den In- stallationsschacht abgestrahlt, wobei in der Regel das Geräusch im Schacht durch Reflexionen an den Schachtwänden noch verstärkt wird. Durch folgende Maßnahmen kann dabei eine wirksame Geräuschreduzierung erreicht werden:
▪ Verwendung möglichst schwerer Abwasserrohre (Gussrohre) oder schalltechnisch optimierter Zweischicht-Verbundsysteme aus Kunststoff.
▪ Bei Befestigungen an Wänden und Decken sind Rohrschellen mit Rippengummieinlagen zu verwenden, die ein Verbesserungsmaß VM ≥ 15 dB aufweisen. Es sei hier darauf hingewiesen, dass die o. g. Maßnahmen nur dann wirksam werden, wenn keine starren Verbindungen (zum Beispiel durch Putzauftrag) zum Baukörper vorhanden sind.
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▪ Massive Wände, an denen Abwasserleitungen befestigt werden sollen, müssen eine flächen- bezogene Masse von mindestens m' ≥ 220 kg/m² aufweisen. Bei leichten Wänden sind die In- stallationen an einem gesondert gestellten Metallprofil zu befestigen. Die Leitungen dürfen nicht an den Gipskartonplatten befestigt werden, außer, der Hersteller verfügt über ein ent- sprechendes schalltechnisches Prüfzeugnis.
▪ Starke Richtungsänderungen, beispielsweise 88°- Umlenkungen, sollten vermieden werden, um die Wasseraufprallgeräusche im Rohr zu reduzieren. Bei 90°-Umlenkungen unterhalb von Decken sind sog. Beruhigungsbögen (2 x 45°-Umlenkungen mit Zwischenstrecke) zu verwen- den. Dabei sollte einer der Umlenkbögen mit entsprechender Körperschallentkopplung im Be- reich der Rohdecke liegen.
▪ Bedämpfung des Schachthohlraumes durch Einbringen von Mineralfasermatten. Hierdurch kann der im Schacht auftretende Schallpegel durchaus um bis zu 10 dB(A) gemindert werden. Alternativ sind entsprechende Leitungsummantelungen (z.B. Fa. Missel o. gl.) vorzusehen.
▪ Ummantelung der Abwasserleitungen mit einem Dämmschlauch aus z.B. geschlossenzelligen Polyethylenschaum und einer Metallfolie als Beschwerungseinlage, damit sind Pegelminde- rungen von ca. 10 – 13 dB(A) möglich.
▪ Bodeneinläufe, die starr mit der schwimmenden Estrichplatte verbunden sind, dürfen im De- ckendurchbruch keine starre Anbindung aufweisen, da hierdurch Fließgeräusche in den Bau- körper eingeleitet werden und gleichzeitig eine deutliche Minderung des Trittschallschutzes erfolgt.
▪ Bei Decken- und Wanddurchbrüchen sind die Rohre körperschalldämmend zu ummanteln (zum Beispiel Armaflex), bei nachträglichem Verguss sind die Anschlüsse dauerelastisch zu ver- siegeln, wenn Durchbrüche zu schutzbedürftigen Bereichen führen.
WC-Spülung
Die Geräusche von Sanitärobjekten (Waschtische, Dusch- und Badewannen, WC-Spüleinrichtun- gen) haben nichts mit den Geräuschen des abfließenden Wassers im Abwassersystem zu tun und werden somit auch nicht durch schalldämmende Maßnahmen an den Abwasserleitungen beein- flusst. Es handelt sich vielmehr um starke Körperschallanregungen, die vom Spülkasten selbst di- rekt in den Baukörper eingeleitet werden, wobei hier vor allem das Auslösen des Spülvorganges (Drücken der Spültaste) bzw. das Unterbrechen des Spülvorganges (Wassersparfunktion) als mar- kante Pegelspitzen zu Störungen führen.
Bei herkömmlichen Unterputzspülkästen ist aus umfangreichen messtechnischen Untersuchungen ableitbar, dass ein Grenzwert von 35 dB(A) damit nicht sicher erfüllt werden kann. Die Spülkasten- Unterputzmontage ist deshalb dann als kritisch einzustufen, wenn die Installationswand im dar- über- und darunterliegenden Geschoss an schutzbedürftige Räume angrenzt. Eine sichere Lösung kann nur darin bestehen, dass durch eine schalltechnisch optimierte Grundrissgestaltung die ge- genüberliegende Wand als Installationswand genutzt werden kann. In diesem Fall werden dann, selbst beim Betätigen der Spültaste, Pegel in der Regel unter 27 dB(A) erreicht.
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Um das Problem auch bei schalltechnisch ungünstigen Grundrissanordnungen lösen zu können, ist eine verbesserte Körperschalltrennung zwischen Spülkästen und Bauwerk erforderlich. Eine sehr gute Möglichkeit hierfür bieten vorgefertigte Vorwand-Installations-Systeme in Trockenbauweise, wo Pegelminderungen gegenüber der konventionellen Unterputzmontage von ca. 7 – 10 dB(A) bei den Betätigungs- und Füllgeräuschen möglich sind. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass trotz relativ starker Körperschallbrücken, wie notwendige Wandanker, die Betätigungsgeräusche niedrig liegen.
Duschen
In der Praxis führen häufig Dusch- bzw. Brausegeräusche zu hohen Schalldruckpegeln in angren- zenden schutzbedürftigen Räumen, wobei es sich hierbei überwiegend um die Wasseraufprallge- räusche in der Dusche handelt, welche dann in Extremfällen bis über 40 dB(A) ansteigen können.
Nach dem heutigen Kenntnisstand hängen die übertragenden Geräusche wesentlich von der Ein- bausituation der Duschen ab, wobei der noch weit verbreitete starre Einbau auf keinen Fall Pegel von ≤ 30 dB(A) erwarten lässt. In DIN 4109 Beiblatt 2 wird bezüglich des Körperschallschutzes aus- geführt, dass „Badewannen und Badewannenanschlüsse körperschallgedämmt aufzulagern oder auf den schwimmenden Estrich zu stellen sind“.
Erfahrungsgemäß lässt sich sagen, dass es auf jeden Fall wirkungsvoller ist, die Wannen auf den schwimmenden Estrich – schallbrückenfreie Ausführung des schwimmenden Estrichs vorausge- setzt – als über körperschallgedämmte Füße auf den Rohboden zu stellen. Durch die Aufstellung auf den schwimmenden Estrich wird bereits eine Grund-Entkopplung hergestellt, die durch von der Industrie angebotene Zusatzmaßnahmen ergänzt werden kann.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Wannenabmauerungen von den angrenzenden Wänden entkoppelt sind (z.B. durch einen Polyethylendämmstreifen und dauerelastische Fugenversiege- lung), um einerseits die Körperschalleinleitung ins Bauwerk zu verhindern, und um andererseits die Überbrückung des schwimmenden Estrichs zu vermeiden, was sonst unweigerlich zu einer drastischen Verschlechterung des Trittschallschutzes führen würde.
Zur weiteren Dämpfung der Geräuschentstehung / -übertragung ist es empfehlenswert, den Hohl- raum unter der Wanne mit Mineralfasermatten zu bedämpfen. Im Zusammenhang mit Wannen- aufprallgeräuschen soll noch einmal auf die Notwendigkeit einer schalltechnisch geeigneten Grundrissanordnung hingewiesen werden, die bei den heute vorkommenden Körperschallquellen im Sanitärbereich und dem gleichzeitig erhöhten Ruhebedürfnis der Nutzer aktueller denn je ist.
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3.3.3 Haustechnische Anlagen im Außenbereich
Im vorliegenden Projekt gelten als Grundlage für die Beurteilung von Haustechnischen Anlagen im Außenbereich die Anforderungen der TA Lärm. Diese schreibt Immissionsrichtwerte für den Beur- teilungspegel vor, welche bei der Planung haustechnischer Anlagen (z.B. Wärmepumpen) im Au- ßenbereich berücksichtigt werden müssen. Tagsüber beträgt die Beurteilungszeit dabei 16 Stun- den, wohingegen nachts die volle Nachtstunde (z.B. 1.00 bis 2.00 Uhr) zu betrachten ist, während der, der höchste Beurteilungspegel der Anlage auftritt:
| Baugebiet | Tageszeit | Beurteilungspegel | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) Industriegebiete | - | 70 dB(A) | ||||||
| b) Gewerbegebiete | Tags: 06.00 – 22.00 Uhr | 65 dB(A) | ||||||
| Nachts: 22.00 – 6.00 Uhr | 50 dB(A) | |||||||
| c) urbane Gebiete | Tags: 06.00 – 22.00 Uhr | 63 dB(A) | ||||||
| Nachts: 22.00 – 6.00 Uhr | 45 dB(A) | |||||||
| d) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete | Tags: 06.00 – 22.00 Uhr | 60 dB(A) | ||||||
| Nachts: 22.00 – 6.00 Uhr | 45 dB(A) | |||||||
| e) allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete | Tags: 06.00 – 22.00 Uhr | 55 dB(A) | ||||||
| Nachts: 22.00 – 6.00 Uhr | 40 dB(A) | |||||||
| f) reine Wohngebiete | Tags: 06.00 – 22.00 Uhr | 50 dB(A) | ||||||
| Nachts: 22.00 – 6.00 Uhr | 35 dB(A) | |||||||
| g) Kurgebiete, für Kranken- häuser und Pflegeanstalten | Tags: 06.00 – 22.00 Uhr | 45 dB(A) | ||||||
| Nachts: 22.00 – 6.00 Uhr | 35 dB(A) |
Abbildung 10: Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel von Immissionsorten außerhalb von Gebäuden
Grundsätzlich gelten die in der Tabelle angegebenen Richtwerte, jedoch sind hierbei auch solche Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit mit einzubeziehen. Während dieser Zeiträume besteht eine erhöhte Störwirkung von Geräuschen. Diese wird durch einen Zuschlag von 6 dB auf den vor- herrschenden Schallpegel berücksichtigt. Technische Geräte sind entsprechend leiser zu dimensi- onieren, sodass auch nach Addition des Zuschlags weiterhin eine Erfüllung des Richtwertes mög- lich ist. Die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit liegen in folgenden Zeiträumen:
Werktags: 06.00 – 7.00 Uhr und 20.00 – 22.00 Uhr Sonn- und Feiertage: 06.00 – 9.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr und 20.00 – 22.00 Uhr
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Unabhängig vom Beurteilungspegel gilt darüber hinaus die Einhaltung des Spitzenlastkriteriums. Demnach sind einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen zulässig, wobei diese die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen.
