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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum
09.1.01 Erläuterungsbericht Brandschutzplanung INGENIEURBÜRO SONDERMANN + MÖLLER BERATENDE INGENIEURE PARTNERSCHAFT mbB
LPH 4 - Genehmigungsplanung TRAGWERKSPLANUNG Stand: 30.06.2023 BRANDSCHUTZPLANUNG BAUPHYSIK
GESELLSCHAFTER
DIPL.-ING. MICHAEL MÖLLER DIPL.-ING. ALEXANDER SONDERMANN
ANSCHRIFT
KIRCHHELLENER ALLEE 70 46282 DORSTEN
ZWEIGNIEDERLASSUNG
BAHNHOFSTRASSE 25 45721 HALTERN AM SEE
FON 02362 95 00 0 FAX 02362 95 00 50
Bauvorhaben: Neubau Zentralklinikum DIPL.-ING. MICHAEL MÖLLER BERATENDER INGENIEUR
IKBAU NRW 100 122 Ort: Campus Zentralklinikum saSV. FÜR DIE PRÜFUNG DES BRANDSCHUTZ Landkreis Diepholz 27239 Twistringen saSV. SCHALL- UND WÄRMESCHUTZ
Bauherr: Kliniken Landkreis Diepholz Grundstück GmbH&Co DIPL.-ING. ALEXANDER SONDERMANN 49256 Diepholz BERATENDER INGENIEUR Amalogenstraße 14 IKBAU NRW 102 261
saSV. SCHALL- UND WÄRMESCHUTZ
QUALIFIZIERTER TRAGWERKSPLANER
SITZ DER GESELLSCHAFT Bearbeiter: Dipl. – Ing. Michael Möller DORSTEN, AMTSGERICHT ESSEN PR 4825
SaSV für die Prüfung des Brandschutzes ‐ anerkannt durch die IKBau NRW Prüfingenieur für Brandschutz ‐ anerkannt durch das MHKBG des Landes NRW Qualifizierter Vergabeberater – Fachliste Bundesingenieurkammer – Nummer QV0039
Datum: 30.06.2023 Auftragsnummer: 4290-00-ZLD
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Inhalt
Inhalt 2
1 Aufgabenstellung und Beauftragung 7
2 Aufgabe und Inhalt des Brandschutzkonzeptes 7
3 Darstellung der Abweichungen in den Plänen und deren Anzahl 8
4 Anmerkung zum Planungsstand 8
5 Verwendete Abkürzungen 13
6 Beurteilungsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien) 13
7 Planunterlagen 14
8 Bauliche Beschreibung 14
9 Baurechtliche Einstufung 15
10 Abstimmungstermine 15
11 Abmessungen 17
12 Beschreibung der Nutzung 18
13 Nutzungsbeschreibung / Risikobewertung 19
13.1 Grundlagen einer Risikomanagements im Krankenhaus 19
13.2 Brandschutzbereiche/Brandabschnitte 20
13.3 Rauchabschnitte 20
13.4 Pflegebereiche 21
13.5 Untersuchungs- und Behandlungsbereiche 21
13.6 Funktionsbereiche / Sonderbereiche 21
13.7 Bereiche der Versorgung, Entsorgung und Technik 23
13.8 Magistrale 23
14 Löschwasserversorgung 23
15 Löschwasserrückhaltung 24
16 Zufahrten, Durchfahrten, Bewegungsflächen, Eingänge für die Feuerwehr 24
16.1 Zufahrten und Durchfahren 24
16.2 Bewegungsflächen 24
16.3 Eingänge für die Feuerwehr 24
17 System der äußeren und inneren Abschottung 25
17.1 Gebäudetrennwände 25
17.2 Brandabschnitte 25
17.2.1 horizontal 25
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 2 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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17.2.2 vertikal 26
17.3 Gebäudetrennwände 29
17.4 Räume mit erhöhter Brandgefahr oder besondere Anforderungen 29
17.5 Räume mit erhöhter Brandgefahr dürfen nicht grösser als 400 m² sein 30
17.6 Rauchabschnitte 31
18 Rettungswege 32
18.1 Horizontal 32
18.1.1 Breite der Rettungswege 32
18.1.2 notwendige Flure 32
18.1.3 Gänge / nicht notwendige Flure 33
18.2 Vertikal 33
18.2.1 Treppenräume und Treppen 33
18.3 Türen in Rettungswegen 33
18.4 Führung von Rettungswegen für Menschen mit Behinderungen 33
19 Anforderungen an Bauteile 33
19.1 Tragende, trennende und aussteifende Bauteile 33
19.1.1 Allgemein 33
19.1.2 Gebäudetrennwände 33
19.1.3 Elektrische Betriebsräume 33
19.1.4 Räume mit erhöhter Brandlast 34
19.1.5 Vorräume von Bettenaufzügen 34
19.1.6 Außenbauteile 34
19.1.7 Raumabschließende Bauteile 34
19.1.8 Treppenraumwände 34
19.1.9 Flurtrennwände 34
19.1.10 Trennwände allgemein 34
19.1.11 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten b zw. Funktionseinheiten 34
19.1.12 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen 34
19.1.13 Wände von Installationsschächten 34
19.1.14 Wände von Aufzugschächten 34
19.2 Geschossdecken 34
20 Nichtragende Außenwände, Bekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden 35
20.1 Außenwände allgemein 35
