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LTA Landestheater Altenburg (204)
19 LV Innenputzarbeiten
Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses
I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2
II. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 5
III. ANLAGEN UND PLANUNTERLAGEN 8
01 Titel Vorbereitung und Erkundung 8
02 Titel Abbrucharbeiten Putz 9
03 Titel Innenputzarbeiten 10
04 Titel Sonstiges 16
05 Titel Vorgezogene Malerarbeiten (vor Einbau Technik) 18
06 Titel Stundenlohnarbeiten 23
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 25
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I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Maßgebend für die Ausführung ist die VOB Teil C und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), neueste Fassung, sowie die darin enthaltenen, den jeweiligen Gewerken entsprechende DIN einschließlich aller sonstigen einschlägigen Normen und Vorschriften inklusive der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
Gebäude- und Maßnahmenbeschreibung
Das Landestheater Altenburg, erbaut 1869 bis 1871 von dem Architekten Otto Brückwald, befindet sich im Zentrum von Altenburg (Thüringen). Mit der zentralen Lage am Theaterplatz steht es in unmittelbarer Umgebung zum Residenzschloss Altenburg und dem dazugehörigen Schlosspark. Das Landestheater ist als Einzeldenkmal geschützt. Es wurde sowohl Außen als auch Innen mehrfach umgebaut, erweitert und saniert.
Adresse: Landestheater Altenburg, Theaterplatz 19, 04600 Altenburg
Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an der Bühnenmaschinerie wurden Schäden an der Decken- und Dachkonstruktion im Kronenboden über dem Zuschauersaal des Großen Hauses festgestellt. Die Konstruktion wurde bereits bauzeitlich nicht ausreichend dimensioniert und wurde nicht schlupfarm ausgeführt. Sie ist daher, ursächlich der sich daraus ergebenden großen Durchbiegungen, Gegenstand mehrerer konstruktiver Ertüchtigungen.
Grundlegendes Ziel der Baumaßnahme ist, die Standsicherheit der Tragkonstruktion im Kronenboden über dem Zuschauersaal sicherzustellen. Bei der letzten Dachsanierung erfolgten bauliche Veränderungen im Traufbereich des Daches, die die vorhandenen Schäden mit einfachen Mitteln kaschierten, aber nicht sanierten. Dies soll mit dem jetzigen Vorhaben geleistet werden. Zum Erreichen der Baufreiheit an der Dachkonstruktion wird die bisher nicht fachgerecht ausgeführte Schieferdachdeckung des Kronenbodens samt Schalungslage zurückgebaut und nach Abschluss der Maßnahmen fachgerecht erneuert. Es sind Lösungen für die Befestigung der Prospektzüge im Proszenium und Verbesserung der Tragfähigkeit der Bühnenhauswand über dem Eisernen Vorhang herzustellen. Die vorhandene Brandwand ist auf einen Rautenfachwerkbinder gebaut und belastet diesen erheblich (eine Überlastung dieses Trägers ist gegeben). Des Weiteren ist die Technische Ausrüstung (Lüftungsanlage, Kältemaschine, Entrauchung, Brandmeldeanlage etc.) im Kronenboden zu erneuern.
Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde zudem Handlungsbedarf in weiteren Bereichen festgestellt, welche nicht Bestandteil der ursprünglichen Aufgabenstellung waren. Dazu zählen, ergänzend zu den oben beschriebenen Maßnahmen: Ertüchtigung der gesamten Brandwand (zwischen Zuschauer- und Bühnenbereich), Sanierung der Nebendächer Nord, Ost, Süd und die Sanierung der Oberflächen in den Bereichen Fassade / Foyer / Saal. Zusätzlich werden auch die sanitären Anlagen einschließlich Trinkwasserleitungen im Zuschauer- und Künstlerbereich umfassend saniert. Das Tonstudio im 3.OG erhält ebenfalls eine Lüftungsanlage.
Zuwegungen in das Gebäude erfolgen über die zu sanierende Haupttreppe auf der Ostseite des Gebäudes sowie über zwei Nebeneingänge auf der Nordseite. Zum Kronenboden gibt es zwei innenliegende Zugänge (Türen) – einen über den Bühnenturm (75 x 175 cm, B x H) und einen über das nördliche Treppenhaus 3-19 (95 x 195 cm, B x H). Zudem liegen Fenster (Öffnungsflügel 50 x 85 cm, B x H) vor, welche ggf. von außen entweder mithilfe eines Krans oder über die umliegenden begehbaren Nebendächer erschlossen werden können. Dabei ist zu beachten, dass die Tragfähigkeiten der angrenzenden Nebendächer begrenzt sind. Das Abstellen von Lasten ist daher mit der Tragwerksplanung abzustimmen. Die konkrete Zuwegung (insbesondere mit großen Objekten) ist durch die Lage des Kronenbodens grundsätzlich erschwert.
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Aufgrund der innerstädtischen Lage am Theaterplatz ist der zur Verfügung stehende Platz für eine Baustelleneinrichtung, An- und Abtransporte und Materiallagerung eng bemessen. Die Flächen für die
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I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Baustelleneinrichtungen sind dem beiliegenden BE-Plan zu entnehmen. Auftragsbestandteil ist das Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes aller in Anspruch genommenen Flächen. Lager und Baustelleneinrichtungsflächen außerhalb der vom AG zugewiesenen Flächen sind unzulässig.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Baustellenzufahrten sind ständig freizuhalten. Außerdem sind Feuerwehrzufahrten, Zufahrten für Rettungs- und Krankenfahrzeuge sowie freizuhaltende Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge ständig freizuhalten. Diese werden entsprechend des Bauablaufs gekennzeichnet.