Im vorliegenden Bauvorhaben wurde im B-Plan abweichend von den regulären Anforderungen an Industriegebiete eine Lärmkontingentierung vorgegeben. Diese schreibt eine Kontingentierung von maximal 65 dB(A) vor.
Abbildung 11: Vorgeschriebene Lärmkontingentierung auf dem Grundstück gemäß B-Plan
Hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen nach TA-Lärm und B-Plan wird eine separate Schallimmissionsprognose erstellt.
3.3.4 Technikräume und besonders laute Räumea
Nach derzeitigem Planungsstand befinden sich im Bauteil 1 keine besonders lauten Räume. Wie- derum im Bauteil II befinden sich neben dem Hausmeister- und dem Erste-Hilfe-Raum die gebäu- detechnischen Anlagen wie der Hackschnitzkessel, das Lüftungsgerät und der Kompressor.
Der Kompressor wird stehend und mit einer Schalldämmhaube ausgeführt, wobei der Schalldruck- pegel je nach Modell maximal 68 dB(A) beträgt.
Abbildung 12: Maximale Schalldruckpegel der Kompressor Modelle
Wiederum das über einen offenen Durchgang verbundene Lüftungsgerät liefert Schallleistungen bis zu 75 dB(A)
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Abbildung 13: Schallleistung des Lüftungsgeräts im Bauteil 2
Schließlich wird durch die Hackschnitzelverbrennung ein Schallpegel von bis zu 80 dB(A) erzeugt.
Abbildung 14: Schallpegel der Hackschnitzelverbrennung gemäß TGA
Grundsätzlich ergeben sich durch das umliegende Volumen und die raumabgrenzenden Flächen Reduzierungen des resultierenden Schalldruckpegels in den Räumen.
Der resultierende Schalldruckpegel ergibt sich dabei nach nachstehender Formel:
𝐴 𝑠 𝑚2 𝐿 = 𝐿 −10∗log ( ) 𝑠 𝑤 4
L = resultierender Schallpegel im Raum s
L = Schallleistungspegel w
A = äquivalente Schallabsorptionsfläche s
Abbildung 15: Resultierender Schalldruckpegel im Kompressor- und Lüftungsraum (Räume 0.19 – 0.20)
Im Kompressor- und Lüftungsraum ergibt sich demnach ein Schalldruckpegel von rund 73 dB(A). Damit fällt er nicht in die Kategorie besonders lauter Räume.
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Abbildung 16: Schalldruckpegel im Hackschnitzelheizraum (Raum 0.17)
Für den Hackschnitzelheizraum ergibt sich wiederum ein resultierender Schalldruckpegel von 79,2 dB(A). Dadurch fällt er in die Kategorie besonders lauter Räume und die raumabgrenzenden Bauteile sind entsprechend zu dimensionieren. Eine alternative Lösung ist das Bedämpfen des Rau- mes durch raumakustische Maßnahmen. Beispielsweise durch die Belegung der Decke als auch einem Teil der Wände.
Abbildung 17: Schalldruckpegel im Hackschnitzelheizraum (Raum 0.17) inkl. Akusitkmaßnahmen
Demnach kann durch eine 80%-ige Belegung an der Decke sowie 5 m² Wandabsorber an jeweils einer der Längs- und Stirnwände eine ausreichende Bedämpfung des Raumes erreicht werden, dass der Schallpegel unter 75 dB(A) fällt und damit keine besonderen Anforderungen an die Trenn- bauteile bestehen.
Für die Rohrschächte sind Schalldämpfer vorzusehen, sodass die Anforderungen nach 3.3.1 erfüllt werden.
3.3.5 Anforderungen an Aufzugschächte und flankierende Bauteile
Zum 01.08.2019 wurde die DIN 8989 „Schallschutz in Gebäuden – Aufzüge“ eingeführt. Diese löst die bisher für die Beurteilung von Aufzügen herangezogene VDI 2566 ab. Die DIN 8989 gibt, ab- hängig vom Volumen und der Positionierung des Empfangsraumes sowie des Wandaufbaus, ein- zuhaltende Schallemissionskennwerte von Aufzügen und flächenbezogene Massen von Wänden und Decken zum Erreichen der Schallschutzziele vor.
Die DIN 8989 ersetzt nicht die Vorgaben, welche sich aus der DIN 4109 ergeben, sondern gilt zu- sätzlich zu dieser.
MNP Ingenieure GmbH 04.08.2025 Seite 31 von 64 P e ge lm R au m -N r G e räte zu o rd n u n g G e räte e le m e n t 63 H z II 0.17 H acksch n itze lke sse l
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(A )
) 125 H z
0,0 d B (A
7,01 m -2,4 d B
-2,4 d B (A )
²
) 250 H z
0,0 d B (A
11,56 m -4,6 d B
-4,6 d B (A )
²
) Fre q u e n zab h än gig 500 H z 1000 H z
0,0 d B (A ) 0,0 d B (A
22,55 m ² 36,16 m -7,5 d B -9,6 d B
-7,5 d B (A ) -9,6 d B (A )
²
) 2000 H z
0,0 d B (A
29,93 m -8,7 d B
-8,7 d B (A )
²
) 4000 H z
0,0 d B (A
42,34 m -10,2 d B
-10,2 d B (A )
²
) 8000 H z
0,0 d B (A
0,0 d B (A )
) Su m m 0,0 d 0,0 d 0,0 d eB (A B (A B (A ))) P au sch al 80,0 d B (A
80,0 d B (A
24,93 m -7,9 d B
72,1 d B (A )
)
²
)
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Tabelle 16: Einzuhaltende Schallemissionskennwerte von Aufzügen zum Erreichen der Schallschutzziele, DIN 8989 Tab. 3
Tabelle 17: Einzuhaltende flächenbezogene Massen von Wänden und Decken zur Erreichung der Schallschutzziele, DIN 8989 Tab. 4
Bei Verfolgung des Schutzziels nach VDI 4100 ergeben sich folgende Anforderungen aus DIN 4109:
▪ Zulässiger Schalldruckpegel gebäudetechnischer Anlagen nach DIN 4109-1: L ≤ 35 dB AF,max,n
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Projektspezifisch ergeben sich daraus folgende Anforderungen für die jeweiligen baulichen Situa- tionen:
Tabelle 18: Erforderliche flächenbezogene Massen von flankierenden Bauteilen
| Raum | Kennzeichnung der baulichen Situation | Lage des Aufzug- | Erforderliche flächenbezo- gene Massen m‘ nach DIN 8989 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| schachtes zum be- | |||||
| trachteten schutzbe- | |||||
| dürftigen Raum | |||||
| BT1 OG Flur mit Aufenthaltsbe- reich A = 86,15 m² | B L ≤ 35,0 dB AF,max,n L ≤ 25,7 dB AF,max,nT | Schutzbedürftiger Raum grenzt an Schacht | Schachtwand m‘ ≥ 670 kg/m² Unmittelbar verbundene Decke m‘ ≥ 350 kg/m² | ||
| BT1 OG Büro A = 19,50 m² | C L ≤ 35,0 dB AF,max,n L ≤ 32,20 dB AF,max,nT | Pufferraum zwischen Schacht und schutzbe- dürftigem Raum | Schachtwand m‘ ≥ 490 kg/m² Unmittelbar verbundene Decke m‘ ≥ 300 kg/m² |
Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorgaben für Aufzüge in massiver Bauweise. Für Aufzugsschächte in Gebäuden in Holzbauweise liegen zum derzeitigen Zeitpunkt keine Pla- nungswerkzeuge vor. Eine abschließende Sicherheit bei Anschlüssen an Holzbauteile kann somit nicht gewährleistet werden. Das Holzbauhandbuch des Holzbau Deutschland-Institut e.V. liefert über die Anforderungen der DIN 8989 hinaus folgende Empfehlungen zu Aufzugstechnik und Ein- bringung des Schachtes:
-
Das Triebwerk, die Schienen und alle übrigen mit dem Schacht verbundenen Einbauteile sind mit einer mindestens einfachen elastischen Lagerung (EL1) zu entkoppeln. Es ist hierzu ein Nachweis des Herstellers einzuholen.
-
Die Aufzugstüren sind körperschallgedämmt zu befestigen, sofern dies aus brandschutztech- nischer Sicht möglich ist. Besonders über der Trennfuge ist eine schallbrückenfreie Montage sicherzustellen und ein gedämpftes Anlegen der Türblätter in der Endstellung vorzusehen.
-
Sofern es statisch möglich ist, sollte der Schacht durch eine mindestens 20 mm breite (besser 30mm) durchgängige, schallbrückenfreie Fuge vom Rest des Gebäudes getrennt werden. Die Fuge ist mit Mineralfaser vollständig zu verfüllen und dauerelastisch abzudichten.