20.2 Treppenraumwände 40
20.3 Dächer und Bedachungen 40
20.3.1 Allgemein 40
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 3 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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20.3.2 Ausbildung des Dachaufbaues im Bereich der Brandwandverläufe 40
21 Verschlüsse in Öffnungen raumabschließender Bauteile 41
21.1 Brandwände 41
21.2 Treppenraumwände und Vorräumen oder notwendigen Fluren 42
21.3 Wände zwischen Vorräumen und notwendigen Fluren 42
21.4 Wände zwischen notwendigen Fluren und Nutzungseinheiten 42
21.5 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen 42
21.6 Wände von Installationsschächten 42
21.7 Wände von Aufzugschächten 42
21.8 Wände von Räumen mit besonderen Gefahren (z.B. Labore und Werkräume) 42
21.9 Wände von elektrischen Betriebsräumen 42
22 Anforderungen an Baustoffe 42
22.1 Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze und Einbauten 42
22.2 notwendige Treppenräume 42
22.3 Vorräume von notwendigen Treppenräumen 42
22.4 Vorräumen von Aufzügen 42
22.5 Elektrische Betriebsräume 42
22.6 Räume zwischen notwendigen Treppenräumen und den Ausgängen ins Freie 43
22.7 Bodenbeläge in Fluren 43
22.8 Dehnfugenfüllungen 43
23 Öffnungen in Decken 43
24 Treppen und Treppenräume sowie Vorräume der Bettenaufzüge 44
25 Flure 44
26 Gänge 45
27 Höchstzulässige Zahl der Nutzer 45
28 Haustechnische Anlagen 46
28.1 Feuerstätten/Wärmeerzeugung 46
28.2 Rauch- und Wärmeabzüge 46
28.2.1 Notwendige Flure 46
28.2.2 Treppenräume 46
28.2.3 Rauchableitung im Bereich der Raumgruppen 47
28.2.4 Rauchableitung im Bereich der Magistralen 47
28.2.5 Aufzugsvorräume und Aufzugschächte 47
28.2.6 Versammlungsräume (Cafeteria) 48
28.2.7 Technikflächen 48
28.2.8 Lüftungszentralen 01 / 02 / 03 / 04 48
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 4 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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28.2.9 Lüftungszentrale 05.01 (OP-Nebenräume / Entbindung Not-Sectio Eingriffsraum) 48
28.2.10 Lüftungszentrale 05.02 / 05.03 (OP-Lüftung) 49
28.2.11 Elektrische Betriebsräume (Batterieräume / Trafo) 49
28.2.12 Tankraum NEA 49
28.3 Lüftungsanlagen 49
28.3.1 Allgemein 49
28.3.2 Zuluftanlagen 50
28.4 Leitungsanlagen 50
28.5 Leitungen, Installationsschächte und -Kanäle 50
28.6 Sicherheitsbeleuchtung 51
28.6.1 Bereiche mit Sicherheitsbeleuchtung 51
28.6.2 Beleuchtung von Rettungswegkennzeichen 51
28.7 Alarmierungseinrichtung 52
28.7.1 Benutzer und Personal des Gebäudes 52
28.7.2 Interne und externe Mitarbeiter 52
28.8 Aufzüge 52
28.8.1 Personenaufzüge 52
28.8.2 Steuerung der Personenaufzüge 52
28.8.3 Bettenaufzüge 52
28.8.4 Beschilderung im Bereich der Aufzüge 53
28.9 Blitzschutzanlage 53
28.10 Automatische Schiebetüren in Rettungswegen 53
28.11 BOS-Funkanlage 53
28.12 Sicherheitsstromversorgung 54
28.12.1 Bereiche und Anlagen 54
28.12.2 Zeit der Funktionsfähigkeit der Leitungen 54
28.13 Photovoltaikanlage 55
28.14 Brandmeldeanlage 55
28.14.1 Überwachungsumfang 55
28.14.2 Melderart 55
28.14.3 Betriebsart 55
28.14.4 Anzeige- und Bedienelemente 56
28.14.5 Weiterleitung der Meldung 56
29 Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung 57
29.1 Trockene Steigleitungen 57
29.2 Lage der Entnahmestellen 57
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 5 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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29.3 Einspeisestellen 57
29.4 Selbstständige Feuerlöschanlage 57
29.5 Tragbare Feuerlöscher 58
30 Kennzeichnung der Rettungswege 58
31 Feuerwehrpläne 58
32 Betriebliche Brandschutzmaßnahmen 58
33 Auflistung der zu genehmigenden Abweichungen 59
34 Anlagen 60
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 6 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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1 Aufgabenstellung und Beauftragung
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Zentralklinikums auf einer freien Grundstücksfläche vor.
