214-BVB 2024.pdf

Innenputzarbeiten für den Neubau des Kreiskrankenhauses Alsfeld

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)

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214-Hessen (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer VG-123-26

Baumaßnahme

Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH, Schwabenröder Str. 81, 36304 Alsfeld

Neubau Kreiskrankenhaus Alsfeld

Leistung

Innenputzarbeiten

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen Am 25.10.2027 spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) Am 19.05.2028 innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) 0,10 Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

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214-Hessen (Besondere Vertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft"
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft"
  • vereinbarte „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft" Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

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214-Hessen (Besondere Vertragsbedingungen) 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

  1. 1 Urkalkulation

Die Urkalkulation ist gemäß § 15 HVTG nach gesonderter Aufforderung entweder elektronisch über die Vergabeplattform oder in einem geschlossenen Umschlag einzureichen.

  1. 3 Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestlohn wird Vertragsbestandteil.

  1. 4 Nachweise und Kontrollen

Ich/wir verpflichte/n mich/uns dem Auftraggeber/Besteller ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 7 Abs. 1 HVTG einzuräumen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns darüber hinaus, meine/unsere Nachunternehmen/Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem Auftraggeber/Besteller dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen/Verleihunternehmen zu übertragen.

  1. 5 Vermeidung Fehlalarm von Brand-/ Rauchmeldern

Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung seiner Arbeiten darauf zu achten, dass ggf. vorhandene Brandmelder nicht versehentlich, z.B. durch Rauch- oder Staubentwicklung ausgelöst werden. Vor der Ausführung entsprechend gefahrgeneigter Arbeiten sind rechtzeitig (d.h. in der Regel mindestens 48 Stunden vorher) geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen mit dem Auftraggeber bzw. der örtl. Bauleitung oder dem Betreiber abzustimmen. Über die Beendigung der Arbeiten ist ebenfalls unmittelbar zu informieren, sodass evtl. getroffene Maßnahmen, wie z.B. die vorübergehende Abschaltung der Brandmeldeanlage, unverzüglich rückgängig gemacht werden können. Während der Abschaltung der Brandmeldeanlage treffen den Auftragnehmer erhöhte Sorgfaltspflichten. Kosten eines Fehlalarms, der auf Versäumnisse des Auftragsnehmers zurückzuführen ist, werden diesem vollständig in Rechnung gestellt.

10.6 Nutzung eines internetbasierten Projektraums zum Daten-/Dokumentenaustausch

Der Auftraggeber (i. F. AG) setzt im Projekt als zentrale Datenplattform für Dokumentenmanagement, Kommunikation und Prozessabwicklung den internetbasierten Projektraum „AWARO“ ein. Der Projektraum dient der zentralen Ablage sämtlicher projektrelevanter Informationen sowie der Unterstützung der im Projekt angewendeten digitalen Arbeits- und Abstimmungsprozesse. Der Auftragnehmer (i. F. AN) verpflichtet sich zur Nutzung des Projektraums und bestätigt, dass der am Datenaustausch über das System teilnimmt und sämtliche organisatorischen sowie technischen Voraussetzungen hierfür – auch auf der Baustelle bzw. in der Bauleitung – erfüllt. Der AG stellt den am Projekt beteiligten Unternehmen einen kostenfreien projektbezogenen Zugang zur Verfügung. Der AN stellt sicher, dass die jeweiligen ausführenden Firmen (Nachunternehmer), sowie deren verantwortliche Mitarbeiter über eine entsprechende Zugangsberechtigung verfügen, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Leistung erforderlich ist. Der AN verpflichtet sich, die ihm zugewiesenen Zugänge ausschließlich projektbezogen zu nutzen und die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Der AN verpflichtet sich, sämtliche im Projekt entstehenden Arbeitsergebnisse in digitaler Form in „AWARO“ abzulegen. Der AN sowie die von ihm beauftragten ausführenden Firmen (Nachunternehmer) sind verpflichtet, die für ihre Leistungen erforderlichen, auf der Plattform bereitgestellten Ausführungsunterlagen selbstständig über „AWARO“ herunterzuladen und zu verwenden. Die Verwendung anderer Planstände oder nicht freigegebener Unterlagen ist unzulässig. Der AN verpflichtet sich, die vorgegeben Konventionen und Strukturvorgaben einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere: • Einheitliche Kodierung bestimmter Dokumententypen (z. B. Pläne, Modelle), • Nachvollziehbare und eindeutige Dokumentenbezeichnungen, • Einhaltung der vorgegebenen Ordnerstruktur, • Ablage in den festgesetzten Dateiformaten. Der AG hat hierzu Richtlinien zur Erstellung und Benennung digitaler Projektdokumente (Dateinamenskonvention) erlassen. Diese sind für alle Projektbeteiligten verbindlich.

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214-Hessen (Besondere Vertragsbedingungen) Der AG beabsichtigt projektrelevante Prozesse – insbesondere Planprüfung, Planfreigabe, Dokumentenaustausch sowie Abstimmungsprozesse – vollständig digital über die Plattform abzuwickeln. Der AN verpflichtet sich, an diesen digitalen Prozessen mitzuwirken und die hierfür notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen.

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