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3.3.6 Installationsschachtwände
Falls Schächte durch schutzbedürftige Räume verlaufen ist folgendes zu beachten. Über die Schächte darf der erforderliche Schallschutz der Decke von erf. R’ ≥ 55 dB nicht verringert werden. w
Wenn das zu verlegende Rohrsystem noch nicht definiert ist bzw. keine hochwertige Schallschutz- rohre wie zum Beispiel Geberit SilentdB20 verwendet werden, ist ein Schalldämmmaß von min- destens R ≥ 50 dB bei der Schachtwand umzusetzen. Ein Aufbau könnte beispielsweise folgen- w,R dermaßen aussehen:
- GK-Schachtwandausführung zum schützenswerten Bereich, unter Berücksichtigung eines unbe- kannten Installationssystems (entspricht Knauf Schachtwand W635):
▪ Gipskartonplatte, 1-lagig, d= 12,5 mm, gespachtelt
▪ UW-Profil 75 mit 60 mm Faserdämmstoff
▪ Gipskartonplatten, 2-lagig, Typ Diamant, d=2x15 mm, Stöße versetzt und verspachtelt
- GK-Schachtwandausführung mit Abwasserrohren als Schallschutzrohre (z.B. Geberit Silent B20) (entspricht Knauf Schachtwand W630):
▪ CW-Profil 50 mit 40 mm Faserdämmstoff
▪ Gipskartonplatten, 2-lagig, Typ Diamant, d=2x12,5 mm, Stöße versetzt und verspachtelt
- Empfehlung für Aufbau, wenn die Schachtwand nicht an schutzbedürftige Räume angrenzt:
▪ CW – Profil 50 mit 40 mm Faserdämmstoff
▪ Gipskartonplatte zweilagig beplankt, d = 12,5 mm, Stöße versetzt und verspachtelt
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass es infolge von Schallreflexionen im Inneren von In- stallationsschächten zu Schallpegelerhöhungen von mehr als 10 dB(A) kommen kann. Um einen angemessenen Schallschutz in angrenzenden schutzbedürftigen Räumen zu gewährleisten, wird empfohlen, eine schallabsorbierende Auskleidung auf einer Längs- und Schmalseite im Schacht- inneren anzubringen. Als mögliche Auskleidung können beispielsweise Mineralwollmatten (z.B. 30mm) vorgesehen werden.1
1 Geberit Kompetenzbroschüre Schallschutz 04/2020
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4 Generelle Hinweise zur Gewährleistung des Schallschutzes
Nachfolgend werden Ausführungshinweise zu besonderen Schwerpunkten gegeben. Sie gelten für alle Bereiche in denen Schallschutzanforderungen an trennende Bauteile bestehen. Es handelts sich hierbei um eine allgemeine Auswahl von Standardsituationen. Die tatsächliche Ausführungs- variante kann von den hier vorgeschlagenen Möglichkeiten abweichen. Entsprechende Detaillö- sungen sind daher im Rahmen der Ausführungsplanung zu entwickeln.
Trennwände allgemein
Wanddurchführungen von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär oder Elektroleitungen durch Trennwände mit Schallschutzanforderungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Sofern Wand- und Decken- durchbrüche durch Bauteile mit Schallschutzanforderungen nicht umgangen werden können, sind sie nach Einbringen der Leitungen schalldicht zu verschließen. Dies gilt auch für nicht sichtbare Durchbrüche oberhalb abgehängter Decken oder hinter Installationswänden. Der schalldichte Ver- schluss kann beispielsweise mithilfe von schallgeprüften Brandschotts, Kabelboxen oder einer er- neuten Ausbetonierung erfolgen.
Schlitzungen und Aussparungen
Grundsätzlich handelt es sich bei Schlitzungen und Aussparungen um eine Schwächung des Trenn- bauteils, welche das Schalldämm-Maß beeinflussen können. Bis zu einem gewissen Maß sind sie dennoch zulässig, wobei der Flächenanteil und damit der verbleibende Restquerschnitt des Trenn- bauteils maßgeblich sind. Wände mit großflächigen oder auch sehr tiefen Aussparungen sind daher ggf. einzeln zu prüfen.
Elektrodosen
Wie auch bei anderen Schlitzungen stellen Elektrodosen eine Schwächung des Bauteils dar. Beson- ders bei Trockenbauwänden ist daher zusätzliche Aufmerksamkeit erforderlich. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der Faserdämmstoff innerhalb der Trennwände nur gestaucht, nicht aber entfernt oder geschwächt wird. Es sollten mindestens 30mm Dämmung hinter der Dose vorhanden sein. Die Dämmung ist für mindestens 50cm oberhalb der Dose fortzuführen.
Bei beidseitigem Einbau von Elektrodosen in Trockenbauwänden ist die direkt gegenüberliegende Anordnung zu vermeiden (Verzugslänge von mind. 500 mm empfohlen, möglichst Versatz um zwei Einbaufelder). Sofern dies nicht möglich ist, sind die Dosen geeignet zu kapseln. Die Kapselung kann beispielweise mithilfe einer Einhausung aus Gipskartonplatten oder einer Ummörtelung mit Gipsmörtel (ca. 30mm stark) erfolgen.
Auch bei massiven Wänden sollte die direkt gegenüberliegende Anordnung von Elektrodosen mög- lichst vermieden werden. Idealerweise sollten die Dosen beim Einbau hintermörtelt werden, um möglichst keine Hohlräume entstehen zu lassen. Grundsätzlich sollte vom Querschnitt der Trenn- wand eine Restdicke von 11,5cm nicht unterschritten werden.
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Heiz-/Estriche
Grundsätzlich sind schwimmende Estriche mittels Randdämmstreifen von angrenzenden Wänden schalltechnisch zu entkoppeln. Der Dämmstreifen ist dabei erst nach Einbringen des Bodenbelags zu kürzen. Sockelfliesen sind mit Abstand zur Bodenfliese anzubringen. Die Fuge muss frei von Flie- senkleber sein und ist dauerelastisch zu verschließen.
Teilweise ist es zur Erfüllung der Anforderungen notwendig, den Estrich zu schlitzen. In einem sol- chen Fall sind die Estrichtrennfugen mit mineralischer Dämmung auszufüllen. In Türbereichen mit einer Anforderungen von R’w ≥ 32 dB (im eingebauten Zustand) ist der Estrich inkl. des Oberbelags grundsätzlich zu trennen.
Bodeneinläufe und andere die Estrichplatte durchdringende Einbauten sind grundsätzlich so aus- zubilden, dass keine starre Verbindung zur Rohdecke erzeugt wird. Darüber hinaus sind Einbauten in der Trittschalldämmebene und ein Zusammendrücken der Trittschalldämmplatte durch Einbau- ten zu vermeiden.
Rohrleitungen von Heizestrichen, welche in der Trittschalldämmebene verlaufen sind mit Dämm- hülsen in Qualität der Trittschalldämmplatt (z.B. Fa. Missel) vorzusehen. Sofern keine gesonderte Trittschalldämmung eingesetzt wird, sind Dämmunterlagen von Fußbodenheizungen in jeweils an- gegebener Qualität der Trittschalldämmplatte vorzusehen.
Vorsatzschalen
Vorsatzschalen sind nach DIN 4109-34 bis zu 70% mit einem porösen Dämmstoff mit einem län- genbezogenen Strömungswiderstand von 5 kPa s/m² ≤ r ≤ 50 kPa s/m² nach DIN EN 29053 zu ver- füllen (z.B. Mineralwolle).
Aufdachdämmung in Holzdächern
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich ein hoher Anpressdruck negativ auf die Schalldäm- mung der Aufdachdämmung auswirkt. Zu Sicherung eines ausreichenden Abstandes und gleichzei- tiger Fixierung ohne Einpressen wird die Verwendung von Zweigewindeschrauben empfohlen.
Darüber hinaus wird eine zusätzliche Dämmlage oberhalb des Wandanschlusses empfohlen. Die- ser ist i.d.R. aus brandschutztechnischer Sicht erforderlich und liefert zudem einen positiven Ein- fluss auf die Schalldämmung.
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Abbildung 18: Beispiel oberseitiger Dämmung im Bereich des Wandanschlusses an das Dach
Schließlich sollten durchgehende Dachbekleidungen möglichst vermieden und im Bereich der Trennwände unterbrochen werden.
Flankentrennung von Gründächern auf Holzsparrendächern
Im Falle von Gründächern ist eine vollständige Unterbrechung des Dachaufbaus aufgrund der Dich- tungsebenen nicht ohne weiteres möglich. In diesen Fällen wird eine Unterbrechung ähnlich dem nachstehenden Aufbau empfohlen. Die dargestellte Schottung in Form des anschließenden Bal- kens kann für Flankensituationen mit einem erforderlichen Flanken-Schalldämm-Maß von D ≤ 56 dB bei Bedarf entfallen. In Bereichen mit höheren Schallschutzanforderungen ist ein An- n,f,w schluss an den Balken jedoch grundsätzlich erforderlich.
Gründachaufbau
Abbildung 19: Innenwandanschluss für Dächer mit Zwischensparrendämmung in Anlehnung an Detailpunkt iwrxgdr11 von dataholz.eu
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Ein ähnlicher Aufbau kann auch für Dächer mit Aufsparrendämmung vorgesehen werden. In die- sem Fall ist darauf zu achten, dass die Trennwand allein die unten abschließende Plattenlage un- terbricht und die Dichtungsebene („Rieselschutz, optional“ in Abbildung 19) glatt über den Trenn- wandanschluss hinweggezogen wird.