Die erforderliche Infrastruktur für eine solche bauliche Anlage ist nicht vorhanden. Alle erforderli-
chen Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung sowie der Zufahrten und Zugänge der baulichen An-
lage müssen geschaffen werden.
Das Büro Sondermann + Möller Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB, mit Zweigniederlassung
Haltern am See, wurde durch den
Generalplaner LUDES ARCHITEKTEN – INGENIEURE GMBH, München,
beauftragt ein Brandschutzkonzept für die Neubaumaßnahme zu erstellen.
2 Aufgabe und Inhalt des Brandschutzkonzeptes
Dieses Brandschutzkonzept dient der Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung der Erfüllung der Anforde-
rungen nach den Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der erlassenen
Vorschriften auf Grundlage der Bauordnung.
Es dient im Besonderen auch den Begründungen bei Abweichungen von Abforderungen der
NBauO und des aufgrund der NBauO erlassenen Vorschriften.
Es ist somit ein zusätzlicher Bautechnischer Nachweis, im öffentlichen Recht, der NBauO nach §51,
Absatz 1, Punkt 18.
Es ist keine Bauplanung im Sinne einer Werkplanung gemäß HOAI oder anderer Anforderungen des
privaten Rechtes. Es ersetzt nicht die Anforderungen an den Inhalt der Bauzeichnungen des Ent-
wurfsverfassers.
Auf die Nennung von Normen wird so weit wie möglich verzichtet. Grund hierfür ist der ständige
Wandel im Normenwesen. Für die Einhaltung der technischen Anforderung sind die Planer ver-
pflichtet, die anerkannten Regeln zu berücksichtigen. Dies bedeutet nicht, dass Hinweise in den
Normen auch bauordnungsrechtliche Auswirkungen haben. Vielmehr geht es um die Sicherheit
der Funktionen.
Arbeitsschutzrechtliche Angaben und Anforderungen sind nicht Bestandteil dieses Brandschutz-
konzeptes. Der Betreiber, Nutzer muss die Anforderungen weiter gesetzlicher bzw. versicherungs-
technischer Vorgaben berücksichtigen.
Auch andere Privatrechtlichen Anforderungen, welche sich zum Beispiel aus den anerkannten Re-
geln der Technik ergeben müssen durch die „am Bau Beteiligten“ gemäß NBauO berücksichtigt
werden. Sie sind nicht Inhalt dieses Brandschutzkonzeptes.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 7 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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3 Darstellung der Abweichungen in den Plänen und deren Anzahl
Die Abweichungen sind im Text numerisch aufgeführt. Zum besseren Überblick sind die Bereiche
der Abweichungen in den Plänen durch orangefarbene Punkte mit Nummerierung versehen.
Es sind 8 Abweichungen zu beantragen.
4 Anmerkung zum Planungsstand
Die vorliegende Version 1.00 dient als bautechnischer Nachweis als zusätzliche Unterlage zum
Bauantrag.
