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Unive. - und HansestadtGreifswald PrüflngenieurinTanja Bruckmeier Uiittu aauaufsichtsbehörde B andteichstraße20 17489Greifswald Tel. 03039840230 7. März 2025 mail@bwckmeierbrandschutz.de
Prüfbericht zur Prüfung des Brandschutznachweises
gemäß §27 (1) BauPrüfVO M-V i. V. m. § 66 (3) LBauO M-V
Prüfbericht Nr. 01
Prüfvorgang Nr.: Aktenzeichen (UBA): G241102 Bauteil 1 00586-24-25/ Bauteil II 635-24-25 (bitte bei jedem Schriftverkehr angeben)
Bauvorhaben: zuständige Bauaufsichtsbehörde: Neubau Bauhof Greifswald Bauteil 1 und II Stadtbauamt Untere Bauaufsichtsbehörde Am Helmshäger Berg Ralf Kröske bauordnunggreifswald.de Grundstück: BauherrlAntragssteller: Universitäts- und Hansestadt Greifswald Der Oberbürgermeister Immobilienverwaltungsamt, Abt. Hochbau Markt 15 17489 Greifswald
Entwurfsverfasser: Ersteller des Brandschutznachweises: matrix architektur ISBM Gmbh, Dip. Ing. Hans-Joachim Doberaner Straße 111 Möws M.Eng. 18057 Rostock Am Schanzberg 3 17438 Wolgast buero@isbm-mv.de Dieser Prüfbericht vom 25.03.2025 umfasst 10 Seiten.
Die zugehörige Anlage Brandschutzdokumentation umfasst 9 Seiten.
Prüfbericht Nr. 1 vom 25.03.2025 zum Prüfvorgang Nr. G241102 Seite 1 von 10
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PrüfingenieuririTanjaBruckmeier Brandteichstraße 20 17489Greifswald Tel. 03039840230 mail@bwckmeierbrandschutz.de
geprüfte Unterlagen Brandschutzkonzept (60 Seiten Text) vom 16.07.2O24erstellt durch ISBM Gmbh, Dip. Ing. Hans-Joachim Mäws M.Eng.mit folgenden Anlagen: Anlage 1: Lageplan Brandschutz Anlage 2: Brandschutzdetailplan BT 1 UG Anlage 3: Brandschutzdetailplan BT 1 EG Anlage 4: Brandschutzdetailplan BT 1 OG Anlage 5: Brandschutzdetailplan BT II EG
2 eingesehene Unterlagen • Bauantragsunterlagen für bauaufsichtliche Prüfungen bestehend aus: o Bauantrag vom 24.07.2024 (nur soweit Bauteil 1 und II betreffend) o Auszug aus der Liegenschaftskarte vom 09.07.2024 bestehend aus 1 Seite o Amtlicher Lageplan vom 24.07.2024 bestehend aus 1 Plan o Bauzeichnungen (Lageplan, Grundrisse Ansichten, Schnitte) vom 18.07.2024 bestehend aus 16 Plänen (nur soweit Bauteil 1 und II betreffend) o Baubeschreibung vom 23.07.2024 bestehend aus 4 Seiten o Baubeschreibung gewerblich vom 23.07.2024 bestehend aus 3 Seiten o Ermittlung Bruttorauminhalt DIN 277 vom 23.07.2024 bestehend aus 1 Seite o Ermittlung anrechenbarer Bauwert vom 23.07.2024 bestehend aus 1 Seite
3 Ortstermine!Abstimmungen • Im Rahmen der Prüfung des Brandschutznachweises fanden keine Ortstermine statt. • Es fand am 24.03.2025 ein telefonischer Abstimmungstermin mit der zuständigen Brandschutzdienststelle, Herr Felix Textor statt.
4 Grundlagen der Beurteilung • Landesbauordnung Mecklenburg Vorpommern (LBauO M-V, Stand 26.06.2021)
• Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Landesbauordnung Mecklenburg-Vor- pommern 2006 vom Februar 2013 • Verordnung über bauordnungsrechtliche Prüfungen (Bauprüfverordnung Bau — PrüfVO M-Vvom 14.04.2016, Stand 11.06.2021) • Verordnung über Bauvorlagen und bauautsichtliche Anzeigen (BauVorlVO M-V vom 10.07.2006, Stand 30.11.2022) • Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März2011 • Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte • Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen M-V (W TB M-V, Stand 05.01.2023)
für die technische Gebäudeausrüstung bzgl. der Installationen gelten,
• Feuerungsverordnung (FeuVO M-V vom 07.05.2021) • Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR Stand 03.09.2020) • Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR Stand 03.09.2020)
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PrüfingenieurinTanja Bruckmeier Brandteichstraße20 17489Greifswald Tel. 03039840230 mail@bruckmeierbrandsehutz.de
• Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anla gen (M-EItBauVO Stand 22.02.2022) • DIN 4102 Teil 1-23 Brandverhalten von Bauteilen/Baustoffen/Bauarten • DIN EN 13501 Klassifizierung v. Bauprodukten u. Bauarten zum Brandverhalten • DIN 18095 Teil 1- 3 Rauchschutztüren • DIN 14095 Feuerwehrplan • DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher • DIN 14406 Tragbare Feuerlöscher • DIN ISO 23601 Sicherheitskennzeichnung von Flucht- und Rettungsplänen • DIN 14096 Brandschutzordnung • DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr • DIN 1836 Angewandte Lichttechnik Notbeleuchtung
• DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung Einbau, Betrieb und Instandhaltung
• DIN EN 14604 Rauchwarnmelder • DIN 14675 Brandmeldeanlagen • DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall • DIN EN 54-1 Brandmeldeanlagen • VdS 2848 Rauchwarnmelder; Anforderungen und Prüfmethoden • DIN EN 62305 (VDE 0185-305) Blitzschutz • DIN EN 50172 (VDE 0108-100) Sicherheitsbeleuchtungsanlagen • DIN EN 1838 Notbeleuchtung • DIN VDE V 0108-100-1 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen • DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen • DIN VDE 0100- 410 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 410: Schutz — gegen elektrischen Schlag • DIN VDE 0100-560 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 560: Auswahl