Ebenso freizuhalten sind Zufahrt und Aufstellflächen vor den Hebebühnen im bereits sanierten Magazin des Gebäudes.
Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Sanitäre Einrichtungen:
Der AG stellt für die gesamte Bauzeit einen Sanitärcontainer mit Baustellen-WCs zur Verfügung. Die Kosten für das Aufstellen, Vorhalten und Warten trägt der AG.
Kosten für Beschädigungen oder übermäßige Verschmutzungen werden nach dem Verursacherprinzip auf den betreffenden AN umgelegt.
Baustrom- und Bauwasserversorgung:
Der AG stellt an den im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Standorten Baustromverteiler und Brauchwasseranschlüsse auf. Die weitere Fortleitung der Medien zum Einsatzort ist Sache des AN. Der AG übernimmt die Einrichtung der Anschlusspunkte, der Hauptverteilung, (sowie der Etagenverteiler) entsprechend des Baufortschrittes. Die Verbrauchskosten werden als prozentuale Pauschale von der Auftragssumme abgezogen.
Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Es gilt die Baustellenverordnung in ihrer aktuellen Fassung.
Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Ausführungsunterlagen
Der AN erhält für die Ausführung seiner Leistungen die erforderlichen Pläne und sonstigen Unterlagen in Papierform, 1-fach und digital im Format PDF. Fortschreibungen, Änderungen, Deckblätter etc. werden dem AN digital als PDF übermittelt. Die für die Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Ausdrucke und Vervielfältigungen übernimmt der AN auf seine Kosten.
Aufgrund der Bauwerksabmessungen können Pläne auch über die normalen DIN-Abmessungen hinausgehende Abmessungen aufweisen (Pläne >A0 sind einzukalkulieren).
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Es ist einzukalkulieren, dass in der Bauphase zeitgleich weitere Gewerke auf der Baustelle tätig sind und dass ein Arbeiten in Abhängigkeit vom Baufortschritt erforderlich sein kann. Ebenso ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten eines Gewerkes zeitweise durch mangelnden Baufortschritt anderer Gewerke unterbrochen werden müssen. Ein kontinuierliches Arbeiten in einem Durchgang kann somit nicht sichergestellt werden. Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen und dieser anzuzeigen.
Anweisungen der Aufsichtsbehörden an den AN sind dem AG sofort zur Kenntnis zu bringen. Ebenso die Ansprüche Dritter wegen Auswirkungen der Arbeiten des AN.
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I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer
Während der Bauzeit findet im bereits fertiggestellten Bühnenraum bereits ein eingeschränkter Spiel- und Probenbetrieb des Theaters statt. Die für die Bauarbeiten vorgesehen Zeiten beschränken sich daher auf werktags, 6.00 bis 18.00 Uhr. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten bedürfen der Absprache mit der Objektüberwachung sowie dem Theater Altenburg Gera.
Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung
Für die Baustelleneinrichtung des AN sind alle Leistungen, auch nicht aufgeführte, wie Aufbauen, Einrichten und Beseitigen eigener Baustelleneinrichtung, Zusammenstellung und Bereitstellung der erforderlichen Geräte und Werkzeuge, Reinigung und Wiedereinräumen am Lager, Fahrtkosten für das Bedienungspersonal inkl. aller Lade- und Entladelöhne einzurechnen.
Die Belegung von BE-Flächen ist vorab mit der Bauüberwachung abzustimmen. Akzeptierter Bedarf wird im Lageplan örtlich zugewiesen.
Die Container der AN sind deutlich mit Firmennamen und Telefonnummer des Bauleiters/ Obermonteurs/ Poliers zu versehen.
Die Baustelleneinrichtung, einschl. Vorhaltung ist für den gesamten Zeitraum seiner Leistungen vom AN in den Einheitspreis einzurechnen.
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
Gerüste werden bauseits als Fassadengerüst mit Dachdeckerfanggerüst gestellt:
Lastklasse: 3, Breitenklasse: W09
Der AG stellt Gemeinschafts- und Lagercontainer zur Verfügung.
Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Eignungsnachweise Baustoffe und -produkte
Für die Verwendung der Baustoffe, Produkte und/ oder Systeme ist der Nachweis der Eignung vom AN selbsttätig rechtzeitig vor dem Einbauzeitpunkt zu erbringen.
- Fachunternehmererklärung / Eignungsnachweise Baustoffe / Fremdüberwachung
Der AN hat eine Dokumentation der eingesetzten Baustoffe / Produkte zu erbringen, das sind Verwendbarkeitsnachweise, für Bauarten Anwendbarkeitsnachweise (AbZ / AbP / Z.i.E.). Mit der Fachunternehmererklärung hat der Auftragnehmer den qualifizierten und fachgerechten Einsatz der zusammengestellten Material- und Bauteildokumentationen gem. den aktuell gültigen Richtlinien, den übergebenen Planvorgaben und den allg. anerkannten Regeln der Technik am betreffenden Bauwerk zu bestätigen. Produktnachweise sind für alle verbauten Sachen, die in das Eigentum des AG übergehen und/oder die Eigenschaften des Eigentums dauerhaft beeinflussen, erforderlich.
Bauleitung AN
Der AN hat unmittelbar nach Vergabe einen Bauleiter schriftlich zu benennen, welcher die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrscht und alle Leistungen des Auftragnehmers für dieses Projekt vertritt. Der Bauleiter des AN muss in allen Phasen auf Anforderung an Gesprächen auf der Baustelle zur Verfügung stehen. Er muss an den durchzuführenden Abnahmeprüfungen teilnehmen.
