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261007_Leistungsbeschreibung 26-16259.pdf

Innendämmung sowie Putz- und Stuckarbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 10:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

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Leistungsbeschreibung

Auftraggeber-Daten:

Auftraggeber: Staatliches Hochbauamt Stuttgart Straße: Ossietzkystr. 3 PLZ/Ort: 70174 Stuttgart

Auftragnehmer-Daten: (Name, Adresse, Firmenstempel)

Projekt-Daten:

Projektbezeichnung: Stuttgart, Eisenbahnbundesam.. Projektschlüssel: 5470_3133_1008

Straße: PLZ/Ort:

Bezeichnung: BA2 Putz- und Wärmedämmung Vergabe-Nr: 26-16259

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Leistungsbeschreibung Inhaltsverzeichnis

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

Titel Bezeichnung Seite

  1. Olgastra 1.1. Baustell 1.1.1. Baustell 1.2. Untergru 1.2.1. Untergru 1.3. Putz und 1.3.1. Profile/A 1.3.2. Dämmp 1.3.3. Oberput 1.4. Stuckarb 1.4.1. Dokume 1.4.2. Profilrek 1.5. Stundenl 1.5.1. Stundenl Zusamm
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.................................................................38
.................................................................38
...........................................................................................................41
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. .....................................................................................................47
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. ...............................................................................................................................49
. .................................................................................................................................54
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Leistungsbeschreibung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

00 ALLGEMEINE ANGABEN Kurzbeschreibung Projekt Bei nachfolgend beschriebenem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung eines Wohngebäudes in der Olgastraße 9, 70182 Stuttgart, Flurstück Nr. 3004/10 für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Das Gebäude Olgastraße 9 ist ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG Baden- Württemberg.

Allgemeine Vertragsbedingungen Nachfolgende Punkte beziehen sich auf die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). Es ist zu beachten, dass alle zitierten Normen und Vorschriften in der aktuellen Fassung gelten. Leistungen / Gegenstand des Vertrages:

Putz- und Wärmedämmarbeiten für die Sanierung Olgastraße 9, 70182 Stuttgart

Abwicklung Vergabe / Bieterfragen Leistungsverzeichnis und Unterlagen werden als Download über die Vergabeplattform bereitgestellt. Rückfragen werden über die Vergabeplattform gestellt. Die Anfragen werden ggf. an die Fachbeteiligten weitergeleitet. Die Antworten werden über die zuvor genannte Vergabeplattform veröffentlicht. Bitte kalkulieren Sie eine Bearbeitungszeit der Rückfragen von mind. 3 Arbeitstagen ein.

Planangaben und Inhalte des Leistungsverzeichnisses Die Pläne und Unterlagen, die der Leistungsbeschreibung beigefügt sind, dienen kalkulatorischen Zwecken. Es handelt sich um Vorabzüge zu Planungsstand mit Zirka-Maße. Etwaige Abweichungen und Differenzen zu vorhandenen Bauteilen vor Ort sind möglich. Die Pläne sind vom AN eigenverantwortlich und auf seine Belange hin zu prüfen. Sollten inhaltliche oder technische Bedenken gegen Teile der Leistungsbeschreibungen und den Planunterlagen bestehen, so hat der Bieter zwingend im Rahmen der Angebotsabgabe in einem gesonderten Anschreiben

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

schriftlich darauf hinzuweisen, falls diese Bedenken nicht schon im Rahmen der Bearbeitung als Rückfrage über die Vergabeplattform geäußert wurden.

Normen und Vorschriften: Die Planung und Bauausführung hat insbesondere zu beachten (Reihenfolge ist keine Rangfolge):

  • die LBO in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung
  • die Baugenehmigung und rechtsgültiger Bebauungsplan
  • die einschlägigen bautechnischen Bestimmungen
  • die Arbeitsstättenverordnung
  • die Vorschriften des Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUV)
  • weitere Unterlagen können auf Nachfrage eingesehen werden.

Die Leistungen müssen dem allgemeinen Stand der Technik (wobei unter dem Stand der Technik alle technischen Verfahren, Produkte, Standards und Qualitäten, die technisch machbar bzw. wissenschaftlich beherrschbar und erforscht sind, zu verstehen sind), den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber vor der Umsetzung über die Auswirkungen ausführlich aufzuklären und eine vorherige Entscheidung zur Umsetzung einzuholen. Ist zwischen Vertragsabschluss und Fertigstellung des Bauvorhabens bzw. in absehbarer Zeit nach Fertigstellung des Bauvorhabens mit Gesetzes- oder Technikänderungen zu rechnen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Ausweisung der Vor- und Nachteile sowie der damit verbundenen Kosten und Einsparungsmöglichkeiten darauf hinzuweisen. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien nach dem Stand der Technik und nach heutigem Wissensstand umweltverträgliche Materialien eingesetzt werden, sonstige Bedingungen siehe Zusätzliche technische Vertragsbedingungen BNB.

Der AN ist dazu verpflichtet, den AG unverzüglich schriftlich zu informieren und eine Empfehlung abzugeben, wenn technische Regelwerke in Überarbeitung sind, die den Einfluss auf die Planungsergebnisse haben könnten, ansonsten sind stets die aktuellen Regeln der Technik anzuwenden.

Unterlagen Auftragnehmer Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden nach Beauftragung vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Ausführungspläne werden dem Auftragnehmer als Download bereitgestellt. Die benötigte Anzahl von Plandrucken, auch für Aufmaß und Abrechnung hat der Auftragnehmer selbst zu erstellen.

Die Aushändigung von Vorabzügen ist, falls es der Planungsablauf der Planer zulässt, auf ausdrücklichen Wunsch des AN in digitaler Form ohne Gewährleistung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte möglich. Die Übergabe der Unterlagen für die Ausführung erfolgen ausschließlich digital an die hinterlegte Emailadresse des Auftragnehmers.

Die Unterlagen entsprechen dem zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Planungsstand, die mögliche Fortschreibung von Unterlagen berechtigen den Auftragnehmer nicht zu zusätzlichen Forderungen für die Bearbeitung und Vervielfältigung der Unterlagen. Die verschiedenen Pläne sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich im Rahmen der Arbeitsvorbereitung zu prüfen. Sollten inhaltliche oder technische Bedenken gegen Teile der Planunterlagen bestehen, so hat der AN zwingend schriftlich darauf hinzuweisen, falls diese Bedenken nicht schon im Rahmen der Vergabe geäußert wurden.

Baugenehmigung Für das Projekt liegt eine Baugenehmigung vom 22.06.2026 vor.

01 ANGABEN GEM. VOB/C DIN 18229

0.1 Angaben zur Baustelle 0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.

Die Baustelle befindet sich an der Olgastraße 9, 70182 Stuttgart. Umliegend befindet sich Wohn- und Büronutzung.

Im Umfeld der Baustelle befindet sich der Betrieb Olgastraße 11, der während der gesamten Bauzeit in Betrieb bleibt. Mindestens eine Zufahrt

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

sowie die Parkplätze sind gemäß den Vorgaben der Objektüberwachung jederzeit freizuhalten. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich von der Olgastraße aus. Die Zufahrtsfläche besteht teilweise aus historischem Kopfsteinpflaster (zwischen Olgastraße 9 und 11) und teilweise aus einer betonierten Bunkerdecke (zwischen der Olgastraße 11 und 13), die eine maximale Achslast von 10 t zulässt.

Durch den laufenden Betrieb in der Olgastraße 11 sind Einschränkungen bezüglich der Zufahrt, sowie lärmintensiven Arbeiten vorabzustimmen.

Der Zugang über die Einfahrt der Olgastraße 13 wird voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2028 aufgrund der Arbeiten BA 4 Bereich Bunkerdecke nur beschränkt möglich sei.

Baustellenbelegungsstärke Es wird von einer Baustellenbelegungsstärke von ca. 25 Beschäftigten ausgegangen.

0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.

Im Bereich der Baustelle sind besondere Belastungen aus Lärm-, Staub- und Erschütterungsimmissionen zu vermeiden. Lärmintensive Arbeiten sind nur innerhalb der genehmigten Zeiten werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und nach Abstimmung mit der Objektüberwachung zulässig. Für Arbeiten über 85dB sind zusätzliche Vorkehrungen zur Lärmreduzierung einzuplanen. Die zulässigen Immissionsrichtwerte sowie die Vorgaben der örtlichen Bauaufsicht und Umweltbehörde sind einzuhalten. Aufgrund der innerstädtischen Lage und der umgebenden Bebauung ist mit eingeschränkter Luftzirkulation und erhöhter Staubentwicklung zu rechnen; entsprechende Maßnahmen zur Staubminderung (z. B. Befeuchtung, Abdeckung) sind vorzusehen.

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.

Gebäudebeschreibung Olgastraße 9 Das zu sanierende Gebäude befindet sich in der Olgastraße 9, 70182 Stuttgart, Flurstück Nr. 3004/10. Es ist Teil der Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und gilt als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG Baden-Württemberg. Das Grundstück grenzt im Westen an die Olgastraße, über

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

welche auch die Haupterschließung erfolgt. Im Norden hat das Gebäude einen geringen Abstand zur Nachbarbebauung, welcher aufgrund einer Mauer und einer Treppenanlage des Nachbarhauses an der engsten Stelle auf 1.05m verringert wird. Zudem befinden sich dort Tore mit einem lichten Durchgangsmaß von 77cm. Östlich grenzt der ehemalige Lustgarten mit zahlreichem Baumbestand an. Im Süden schließt ein gemeinsamer Innenhof an, der als Parkplatzfläche genutzt wird. Dieser Innenhof wird gemeinsam mit der Villa Bohnenberger (Olgastraße 11) sowie der Olgastraße 13 genutzt. Das Gebäude verfügt über zwei Vollgeschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Der westliche Kopfbau ist unterkellert. Der Zutritt erfolgt über zwei Eingänge auf der Südseite im Innenhof. Die Geschosse werden über zwei Treppenräume erschlossen. Der Zugang zum Dachgeschoss erfolgt im Mittelbau und im Gebäudeteil Ost über eine instabile Holzeinschubtreppe, im Gebäudeteil West über eine gewendelte Holztreppe. Die Geschosshöhen betragen ca. 3,00 und 3,50m. Das Gebäude besitzt ein Walmdach. Die Wohnung im Erdgeschoss ist während der gesamten Bauzeit weiterhin nutzbar zu halten. Da auf dem Flurstück keine ausreichende Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung steht, erfolgt die Einrichtung überwiegend im Innenhof der Liegenschaften Olgastraße 11 und 13.

Konstruktionsbeschreibung Tragwerk Für die Olgastraße 9 liegt eine Genehmigungsstatik vom 22.01.2026 vor, die dem LV beigefügt ist. Die Inhalte der Statik sind bei der Ausführung der Arbeiten bindende und zu beachtende Voraussetzungen.

Das Nebengebäude der ehemaligen Villa Bohnenberger, das zwischen 1869 und 1872 errichtet wurde, zeichnet sich durch eine komplexe Bauweise aus. Es besteht aus zwei Kopfbauten und einem langgestreckten Mitteltrakt, der ursprünglich als Stallung, Lagerraum und Abstellplatz für Wagen genutzt wurde. Aufgrund von Kriegsschäden wurde die Decke über dem Erdgeschoss (E1) als Stahlbeton-Fertigbalkendecke erneuert. Im Gegensatz dazu sind die bauzeitlichen Holzbalkendecken in den übrigen Bereichen erhalten geblieben. Über der Garage im Erdgeschoss (E0) befindet sich eine preußische Kappendecke. Die tragenden Wände des Gebäudes wurden in Massivbauweise errichtet und gewährleisten die statische Stabilität des Bauwerks. Der Dachstuhl ist als Pfettendach mit liegenden Stühlen konstruiert. Im Rahmen der aktuellen Planung werden die Treppe erneuert und neue Dachgauben geschaffen. Zudem erhält die Firstpfette neue Lager auf den Treppenhauswänden.

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

angrenzende Grundstücke Eine Beweissicherung ist für die Nachbargrundstücke wurde durchgeführt.

Vermessung Dem Auftragnehmer werden die Meterrisse sowie die Hauptachsen verbindlich angegeben.

Brandschutzgutachten Für die Olgastraße 9 liegt ein Brandschutzkonzept vom 11.09.2025 vor.

Die Sach- und Fachtechnische Ausführung der baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen müssen von der jeweiligen Fachfirma bestätigt werden. Sind besondere Qualifikationen nötig, so sind die Nachweise über Material und Fachkunde und Personen vor Ausführung nachzuweisen.