und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Einrichtungen für Sicherheitszwecke
• DIN VDE 0100 Gruppe 700 Errichten von Niederspannungsanlagen Gruppe — 700: Anforderungen für Betriebsstätten, Orte/Räume und Anlagen besonderer Art • VDE-AR-E 2100-712 Anwendungsregel:2018-12 Maßnahmen für den DC-Be reich einer Photovoltaikanlage zum Einhalten der elektrischen Sicherheit im Falle einer Brandbekämpfung oder einer technischen Hilfeleistung • DIN 4844 Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen
• DIN EN 179 Schlösser und Baubeschläge Notausgangsverschlüsse mit Drü
cker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen Anforderungen und Prüfver
fahren • DIN EN 1125 Schlösser und Baubeschläge Paniktürverschlüsse mit horizonta
ler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen • DIN EN 81-73 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzü gen Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge Teil 73: Ver
- - halten von Aufzügen im Brandfall • DIN EN 81-58 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzü gen Überprüfung und Prüfverfahren Teil 58: Prüfung der Feuerwiderstandsfä
-
higkeit von Fahrschachttüren • DIN EN 13637 Schlösser und Baubeschläge Elektrisch gesteuerte Fluchttüran
lagen für Türen in Fluchtwegen • Richtlinien über elektr. Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (M EItVTR)
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PrüfirigenieurinTanja Bruckmeier Brandteichstraße20 17489Greifswald Tel. 03039840230 mail@bruckmeierbrandschutz.de
• Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR 12/1997) • DIN EN ISO 7010 Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszei — chen (10/2012) • DIN ISO 23601 Sicherheitskennzeichnung Flucht- und Rettungspläne
• DIN 18065 Gebäudetreppen Begriffe, Messregeln, Hauptmaße zitierte Ar — - beitsstättenverordnungen3/Unfallverhütungsvorschriften, • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Ver besserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG) (08/1996)
• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) • ASR Al .3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung • ASR Al .7 Türen und Tore • ASR Al .8 Verkehrswege • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge • ASR A3.4 Beleuchtung • ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGVU Vorschrift 1) • Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen u. Betriebsmittel“ (DGVU Vor schrift4) . zitierte Regeln der Technik oder gleichwertig,
• DVGW Arbeitsblatt für Löschwasserbereitstellung Grundschutz (W 405 von 02/2008) • Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (10/2009) • Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Einheiten im ABC-Einsatz
• M. Dietrich: „Rettungsfenster wie groß ist groß genug; Bemessungsverfahren — zur Beurteilung von Rettungswegfenstern als Orientierungshilfe zum Umgang mit Abweichungen“, Brandschutz Deutsche Feuerwehr-Zeitung 02/2004, S. 107 if. — Q • Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern was- sergefährdender Stoffe LÖRÜRL
• Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)
• TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern • Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Über- prüfungsordnung -KÜO vom 16. Juni 2009)
§
• Einordnung des/r Gebäude/s erfolgt gemäß 2 (3) LBauO M-V in die
§
Gebäudeklasse 3, gemäß 2 (4) Nr. X LBauO M-V liegt ein ungeregelter Sonderbau vor (Gebäude mehr als 1 .600m2 Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung) • weitere Normen, Richtlinien o. glw. jeweils mit aktuellem Stand soweit im Prüfbericht auf diese verwiesen wird • Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle Brandschutzdienststelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterzeichnet von Herrn Felix Textor am 28.02.2025
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5 Prüfumfang • Gemäß der Beauftragung vom 04.11.2024 i. V. m. dem Schreiben vom 04.11.2024, erteilt bzw. verfasst durch Stadtbauamt Untere Bauaufsichtsbehörde Greifswald, ist die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises, unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr zu prüfen. Dies erfolgt mit vorliegendem Prüfbericht. Darüber hinaus umfasst der Auftrag die Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung hinsichtlich des geprüften Brandschutznachweises. Die Einhaltung des Übereinstimmungsgebots entspr. § 13 BauVorlVO M-V wird ergänzend für Bauvorlagen, mit Bezug zum Brandschutznachweis, geprüft. Im Ubrigen werden die weiteren aufgeführten Bauvorlagen eingesehen. Es werden ausschließlich bauordnungsrechtliche Schutzziele hinterfragt. Über die bauordnungsrechtlichen Schutzziele hinausgehende Anforderungen an den Sachwertschutz, aus dem Arbeitsstättenrecht sowie aus dem Gewerberecht usw. bleiben unberücksichtigt.