Bodenkanäle & Brüstungskanäle
Grundsätzlich ist unabhängig von der Installation von Bodenkanälen der Estrich im Bereich der Trennwände zu trennen, um eine erhöhte Trittschallübertragung zu unterbinden. Ebenso ist da- rauf zu achten, dass abführende Bodendosen einen Abstand zur Trennwand von mindestens 2 m ausweisen. Bei wandnahen Bodendosen ist zur Sicherheit ein Schallschutzschott in das Kanalsys- tem einzusetzen, um eine Schallnebenwegübertragung auszuschließen. Als Schallschutzschott kann Steinwolle oder Polyesterfaser verwendet werden. Diese ist auf eine Länge von mindestens 30 cm in den Installationskanal einzusetzen. Gleiches gilt analog für raumübergreifende Brüstungs- kanäle.
Bei Trennwandanforderungen von R’ ≥ 48 dB sind in Kanalsystemen mit Bürstendichtung grund- w sätzlich Schallschutzschotts vorzusehen.
Grundsätzlich sind Bodenkanäle dahingehend zu überprüfen, inwieweit die Trittschallanforderun- gen weiterhin eingehalten werden können. Je nach System kann es zu einer Verringerung der be- werteten Trittschallminderung im Vergleich zum ungestörten Bodenaufbau von ∆L = 5 dB kom- w men. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Wand- und Deckendurchbrüche
Durchbrüche stellen grundsätzlich eine Schwächung des trennenden Bauteils dar. Sie sind daher grundsätzlich nach Verlegung der technischen Gebäudeausrüstung wieder zu verschließen. Inner- halb von Schächten kann dies bei kleinen freien Querschnitten durch Ausstopfen mit Faserdämm- stoffen (z.B. Mineralwolle) erfolgen. Im Falle von großen freien Querschnitten wird ein vollständi- ger Verschluss mithilfe von (Brand-)Schotts oder massiven Verfüllungen empfohlen.
Bei Durchbrüchen in Wänden mit Schallschutzanforderungen sind ebenfalls vollständige Verfüllun- gen vorzusehen. Bei Durchbrüchen innerhalb von geschlossenen Abhangdecken in Trockenbau- weise und kleinen Ausschnitten ist ein Ausstopfen mit Faserdämmstoffen (z.B. Mineralwolle) aus- reichend. Im Falle von nicht vorhandenen oder offenen Abhangdecken sind grundsätzlich schall- schutztechnisch geprüfte Weichschotts oder voll verfüllte Massivschotts (Mörtelverfüllung) vorzu- sehen. Welche Produkte geeignet sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
Revisionsklappen
Revisionsklappen sind vorzugsweise in Wänden ohne Schallschutzanforderungen vorzusehen. So- fern dies nicht möglich ist, sind schallschutztechnisch geprüfte Produkte vorzusehen, um den ne- gativen Einfluss auf das resultierende Schalldämm-Maß zu minimieren. Dies ist im Einzelfall zu prü- fen.
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Fugen und gleitende Deckenanschlüsse
Grundsätzlich sind alle gleitenden Deckenanschlüsse mit dauerelastischen Fugen zu verschließen. Dies sollte mit einem geeigneten Dichtmaterial (z.B. Knauf Insulation „LDS Solimur“ oder gleich- wertig) erfolgen, da es mit herkömmlichen Silikon- oder Acryl-Abdichtungen leichter zu Abrissen kommen kann.
Pfosten-Riegel-Fassaden/Elementfassaden
Glaseinbauten
Sofern keine geprüften Systemaufbauten verwendet werden, sondern die Fenster als Eigenkon- struktion auf der Baustelle eingebaut werden, ist grundsätzlich darauf zu achten, dass zwischen dem tragenden Profil und der Aufsatzkonstruktion eine eigene Abdichtung vorgesehen wird. Die alleinige Glasabdichtung ist an dieser Stelle nicht ausreichend, sodass durch den entstehenden Fugenschall eine zum Teil deutliche Verschlechterung des Längs-Schalldämm-Maßes die Folge ist. Dies ist nicht nur aber vor allem bei Aufsatzkonstruktionen der Fall.
Abbildung 20: Beispiele für Glaseinbauvarianten mit eingezeichneter, rot markierter Glasanschlussfuge (Quelle: ift- Forschungsbericht "Bauteilkatalog Schallschutz Vorhangfassade")
Ebenso ist zur Unterbindung einer erhöhten Schallübertragung zwischen den Geschossen darauf zu achten, dass Hohlräume im Bereich des T-Stoßes mithilfe eines Schotts ausgefüllt werden. An- dernfalls kann es zu Verschlechterungen des Längs-Schalldämm-Maßes von bis zu 6 dB kommen.
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Opake Ausfachungen
Sofern Blindfelder nicht als geprüftes System verwendet werden, sondern erst an der Baustelle hergestellt werden, ist darauf zu achten, dass Füllungen aus Mineralwolle grundsätzlich nicht ver- klebt werden, sondern lose in die Paneele gestopft werden. Eine Verklebung kann zu Verschlech- terungen des Schalldämm-Maßes von bis zu 12 dB führen. Ebenso ist bei der Ausrichtung der Fa- sern auf eine liegende Anordnung zu achten. Stehende Fasern sollten vermieden werden.
Abbildung 21: Faserrichtung von Mineralwolle, bspw. in einem Kofferpaneel
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5 Berechnungsnachweis
Nachfolgend werden die Vorgehensweisen zur Berechnung sowie die daraus resultierenden Er- gebnisse für den Schallschutz der inneren und äußeren Bauteile dargestellt. Aufgeführt sind in ers- ter Linie die schalltechnisch relevanten Bauteilschichten. Statische, abdichtungstechnische und an- dere Erfordernisse müssen den jeweiligen Richtlinien und Vorschriften entsprechend berücksich- tigt bzw. geplant werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden nur Bauteile aufgeführt, die an schutzbedürftige Räume angrenzen bzw. für die Empfehlungen für den Schallschutz bestehen. Die aufgeführten Konstruktionen wurden unter Berücksichtigung der in den zur Verfügung gestell- ten Planunterlagen dargestellten Bauteilstärken und Aufbauten herangezogen. Sie können durch gleichwertige oder schalltechnisch höherwertigere Konstruktionen ersetzt werden.
5.1 Luft- und Trittschallschutz von Innenbauteilen
5.1.1 Vorgehensweise
Die Berechnung der vorhandenen Schalldämmung erfolgt auf Grundlage der in Abschnitt 2 be- schriebenen Planungsunterlagen.
Die Nachweise nach DIN 4109-2:2018-01 berücksichtigen eine Unsicherheit der Prognoserechnun- gen in Form eines Zu- bzw. Abschlages auf das Endergebnis. Diese Zu- bzw. Abschläge entsprechen der Unsicherheit der Prognose u und werden als Sicherheitsbeiwert bezeichnet. prog
Für die Luftschallübertragung wird, mit Ausnahme von Türen (5 dB), ein pauschaler Sicherheits- beiwert von u = 2 dB angesetzt. Somit gilt für den Nachweis der Luftschalldämmung von tren- prog nenden Bauteilen im Gebäude:
𝑅′ − 𝑢 ≥ 𝑒𝑟𝑓.𝑅′ 𝑤 𝑝𝑟𝑜𝑔 𝑤
Für die Trittschallübertragung wird ein pauschaler Sicherheitsbeiwert von u = 3 dB angesetzt. prog Für den Nachweis der Trittschalldämmung gilt somit:
𝐿′ + 𝑢 ≤ 𝑧𝑢𝑙.𝐿′ 𝑛,𝑤 𝑝𝑟𝑜𝑔 𝑛,𝑤
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5.1.2 Stoßstellendämm-Maße Kij - Holzbau
Für die Berechnung der Massivholzbauteile wird auf die Stoßstellendämm-Maße (K ) für Massiv- ij holzbauteile nach dem Forschungsprojekt „Vibroakustik“ zugegriffen. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den angegebenen Werten um Prognosevorschläge handelt, welche noch nicht nor- mativ eingeführt sind.
Abbildung 22: Stoßstellendämm-Maße für Massivholzbauteile (veröffentlicht von Prof. Andreas Rabold im Paper „Flanking transmission of solid wood elements in multi-storey timber buildings - input data and prediction models for airborne and impact sound excitation“, Internoise 2019)
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Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass für den Weg der Schallübertragung nicht der gesamte Aufbau der flankierenden Bauteile herangezogen werden kann. Somit kann nicht das geprüfte Schalldämm-Maß übernommen werden. Vielmehr bleiben bei der Übertragung des Schalls die äu- ßeren Dämmschichten unberührt. Stattdessen verläuft der Schall auf horizontalem Weg allein durch die flankierenden Brettschichtholzplatten und gegebenenfalls installierte Vorsatzschalen. Auf dem Weg der Deckenflanke erfolgt die Übertragung allein durch die Vollholzdecke und ggf. installierte Abhangdecken ohne Berücksichtigung des darüberliegenden schwimmenden Estrichs. Wiederum auf der Bodenflanke kann der schwimmende Estrich als Vorsatzschale berücksichtigt werden.
Für die Flankenübertragung der Massivholzbauteile (mit/ohne Beplankung) wird das Schall- dämm-Maß mit nachfolgender Formel ermittelt:
𝑅 = 25∗log(𝑚′)−7𝑑𝐵 𝑤
Für Massivholzbauteile mit loser Schüttung (m’ >> m’ ) wird das Schalldämm-Maß Schüttung Holzelement mit nachfolgender Formel ermittelt:
𝑅 = 20∗log(𝑚′)+10𝑑𝐵 𝑤
Die Formeln wurden zusammen mit den oben genannten Stoßstellendämm-Maßen für Massiv- holzbauteile im Paper „Flanking transmission of solid wood elements in multi-storey timber buil- dings - input data and prediction models for airborne and impact sound excitation“ von Prof. An- dreas Rabold (TH Rosenheim) veröffentlicht.