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I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Der Bauleiter des AN übernimmt eigenverantwortlich die Koordinierung seines Gewerkes und mit den am Bau beteiligten Firmen. Ein Wechsel des Bauleiters des AN ist mit dem AG und mit der Objektüberwachung abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, an allen Koordinierungsgesprächen teilzunehmen und die Schnittstellen zu anderen Gewerken anzugeben.
Aufmaß/ Abrechnung
Zur Rechnungsstellung ist der Objektüberwachung vorab ein prüffähiges Aufmaß der erbrachten Leistungen zu übermitteln. Diesem sind Zeichnungen bzw. Skizzen zur besseren Nachvollziehbarkeit beizulegen. Erst nach abgeschlossener Prüfung und Bestätigung kann eine Rechnungsstellung erfolgen. Aufmaße sind in regelmäßigen Abständen oder auf Aufforderung durch die Objektüberwachung anzufertigen.
Dokumentation
Der AN hat nach Abschluss seiner Arbeiten eine Dokumentation vorzulegen. Diese beinhaltet Zertifikate, Produktdatenblätter, Prüfprotokolle, Revisionszeichnungen, etc. Dokumentationsunterlagen sind der Objektüberwachung mindestens 14 Tage vor dem Abnahmeverlangen seitens AN vorzulegen.
Sicherheitstechnische und umweltrechtl. Hinweise:
Der AN ist verpflichtet, alle z.Z. der Bauausführung gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Unfallverhütung sowie alle sonstigen Sicherheitsregeln gewissenhaft einzuhalten. Er haftet für alle aus der Unterlassung solcher Maßnahmen ergangenen Schäden. Insbesondere gelten arbeitsschutzrechtliche Regelungen und Regelungen zum Nachbarschaftsschutz: Baustellenverordnung, Berufsgenossenschaftliche Regelungen, Immissionsschutzrechtliche Regelungen (Lärm, Staub, Erschütterungen etc.) bodenschutzrechtl. Regelungen (Bundesbodenschutzgesetz & Bundes-Bodenschutz. und Altalstenverordnung (BBodSchV)), Thür. Bauordnung, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Abfallrechtliche Regelungen: Kreislaufwirtschaftsgesetz (bspw. A-Schild/§ 55 KrWG) mit seinen untergesetzlichen Regelungen (hier insbesondere die Abfallverzeichnisverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Ersatzbaustoffverordnung, Nachweisverordnung, POP-Abfall-Überwachungsverordnung), Verpackungsgesetz, Landesabfallgesetz etc. Die Baustelle und angrenzende Bereiche sind gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV u.a.) gegen Unfälle und unbefugtes Betreten durch das Aufstellen von Hinweistafeln, Verkehrszeichen, Absperrmitteln usw. zu sichern. Darüber hinaus sind auch die einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen mit Blick auf die Baustelleneinrichtung zu beachten. Für die Errichtung und Unterhaltung dieser Anlagen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die Vorschriften der Versorgungsunternehmen bzw. Rechtsträger sind einzuhalten.
Es gelten die technischen Regelwerke bezüglich der Gefahrstoffe und gefährlichen Arbeitsstoffe. Zum Schutz der Umwelt, Natur und Landschaft hat der Auftragnehmer Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Das Thüringer Naturschutzgesetz (Thür-NatG) in der derzeit gültigen Fassung ist zu beachten. Es ist darauf zu achten, dass Schadstoffe jeglicher Art (z.B. Motorenöl, Diesel, Schalöl, Versieglungsharz u.a.m.) nicht in den Boden und damit in das Grundwasser sowie in das vorhandene Gewässer gelangen. Bei der Durchführung aller Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge zu beachten (z.B. Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG). Die vorhandenen Gefahrstoffe können der Anlage entnommen werden. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die einschlägigen gefahrstoffrechtlichen Regelungen zu beachten. Die Arbeiten sind ständig von einer weisungsbefugten, fachlich geeigneten Person auf die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten zu beaufsichtigen.
II. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
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II. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DGUV Information 201-012 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI 664)
Allgemeines Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Angaben zur Ausführung Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden.
Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen.
Unter Denkmalschutz stehende Gebäudeteile sind entsprechend den Auflagen der Behörden zu behandeln. Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder anderweitig zu entfernen. Diese Bauteile sind zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe des Auftraggebers zwischenzulagern.
Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen sind Stäube zu vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen.
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II. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q (FREIE ANGABEN) nach DIN V 18550 und dem Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen.
Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind. Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist.
Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bauschutt und andere Bauabfälle sind vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren, getrennt abzufahren und zu entsorgen. Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Verkehrssicherung Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten im Umfeld der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer hat einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung mit Angabe der Eignung und Qualifikation zu benennen. Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
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III. ANLAGEN UND PLANUNTERLAGEN III. ANLAGEN UND PLANUNTERLAGEN
001 Lageplan Baustelleneinrichtung 101.1 Grundriss Untergeschoss- Achse A-G 101.2 Grundriss Untergeschoss- Achse G-K 102.1 Grundriss Erdgeschoss - Achse A-G 102.2 Grundriss Erdgeschoss - Achse G-K 103.1 Grundriss 1. Obergeschoss - Achse A-G 103.2 Grundriss 1. Obergeschoss - Achse G-K 104.1 Grundriss 2. Obergeschoss - Achse A-G 104.2 Grundriss 2. Obergeschoss - Achse G-K 105.1 Grundriss 3. Obergeschoss - Achse A-G 105.2 Grundriss 3. Obergeschoss - Achse G-K 106.1 Grundriss Zwischendecke +12,30 - Achse A-G 106.2 Grundriss Zwischendecke +12,30 - Achse G-K 107.1 Grundriss Kronenboden +15,00 - Achse A-G 107.2 Grundriss Kronenboden +15,00 - Achse G-K 108.1 Grundriss Dachtragwerk +17,25 - Achse A-G 108.2 Grundriss Dachtragwerk +17,25 - Achse G-K 201.1 Längsschnitt A-A - Achse A-G 201.2 Längsschnitt A-A - Achse G-K 202 Querschnitt B-B
01 Titel Vorbereitung und Erkundung
01.1 Untergrund prüfen auf Schad-Hohlstellen abklopfen Innenwand STLB-Bau 04/2026 023 Untergrund prüfen auf Schad- und Hohlstellen, durch Abklopfen, Schadstellen und Rissverläufe markieren, an Innenwand, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh..
3.000m2 EP ......................... GP ............................
01.2 Untergrund prüfen auf Schad-Hohlstellen abklopfen Decke STLB-Bau 04/2026 023 Untergrund prüfen auf Schad- und Hohlstellen, durch Abklopfen, Schadstellen und Rissverläufe markieren, an Decke, innen, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh..
1.500m2 EP ......................... GP ............................
01.3 Untergrund reinigen Altputz besch, grobe Verschmutzung Reinigen des Untergrundes aus beschichtetem Altputz, von grober Verschmutzung (z.B. Gips-, Mörtel, Farbreste), aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
60m2 EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 8
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19 LV Innenputzarbeiten 01 Titel Vorbereitung und Erkundung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
01.4 Untergrund reinigen Mauerwerk, grobe Verschmutzung STLB-Bau 04/2026 033 Reinigen des Untergrundes aus Mauerwerk, von grober Verschmutzung, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
60m2 EP ......................... GP ............................
01.5 Untergrund reinigen Mauerwerk, Salzausblühungen STLB-Bau 04/2026 033 TA Reinigen des Untergrundes aus Mauerwerk, von grober Verschmutzung, Art der Verschmutzung Salzausblühungen
aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
80m2 EP ......................... GP ............................
Summe Titel 01 Vorbereitung und Erkundung, Netto: ...............................
02 Titel Abbrucharbeiten Putz
02.1 Putz Decke abbrechen nicht schadstoffbelastet 13kN/m3 D 3 cm v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Decke, Dispersionsputz, ohne Putzträger, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruchdicke '3' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Untergrundbeschädigung, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
95m2 EP ......................... GP ............................
02.2 Deckenputz abschlagen, Teilflächen 0,5-1m2 Wie Position 02.1 jedoch: Teilflächen, je 0,5-1m2
50m² EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 9
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19 LV Innenputzarbeiten 02 Titel Abbrucharbeiten Putz
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.3 Deckenputz abschlagen, Teilflächen 1-1,5m2 Wie Position 02.1 (Seite 9) jedoch: Teilflächen, je 1-1,5m2
70m² EP ......................... GP ............................
02.4 Putz Innenwand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 1,5 cm 13kN/m3 v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch von Putz an Innenwand, Putz, mineralisch, ohne Putzträger, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruchdicke '1,5' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3,5 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1.450m2 EP ......................... GP ............................
02.5 Wandputz abschlagen, Teilflächen 0,5-1m2 Wie Position 02.4 jedoch: Teilflächen 0,5-1m2
150m² EP ......................... GP ............................
02.6 Wandputz abschlagen, Teilflächen 1-1,5m2 Wie Position 02.4 jedoch: Teilflächen 1-1,5m2
150m² EP ......................... GP ............................
Summe Titel 02 Abbrucharbeiten Putz, Netto: ...............................
03 Titel Innenputzarbeiten
03.1 Unebenheit Wand Kalkzement-Normalputzm. D 5-10mm STLB-Bau 04/2026 023 Unebenheiten auf Wand, innen, ausgleichen mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Dicke über 5 bis 10 mm, Untergrund Ziegelmauerwerk, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
100m2 EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 10
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19 LV Innenputzarbeiten 03 Titel Innenputzarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.2 Unebenheit Wand Kalkzement-Normalputzm. D 15-20mm STLB-Bau 04/2026 023 Unebenheiten auf Wand, innen, ausgleichen mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Dicke über 15 bis 20 mm, Untergrund Ziegelmauerwerk, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
75m2 EP ......................... GP ............................
03.3 Ein-Beiputzen innen Kalkzement-Normalputzm. gefilzt D 15mm Ein- und Beiputzen, innen, Wandfläche, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, gefilzt, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), Dicke 15 mm.
275m2 EP ......................... GP ............................
03.4 Ein-Beiputzen innen, an Bestand anarbeiten, ergänzen, Türzarge, Kalkzement-Normalputzm. gefilzt D 15mm B 25-30cm Ein- und Beiputzen, innen, Tür/Türzarge, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, gefilzt, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), Dicke 15 mm, Breite über 25 bis 30 cm.
250m EP ......................... GP ............................
03.5 Ein-Beiputzen innen, an Bestand anarbeiten, ergänzen, Abdeckung Installation, Kalkzement-Normalputzm. gefilzt D 15mm B 25-30cm Ein- und Beiputzen, innen, Abdeckung, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, gefilzt, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), Dicke 15 mm, Breite über 25 bis 30 cm.
200m EP ......................... GP ............................