• Bzgl. der Belange des abwehrenden Brandschutzes wurde die Brandschutzdienststelle mit Schreiben vom 12.12.2024 beteiligt. Mit der Stellungnahme vom 28.02.2025 gegebenen Anforderungen und Hinweise werden gemäß § 27 (1) BauPrüfVO M-V im Zuge dieses Prüfberichtes gewürdigt. Die bestätigten und über den geprüften Brandschutznachweis hinausgehenden Anforderungen bzw. Hinweise werden unter Punkt 9 wiedergegeben.
6 Abweichungen im Sinne des 67 LBauO M-V einschließlich Erleichterungen bzw. Abweichungen von einer Technischen Baubestimmung die als Abwei chung zu beantragen sind In dem geprüften Brandschutznachweis sind keine Abweichungen im Sinne des § 67 LBauO M-V enthalten.
7 Erleichterungen im Sinne des 51 LBauO M-V In dem geprüften Brandschutznachweis sind folgende Erleichterungen im Sinne des § 51 LBauO M-V enthalten.
Erleichterung 1 Die zulässige Brandabschnittslänge wird überschritten: BA Ica. 50 m (um ca. 10 m) BAllca.50m(umca. lOm) BA III ca. 46 m (um ca. 6 m) abweichend von § 30 (2) Nr. 2 LBauO M-V
Begründung: Eine Brandwand zur Unterteilung von BT 1 in Brandabschnitte ist nutzungsbedingt nicht geplant. BT II wird durch eine Brandwand in zwei Brandabschnitte geteilt. Kompensierend ist für die Brandabschnitte BA 1 (notwendiger Treppenraum/Flur mit feuerhemmenden Wänden) und BA III (feuerbeständige Trennwand ohne Öffnungen zum Bereich Heiztechnik) eine brandschutztechnisch wirksame Trennung in Längsrichtung gegeben, so dass die Ausweitung eines Brandereignisses in diesen Brandabschnitten für mmd. 30/90 min nicht zu erwarten ist. Aus Sicht der Unterzeichnerin bestehen i. V. m. der geringen Gebäudetiefe der beiden Flügel von ca. 12,5 13 m,
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der Zugänglichkeit von BT 1 für die Feuerwehr über zwei notwendige
Treppenräume sowie der Möglichkeit eines Löschangriffesjeweils von beiden Längsseiten der Bauteile
1 und II keine brandschutztechnischen Bedenken bzgl. der Überschreitung derzulässigen Brandabschnittslänge.
Erleichterung 2 Brandwand BA 1 zu BA II nur bis zur Stahlbeton-Dachdecke von BT II geführt abweichend von § 30 (5) Nr. 2 LBauO M-V
Begründung: Zur Vermeidung eines Brandüberschlags werden die Dachdecke und die an die Dachterrasse angrenzende Wand von BT II hochfeuerhemmend aus Stahlbeton errichtet. Dachüberstand von BT 1, die aufgehende Außenwand inkl. Außentür und der Dachaufbau oberhalb der Außenwand von BT II werden aus nichtbrennbaren Baustoffen ausgeführt. Die geplante Konstruktion ist aus Sicht der Unterzeichnerin geeignet, eine Brandweiterleitung zwischen beiden Brandabschnitten für einen ausreichend langen Zeitraum zu verhindern, so dass bzgl. der Schutzziele nach § 14 LBauO M-V keine Bedenken bestehen.
Erleichterung 3 Überschreitung der zulässigen Rettungsweglänge aus dem Untergeschoss mit ca. 37 m 35 m abweichend von § 35 (2) LBauO M-V
Begründung: Gegen die geringfügige Überschreitung der zulässigen Rettungsweglänge um ca. 2 m bestehen aus Sicht der Unterzeichnerin bzgl. der bauordnungsrechtlichen Schutzziele des Brandschutzes keine Bedenken, weil: im Untergeschoss keine Aufenthaltsräume angeordnet sind,
das Untergeschoss übersichtlich strukturiert ist sowie nur kurzzeitig und
überwiegend von Personen mit Ortskenntnis betreten wird, die über das Verhalten im Brandfall eingewiesen sind, das Kellergeschoss durch feuerbeständige Trennwände unterteilt ist,
die Türen zu den Technikräumen kompensierend mit Rauchschutzfunktion
ausgerüstet werden und die maximale Lauflänge bis zur notwendigen Treppe lediglich 26 m beträgt.
Somit kann eine ausreichend lange Nutzbarkeitdes Rettungsweges vorausgesetzt werden.
Erleichterung 4 notwendige Treppe T4 mit Holzstufen, d. h. Bodenbeläge aus normalenfflammbaren Baustoffen abweichend von § 35 (5) Nr. 3 LBauO M-V
Begründung: Im Gebäude sind insgesamt drei Treppen vom EG bis OG vorhanden. Diese sind zum einen als Flucht- und Rettungsweg für die anwesenden Personen, für die überwiegend Ortskunde vorausgesetzt werden kann, nutzbar, so dass für alle Aufenthaltsräume zwei bauliche Rettungswege gegeben sind. Über die Treppen, die jeweils einen vom Foyer unabhängigen Zugang von außen besitzen, ist ebenfalls ein wirksamer Löschangriff möglich.
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Bzgl. der hohen Belastung des Treppenbelags muss ein Hartholz mit erhöhter Rohdichte eingesetzt werden, dass sich bzgl. seines Brandverhaltens ähnlich schwerentfiammbaren Baustoffen verhält. In der Summe stellt die geplante Ausführung der notwendigen Treppe T4 daher aus Sicht der Unterzeichnerin keine Gefährdung der Schutzziele dar.
