2025-10-28_KKA_Baulogistikhandbuch.pdf

Innenputzarbeiten für den Neubau des Kreiskrankenhauses Alsfeld

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)

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BAULOGISTIKHANDBUCH

Neubau Kreiskrankenhaus Alsfeld

Schwabenröder Str. 81, 36304 Alsfeld

Logistikphasen: Fassade/Dach, Ausbau

Bauherr: Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH Schwabenröder Straße 81 36304 Alsfeld

Verfasser: LeanCL Design GmbH Huyssenallee 52-56 45128 Essen

INDEX B STAND: 28. OKTOBER 2025

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Anlagenverzeichnis .................................................................................... 3

2 Kurzbeschreibungen .................................................................................. 3

3 Anlass und Ziele der Baulogistik ................................................................. 4

3.1 Anlass ....................................................................................................................... 4 3.2 Ziele .......................................................................................................................... 4

4 Allgemeines ............................................................................................... 7

4.1 Konzeptentwicklung .................................................................................................. 7 4.2 Geltungsbereich/Haftung .......................................................................................... 7 4.3 Hausrecht und Weisungsbefugnis ............................................................................ 7 4.4 Einweisung in das Baulogistikhandbuch ................................................................... 7 4.5 Anschrift .................................................................................................................... 7 4.6 Kleinstanlieferungen über Paketdienste .................................................................... 8 4.7 Betriebszeiten ........................................................................................................... 8 4.8 Ansprechpartner ....................................................................................................... 8 4.9 Bargeldlose Baustelle ............................................................................................... 9 4.10 Pressekontakt ........................................................................................................... 9 4.11 Persönliche Schutzausrüstung .................................................................................. 9 4.12 Rauch- und Essverbot ............................................................................................... 9 4.13 Parken ....................................................................................................................... 9

5 Angaben zur Baustelleneinrichtung .......................................................... 11

5.1 Elemente der Baustelleneinrichtung........................................................................ 11 5.1.1 Bauzaun ........................................................................................................................ 11 5.1.2 Containeranlage ............................................................................................................ 11 5.1.3 Sanitätscontainer ........................................................................................................... 11 5.1.4 Sanitäreinrichtungen...................................................................................................... 11 5.1.5 Bau- und Montagegerüste ............................................................................................. 11 5.1.6 Mobile Hebebühnen/Mobilkrane/etc. ............................................................................. 12 5.1.7 Baustrom/Baustellenbeleuchtung/Bauwasser ................................................................ 12 5.1.8 Sicherheitsrelevante Schutzvorrichtungen ..................................................................... 12

5.2 Baustellensicherheit ................................................................................................ 13

6 Personenlogistik ...................................................................................... 14

6.1 Ziele ........................................................................................................................ 14 6.2 Personenzugangskontrolle ...................................................................................... 14 6.2.1 Personenzutrittsmanagement ........................................................................................ 14

6.3 Anmeldungsverfahren ............................................................................................. 15

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6.3.1 Baustellenausweise ....................................................................................................... 15 6.3.2 Besucherausweise ........................................................................................................ 17 6.3.3 Rückgabe der Ausweise ................................................................................................ 17 6.3.4 Verlust der Ausweise ..................................................................................................... 18 6.3.5 Ausweiskontrollen ......................................................................................................... 18

6.4 Informationsbereitstellung ....................................................................................... 18

7 Anliefer- und Materiallogistik ..................................................................... 19

7.1 Anlieferverkehrssteuerung ...................................................................................... 19 7.1.1 Ziele .............................................................................................................................. 19 7.1.2 Anlieferbedingungen...................................................................................................... 19 7.1.3 Sonderanlieferungen außerhalb der Regelarbeitszeiten ................................................ 19 7.1.4 Avisierung und Transportanmeldung ............................................................................. 20 7.1.5 Anfahrt .......................................................................................................................... 20 7.1.6 Anfahrtssteuerung ......................................................................................................... 21 7.1.7 Be- und Entladezonen ................................................................................................... 21 7.1.8 Besondere Güterarten ................................................................................................... 22

7.2 Materiallogistik ........................................................................................................ 22 7.2.1 Ziele .............................................................................................................................. 22 7.2.2 Warensicherung ............................................................................................................ 22 7.2.3 Bauaufzug ..................................................................................................................... 23 7.2.4 Flächenmanagement ..................................................................................................... 23 7.2.5 Nutzlasten ..................................................................................................................... 24 7.2.6 Haftung.......................................................................................................................... 24

8 Entsorgungslogistik .................................................................................. 25

8.1 Ziele ........................................................................................................................ 25 8.2 Entsorgungsprinzip zentraler Wertstoffhof .............................................................. 25 8.2.1 Logistische Übernahme der Rohbauflächen für den Ausbau ......................................... 28 8.2.2 Reinigungs- und Sorgfaltspflicht des AN ........................................................................ 28 8.2.3 Überwachung der Sauberkeit ........................................................................................ 28 8.2.4 Staubarme Baustelle ..................................................................................................... 29 8.2.5 Reinigung der Straßen .................................................................................................. 29

9 Verstöße und Maßnahmen ....................................................................... 30

10 Zusatzleistungen .................................................................................. 31

11 Anlagen zur Baulogistik ........................................................................ 32

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1 Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Logistikphasenpläne ............................................................................................. 32 Anlage 2: Informationen zur Anfahrt ..................................................................................... 33 Anlage 3: Empfangsbestätigung Baulogistikhandbuch ......................................................... 35 Anlage 4: Handbuch Onlineportal ......................................................................................... 36 Anlage 5: Einheitspreisliste für Zusatzleistungen .................................................................. 37 Anlage 6: Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO ...................................................... 38 Anlage 7: Besucherblatt ....................................................................................................... 39 Anlage 8: Allgemeine Transportbedingungen ....................................................................... 40 Anlage 9: Identifikationsschild .............................................................................................. 41

2 Kurzbeschreibungen

AG Auftraggeber AT Arbeitstag AN Auftragnehmer (vom AG beauftragt) ASR Arbeitsstättenrichtlinie BE Baustelleneinrichtung BG Berufsgenossenschaft BL Bauleitung GP Generalplaner GU Generalunternehmer LA Logistik-Ansprechpartner des AN LOG Baulogistikkoordinator (vom AG beauftragter Baulogistikdienstleister) LOT Logistik-Online-Tool NU Nachunternehmer (vom AN beauftragt) OÜ Objektüberwachung PSA Persönliche Schutzausrüstung SiGe Sicherheits- und Gesundheitsschutz SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

GENDERHINWEIS

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dem folgenden Handbuch auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen divers, weiblich und männlich verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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3 Anlass und Ziele der Baulogistik

3.1 Anlass

Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Klinikgebäudes auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses Alsfeld. Geplant ist ein sechsgeschossiges Gebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 20.000 Quadratmetern, welches Pflegestationen, Diagnostik sowie die zentrale Notaufnahme und einen Wirtschaftshof im Untergeschoss beinhalten wird.

Vor Beginn der Baumaßnahme Neubau müssen Vorabmaßnahmen ergriffen werde. Dazu gehört das Umverlegen der Liegendkrankenanfahrt Bestand an den Hauptzugang der Klinik, für welche ein Vordach und die entsprechende Zufahrt errichtet wird. Des Weiteren wird eine Stützwand zur Sicherung der Bestandsrampe zum Wirtschaftshof der Klinik benötigt.

Während der gesamten Baumaßnahme ist es außerdem wichtig, dass der Klinikbetrieb nicht gestört wird und alle wichtigen Zufahrten und Gebäude im Betrieb weiterhin zugänglich bleiben.

Die herausfordernde Lage und die hohen Ansprüche dieses Projektes erfordern ein umfassendes und gesteuertes Management in der Anliefer-, Verbringungs-, Entsorgungs-, und Personenlogistik sowie in der Koordination der BE-Gewerke und der Flächenkoordination. Nur so können die ökonomisch und ökologisch geforderten Ziele erreicht und Interessenüberschneidungen der bauausführenden Unternehmen vermieden werden.

3.2 Ziele

Zur Optimierung der logistischen Koordination dieser Baumaßnahme und zur Unterstützung der Unternehmer bei ihren logistischen Abläufen hat der Arbeitgeber – nachfolgend AG genannt – einen Logistikdienstleister – nachfolgend LOG genannt – beauftragt. Um für alle am Bau Beteiligten optimierte Logistikbedingungen zu schaffen und einen möglichst reibungslosen Bauablauf zu ermöglichen, werden in diesem Handbuch die allgemein verbindlichen Regelungen und Randbedingungen zur Baustellenlogistik dargestellt.

Da ausschließlich eine konsequente Einhaltung des Baulogistikhandbuches die Durchführung des Projektes ermöglicht, sind alle Projektbeteiligten aufgefordert, keine Abweichungen von den Inhalten des Baulogistikhandbuches zu zulassen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Ziel nur im partnerschaftlichen Umgang mit allen am Bau beteiligten Unternehmern und durch ein sehr hohes Maß an Selbstverpflichtung erreicht werden kann.