Während der Errichtung der Gebäudeanlage müssen die Löschwasserversorgungseinrichtungen, die Aufstell- und Zufahrtswege, usw. in ständig benutzbarem Zustand gehalten werden. Bei der Errichtung der baulichen Anlage sind die Merkblätter der Berufsgenossenschaft und des VdS im Hinblick auf den Brandschutz auf Baustellen zu beachten und einzuhalten.

Schall-/ Wärmeschutz Für die Olgastraße 9 liegt ein Nachweis zum Schallschutz nach DIN 4109 vom 21.11.2025 vor. Für die Olgastraße 9 liegt ein Bauteilkatalog vom 11.09.2025 vor.

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.

Die Baustelle verfügt über eine bestehende Schrankenanlage mit je einem vorgelagerten historischen Tor. Die lichte Breite an der Stelle der Tore beträgt 2,70 m. Die Zufahrten inkl. Hauseingänge sind für die Mitarbeiter US in der Olgastraße 11 sowie Besucher jederzeit sicherzustellen. Ebenfalls sind die Zugänge zur Olgastraße 7 dauerhaft zu gewährleisten.

Liefer- und Entladevorgänge sind so zu koordinieren, dass Zufahrten und Fluchtwege zu angrenzenden Grundstücken stets frei bleiben.

Baustellenfahrzeuge und -geräte dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen im Innenhof gem. Baustelleneinrichtungsplan abgestellt

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

werden. Reinigung und Unterhalt: Verkehrsflächen im Bereich der Baustelle sind sauber zu halten; Schmutz, Staub, Öl oder Bauschutt sind unverzüglich zu beseitigen. Bei Verschmutzung öffentlicher Straßen oder Gehwege hat der Auftragnehmer sofortige Reinigungsmaßnahmen einzuleiten.

0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.

Für Anlieger, Nutzer und Besucher (gesamtes Gebäude Olgastraße 11, Olgastraße 7) ist jederzeit ein sicherer Zugang zu gewährleisten.

Lieferverkehr ist zeitlich zu koordinieren, sodass keine Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs entstehen. Während der Lade- und Entladevorgänge darf die öffentliche Fahrbahn nicht dauerhaft blockiert werden.

0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen.

Transportwege Allgemein Auf dem Gelände der Liegenschaften Olgastraße 9 stehen keine fest installierten Aufzugsanlagen oder dauerhaften Transporteinrichtungen zur Verfügung. Material- und Gerätetransporte erfolgen ausschließlich über die Zufahrt an der Olgastraße und über den gemeinsamen Innenhof. Der Auftragnehmer hat für die Einrichtung und Unterhaltung geeigneter, sicherer und tragfähiger Transportwege zu sorgen. Diese sind während der gesamten Bauzeit in verkehrssicherem Zustand zu halten. Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung und Beschädigung der Bestandsflächen (z. B. Gummimatten, Stahlplatten, Holzbohlen) sind vorzusehen. Für Materialtransporte auf die Baustelle und innerhalb der Baustelle werden keine Zuschläge gewährt. Der Auftragnehmer hat sich für die Kalkulation seiner Leistung umfassende Ortskenntnisse zu verschaffen. In diesem Zusammenhang wird auf die Topografie des Baugeländes hingewiesen. Dies ist bei der Kalkulation der Leistung zu berücksichtigen.

Olgastraße 9 Das Gebäude verfügt über keine Aufzugsanlage. Ein Bauaufzug für den Materialtransport wird vom AN Gerüst aufgestellt und für andere Gewerke vorgehalten. Dieser kann bei Bedarf und nach Rücksprache genutzt werden. Die Aufstellposition ist mit der Planung abzustimmen. Der Materialtransport innerhalb des Gebäudes erfolgt manuell

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oder mit Hilfsmitteln (z. B. Flaschenzug, Seilzug, fahrbare Gerüste oder Kleinaufzüge). Treppenräume und vorhandene Holzkonstruktionen sind hinsichtlich Tragfähigkeit und Schutzmaßnahmen vorab zu prüfen. Der vertikale Materialtransport erfolgt über einen Bauaufzug für den Materialtransport, der vom AN Gerüst aufgestellt und für andere Gewerke vorgehalten wird. Dieser kann bei Bedarf und nach Rücksprache genutzt werden. Lasten sind gegebenenfalls auf kleinere Einheiten aufzuteilen. Treppenhäuser und Bodenbeläge sind vor Beschädigung zu schützen. Alle am Bau tätigen Firmen regeln wechselseitige Leistungen füreinander eigenverantwortlich und in vorhergehender Abstimmung mit der Objektüberwachung.

0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.

Allgemein Die Gebäude Olgastraße 9 ist während der gesamten Bauzeit in Betrieb und durchgehend mit Strom, Wasser und Abwasseranschluss zu versorgen. Unterbrechungen der Medienversorgung sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Planung und den betroffenen Nutzern zulässig.

Baustellenanschlüsse (Baustrom, Bauwasser, Bauabwasser) werden durch den AG gestellt.

Strom Die Baustromversorgung und Verteilung wird vom AN Rohbau gestellt und kann nach vorheriger Abstimmung mit der Planung und AN Rohbau genutzt werden.

Wasser Der Bauwasseranschluss erfolgt über die Garage Olgastraße 9 und kann nach vorheriger Abstimmung mit der Planung und AN Rohbau genutzt werden.

Heizung Nutzung der bestehenden Heizungsanlagen für Bautätigkeiten (z. B. Estrichtrocknung, Beheizung) ist nicht vorgesehen.

Abwasser / Entwässerung Bauabwasser (z. B. Reinigungswasser, Beton- oder Schlammwasser) darf nicht unbehandelt in die Kanalisation oder das Erdreich eingeleitet werden. Für Abwässer aus Bauprozessen ist ein erforderliche Sedimentations- oder Filteranlagen durch den AN Rohbau gestellt. Anschlussstellen für Bauabwasser sind vorab mit der Stadtentwässerung Stuttgart abzustimmen.

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OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Sanitäre Abwässer aus Baustelleneinrichtungen sind in geschlossenen, regelmäßig zu leerenden Behältern zu sammeln oder an die vorhandene Kanalisation fachgerecht anzuschließen.

0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.

Aufstell- und Lagerflächen Auf dem Baugrundstück sind Aufstell- und Lagerflächen in eingeschränktem Umfang vorhanden, die in Absprache mit Objektüberwachung unter der Berücksichtigung der Belange aller an der Baumaßnahmen Beteiligten genutzt werden können.

Für die Baustelleneinrichtung der Büro- /und Aufenthaltscontainer sowie der Sanitärcontainer sind Flächen auf dem momentan vorhandene schematischen BE-Plan eingeplant.

Etwaig erforderliche Befestigungen des Untergrundes müssen vom Auftragnehmer selbst erbracht und rückgebaut werden. Eine Nutzung von öffentlichen Flächen ist seitens des Auftraggebers nicht vorgesehen und nicht möglich.

Eine begrenzte Lagerfläche für Material in den Etagen ist vorgesehen und mit der Objektüberwachung abzustimmen.

Materialanlieferung Aufgrund der Platzverhältnisse am Baufeld sind Möglichkeiten sowohl für Materialanlieferungen als auch für Zwischenlagerungen von Baustoffen nur in eingeschränkten Umfang vorhanden. Eingeplante Flächen siehe schematischen Baustelleneinrichtungsplan.

Der Auftragnehmer muss einkalkulieren, dass Material nur in solchen Mengen angeliefert werden kann, wie dies in den nächsten 2 Wochen verarbeitet werden kann und dies umgehend zum Einbauort zu befördern und einzubauen.

Den Anordnungen der Objektüberwachung ist Folge zu leisten. Umlagerungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Eine Anmeldung und Konzept der Anlieferung 3 AT ist vorher schriftlich bei Objektüberwachung und Planung einzureichen. Eine Ablehnung der Anlieferung ist durch den AG möglich.

Busverkehr, Radwege oder Feuerwehrzufahrten

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OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Die Flächenaufteilung erfolgt durch die örtliche Objektüberwachung unter Berücksichtigung der Belange aller auf der Baustelle tätigen Gewerke.

0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen.

0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.

In der Olgastraße und im Innenhof verlaufen öffentliche Schmutz- und Regenwasserkanäle (Bestand Stadtentwässerung Stuttgart – SES). Oberflächenwasser wird über die öffentliche Mischwasserkanalisation der Stadt Stuttgart abgeleitet. Die Einleitung erfolgt über vorhandene Hofeinläufe und Straßenabläufe entlang der Olgastraße. Innerhalb der Liegenschaften befinden sich hausinterne Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser, teilweise in nicht dokumentiertem Bestand. Schachtdeckel und Revisionsöffnungen sind frei und zugänglich zu halten.

Bei Starkregenereignissen ist aufgrund der dichten Bebauung und geringen Versickerungsfähigkeit mit kurzzeitigen Wasseransammlungen im Innenhof zu rechnen. Entsprechende Schutzmaßnahmen (z. B. Aufkantungen, provisorische Ableitung) sind bei empfindlichen Bereichen vorzusehen. Es wurden keine Wasserproben oder chemischen Analysen durchgeführt, da im Untersuchungszeitraum kein freies Grundwasser angetroffen wurde. Eine Belastung durch Altlasten oder kontaminiertes Grundwasser kann auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse nicht festgestellt, jedoch auch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Falle von auffälligen Gerüchen, Verfärbungen oder austretendem Wasser während der Bauarbeiten ist die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren.

0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.

Für das Bauvorhaben Olgastraße 9, 70182 Stuttgart gelten besondere Anforderungen aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) nach § 44 BNatSchG

Maßnahmen: Temporäres Verschließen von Einflugöffnungen und Anbringen

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von insgesamt 15 Nisthilfen. Als Vorabmaßnahme wurden Nisthilfen an der Fassade betriebsbereit angebracht. Während der Arbeiten an der Fassade und dem Dach werden die Nisthilfen durch den AN Dach/Zimmermann an Olgastraße 7 umgesetzt.

Tierfallen vermeiden: Bauliche Anlagen (z. B. offene Schächte, Rinnen, Vertiefungen) sind so zu gestalten, dass keine Kleintierfallen entstehen. Entwässerungsschächte sind mit geeigneten Abdeckungen oder Ausstiegshilfen auszustatten.

Beleuchtungsgrundsätze zum Schutz nachtaktiver Tiere Verwendung ausschließlich abgeschirmter, insektenverträglicher Lichtquellen (z. B. warmweiße LEDs ≤ 3000 K). Lichtaustritt überwiegend nach unten gerichtet; keine diffuse oder horizontale Abstrahlung. Einsatz geschlossener Leuchten ohne offene Leuchtmittel. Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren zur Begrenzung der nächtlichen Betriebszeiten sind vorzusehen. Umfang, Helligkeit und Dauer der Außenbeleuchtung sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken.

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.

Abfallbeseitigung Die Entsorgung von Abwasser, Bauabfällen, Reststoffen und sonstigen Materialien hat nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Alle anfallenden Abbruchmaterialien werden unmittelbar nach Abbruch Eigentum des Auftragnehmers und sind durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Dadurch anfallende Gebühren sowie Transportkosten trägt der Auftragnehmer. Nachweise der fachgerechten Entsorgung sind bei der Objektüberwachung unaufgefordert spätestens am folgenden Werktag in Papierform und als PDF einzureichen.

Abfälle und Wertstoffe Abfälle sind nach Abfallarten getrennt zu sammeln, zwischenzulagern und entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer (AVV) zu entsorgen oder zu verwerten. Eine ordnungsgemäße Nachweisführung über Art, Menge, Herkunft und Entsorgungsweg ist vom Auftragnehmer zu führen und auf Verlangen der Objektüberwachung vorzulegen.

Der AN ist verpflichtet Schutt- und Abfallstoffe sowie überschüssige Erdmassen nur auf einer zugelassenen, geordneten und genehmigten Deponie abzulagern, wobei der Grundsatz einer Wiederverwendung grundsätzlich vorrangig zu prüfen ist. Der AN hat eine ordnungsgemäße Trennung der gewonnenen

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oder anfallenden Materialien und Abfälle an der Baustelle durchzuführen und für einen getrennten Transport zur entsprechenden Deponie und dort für eine ordnungsgemäße Ablagerung zu sorgen.