8 Abweichungen von Technischen Baubestimmungen im Sinne des 85a (1) Satz 3 LBauO M-V In dem geprüften Brandschutznachweis sind keine Abweichung/en von Technischen Baubestimmungen enthalten.
9 Prüfbemerkungen und Hinweise 9.1 Die in dem geprüften Brandschutznachweis ausgewiesenen Anforderungen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz sind vollständig umzusetzen. Die in grün verfassten Eintragungen in den geprüften Unterlagen sind als Bestandteil des Prüfberichtes zu werten und zu beachten. 9.2 Die Visualisierung/en zum Brandschutznachweis (Anlage 1 5) stimmen mit den
entsprechenden Bauzeichnungen aus der Genehmigungsplanung/Bauvorlage überein. Dem Übereinstimmungsgebot aus § 13 BauVorlVO M-V wird entsprochen. 9.3 In §56 (2) LBauO M-Vwird gefordert, dass ein Bauleiter überdie fürseineAufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen muss. Dies gilt auch auf dem Gebiet des Brandschutzes. Ist dies nicht gegeben, ist ein Fachbauleiter Brandschutz zu bestellen. Die Bauleitung bzw. die Fachbauleitung Brandschutz hat die Umsetzung des Brandschutznachweises zu erklären sowie die Dokumentation für alle brandschutztechnisch relevanten Arbeiten und Sachverhalte zu erstellen.
Zu dokumentieren sind, soweit für die Baumaßnahme zutreffend, insbesondere die: bauaufsichtlichen Ver- und Anwendbarkeitsnachweise für die eingebauten
brandschutzrelevanten Bauprodukte und Bauarten inkl. Übereinstimmungs erklärung vom Errichter Prüfberichte der Prüfsachverständigen gemäß § 51 Nr. 23 LBauO M-V i. V. m.
Teil 4 der BauPrüfVO M-V Abnahme- und Prüfprotokolle bzw. Konformitätserklärungen derausführenden
Fachunternehmen oder von Sachkundigen (fachkundige bzw. befähigte Person) getroffenen Maßnahmen zum organisatorischen und abwehrenden
Brandschutz Die einzelnen Unterlagen sind übersichtlich und zuordenbar in eine Liste (beiliegend) aufzunehmen. Nicht in der Anlage aufgezählte, aber in den Prüfbemerkungen eingeforderte Dokumentationsunterlagen ergänzen die Musterliste. Die vollständige Brandschutzdokumentation ist dem Prüfingenieurfür Brandschutz mindestens zwei Wochen vor der Schlussabnahme in digitaler Form zu übergeben. Unvollständige Brandschutzdokumentationen können und Brand schutzdokumentationen mit wesentlichen Defiziten müssen zurückgewiesen werden. Prüfbericht Nr. 1 vom 25.03.2025 zum Prüfvorgang Nr. G241102 Seite 7 von 10
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Der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten (Unternehmer, Bauleiter, ggf. Fachbauleiter) sind für die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung verantwortlich.
9.4 Entsprechend § 81(2) Satz 2 LBauO M-V ist bei Gebäuden der Gebäudeklasse 3, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Verordnung nach § 85 (1) Nr. 3 LBauO M-V, die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung vom Nachweisersteller oder einem anderen Nachweisberechtigten im Sinne des § 66 (2) Satz 3 LBauO M-V zu bestätigen.
9.5 Der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten (Unternehmer, Bauleiter, ggf. Fachbauleiter) sind für die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung verantwortlich.
9.6 Gemäß § 81 LBauO M-V i. V. m. § 27 (1) Satz 2 BauPrütVO M-V ist durch die Prüfingenieurin für Brandschutz die Übereinstimmung der Bauausführung mit dem geprüften Brandschutznachweis (Bauvorlage), unter Berücksichtigung der Prüfbemerkungen und Hinweise aus diesem Prüfbericht, vor der Inbetriebnahme zu bescheinigen. Dazu hat der Bauherr die Prüfingenieurin für Brandschutz rechtzeitig über den Baufortschritt zu informieren, um dieser die übertragene Bauüberwachung und die Bauzustandsbesichtigungen mindestens zur Rohbaufertigstellung/Beginn der Ausbauarbeiten sowie zur Fertigstellung zu ermöglichen.
9.7 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nutzung des Konferenz- und Schulungsraum mit mehr als 100 Personen nicht durch das vorliegende Bauantragsverfahren beantragt wurde. Sollte in Zukunft eine entsprechende Nutzung geplant sein, so ist ein dementsprechender Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen.
9.8 Konkretisierend zu den Ausführungen unter 7.7 3.Absatz werden folgende Hinweise gegeben: Das Schiebetor und auch die Schrankenanlage müssen im Falle eines Einsatzes durch die Feuerwehr gewaltfrei zu öffnen sein, um zügig auf das Gelände des Bauhofs zu gelangen. Beide Anlagen sich so auszuführen, dass diese mittels Feuerwehrschließung geöffnet werden können. Hierzu empfiehlt sich der Einbau einer Doppelschließung. Abweichende Lösungen sind in Absprache mit der Brandschutzdienststelle möglich.