Dieses Baulogistikhandbuch ist eine wesentliche Vertragsgrundlage für jeden Unternehmer. Die Auftragnehmer sind daher aufgefordert, das vorliegende Handbuch genau zu prüfen und ggf. Unklarheiten bis zur Vergabe zu konkretisieren.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

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Der Planungsumfang der Baustellenlogistikplanung betrifft schwerpunktmäßig folgende Bereiche:

Abb. 1 / Die 6 Logistikprozesse / Quelle: Lean-Logistik-Leitfaden, 1. Auflage 10/2022

A- Anlieferlogistik • Ziel dieses Logistikprozesses ist die Durchführung eines effizienten und bedarfsorientierten Materialflusses vom Lieferanten bis zur Entladezone auf der Baustelle. Dabei sind die verfügbaren Ressourcen optimal auszunutzen und gleichzeitig die Einflüsse des Transportaufkommens auf das Umfeld der Baustelle und die Umwelt zu minimieren. • Eine rechtzeitige Planung und Koordination aller Transporte soll einen gleichmäßigen und durchgängigen Bauablauf sicherstellen, der alle am Bau beteiligten Unternehmen bei ihren Aufgaben logistisch unterstützt und die Baustelleneinrichtung nicht überfordert.

B- Verbringungslogistik • Durch geeignete Verfahren in der Verbringungslogistik wird die Durchführung eines effizienten, durchgehenden und bedarfsorientierten Material- sowie Geräteflusses von der Entladezone bis zum Verwendungsort hergestellt, um Verschwendungen, die sich aus Transport-, Warte- und Suchzeiten ergeben, zu reduzieren.

C- Entsorgungslogistik • Ziel dieses Logistikprozesses ist die Durchführung einer effizienten, umweltgerechten und ressourcenschonenden Abfallentsorgung vom Entstehungsort auf der Baustelle bis zur Verwertungsstelle. • Durch geeignete Verfahren in der Entsorgungslogistik soll der Aufwand für die bauenden Unternehmen auf ein Minimum, bei gleichzeitiger Unterstützung einer überdurchschnittlich sauberen Baustelle, reduziert werden. Zur Schonung logistischer Ressourcen in der Baustelleneinrichtung nutzen alle ausführenden Firmen die gleichen Entsorgungssysteme.

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D- Personenlogistik • Ziel dieses Logistikprozesses ist die optimierte Durchführung und Kontrolle aller Personenbewegungen zu, auf und von der Baustelle unter Beachtung der Grundprinzipien der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie Gesetzeskonformität. • Mit dem Sicherheitskonzept sollen geeignete Rahmenbedingungen für eine optimierte Personenzugangskontrolle geschaffen werden. Hierzu soll jede Firma und deren Mitarbeiter erkennbar und dem jeweiligen verantwortlichen Auftraggeber zuzuordnen sein.

E- Koordination BE-Gewerke • Eine übergeordnete, baubegleitende Koordination der BE-Gewerke schafft eine auf die Rahmenbedingungen optimierte Infrastruktur der Baustelle und dient als effiziente und ressourcenschonende Unterstützung der logistischen Baustellenprozesse.

F- Flächenkoordination • Die gleichmäßige Nutzung und Verwaltung der vorhandenen logistischen Ressourcen, wie Verkehrswege, Entladeflächen, Entladezeiten oder Lagerflächen, optimieren den Durchsatz und reduzieren gegenseitige Störungen und Behinderungen.

Die sechs Logistikprozesse bilden das Gerüst des logistischen. Insgesamt ist das Ziel optimierte Rahmenbedingungen für alle am Bau Beteiligten in diesem anspruchsvollen Bauvorhaben zu schaffen.

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4 Allgemeines

4.1 Konzeptentwicklung Das vorliegende Konzept beschreibt die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden und planbaren Rahmenbedingungen. Ergeben sich Änderungen aus dem internen Ablauf oder externen Vorgaben, werden die entsprechenden Passagen angepasst bzw. fortgeschrieben und unter anderem auf dem Logistik-Online-Tool zum Download bereitgestellt.

4.2 Geltungsbereich/Haftung Die vorliegenden Bedingungen gelten ausnahmslos für alle auf der Baustelle beschäftigten Auftragnehmer und ihre Mitarbeiter. Die Einhaltung ist allgemein verpflichtend. Alle vom AG direkt beauftragten Unternehmen haben die vorliegenden Bedingungen mit ihren Nachunternehmern ebenfalls zu vereinbaren (siehe Anlage 3: Empfangsbestätigung Baulogistikhandbuch).

Verantwortlich für die hier geregelten Verpflichtungen sowie evtl. Kosten aus Entgelten und Ersatzvornahmen dieses Baulogistikhandbuches sind immer die mit dem AG direkt im Vertragsverhältnis stehenden Auftragnehmer.

Die vorliegenden Bedingungen gelten ausnahmslos für alle auf der Baustelle beschäftigten Unternehmen und ihre Mitarbeiter für die Baumaßnahme.

4.3 Hausrecht und Weisungsbefugnis Der AG übt das alleinige Hausrecht aus, regelt das Zusammenwirken der verschiedenen Beteiligten und die allgemeine Ordnung auf der Baustelle. Für die Durchsetzung der in diesem Handbuch beschriebenen Regularien überträgt der AG hierfür die erforderlichen Hausrechte und Weisungsbefugnisse an den LOG.

4.4 Einweisung in das Baulogistikhandbuch Der LOG führt mit allen über den AG gemeldeten AN ein spezifisches Einweisungsgespräch durch. Dabei wird mit den zuständigen Logistik-Ansprechpartnern (LA) der einzelnen Unternehmen u. a. über die speziellen Anmelde- und Anlieferbedingungen gesprochen. Der zuständige LA bzw. weitere Befugte /Unterschriftsberechtigte sind verantwortlich für die Einhaltung der im Baulogistikhandbuch festgelegten Regelungen seitens ihrer Mitarbeiter /NU.

Der LA muss durchgehend für die Baustelle erreichbar sein. Bei unvermeidlicher Abwesenheit (z. B. Urlaub, Krankheit) ist dem LOG unmittelbar ein gleichwertiger Vertreter zu benennen.

Die Einhaltung des Baulogistikhandbuches wird durch die Unternehmen schriftlich bestätigt (siehe Anlage 3: Empfangsbestätigung Baulogistikhandbuch).

4.5 Anschrift Die Anschrift der Baustelle lautet:

Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH Schwabenröder Straße 81 36304 Alsfeld

Postzustellungen sind vorzugsweise an die nahegelegenen Paketshops/Packstationen entlang der B62, südlich der Baustelle, zu richten oder im Detail mit dem LOG abzustimmen.

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4.6 Kleinstanlieferungen über Paketdienste Kleinstanlieferungen (max. Größe 1,20 x 0,60 x 0,60 m, bis 20 kg) über Paketdienste können durch den LOG am Pförtnercontainer angenommen werden, wozu der Besteller diesen mit Anerkennung des vorliegenden Baulogistikhandbuchs ermächtigt. Die Verantwortung gegenüber dem Lieferanten und Paketdienst bleibt beim Besteller. Der Besteller muss im Zuge der Logistikeinweisung eine entsprechende Haftungserklärung zu unterzeichnen.

Bitte achten Sie bei der Anlieferung über Paketdienste auf die eindeutige Zuordnung des Empfängers. Es können nur Pakete entgegengenommen werden, die eindeutig mit Namen und Telefonnummer eines bekannten Empfängers vor Ort gekennzeichnet sind. Der Eingang der Sendung wird diesem dann telefonisch mitgeteilt. Die Abholung ist schriftlich zu quittieren.

Aufgrund begrenzter Lagermöglichkeiten sind die Kleinstanlieferungen innerhalb von 1 AT abzuholen, andernfalls wird eine Rückversendung zu Lasten des Absenders veranlasst.

4.7 Betriebszeiten Die Betriebszeiten auf der Baustelle sind wie folgt festgelegt:

Montag bis Freitag 07:00 – 19:00 Uhr

Samstags 08:00 – 16:00 Uhr (nach Bedarf und Abstimmung AG)

Die logistischen Dienstleistungen finden nach Möglichkeit und Bedarf ebenfalls innerhalb dieser Betriebszeiten statt.

Samstagsarbeiten sind grundsätzlich nur in Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung möglich.

Arbeiten außerhalb der Betriebszeiten sind vom AG genehmigen zu lassen und der Zugangskontrolle vorzulegen. Eventuell behördliche Genehmigungen für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten sind vom AN selbstständig zu beantragen und auf Verlangen vorzulegen.

4.8 Ansprechpartner Als LOG wird folgendes Unternehmen vom AG eingesetzt und mit der Umsetzung und Durchsetzung der in diesem Baulogistikhandbuch beschriebenen Regelungen beauftragt und bevollmächtigt:

-wird noch bekannt gegeben-

Für alle Projektbeteiligten sind folgende persönliche Ansprechpartner des LOG vor Ort zuständig:

Pförtnerzentrale Zugangskontrolle:

-wird noch bekannt gegeben-

Logistikbauleitung:

-wird noch bekannt gegeben-

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4.9 Bargeldlose Baustelle Die im Folgenden aufgeführten Gebühren / Kosten für die Inanspruchnahme der LOG Zusatzleistungen zwischen den AN und dem LOG werden ausschließlich über die Ausstellung von Rechnungen abgewickelt. Die Abwicklung hat bargeldlos zu erfolgen.

Bei Verstößen oder Missbrauch behält sich der AG rechtliche Schritte und sofortige Baustellenverbote vor.

4.10 Pressekontakt Auskünfte oder Weitergabe von Bildaufnahmen an die Presse über das Bauvorhaben, bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG. Anfragen können über die Bauleitung an den Vertreter des AG gerichtet werden.

4.11 Persönliche Schutzausrüstung Das Betreten der Baustelle ist nur mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gestattet. Dies gilt ausnahmslos für Alle. Die Vorgaben zur PSA ergeben sich aus dem SiGe-Plan und den situativ anzuwendenden Sicherheitsvorschriften des Gesetzgebers und der Versicherer.