Diese Version beinhaltet alle abschließenden Festlegungen der Genehmigungsplanung. Sie dient
somit den zuständigen Behörden als Grundlage zur Prüfung, ob die brandschutztechnischen ge-
setzlichen Anforderungen durch den Gesetzgeber erfüllt sind bzw. bei Abweichung eine ausrei-
chende Kompensation vorhanden ist.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 8 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Hinweise zur Bauteilklassifikation nach NBauO
Tabelle 1: Bauteilklassifizierungen nach DIN EN 13501
Bauaufsichtliche Anforderung Nationale Klassifizierung Europäische Klassifizie- nach DIN 4102 rung nach DIN EN 13501
Tragende Bauteile
Brandwand F 90-A+M REI 90-M
Feuerbeständig F 90 REI 90
Hochfeuerhemmend F 60 REI 60
Feuerhemmend F 30 REI 30
Nichttragende Bauteile
Brandwand F 90-A+M EI 90-M
Feuerbeständig F 90 EI 90
Hochfeuerhemmend F 60 EI 60
Feuerhemmend F 30 EI 30
Nichttragende Außenwände
Feuerbeständig W 90 E 90
Hochfeuerhemmend W 60 E 60
Feuerhemmend W 30 E 60
Unterdecken
Feuerbeständig F 90 EI 90
Hochfeuerhemmend F 60 EI 60
Feuerhemmend F 30 EI 30
Klassifizierungskriterien für Bauteile nach DIN EN 13501
R Tragfähigkeit
E Raumabschluss
I Wärmedämmung
M Mech. Einwirkung auf Wände (Stoß)
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 9 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Tabelle 2: Klassifizierungen von Abschlüssen nach DIN EN 13501
Europäische Klassifi- Nationale Klassifizierung nach Bauaufsichtliche Anforderung zierung nach DIN EN DIN 4102 13501
Türen
Feuerbeständig, rauchdicht und T 90-RS EI290-S200C5 selbstschließend
Feuerbeständig, dicht und T 90 EI290-SaC5 selbstschließend
Hochfeuerhemmend, rauch- T 60-RS EI260-S200C5 dicht und selbstschließend
Hochfeuerhemmend, dicht und T 60 EI260-SaC5 selbstschließend
Feuerhemmend, rauchdicht T 30-RS EI230-S200C5 und selbstschließend
Feuerhemmend, dicht und T 30 EI230-SaC5 selbstschließend
Rauchdicht und selbstschlie- RS S200C5 ßend
dicht und selbstschließend DS+SS SaC5
dichtschließend DS Sa
Brandschutzverglasungen
Feuerbeständig F 90 EI 90
Hochfeuerhemmend F 60 EI 60
feuerhemmend F 30 EI 30
Raumabschließend feuer- be- G 90 E 90 ständig
Raumabschließend hochfeuer- G 60 E 60 hemmend
Raumabschließend feuerhem- G 30 E30 mend
Klassifizierungskriterien für Abschlüsse nach DIN EN 13501 R Tragfähigkeit Sa Begrenzung der Rauchdurch- lässigkeit bei Raumtempera- tur
E Raumabschluss S200 Begrenzung der Rauchdurch- lässigkeit auch bei 200°C
I Wärme-däm- C5 Selbstschließende Eigenschaft mung
M Mech. Einwirkung I2 Wärmedämmungskriterium auf Wände (Stoß)
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 10 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Tabelle 3: Baustoffklassen nach DIN EN 13501
Zusatzanforderungen
Nationale Europäische Bauaufsichtliche Kein bren- Klassifizierung Klassifizierung nach Anforderung Kein nendes Ab- nach DIN 4102 DIN EN 13501 Rauch fallen/Ab- tropfen
A1 A1 X X nichtbrennbar A2 A2-s1,d0 X X
B-s1, d0 B1 X X oder C-s1,d0
A2-s2,d0 X oder A2-s3,d0
B-s2,d0 X oder B-s3,d0
C-s2,d0 X oder C-s3,d0 schwerent- flammbar A2-s1,d1 X oder A2-s1,d2
B-s1,d1 X oder B-s1,d2
C-s1,d1 X oder C-s1,d2
A2-s3,d2 oder B-s3,d2 oder C-s3,d2
D-s1,d0 B2 X oder D-s2,d0
D-s3,d0 X oder E normalent- D-s1,d1 flammbar oder D-s2,d1
D-s3,d1 oder D-s1,d2
E-d2
leichtentflamm- B3 F bar
Klassifizierungskriterien für Baustoffe nach DIN EN 13501
A Kein Beitrag zum s1 Geringe Rauchentwicklung Brand
B Sehr begrenzter Bei- s2 Mittlere Rauchentwicklung trag zum Brand
C Begrenzter Beitrag s3 Hohe Rauchentwicklung bzw. Rauch- zum Brand entwicklung nicht geprüft
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 11 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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D Hinnehmbarer Bei- d0 Kein brennendes Abtropfen/Abfallen trag zum Brand innerhalb von 600 Sekunden
E Hinnehmbares d1 Kein brennendes Abtropfen/Abfallen Brandverhalten mit einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekunden innerhalb von 600 Sekun- den
F Keine Leistung fest- d2 Keine Leistung festgestellt zustellen
Tabelle 4: Klassifizierung von Sonderbauteilen nach DIN EN 13501
Nationale Europäische Bauaufsichtliche Anforderung Klassifizierung nach Klassifizierung nach DIN 4102 DIN EN 13501