9.9 Hinweis: Seitens der Feuerwehr wird empfohlen bei der Gestaltung der Außenan lagen eine gute Erreichbarkeit der Fassadenflächen mit Holzverkleidung zu be rücksichtigen
9.10 Bei Auftreten von Rauch im Flur vorm Ruheraum muss eine unmittelbare Alarmie rung der im Ruheraum befindlichen Personen gewährleistet sein, hierzu ist ggf. eine Funkvernetzung der Rauchwarnmelder erforderlich.
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9.11 Klarstellung: Es ist wie unter 6.4 des BSN ausgeführt keine Alarmierungsanlage für das Objekt geplant oder erforderlich.
9.12 Gemäß Abstimmung mit der Feuerwehr ist im Kellergeschoss zur Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten mindestens eine weitere Öffnung ins Freie erforderlich. Die Öffnung ist an einem brandschutztechnisch nicht vom UG abgetrennten Raum vorzusehen.
9.13 Sofern Brandwände Wände nicht über Dach geführt sind, ist im Bereich der Brand- wand im Gründach ein mindestens 1 m breiter Streifen aus massiven Platten oder Grobkies vorzusehen. (vgl. 5. 33 BSN)
9.14 Die Lage und die Ausführung von PV-Abschalteinrichtungen und die Anbringung von entsprechenden Hinweisschildern sind mitder BrandschutzdienststellevorAus führung abzustimmen.
9.15 An denjeweiligen Zugangstüren zu den Treppenräumen sind Hinweisschilder (gern. DIN 4066- Dl) mit den entsprechenden Treppenraumbezeichnungen anzubringen (z.B. T1, T2). Diese Kennzeichnung muss mit den Angaben im Feuerwehrplan über einstimmen.
9.16 Eine manuelle Aufzug-Rücksendung durch Druckknopfmelder in EG muss die Eva kuierungsfahrt ins EG auslösen, so dass eine leichte und schnelle Kontrolle der Aufzugkabine durch die Feuerwehr erfolgen kann. Die manuelle Rücksendeeinrich tung des Aufzuges ist nach DIN EN 81-73 in der Treppenraumzugangsebene, im Sinne einer im Stadtgebiet einheitlichen Systematik, als gelbe „Druckknopfmelder“ (RAL 1004 oder 1018) mit der Aufschrift „Brandfallsteuerung Aufzug“ anzuordnen. [Punkt 3.4 der DIN 81-73:2016-06 i.V.m. Punkt4.4 der VDI 6017:2015-08.]
9.17 Ein Feuerwehrplan ist zur Einsatzvorbereitung und -durchführung für das Gebäude erforderlich. Dieser ist bei baulichen Änderungen umgehend zu aktualisieren und regelmäßig einer Revision zu unterziehen. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist der Brandschutzdienststelle im Entwurf vorzulegen (als PDF-Datei per Email an brandschutzdienststelle@greifswald.de). Nach erfolgter Abstimmung und Freigabe durch die Brandschutzdienststelle ist der Feuerwehrplan zweifach in Papierform und zudem digital im PDF-Format zu übersenden.
9.18 Der Brandschutzdienststelle ist MöglichkeitzurTeilnahme an der Schlussbegehung im Rahmen der Bauüberwachung durch die Prüfingenieurin für Brandschutz zu er möglichen. Die Brandschutzdienststelle ist hierzu rechtzeitig durch den Bauherrn einzuladen.
9.19 Gemäß Abstimmung mit der Feuerwehr ist im Kellergeschoss zur Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten mindestens eine weitere Öffnung ins Freie erforderlich. Die Öffnung ist an einem brandschutztechnisch nicht vom UG abgetrennten Raum vorzusehen.
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9.20 Zwischen den geprüften Gebäuden und weiteren Gebäuden auf dem Grundstück befinden sie mindestens 5,OOm breite Freistreifen, so dass aus rein brandschutz technischer Sicht ein ausreichender Gebäudeabstand eingehalten ist. Die Prüfung der Abstandflächen der Gebäude zueinander ist nicht Gegenstand des Prüfauftra ges.
10 Ergebnis der Prüfung Die Prüfung des Brandschutznachweises ist abgeschlossen. Die im Brandschutznachweis getroffenen Annahmen und ausgewiesenen Maßnahmen sind nachvollziehbar, vollständig und schlüssig. Mit den unter Punkt 1 aufgeführten und zu prüfenden Unterlagen wird grundsätzlich der Nachweis erbracht, dass das Bauvorhaben den Anforderungen zum Brandschutz im Sinne des § 14 LBauO M-V entspricht. Eintragungen in den geprüften Unterlagen, die sich auf Verweise zu Punkten aus diesem Prüfbericht und inhaltliche Klarstellungen beschränken sowie die unter Punkt 9 gegebenen Hinweise, sind zu beachten. In der weiteren Planung und Ausführung des Vorhabens sind die Prüfbemerkungen unter Punkt 9 zu berücksichtigen. Die unter den Punkten 9.3 eingeforderten Nachweise sind rechtzeitig vor Schlussabnahme der Prüfingenieurin für Brandschutz vorzulegen. Die übrigen unter Punkt 9 aufgeführten Sachverhalte sind Hinweise, die die Prüfingenieurin für Brandschutz an die am Bau Beteiligten richtet.
Die unter Punkt 7 aufgeführtem Erleichterung/en im Sinne des § 51 LBauO M-V kann/können aus brandschutztechnischer Sicht gestattet werden.
Gegen die Umsetzung der Baumaßnahme entsprechend dem geprüften Brandschutznachweis bestehen, bei Beachtung der Prüfbemerkungen und Hinweise hinsichtlich des Brandschutzes, aus Sicht der Unterzeichnerin keine Einwände.