Sofern an den Auflagerpunkten der Decke auf den Außenwänden Elastomerlager vorgesehen wer- den, sind diese so auszulegen, dass sie eine Eigenfrequenz von maximal 50 Hz vorweisen. In den Bereichen mit Massivholztrennwänden sind nach derzeitigem Planungsstand keine Elastomerlager an den Auflagerpunkten der Decke erforderlich. Hier sind einfache zentrierende Auflagerstreifen ohne entkoppelnde Wirkung ausreichend. Sollte sich im weiteren Planungsverlauf ergeben, dass auch in diesen Bereichen Elastomerlager vorzusehen sind, ist dies rechtzeitig mitzuteilen. Aufgrund der Entkopplung kann es zu einer Verschlechterung der Schalldämmung in horizontaler Richtung kommen, auf die bei rechtzeitiger Mitteilung reagiert werden kann.
Bei der Wahl der Trittschalldämmung sollte es sich idealerweise um einen Faserdämmstoff wie beispielsweise Mineralwolle handeln. Harte Trittschalldämmungen wie EPS führen zu einem Ein- bruch der Trittschalldämmung in den tiefen Frequenzen, weshalb sie vermieden werden sollten.
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5.1.3 Schallnebenweg Dn,f,w Dachkassettenelement
Die Firma Lignotrend hat für Ihre speziellen Kassettendecken Schallprüfungen zur Norm-Flanken- schallpegeldifferenz Dn,f,w durchgeführt. Diese zeigten, dass ein durchgehend lotrecht zur Trenn- wand geführtes Decken- oder Dachelement zu einer deutlichen Verschlechterung in der Flanke führt. Eine Parallelführung ist dabei grundsätzlich vorteilhafter.
Abbildung 23: Flankenschallübertragung der Kassettendecken ohne Optimierung
Die Kassettendecke grenzt sowohl in der x- als auch der y-Achse jeweils an Treppenhäuser an, so- dass hier erhöhte Schallschutzanforderungen bestehen und an mindestens einer Wand eine lot- rechte Übertragung besteht. Es sind dementsprechend grundsätzlich Ertüchtigungen in diesen Be- reichen erforderlich.
Abbildung 24: Bereiche mit Kassettendecke
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5.1.4 Flankenübertragung Holzständerwände
In DIN 4109-33 liefert für die horizontale Schallübertragung Norm-Flankenpegeldifferenzen D n,f,w für die Berechnung des Luft-Schalldämm-Maßes. Für einen ausreichenden Schallschutz im Bereich zu Treppenhäusern ist in der Regel eine Trennung der Beplankung und des Ständerwerks im Be- reich der Trennwand erforderlich.
Zu regulären Büroräumen kann rechnerisch die Beplankung durchgeführt werden. Es empfiehlt sich jedoch auch für den Fall einer späteren Neubelegung der Räume mindestens eine Unterbre- chung der Beplankung.
Abbildung 25: Norm- Schallpegeldifferenzen von Holzständerwänden in horizontaler Schallrichtung
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Abbildung 26: Norm- Schallpegeldifferenzen von Holzständerwänden in horizontaler Schallrichtung (Fortführung)
Für die vertikale Schallübertragung wurde für eine vollständige Unterbrechung der Flanke eine Flankenschallpegeldifferenz von D ≥ 67 dB angesetzt. n,f,w
Im Falle von durchgehenden Flanken in vertikaler Richtung (z.B. Außenwände) gibt es aktuell noch keine vereinheitlichen Rechenwerte für den Luft- und Trittschall. Es wurde daher an dieser Stelle auf aktuelle Forschungsergebnisse des ift-Rosenheim und dem Holzbauhandbuch des Informati- onsdienst Holz zurückgegriffen.
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Demnach ist die Trenndecke in die Holzständerwand einzubinden, um damit eine ausreichende Flankenschalldämmung zu realisieren.
Abbildung 27: Vergleich verschiedener Norm-Schallpegeldifferenzen (gelb = empfohlener Anschluss aus akusti- scher Sicht)
Die genannte Flankenübertragungen können allein für den Luft-Schallschutz herangezogen wer- den. Für den Trittschallschutz liefert die Norm ein Tabellenverfahren, welches anhand standardi- sierter Werte die Einflüsse aus flankierenden Wänden, Estrich und Trenndecke. Der Informations- dienstholz hat auf Grundlage aktueller Forschungsergebnisse dieses Tabellenverfahren auf die Rechnungen der DIN EN 12354 übertragen, um die bisher fehlenden Einflüsse der Raumkubatur zu berücksichtigen. Folgende Formeln werden dabei herangezogen:
Methode 1: Trittschallpegel der einzelnen Flanken ohne konkrete Messwerte
𝐿𝑛,𝐷𝑓,𝑤 𝐿𝑛,𝐷𝐹𝑓,𝑤 ( ) ( ) 𝑇𝑟𝑖𝑡𝑡𝑠𝑐ℎ𝑎𝑙𝑙𝑝𝑒𝑔𝑒𝑙 𝑜ℎ𝑛𝑒 𝑀𝑒𝑠𝑠𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒: 𝐿 = 10∗𝑙𝑜𝑔(10 10 +10 10 ) 𝑛,𝑖𝑗,𝑤
𝑆 𝑗 𝐹𝑙𝑎𝑛𝑘𝑒𝑛𝑒𝑖𝑛𝑓𝑙𝑢𝑠𝑠: 𝐿 =𝐿 −∆𝑅 −∆𝐾 −10∗log( ) 𝑛,𝐷𝑓,𝑤 𝑛,𝐷𝑓,𝑙𝑎𝑏,𝑤 𝑗,𝑤 𝑖𝑗 𝑙 𝑙 0 𝑖𝑗
( 𝐿𝑛,𝑑,𝑤+𝐾1) ( 𝐿𝑛,𝑑,𝑤) 𝑚𝑖𝑡 𝐿 = 10∗log(10 10 −10 10 ) 𝑛,𝐷𝑓,𝑙𝑎𝑏,𝑤
𝑆 𝑗 𝐸𝑠𝑡𝑟𝑖𝑐ℎ𝑒𝑖𝑛𝑓𝑙𝑢𝑠𝑠:𝐿 = 𝐿 −∆𝑅 −∆𝐾 −10∗log( ) 𝑛,𝐷𝐹𝑓,𝑤 𝑛,𝐷𝐹𝑓,𝑙𝑎𝑏,𝑤 𝑗,𝑤 𝑖𝑗 𝑙 𝑙 0 𝑖𝑗
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Methode 2: Trittschallpegel der einzelnen Flanken mit konkreten Messwerten
𝑆 𝑗 𝑇𝑟𝑖𝑡𝑡𝑠𝑐ℎ𝑎𝑙𝑙𝑝𝑒𝑔𝑒𝑙 𝑚𝑖𝑡 𝑀𝑒𝑠𝑠𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛:𝐿 = 𝐿 −10∗log( ) 𝑛,𝑖𝑗,𝑤 𝑛,𝑓,𝑖𝑗,𝑙𝑎𝑏,𝑤 𝑙 𝑙 0 𝑖𝑗
Der resultierende Trittschallpegel ergibt sich dann aus der logarithmischen Summierung der ein- zelnen Flankenwerte (ermittelt nach Methode 1 oder 2).
𝑛 ( 𝐿𝑛,𝑑,𝑤) ( 𝐿𝑛,𝑖𝑗,𝑤 ) 𝑅𝑒𝑠𝑢𝑙𝑡𝑖𝑒𝑟𝑒𝑛𝑑𝑒𝑟 𝑇𝑟𝑖𝑡𝑡𝑠𝑐ℎ𝑎𝑙𝑙𝑝𝑒𝑔𝑒𝑙:𝐿′ = 10∗log (10 10 +∑10 10 𝑛,𝑤 𝑗=1
Die bisherigen Norm-Tabellen werden dabei weiterhin angewendet, wobei zusätzlich auch der ggf. positive Einfluss durch Beplankungen oder Vorsatzkonstruktionen berücksichtigt wird:
Abbildung 28: Wirksamkeit von Flankenmaßnahmen
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5.1.5 Flankenübertragung Pfosten-Riegel-Fassaden und Fensterbänder
Es wurden für die Flankenübertragung der Fassade und Fensterbänder Prognosewerte des ift-Ro- senheim herangezogen. Die Werte für Pfosten-Riegel-Fassaden mit Holzpfosten wurden darüber hinaus auch näherungsweise für die inneren Trennwände und die dortigen Pfosten angesetzt. Es wurden dabei Kantenlängen der Fenster von 1,9 m und der Wände von 3,1 m angesetzt.
