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214 Besondere Vertragsbedingungen
Vergabenummer HB-B 023-2025-19
Baumaßnahme Landestheater Altenburg, Theaterplatz 19, 04600 Altenburg, Sanierung Kronenboden
Leistung Los 19 - Innenputzarbeiten
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 08.02.2027. spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der . KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 17.09.2027. innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der . KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
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214 Besondere Vertragsbedingungen 3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf -- Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge (inkl. Umsatzsteuer) ab einem Wert der Abrechnungssumme von 100.000,00 €. 6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 „Abschlagszahlungs-/ Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“ 7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig 9 - frei - 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Für die während der Baudurchführung entnommenen Mengen an Bauwasser, Baustrom u. ä. beträgt bei Nutzung dieser Medien ab einem Auftragswert von 10.000,00 € für alle Gewerke pauschal 0,5 Prozent der Nettoabrechnungssumme einschließlich aller Nachträge, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes geregelt ist. 10.2 Beim Auftraggeber können auch strukturierte E-Rechnungen im XML-Format unter https://xrechnung-bdr.de eingereicht werden. Nutzungshinweise finden Sie unter https://www.altenburgerland.de/de/buergerservice-online/rechnung. 10.3 Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Absatz 8 Nummer 2 VOB/B): nach Ablauf der Mängelanspruchsfrist. 10.4 Die Beteiligung an der durch den Auftraggeber aufzustellenden Baustellentafel beträgt pauschal 250,00 €. 10.5 Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Umlage der anteiligen Bauleistungsversicherung beträgt 0,25 Prozent der Nettoabrechnungssumme mit 500,00 € Selbstbehalt im Schadensfall mit Altbauversicherung. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen. VHB - Bund/ HVA B-StB – Anpassung Landratsamt Altenburger Land – Stand Juli 2026 Seite 2 von 2