0
Tanja Prüfingenieurin für Brandschutz
Verteiler: Untere Bauaufsichtsbehörde, geprüfte Unterlagen und Prüfbericht.
Prüfbericht Nr. 1 vom 25.03.2025 zum Prüfvorgang Nr. G241102 Seite 10 von 10
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Anlage zum 1. Prüfbericht G241102vom 25.03.2025 Muster Dokumentation — Brandschutz
Farbangaben sind ausschließlichvon BmBzu ändern!
Dokumentation fehlt bzw. ist nicht korrekt Dokumentation ist unvollständig Dokumentation liegtvollständigvor
- Allgemeine Nachweise deram Bau Beteiligten
1.1 Baugenehmigung Texttei1 Pläne (gestempelt)
1.2 Prüfstatik Prüfbericht inkl. Feuerwiderstand Schlussbericht Formular Erledigung der Prüf- und Überwachungstätigkeit
1.3 Bauleitererklärung/ Fachbauleitererklärung Bauleitererklärung Fachbauleitererklärung Brandschutz
2.1 Technische Anlagen Elektro
2.1.1 Brandmeldeanlage,Alarmierungseinrichtung 2.1.2 Elektroakustische Lautsprecheranlage(ELA) 2.1.3 Sicherheitsbeleuchtunginkl. Sicherheitsstromversorgung Errichter: Errichterbescheinigung (zur Neuerrichtung oder zur wesentlichen Änderungoderzur n.w.Ä.) Angabe Bereiche / Übersichtsplan vorhanden
PrüfSV: Prüfbericht (zur Inbetriebnahme/ nach wesentlicherÄnderung oder letzte wiederkehrende Prüfung) Prüfgrundlage aktuell wirksam und betriebssicher ohne wesentliche Mängel kein erneuterTermin PrüfSV erf. Mängel frei gemeldet
Dokumentation hinterleuchtete Piktogramme Errichter: Errichterbescheinigung Angabe Bereiche / Übersichtsplan vorhanden
G241102—Anlage Dokumentation zu Prüfbericht 1 Stand: 25.03.2025 Seite 1 von 9
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2.1.4 Aufzugsanlagen Errichter: Errichterbescheingung (zur Neuerrichtung)
PrüfSV: Prüfbericht (zur Inbetriebnahme! nach wesentlicherÄnderung oder letztewiederkehrende Prüfung) wirksam und betriebssicher ohne wesentliche Mängel kein erneuterTermin PrüfSV erf.
Mängel frei gemeldet
2.1.5 Blitzschutz Errichter: Errichterbescheinigung
Sachkundigen-Abnahmevor der Inbetriebnahme
2.1.6 Gebäudefunkanlage 2.1.7 Zentrale_Sicherheitsstromversorgungsanlage Errichter: Errichterbescheinigung Angabe Aufstellort und ggf. Angaben zum Schrank mit Feuerwiderstand
PrüfSV: Prüfbericht (zur Inbetriebnahme / nach wesentlicherÄnderung oder letzte wiederkehrende Prüfung) Prüfgrundlage aktuell
wirksam und betriebssicher
ohne wesentliche Mängel
kein erneuterTermin PrüfSV erf.
Mängel frei gemeldet
2.2 Technische Anlagen Lüftung! RWA
0 j
2.2.1 Lüftungsanlagen und Brandschutzklappen Errichter: Errichterbescheinigung
PrüfSV: Prüfbericht(zur Inbetriebnahme / nach wesentlicherÄnderung oder letzte wiederkehrende Prüfung) Prüfgrundlage aktuell
wirksam und betriebssicher
ohne wesentliche Mängel
kein erneuterTermin PrüfSVerf. Mängel frei gemeldet
Dokumentation Brandschutzklappen (BSK)
- Produktbezeichnung: Übereinstimmungsbestätigung (ÜE) Verwendbarkeitsnachweis(VN)
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Montage- und Wartungsanleitung Plan mit Lage der Bauteile oderAuflistungder Einbauorte ggf.Schulungsnachweis ggf.Nachweis letzteWartung (nur bei prüfungsfreien Lüftungsanlagen)
- Produktbezeichnung: Obereinstimmungsbestätigung (ÜE) Verwendbarkeitsnachweis(VN) Montage- und Wartungsanleitung Plan mit Lage der Bauteile oderAuflistung der Einbauorte ggf.Schulungsnachweis ggf.Nachweis letzte Wartung (nur bei prüfungsfreien Lüftungsanlagen)
2.2.2 natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 2.2.3 maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA) 2.2.4 Rauchschutzdruckanlage (RDA) 2.2.5 Entrauchungskanäle (L) 2.2.6 Entrauchungsöffnungvon notwendigenTreppenräumen Errichter- und lnbetriebnahmebestätigung des Elektrikers Produktbezeichnung Lichtkuppel/Fenster: Nachweis lichte Rauchabzugsfläche
2.2.7 SchachtentrauchungAufzug entweder allzeit offenes Bauteil, dann Nachweis der Rauchabzugsfläche oder Errichter- und lnbetriebnahmebestätigung des Elektrikers Produktbezeichnung: Nachweis lichte Rauchabzugsfläche
2.3 TechnischeAnlagen Heizung/Sprinkler / Sanitär
2.3.1 Feuerungsanlagen Errichter: Errichterbescheinigung Bescheinigung Bezirksschornsteinfegermeister
2.3.2 Feuerlöschanlagen (FLA)
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Ortsfesteselbsttätige FLA inkl. Hydranten (Oberflur-, Wand-) u. Ringleitung
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Nichtselbsttätige FLA mit nassen Steigleitungen und Druckerhöhungsanlagen (einschl, des Anschl.a.d.Wasserversorg.)