Abbildung 29: Flankenübertragung von Fensterbändern mit einer Kantenlänge von 1,9 m
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| Trennwandanschluss / waagerechte Rahmenprofile | Profilansicht t in mm | Rahmenmaterial | Profilbreite | D n,f,l0,w | C | C tr | D n,f,w |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PFR, Anschluss an Montagepfosten / keine am Stoß durchlaufenen Riegelproile oder Hohlräume | t ≤ 150 | Aluminium-Hohlprofil; | ≥ 50 mm | 42 | -3 | -5 | 42 |
| Holz (Fichte) Metall- Aufsatzkonstruktion; | 50 | -1 | -3 | 50 | |||
| PFR, Anschluss an Mittelpfosten / keine am Stoß durchlaufenen Riegelproile oder Hohlräume | t ≤ 100 | Aluminium-Hohlprofil; | ≥ 50 mm | 45 | -2 | -5 | 45 |
| Holz (Fichte) Metall- Aufsatzkonstruktion; | 53 | -1 | -5 | 53 | |||
| t ≤ 150 | Aluminium-Hohlprofil; | 40 | -3 | -5 | 40 | ||
| Holz (Fichte) Metall- Aufsatzkonstruktion; | 48 | -1 | -3 | 48 | |||
| t ≤ 200 | Aluminium-Hohlprofil; | 43 | -1 | -2 | 43 | ||
| Holz (Fichte) Metall- Aufsatzkonstruktion; | 39 | -3 | -5 | 39 | |||
| PFR, Anschluss an Doppelpfosten / keine am Stoß durchlaufenen Riegelproile oder Hohlräume | t ≤ 150 | Aluminium-Hohlprofil; | ≥ 50 mm | 58 | -1 | -6 | 58 |
| Elementfassade, Anschluss an Elementstoß / keine am Stoß durchlaufenden Riegelprofile oder Hohlräume | 0 (Glasleiste oder Paneelfeld innen bündig) | Aluminium-Hohlprofil; | ≤ 100 | 58 | -2 | -6 | 58 |
| ≤ 50 | 55 | -2 | -6 | 55 | |||
| ≤ 100 | 50 | -1 | -4 | 50 | |||
| ≤ 150 | 45 | -1 | -3 | 45 | |||
| ≤ 200 | 42 | -1 | -3 | 42 | |||
| Elementfassade, Anschluss an Mittelpfosten / durchlaufender Elementrahmen, keine weiteren am Stoß durchlaufenden Riegelprofile oder Hohlräume | 0 (Glasleiste oder Paneelfeld innen bündig) | Aluminium-Hohlprofil; | ≤ 100 | 55 | -1 | -4 | 55 |
| ≤ 50 | 48 | -1 | -2 | 48 | |||
| ≤ 100 | 40 | -1 | -2 | 40 | |||
| ≤ 150 | 37 | -3 | -4 | 37 |
Abbildung 30: Flankenübertragung von Pfosten-Riegelfassaden mit einer Kantenlänge von 3,1 m
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5.2 Trenndecken
In Tabelle 19 sind die für den Schallschutz relevanten Bauteilschichten der Trenndecken sowie die resultierenden Schalldämm-Maße für den Luft- und Trittschallschutz dargestellt.
Tabelle 19: Luft- und Trittschalldämm-Maße der Trenndecken
| Z. | Trennsituation | Bauteilaufbau | Bewertetes, ge- samtes Luft- schalldämm- Maß R’ [dB] w,ges | Bewertetes, ge- samtes Tritt- schalldämm- Maß L’ [dB] n,w,ges | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bauteil 1 - Verwaltungsgebäude | ||||||
| 1 | I 1.01 Pausenraum zu I 0.01 Konfe- renz/Schulung Hohlbetondecke | 6 cm Estrich Trittschalldämmung (dynami- sche Steifigkeit S ≤ 20 MN/m³) D 32 cm BRESPA-Decke | 63,0 ≥ 55,0 dB Erhöhte Anfor- derung erfüllt | 45,7 ≤ 46 dB Erhöhte Anfor- derung erfüllt | ||
| 2 | I 1.02 Küche zu I 0.01 Konferenz ge- teilt | 6 cm Estrich Trittschalldämmung (dynami- sche Steifigkeit S ≤ 20 MN/m³) D 32 cm BRESPA-Decke | 63,5 ≥ 55,0 dB Erhöhte Anfor- derung erfüllt | 45,6 ≤ 46 dB Erhöhte Anfor- derung erfüllt |
Mit den beschriebenen Aufbauten können mindestens die Empfehlungen des Beiblatt 2 der DIN 4109 für normalen Schallschutz im eigenen Nutzungsbereich erfüllt werden.
Darüber hinaus soll die Möglichkeit einer späteren Aufstockung betrachtet werden, wobei das neue Geschoss identisch zum aktuellen 1. Obergeschoss angeordnet werden soll. Für die Decken wurden dabei folgende Aufbauten angesetzt:
Abbildung 31: Referenzaufbau der Kastendecke
Abbildung 32: Referenzaufbau der BSH-Decke
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Die Berechnung erfolgte anhand des näherungsweisen Verfahrens des Holzbauhandbuchs zur DIN EN 12354.
Tabelle 20: Näherungsweise Berechnung des Trittschalls großer Deckenflächen bei einer möglichen Aufstockung (Referenzraum: Pausenraum)
| Pausenraum | Trennbauteil | Flanke 1 | Flanke 2 | Flanke 3 | Flanke 4 | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L = L = n,w n,d,w | 43,0 dB | Lignatur Prüfzeugnis 4146 | |||||||||||||||
| Si = | 87,87 m² | ||||||||||||||||
| l Flanke = | 10,10 m | 8,70 m | 10,10 m | 8,70 m | |||||||||||||
| ∆R = j,w | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | |||||||||||||
| ∆R ,w ij | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | |||||||||||||
| K1 | 1,0 dB | 1,0 dB | 1,0 dB | 1,0 dB | |||||||||||||
| dKij = | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | |||||||||||||
| L = n.DFf,lab,w | 40,0 dB | 40,0 dB | 40,0 dB | 40,0 dB | |||||||||||||
| L = n,Df,lab,w | 38,1 dB | 38,1 dB | 38,1 dB | 38,1 dB | |||||||||||||
| L = n,Df,w | 28,7 dB | 28,1 dB | 28,7 dB | 28,1 dB | |||||||||||||
| L = n,DFf,w | 30,6 dB | 30,0 dB | 30,6 dB | 30,0 dB | |||||||||||||
| L = n,ij,w | 32,8 dB | 32,1 dB | 32,8 dB | 32,1 dB | |||||||||||||
| L' = n,w | 45,1 dB | ||||||||||||||||
| L' + u = n,w prog | 48,1 dB | ≤ 53,0 dB | Nachweis erfüllt |
Tabelle 21: Näherungsweise Berechnung des Trittschalls kleiner Deckenflächen bei einer möglichen Aufstockung (Referenzraum: Einzelbüro)
| Trennbauteil | Flanke 1 | Flanke 2 | Flanke 3 | Flanke 4 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L = L = n,w n,d,w | 40,0 dB | Holzbauhandbuch Tabelle 26 Zeile 3 | |||||||||||||
| Si = | 12,6 m² | ||||||||||||||
| l Flanke = | 3,5 m | 3,6 m | 3,5 m | 3,6 m | |||||||||||
| ∆R = j,w | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | |||||||||||
| ∆R ,w ij | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | |||||||||||
| K1 | 1,0 dB | 1,0 dB | 1,0 dB | 1,0 dB | |||||||||||
| dKij = | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | 0,0 dB | |||||||||||
| L = n.DFf,lab,w | 40,0 dB | 40,0 dB | 40,0 dB | 40,0 dB | |||||||||||
| L = n,Df,lab,w | 45,8 dB | 45,8 dB | 45,8 dB | 45,8 dB | |||||||||||
| L = n,Df,w | 40,1 dB | 40,4 dB | 40,1 dB | 40,4 dB | |||||||||||
| L = n,DFf,w | 34,3 dB | 34,6 dB | 34,3 dB | 34,6 dB | |||||||||||
| L = n,ij,w | 41,1 dB | 41,4 dB | 41,1 dB | 41,4 dB | |||||||||||
| L' = n,w | 43,8 dB | ||||||||||||||
| L' + u = n,w prog | 46,8 dB | ≤ 53,0 dB | Nachweis erfüllt |
Grundsätzlich sind Abhangdecken unterhalb von Massivholzdecken mit einer Mindest-Abhang- höhe von 180 mm und einer zusätzlichen Mineralwollauflage vorzusehen, um Einbrüche in der Trittschalldämmung zu vermeiden.
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5.3 Trennwände
In Tabelle 22 sind die für den Schallschutz relevanten Bauteilschichten der Trennwände sowie die resultierenden Schalldämm-Maße für den Luftschallschutz dargestellt.