03.6 Innenputz 2lagig Innenwand UP Kalkzement-Normalputzm. D 15mm OP Kalkzement-Normalputzm. geglättet STLB-Bau 04/2026 023 2-lagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand, Putzgrund Mauerwerk, Unterputz DIN EN 998-1 aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke Unterputz 15 mm, Oberputz aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), geglättet, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts.
1.450m2 EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 11
[Seite 12]
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19 LV Innenputzarbeiten 03 Titel Innenputzarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.7 Zulage Mehrdicke Innenputz D 5mm Wie Position 03.6 (Seite 11) jedoch: Zulage zur Vorposition für eine Mehrdicke zum 2lagigen Putzsystem, aus Kalkzementputz P II, je 5 mm.
Annahme 50m2 je Geschoss
300m² EP ......................... GP ............................
03.8 Verputzen Kleinflächen innen Kalkzement-Normalputzm. gefilzt D 15mm 0,1-0,25m2 Verputzen von Kleinflächen und Aussparungen, innen, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, gefilzt, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), Dicke 15 mm, Flächengröße über 0,1 bis 0,25 m2.
100m2 EP ......................... GP ............................
03.9 Verputzen Kleinflächen innen Kalkzement-Normalputzm. gefilzt D 15mm 0,25-0,5m2 Verputzen von Kleinflächen und Aussparungen, innen, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, gefilzt, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), Dicke 15 mm, Flächengröße über 0,25 bis 0,5 m2.
120m2 EP ......................... GP ............................
03.10 Verputzen Kleinflächen innen Kalkzement-Normalputzm. gefilzt D 15mm 0,5-1m2 STLB-Bau 04/2026 023 Verputzen von Kleinflächen und Aussparungen, innen, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, gefilzt, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), Dicke 15 mm, Flächengröße über 0,5 bis 1 m2.
150m2 EP ......................... GP ............................
03.11 Verputzen Kleinflächen innen Kalkzement-Normalputzm. gefilzt D 15mm 1-1,5m2 STLB-Bau 04/2026 023 Verputzen von Kleinflächen und Aussparungen, innen, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, gefilzt, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), Dicke 15 mm, Flächengröße über 1 bis 1,5 m2.
150m2 EP ......................... GP ............................
Hinweis Innenputzarbeiten Kleinflächen Innenputzarbeiten von Kleinflächen nach Vorgabe Objektüberwachung
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 12
[Seite 13]
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19 LV Innenputzarbeiten 03 Titel Innenputzarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.12 Statischen Riss B bis 2mm v-förmig aufweiten schließen Kalkzement-Normalputzm. STLB-Bau 04/2026 023 Statischen Riss, in Außenwand, außen, Rissbreite bis 2 mm, V-förmig bis zum Putzgrund aufweiten, schließen und an Oberfläche aus Glattputz angleichen, mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1.
150m EP ......................... GP ............................
03.13 Dynamischen Riss überdecken Kalkzement-Normalputzm. Profil Metall B bis 10mm STLB-Bau 04/2026 023 Dynamischen Riss mit Profilen überdecken, in der Wand, durch Ausbilden einer putzbündigen Bewegungsfuge im Rissbereich mit Fugenprofil, Putz in Profilbreite abschlagen, Putz angleichen an Oberfläche aus Glattputz, mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, abdichten wird gesondert vergütet, Profil aus Metall, Rissbreite bis 10 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
150m EP ......................... GP ............................
03.14 Zu-Überputzen Installationsschlitze innen Kalkzement-Normalputzm. gefilzt D 15mm B 5-10cm
Zu-/Überputzen von Schlitzen, innen, an Wand, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, gefilzt, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), Dicke 15 mm, Breite über 5 bis 10 cm.
450m EP ......................... GP ............................
03.15 Wärmedämmputz Wand innen Wärmedämm-UP D 2cm 0,060W/(mK) OP Kalkzement-Normalputzm. Edelkratzputz Körnung 3mm STLB-Bau 04/2026 023 Wärmedämmputz DIN EN 13914-2, auf Wand, innen, Putzgrund Mauerwerk, Unterputz als Wärmedämmputz, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2) DIN EN 998-1, mit mineralischen Leichtzuschlägen, Dicke 2 cm, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,060 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,057 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 A1 (nichtbrennbar), Oberputz Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), als Edelkratzputz (dickschichtig), Körnung 3 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet.
145m2 EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 13
[Seite 14]
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19 LV Innenputzarbeiten 03 Titel Innenputzarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Einbauort Wärmedämmputz (Wand):
| 2.OG: Außenwände Garderobe(2-10 bis 2-12) | ||
|---|---|---|
| Außenwände Büros (2-06 bis 2-09) | ||
| 3.OG: Außenwände NW/SO Tonstudio |
03.16 Wärmedämmputz Decke innen Wärmedämm-UP D 2cm 0,060W/(mK) OP Kalkzement-Normalputzm. Edelkratzputz Körnung 3mm Wärmedämmputz DIN EN 13914-2, auf Wand, innen, Putzgrund Mauerwerk, Unterputz als Wärmedämmputz, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2) DIN EN 998-1, mit mineralischen Leichtzuschlägen, Dicke 2 cm, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,060 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,057 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 A1 (nichtbrennbar), Oberputz Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), als Edelkratzputz (dickschichtig), Körnung 3 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet.
190m2 EP ......................... GP ............................