Kabelabschottungen
Feuerbeständig S 90 EI 90
Hochfeuerhemmend S 60 EI 60
Feuerhemmend S 30 EI 30
Rohrabschottungen
Feuerbeständig R 90 EI 90
Hochfeuerhemmend R 60 EI 60
Feuerhemmend R 30 EI 30
Brandschutzklappen
Feuerbeständig K 90 EI 90 (veho i↔o)-S
Hochfeuerhemmend K 60 EI 60 (veho i↔o)-S
Feuerhemmend K 30 EI 30 (veho i↔o)-S
Lüftungsleitungen
Feuerbeständig L 90 EI 90 (veho i↔o)-S
Hochfeuerhemmend L 60 EI 60 (veho i↔o)-S
Feuerhemmend L 30 EI 30 (veho i↔o)-S
Installationskanäle und-schächte
Feuerbeständig I 90 oder L 90 oder F 90 EI 90 (veho i↔o)-S
Hochfeuerhemmend I 60 oder L 60 oder F 60 EI 60 (veho i↔o)-S
Feuerhemmend I 30 oder L 30 oder F 30 EI 30 (veho i↔o)-S
Funktionserhalt
90 Minuten E 90 P 90
60 Minuten E 60 P 60
30 Minuten E 30 P 30
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 12 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Klassifizierungskriterien für Sonderbauteile nach DIN EN 13501
E Raumabschluss
I Wärmedämmung
ve,ho Vertikaler und horizontaler Einbau
i↔o in ↔ out: Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer
S Begrenzung der Rauchdurchlässigkeit
5 Verwendete Abkürzungen
Im Brandschutzkonzept verwendete Abkürzungen
NBauO - Niedersächsische Bauordnung
BauPrüfVO - Verordnung über bautechnische Prüfungen
LAR - Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
LüAR - Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
6 Beurteilungsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien)
Die im Folgenden aufgelisteten Gesetze und Regelwerke bilden die Grundlage des Brandschutz-
konzeptes:
/G1/ Niedersächsische Bauordnung (NBauO) – vom 3. April 2012
/G2/ Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
/G3/ Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
/G4/ Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-
NBauO) – vom 26. September 2012
Als weitere Grundlage dient der Erlass zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für
das Land Niedersachsen in der Fassung April 2022.
Die Technischen Baubestimmungen (DIN-Normen, Richtlinien etc.) sind entsprechend VV TB (Nie-
dersachsen) in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu beachten. Es gelten immer die zum Zeit-
punkt der Erstellung des Brandschutzkonzeptes gültigen Gesetze und Verordnungen/Richtlinien.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 13 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum
7 Planunterlagen
Hinweis:
Für die Werkplanung der einzelnen Gewerke sind die zum Zeitpunkt der Erstellung/Genehmigung
des Brandschutzkonzeptes anerkannten Regeln der Technik maßgebend.
Zur Verfügung gestellte Unterlagen (Stand 30.06.2023)
/A1/ Grundriss UG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_-2_1v1___1.200
/A2/ Grundriss SG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_-1_1v1___1.200
/A3/ Grundriss EG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_00_1v1___1.200
/A4/ Grundriss 1.OG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_01_1v1___1.200
/A5/ Grundriss 2.OG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_02_1v1___1.200
/A5/ Grundriss 3.OG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_03_1v1___1.200 (Dachaufsicht)
/A6/ Grundriss 4.OG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_04_1v1___1.200 (Hubschrauberlandeplatte)
/A7/ Lageplan ZLD01-21_GP_GL_--_AA_GS_048_C_1.500
8 Bauliche Beschreibung
Die bauliche Anlage besteht insgesamt aus 4 Geschossen oberhalb der Erschliessungsebene.
Oberhalb des Flachdaches wird ein Hubschrauberlandeplatz errichtet. Auf der Ebene des Hub-
schrauberlandeplatzes sind keine Aufenthaltsräume vorgesehen. Unterhalb der Geländeoberflä-
che befindet sich ein Untergeschoß.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 14 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum
Bild: Schnitte A-A und B-B durch das Gebäude Zentralklinik
Die Ebenen U1, SG und EG bilden durch ihre Ausdehnungen eine sogenannte Breitfußanlage.
Darüber befinden sich zwei weitere Ebenen, in denen überwiegend Bettenstationen vorgesehen
sind. Ab dem 1. Obergeschoss wird die zentrale Dachfläche zum Dachgarten.
9 Baurechtliche Einstufung
Bei der baulichen Anlage handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 gemäß §2
NBauO.