| Zeile | Trennsituation | Bauteilaufbau | Bewertetes, gesamtes Luft- | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| schalldämm-Maß R’ [dB] w,ges | ||||||
| Bauteil 1 - Verwaltungsgebäude | ||||||
| 1 | I 0.04 Foyer zu I 0.01 Konfe- renz/Schulung | 24 cm KS-Stein RDK 2.0 | 55,9 ≥ 55,0 dB Erhöhte Anforderung erfüllt | |||
| 2.1 | I 1.23 TH1 zu I 1.01 Pausenraum | Tragende Holzständerwand (R ≥ w,P 59 dB) 13cm BSH (450 kg/m³) auf Seiten des TRH Fassade D ≥ 60 dB n,f,w 36 cm KLH-Decke auf Seiten des Pausenraums mit Fuge und FU- Platte zu BSH D ≥ 49 dB n,f,w | 55,6 ≥ 55,0 dB Erhöhte Anforderung erfüllt | |||
| 2.2 | I 1.23 TH1 zu I 1.01 Pausenraum | Wie 2.1 aber mit: Bodenflanke: 36 cm KLH-Decke auf Seiten des Pausenraums mit Fuge und FU-Platte zu BSH auf Sei- ten des TRH mit 6 cm Schüttung D ≥ 49 dB n,f,w | 55,7 ≥ 55,0 dB Erhöhte Anforderung erfüllt |
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| Zeile | Trennsituation | Bauteilaufbau | Bewertetes, gesamtes Luft- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| schalldämm-Maß R’ [dB] w,ges | |||||
| 3.1 | I 1.03 Flur zu I 1.02 Küche | Tragende Holzständerwand (R ≥ w,P 59 dB) 13cm BSH (450 kg/m³) auf Seiten des TRH Bodenflanke mit geschlitztem Est- rich (D ≥ 57 dB) n,f,w Fassade D ≥ 56 dB n,f,w 36 cm KLH-Decke auf Seiten des Pausenraums mit Fuge und FU- Platte zu BSH D ≥ 49 dB n,f,w | 55,1 ≥ 55,0 dB Erhöhte Anforderung erfüllt | ||
| 3.2 | I 1.03 Flur zu I 1.02 Küche Aufstockung | Wie 3.1 aber mit: Bodenflanke: 36 cm KLH-Decke auf Seiten des Pausenraums mit Fuge und FU-Platte zu BSH auf Sei- ten des TRH mit 6 cm Schüttung D ≥ 49 dB n,f,w | 55,2 ≥ 55,0 dB Erhöhte Anforderung erfüllt | ||
| 4.1 | I 1.01 Pausenraum zu I 1.02 Kochen | 15 cm Holzständerwand, doppelt beplankt mit GK-Platte (R ≥ 56 w,P dB) Fassade D ≥ 56 dB n,f,w Bodenflanke mit geschlitztem Est- rich (D ≥ 57 dB) n,f,w 36 cm KLH-Decke mit Fuge und FU-Platte D ≥ 49 dB n,f,w | 46,1 ≥ 42,0 dB Erhöhte Anforderung für normalen Schallschutz erfüllt |
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| Zeile | Trennsituation | Bauteilaufbau | Bewertetes, gesamtes Luft- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| schalldämm-Maß R’ [dB] w,ges | |||||
| 4.2 | I 1.01 Pausenraum zu I 1.02 Kochen | Wie 4.1 aber mit: Bodenflanke: 36 cm KLH-Decke mit Fuge und FU-Platte sowie Splittschüttung mit geschlitztem schwimmendem Estrich D ≥ n,f,w 49 dB | 46,1 ≥ 42,0 dB Erhöhte Anforderung für normalen Schallschutz erfüllt | ||
| 5.1 | I 1.05 Büro zu I 1.07 Büro Mindestanforde- rung Büros | Leichtbauwand mit Lehmbauplat- ten oder GK-Beplankung (R ≥ 46 w,P dB) Decke mit 16 cm BSH + geschlos- sene Akustikdecke Fassadenband (D ≥ 50 dB) n,f,w Innere Wandflanke (D ≥ 50 dB) n,f,w Bodenflanke mit geschlitztem Est- rich (D ≥ 57 dB) n,f,w | 41,3 ≥ 37,0 dB Mindestanforderung für nor- malen Schallschutz erfüllt | ||
| 5.2 | I 1.05 Büro zu I 1.07 Büro Mindestanforde- rung Büros - Auf- stockung | Wie 5.1 aber mit: Bodenflanke: 16cm BSP-Decke mit Splittschüttung und geschlitz- tem schwimmendem Estrich D n,f,w ≥ 57 dB | 41,3 ≥ 37,0 dB Mindestanforderung für nor- malen Schallschutz erfüllt |
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| Zeile | Trennsituation | Bauteilaufbau | Bewertetes, gesamtes Luft- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| schalldämm-Maß R’ [dB] w,ges | |||||
| 6.1 | I 1.05 Büro zu I 1.07 Büro Erhöhte Anforde- rung Büros | Leichtbauwand mit Lehmbauplat- ten oder GK-Beplankung (R ≥ 52 w,P dB) Decke mit 16 cm BSH + geschlos- sene Akustikdecke Fassadenband (D ≥ 50 dB) n,f,w Innere Wandflanke (D ≥ 50 dB) n,f,w Bodenflanke mit geschlitztem Est- rich (D ≥ 57 dB) n,f,w | 43,6 ≥ 42,0 dB Mindestanforderung für er- höhten Schallschutz erfüllt | ||
| 6.2 | I 1.05 Büro zu I 1.07 Büro Erhöhte Anforde- rung Büros | Wie 6.1 aber mit: Bodenflanke: 16cm BSP-Decke mit Splittschüttung und geschlitz- tem schwimmendem Estrich D n,f,w ≥ 57 dB | 43,7 ≥ 42,0 dB Mindestanforderung für er- höhten Schallschutz erfüllt | ||
| 7 | I 1.21 Ruhe zu I 1.20 WC | Leichtbauwand mit Lehmbauplat- ten oder GK-Beplankung (R ≥ 52 w,P dB) Decke mit 16 cm BSH + geschlos- sene Akustikdecke Innere Wandflanke (D ≥ 50 dB) n,f,w Bodenflanke mit geschlitztem Est- rich (D ≥ 57 dB) n,f,w | 52,6 ≥ 52,0 dB Hohe Anforderung für erhöh- ten Schallschutz erfüllt | ||
| 8 | I 1.10 Meeting zu I 1.04 Flur | Glaswand R ≥ 47 dB1 w,P Decke mit 16 cm BSH + geschlos- sene Akustikdecke Innere Wandflanke (D ≥ 50 dB) n,f,w Bodenflanke mit geschlitztem Est- rich (D ≥ 57 dB) n,f,w | 42,8 ≥ 42,0 dB Mindestanforderung für er- höhten Schallschutz erfüllt |
1 Vorhaltemaß von 2 dB bereits enthalten
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| Zeile | Trennsituation | Bauteilaufbau | Bewertetes, gesamtes Luft- | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| schalldämm-Maß R’ [dB] w,ges | ||||||
| 9.1 | I 0.01a Schulung zu I 0.01b Schulung | Mobile Trennwand R ≥ 56 dB1 w,P Bodenflanke mit geschlitztem Est- rich (D ≥ 57 dB) n,f,w | 47,5 ≥ 47,0 dB Anforderung an Unterrichts- räume erfüllt | |||
| 9.2 | I 0.01a Schulung zu I 0.01b Schulung Mit Aufstockung | Mobile Trennwand R ≥ 57 dB2 w,P Bodenflanke mit geschlitztem Est- rich (D ≥ 57 dB) n,f,w Dachflanke: 36 cm KLH-Decke mit geschlossener Abhangdecke D n,f,w ≥ 52 dB Fassadenflanke mit geschlitzter Beplankung (D ≥ 58 dB) n,f,w Innere Wandflanke (D ≥ 59 dB) n,f,w | 46,7 < 47,0 dB Anforderung an Unterrichts- räume geringfügig unter- schritten | |||
| 10 | I 1.22 TH2 zu I 1.19 Büro | 24 cm KS-Stein RDK 2.0 Fassadenflanke (D ≥ 60 dB) n,f,w Dachflanke: 16 cm BSP mit ge- schlossener Abhangdecke | 53,6 ≥ 52,0 dB Normale Anforderung erfüllt | |||
| Bauteil 2 - Werkstattgebäude | ||||||
| 11.1 | II 0.17 Technik Hei- zung zu II 0.15 HM + Winterdienst Ohne Bedämpfung im Heizungsraum | 17,5 cm KS-Stein RDK 2.0 mit frei- stehender Vorsatzschale einfach beplankt (8kg/m²) in 5 cm Abstand im Technikraum; Hohlraum zu 80% bedämpft; Abhangdecke in beiden Räumen | 57,0 ≥ 57,0 dB Anforderung an besonders laute Räume erfüllt | |||
| 11.2 | II 0.17 Technik Hei- zung zu II 0.15 HM + Winterdienst Mit Bedämpfung im Heizungsraum | 17,5 cm KS-Stein RDK 2.0 | 45,8 ≥ 45,0 dB Mindestanforderung für er- höhten Schallschutz erfüllt |
Tabelle 22: Luftschalldämm-Maß der Trennwände
1 Vorhaltemaß von 5 dB bereits enthalten 2 Vorhaltemaß von 5 dB bereits enthalten
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Mit den beschriebenen Wandaufbauten können in allen Bereichen die Anforderungen erfüllt wer- den.
Eine Besonderheit stellen die Holzständerwände zu den Treppenhäusern dar, welche auch als tra- gende Wände für die BSH- und Kastendecke dienen. Hier ist zur Erfüllung des Schallschutzes und gleichzeitiger Sicherstellung der Tragfähigkeit ein Wandaufbau von mindestens 24 cm erforderlich. Die Kastendecke ist dabei durch eine mindestens 1 cm dicke Fuge zu trennen und mit Mineralfaser auszustopfen.
Abbildung 33: Optimierte Fugenausbildung zur Schallentkopplung
Fugenposition
Fugenposition
Spannrichtung
Kastendecke
Brettschichtholzdecke
| BSH-Decke | ||
|---|---|---|
| Kastendecke | Kasten- decke |
Abbildung 34: Spannrichtung und Fugenposition
Zum Heizungsraum im Bauteil 2 wird empfohlen raumakustische Maßnahmen vorzusehen, um die Anforderungen an den baulichen Schallschutz niedrig zu halten. Andernfalls ist eine Vorsatzschal auf Seiten des Heizungsraums erforderlich.
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Bei den mobilen Trennwänden kommt es im Falle einer Aufstockung zu einer geringfügigen Unter- schreitung der Anforderungen. Die Unterschreitung liegt dabei unter 1 dB, sodass es akustisch nicht mehr wahrnehmbar und daher aus fachplanerischer Sicht als unkritisch einzuordnen ist.