Einbauort Wärmedämmputz (Decke):
| 2.OG: Decke Garderobe, WC (2-11, 2-12) | ||
|---|---|---|
| Decke Büros, WC (2-06-08, 2-09) | ||
| 3.OG: Decke 3-04 (TH-4), 3-05 (TH-6) |
03.17 An-Abschlussprofil Innenputz Stahl verz D 15mm STLB-Bau 04/2026 023 An-/Abschluss im Innenputz mit Profil aus verzinktem Stahl, für Putzdicke 15 mm.
800m EP ......................... GP ............................
03.18 Kantenprofil Innenputz Stahl verz D 15mm STLB-Bau 04/2026 023 Kante im Innenputz mit Kantenprofil aus verzinktem Stahl, für Putzdicke 15 mm.
140m EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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[Seite 15]
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19 LV Innenputzarbeiten 03 Titel Innenputzarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.19 Putzglattstrich Türeinbau Leibung B 30 cm Kalkzement-Normalputzm. D 2-5mm STLB-Bau 04/2026 023 TA Glattstrich Putz vor Türeinbau, auf Leibung, innen, Breite Leibung '30' cm, ausgleichen mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Dicke über 2 bis 5 mm, Untergrund Ziegelmauerwerk.
64m EP ......................... GP ............................
03.20 Armierungsputz innen Gewebeeinlage D 4-5mm Innenwand STLB-Bau 04/2026 023 Armierungsputz, innen, mit Gewebeeinlage, Dicke 4 bis 5 mm, auf Altputz, auf Innenwand.
75m2 EP ......................... GP ............................
03.21 Brandschutzputz F90 Vermiculite-Zementm. D 25mm gerieben Wandfläche Brandschutzputz DIN 18550-2, Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 4102-2, an Wandfläche, Putz aus Vermiculite-Zementmörtel DIN EN 998-1, Dicke 25 mm, Oberfläche gerieben.
70m2 EP ......................... GP ............................
Einbauort Brandschutzputz (Wand) Brandschutzwand zw. Kronenboden und Bühnenturm
03.22 Innenputz 2lagig Decke UP Kalkzement-Normalputzm. D 15mm OP Kalkzement-Normalputzm. geglättet 2-lagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Decke (oberseitig), Putzgrund Mauerwerk, Unterputz DIN EN 998-1 aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke Unterputz 15 mm, Oberputz aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), geglättet, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts.
210m2 EP ......................... GP ............................
03.23 Brandschutzputz F90 Installationshohlraum Vermiculite-Zementm. D 25mm gerieben Stahlsteindecke Brandschutzputz DIN 18550-2, Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 4102-2, auf Stahlsteindecke, Putz aus Vermiculite-Zementmörtel DIN EN 998-1, Dicke 25 mm, Oberfläche gerieben.
90m2 EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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[Seite 16]
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19 LV Innenputzarbeiten 03 Titel Innenputzarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.24 Innenputz 2lagig Innenwand Installationshohlraum STLB-Bau 04/2026 023 2-lagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand, Putzgrund Mauerwerk, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, Unterputz DIN EN 998-1 aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke Unterputz 15 mm, Oberputz aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), geglättet, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts.
185m2 EP ......................... GP ............................
Einbauort Brandschutzputz (Decke) UG : Hohlraum über K-40
03.25 Zulage erschwerte Zugänglichkeit (Installationshohlraum, Wand + Decke) Wie Position 03.23 (Seite 15) jedoch: Zulage für erschwerte Zugänglichkeit des betreffenden Bereiches (UG, Hohlraum über K-40: verringerte Raumhöhe 1,30m bis max. 1,50, Raumbreite ca. 2,45m) bei der Erstellung von Wand- und Deckenputz. Mit dieser Umlage werden Mehraufwendungen für gebücktes/kniendes Arbeiten, eingeschränkte Bewegungsfreiheit und erschwerte Materialförderung abgegolten. (Preisansatz: 20% Putzarbeiten)
365m² EP ......................... GP ............................
Summe Titel 03 Innenputzarbeiten, Netto: ...............................
04 Titel Sonstiges
04.1 Auf- und Abbau fahrbares Gerüst Stahlrohr 1,5kN/m2 L 2 m B 1,5 m 1Lage H 2m Aufbauen und Abbauen fahrbares Gerüst, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 2 (1,5 kN/m2), Länge Gerüst/-bauteil '2' m, Breite Gerüst/-bauteil '1,5' m, eine genutzte Gerüstlage, Höhe der obersten Gerüstlage 2 m, im Gebäude, Standsicherheitsnachweis wird gesondert vergütet.
4St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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19 LV Innenputzarbeiten 04 Titel Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.2 Vorhaltung fahrbares Gerüst Stahlrohr 1,5kN/m2 L 2 m B 1,5 m 1Lage H 2m Vorhaltung für fahrbares Gerüst, Positionsmenge = Produkt aus 4 St (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal 4,5 Monate (22,5 Wochen) (Vorhaltedauer) Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 2 (1,5 kN/m2), Länge Gerüst/-bauteil '2' m, Breite Gerüst/-bauteil '1,5' m, eine genutzte Gerüstlage, Höhe der obersten Gerüstlage 2 m, im Gebäude, Standsicherheitsnachweis wird gesondert vergütet.
90StWo EP ......................... GP ............................
04.3 Umsetzen fahrbares Gerüst Stahlrohr 1,5kN/m2 L 2 m B 1,5 m 1Lage H 2m STLB-Bau 04/2026 001 TA Umsetzen fahrbares Gerüst, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 2 (1,5 kN/m2), Länge Gerüst/-bauteil '2' m, Breite Gerüst/-bauteil '1,5' m, eine genutzte Gerüstlage, Höhe der obersten Gerüstlage 2 m, im Gebäude, Standsicherheitsnachweis wird gesondert vergütet, Länge des waagerechten Transportweges im Mittel über 25 bis 50 m.