10 Abstimmungstermine
Zur Besprechung brandschutztechnisch relevanter Punkte fanden verschiedene Vorgespräche
mit der Bauaufsicht und der Brandschutzdienststelle statt.
/O1/ Datum: 24.10.2022
Ort: Klinik Diepholz, Konferenzraum 3.OG
Teilnehmer: Hr. Meyer- Hanschen (Stadt Twistringen)
Hr. Krebs (Stadt Twistringen)
Fr. Tammen (LKDH)
Hr. Wessels (LKDH)
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 15 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum
Hr. Wiegmann (LKDH)
Fr. Kleffmann (LKDH)
Hr. Lorenz (GF KLD)
Fr. Kaiser (KLD)
Fr. Ebenthal (PD KLD)
Hr. Euler (ENDERA-Gruppe)
Hr. Möller (IB Sondermann + Möller)
Hr. Schwarz (GP LUDES)
/O2/ Datum: 06.03.2023
Ort: Klinik Diepholz, Konferenzraum 3.OG
Teilnehmer: Hr. Wiegmann (LKDH)
Hr. Wessels (LKDH)
Hr. Krebs (Stadt Twistringen)
Fr. Kleffmann (LKDH)
Fr. Sandkuhl (LKDH)
Fr. Rosenberger (LKDH)
Fr. Reiners (LKDH)
Hr. Lorenz (GF KLD)
Hr. Busch (TL KLD)
Fr. Arkenberg (PL KLD)
Hr. Tschech (Pinavaplan)
Hr. Legner (IB Rieker)
Hr. Möller (IB Sondermann + Möller)
Hr. Schwarz (GP LUDES)
/O3/ Datum: 17.04.2023
Ort: Klinik Diepholz, Konferenzraum 3.OG
Teilnehmer: Hr. Wiegmann (LKDH)
Hr. Wessels (LKDH)
Fr. Kleffmann (LKDH)
Hr. Lorenz (GF KLD)
Hr. Busch (TL KLD)
Fr. Avram (KLD)
Hr. Meyerhof (KLD)
Hr. Tschech (Pinavaplan)
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 16 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Hr. Legner (IB Rieker)
Hr. Möller (IB Sondermann + Möller)
Hr. Schwarz (GP LUDES)
Der Termin diente dazu, die offenen Punkte aus dem Termin vom 06.03.2023 abzustimmen, um
diese im Zuge der Finalisierung der Entwurfsplanung und Erarbeitung der Genehmigungsplanung
entsprechend berücksichtigen zu können.
Die Ergebnisse der Abstimmung sind in das vorliegende Brandschutzkonzept eingeflossen.
11 Abmessungen
Die maximalen Ausdehnungen der Breitfußanlage betragen ca. 145 m in nord-süd Richtung und
77 m in ost-west Richtung.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 17 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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12 Beschreibung der Nutzung
Folgende Nutzungen sind in den Ebenen vorhanden:
| Ebene | |||
|---|---|---|---|
| E4 | Technik | Hubschrauberlandeplatz | |
| E3 | Technik | ||
| E2 | Allgemeinpflege | ||
| E1 | Geriatrie Palliativmedizin Allgemeinpflege | Dachgarten | |
| E0 | Allgemeinpflege Rettungsdienst Labor Personalspeise- Versorgung Verwaltung | Entbindung Wöchnerinnenstation Arztdienst Seelsorge und Sozial- dienst | |
| U1 | Notfallaufnahme ZNA Diagnostik Endoskopie Sterilgutversorgung OP-Bereich | Behandlung Untersuchung Bereitschaftsdienst Arztdienst | |
| U2 | Technik | Personalumkleiden Speiseversorgung Logistik | Archiv Lüftungszentrale Elektroversorgung |
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 18 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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13 Nutzungsbeschreibung / Risikobewertung
13.1 Grundlagen einer Risikomanagements im Krankenhaus
Grundsätzlich gibt es in einem Krankenhaus eine Vielzahl von Nutzungsarte. Hieraus ergeben sich
unterschiedliche Risikostufen für die Patienten, Mitarbeiter und Besucher.
Aus den unterschiedlichen Nutzungen in den einzelnen Bereichen ergeben sich auch unter-
schiedliche brandschutztechnische Anforderungen an die Rettungswegeausbildung, Rauch- und
Brandabschnitte in den jeweiligen Bereichen, um den Personenschutz sicherzustellen.
Während die Besucher in der Regel als mobile Personen eingestuft werden können, sind im Be-
reich der Normalstationen in der Regel ca. 30 % der Patienten nicht in der Lage sich selbst in Si-
cherheit bringen zu können. Im OP-Bereich muss davon ausgegangen werden, dass 100% der
Patienten sich nicht selbst in Sicherheit bringen können.