Die gesetzlichen Mindestanforderungen sind auf der Baustelle einzuhalten. Baustellenabfälle sind zu vermeiden und die anfallenden Abfälle zu trennen. Die Baustoffe sind dabei mindestens in folgende Kategorien zu trennen:

  • mineralische Stoffe
  • Wertstoffe
  • gemischte Baustellenstoffe
  • Gefahrenstoffe

Gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige Materialien, Teerprodukte, PCB-haltige Baustoffe, Altanstriche) sind getrennt zu erfassen, zu kennzeichnen und gemäß den dafür geltenden Vorschriften zu entsorgen. Für denkmalgeschützte Bauteile, die erhalten oder wiederverwendet werden, ist eine getrennte Zwischenlagerung vorzusehen. Abfälle dürfen nicht auf dem Baugrund zwischengelagert oder vermischt werden. Der Auftragnehmer hat über alle Entsorgungswege Nachweise (Entsorgungs- oder Verwertungsnachweis, Wiegescheine, Übernahmescheine) zu führen und diese der Objektüberwachung nach Abschluss der Arbeiten vollständig vorzulegen.

Staub- und Emissionsschutz Beim Umgang mit staubenden oder flüchtigen Abfällen (z. B. Dämmstoffe, mineralische Feinstäube) sind geeignete Abdeckungen, Befeuchtung oder geschlossene Container zu verwenden. Für sämtliche auszuführende Arbeiten sind ausschließlich Maschinen und Geräte einzusetzen, die über eine wirksame Absaugvorrichtung verfügen. Entstehende Stäube sind unmittelbar an der Quelle möglichst vollständig zu erfassen und umweltgerecht sowie gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung von Staub in unbelastete Arbeitsbereiche ist durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, soweit technisch möglich, zu unterbinden. Staubablagerungen sind grundsätzlich zu vermeiden; nicht vermeidbare Ablagerungen sind unverzüglich mittels Feucht- bzw. Nassverfahren oder durch den Einsatz von saugenden Verfahren fachgerecht zu entfernen. Eine Entfernung durch Fegen ist untersagt. Alle Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung dieser Einrichtungen sind vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der AN hat die Kosten zu tragen.

Auftreten von gefahrverdächtigen Umständen oder

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

konkreten Gefahren: Treten bei den Arbeiten gefahrverdächtige Umstände auf, z.B. andere als die zu erwartende Abfälle, Verunreinigungen des Bodens oder belastetes Schicht- oder Grundwasser, ist unverzüglich die Untere Bodenschutzbehörde hierüber in Kenntnis zu setzen und mit ihr das weitere Vorgehen abzustimmen. Werden konkrete Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit (Umwelt) durch z.B. freigelegte oder austretende Schadstoffe, Austritt von giftigen oder explosiblen Gasen u.ä. festgestellt, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die Baustelle zu sichern.

Die Entsorgung von Abfall und die Beseitigung von Verunreinigungen an der Baustelle sind gemäß VOB/C Nebenleistungen des AN. An dieser Stelle wird auch auf die Vorschriften der DIN 18299 Nebenleistungen, Punkt 4.1.12 verwiesen, wonach der Auftragnehmer als Nebenleistung das "Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers bis zu einer Menge von 1 cbm" vorzunehmen hat, " sofern der Abfall nicht schadstoffbelastet ist."

Der Abfall ist ständig mindestens einmal wöchentlich, von der Baustelle, zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Auch das Säubern der Arbeitsstätten z.B. mit Besen gehört zu den Nebenleistungen.

Der Schutt ist nur in eigene Container zu entsorgen oder mindestens getrennt zu lagern. Die Containeraufstellung kann nur nach Rücksprache mit der Objektüberwachung erfolgen. Essensreste, Flaschen etc. sind unverzüglich zu entsorgen. Jeder Auftragnehmer hat die Erledigung umgehend wöchentlich der Objektüberwachung geeignet nachzuweisen bzw. die Durchführung zur Abnahme bei der Objektüberwachung anzumelden.

Wird vom AN, trotz einmaliger Aufforderung, diese Nebenleistung nicht oder nur unzureichend erbracht, so werden die Leistungen bauseits zu Lasten der Verursachers ausgeführt.

Bei mehreren Verursachern oder nicht identifizierbaren oder zuordenbaren Abfällen erfolgt eine Umlage im Verhältnis zur Auftragssumme.

Es wird in diesem Zusammenhang auch auf VOB/C DIN 18299, Punkt 4.1.12 verwiesen.

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder

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Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.

Artenschutz / Fachgutachten Für die Gebäude Olgastraße 9 liegt eine Habitatpotentialanalyse vor. Forderungen aus dem Gutachten sind dem Punkt 01.11 zu entnehmen.

Lärmschutz Die Bauarbeiten sind so zu planen und durchzuführen, dass die durch Baulärm verursachte Belastung für Anwohnende, die Umwelt und umliegende Nutzungen möglichst gering bleibt.

Im Bereich der Baustelle sind besondere Belastungen aus Lärm-, Staub- und Erschütterungsimmissionen zu vermeiden. Aufgrund der innerstädtischen Lage ist der Schutz der Anwohner gemäß TA Lärm in aktueller Fassung sicherzustellen. Lärmintensive Arbeiten sind nur innerhalb der genehmigten Zeiten werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und nach Abstimmung mit der Objektüberwachung zulässig. Außerhalb dieser Zeiten sind lärmerzeugende Tätigkeiten (z. B. Stemmen, Bohren, Maschineneinsatz) nicht zulässig . Für Arbeiten über 85dB sind zusätzliche Vorkehrungen zur Lärmreduzierung einzuplanen.

Die zulässigen Immissionsrichtwerte sowie die Vorgaben der örtlichen Bauaufsicht und Umweltbehörde sind einzuhalten. Aufgrund der innerstädtischen Lage und der umgebenden Bebauung ist mit eingeschränkter Luftzirkulation und erhöhter Staubentwicklung zu rechnen; entsprechende Maßnahmen zur Staubminderung (z. B. Befeuchtung, Abdeckung) sind vorzusehen.

An Arbeitsplätzen, bei denen Lärm- und/oder Vibrationsexpositionen auftreten, sind Ermittlungen zu den Belastungen der Arbeitnehmer durchzuführen. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist umzusetzen.

Im Falle einer Überschreitung der v.g. Grenzwerte trägt der AN die Kosten einer behördlich, nach §26 BlmSchG angeordneten Messung. Der AN versichert mit Angebotsabgabe die verbindliche Einhaltung der v.g. Arbeitszeiten. Vom AN ist nachzuweisen, dass die eingesetzten Maschinen der 32. BlmSchV (Geräte- u. Maschinenlärmschutzverordnung) entsprechen. Es sind nur langsam laufende, staubarm arbeitende Bearbeitungsgeräte zu verwenden.

0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,

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Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Schutzgebiete und Denkmalschutz Das Gebäude Olgastraße 9 ist ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gemäß § 12 DSchG Baden- Württemberg. Alle Bauarbeiten (inkl. Außenanlage und Bunker) sind daher denkmalgerecht auszuführen und mit der zuständigen Denkmalbehörde (Landesamt für Denkmalpflege, Referat Stuttgart) abzustimmen. Hier ist eine zeitliche Rückmeldung von 10 Arbeitstagen einzurechnen.

Keine Befestigungen, Bohrungen oder Verankerungen an denkmalgeschützten Bauteilen ohne schriftliche Zustimmung der Denkmalbehörde. Alle Arbeiten sind grundsätzlich erschütterungsarm durchzuführen. Im Fall von vibrationsintensiven Arbeiten (z. B. Abbruch, Verdichtung) sind diese in Abstimmung mit der Objektüberwachung auf das notwendige Maß zu beschränken und ggf. mit Erschütterungsmessungen zu überwachen (Schutz der historischen Substanz, umliegender Gebäude und Bunkerdecke). Bei Maßnahmen mit Erschütterungseinwirkung (z. B. Kernbohrungen, Betonabbruch) ist eine Vorher-Nachher- Dokumentation (Fotodokumentation) durch den AN durchzuführen und vorzulegen. Risse oder Schäden sind der Objektüberwachung unverzüglich zu melden.

Baumschutz und dergleichen Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um bestehende Bäume, Pflanzenbestände, Verkehrsflächen, denkmalgeschützte Bauteile und angrenzende Bauwerke während der gesamten Bauzeit vor Beschädigung, Verschmutzung oder sonstiger Beeinträchtigung zu schützen. Ggf. beschädigte Pflanzen und Bauteile sind durch den AN wiederherzustellen.

Im Innenhof sowie entlang der Olgastraße befinden sich einzelne Bäume und Pflanzflächen, die zu erhalten sind. Wurzelbereiche, Baumstämme und Kronen sind während der Bauarbeiten vor mechanischen Beschädigungen, Verdichtung und Bodenauftrag zu schützen.

0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs

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Sicherung Öffentlichen Verkehrs Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des öffentlichen und innerbetrieblichen Verkehrs während der gesamten Bauzeit zu treffen. Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass der öffentliche Verkehr, sowie die Zugänglichkeit zu den angrenzenden Grundstücken, nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Zuständigkeit, Abstimmung, Absicherung Sämtliche verkehrsrechtlichen Anordnungen, sowie eventuelle Einschränkungen für Busverkehr, Radwege oder Feuerwehrzufahrten, sind vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstad Stuttgart zu beantragen und mit und weiteren dafür zuständigen Behörde abzustimmen.

Verkehrszeichen, Leitbaken, Absperrungen und Beleuchtungen sind gemäß den geltenden Vorschriften aufzustellen. Beschilderung und Verkehrsführung sind regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Fußgänger- und Fahrzeugverkehr: Der Gehweg entlang der Olgastraße ist während der gesamten Bauzeit sicher begehbar und sauber zu halten. Gehwegverlegungen oder temporäre Sperrungen dürfen nur nach Genehmigung erfolgen und sind mit klarer Beschilderung, Beleuchtung und Führungseinrichtungen zu sichern.

Rettungswege, Feuerwehrflächen und Hydranten sind stets freizuhalten und im Baustellenplan AN eindeutig zu kennzeichnen.

0.1.16 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.

Entwässerung / Versorgungsleitungen Im Bereich der Baustelle befinden sich bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen unterschiedlicher Art. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über deren Lage, Tiefe, Verlauf und Eigentümer zu informieren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Er trägt die Verantwortung für alle Beschädigungen, die durch unsachgemäße Ausführung entstehen.

Eine Unterbrechung der Versorgung Olgastraße 9 ist nicht zulässig.

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Bestehende Leitungen und Anlagen sind zu kennzeichnen, zu sichern und gegen Beschädigung zu schützen. Bei Arbeiten im Nahbereich (< 1 m) von Leitungen sind Handschachtungen auszuführen. Für Arbeiten über oder neben Leitungen sind ggf. Schutzabdeckungen oder Lastverteilplatten zu verwenden. Beschädigte Leitungen sind sofort der Objektüberwachung und dem Betreiber zu melden; eigenmächtige Reparaturen sind unzulässig.

Wasser Die Trinkwasserversorgung erfolgt über Hausanschlüsse in der Olgastraße 11 und 13. Siehe hierzu auch Punkt 0.1.7

Elektro / Telekommunikation Im öffentlichen Straßenraum der Olgastraße befinden sich Strom-, Telekommunikations- und Glasfaserleitungen. Vor Bohr-, Ramm- oder Grabarbeiten sind Leitungsauskünfte bei den jeweiligen Netzbetreibern (z. B. Netze BW, Telekom, Vodafone, Unitymedia) einzuholen und die Genehmigung vorzulegen.

Siehe hierzu auch Punkt 0.1.7

Gas Eine Gasversorgungsleitung verläuft in der Olgastraße entlang der westlichen Grundstücksgrenze; im Innenhof sind keine aktiven Gasleitungen bekannt. Arbeiten im Schutzbereich sind nur nach Rücksprache mit der Netzbetreiberin (Netze BW) zulässig und die Genehmigung ist vorzulegen.

Fernwärme Die Fernwärmeleitung verbindet Olgastraße 9 mit der Olgastraße 13 im Bereich des Innenhofs. Die genaue Lage ist bei der jeweiligen zuständigen Stelle anzufragen. Im Zuge der Umplanung der Außenanlagen erhält die Olgastraße 9 einen getrennten Fernwärmeanschluss mit Fernwärmeübergabestation.

0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.

Im Bereich der Baustelle sind verschiedene unterirdische Anlagen, alte Baustrukturen und Versorgungsleitungen vorhanden oder zu vermuten. Diese sind bei der Planung und Ausführung aller Erd-, Tief- und Fundamentarbeiten besonders zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten durch örtliche Erkundung, Leitungsauskünfte und Rücksprache mit der Planung über den Bestand zu informieren.

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Alle aufgefundenen Hindernisse, Leitungen oder Altstrukturen sind in den Bestandsunterlagen fortzuschreiben. Lage, Art, Tiefe und Zustand sind fotografisch und zeichnerisch festzuhalten. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Daten der Objektüberwachung zu übergeben.

0.1.18 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen.