4.12 Rauch- und Essverbot Der Verzehr von Lebensmitteln im Baustellenbereich sowie außerhalb der Aufenthaltsräume ist aus hygienischen Gründen verboten. Ausgenommen sind nichtalkoholische Getränke in wiederverschließbaren Behältnissen (keine Dosen und Einwegbecher).

Der Konsum von Alkohol oder illegalen Genussmittel ist verboten und führt zum sofortigen und dauerhaften Baustellenverweis.

Das Rauchen im Gebäude ist vollständig untersagt und im restlichen Baustellenbereich nur in den dafür gekennzeichneten Flächen (Raucherbereichen) erlaubt.

4.13 Parken Auf dem Baufeld besteht striktes Parkverbot.

Die Zufahrt zur Baustelle ist grundsätzlich nur kurzfristig zu Ladezwecken erlaubt. Der Fahrer hat stets abfahrbereit am Fahrzeug zu verbleiben. Der LOG ist berechtigt, abgestellte Fahrzeuge ohne weitere Ankündigung zu Lasten des Halters abschleppen zu lassen.

Alle Fahrzeuge sind unter Beachtung von Park- und Halteverboten andernorts abzustellen. Eine Behinderung von Fußgänger- bzw. Kraftfahrtverkehr, insbesondere der Kranken- und Notfalltransporte, ist zwingend auszuschließen.

Parkmöglichkeiten für das Baustellenpersonal werden in geringem Maße auf dem Gelände des Krankenhauses vorgesehen, die Verwaltung dieser erfolgt über den LOG. Es stehen nur für Baustellenpersonal ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung. Weitere Parkmöglichkeiten innerhalb des Krankenhausgeländes sind nicht vorgesehen und sind eigenständig durch die AN in der Umgebung zu organisieren.

Das Parken vor Haupteingängen, der Liegendanfahrt und auf den Parkplätzen der Dialyse ist strengstens untersagt.

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Baustellenparken

Im Umfeld der Baustelle stehen keine LKW-Parkplätze zur Verfügung. Zur Überbrückung von Wartezeiten empfehlen wir die Anfahrt der „Pufferzonen“ (siehe Anlage 2: Informationen zur Anfahrt).

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5 Angaben zur Baustelleneinrichtung

5.1 Elemente der Baustelleneinrichtung

5.1.1 Bauzaun Die Sicherheit der Baustelle erfordert einen fest verschlossenen Bauzaun um das Hauptfeld der Baustelle. Das restliche Baufeld ist mit Drahtgitterzaun (z.T. bespannt mit Sicht- und Staubschutzplane) eingefriedet. Das eigenmächtige Öffnen und das Übersteigen der Bauzäune ist untersagt.

Sollte der Bauablauf ein Öffnen des Bauzauns erforderlich machen, so ist dies im Einzelfall unmittelbar vor Anlieferung möglich. Hierzu ist die Freigabe beim LOG einzuholen. Im Fall eines offenen Bauzauns muss ein Verantwortlicher während des gesamten Vorgangs anwesend sein, um Zutritt von außerhalb zu verhindern.

Der Bauzaun ist vom AN nach Beendigung der Arbeiten wieder fachgerecht zu verschließen. Sollte der AN den Bauzaun nicht schließen, erfolgt der Verschluss durch den AG und die Kosten werden dem AN über den AG in Rechnung gestellt.

5.1.2 Containeranlagen Aufstellflächen Für die beschäftigten Unternehmen werden auf der Baustelle Flächen für Büro-, Pausen- und Aufenthaltscontainer ausgewiesen. Diese sind mit der Bauleitung abzustimmen und zu nutzen.

Jeder AN verpflichtet sich, gemeinschaftlich genutzten Container pfleglich zu behandeln. Für mitgebrachte Gegenstände haftet jeder AN eigenständig.

Je nach Baufortschritt können auch Flächen innerhalb der BE für die Aufstellung von Materialcontainer zur Verfügung gestellt werden. Es besteht kein genereller Anspruch auf die Zuweisung einer Aufstellfläche. Das eigenmächtige Einrichten von Materialräumen (z. B. durch Einbau von Bautüren) ist nicht gestattet.

Abhängig vom Baufortschritt und Verfügung können im Neubau Lagerflächen mit Schlüsselverwaltung durch die Bauleitung bereit gestellt werden.

5.1.3 Sanitätsraum Während der Bauzeit und nach Erfordernis wird gemäß ASR ein Sanitätsraum im Klinikgebäude sowie ein Betriebssanitäter/Fachpersonal vom AG bereitgestellt.

5.1.4 Sanitäreinrichtungen Sanitäreinrichtungen werden gemäß ASR vom AG bereitgestellt und vom LOG auf dem Baugelände vorgehalten. Jeder AN verpflichtet sich die gemeinschaftlich genutzten Container pfleglich zu behandeln.

Eine Körperentleerung außerhalb der Sanitäreinrichtungen ist strengstens untergesagt und wird mit Beseitigungskosten und Baustellenverweis geahndet.

5.1.5 Bau- und Montagegerüste Die Errichtung von Bau- und Montagegerüsten ist mit allen Beteiligten so abzustimmen, dass keine unvorhersehbaren Behinderungen der Arbeiten Anderer oder eine unangekündigte Versperrung von logistischen Hauptwegen stattfinden. Alle Gerüste sind unter Angabe der Gerüstklasse,

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Freigabe bzw. gesperrt, Name des Aufstellers und eines Verantwortlichen vor Ort zu kennzeichnen. Weitere Forderungen seitens des SiGeKo bleiben hiervon unberührt.

Veränderung an Gerüsten sind ausschließlich durch den beauftragten Gerüstbauer vorzunehmen.

Nach Rückbau des Gerüstes hat eine besenreine/staubfreie Reinigung der Rückbauflächen durch den Hauptnutzer/-verursacher zu erfolgen. Unterbleibt dies, erfolgt die Beräumung in Form einer Ersatzmaßnahme zu Lasten des Verursachers.

5.1.6 Mobile Hebebühnen/Mobilkrane/etc. Der Einsatz von Kranen, Mobilkranen und Hebebühnen ist, aufgrund der benötigten Stellfläche, vom AN mindestens 5 AT vorab mit dem AG, SiGeKo und LOG abzustimmen.

Alle elektrischen und kraftstoffbetriebenen Hubbühnen, sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich, sind bei LOG anzumelden und mit Angaben über die nutzende Firma, den Ansprechpartner und eine dauerhaft erreichbare Handynummer mit einem Identifikationsschild zu kennzeichnen (Anlage 9: Identifikationsschild).

Großgeräte, die kein Identifikationsschild besitzen oder deren Ansprechpartner nicht erreichbar sind, werden im Falle einer Behinderung des Baustellenbetriebes kostenpflichtig für den AN von der Baustelle entfernt. Der AN hat sich vor der Anlieferung von Hubbühnen über zulässige Belastbarkeiten der Geschossdecken im Arbeitsbereich bei der örtlichen Bauleitung zu informieren.

5.1.7 Baustrom/Baustellenbeleuchtung/Bauwasser Auf der Baustelle werden zur allgemeinen Verfügung Entnahmestellen für Baustrom und Bauwasser bereitgestellt. Die Entnahmestellen können dem jeweiligen Baulogistikplan entnommen werden.

Die Baustellenbeleuchtung für Flucht- und Verkehrswege wird über AG/LOG sichergestellt. Für die ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung hat jeder AN selbst zu sorgen.

An den elektrischen Anlagen sind Änderungen durch den AN verboten. Arbeitsmittel, die nicht gesetzlichen Forderungen entsprechen, sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen.

5.1.8 Sicherheitsrelevante Schutzvorrichtungen Werden Einrichtungen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, aus arbeitstechnischen Gründen entfernt, so sind vom Unternehmen, das die Einrichtungen entfernt, entsprechend wirksame Ersatzschutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der mindestens gleichwertige Zustand wiederherzustellen.

Sind im Zuge des Baufortschritts Änderungen oder Erweiterungen von Schutzmaßnahmen erforderlich, so sind diese der örtlichen Bauleitung und dem LOG vor Ausführung der Arbeiten mitzuteilen. Weitere Abstimmungspflichten mit dem SiGeKo/BG bleiben hiervon unberührt.

Endgültig demontierte Absturzsicherungen sind am Arbeitsplatz ordentlich zu lagern und dem Eigner zur Abfuhr frei zu melden. Die Lagerung der Absturzsicherung ist nur für 24h gestattet.

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5.2 Baustellensicherheit Auf der Baustelle wird eine Videobewachung gestellt, um Zugriffe von außen zu verhindern. Das Videoüberwachungssystem umfasst den gesamten Grundstücksgrenzbereich und die Zugänge.

Geplant ist eine Videodetektion mit externer Aufschaltung zum Sicherheitsdienst. Der LOG installiert und betreut eine intelligente Kameratechnik für eine zuverlässige Sicherung der Baustelle gegen Eindringlinge und Vandalen.

Im Alarmfall wird das Videobild an den beauftragten Sicherheitsdienst weitergeleitet. Je nach Situation können die Täter direkt durch die eingebrachten Lautsprecher angesprochen und vertrieben werden. Bei offensichtlichen Tatversuchen wird ein Alarm abgesetzt. Im Alarmfall fährt ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes direkt zur Baustelle und klärt die Situation vor Ort.

Jeder Unternehmer hat darüber hinaus sein Gewerk und den seiner Verantwortlichkeit unterliegenden Bereich bzw. Material jederzeit individuell vor Beschädigung, Diebstahl oder unbefugtem Zutritt zu schützen. Im geschlossenen Baukörper sind die Türen und Fenster nach Betriebsschluss zu schließen/zu überprüfen.