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Baukonstruktion
3.1 Gebäudehülle 3.1.1 Bedachunggg.Flugfeuer u.strahlendeWärmewiderstandsfäh.Bed. (harte Bed.)
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Flachdach Produkt-oder Systembezeichnung (Materialangabe) Verwendbarkeitsnachweis(VN) (ÜE) Übereinstimmungsbestätigung Dachaufsicht Lage der Bauteile mit
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Steildachdach
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Gründach Produkt-oder Systembezeichnung (Materialangabe) Verwendbarkeitsnachweis(VN) Übereinstimmungsbestätigung (ÜE) Dachaufsicht mit Lage der Bauteile
3.1.2 Außenwände Anforderungen an Oberflächen (inkl. Dämmstoffe u. Unterkonstr.) Produkt- oderSystembezeichnung (Materialangabe) Verwendbarkeitsnachweis(VN) Übereinstimmungsbestätigung (0E) Plan mit Lage der Bauteile, z.B. Ansichten mit EintragungSockel und Brandriegel Fotodokumentation dergesamten Fassade mit Brandriegel vor dem Verputzen
3.2 RaumabschließendeBT Tragfunktion siehe 1.2 Prüfstatik hier nur Raumabschluss
- - 3.2.1 Brandwände, nichttragend 3.2.2 Trennwände 1.AWand fb Verwendbarkeitsnachweis(VN) Übereinstimmungsbestätigung (OE) Plan mit Lage der Bauteile
1.B Bauartfb 2.AWand hfh 0 2.B Bauart hfh 3.AWand fh Verwendbarkeitsnachweis(VN) Obereinstimmungsbestätigung (ÜE) Plan mit Lage der Bauteile
3.B Bauartfh 4.A Schachtwände Verwendbarkeitsnachweis(VN) Übereinstimmungsbestätigung (0E) Plan mit Lage der Bauteile
3.2.4 Unterdecken
- Anforderunggern. geprüftem BN angeben: fb von oben und unten /fbvon oben /fbvon unten
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- Anforderung gern. geprüftem BN angeben: hfh von oben und unten / hfh von oben / hfh von unten
- Anforderunggern. geprüftem BN angeben: fh von oben und unten /fh von oben /fh von unten 3.2.5 Systemböden 3.3 NotwendigeTreppenräume(TR) 3.3.1 ObererAbschluss oderWände bis unter Dachhaut ObererAbschluss: (F90von oben!) Jptailskizze oder BeschreibungderAusführung Wände bis unter Dachhaut: Detailskizze oder BeschreibungderAusführung
3.3.2 Wändevon notwend genTreppenräumen Verwendbarkeitsnachweis (VN) Übereinstimmungsbestätigung ((JE) Plan mit Lage der Bauteile
3.3.3 TragendeTeile (Läufe und Podeste) notwendigerTreppen Tragfunktion siehe 2.1, hier nur
Baustoffeigenschaft Nachweis nichtbrennbar
3.3.4 Unterdecken Anforderung gem.geprüftem BN angeben: Feuerwiderstand von oben/untrn
Verwendbarkeitsnachweis(VN) Übereinstimmungsbestätigung ((JE) Plan mit Lage der Bauteile
3.3.5 Systemböden 3.3.6 Bodenbelag Verwendbarkeitsnachweis(VN): schwerentflammbar/ nichtbrennbar Übereinstimmungsbestätigung (0E)
3.3.7 Bekleidungen Verwendbarkeitsnachweis (VN): schwerentflammbar/ nichtbrennbar Obereinstimmungsbestätigung ((JE)
3.4 Notwendige Flure 3.4.1 Wändevon notwend gen Fluren Verwendbarkeitsnachweis (VN) Übereinstimmungsbestätigung ((JE) Plan mit Lage der Bauteile
3.4.2 Unterdecken Anforderung gem.geprüftem BN angeben: Feuerwiderstand von oben
Verwendbarkeitsnachweis(VN) übereinstimmungsbestätigung ((JE) Plan mit Lage der Bauteile
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3.4.3 Systemböden 3.4.4 Bodenbelag Verwendbarkeitsnachweis(VN): schwerentflammbar/ nichtbrennbar (Jbereinstimmungsbestätigung((JE)
3.4.5 Bekleidungen Verwendbarkeitsnachweis (VN): schwerentflammbar/ nichtbrennbar (Jbereinstimmungsbestätigung((JE)
3.5 Öffnungen in BT 3.5.1 Tore /Türen mit brandschutztechnischenAnforderungen an den Raumabschluss
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Tore/TürenT90-RS
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Tore/Türen T90 Verwendbarkeitsnachweis(VN) 0 Übereinstimmungsbestätigung((JE) Montage- und Wartungsanleitung Plan mit Lage der Bauteile
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Tore/Türen T30-RS Verwendbarkeitsnachweis(VN) (Jbereinstimmungsbestätigung((JE) Montage- und Wartungsanleitung Plan mit Lage der Bauteile:
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Tore/Türen T30 Verwendbarkeitsnachweis(VN) (Jbereinstimmungsbestätigung((JE) Montage- und Wartungsanleitung Plan mit Lage der Bauteile: 0
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Tore/Türen RS Verwendbarkeitsnachweis(VN) (Jbereinstimmungsbestätigung((JE) Montage- und Wartungsanleitung Plan mit Lage der Bauteile
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Tore/Türen DS Verwendbarkeitsnachweis(VN) (Jbereinstimmungsbestätigung ((JE) Montage- und Wartungsanleitung Plan mit Lage der Bauteile