Für das Bauvorhaben Olgastraße 9 wurde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg eine multitemporale Luftbildauswertung durchgeführt. Das Gebiet liegt im bombardierten Bereich, ein Kampfmittelverdacht kann nicht ausgeschlossen werden. Eine Kampfmittelfreiheit wurde nicht bescheinigt.

0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen

Für das Bauvorhaben Olgastraße 9, Stuttgart wurde gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) durch den Auftraggeber bestellt. Alle Auftragnehmer sind verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Arbeitsaufnahme zu unterweisen, unaufgefordert Gefährdungsbeurteilungen an den SiGeKo zu übersenden und die im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen einzuhalten.

Die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegt bei jedem Auftragnehmer innerhalb seines Tätigkeitsbereichs. Die Maßnahmen des SiGeKo ergänzen, aber ersetzen nicht die Eigenverantwortung der ausführenden Unternehmen.

Dem AN wird die Fachbauleiteraufgabe bezogen auf sein Gewerk übertragen.

Weitere Punkte siehe 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe- Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben .

0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Getroffene Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Handhabung und Unversehrtheit von

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vorhandenen Anlagen und Infrastrukturen im Baustellenbereich:

  • Einhaltung von Abstandsregelungen zu unterirdischen Leitungen oder Kabeltrassen.
  • Genehmigungspflichtige Arbeiten im Bereich von Gleisanlagen oder Straßen.
  • Temporäre Sperrungen oder Umleitungen von Verkehrsflächen nach Anordnung der Eigentümer.
  • Nutzung von speziellen Arbeitsverfahren oder -geräten nach Weisung des Anlagenbetreibers.
  • Regelungen zur Meldung und Dokumentation von Bauarbeiten im Gefahrenbereich (z. B. bei Kanälen oder Dränen).
  • Abstimmungspflichten zwischen Objektüberwachung und Eigentümern/Betreibern vor Arbeitsbeginn.

0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.

Die Schadstoffsanierung wird als Vorabmaßnahme durchgeführt, so dass die Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien vor Aufnahme der Arbeiten durch andere Gewerke abgeschlossen ist.

0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.

Art der Vorarbeiten durch den Auftraggeber:

  • Orientierende Schadstoffuntersuchung
  • Kampfmittel
  • Erstellung eines Sanierungskonzepts auf Basis der Untersuchungsergebnisse
  • Erstellung eines Schadstoffkatasters mit geschossweiser Erfassung
  • Schadstoffsanierung
  • Holzschutzgutachten
  • Alterskartierung von BA 2 - Olgastraße 9

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.

Die Arbeiten des AN verlaufen im Anschluss , im Vorfeld oder parallel mit Arbeiten anderer Gewerke. Eine entsprechend übliche gegenseitige Rücksichtnahme und Koordination ist zu gewährleisten und einzukalkulieren .

Allg. Hinweis zu Koordinierungspflicht (§ 8 Abs . 1 ArbSchG ) / Zusammenarbeit verschiedener Unternehmer auf der Baustelle : Werden verschiedene Unternehmen ( auch ohne gegenseitiges Vertragsverhältnis) gleichzeitig an einem Arbeitsplatz tätig ,

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kann es zu gegenseitigen Gefährdungen kommen.

Die AN sind u . a . verpflichtet :

  • hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zusammenarbeiten ;
  • sich gegenseitig über Schnittstellen zu informieren ;
  • Schutzmaßnahmen für die eigenen Beschäftigten abzustimmen.

02 ANGABEN GEM. VOB/C DIN 18229

0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.

Termine Termine werden den mit übergebenen Formblättern entnommen.

Die Sanierungsarbeiten sind innerhalb einer zeitlich befristeten Bauphase zu realisieren. Für alle Gewerke werden daher einzuhaltende Zeitvorgaben / Fristen für die auszuführenden Leistungen als Vertragsbestandteil der Werkverträge vereinbart.

In Abhängigkeit zu den Gewerken und den zu erwartenden Schnittstellen durch Abschnittsbildungen und eine enge Taktung der Gewerke wird versucht eine beschleunigte Ausführung der Baumaßnahme zu realisieren. Maßnahmen zur Gewährleistung von Baufreiheit für Folgegewerke wie etwa:

  • das Freigeben von Teilbereichen der Baustelle
  • durch Beräumen / Grobreinigen
  • die abschnittsweise Ausführung von abschließenden Arbeiten zur Erfüllung der Vorleistung für Arbeitsbereiche von Folgegewerken, sind in Abstimmung mit - und auf Anweisung durch die örtliche Objektüberwachung zu erbringen und einzukalkulieren.

Bauablaufplan Die vertraglich vereinbarten Termine bilden die Grundlage des vom Auftragnehmers spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung vorzulegenden detaillierten Terminplanes (Balkenterminplan) für seine Arbeiten. Diese Termine können auch datumsunabhängig erstellt werden.

Der Auftragnehmer hat seine personelle Besetzung so zu planen, dass die Rahmentermine, die im Leistungsverzeichnis genannt werden, eingehalten werden.

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Das Balkendiagramm ist nach Bereichen, Etagen, Arbeitstakten und Leistungen gemäß Titeln des LV aufzustellen und muss die wichtigsten Arbeitsabschnitte mit Beginn und Dauer darstellen. Mit Abgabe des Terminplans hat der AN die personelle Besetzung der Baustelle mitzuteilen, differenziert nach Arbeitstakten und Qualifikation des Personals.

Der Bauablaufplan hat den kritischen Weg und die Verknüpfung wesentlicher Einzelvorgänge aufzuzeigen. Der Plan hat auch die Arbeitsschritte für einzelne Bauteile, Gebäudeabschnitte und Geschosse aufzuzeigen.

Die Zeiteinheiten sind in Arbeitstagen bezogen auf je 1 Kalenderwoche, anzugeben. Die Zeiteinheiten müssen zweifelsfrei ablesbar sein und die Vertragstermine abbilden.

Der Terminplan ist vom AN umgehend zu aktualisieren, wenn sich Arbeitsabläufe oder Arbeitstakte ändern, unabhängig von der Ursache. In diesem Fall ist ein überarbeiteter Plan spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Aufforderung durch den AG an die Objektüberwachung zu übermitteln.

Kosten für die Anpassung / Änderung und Fortschreibung der Terminpläne des AN hat dieser in seine Kalkulation einzubeziehen. Eine separate Vergütung erfolgt nicht. Die Aufwendungen sind einzukalkulieren.

Ist der Plan nicht aussagekräftig, kann die Objektüberwachung eine Nachbesserung fordern, die binnen 5 Arbeitstagen vorzulegen ist.

Schlechtwetter und Winterzeit: Für die Winterzeit 2026/2027 wird durch den AN BE, Rohbau, Rückbau eine Bauheizung gestellt und vorgehalten.

0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.

Durch den laufenden Betrieb in der Olgastraße 11 sind Einschränkungen bezüglich der Zufahrt, sowie lärmintensiven Arbeiten vorabzustimmen.

0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben

SiGeKo

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Für das Bauvorhaben Olgastraße 9, Stuttgart wurde gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) durch den Auftraggeber bestellt.

Alle Auftragnehmer sind verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Arbeitsaufnahme zu unterweisen, unaufgefordert dem SiGeKO zu übermitteln und die im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen einzuhalten. Es sind rechtzeitig Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegt bei jedem Auftragnehmer innerhalb seines Tätigkeitsbereichs. Die Maßnahmen des SiGeKo ergänzen, aber ersetzen nicht die Eigenverantwortung der ausführenden Unternehmen.

Einweisung und Verteilung des SiGe-Planes durch den seitens des vom Bauherrn bestellten SiGe-Koordinator. Dessen ungeachtet gelten LBO §§ 44,45, VOB/B § 4 sowie die Pflichten der Arbeitgeber gem. § 5 der BaustellV weiterhin.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Der SiGeKo erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der im Verlauf der Baumaßnahme fortgeschrieben werden muss.

Hierzu hat der Auftragnehmer (AN) aus seinem Tätigkeitsbereich alle für die Baustelle bzw. Bauablaufplanung relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterlagen bzw. Informationen unmittelbar nach Auftragserteilung zur Kenntnis zu geben und sich in allen Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Angelegenheiten vor und während der Bauphase mit dem Koordinator abzustimmen. Der AN hat den SiGeKo rechtzeitig über den Ausführungsbeginn seines Gewerkes zu informieren. Der AN hat den SiGe-Plan bzw. die Hinweise und Anordnungen des Sicherheitskoordinators zu beachten. Der SiGe-Plan hängt an der Baustelle aus. Informationen zu gewerksspezifischen Gefährdungen werden zum Ausführungsbeginn im Rahmen einer Sicherheitsbesprechung erläutert und dem AN in Schriftform übergeben. Verantwortlich für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften ist der Unternehmer.

Die Bauherrschaft/ Objektüberwachung sind verpflichtet auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen hinzuweisen und können den Unternehmer zur Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen (z.B. durch Bauzeitenunterbrechung, Meldungen an die BG) anhalten.

Der SiGe-Koordinator hat beratende Funktion. Er ist jedoch

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befugt, die Ausführung von Bauarbeiten zu unterbrechen, wenn Unternehmer Unfallverhütungsvorschriften und sonstige für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltende Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsanweisungen nicht einhalten. Die Objektüberwachung entscheidet dann über die einzuleitenden Maßnahmen bzw. die weitere Fortführung der Arbeiten. Die von SiGeKo und Objektüberwachung aufgestellte Baustellenordnung ist für alle AN verbindlich.

Der AN hat die Meldepflichten gegenüber dem SiGeKo (unabhängig von den Meldepflichten gegenüber Objektüberwachung und Behörden) zu erfüllen.

Durch den SiGeKo erfolgt eine Einweisung in den SiGe-Plan. Die Unterweisung der Mitarbeiter bzw. der von Subunternehmern gem. ArbSchG §12 ist Sache des AN. Die Teilnahme der Firmenbauleiter bzw. Vorarbeiter an den Sicherheitsbegehungen gehört zu den Nebenleistungen des AN.

Gem. § 5 der Baustellenverordnung sind die Pflichten der Arbeitgeber (Firmen) klar definiert. Laut Absatz 3 bleibt die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten durch die SiGe-Koordination unberührt. Die verantwortliche Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer gem. ArbSchG § 6 gehört weiterhin zu den unentgeltlichen Nebenleistungen des AN. Die Bestimmung der verantwortlichen Person ist zu Beginn der Arbeiten mit dem SiGeKo festzulegen.

Brand- und Explositionsmaßnahmen Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine Abstimmung über erforderliche Brand- bzw. Explosionsschutzmaßnahmen mit dem SiGe-Koordinator, der Objektüberwachung und einem Vertreter des Bauherrn, sowie falls feuergefährliche Arbeiten wie z.B. Schweiß- bzw. Schneidarbeiten durchgeführt werden, das Einholen einer schriftlichen Genehmigung bei Objektüberwachung und SiGe-Koordinator.

Je nach Art und Umfang der auszuführenden eigenen Leistung und Gefährdungsbeurteilung hat der AN in Abstimmung mit dem SiGe-Koordinator eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern mit ABC Löschpulver, DIN EN 3 (6 kg) vorzuhalten. Bei der Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern und der Ausführung von Feuerarbeiten (Schweißen und Löten) ist die Stückzahl zeitweise entsprechend zu erhöhen.

Flucht- und Rettungswege Folgende Flächen und Bereiche sind während der gesamten Bauzeit für den Verkehr freizuhalten:

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Zufahrten und Fluchtwege zu den Gebäuden Olgastraße 7, 9, 11 und 13 sind vollständig freizuhalten. Zeitweise kann in Abstimmung mit der Objektüberwachung auf eine Zufahrt reduziert werden. Parkplätze und Stellflächen der Nutzer (US) sind zugänglich und freizuhalten. Rettungs- und Feuerwehrzufahrten sind jederzeit freizuhalten.

Temporäre Sperrungen oder Einschränkungen dieser Flächen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Objektüberwachung und – sofern erforderlich – mit der örtlichen Verkehrsbehörde erfolgen.

Erforderliche Beschilderungen, Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer zu stellen und zu unterhalten.

Die Flucht- und Rettungswege werden von dem Auftragnehmer Rohbau mit Piktogrammen beschildert und den Baufortschritt angepasst. Dies ist in gesonderter Position abzurechnen.

Für Notfallsituationen ist ein Sammelplatz auf dem Baufeld in Abstimmung mit den SiGeKo von dem Gewerk Rohbau festzulegen und in dem Baustelleneinrichtungsplan mit aufzunehmen.