Der AG oder das von ihm eingesetzte Wachschutzunternehmen/LOG haben das Recht bei Diebstahlvorkommnissen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Taschenkontrollen an den Ausgangstoren bei den Mitarbeitern des AN oder in seinen Fahrzeugen durchzuführen.

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6 Personenlogistik

6.1 Ziele Die innere und äußere Sicherheit der Baustelle soll erhöht werden, Diebstahl und Beschädigung minimiert und illegale Beschäftigung so weit wie möglich ausgeschlossen werden, um einen möglichst störungsfreien Ablauf zu gewährleisten.

Zur Sicherung des Bauvorhabens gegen unbefugten Zutritt und zur Personenkontrolle wird ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Der Sicherheitsdienst ist während seiner Einsatzzeit für die äußere Bewachung der Baustelle und die Zutrittskontrolle verantwortlich. Er übt im Auftrag des Auftraggebers für die ihm übertragenen Aufgaben das Hausrecht aus.

6.2 Personenzugangskontrolle Der Zutritt ist nur für ordentlich angemeldete Personen mit gültigem Zutrittsdokument möglich:

• Baustellenausweis (berechtigt für bauliche Tätigkeiten) • Besucherausweis (berechtigt nicht für bauliche Tätigkeiten)

Das Verlassen der Baustelle funktioniert auf identischem Weg nur mit gültigem Zutrittsdokument.

Der LOG unterstützt mit seinen Mitarbeitern die Legitimationsprüfung auf der Baumaßnahme. Hierzu gehören im Einzelnen:

• Durchführung des Anmeldeverfahrens für alle Beteiligten an der Baustelle • Kontrolle der für die Ausstellung der Baustellenausweise vorzulegenden Arbeitspapiere und Ausstellung von Baustellenausweisen • Erfassung der Mitarbeiterzahlen und aktuellen Anwesenheiten auf dem Baufeld

Auf der Baustelle dürfen sich ausschließlich Personen aufhalten, die zum Arbeiten oder Besuchen ausdrücklich legitimiert sind. Der LOG ist angehalten und berechtigt, jeden ohne Ausweis anzuhalten und zu verlangen, dass sich der Betreffende ausweist. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, so wird der Betroffene sofort von der Baustelle verwiesen.

6.2.1 Personenzutrittsmanagement

Der Personenzugang und -ausgang erfolgt ausschließlich über den ausgewiesenen Hauptzugang. Das Betreten oder Verlassen der Baustelle an anderen Punkten ist strengstens untersagt!

Die Erfassung der Anwesenheiten dient der allgemeinen Sicherheit und gewährleistet in einer Gefahrenlage die gezielte Kontaktaufnahme mit auf dem Baufeld befindlichen Personen.

Der Hauptzugang befindet sich nördlich der Baustelle in Form eines Pförtnercontainers mit integrierter Lesestelle. Dieser Zugang ist mithilfe der individuellen Bauausweise einzeln zu durchlaufen. Zuwiderhandlung wird geahndet.

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6.3 Anmeldungsverfahren

6.3.1 Baustellenausweise Die Bauausweise sind offen und für jeden sichtbar zu tragen. Voraussetzung für die Erstellung eines Bauausweises ist die ordentliche Firmen- und Mitarbeiteranmeldung.

Diese erfolgt über das Logistik-Online-Tool (LOT). Im LOT gibt der LA alle erforderlichen Daten und Parameter für seine Mitarbeiter an und übermittelt diese dem LOG zur Prüfung und weiteren Bearbeitung.

(1) Firmenanmeldung Jede auf dem Bauvorhaben tätige Firma hat sich auf dem Bauvorhaben zu registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für selbstständige Einzelunternehmer.

Als Registrierung der für den AG direkt tätigen AN gilt die Mittelung des AG in Form einer aktuellen Liste der von ihm beauftragten Firmen.

Vom AN eingesetzte NU sind beim AG anzumelden.

Im Zuge der Firmenanmeldung müssen je nach Land des Firmensitzes folgende Unterlagen eingereicht werden:

• Nachweis der Einweisung des AN in das Baulogistikhandbuch (siehe Anlage 3: Empfangsbestätigung Baulogistikhandbuch) • Nachweis Anmeldung Soka Bau o. Freistellung • Projektfreigabe zum Einsatz als Nachunternehmer • Vertragserfüllungsbürgschaft • Firmenauskunft Arbeitssicherheit • Fachbauleitererklärung • Freistellungsbescheinigung der Krankenkasse

Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern und/oder die Zulassung von Firmen im Laufe des Projektes zu revidieren, was zu einer gefächerten Sperrung des gemeldeten Personals dieser Firma führt.

(2) Mitarbeiteranmeldung Jeder auf dem Bauvorhaben tätige Mitarbeiter hat sich auf dem Bauvorhaben zu registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für selbstständige Einzelunternehmer, Bauleitung und andere Führungskräfte.

Die Registrierung eines Mitarbeiters erfolgt über das Logistik-Online-Tool (LOT).

Der Baustellenausweis wird nur an Personen ausgegeben, die über den jeweiligen LA namentlich und unter Einsichtnahme der erforderlichen Papiere über das LOT angemeldet sind.

Die Mitarbeiteranmeldung hat aufgrund der erforderlichen Bearbeitungszeit mindestens 3 Arbeitstage vor Beginn zu erfolgen.

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Für die Ausgabe der Baustellenausweise von jedem Mitarbeiter vor Ort folgenden auszufüllen/nachzureichen:

• Kenntnisnahme Datenschutzinformation (s. Anlage 6: Datenschutzerklärung) • Vorlage des Ausweises zur Sichtung und Prüfung (gültiger Personalausweis oder Reisepass) • Aktuelles Lichtbild (wird vor Ort aufgenommen) • aktuelle Meldung zur Krankenversicherung/Sozialkasse • Kopie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für (nach Erfordernis)

Die Baustellenausweise werden erst ausgestellt und ausgegeben, wenn die Firmenanmeldung und die Mitarbeiteranmeldung vollständig und korrekt durchgeführt sind. Dieser Vorgang kann durch die frühzeitige Online-Anmeldung beschleunigt werden.

Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern und/oder die Zulassung einzelner Mitarbeiter im Laufe des Projektes zu revidieren, was zu einer unmittelbaren Sperrung der betroffenen Person führt.

Beendet ein Unternehmen die Arbeiten auf der Baustelle, so sind die erhaltenen Ausweise unaufgefordert zurückzugeben.

Die Baustellenausweise werden befristet für die Dauer der Beschäftigung auf der Baustelle ausgestellt. Laufen die Arbeitspapiere früher ab, so verkürzt sich die Gültigkeitsdauer. Sie werden nur verlängert, wenn die Voraussetzungen neu erfüllt sind. Verlässt ein Unternehmen die Baustelle, so sind die zugehörigen Ausweise unaufgefordert zurückzugeben. Abgelaufene Ausweise sind ungültig und verhindern automatisch den Zutritt des Mitarbeiters.

Spätestens am ersten Arbeitstag haben sich die o. g. Personen beim Logistikpersonal zu melden, um sich den persönlichen Baustellenausweis aushändigen zu lassen. Hierbei ist das zur Anmeldung verwendete Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur eindeutigen Identifizierung vorzulegen.

Im Zuge der Ausgabe wird ein Lichtbild erstellt und die zugehörige Datenschutzinformation ausgehändigt. Die Ausgabe des Ausweises wird gegenseitig protokolliert.

Bei der Erstellung oder Ausgabe der Ausweise können Wartezeiten entstehen, die von den Unternehmen einzuplanen sind. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.

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Abbildung: Schematische Darstellung der Personenlogistik mit Vereinzelungsanlage

6.3.2 Besucherausweise Alle baufremden Personen auf der Baustelle sind Besucher. Besucherausweise werden ausschließlich an Personen ausgegeben, die nicht auf der Baustelle arbeiten.

Besucher erhalten einen Ausweis nach Angabe des Besuchsempfängers und Vorlage eines gültigen persönlichen Ausweises mit Lichtbild und werden vom Besuchsempfänger am Logistikcontainer abgeholt.

Besuchergruppen (ab 3 Personen) bedürfen der Freigabe des AG und sind von einer zugangsberechtigten Aufsichtsperson im Vorfeld geschlossen anzumelden. Dieser empfängt die Besucher am Haupteingang, bringt sie bis dort zurück und ist verantwortlich für die Rückgabe der Besucherausweise.

Er ist auch dafür verantwortlich, darauf hinzuweisen, dass auf der Baustelle Schutzbekleidung wie Bauhelm und Sicherheitsschuhe getragen werden muss. Der LOG übernimmt keine Verantwortung für materielle und gesundheitliche Schäden aus der Nichteinhaltung der Betreuungsaufsicht des Besuchsempfängers.

6.3.3 Rückgabe der Ausweise Der direkt beauftragte Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass alle seine Mitarbeiter bzw. die von ihm beauftragten Personen und Nachunternehmer am letzten Tag ihrer Tätigkeit auf der Baustelle ihren Baustellenausweis beim Sicherheitsdienst abgeben. Hiermit wird ein möglicher

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Missbrauch der Ausweise vermieden. Die versäumte Rückgabe des Ausweises wird als Verlust gewertet. Die Rückgabe des Ausweises wird gegenseitig protokolliert.