20St EP ......................... GP ............................
04.4 Musterfläche Innenputz 2lagig Muster Innenwand UP Kalk-Leichtputzm. D 15mm OP Dispersionsputz Buntsteinputz Körnung 1mm 2-lagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 als Muster/Musterfläche, auf Innenwand, Größe 1,0m x 1,0m, Putzgrund Mauerwerk, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, Unterputz DIN EN 998-1 aus Kalk-Leichtputzmörtel, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke Unterputz 15 mm, Oberputz aus Dispersionsputz, als Buntsteinputz, Körnung 1 mm, zusätzliche Armierungsputzlage wird gesondert vergütet, Nassraum, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts.
2St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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[Seite 18]
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19 LV Innenputzarbeiten 04 Titel Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.5 Nachträgl.Putzen Teilflächen innen Kalkzement-Normalputzm. gefilzt D 5mm 0,5-1m2 STLB-Bau 04/2026 023 Nachträgliches Putzen von Teilflächen, innen, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, gefilzt, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), Dicke 5 mm, Flächengröße über 0,5 bis 1 m2.
50St EP ......................... GP ............................
04.6 Nachträgl.Putzen Teilflächen innen Kalkzement-Normalputzm. gefilzt D 5mm 1-1,5m2 STLB-Bau 04/2026 023 Nachträgliches Putzen von Teilflächen, innen, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, gefilzt, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), Dicke 5 mm, Flächengröße über 1 bis 1,5 m2.
50St EP ......................... GP ............................
Summe Titel 04 Sonstiges, Netto: ...............................
05 Titel Vorgezogene Malerarbeiten (vor Einbau Technik)
05.1 Untergrund reinigen Altputz Wand STLB-Bau 04/2026 033 Reinigen des Untergrundes aus unbeschichtetem, normal saugendem Altputz, von grober Verschmutzung, Untergrund senkrecht, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
100m2 EP ......................... GP ............................
05.2 Untergrund reinigen Altputz Decke STLB-Bau 04/2026 033 Reinigen des Untergrundes aus unbeschichtetem, normal saugendem Altputz, von grober Verschmutzung, Untergrund waagerecht, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
Lohn ................... Gerät ...................
Material...................Sonstiges ................... 50m2 EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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19 LV Innenputzarbeiten 05 Titel Vorgezogene Malerarbeiten (vor Einbau Technik)
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
05.3 Untergrund reinigen Beton Boden STLB-Bau 04/2026 033 Reinigen des Untergrundes aus Beton, von grober Verschmutzung, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
20m2 EP ......................... GP ............................
05.4 Überholungsbesch Decke Putz Dispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 Überholungsbeschichtung an Decke, innen, Untergrund Putz, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, deckend, hellgetönt, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
220m2 EP ......................... GP ............................
05.5 Erstbesch Decke Putz Dispersionsfarbe-GBS Dispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 Erstbeschichtung an Decke, innen, Untergrund Putz, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, deckend, hellgetönt, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
80m2 EP ......................... GP ............................
05.6 Erstbesch Decke Gipsplatte Dispersionsfarbe-GBS Dispersionsfarbe
STLB-Bau 04/2026 034 Erstbeschichtung an Decke, innen, Untergrund Gipsplatten, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, deckend, hellgetönt, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
65m2 EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 19
[Seite 20]
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LTA Landestheater Altenburg (204)
19 LV Innenputzarbeiten 05 Titel Vorgezogene Malerarbeiten (vor Einbau Technik)
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
05.7 Überholungsbesch Decke Putz Dispersionsfarbe Kleinflächen Überholungsbeschichtung an Decke, innen, Untergrund Putz, Ausführung in nicht zusammenhängenden Kleinflächen, Fläche bis je 0,5m2, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, deckend, hell getönt, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
100m2 EP ......................... GP ............................
Hinweis Überholungsbeschichtung Kleinflächen Überholungsbeschichtung in Kleinflächen nach Vorgabe Objektüberwachung
05.8 Zulage für gewölbte Deckengeometrie Zulage für Überholungsbeschichtung an gewölbter Decke, Untergrund Putz
119,7m2 EP ......................... GP ............................
05.9 Überholungsbesch Wand Putz Dispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 Überholungsbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Zement-Normalputzmörtel (GP), Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, hellgetönt, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
540,9m2 EP ......................... GP ............................
05.10 Erstbesch Wand Putz Dispersionsfarbe-GBS Dispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 Erstbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Zement-Normalputzmörtel (GP), Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, hellgetönt, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
200m2 EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 20
[Seite 21]
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19 LV Innenputzarbeiten 05 Titel Vorgezogene Malerarbeiten (vor Einbau Technik)
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
05.11 Erstbesch Wand Gipsplatte Dispersionsfarbe-GBS Dispersionsfarbe
STLB-Bau 04/2026 034 Erstbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Gipsplatten, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, hellgetönt, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
20m2 EP ......................... GP ............................
05.12 Überholungsbesch Wand Putz Dispersionsfarbe Kleinfläche Überholungsbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Zement-Normalputzmörtel (GP), Ausführung in nicht zusammenhängenden Kleinflächen, Fläche bis je 0,5m2, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3,hell getönt, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
100m2 EP ......................... GP ............................