Die immobilen Patienten sind auf fremde Hilfe im Brandfall angewiesen. Neben den technischen
Risiken sind die medizinischen und gesundheitlichen Situationen im Falle einer Räumung oder Eva-
kuierung zu betrachten. Zusätzlich müssen bei einer Räumung von Bereichen die Patienten in an-
dere Bereiche des Krankenhauses verlegt werden, in denen die medizinischen Einrichtungen zur
weiteren Versorgung zur Verfügung stehen.
Eine wesentliche Voraussetzung für Maßnahmen im Brandfall ist, dass das Krankenhauspersonal
die Rettung von Patienten im Brandfall vor Eintreffen der Feuerwehr durchführt. Hierfür sind im
Brandfall besondere Maßnahmen für die horizontale Evakuierung durch die Selbsthilfekräfte des
Personals erforderlich. Eine Brandschutzordnung und ein Evakuierungskonzept sind für die Organi-
sation der Rettung von Patienten im Brandfall erforderlich. Die nicht ortskundigen und auf Hilfe
angewiesenen Patienten werden vom ortskundigen Krankenhauspersonal betreut und im Gefah-
renfall begleitet.
Die unterschiedlichen Nutzungen in den Funktionsbereichen und Betten-/Pflegebereichen erfor-
dern differenzierte Betrachtungen der brandschutztechnischen Anforderungen.
In den Betten-/Pflegebereichen befindet sich im Brandfall eine hohe Anzahl zu evakuierender
Personen.
Bei der Planung von Krankenhäusern muss eine hohe Verantwortung auf den betrieblichen und
organisatorischen Brandschutz gelegt werden.
Eine Brandausbreitung über die Fassade in andere Geschosse muss vermieden wer-den. Kranken-
häuser sollen auch nach einem Brandereignis weiter in Betrieb bleiben. Die Gesamträumung ei-
nes Krankenhauses soll grundsätzlich vermieden werden.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 19 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Besucher
Besucher sind in der Regel nicht ortsunkundig. Für diese Personen sind die baurechtlichen Anfor-
derungen an Ausbildung von Rettungswegen aufgrund der Personenzahlen in Verbindung mit
einer Brandmeldung und Alarmierung ausreichend.
Patienten
Auch die Patienten sind in der Regel nicht ortskundig. Für die mobilen Patienten besteht über die
für die Besucher geplanten Rettungswege die Möglichkeit der Selbstrettung. Die immobilen Pati-
enten müssen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerettet werden. Um dies zu ermögli-
chen ist eine frühe Branderkennung mit Alarmierung des zur Verfügung stehenden Personal ent-
scheidend für den Erfolg der Rettung der Patienten im Brandfall. Damit die Räumungszeiten aus-
reichend kurz sind, ist eine horizontale, schwellenlose Verschiebung der Patienten in einen siche-
ren geschossgleichen Bereich (Brandabschnitt) erforderlich.
13.2 Brandschutzbereiche/Brandabschnitte
Die Brandschutzbereiche sind Bereiche im Krankenhaus, welche als sichere Bereich zur Unterbrin-
gung von Liegendkranken dienen. Im Gefahrenfall können die Patienten aus einem durch ein
Brandereignis betroffenen Bereich in einen anderen Brandabschnitt verschoben werden. Damit
eine Verlegung der Patienten mit einem Bett in kurzer Zeit möglich ist, muss eine ebenen gleiche
horizontale Verlegung gewährleistet werden.
13.3 Rauchabschnitte
Rauchabschnitte dienen der Behinderung einer schnellen Rauchausbreitung im Gebäude und
somit im Wesentlichen der Sicherstellung des Personenschutzes in der Entstehungsphase eines
Brandes. Da zum Zeitpunkt einer Brandentstehung mit geringen Temperaturen gerechnet werden
kann, sind hier Bauteile aus nichtbrennbaren Bauteilen ohne Nachweis einer feuerwiderstands-
klasse ausreichend.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 20 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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13.4 Pflegebereiche
Pflegebereiche sind in diesem Projekt die Pflegestationen in den Ebenen E0 bis E2. Die Pflegebe-
reiche dienen der Unterbringung der Patienten. Sie sind von anderen Bereichen abgetrennt und
stehen unmittelbar mit anderen Brandschutzbereichen in Verbindung.
In Teilbereichen der Pflege sind Pflegebereiche als Raumgruppe ohne notwendigen Flur geplant.