0.2.4 Art und Umfang der Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen

Im Rahmen der Arbeiten in der Olgastraße 9 sind folgende Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen zu erbringen und Nachweise an die Objektüberwachung zu übergeben:

  • Trittsichere Abdeckungen über geöffnete Bodenbereiche und Kabeltrassen.
  • unverschiebliche Staubschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Belastungen für andere Gewerke
  • Absicherung und Kennzeichnung von Gefahrenstellen.
  • Abstimmung mit anderen Gewerken zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen. Die Maßnahmen sind mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) abzustimmen.

Schutzmaßnahmen gem. geltender Richtlinien sind zwingend einzuhalten. Die Maßnahmen sind vor Beginn der Arbeiten mit der Objektüberwachung und dem SiGeKo abzustimmen.

Erfolgte Verschmutzungen sind sofort und arbeitstäglich eigenverantwortlich zu beseitigen, falls erforderlich auch mehrmals täglich. Sind hiervon öffentliche Flächen oder Geh-

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

und Verkehrswege betroffen, behält die Bauleitung es sich vor die Flächen unverzüglich im Sinne der Verkehrssicherungspflicht zu Lasten der Verursacher reinigen zu lassen.

Beschädigungen, ob an öffentlichen oder privaten Gut, sind den zuständigen Behörden und der Objektüberwachung sofort zu melden, die Wiederherstellungskosten trägt der Verursacher der Beschädigungen.

0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

Eine Schadstoffsanierung wird als Vorabmaßnahme durchgeführt, so dass das Arbeiten in kontaminierten Bereichen ausgeschlossen ist.

0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung.

Baustelleneinrichtung Aufgrund der innerstädtischen Lage und der beengten Grundstückssituation stehen nur begrenzte Flächen für Baustelleneinrichtung, Lagerung und Sozialräume zur Verfügung. Diese sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.

Hauptstandort der Baustelleneinrichtung ist der Innenhof der Liegenschaften im Bereich der Olgastraße 13, im Bereich der Olgastraße 9 aufgrund der Zufahrt nur beschränkt für die BE nutzbar. Die Nutzung dieser Flächen erfolgt gemeinsam mit den Gebäuden Olgastraße 11 und 13.

Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung auf den von der Objektüberwachung zugewiesenen Flächen vorzunehmen. Die Nutzung der ihm zugewiesenen Fläche ist 10 Werktage vor Arbeitsaufnahme mit Planung und SiGe- Koordinator abzustimmen.

Die Gegebenheiten hinsichtlich Zufahrt und Andienung, Abladen und Baustellenlogistik sind von den Bietern eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen. Der Bauablauf und die Anlieferungen sind so zu planen und zu takten, dass keine Behinderungen oder Gefährdungen entstehen.

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Verzögerungen aufgrund der Baustellenumgebungssituation sind einzuplanen und berechtigen nicht zu Nachträgen.

Leistungen sind in den Leistungstexten erfasst.

Sicherungsmaßnahmen Vorhandene Grenzsteine, Fixpunkte, Markierungen und dergleichen sind vor Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer zu sichern.

Private Personenkraftwagen können auf dem Baugrundstück nicht abgestellt werden.

Beschädigungen, ob an öffentlichen oder privaten Gut, sind den zuständigen Behörden und der Objektüberwachung sofort zu melden, die Wiederherstellungskosten trägt der Verursacher der Beschädigungen.

Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen und zu entfernen. Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit Objektüberwachung und SiGe- Koordinator abzustimmen, dies gilt insbesondere z.B. für Schwertransporte. Der Auftragnehmer hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Siehe hierzu auch Punkt 0.1.8.

Bauseits können in Abstimmung mit der Objektüberwachung nicht beheizte Aufenthalts- und Lagerräume im Bestandsgebäude bereitgestellt werden. Der Auftragnehmer hat diese selber zu sichern und selbst zu unterhalten.

Es können keine Flächen für Übernachtungsräume des Auftragnehmers auf dem Baugrundstück zur Verfügung gestellt werden. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht möglich.

Siehe Darstellung im Baustelleneinrichtungsplan und Beschreibung in den Vortexten.

Im Leistungsumfang des Auftragnehmers sind folgende Leistungen enthalten: Etwaige für eigenen Zwecke benötigte zusätzliche Zufahrten, Rampen, Standflächen-Befestigungen für Geräte und Einrichtungen, Baustraßen im Baufeld, etc. sind vom Auftragnehmer im Rahmen der eigenen Baustelleneinrichtung selbst zu erbringen und zu entsorgen.

Auch Konstruktionen und Arbeitsverfahren, die der eigenen wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Optimierungen dienen, werden nicht vergütet.

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Baustelleneinrichtungsplan Der dem Leistungsverzeichnis beiliegende schematische Baustelleneinrichtungsplan des Architekten dient der ersten Orientierung. Ein BE Plan wird seitens Gewerk Rohbau/Abbruch erstellt.

Die Auftragnehmer haben die Örtlichkeiten eigenverantwortlich zu überprüfen und können aus Abweichungen zu den Angaben keine Forderungen ableiten. Der Auftraggeber erteilt keine Freigaben, gibt jedoch Hinweise oder untersagt Einrichtungen, sofern eigene Belange betroffen sind.

Bauzaun Ein Bauzaun wird um das Baufeld eingerichtet. Zu- und Abgang zum Baufeld erfolgt durch ein verschließbares 2-flügliges Tor. Die Ausführung erfolgt durch den Auftragnehmer des Gewerkes Rohbauarbeten.

Schließdienst Der Bauzaun ist geschlossen zu halten, auch während der Arbeitszeiten. Während der Rohbauausführung erfolgt kein bauseitiger Schließdienst. Den Verschluss hat die Rohbaufirma eigenverantwortlich arbeitstäglich vorzunehmen. Dies gilt auch für die allgemeinen Einrichtungen der Baustelle, wie Sanitärcontainer, die allabendlich zu verschließen sind. Dienstleistungen sind einzukalkulieren.

Die Baustellenzufahrt, Tor und Türen sind stets verschlossen zu halten. Der Bauzaun ist verschlossen zu halten. An Gerüsten, Abschrankungen und Gittern sind ohne Rücksprache mit der Objektüberwachung keine Demontagen vorzunehmen. Die Sicherung und arbeitstägliche Überprüfung hat der AN vorzunehmen und einzukalkulieren.

Bürocontainer Die Ausführung der Container ist sowohl mit allen erforderlichen Maßnahmen wie z.B. Fundamentierungen, Erschließungstreppen, Ver- /Entsorgungsleitungen, etc. als auch mit erforderlichen Standsicherheitsnachweisen für behördliche Auflagen im Rahmen seiner Baustelleneinrichtungsposition zu erbringen. Die vorgesehene Fläche für die Container ist dem schematischen BE-Plan zu entnehmen. Es ist die begrenzte Platzsituation zu berücksichtigen, weswegen mehrgeschossige Container

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vorzusehen sind.

Baustellenbeleuchtung Für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme wird die allgemeine Baustellenbeleuchtung vom Auftragnehmer des Gewerks Gipsarbeiten gestellt. Diese umfaßt Beleuchtung für sämtliche Verkehrs- und Fluchtwege (20 Lux). Weitere erforderliche Beleuchtungen wie z.B. Arbeitsplatzbeleuchtung sind durch den Auftragsnehmer im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung zu erbringen.

0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.

Stand- und Vorhaltezeiten Werden Stand- und Vorhaltezeiten in Wochen abgerechnet, bezieht sich dies auf volle Kalenderwochen.

Die Fertigstellung der jeweiligen Leistungen ( z.B. Baustelleneinrichtung ) ist der Objektüberwachung schriftlich anzuzeigen.

Am darauffolgenden Tag beginnt dann die Vorhaltezeit. Die Vorhaltezeit endet taggenau mit der schriftlichen Abmeldung der Leistung beim Auftraggeber.

Baustelleneinrichtungen, Gerüste oder Bauteile sowie Leistungen mit Vorhaltezeit können erst dann abgerechnet werden, wenn diese voll funktionsfähig und vollständig wie im Leistungstext beschrieben errichtet sind. Abweichende Vertragslaufzeiten, in denen diese Einrichtungen nicht vor Ort aufgebaut sind oder dem Auftraggeber zur Nutzung bereitstehen, berechtigen nicht zur Abrechnung von Vorhaltezeiten oder Bereitstellungskosten.

0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.

Gerüst Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste sind gem. UVV zu erstellen, entsprechend dem Bauablauf umzubauen, betriebssicher vorzuhalten, zu unterhalten und nach beendigter Leitung abzubauen und abzutransportieren.

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Seitens des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators werden für Gerüstlagen unter denen dauerhaft gearbeitet werden muss technische Schutzmaßnahmen in Form von Ausbildung der Gerüstlagen als geeignetes Schutzdach gefordert.

Es ist zu berücksichtigen, dass Gerüste und Arbeitsbühnen den notwendigen Gerüstklassen entsprechen, um die Durchführung der Leistungen zu ermöglichen. Ein Fassadengerüst für die Fassade- und Ausbauarbeiten wird bauseits erst nach Fertigstellung des Rohbaus erstellt. Sämtliche erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste als Arbeitshilfen des AN für die beschriebenen Leistungen sind in die Positionen einzukalkulieren.

Auszuführende Stahlbetonarbeiten sind soweit möglich von der Gebäudeinnenseite auszuführen, so dass das Außengerüst vorrangig als Verkehrsweg bzw. lediglich für untergeordnete Arbeiten genutzt wird.

0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.

Kran Die Kranstatik hat der Auftragnehmer anzufertigen und die Kosten in die Baustelleneinrichtung einzurechnen und spätestens binnen 10 Arbeitstagen nach Auftragserteilung zu genehmigen und vorzulegen. Nach Festlegung des Aufstellortes ist der Untergrund durch den Auftragnehmer zu prüfen und die statischen Ergebnisse vorzulegen. Das Aufstellen des Krans kann über einen mobile Autokran von der Olgastraße aus erfolgen. Für das Betreiben von Kränen gilt, dass notwendige Genehmigungen, z.B. für das Überschwenken von öffentlichen bzw. privaten Flächen, vom AN als Nebenleistung einzuholen sind.

0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.

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Im Rahmen der Bauleistung ist die Verwendung von Recyclingstoffen ausdrücklich zugelassen und erwünscht, sofern sie den technischen Anforderungen entsprechen. Die Recyclingstoffe müssen nachweislich schadstofffrei und gemäß den geltenden technischen Normen geprüft sein. Herkunftsnachweise sind vor Ausführhung vorzulegen. Die Mitverwendung erfolgt unter Berücksichtigung der Umweltvorgaben gemäß KrWG und den Anforderungen der Baustellenverordnung.

0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.

Für die Ausführung dürfen wiederaufbereitete Stoffe verwendet werden, sofern sie den technischen Anforderungen entsprechen und nachweislich schadstofffrei sind. Nicht genormte Stoffe und Bauteile dürfen nur verwendet werden, wenn:

  • ihre Eignung durch Prüfzeugnisse oder gleichwertige Nachweise belegt ist,
  • sie keine Gefährdung für Gesundheit oder Umwelt darstellen,
  • sie für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Die Verwendung ist vorab mit der Planung abzustimmen. Prüfunterlagen sind vor Ausführung vorzulegen und müssen freigegeben werden.

0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.

Allgemeine Anforderungen an Bauprodukte Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Die nachfolgend beschriebenen Produktanforderungen gelten für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses.

Vom Auftragnehmer vorgesehene Produkte werden vor Ausführung auf Eignung / Übereinstimmung mit der angebotenen Leistung überprüft.

Der AN hat alle auf die Baustelle gelieferten Produkte und Stoffe umgehend auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und für eine diebstahlsichere und gefährdungsfreie Lagerung zu sorgen. Die Lieferung hat in der Originalverpackung zu erfolgen.

Siehe hierzu Punkt 0.1.8 Materialanlieferung Siehe hierzu Punkt 03 Zusätzliche Bedingungen BNB

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Materialfreigabe Der Auftragnehmer hat von allen einzubauenden Materialien und Stoffen Produktblätter der Planung rechtzeitig, mindestens jedoch 5, bzw. Produkte die für BNB geprüft werden 20 Werktage, vor dem Einbau vorzulegen und die Einbaufreigabe zu bewirken. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, nicht freigegebene Produkte und Stoffe, auch bereits eingebaut, wieder zu Lasten des Auftragnehmers entfernen zu lassen. Aus Gründen der Produkthaftung und Herstellergarantie sind nur die Produkte aus dem Produktangebot des benannten Herstellers anzubieten.

Wird ein Produkt alternativ angeboten, so sind aus vorgenannten Gründen alle Folgeprodukte aus dem System des alternativen Herstellers anzubieten. In jedem Fall ist deren Gleichwertigkeit zu den ausgeschriebenen Produkten eindeutig durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Materialprüfungen der eingesetzten Bauprodukte im Labor durchzuführen.