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Tore/Türen mit Offenhaltung/ Feststellanlagen Verwendbarkeitsnachweis(VN) (Jbereinstimmungsbestätigung((JE) Montage- und Wartungsanleitung
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Plan mit Lage der Bauteile
- Elektrische Notausgangstüren
Schiebetüren NW. AutSchR - Richtlinie über automatische
Schiebetüren in RW
Produktbezeichnung Verwendbarkeitsnachweis(VN) Obereinstimmungsbestätigung/lnbetriebnahmebestätigung (ÜE) Montage- und Wartungsanleitung
3.5.2 Fenster mit brandschutztechnischen Anforderungenan den Raumabschluss
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Fenster F90
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FensterG90
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Fenster F60
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FensterG60
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Fenster F30 Verwendbarkeitsnachweis (VN) Übereinstimmungsbestätigung ((JE) Plan mit Lage der Bauteile
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FensterG30 3.5.3 Revisionsöffnungen
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Revi-Öffnung F90 Verwendbarkeitsnachweis(VN) Übereinstimmungsbestätigung ((JE) Montage- und Wartungsanleitung Plan mit Lage der Bauteile
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Revi-Öffnung F60
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Revi-ÖffnungF30 Verwendbarkeitsnachweis(VN) Übereinstimmungsbestätigung ((JE) Montage- und Wartungsanleitung Plan mit Lage der Bauteile
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Textile Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
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Medienschottungen
4.1 Schottungen elektrischerLeitungsanlagen
- Schottsystem Produktbezeichnung Beschreibung Leitung! Medium Beschreibung Bauteil (Trockenbau oder Massiv mitAngabe Dicke) Verwendbarkeitsnachweis(VN) Übereinstimmungsbestätigung(ÜE)
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ggfSchulungsnachweis (siehe VN) Plan mit Lage der Bauteile Fotodokumentation
- Schottsystemxx Produktbezeichnung Beschreibung Leitung/ Medium Beschreibung Bauteil (Trockenbau oder Massiv mit Angabe Dicke) Verwendbarkeitsnachweis (VN) Übereinstimmungsbestätigung((JE) ggfSchulungsnachweis (siehe VN) Plan mit Lage der Bauteile Fotodokumentation
4.2 Schottungen von Rohrleitungsanlagen
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Schottsystem yy Produktbezeichnung Beschreibung Leitung/ Medium Beschreibung Bauteil (Trockenbau oder Massiv mitAngabe Dicke) Verwendbarkeitsnachweis (VN) Übereinstimmungsbestätigung((JE) ggfSchulungsnachweis (siehe VN) Plan mit Lage der Bauteile Fotodokumentation
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Schottsystem zz Produktbezeichnung Beschreibung Leitung/ Medium Beschreibung Bauteil (Trockenbau oder Massiv mitAngabe Dicke) 0 Verwendbarkeitsnachweis (VN) Obereinstimmungsbestätigung((JE) ggfSchulungsnachweis (siehe VN) Plan mit Lage der Bauteile Fotodokumentation
4.3 Bekleidungenvon l.eitungsanlagen in Rettungswegen Produktbezeichnung Beschreibung Leitung/ Medium Verwendbarkeitsnachweis(VN) Übereinstimmungsbestätigung((JE) ggfSchulungsnachweis (siehe VN) Plan mit Lage der Bauteile Fotodokumentation
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- Löschwasser
5.1 Vorhandene Löschwassermenge Der Nachweis dervorhandenen Löschwassermenge Plan mit Lage und Leistungsfähigkeit 5.2 Lage der Hydranten und Löschwassereinrichtungen im Außenbereich Der Nachweis dervorhandenen Löschwassermenge Plan mit Lage und Leistungsfähigkeit 5.3 Wandhydranten im Innenbereich 5.4 Löschwasserrückhaltung Der NW der Löschwasserrückhaltung oder die Bescheinigung des Betreibers (über die Einhaltung der Lagermengengrenzen der Löschwasserrückhalterichtlinien)
- OrganisatorischerBrandschutz
6.1 Feuerwehrpläne inkl. Freigabevermerkder Feuerwehr(Fwp) Fwp inkl. Freigabevermerkder Feuerwehr 6.2 Flucht- und Rettungswegpläne (FuR) FuR 6.3 Brandschutzordnung (BO) BO 6.4 Brandschutzbeauftragter NW über die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten 6.5 Feuerlöscher(FL) inkl. Nachweis überVorhaltung dererforderlichen Löschmitteleinheiten (LE) Angaben FL inkl. Nachweis ü.Vorhaltung der erford.LE 6.6 AusführungderAufstellflächefür die Feuerwehr(FW) NW_über_die_Ausführung_der_Aufstellfläche_für_die_FW
- BestätigungVollständige Dokumentation
7.1 Bestätigung, das alle Brandschutzrelevanten Arbeiten nachgewiesen wurden
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