6.3.4 Verlust der Ausweise Der Verlust des Baustellenausweises ist persönlich dem Logistikpersonal unverzüglich mitzuteilen, damit dieser Baustellenausweis gesperrt werden kann und so möglicher Missbrauch des Ausweises verhindert wird. Bei Nichtbefolgung der Anzeigepflicht ist der Unternehmer für die in seinem Verantwortungsbereich tätigen Personen und den entstandenen Schaden haftbar (bei Verlust eines Bauausweises entstehen zusätzliche Verwaltungsgebühren).

6.3.5 Ausweiskontrollen In unregelmäßigen Abständen erfolgen stichprobenartige Ausweiskontrollen auf dem Baufeld. Der Baustellenausweis ist dem Kontrollpersonal unverzüglich zu zeigen. Werden Personen angetroffen, die sich nicht ausweisen können, so werden diese unverzüglich von der Baustelle begleitet. Ausgenommen sind hiervon Personen mit hoheitlichen Aufgaben, z. B. Polizei, Behörden, Feuerwehr etc.

6.4 Informationsbereitstellung Die im Sicherheitssystem gespeicherten Daten sind Eigentum des AG und werden in Übereinstimmung mit den gültigen Datenschutzgesetzen genutzt. Sie dienen ausschließlich der Erfüllung der Legalitätskontrolle und Plausibilitätsprüfung des Bautagebuchs.

Der AG hat jederzeit Einsicht in die im System digital gespeicherten Daten und erhält täglich eine Auswertung über die Personen, nach Unternehmen sortiert, die sich an diesem Tag im System durch Zutritt angemeldet haben. Der Zeitpunkt der täglichen Auswertung wird durch den AG festgelegt.

Bei behördlichen Baustellenkontrollen (z. B. Zollbesuche) erfolgt eine Datenweitergabe im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungspflicht.

Der LOG sammelt die Angaben zu den angemeldeten Personen und führt den Anmeldeprozess der gemeldeten Personen durch. Die Unterlagen werden zum Nachweis der korrekten Anmeldung vom LOG bis zur Schlussabwicklung des Bauvorhabens aufbewahrt.

Nach Projektende löscht/vernichtet LOG die in der lokalen Zugangskontrolle vorhandenen personenbezogenen Daten und Unterlagen vollständig.

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7 Anliefer- und Materiallogistik

7.1 Anlieferverkehrssteuerung

7.1.1 Ziele Die Lieferverkehrssteuerung hat die Aufgabe, den Baustellenverkehr auf dem Baufeld und die Anliefervorgänge zu koordinieren. Aufgrund der kurzen Bauzeit und der sehr beengten Verkehrsflächen im Baustellenbereich kann es in Folge eines hohen Lieferaufkommens zu Interessensüberschneidungen im Bereich der Nutzung der Anliefer- und Entladezonen aller am Bau Beteiligten kommen.

Der LOG hat die Aufgabe die Interessen der einzelnen Unternehmer optimal zu koordinieren, so dass möglichst geringe Reibungsverluste entstehen und allen Beteiligten möglichst optimale Baubedingungen zur Verfügung gestellt werden.

7.1.2 Anlieferbedingungen Die folgenden Bedingungen gelten für alle Transporte zur und von der Baustelle. Unerheblich ist dabei, was befördert oder abgeholt werden soll. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zu Mehrkosten, die sich sowohl aus Störungen des logistischen Ablaufes als auch aus anfallenden Entgelten bei Zuwiderhandlung im Wiederholungsfall ergeben können.

Es wird lediglich ordentlich angemeldeten und durch den LOG freigegebenen Fahrzeugen die Zufahrt zur Baustelle gewährt. Hierbei sind die Prinzipien der „Just-in-time“-Lieferung anzuwenden.

Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bedingungen ist immer der Besteller des Transportes bzw. der zuständige direkte Vertragspartner des Auftraggebers (AN). Dieser hat daher auch die ggf. anfallenden Entgelte bei Zuwiderhandlung zu tragen.

Bitte Informieren Sie Ihren Lieferanten oder Transportunternehmer über die vorliegenden Bedingungen, die Anfahrtsroute und die geplante Anlieferung, damit dieser die Lieferung pünktlich und ordnungsgemäß sicherstellen kann.

Durch die Avisierung und Reservierung von Anlieferzeiten wird grundsätzlich der Lieferverkehr sehr zügig abgewickelt. Dennoch kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Ereignisse wie Ausfall von Kranen, Wetterbeeinträchtigungen, Schwierigkeiten bei der Entladung des vorangegangenen LKW o. ä. die Entladung beeinträchtigen. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem AG oder dem LOG abgeleitet werden. Die Annahme und Überprüfung der Lieferung hat durch einen Verantwortlichen des Bestellers zu erfolgen, der während des gesamten Entladevorganges anwesend sein muss.

Für einen reibungslosen Transport sind die maximal zulässigen Lasten und eventuelle geometrische Zwänge unbedingt einzuhalten. Die Verpackungseinheiten sind im Vorfeld entsprechend zu dimensionieren. Umpackarbeiten müssen außerhalb der Baustelle stattfinden, um die nachfolgenden Anlieferprozesse nicht zu behindern.

7.1.3 Sonderanlieferungen außerhalb der Regelarbeitszeiten Sollten Anlieferungen außerhalb der Regelarbeitszeiten erfolgen, hat der AN selbst für die Sicherung der Baustelle zu sorgen und diese sind mit einem Vorlauf von 14 AT beim LOG anzumelden. Die Kosten, die bei Sonderanlieferungen außerhalb der Regelarbeitszeit anfallen werden vom AN getragen.

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7.1.4 Avisierung und Transportanmeldung Für den Avisierungsvorgang steht dem AN ein Logistik-Online-Tool (LOT) zur Verfügung. Jede Transportfahrt ist im LOT vorab einzeln anzumelden. Die Zugangsdaten erhält der LA im Rahmen des Einweisungsgespräches. Bei diesem Verfahren gibt der LA alle seine Lieferungen mit bestimmten Parametern (Lieferzeit, Lieferort, Fahrzeugtyp, Fahrzeughöhe, Lieferinhalt, zusätzliche Servicewünsche, etc.) an.

Nach Prüfung der Möglichkeiten und evtl. Änderungen erhält der AN hierüber eine Bestätigung per Mail mit der Verpflichtung, diese als Begleitschein ergänzend zur Anfahrtsbeschreibung an seinen Transporteur weiterzuleiten.

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die verbindliche Anlieferzeit eingehalten wird. Nachträgliche Änderungen können nur über den LOG erfolgen und sind unverzüglich abzustimmen.

Wird das vereinbarte Zeitfenster nicht eingehalten, muss das Fahrzeug auf das nächste verfügbare Zeitfenster warten, was nicht unbedingt derselbe Werktag sein muss.

Ist das gewünschte Zeitfenster schon vergeben, werden dem LA durch den LOG Alternativen angeboten. Kommt es zu keiner Einigung zwischen der Logistikleitung und dem betreffenden Unternehmen, so wird ggf. die Bauleitung des AG oder ein von ihr benannter Vertreter die Prioritäten festlegen.

Die Onlineavisierung steht allen LA der Baustelle zur Verfügung, sofern sie mindestens 5 Arbeitstage (Wochentakt) vorher disponieren. Dieser Vorlauf ist für eine ausreichende Planung der Abläufe auf der Baustelle notwendig.

Grundsätzlich behält sich der LOG vor, bei aus dem Bauablauf begründeten Abweichungen, Änderungen im Lieferplan vorzunehmen.

Für nicht freigegebene Anlieferungen kann der LOG keine Leistungen erbringen. Falls keine Freiräume in der BE vorhanden sind, müssen diese sogar aktiv abgewiesen werden.

7.1.5 Anfahrt Die Zufahrt erfolgt laut abgestimmten Routen zur geplanten Einfahrt auf die Baustelle. Voraussetzung für die Anfahrtsfreigabe ist die zuvor ordentlich über das LOT getätigte Anmeldung der Lieferung mit zugehöriger Freigabe durch den LOG.

Jeder AN hat seinem Lieferanten oder Transportunternehmer die Informationen, die vorliegenden Bedingungen und die geplante Anlieferung rechtzeitig zu übergeben, damit dieser die Lieferung pünktlich sicherstellen kann.

Jede Veränderung der gewünschten Lieferzeit ist dem LOG sofort anzuzeigen, spätestens jedoch einen Arbeitstag (> 24 Stunden) vor dem geplanten Liefertermin, um evtl. noch Umplanungen ergreifen zu können. Für nicht genutzte und zurückgegebene Lieferzeiten können Entgelte auch ohne Anlieferung verlangt werden. Für die Einhaltung baulogistischer Vorgaben durch Lieferanten trägt der AN die Verantwortung, wobei ihm eine Dokumentation über Verstöße gegen das Konzept, wenn möglich mit Nennung des Verursachers, übergeben wird.

Die Anfahrt erfolgt gemäß Anfahrtsbeschreibung Anlage 2: Information zur Anfahrt.

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Alle andienenden Fahrzeuge haben sich mindestens 30 min vor dem gebuchten Zeitfenster beim LOG anzumelden. Zur Überbrückung der Wartezeit empfehlen wir die Anfahrt der ausgewiesenen Pufferzonen. Von hieraus findet eine geordnete Weiterleitung zur Baustelle unter Zuweisung einer Entladezone statt. Bei telefonischer Ankündigung wird die Lieferzeit mit der Avisierung verglichen und die Entladefähigkeit auf der Baustelle überprüft.

Fahrzeuge, die ohne Einhaltung des vorgeschrieben Anmeldeverfahrens die Baustelle anfahren, erhalten keinen Zugang und werden strikt abgewiesen.