Hinweis Überholungsbeschichtung Kleinflächen Überholungsbeschichtung in Teilflächen nach Vorgabe Objektüberwachung
05.13 Erstbesch Installationskanal Dispersionssilikatfarbe (Wand, Decke, Boden)
STLB-Bau 04/2026 034 Erstbeschichtung an Installationskanal, innen, Untergrund Beton, Grundbeschichtung aus Dispersionssilikatfarbe, Zwischenbeschichtung aus Dispersionssilikatfarbe, Schlussbeschichtung aus Dispersionssilikatfarbe.
76,8m2 EP ......................... GP ............................
05.14 Zwischenbesch Installationskanal Beton Dispersionssilikatfarbe (Wand, Decke, Boden) STLB-Bau 04/2026 034 Zwischenbeschichtung an Installationskanal, innen, Untergrund Beton, Zwischenbeschichtung aus Dispersionssilikatfarbe.
76,8m2 EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 21
[Seite 22]
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19 LV Innenputzarbeiten 05 Titel Vorgezogene Malerarbeiten (vor Einbau Technik)
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
05.15 Schlussbesch Installationskanal Beton Dispersionssilikatfarbe (Wand, Decke, Boden) STLB-Bau 04/2026 034 Schlussbeschichtung an Installationskanal, innen, Untergrund Beton, Schlussbeschichtung aus Dispersionssilikatfarbe.
76,8m2 EP ......................... GP ............................
05.16 Zulage erschwerte Zugänglichkeit Malerarbeiten Installationskanal Zulage für erschwerte Zugänglichkeit des betreffenden Bereiches (UG, Hohlraum über K-40: verringerte Raumhöhe ca. 1,10m, Raumbreite ca. 1,00-1,20m) bei der Erstellung von Wand- und Deckenputz. Mit dieser Umlage werden Mehraufwendungen für gebücktes/kniendes Arbeiten, eingeschränkte Bewegungsfreiheit und erschwerte Materialförderung abgegolten.
76,8m² EP ......................... GP ............................
05.17 Erstbesch Boden Beton EP Epoxidharz EP STLB-Bau 04/2026 034 Erstbeschichtung an Boden, innen, begehbar, Untergrund Beton, Grundbeschichtung aus Epoxidharz, Zwischenbeschichtung aus Epoxidharz, Schlussbeschichtung aus Epoxidharz.
180m2 EP ......................... GP ............................
05.18 Grundbesch Boden Beton EP STLB-Bau 04/2026 034 Grundbeschichtung an Boden, innen, begehbar, Untergrund Beton, Grundbeschichtung aus Epoxidharz.
180m2 EP ......................... GP ............................
05.19 Zwischenbesch Boden Beton Epoxidharz STLB-Bau 04/2026 034 Zwischenbeschichtung an Boden, innen, begehbar, Untergrund Beton, Zwischenbeschichtung aus Epoxidharz.
180m2 EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 22
[Seite 23]
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LTA Landestheater Altenburg (204)
19 LV Innenputzarbeiten 05 Titel Vorgezogene Malerarbeiten (vor Einbau Technik)
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
05.20 Schlussbesch Boden Beton EP STLB-Bau 04/2026 034 Schlussbeschichtung an Boden, innen, begehbar, Untergrund Beton, Schlussbeschichtung aus Epoxidharz.
180m2 EP ......................... GP ............................
05.21 Zulage erschwerte Zugänglichkeit Bodenbeschichtung Installationskanal K-40 Zulage für erschwerte Zugänglichkeit des betreffenden Bereiches (UG, Hohlraum über K-40: verringerte Raumhöhe 1,20m bis max. 1,40, Raumbreite ca. 2,45m) bei der Erstellung der Bodenbeschichtung. Mit dieser Umlage werden Mehraufwendungen für Atem- und Hautschutz, gebücktes/kniendes Arbeiten, eingeschränkte Bewegungsfreiheit, Arbeit in kurzen Abschnitten und erschwerte Materialförderung abgegolten.
85m² EP ......................... GP ............................
Summe Titel 05 Vorgezogene Malerarbeiten (vor Einbau Technik), Netto: ...............................
06 Titel Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnleistungen Regie- und Stundenlohnleistungen
Die nachstehend aufgeführten Stundensätze sind für die Ausführung von unvorhergesehenden Arbeiten bestimmt. Sie dienen nicht zur Erfüllung von Leistungen, die bereits mit den Einheitspreisen der LV-Positionen abgegolten sind oder damit in Zusammenhang stehen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Auftraggeber ausgeführt werden.
Die Stundennachweise sind innerhalb von drei Werktagen zur Unterschrift vorzulegen.
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Nachfolgend ist der Verrechnungssatz für Stundenlohnarbeiten anzugeben.
Übertrag: ................................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 23
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Leistungsverzeichnis
LTA Landestheater Altenburg (204)
19 LV Innenputzarbeiten 06 Titel Stundenlohnarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
06.1 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
5h EP ......................... GP ............................
06.2 Stundensatz Bauhelfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Bauhelfer
10h EP ......................... GP ............................
Summe Titel 06 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 24
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LV-Zusammenfassung
LTA Landestheater Altenburg (204)
19 LV Innenputzarbeiten
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
01 Titel Vorbereitung und Erkundung 8 ..............................
02 Titel Abbrucharbeiten Putz 9 ..............................
03 Titel Innenputzarbeiten 10 ..............................
04 Titel Sonstiges 16 ..............................
05 Titel Vorgezogene Malerarbeiten (vor Einbau Technik) 18 ..............................
06 Titel Stundenlohnarbeiten 23 ..............................
Summe LV 19 Innenputzarbeiten
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
Angebotssumme, Brutto: EUR ..................................
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 25