Weitere Punkte siehe Zusätzliche technische Vertragsbedingungen BNB.

0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.

Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise, Nachweise über die Umweltverträglichkeit (z. B. EPD, Sicherheitsdatenblätter) sind vor Ausführung vorzulegen.

  • Prüfzeugnisse für alle verwendeten Baustoffe gemäß DIN EN 10204, Typ 3.1.
  • CE-Kennzeichnung und Übereinstimmungserklärung für alle Bauteile.
  • Nachweis der biologischen Abbaubarkeit für eingesetzte Hilfsstoffe (z. B. Schalöle).
  • Umweltproduktdeklarationen (EPD) für Dämmstoffe und Bodenbeläge.
  • Nachweis der fachgerechten Ausführung durch Eigen- und Fremdüberwachung.

Entsprechend der Landesbauordnung (LBO, aktuelle Fassung), § 17 - Bauprodukte - sowie der zugehörenden Ausführungsverordnung (LBOAVO) und der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO), sind für die verwendeten Baustoffe und Bauteile vom

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Lieferanten bzw. Hersteller Eignungsnachweise beizubringen.

Soweit die Baustoffe nicht in der Bauregelliste A aufgeführt sind, sind entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (§18), ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (§19) oder eine Zustimmung im Einzelfall (bauartbezogene Zulassung) (§20) erforderlich. Bauprodukte bedürfen einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln nach §17 (1).

Die Bestätigung der Übereinstimmung (§22) folgt durch Übereinstimmungserklärung des Herstellers (§23) oder Übereinstimmungszertifikat (§24).

Das Ü-Zeichen ist auf dem Bauprodukt oder auf seiner Verpackung, wenn dies nicht möglich ist, auf dem Lieferschein anzubringen. Nicht gekennzeichnete Produkte dürfen nicht eingebaut werden.

Mit Vorlage der Abschlagszahlungen hat der Auftragnehmer listenförmig alle zum jeweiligen Stand eingebauten Produkte und Materialien mit Bauteil / Ortsangabe über den Einbauort zu benennen. Mit Vorlage der Schlussrechnung hat der Auftragnehmer listenförmig alle eingebauten Produkte und Materialien mit Bauteil / Ortsangabe über den Einbauort zu benennen. Die entsprechenden Produktdatenblätter einschl. der Sicherheitsdatenblätter sind der Materialliste nummeriert beizulegen, hierzu gehören auch die Gebindebezeichnungen, Merkblätter, Gefahren- und Verarbeitungshinweise und auf Anforderung auch die Lieferscheine.

Weitere Punkte siehe Zusätzliche technische Vertragsbedingungen BNB.

0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.

Auf der Baustelle anfallende Stoffe (z. B. Bodenmaterial, Betonbruch) dürfen nur verwendet werden, wenn sie den technischen und umweltrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Nicht verwendbare Stoffe sind einer stofflichen Verwertung zuzuführen, sofern möglich. Die Entsorgung als Abfall ist nur zulässig, wenn eine Verwertung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.

Verwendung und Verwertung sind mit der Planung und den

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zuständigen Behörden abzustimmen. Nachweise über die Eignung und Verwertung sind vorzulegen.

0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.

Der Auftragnehmer hat sämtliche Transporte und Entsorgungen zu dokumentieren. Nachweise sind spätestens mit der Rechnungsstellung einzureichen.

0.2.16 Art, Menge, Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe.

Bauschild Bauherrenseitig wird ein Bauschild mit den Abmessungen Breite 500x Höhe mind. 300 cm gestellt.

Firmen können hier genannt werden. Weitere Werbemittel sind nicht zugelassen.

Sonstiges Durch den Auftraggeber werden keine Stoffe oder Bauteile bereitgestellt.

0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.

Durch den Auftraggeber werden keine Geräte, Arbeitskräfte oder weitere Leistungen bereitgestellt.

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.

Alle am Bau tätigen Firmen regeln wechselseitige Leistungen füreinander eigenverantwortlich und in vorhergehender Abstimmung mit der Objektüberwachung.

0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation.

Das Einstellen und die Inbetriebnahme von Anlagen ist durch

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das jeweilige Gewerk oder gemäß Schnittstellenregelung auszuführen. Sofern die Mitwirkung anderer Beteiligter notwendig wird, ist dies mit der Planung sowie dem Auftragnehmer abzustimmen.

0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.

Die Nutzung einzelner Teile der Leistung vor der Abnahme ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche VOB Teil B, § 13 Abs. 4 Nr. 2), durch einen besonderen Wartungsvertrag.

Die Wartung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Wartungsvertrags, der vor Abnahme abzuschließen ist. Die Wartung ist mit der Planung abzustimmen.

0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.

Kalkulationshinweis Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig zur gebrauchstauglichen Erbringung der Leistung ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.

Sämtliche in den beiliegenden Plänen gegebenen Hinweise in Textform sind bei den jeweils zutreffenden LV-Positionen zu beachten und bei der Kalkulation der EPs einzurechnen.

Es sind auch die, in den Vorbemerkungen, den Technischen Vertragsbedingungen, den Hinweisen, den Anlagen oder sonstige im Leistungsverzeichnis erwähnte Randbedingungen und Vorgaben zu berücksichtigen, auch wenn diese in der Position nicht nochmals erwähnt werden.

Aufmaß Es wird verbindlich festgelegt, dass anstelle des örtlichen Aufmaßes entsprechende Unterlagen ( z.B. Massenberechnungen, Aufmaßzeichnungen und - skizzen) vom Auftragnehmer so zu erstellen sind, dass diese hinreichend genau sind, siehe auch

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DIN 18299 Nr.5. Der Auftraggeber bzw. Prüfungsstellen und unabhängige, nicht fach- und objektkundige Dritte, müssen sich ein hinreichendes und abschließendes Bild über die tatsächlich erbrachten Leistungen machen können. Daher sind mindestens folgende Randbedingungen einzuhalten:

Aufmaßunterlagen sind digital einzureichen. Die Aufmaße sind sowohl zeichnerisch als auch rechnerisch anzufertigen. Die Zuordnung zwischen Aufmaß und Plan muss zweifelsfrei und auch in den Plänen positionsweise bezeichnet sein.

Die Leistungspositionen müssen sämtlich auch in den Plänen markiert und vermaßt bzw. mit erkennbarer Massenangabe bezeichnet sein. Die in den Plänen angegebenen, ausgeführten Einzelleistungen sind dann in Listen, positionsweise und ab der 2. Abschlagsrechnung kumulativ und der Ausschreibungsstruktur folgend, aufzuführen. Das Ergebnis ist positionsweise aufzuführen. Diese Listen sind möglichst EDV-gestützt zu erstellen und falls vorliegend der Objektüberwachung mit der Rechnung zu übergeben. Die Rechnung selber muss die Leistungen positionsweise, dann titelweise, ggf. losweise, und dann als Summe erfassen.

Diese Unterlagen sind vollständig zu jeder Abschlags- oder Schlussrechnung einzureichen. Es ist jeweils eine gültige Freistellungsbescheinigung in Kopie beizufügen.

Liegen die Unterlagen nicht in dieser Form vor, so liegt erst dann eine prüfbare Rechnung vor, wenn die Unterlagen vom Auftragnehmer beschafft sind und dem Auftraggeber bzw. der Objektüberwachung übermittelt wurden. Die Prüffristen werden in diesem Fall wirksam unterbrochen, auch ohne schriftliche Ankündigung.

Rechnungen Der AN hat seine Leistung gem. VOB/B §14 abzurechnen. Die Rechnungen sind ab der 2. Abschlagsrechnung kumulativ zu erstellen. Darüber hinaus gelten die einschlägigen Abrechnungsregeln der VOB Teile B und C, wenn nicht in den Positionsbeschreibungen etwas anderes angegeben ist. Es gelten die Zahlungsziele aus der VOB/B.

Die Rechnungen sind zwingend als E-Rechnung beim Hochbauamt einzureichen.

Schlussrechnungen müssen spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung eingereicht werden, wenn nichts anderes

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vereinbart ist. Werden diese nach einmalier Aufforderung durch die Objektüberwachung nicht binnen weiteren 12 Kalendertagen eingereicht, erstellt der AG diese zu Lasten des AN.

03 SONSTIGE ANGABEN

  1. Olgastraße 9, BA2

1.1. Baustelleneinrichtung, vorbereitende Maßnahmen

1.1.1. Baustelleneinrichtung, vorbereitende Maßnahmen

1.1.1.1 STLB-Bau: 04/2026 000 Leistungsbereich: 000 Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten Baustelle für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen einrichten, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'für die Leistungen des AN. Alle Maßnahmen, die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig sind. Einzukalkulieren sind ebenfalls alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendig sind. Diese Leistung beinhaltet die An- und Abfahrt des Materials, der Silos und des Personals, Einrichtung der Baustelle, Unterkünfte, Sanitäreinrichtungen, erforderlichen Maschinen, Geräte und Werkzeuge usw. entsprechend der Vorschrift der Bauberufsgenossenschaft. Das Vorhalten der Baustelleneinrichtung bis zur Auftragserfüllung, das Abräumen der Baustelle usw. sowie die Beseitigung aller anfallenden Abfälle und Verpackungen einschließlich aller evtl. anfallenden Gebühren und Entsorgungskosten. Strom und Wasseranschlüsse entsprechend der zum Einsatz kommenden technischen Misch- u. Pumpgeräte.'.

1,000 St ......................... .........................

1.1.1.2 STLB-Bau: 04/2026 000 Leistungsbereich: 000 Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtung Baustelleneinr. vorhalten Baustelleneinrichtung für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus '1' (Vorhaltemenge) mal '14' (Vorhaltedauer)Ausführung gemäß Einzelbeschreibung.

14,000 StWo ......................... .........................

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1.1.1.3 STLB-Bau: 04/2026 000 Leistungsbereich: 000 Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtung Baustelle räumen Baustelle für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen räumen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'für die Leistungen des AN. Alle Maßnahmen, die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig sind. Einzukalkulieren sind ebenfalls alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendig sind.'.

1,000 St ......................... .........................

1.1.1.4 Abdeckarbeiten Fenster, Türen und Rahmenflächen oder sonstige bauseits montierten Bauteile, welche nach Fertigstellung sichtbar bleiben, sind durch geeignete Maßnahmen, wie Abdecken mit geeigneter Folie, Abkleben mit Klebeband oder andere erforderliche Maßnahmen gegen Beschädigungen, Feuchtigkeit und Verunreinigungen zu schützen. Bereits montierte Fensterbretter und Verblechungen müssen mit einer Filz- oder Gummiunterlage zusätzlich geschützt werden. Alle auftretenden Beschädigungen und Verunreinigungen an nicht geschützten Teilen werden auf Kosten des Anbieters beseitigt.

Das Merkblatt des Bundesverbandes Ausbau und Fassade "Abklebe- und Abdeckarbeiten für Maler- und Stuckateurarbeiten" ist zu beachten.

315,000 m2 ......................... .........................

1.1.1.5 Leistungsbezogene Dokumentation Die leistungsbezogene Dokumentation für die bauaufsichtliche Abnahme beinhaltet die vollständige Zusammenstellung der Verwendungsnachweise (abZ, abP etc.) und Datenblätter für die verwendeten Materialien und Bauprodukte, Prüf- und Güteüberwachungsprotokolle inkl. Inhaltsverzeichnis in digitaler Form.

Die Dokumentation enthält insbesondere: Verwendungs und Qualitätsnachweise, Übereinstimmungszertifikate Brandschutz, Schallschutz.

Übereinstimmungszertifikate, Prüf- und Messprotokolle Statik, Nachweise der Schadstofffreiheit von Materialien Fachunternehmererklärung mit Nennung ausgeführte Arbeiten, Ausführungszeitraum, Bauvorhaben und Bauherr (ggf. zusätzlich von Subunternehmern) Werkplanungen und Werkstatiken.

Die Dokumentation ist frühzeitig zu beginnen und

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

spätestens 4 Wochen vor der VOB-Abnahme an den Architekten zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu übergeben. Die Notwendigkeit der Einreichung und Vorhaltung von Verwendungsnachweisen und Einbauvorschriften während der Bauausführung bleibt davon unberührt.

Ohne Vorlage der Dokumentation wird keine Abnahme durchgeführt.

1,000 St ......................... .........................

Summe 1.1.1. Baustelleneinrichtung, vorberei.. .........................

Summe 1.1. Baustelleneinrichtung, vorberei.. .........................