7.1.6 Anfahrtssteuerung Fahrzeugverkehr ist auf die ausdrücklich ausgewiesenen Wege beschränkt. Unbefestigte Wege dürfen nicht mit schwerem Gerät oder Fahrzeugen befahren werden.

Auf dem Baufeld besteht kein Raum für Rangier- und Wendemanöver. Eine Anfahrt mit Hängerzügen (3-Achser mit Anhänger) ist daher nicht möglich.

Für das erforderliche Einweisungspersonal bei Rangierarbeiten ist der AN selbst verantwortlich.

Für eine störungsfreie Koordination und Einweisung der Fahrzeugströme in dieser Logistikphase ist den Anweisungen des Logistikpersonals zwingend Folge zu leisten. Es ist dabei zwingend zu beachten, dass der Tagesbetrieb der Klinik sowie der umliegenden Geschäfts- und Wohnhäuser nicht gestört werden darf.

Kleintransporter und Busse können, wenn es die Situation zulässt, nur kurzzeitig zum Be- und Entladen auf das Baufeld einfahren. Dazu ist am Logistikcontainer eine Einfahrgenehmigung einzuholen und sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Der Be- und Entladevorgang ist so schnell wie möglich abzuwickeln. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung kann die Einfahrt zur Baustelle verwehrt werden.

Privatfahrzeuge sind nicht berechtigt die Baustelle zu befahren und sind unter Beachtung von Park- und Halteverboten anderorts abzustellen. Eine Behinderung von Fußgänger- bzw. Kraftfahrzeugverkehr ist dabei auszuschließen.

7.1.7 Be- und Entladezonen Die Zuweisung der Entladezonen erfolgt in Abhängigkeit der Transportanmeldung und soweit möglich unter Beachtung der anzudienenden Bauteile/Baufelder bzw. Transportgeräte (z. B. Aufzüge).

Der Be- und Entladevorgang hat unverzüglich, zügig und unterbrechungsfrei zu erfolgen, damit nachfolgende Anliefervorgänge nicht behindert werden.

Die Be- und Entladezonen sind schnellstmöglich wieder freizugeben und in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Jegliche Zwischenlagerungen in den Be- und Entladezonen ist nur in Abstimmung mit dem LOG möglich und zudem auf das äußerst notwendige Maß und Zeit für die direkte Verbringung zur Lagerfläche oder Arbeitsort zu reduzieren.

Nach Beendigung des Be- und Entladevorgangs hat das Fahrzeug unverzüglich die Baustelle zu verlassen.

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7.1.8 Besondere Güterarten Sperrige Güter, die entweder Einzellängen von 4,50m oder Einzelgewichte von 1,2 t überschreiten, bzw. nur mit besonderen Zusatzhilfsmitteln transportiert werden können, sind mit dem LOG besonders abzustimmen, da baustellenbedingt nicht zu jedem Zeitpunkt ein Transport von großen sperrigen Gütern möglich ist.

Serienanlieferungen wie z.B. Großbetonagen sind mit dem LOG gesondert abzustimmen.

Bei geplanten Transporten von gefährlichem Gut hat der Verantwortliche den AG und den LOG rechtzeitig und in schriftlicher Form über die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen zu unterrichten.

Handelt es sich um Gefahrgut im Sinne des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter oder um Güter, für deren Beförderung oder Lagerung besondere gefahrgut-, umgangs- oder abfallrechtliche Vorschriften bestehen, so hat der Verantwortliche alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben, insbesondere die Klassifizierung nach dem einschlägigen Gefahrgutrecht mitzuteilen.

7.2 Materiallogistik

7.2.1 Ziele Die Baumaßnahme verlangt eine durchgängige Planung des Materialflusses von der Entladezone bis zum Verarbeitungsort in die Etage „Just -In-Time“ in Abhängigkeit der Ablaufplanung.

Die Lieferungen sind daher quantitativ mit der Terminplanung abzustimmen. Erforderliche größere Anliefermengen sind in Abhängigkeit der Lagermöglichkeiten gesondert zu planen und mit der Logistikbauleitung frühzeitig abzustimmen.

Der AN ist für die Entladung und Verbringung der Materialien zum Bestimmungsort selbst verantwortlich. Die Bereitstellung der hierfür notwendigen Hilfsgeräte und Personal obliegt dem AN. Der zuständige LA stellt sicher, dass alle Entlade- und Transportvorgänge innerhalb der zugewiesenen Flächen erfolgen und dass das benötigte Personal für den Entladeprozess für die Zeit der Anlieferung zur Verfügung steht.

7.2.2 Warensicherung Der Besteller von Material ist grundsätzlich für die Warensicherung selbst verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Materialien so gepackt bzw. gesichert sind, dass ein zügiges und sicheres Entladen und Verfahren mit den verfügbaren Hilfsmitteln möglich ist. Ein Umpacken oder Befestigen von Material auf Palette hat aus Zeit und Platzgründen ausnahmslos außerhalb der Baustelle zu erfolgen. Die Organisation der Materialtransporte obliegt der Verantwortung des ‐ Bestellers und ist während des gesamten Ladevorgangs/ Baustellentransports durch einen Verantwortlichen zu begleiten.

Der AN hat für seine zu erbringenden Transportleistungen ausreichend Hilfsmittel und Personal einzuplanen und vorzuhalten. Folgekosten, die aufgrund einer Überschreitung der Entladedauer entstehen, werden ggf. an den Verursacher weitergeleitet.

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7.2.3 Bauaufzug Auf der Baustelle werden während der Ausbauzeit durch den AG einen Bauaufzug für den Vertikaltransport der Materialien zur allgemeinen Verfügung bereitgestellt und vom LOG vorgehalten.

Ungeachtet der angegebenen Tragkräfte sind die Verpackungseinheiten auf die die max. zulässigen Nutzlasten und Einschränkungen der Gebäudegeometrie (z. B. Öffnungsmaße) zu begrenzen. Hintergrund sind techn. Zwänge, die sich beim Weitertransport ergeben (z. B. Mehrbelastung der Bauaufzüge durch Transportgerät und Transporthelfer und/oder zulässige Belastung der Lagerflächen, Wege etc.). Ausnahmen sind vorab mit dem LOG abzustimmen.

Der Betrieb des Bauaufzugs wird zentral über den LOG koordiniert. Der LOG führt hierzu eine Schlüsselverwaltung durch. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den LOG. Die Zugangskontrolle zur Transportbühne wird mittels Schlüssel oder Kartensteuerung und speziellen Kartenfreigaben, inklusive einer möglichen Sperrung bei Kartenverlust, gesteuert. Eine Überprüfung auf Beschädigung erfolgt jeweils am Ende jeder Nutzung zwischen AN und LOG

Die Nutzung des Bauaufzugs darf nur in Absprache mit dem LOG und durch zuvor eingewiesenes Personal erfolgen. Vor Nutzung durch den AN erhält dieser eine Einweisung am Gerät.

Der Bauaufzug ist über das Logistik-Online-Tool buchbar. Alle Materialanlieferungen sind vorab so zu konfektionieren, dass sie reibungslos und ohne Verzögerung zum Bestimmungsort transportiert werden können.

Beschädigungen am Gerät innerhalb der Nutzungsdauer gehen zu Lasten des Nutzers.

Bauaufzüge sind vorrangig für Material- und Entsorgungstransporte vorgesehen und sind grundsätzlich keine Personenaufzüge.

Der AG beabsichtigt in der Endphase den Bettenaufzug als Bauaufzug auszukleiden und für die Materialtransporte zu aktivieren. Die Überwachung und Schlüsselverwaltung erfolgt über den LOG.

7.2.4 Flächenmanagement Lagerflächen in- und außerhalb des Gebäudes können nur in begrenztem Umfang und ausschließlich mit Genehmigung durch die Bauleitung bzw. LOG bereitgestellt werden. Während der Ausbauphase können je nach Baufortschritt Lagerflächen in Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung bereitgestellt werden.

Flächen für die Vormontage stehen ohne Abstimmung mit der Bauleitung bzw. LOG auf der Baustelle nicht zur Verfügung.

Die Nutzung der temporären Lagerflächen wird von der Bauleitung bzw. LOG koordiniert.

Zugewiesene Flächen können aus Gründen des Baufortschrittes wieder entzogen werden. Dem Unternehmer wird dann eine angemessene Frist zur Beräumung gesetzt. Erfolgt dies nicht, ist die Bauleitung bzw. LOG berechtigt eine Zwangsräumung in Form einer Ersatzvornahme durchzuführen.

Die Bereiche um die Bauaufzüge, Fluchtwege und ausgewiesene Transportwege sind durch die Unternehmer zwingend frei zu halten. Lagern dennoch Materialien in den vorgenannten Bereichen, werden diese sofort und ohne weitere Ankündigung zu Lasten des AN beräumt.

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Für Schäden, die infolge einer Ersatzvornahme entstehen können, wird keine Haftung durch den LOG übernommen. Die Gesamtschuld verbleibt ausdrücklich beim Verursacher.

Das eigenmächtige Einrichten von Materialräumen (z. B. durch Einbau von Bautüren) ist nicht gestattet. Eigenmächtig verschlossene Räume werden kostenpflichtig und ohne Rücksichtnahme auf den sich darin befindlichen Inhalt geöffnet.

Schüttgüter dürfen ausschließlich in Silos, Containern o. ä. auf den zugewiesenen Flächen gelagert werden. Estrichmischplätze sind so zu gestalten, dass eine freie Verteilung des Sandes nicht möglich ist.