5.4 Aufzugschächte und flankierende Bauteile
Die Einhaltung der Anforderungen an das Flächengewicht von Aufzugschächten und flankierenden Bauteilen wurde im Rahmen der Berechnung überprüft:
Tabelle 23: Flächenbezogene Masse der Aufzugschächte und flankierenden Bauteile
| Raum | Kennzeichnung | Vorhandene, flächenbezo- | Erforderliche flächenbe- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| der baulichen Si- | gene Massen m‘ des Bau- | zogene Massen m‘ nach | |||||||
| tuation | teils | DIN 8989 | |||||||
| BT1 OG Flur mit Aufenthaltsbe- reich A = 86,15 m² | B L ≤ 35,0 dB AF,max,n L ≤ 25,7 dB AF,max,nT | m‘ = 576 kg/m² Unmittelbar verbundene Decke durch Fuge von Schacht abzutrennen | Schachtwand m‘ ≥ 670 kg/m² Unmittelbar verbundene Decke m‘ ≥ 350 kg/m² | ||||||
| BT1 OG Büro A = 19,50 m² | C L ≤ 35,0 dB AF,max,n L ≤ 32,20 AF,max,nT dB | m‘ = 576 kg/m² Unmittelbar verbundene Decke durch Fuge von Schacht abzutrennen | Schachtwand m‘ ≥ 490 kg/m² Unmittelbar verbundene Decke m‘ ≥ 300 kg/m² |
Die geplanten Aufbauten erfüllen aktuell nur zu den Büroräumen die Anforderungen aus DIN 8989. Sofern auch zu den Aufenthaltsbereichen im Flur ein erhöhter Raumkomfort sichergestellt werden soll, ist die Schachtwanddicke auf 28 cm Stahlbeton zu erhöhen.
Wichtig ist dabei, dass das Holzdach durch eine mindestens 3 cm breite Fuge mit Mineralwollver- füllung vom Aufzugsschacht getrennt wird.
5.5 Treppenläufe und -podeste
Die Treppenkonstruktion wird gemäß den Unterlagen in Abschnitt 2 in Stahlbetonbauweise aus- geführt. Zulässig ist nach der DIN4109:2018-1 ein Norm-Trittschallpegel von L’ ≤ 53 dB und mit n,w, den erhöhten Anforderungen der DIN 4109-5 ein Norm-Trittschallpegel von L’ ≤ 47 dB. n,w,
Stahlbetontreppe
Sowohl für die Treppenläufe als auch für die Treppenpodeste ist eine Ausführung mit schallent- koppeltem Anschluss vorgesehen. Die Schallentkopplung kann über Tronsolen erfolgen.
Tabelle 24: Trittschallpegeldifferenzen der Tronsolen nach DIN 4109:2018-1 und DIN4109-5
DIN 4109:2018-1 DIN 4109-5
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| Anschlüsse der Treppenläufe an die Podeste | ∆L ≥ 13 dB w | ∆L ≥ 19 dB w |
|---|---|---|
| Anschlüsse der Treppenpodeste an die Trep- penhauswand | ∆L ≥ 13 dB w | ∆L ≥ 19 dB w |
Die Treppenläufe sind von den Treppenraumwänden durch eine Fuge abzusetzen und von den Podesten schalltechnisch zu entkoppeln. Als elastisches Auflager sind Elastomerlager (z. B. Typ F und Typ B der Fa. Schöck oder gleichwertig) geeignet. Verbleibende Hohlräume im Bereich der Fuge sind mit Mineralwolle zu verfüllen und mit dauerelastischer Fugenmasse zu schließen. Die Fuge muss bis zum Oberbelag durchgeführt werden. Der grundlegende Aufbau kann der nachfol- genden Darstellung entnommen werden.
Abbildung 35: Schematische Darstellung der elastischen Lagerung des Treppenlaufs auf dem Podest und der Bo- denplatte (Quelle: Schöck)
Die Fugen zwischen den Treppenläufen und der Treppenraumwand dürfen nicht überputzt wer- den, Putz- und Mörtelreste sind aus den Fugen zu entfernen. Um die Schallbrückenfreiheit der Fuge zu gewährleisten, wird empfohlen, eine Trennfugenplatte (z. B. Typ L der Fa. Schöck oder gleichwertig.) einzusetzen. Zusätzliche, oberseitige Maßnahmen zur Sicherstellung des Trittschall- schutzes sind nicht notwendig.
Zur Entkopplung der Podeste können Trittschalldämmelemente zum Einbetonieren (z.B. Typ P oder Z der Fa. Schöck oder gleichwertig) verwendet werden. Zusätzliche, oberseitige Maßnahmen sind nicht erforderlich.
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Abbildung 36: Schematische Darstellung des einbetonierten Elastomerlagers Typ Z (Quelle: Schöck)
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Spätere Aufstockung
Die Firma Schöck hat zusammen mit der Firma STEP in einem Wohngebäude in Holzbauweise die Anwendbarkeit ihrer Tronsolen in Kombination mit Brettschichtholzelementen überprüft. Es wurde dabei ein Stahlbetontreppenlauf mithilfe von Tronsolen auf Holzdecken gelagert. Bei an- schließenden Messungen konnten auch die erhöhten Anforderungen sicher eingehalten werden.
Abbildung 37: Lagerung Treppenlauf
Zusätzlich erfolgte eine Befestigung über Tronsolen zur Wandmontage.
Abbildung 38: Wandmontage
Abbildung 39: Messergebnisse
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Holztreppe
Für Holztreppen gibt nach derzeitigem Stand kein normatives Rechenverfahren. Es kann daher die genaue erforderliche Trittschallminderung nicht rechnerisch bestimmt werden. Zu grundsätzlichen Entkopplungsmaßnahmen wird dennoch geraten. Hierzu zählen:
▪ Befestigung an der flankierenden Wand mithilfe von Wandankern aus Sylomer
▪ Lagerung der Trittstufen auf Holm mit Sylomerstreifen
▪ Schalldämmunterlage aus Sylomer zwischen Befestigungslasche und Decke
Es empfiehlt bei Verwendung verschiedener Sylomerlager diese für eine gleichmäßige Trittschall- pegelminderung sich gegenseitig ergänzend über den gesamten Frequenzverlauf einmal auf den mittleren und einmal auf den tiefen Frequenzbereich abzustimmen. Die genaue Auslegung hat da- bei unter Berücksichtigung der statischen Lasten durch den Sylomerhersteller (z.B. Getzner oder Regupol) zu erfolgen. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Entkopplungsvor- schlägen um näherungsweise Übertragungen aus anderen Bauvorhaben handelt. Es wird grund- sätzlich zu späteren Freimessungen geraten, um den tatsächlich vorliegenden Trittschallschutz zu überprüfen.
5.6 Türen
Grundsätzlich gelten die in Tabelle 2angegebenen Anforderungen an die Türen im eingebauten Zustand. Darüber hinaus ist nach DIN 4109-1 ein Sicherheitsbeiwert von 5 dB zu berücksichtigen. Der Prüfwert einer Tür muss somit 5 dB höher sein als das in Tabelle 2 aufgeführte Schalldämm- Maß. Zur Minimierung der Schallübertragung ist im Bereich der Tür eine Trennfuge im Estrich vor- zusehen. Bei Türen von schutzbedürftigen Räumen ist zudem kein Unterschnitt zulässig.
5.7 Balkone und Dachterrassen
Für Decken unter Terrassen und Loggien über Aufenthaltsräumen ist nach ein Norm-Trittschallpe- gel von L’ ≤ 50 dB einzuhalten. Nach aktuellem Planungsstand befindet sich unterhalb der Dach- n,w, terrasse im Bauteil I nur ein Lagerraum des Bauteil II. Da der Lagerraum über keinerlei Fenster verfügt, ist nicht davon auszugehen, dass er in Zukunft zu einem Aufenthaltsraum umgenutzt wird. Es werden daher keine Schallschutzanforderungen an den Terrassenaufbau gestellt.
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Neubau Bauhof Greifswald Schallschutzkonzept LP4
5.8 DGNB-Bewertung
Nach dem derzeitigen Planungsstand erhält der Schallschutz folgende Bepunktung:
| Schallschutz | Punkte | Anforderung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist | Max | ||||||||
| Luftschallschutz im eige- nen Bereich | 10 | 20 | Wände R’w ≥ 37 dB/42 dB Türen R’w ≥ 27 dB/ 32 dB | ||||||
| Luftschallschutz Trenn- wände und Türen | 10 | 10 | Übererfüllung der DIN 4109-1 um 4 dB (nur ein Nutzer) | ||||||
| Luftschallschutz Trenn- decken | 10 | 10 | Übererfüllung der DIN 4109-1 um 4 dB (nur ein Nutzer) | ||||||
| Normflankenpegeldiffe- renz | 15 | 15 | D ≥ 50 dB n,f,w,R | ||||||
| Trittschallschutz im eige- nen Bereich | 10 | 15 | Horizontal L’ ≤ 53 dB n,w Vertikal L’ ≤ 46 dB n,w | ||||||
| Trittschallschutz gegen- über fremden Bereichen | 15 | 15 | Übererfüllung erhöhter Schall- schutz nach Bbl. 2 DIN 4109 um mind. 3 dB (nur ein Nutzer) | ||||||
| Schallschutz gegenüber Außenlärm | 5 | 15 | Erfüllung der DIN 4109-1 | ||||||
| Schallschutz gegenüber haustechnischen Anla- gen | 5 | 15 | Erfüllung der DIN 4109-1 | ||||||
| Summe | 80 | 100 |
Im Kriterium können 115 Punkte erreicht werden, von denen maximal 100 Punkte angerechnet werden können.
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