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.2. Untergrundvorbereitung

1.2.1. Untergrundvorbereitung

1.2.1.1 STLB-Bau: 04/2026 023 Leistungsbereich: 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Untergrund prüfen auf Schad-Hohlstellen abklopfen Innenwand Untergrund prüfen auf Schad- und Hohlstellen, durch Abklopfen, Schadstellen und Rissverläufe markieren, an Innenwand, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Bereich Historischer Bestandsputz. Nur nach Freigabe Planung/Denkmalamt sind Flächen abzuklopfen. Prüfmethoden: -Klopfprobe -Wischprobe -Benetzungsprobe' .

611,000 m2 ......................... .........................

1.2.1.2 Untergrundprüfung Dokumentation Dokumentation und Nachweise der Eignung des geprüften Untergrundes aus vorheriger Position. Dies ist nach Prüfung und vor weiteren Arbeiten dem Bauherren vorzulegen.

1,000 St ......................... .........................

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OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.2.1.3 STLB-Bau: 04/2026 033 Leistungsbereich: 033 Baureinigungsarbeiten Untergrund reinigen Mauerwerk Reinigen des Untergrundes aus Mauerwerk, von grober Verschmutzung, für Putz-, Stuckarbeiten/WDVS, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Bestandswände MW, sowie die neuen MW Wände. '.

Löhne: .........................

Stoffe: .........................

Geräte: .........................

Sonstiges: .........................

70,500 m2 ......................... .........................

1.2.1.4 Sandende Untergründe Tränkung der mürben und absandenden Wandfläche mit nachweislich bindemittelrückführendem Mittel ohne hydrophobierende Komponente.

Verarbeitung:

Sofern der Untergrund nicht mehr deutlich alkalisch ist, müssen die zu behandelnden Oberflächen mit Kalkwasser vorgenässt werden. Anschließend erfolgt die Oberflächenverfestigung durch drucklose Tränkung des angefeuchteten Untergrundes mit Spritzgerät oder Roller bis zur Sättigung. Für weitere Beschichtungen muss der Untergrund mindestens einen Tag trocknen und ausreagieren. Einzelbeschreibungs-Nr ' inklusive 3 Probeflächen 30x30cm anlegen.

70,500 m2 ......................... .........................

1.2.1.5 Kreidende Untergründe, organischer Tiefengrund und Verdünnung

70,500 m2 ......................... .........................

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.2.1.6 STLB-Bau: 04/2026 033 Leistungsbereich: 033 Baureinigungsarbeiten Untergrund reinigen Altputz unbesch normal saugend Reinigen des Untergrundes aus unbeschichtetem, normal saugendem Altputz, von grober Verschmutzung, für Putz-, Stuckarbeiten/WDVS, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Es handelt sich hierbei um das Entfernen von groben Verschmutzungen beim historischen Gipsputz. Dieser darf nicht abgebrochen werden gem. Angaben Denkmalamt. Entfernung in Abstimmung mit der Bauleitung/ Planung.'.

330,000 m2 ......................... .........................

1.2.1.7 STLB-Bau: 04/2026 033 Leistungsbereich: 033 Baureinigungsarbeiten Untergrund reinigen Altputz unbesch normal saugend Reinigen des Untergrundes aus unbeschichtetem, normal saugendem Altputz, von grober Verschmutzung, zur Verbesserung der Haftung, für Putz-, Stuckarbeiten/WDVS, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Es handelt sich hierbei um das Entfernen von groben Verschmutzungen beim historischen Gipsputz Bereich Leibungen, bei denen der Wärmedämmputz aufgetragen wird. Entfernung in Abstimmung mit der Bauleitung/ Planung.'.

63,500 m2 ......................... .........................

1.2.1.8 Putz Außenwand abbrechen nicht schadstoffbelastet D bis 4cm 13kN/m3 v.Hand Abbruch von Putz an Außenwand, innen, Putz, mineralisch, ohne Putzträger, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Abbruchdicke bis 4 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559,

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'gerade Schnitte setzen. Bereiche die zuvor geprüft wurden. Abbruch nur in Abstimmung mit Denkmalamt und Bauherr.'.

50,000 m2 ......................... .........................

1.2.1.9 Putz Laibungen abbrechen Putz abbrechen an den Laibungen.

63,500 m2 ......................... .........................

1.2.1.10 Entfernung der Fremdteile Entfernung und Entsorgung nach den gesetzlichen Bestimmungen von Fremdteilen wie z.B.: Holz, Metall, Gipsmarken, etc.

46,000 St ......................... .........................

1.2.1.11 Fehlstellen ergänzen Nach Reinigung der zu ergänzenden Fehlstelle ist diese mit einem faserverstärkten und spannungsarmen Putz auf Kalkbasis bis zu einer einlagigen Auftragsstärke von 30mm zu füllen und eben zu den Bestandsflächen ab zu ziehen und im Nachgang beschichtungsfähig aufrauen.

geforderte Materialqualität:

  • Druckfestigkeit: 2,5 - 2,7 N/mm²
  • Korngröße: 0 - 1 mm
  • carbonatischer Anteil: > 40 Gew.-% des Bindemittels

Auftragsstärke: bis 40mm

Inklusive Haftzugprüfung. Nachweis ist dem Bauherren vorzulegen.

80,000 m2 ......................... .........................

1.2.1.12 STLB-Bau: 04/2026 023 Leistungsbereich: 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Haftbrücke mineral. Innenwand Mauerwerk Haftbrücke mineralisch, kunststoffvergütet, für später aufzubringenden mineralischen Putz, auf Innenwand, innen, Untergrund Mauerwerk, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

44,300 m2 ......................... .........................

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.2.1.13 STLB-Bau: 04/2026 023 Leistungsbereich: 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Putzträger Dämmputzträger H 30/125mm Maschenweite 10/10mm Innenwand Putzträger als Dämmputzträger, Wellenhöhe 30/125 mm, Maschenweite 10/10 mm, für Bekleidung von Innenwänden, Befestigungsuntergrund Mauerwerk, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, Gerüst wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Zeichnung.

70,500 m2 ......................... .........................

1.2.1.14 STLB-Bau: 04/2026 023 Leistungsbereich: 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Putzträger Dämmputzträger H 30/125mm Maschenweite 10/10mm Innenwand Putzträger als Dämmputzträger, Wellenhöhe 30/125 mm, Maschenweite 10/10 mm, für Bekleidung von Innenwänden, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, Gerüst wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Untergrund historscher Gipsputz.'.

330,000 m2 ......................... .........................

1.2.1.15 STLB-Bau: 04/2026 023 Leistungsbereich: 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Putzträger Dämmputzträger H 30/125mm Maschenweite 10/10mm Leibung innen B 20 cm Putzträger als Dämmputzträger, Wellenhöhe 30/125 mm, Maschenweite 10/10 mm, für Bekleidung von Leibungen, innen, Breite Leibung '20' cm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts.

168,000 m ......................... .........................

1.2.1.16 Bauteiltrennung Liefern und fachgerechte Befestigung einer diffusionsoffenen Trennlage aus Pappe oder Vlies als Trennlage.

330,000 m2 ......................... .........................

1.2.1.17 Verputzen von Fensteranschlussfolien Haftspachtelung als mineralisch vergütete Putzhaftbrücke, auf "verputzbare" Fenster-anschlussfolien, für nachfolgenden Putzauftrag als Kalk-, Kalkzement- und Zementputzen.

Haftspachtel aus vergütetem Kalk-Zementmörtel mind. 5 mm dick von Hand auftragen und mit der Zahntraufel verziehen, so

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

dass in den Vertiefungen noch mindestens 2 mm Spachteldicke gewährleistet ist. Standzeit 1-3 Tage.

168,000 m ......................... .........................

1.2.1.18 STLB-Bau: 04/2026 023 Leistungsbereich: 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Schlitz/Fehlstelle füllen Außenwand H bis 3,5m Wärmedämmputz B 20 cm T 3 cm Schlitz/Fehlstelle füllen, in Außenwänden, innen, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 3,5 m, mit Wärmedämmputz, Schlitzbreite '20' cm, Schlitztiefe '3' cm.

175,000 m ......................... .........................

Summe 1.2.1. Untergrundvorbereitung .........................

Summe 1.2. Untergrundvorbereitung .........................

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.3. Putz und Wärmedämmung

Allgemeine Hinweise

1.3.1. Profile/Anschlüsse

1.3.1.1 Putzanschlussleiste Holz-Alu Fenster Putzanschluss für Fensteranschluss durch ein zweiteiliges Anputzprofil mit selbstklebendem PE-Dichtband, einem Abknicksteg mit Selbstklebeband zur Aufnahme der Schutzfolie, eingeklebter geschlossenzelliger Rundschnur und verschweißtem Gewebe. Einsetzbar bei Vorsatzschalen von 5 - 25 mm Abstand zwischen Fensterahmen (z.B. Holz) und Aluschale

168,000 m ......................... .........................

1.3.1.2 Dämmputz - Kantenprofil Dämmputz-Kantenprofil nach DIN EN 13658-2 für den Wärmedämmputz aus verz. Stahl mit eckigem PVC- Überzug in Einzellängen von 3 m liefern und fachgerecht montieren. Ecken auf Gehrungen schneiden.

168,000 m ......................... .........................

1.3.1.3 Dämmputz - Abschlussprofil Dämmputz-Kantenprofil nach DIN EN 13658-2 für den Wärmedämmputz aus verz. Stahl mit eckigem PVC- Überzug in Einzellängen von 3 m liefern und fachgerecht montieren. Ecken auf Gehrungen schneiden.

170,500 m ......................... .........................

1.3.1.4 STLB-Bau: 04/2026 023 Leistungsbereich: 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Anschlussfuge ausbilden Trennband geschlossenzellig

184,500 m ......................... .........................

1.3.1.5 STLB-Bau: 04/2026 023 Leistungsbereich: 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Anschlussfuge ausbilden Trennband geschlossenzellig Anschlussfuge im Innenputz ausbilden, mit geschlossenzelligem Trennband, Profile werden gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Anschluss Fensterbank'.

40,200 m ......................... .........................

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OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Summe 1.3.1. Profile/Anschlüsse .........................

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OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.3.2. Dämmputz

1.3.2.1 Spritzbewurf - kalkhaltig - Putzgrundvorbereitung auf Mauerwerk als Spritzbewurf mit zementfreiem, mineralischem Kalkmörtel. Werktrockenmörtel nach DIN 18557, auf der Basis von natürlichen, hydraulischen Kalken (NHL und Kalke), entsprechend der Mörtelgruppe P l (DIN V 18550) bzw. CS I netzförmig bzw. volldeckend auf tragfähigen Untergrund vorspritzen. Vorspritz vor dem Auftrag weiterer Putzlagen mind. 48 Std. erhärten lassen

330,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.2 Wärmedämmputz Wand innen Wärmedämm-UP D 8cm 0,070W/(mK) Wärmedämmputz DIN EN 13914-2, auf Wand, innen, Putzgrund Putzträger, Unterputz als Wärmedämmputz, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2) DIN EN 998-1, mit mineralischen Leichtzuschlägen, Dicke 8 cm, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,070 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,066 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 A1 (nichtbrennbar), Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr inkl. Perlitezuschlag, kapillare Wasseraufnahme > 2 kg/(m2h-0,5)) Wc 0 nach DIN EN 998. Ausführung in mehreren Schichten. Spritzbewurf und/oder flächige Putzträgermatte nach Angaben des angebotenen Dämmputzherstellers..

330,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.3 Mehr- bzw. Minderstärke Putz 5 mm Erhöhte Putzdicke ist vorab mit der Bauleitung festzulegen

Pos. wie vor jedoch Mehrstärke Putz je 5 mm

120,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.4 Mehr- bzw. Minderstärke Putz 10 mm Erhöhte Putzdicke ist vorab mit der Bauleitung festzulegen

Pos. wie vor jedoch Mehrstärke Putz je 10 mm

120,000 m2 ......................... .........................

Druckdatum: 07.10.2026 11:36:46 Seite: 49 von 65

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.3.2.5 STLB-Bau: 04/2026 023 Leistungsbereich: 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Ein-Beiputzen innen Kalkzement-Normalputzm. geglättet D 5mm

Löhne: .........................

Stoffe: .........................

Geräte: .........................

Sonstiges: .........................

40,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.6 Verputzen Kleinflächen innen Kalkzement-Normalputzm. geglättet D 10mm 1,5-2,5m2 Verputzen von Kleinflächen und Aussparungen, innen, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, geglättet, Putzoberfläche Qualitätsstufe 3 (Q3), Dicke 10 mm, Flächengröße bis 2,5 m2, Ausführung gemäß Zeichnung.

37,500 m2 ......................... .........................