7.2.5 Nutzlasten Für den Transport und die Zwischenlagerung von Materialien sind die Angaben der max. zulässigen Nutzlasten unbedingt einzuhalten. Dies gilt besonders für befahrbare, unterbaute Bereiche. Lagerungen, Transporte oder Kranaufstellungen dürfen nur in Absprache mit dem LOG erfolgen.

Die maximal zulässigen Nutzlasten für das Gebäude sind zu beachten und von dem AN eigenständig bei der Bauleitung abzufragen.

Die Verpackungseinheiten sind vor Anlieferung unter Beachtung der Eigengewichte des Transportgerätes entsprechend zu dimensionieren.

Eventuell erforderliche Lastverteilungsplatten für den Einsatz von Hebe- und Transportfahrzeugen sowie zum Schutz des Bodenbelags auf den Transportwegen und in den Arbeitsbereichen sind vom AN zu stellen.

7.2.6 Haftung Der LOG ist für die Koordination der Logistikaufgaben zuständig. Für Beschädigungen und Diebstahl während der Lagerphasen und/oder des Transportes einschließlich Be- und Entladung haftet der jeweilige AN selbst.

Weder LOG noch AG übernehmen eine Haftung, falls gelagertes Material abhandenkommt oder gestohlen wird. Bei Diebstahl ist die Polizei und der AG umgehend durch den AN zu benachrichtigen.

Für eingebaute Materialien gelten die Bedingungen der abgeschlossenen Bauleistungsversicherung.

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8 Entsorgungslogistik

8.1 Ziele Um Aufwand und Kosten zu reduzieren, wird das Ziel verfolgt, Abfälle zu vermeiden und soweit wirtschaftlich sinnvoll und vom Ablauf möglich, zu trennen.

Durch geeignete Verfahren in der Entsorgungslogistik und die Schaffung einer überdurchschnittlichen Sauberkeit der Baustelle soll der Aufwand für die ausführenden Unternehmen auf ein Minimum reduziert werden.

Zur Schonung logistischer Ressourcen in der Baustelleneinrichtung nutzen alle ausführenden Firmen die gleichen Entsorgungssysteme. Die Entsorgung wird unter Einbindung eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes und unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen insbesondere der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der Baustellenordnung und Vorgaben des Managementsystems für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz der Baustelle durchgeführt.

8.2 Entsorgungsprinzip zentraler Wertstoffhof Die logistischen Anforderungen der Baustelle verlangen einen einheitlichen Prozess auch in der Entsorgung, um einen zügigen, kostengünstigen und umweltschonenden Ablauf sicherstellen zu können.

Der LOG organisiert daher die gesamte Entsorgungslogistik während der Ausbauphase. Dazu gehören:

• Gestellung eines Logistikbauleiters, der als Ansprechpartner für alle Projektbeteiligten auf der Baustelle zur Verfügung steht • Einweisung aller gemeldeten AN in das Abfallentsorgungskonzept • Einrichten und Betreiben eines Wertstoffhofes, bestehend aus mehreren Entsorgungscontainern zur sortenreinen Andienung der Abfälle durch den AN • Entsorgung aller anfallenden Bauabfälle für alle Gewerke (Erdbau, Rückbau, Rohbau, Außenanlagen und Einrichtungen ausgeschlossen) • wöchentliche Grobreinigung der Treppenhäuser und Verkehrsflächen (Arbeits- und Lagerflächen sind durch den jeweiligen AN sauber zu halten) • Inverzugsetzung der AN bei Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Beräumung (inkl. Dokumentation) • Überwachung der logistischen Vorgänge • Vollständige gesetzlich geforderte Nachweisführung (Abfallbilanz) • Info-Material (Beschilderung, Merkblätter) für den Betrieb der Baustelle

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Abbildung: Schematische Darstellung der Entsorgungslogistik Übernahme der Fachentsorgung

Die Auftragnehmer dienen täglich ihre Abfälle sortenrein dem Wertstoffhof an. Ab hier übernimmt der LOG den Entsorgungsvorgang. Durch diese Variante werden die Handwerker beim Abfalltransport unterstützt, was zu einer Steigerung der allgemeinen Bauleistung führt.

Die Disposition, Abfallsortierkontrolle, Nachweisführung und Deklaration der zu entsorgenden Abfälle sind Aufgaben des LOG.

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Folgende Haupt-Abfallarten werden aus heutiger Sicht über die Bauzeit getrennt erfasst und entsorgt:

ArtAbfallschlüsselBeschreibung
Bauschutt170107Stemm-, Maurer-, Putz-, Fliesen- und Estricharbeiten. Es wird ein unbelasteter Mischbauschutt zur Verwertung (Bauschuttaufbereitung) erfasst.
Bau- und Abbruchholz170201Schal- und Hilfshölzer und Holzreste werden als Holzmischfraktion erfasst und einer Holzverwertung zugeführt.
Metalle170407Bewehrungs- und Einbaureste werden als Mischschrott erfasst und der Verwertung zugeführt.
Pappe, Papier, Karton150101Bei der Anlieferung von Bauteilen und Baustoffen entstehen Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle170904Mischabfallfraktion für anfallende Kleinstabfallmengen, die nicht sortierfähig sind. Der LOG kann die Annahme von sortierfähigen Abfallmengen ablehnen bzw. den Verursacher auf eigene Kosten zur Nachsortierung auffordern. Der Baustellenmischabfall wird einer Baustellenabfall-Sortieranlage zugeführt und verwertbare Stoffe herausgezogen.
Folien150102Bei der Anlieferung von Bauteilen und Baustoffen entstehen Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen.
Gipsabfälle170802Durchführung von Trockenbauarbeiten
Mineralwolle verpackt in Säcken170604Durchführung von Dämmarbeiten

Weitere Fraktionen nach Bedarf und Abstimmung mit dem LOG (z. B. Bitumen etc.)

Sondermüll, gefährliche Abfälle und Abfälle, die nicht zu oben aufgeführten Fraktionen gehören sind nicht Bestandteil des Entsorgungskonzeptes. Jeder AN ist für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eigenverantwortlich. Der LOG kann bei der Entsorgung beraten und unterstützen.

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Die Entsorgung der anfallenden Abfälle durch die Gewerke Rückbau, Rohbau, Außenanlagen und Einrichtungen sind nicht Bestandteil dieses Abfallentsorgungskonzeptes. Es steht den vorgenannten Gewerken jedoch frei eigene zusätzliche Vereinbarungen mit dem LOG zu treffen.

Im Konzept nicht enthalten sind irreguläre Entsorgungskosten für Abfälle aus nachträglichen Änderungsmaßnahmen, Umbauten, Schlechtleistungen und Abbrucharbeiten. Ebenso Abfälle aus größeren Bauhilfsmaßnahmen und Bauhilfskonstruktionen (z. B. Kranfundamente, Verbauholz, provisorische Rampen, Bautreppen, Schutzabdeckungen, Kletterschalungen etc.). Diese führen zu einem zusätzlichen Vergütungsanspruch, falls nicht gesondert vereinbart. Eine sogenannte Materialentsorgung (z. B. verschwenderische Verschnitte >0,5m² von GK, Materialfehllieferungen und Materialüberlieferungen) ist im Abfallentsorgungskonzept ebenfalls nicht berücksichtigt und führt bei größeren Mengen zu einem zusätzlichen Vergütungsanspruch gegenüber dem verantwortlichen AN.

Der Anfall solcher Abfälle ist spätestens bei der Entstehung durch den verantwortlichen AN beim LOG zwecks Dokumentation und Absprache der Kostenübernahme anzumelden. Erfolgt dies nicht, behält sich der LOG eine Schätzung des Mehraufwandes vor.

8.2.1 Logistische Übernahme der Rohbauflächen für den Ausbau Bevor die fertiggestellten Rohbauflächen in das Logistikmanagement für den Ausbau übernommen werden, erfolgt eine gemeinsame Sichtbegehung mit Protokoll. Die Übergabe der Flächen erfolgt im besenreinen Zustand und wird in einem Protokoll dokumentiert. Offene Mängel sind vom Rohbauunternehmen innerhalb von 3 AT zu beseitigen, um die Ausbautätigkeiten nicht zu behindern.

8.2.2 Reinigungs- und Sorgfaltspflicht des AN Es besteht für alle am Bau beteiligten Unternehmen eine permanente Reinigungspflicht. Dies bedeutet, dass der entstehende Abfall täglich aus den eigenen Arbeitsbereichen zu sammeln und in die bereitgestellten Etagensammelstellen direkt zu entsorgen ist. Spätestens am Ende des Arbeitstages ist der Arbeitsplatz besenrein zu hinterlassen; zur Vermeidung von Staubentwicklung sind hierbei geeignete Bindemittel oder Staubsauger zu verwenden.

Materialien sind zwingend geordnet zu lagern und als diese kenntlich zu machen, damit sie nicht versehentlich als Abfall entsorgt werden.

Das Abstellen von Abfall und Verpackung im Treppenhaus, Flucht- oder Logistikwegen ist grundsätzlich untersagt!

Konstruktionen sind in die Bestandteile zu zerlegen, Kartons müssen ausgeleert und zerkleinert sein und Mineralwolle in bereit gestellte Säcke verpackt werden. Das Auswaschen oder Entleeren von Materialeimern (z. B. Farbe) ist generell auf der Baustelle nicht gestattet. Die Vorgehensweise ist mit dem Entsorgungslogistiker abzustimmen.

Die Abwasserleitungen innerhalb des Gebäudes dürfen vom AN nicht verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Rohrreinigung durch den AG.