1.3.2.7 Zulage Vorab-Ausdämmung Heizungsschlitze D 30mm Zulage für das Ausdämmen von Schlitzen ca.3x20cm im Bereich der Heizungssteiger mit Dämmstoff vor Installation der Leitungen

175,000 m ......................... .........................

1.3.2.8 Oberflächenstabilisierung Tränkung der Oberfläche des Hochleistungsdämmputzes.

Info: Nach dem vollständigen Durchtrocknen des Dämmputzes (i.d.R. 1 Tag je 3mm Putzstärke - bei kalter oder feuchter Witterung entsprechend länger) wird zur Oberflächenstabilisierung ( Verfestigen und Binden von Staub ) Silikat Tiefgrund aufgetragen. Nach einem Tag Trocknungszeit kann darauf folgend die Kalkarmierungsspachtel aufgetragen werden.

330,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.9 Armierungslage Liefern und Einbauen eines hochreißfesten Systemglasfasergewebes in dem Systemkalkmörtel als separate Gewebespachtelung auf vorbereiteten Dämmputz

Überlappung im Stoßbereich 100 mm, auf benachbarte Bauteile 200 mm. Ecken von Fenstern und Türöffnungen sind zusätzlich mit diagonal angeordneten Streifen des gleichen Armierungsgewebes zu bewehren. Spachtelung: Auftragsstärke

Druckdatum: 07.10.2026 11:36:46 Seite: 50 von 65

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OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

ca. 6 mm mit Systemkalkmörtel.

Das Produkt muss Bestandteil der Dämmputz-Zulassung sein.

330,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.10 Dämmputz - Schutzschicht für WLG 044

330,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.11 Zulage Rundbogen Position wie zuvor, allerdings Zulage für Rundborgen

16,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.12 Hochleistungsdämmputz Laibungen, d 3 cm Hochleistungsdämmputz , in Leibungen, Breite Leibung 40cm bis 115cm, innen, Putzgrund Mauerwerk, Unterputz als Wärmedämmputz, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2) DIN EN 998-1, mit mineralischen Leichtzuschlägen, Dicke 3 cm, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,060 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,057 W/(mK), Brandverhalten C-s1, d , Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

63,500 m2 ......................... .........................

1.3.2.13 Oberflächenstabilisierung Laibungen

Tränkung der Oberfläche des Hochleistungsdämmputzes.

Info: Nach dem vollständigen Durchtrocknen des Dämmputzes (i.d.R. 1 Tag je 3mm Putzstärke - bei kalter oder feuchter Witterung entsprechend länger) wird zur Oberflächenstabilisierung ( Verfestigen und Binden von Staub ) Silikat Tiefgrund aufgetragen. Nach einem Tag Trocknungszeit kann darauf folgend die Kalkarmierungsspachtel aufgetragen werden.

63,500 m2 ......................... .........................

1.3.2.14 Armierungslage Laibungen Liefern und Einbauen eines hochreißfesten Systemglasfasergewebes in dem Systemkalkmörtel als separate Gewebespachtelung auf vorbereiteten Dämmputz

Druckdatum: 07.10.2026 11:36:46 Seite: 51 von 65

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Überlappung im Stoßbereich 100 mm, auf benachbarte Bauteile 200 mm. Ecken von Fenstern und Türöffnungen sind zusätzlich mit diagonal angeordneten Streifen des gleichen Armierungsgewebes zu bewehren. Spachtelung: Auftragsstärke ca. 6 mm mit Systemkalkmörtel.

Das Produkt muss Bestandteil der Dämmputz-Zulassung sein.

63,500 m2 ......................... .........................

1.3.2.15 Zulage Rundbogen Laibungen

Position wie zuvor, allerdings Zulage für Rundbogen Laibungen

16,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.16 STLB-Bau: 04/2026 023 Leistungsbereich: 023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme Ausgleichen Grundputz Kalkzementputzm. CSII bis 10mm Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrundes mit systemzugehörigem Grundputz als Kalkzement- Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), WTA Merkblatt 2-9-20/D, bis 10 mm, auf Innenwand, innen.

12,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.17 Dämmung Bereich HK Nischen, Innenwand Mineralschaum 0,045W/(mK) B 100cm D 120mm

12,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.18 Oberflächenstabilisierung Nischen

12,000 m2 ......................... .........................

1.3.2.19 Armierungslage Nischen Liefern und Einbauen eines hochreißfesten Systemglasfasergewebes in dem Systemkalkmörtel als separate Gewebespachtelung auf vorbereiteten Dämmputz

Überlappung im Stoßbereich 100 mm, auf benachbarte Bauteile 200 mm. Ecken von Fenstern und Türöffnungen sind zusätzlich mit diagonal angeordneten Streifen des gleichen Armierungsgewebes zu bewehren. Spachtelung: Auftragsstärke ca. 6 mm mit Systemkalkmörtel.

Das Produkt muss Bestandteil der Dämmputz-Zulassung sein.

12,000 m2 ......................... .........................

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

Summe 1.3.2. Dämmputz .........................

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Leistungsbeschreibung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.3.3. Oberputz

1.3.3.1 Glattspachtelung

421,500 m2 ......................... .........................

1.3.3.2 Mehr- bzw. Minderstärke Putz 5 mm

120,000 m2 ......................... .........................

1.3.3.3 Mehr- bzw. Minderstärke Putz 10 mm Erhöhte Putzdicke ist vorab mit der Bauleitung festzulegen

Pos. wie vor jedoch Mehrstärke Putz je 10 mm

120,000 m2 ......................... .........................

1.3.3.4 Zulage Kleinflächen Laibungen Position wie zuvor, allerdings Zulage für Laibungen

Laibungstiefe: bis 51cm

63,500 m2 ......................... .........................

1.3.3.5 Zulage Kleinflächen HK-Nischen Position wie zuvor, allerdings Zulage für HK-Nischen

12,000 m2 ......................... .........................

1.3.3.6 Zulage Rundbogen

16,000 m2 ......................... .........................

1.3.3.7 Zulage Q3 Zulage für Positionen Innenputz zuvor, Ausführung in Q3

421,500 m2 ......................... .........................

Summe 1.3.3. Oberputz .........................

Summe 1.3. Putz und Wärmedämmung .........................

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.4. Stuckarbeiten

Allgemeiner Hinweis Alle Arbeiten müssen nach den Richtlinien des zuständigen Landesamtes für Denkmalpflege ausgeführt werden. Es dürfen ausschließlich historische, materialidentische Mörtel und Gipse (z. B. rein mineralischer Werktrockenmörtel auf Kalkbasis für außen oder reiner Alabastergips ohne Kunststoffzusätze für innen) verwendet werden. Bestehende Patina und historische Substanz sind maximal zu schonen.

1.4.1. Dokumentation, vorbereitende Maßnahme

1.4.1.1 Befunduntersuchung & Dokumentation Kartierung der Schäden, fotografische Erfassung des Ist- Zustands vor Beginn der Arbeiten. Abstimmung der Restaurierungsschritte mit der Denkmalschutzbehörde.

1,000 St ......................... .........................

1.4.1.2 Musterfläche Vor Beginn der Stuckmontage ist an einer repräsentativen Stelle eine Musterfläche zur Freigabe durch den Bauherren/Denkmalamt anzulegen.

1,000 St ......................... .........................

1.4.1.3 Trockenreinigung & Farbschichtenabnahme

81,250 m ......................... .........................

1.4.1.4 Festigung & Entsalzung Hinterspritzung von hohl liegenden Stuckteilen mit denkmalgerechtem Injektionsmörtel auf Kalkbasis. Aufbringen von Entsalzungskompressen bei schädigender Salzbelastung.

81,250 m ......................... .........................

Summe 1.4.1. Dokumentation, vorbereitende .. .........................

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.4.2. Profilrekonstruktion, Zieharbeiten vor Ort

1.4.2.1 Konservierung & Rissverpressung Ausreinigen von feinen Rissen, Vornässen mit reinem Wasser und kraftschlüssiges Verpressen/Schließen mittels kalkgebundenem Feinspachtel oder Alabastergips.

81,250 m ......................... .........................

1.4.2.2 Leiste herstellen Schablone Abwicklung 0.5 m Gipsbinder A1

2,000 m ......................... .........................

1.4.2.3 Verkröpfung/Ecke herstellen Schablone Gipsbinder A1 Wie zuvor jedoch Verkröpfung/Ecke.

2,000 St ......................... .........................

Summe 1.4.2. Profilrekonstruktion, Zieharbei.. .........................

Summe 1.4. Stuckarbeiten .........................

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OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.5. Stundenlohnarbeiten

1.5.1. Stundenlohnarbeiten

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - für Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - für Stundenlohnarbeiten

Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des AG zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt (siehe auch Nr. 14 Zusätzliche Vertragsbedingungen).

Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohnund Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie den Kleingeräteeinsatz.

Für vom AG angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten bezahlt. Wegezeiten werden nicht gesondert vergütet.

Verlangt der AG die Ausführung von Leistungen außerhalb der regelmäßigen werktäglichen Arbeitszeit (Mehr-, Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit), so wird neben den vereinbarten Preisen eine Vergütung für die nachgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden gewährt. Als Vergütung wird für jede geleistete Stunde der Betrag gezahlt, der sich aus der entsprechenden tariflichen Vereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zuzüglich der dafür tatsächlichen aufgewendeten Zuschläge errechnet.

1.5.1.1 STLB-Bau: 04/2026 091 Leistungsbereich: 091 Meister/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Meister/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

30,000 h ......................... .........................

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OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR

1.5.1.2 STLB-Bau: 04/2026 091 Leistungsbereich: 091 Facharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

30,000 h ......................... .........................

1.5.1.3 STLB-Bau: 04/2026 091 Leistungsbereich: 091 Monteur/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

30,000 h ......................... .........................

1.5.1.4 STLB-Bau: 04/2026 091 Leistungsbereich: 091 Helfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

30,000 h ......................... .........................

Summe 1.5.1. Stundenlohnarbeiten .........................

Summe 1.5. Stundenlohnarbeiten .........................

Summe 1. Olgastraße 9, BA2 .........................

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Staatl Ossi

.Hochbauamt Stuttgart,Tel.:0711/21802-800
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Leistungsbeschreibung Zusammenstellung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

Ordnungszahl Kurztext Betrag in EUR

  1. Olgastraße 9, BA2

1.1. Baustelleneinrichtung, vorbereitende Maßnahmen .........................

1.2. Untergrundvorbereitung .........................

1.3. Putz und Wärmedämmung .........................

1.4. Stuckarbeiten .........................

1.5. Stundenlohnarbeiten .........................

Summe 1. Olgastraße 9, BA2 .........................

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Leistungsbeschreibung Zusammenstellung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

Ordnungszahl Kurztext Betrag in EUR

1.1. Baustelleneinrichtung, vorbereitende Maßnahmen

1.1.1. Baustelleneinrichtung, vorbereitende Maßnahmen .........................

Summe 1.1. Baustelleneinrichtung, vorberei.. .........................

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Leistungsbeschreibung Zusammenstellung

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Ordnungszahl Kurztext Betrag in EUR

1.2. Untergrundvorbereitung

1.2.1. Untergrundvorbereitung .........................

Summe 1.2. Untergrundvorbereitung .........................

Druckdatum: 07.10.2026 11:36:46 Seite: 61 von 65

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Leistungsbeschreibung Zusammenstellung

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Ordnungszahl Kurztext Betrag in EUR

1.3. Putz und Wärmedämmung

1.3.1. Profile/Anschlüsse .........................

1.3.2. Dämmputz .........................

1.3.3. Oberputz .........................

Summe 1.3. Putz und Wärmedämmung .........................

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Leistungsbeschreibung Zusammenstellung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

Ordnungszahl Kurztext Betrag in EUR

1.4. Stuckarbeiten

1.4.1. Dokumentation, vorbereitende Maßnahme .........................

1.4.2. Profilrekonstruktion, Zieharbeiten vor Ort .........................

Summe 1.4. Stuckarbeiten .........................

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Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

Ordnungszahl Kurztext Betrag in EUR

1.5. Stundenlohnarbeiten

1.5.1. Stundenlohnarbeiten .........................

Summe 1.5. Stundenlohnarbeiten .........................

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Leistungsbeschreibung Zusammenstellung

Projekt: 5470_3133_1008 Stuttgart, Eisenbahnbundesamt Modernisierung Olg.. Vergabe-Nr: 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedämmung

Ordnungszahl Kurztext Betrag in EUR

LV 26-16259

  1. Olgastraße 9, BA2 .........................

Summe LV 26-16259 BA2 Putz- und Wärmedäm.. .........................

Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus ......................... EUR

in Höhe von 19,00 % ......................... EUR

......................... EUR

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