8.2.3 Überwachung der Sauberkeit Im Ausbaubereich werden durch Bauleitung bzw. LOG arbeitstäglich Rundgänge zur Überwachung der durchgeführten Abfallberäumungen und der Sauberkeit durchgeführt. Bei Nichteinhaltung der

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allgemeinen Räumungs- und Reinigungspflicht werden am gleichen Tag Begehungsprotokolle erstellt und dem betreffenden AN bzw. dem LA zur Nachsorge elektronisch zugestellt.

Unklarheiten/ Widersprüche müssen vom Verantwortlichen der Unternehmen umgehend aufgezeigt werden. Pauschale oder spätere Rückweisungen von Mängelanzeigen sind gegenstandslos.

Angezeigte Mängel sind innerhalb von maximal 1 AT vollständig zu beseitigen. Wird der Mangel nicht in der gesetzten Frist behoben, so erfolgt die Beseitigung als Ersatzvornahme ohne weitere Fristsetzung.

Bei Gefahr im Verzug, z. B. Versperrungen von Flucht- oder Logistikwegen wird ohne Vorankündigung und Frist zu Lasten des Unternehmens der Missstand beseitigt.

Alle Ersatzvornahmen werden nachweislich und verursachergerecht dokumentiert und abgerechnet.

8.2.4 Staubarme Baustelle Die ökologischen Ziele des Bauherrn erfordern eine möglichst staubfreie Bauabwicklung. Alle staubproduzierenden Arbeiten, wie z. B. Schneiden, Schleifen und Bohren sind mit entsprechender Absaugvorrichtung vorzunehmen. Beim Reinigen der Bodenflächen sind verträgliche staubbindende Mittel oder geeignete Sauggeräte einzusetzen.

8.2.5 Reinigung der Straßen Verunreinigungen der Baustraßen und/oder der öffentlichen Flächen sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen. Dies gilt z. B. auch für Verunreinigungen durch Reifendreck aus Erd- und Abbruchmaßnahmen.

Bei größerem Aufkommen sind hier vorbeugende Gegenmaßnahmen einzuleiten (Reifenwaschanlage für die Abbruch-, Verbau- und Erdarbeiten zur Reinigung von LKW-Reifen nach dem Befahren eines unbefestigten oder verschmutzen Bereichs. Dabei steht nicht der saubere LKW, sondern die saubere Straße im Vordergrund). Bei entsprechender Absprache kann der LOG ggf. bei der Organisation einer Straßenkehrmaschine unterstützen.

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9 Verstöße und Maßnahmen

Um die vorgenannten Ziele zu erreichen, wird mit dem LOG eine Organisations-, Steuerungs- und Kontrolleinheit eingesetzt. Die primäre Aufgabe des LOG ist die Anwendung des Baulogistikhandbuchs im Sinn des AG zu organisieren und zu steuern.

Im berechtigten Einzelfall können auch temporäre Baustellenverweise und grundsätzliche Baustellenverbote ausgesprochen werden. Durch dieses Vorgehen wird die Leistungsfähigkeit der Baustelle deutlich erhöht, wovon alle Beteiligten profitieren.

Entgelte für Verstöße gegen das BaulogistikhandbuchMengeEinheitEP
Entsorgungslogistik
Bearbeitungsgebühr für durchgesetzte Ersatzmaßnahme zzgl. jeweiliger Beräumungs- und Entsorgungskosten1Stk.75,00
Fehl-Befüllung der Container zzgl. des Aufwandes zum Nachsortieren durch einen Entsorgungshelfer1Stk.75,00
Beräumungskraft für Ersatzmaßnahme1Std.45,00
Kostenpauschale für das Unterlassen der Meldepflicht bei Entsorgung von Schlechtleistung zzgl. jeweiliger Entsorgungskosten1Stk.250,00
Körperentleerung außerhalb der Sanitäreinrichtungen zzgl. jeweiliger Reinigungskosten und Baustellenverbot1Stk.500,00
Versorgungslogistik (Entgelte für wiederholte Verstöße)
nicht avisierte Anfahrt/sonst. Avisierungsverstoß1Stk.75,00
Unberechtigtes Halten oder Parken auf der Anlieferspur, dem Baugelände oder den umliegende Verkehrsflächen1Stk.75,00
Unberechtigtes Parken auf Feuerwehrflächen1Stk.150,00
Unberechtigtes Parken vor Feuerwehrzugängen1Stk.250,00
Zuschlag bei direkter Behinderung Dritter zzgl. jeweiliger Folgekosten der Behinderung1Stk.150,00
Zugangskontrolle
Neuausstellung Baustellenausweis bei Verlust bzw. Beschädigung1Stk.30,00
Sperren von nicht zurückgegebenen Ausweisen nach 4 Wochen1Stk.15,00
Betreten der Baustelle ohne Bauausweis1Stk.75,00
Betreten der Baustelle ohne PSA1Stk.75,00
Unberechtigtes öffnen des Bauzauns1Stk.75,00
Übersteigen des Bauzauns1Stk.75,00

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Die Abrechnung der durchgesetzten Maßnahmen für die Unternehmer erfolgt durch den LOG an den AG, der aufgrund bestehender Verrechnungsmöglichkeiten und Verträge die Abrechnung dann mit den AN tätigt. Der direkt beauftragte AN haftet ausdrücklich auch für seine Nachunternehmer und erhält vorab eine schriftliche Kostenanmeldung durch den LOG.

Alle Entgelte und Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Dokumentation des der Rechnung zugrundeliegenden Sachverhaltes wird von dem LOG erstellt und an den hauptverantwortlichen AN übermittelt. Berechtigte Widersprüche sind innerhalb von 14 Tagen zu formulieren.

10 Zusatzleistungen

Der LOG kann einige zusätzliche Leistungen vor Ort erbringen, die nicht vom AG getragen werden und aufwandsabhängig zu vergüten sind. Wenn es sich um keine Ersatzvornahme handelt, werden hierfür gesonderte schriftliche Leistungsaufträge formuliert und als Abrechnungsbasis verwendet.

Die Entsorgung der regulären Abfälle ist über den AG geregelt. Die Entsorgung zusätzlicher oder vermeidbarer nicht sortierter Abfälle erfolgt gesondert in direkter Absprache mit dem Logistiker (siehe Anlage 5: EP-Liste Zusatzleistungen).

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11 Anlagen zur Baulogistik

Anlage 1: Logistikphasenpläne

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Anlage 2: Informationen zur Anfahrt

Die Anschrift der Baustelle lautet:

Kreiskrankenhaus Alsfeld Schwabenröder Str. 81, 36304 Alsfeld

Die Anfahrt zur Baustelle ist anmeldepflichtig.

Eine direkte Anfahrt der Baustelle ist aufgrund der beengten Verkehrssituation ausdrücklich untersagt. Fahrzeuge, die ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Anmeldeverfahrens die Baustelle anfahren, erhalten keinen Zugang und werden strickt abgewiesen. Zusätzlich kann das verantwortliche Nachunternehmen mit einer Strafgebühr belangt werden.

Alle andienenden Fahrzeuge haben sich mindestens 30 min vor Erreichen der Baustelle bei der Logistikzentrale telefonisch zu melden und sich die Freigabe zur Anfahrt bestätigen zu lassen. Voraussetzung für die Anfahrtsfreigabe ist die zuvor ordentlich getätigte Anmeldung der Lieferung mit zugehöriger Freigabe durch den LOG.

Telefon Logistikzentrale: wird noch bekannt gegeben

Geben Sie bitte Ihrem Lieferanten/Spediteur alle notwendigen Informationen, damit es nicht aufgrund fehlender Kommunikation zum unnötigen Regelverstoß kommt!

Die aktuellen Anfahrtsinformationen erhalten Sie über das Logistik-Online-Tool.

Für Fahrzeugverkehr steht die folgende Zu- und Ausfahrt ins Projektgebiet zur Verfügung:

Zufahrt Ausfahrt

Baumaßnahme

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LKW-Wartezonen und Anfahrt zur Baumaßnahme:

Bei der Anfahrt ist die aktuelle Verkehrslage zu beachten.

X B

A

A: Wartezone Süd-Westen Autohof, Pfefferhöhe 18, 36304 Alsfeld, Anfahrt ca. 10 min.

B: Wartezone Osten Rastplatz Berfa Nord, A5, 36304 Alsfeld, Anfahrt ca. 10 min X: Baumaßnahme Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH, Schwabenröder Straße 81

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Anlage 3: Empfangsbestätigung Baulogistikhandbuch

-wird vom LOG nachgereicht-

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Anlage 4: Handbuch Onlineportal

-wird vom LOG nachgereicht-

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Anlage 5: Einheitspreisliste für Zusatzleistungen

EP-Liste ZusatzleistungenMengeEinheitEP
Entsorgungsentgelt
Bauschutt sauber1m³
Bauschutt unrein1m³
Holz A1/A2/A31m³
Metalle1m³
Papier/Pappe1m³
Folie sauber1m³
Gipsabfälle sauber1m³
Mineralfaser, KMF1m³
- Gewebesack für KMF1Stk
Bitumen (teerfrei)1m³
Restabfälle nicht sortierfähig1m³
Wartezeiten/h, Abrechnung je angefangene halbe Stunde1Std

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Anlage 6: Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO

-wird vom LOG nachgereicht-

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Anlage 7: Besucherblatt

-wird vom LOG nachgereicht-

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Anlage 8: Allgemeine Transportbedingungen

-wird vom LOG nachgereicht-

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Anlage 9: Identifikationsschild

-wird vom LOG nachgereicht-

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