Hier sind offene Pflegestützpunkte vorgesehen. Da die Pflegestützpunkte nicht als Räume mit be-
sonderen Gefahren gelten ist der Verzicht auf einen notwendigen Flur vertretbar, wenn sich in
dem Pflegebereich eine geringe Anzahl von Räumen mit Patienten befindet. Im vorliegenden Fall
befinden sich maximal 16 Patientenbetten in einer Raumgruppe. Die geringe Patientenzahl in
Kombination mit dem anwesenden Personal kann eine Evakuierung des Bereiches in kurzer Zeit
erfolgen. Zur möglichen Entrauchung der Flure stehen öffenbare Fenster zur Außenfassade zur
Verfügung.
13.5 Untersuchungs- und Behandlungsbereiche
Untersuchungs- und Behandlungsbereiche sind Funktionseinheiten in denen Raumgruppen zu-
sammengefasst sind und in denen keine notwendigen Flure im Sinne der NBauO vorhanden sind.
Hier wird der Personenschutz durch eine hohe Personaldichte in Verbindung mit einer Brandfrüh-
erkennung und Alarmierung sichergestellt.
13.6 Funktionsbereiche / Sonderbereiche
Zu den Sonderbereichen zählen die OP-Bereiche, die Aufwachbereiche, die Stationen für Inten-
sivpflege und IMC und der Neonatologie.
In diesen Bereichen sind die Patienten in der Regel nicht in der Lage sich an einer Rettung zu be-
teiligen. Durch den hohen medizinischen und technischen Sicherheitsstandard in diesen Berei-
chen besteht ein geringes Brandrisiko. Durch das ortskundige und mit den Gefahren ver-
traute/geschulte Personal wird den Gefahren in diesen Bereichen wirkungsvoll begegnet.
Da die Funktionsbereiche abgeschlossene Sonderbereiche sind, ist gewährleistet, dass nur be-
rechtigte Personen Zugang zu diesen Bereichen erhalten.
Patienten in Operations- und Intensivabteilungen sind an lebenserhaltenden medizinisch elektri-
schen Geräten angeschlossen. Bei plötzlichem Eindringen von Rauch, Ausfall der Strom- oder me-
dizinischen Gasversorgung sind diese Patienten hochgradig gefährdet. Deshalb sind ausrei-
chende Maßnahmen gegen äußere Brandeinwirkungen zu treffen. Durch die Realisierung von
mehreren Rauchabschnitten wird dieses Schutzziel erreicht.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 21 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Die Anweisung zur Räumung eines OP-Bereichs oder Intensivpflegebereichs ist eine sehr sensible
Entscheidung, da beim Brand auch das jeweilige Krankheitsbild des Patienten berücksichtigt wer-
den muss. Für eine Evakuierung müssten die Gefahren durch ein Schadensfeuer für den Patienten
größer sein als das durch eine Evakuierung verbundene medizinische Risiko. Im Brandfall ist hier
die Schnittstelle zwischen dem Ärztlichen Leiter, der die Risikobeurteilung für die Patienten durch-
zuführen hat, und dem Einsatzleiter der Feuerwehr, der die Brandbekämpfung respektive die Aus-
breitung des Feuers abschätzen muss, erforderlich.
Oft kann die Evakuierung der Patienten nur mit den medizinischen Apparaturen erfolgen. Die Vor-
bereitung für den Transport eines Patienten dauert in der Regel mehr als 30 Minuten und liegt bei
einem Zeitraum, welcher die üblichen Rettungswegzeiten in anderen Gebäudearten weit über-
steigt. Dazu kommt, dass die Patienten in Bereiche verlegt werden müssen, in denen die medizini-
sche Versorgung für einen längeren Zeitraum sichergestellt werden kann.
Eine Räumung des OP-Bereichs kann in Abstimmung mit der Ärztlichen Leitung phasenweise er-
folgen. Dabei befinden sich die Patienten in einem „geschützten“ OP-Raum. Dieser Raum wird
durch die Lüftungsanlage mit E90-Verkabelung ständig im Überdruck gehalten. Des Weiteren sind
alle lebenserhaltenden Systeme gemäß DIN VDE 0100-710 mit einer 24-h-Ersatzstromquelle ver-
bunden. Zusätzlich können die lebenserhaltenden Systeme mit Druckluft betrieben werden. Durch
diese Einrichtungen kann auch in einem Brandfall der OP-Betrieb für eine gewisse Zeit im Brandfall
weiterbetrieben werden.
Skizze OP (Schematisch):
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 22 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Positiv wirkt sich in diesen Bereichen das Verhältnis von Mitarbeitern und Patienten aus. Die Mit-
arbeiterzahl in diesen Bereichen ist hoch und es kann davon ausgegangen werden, dass das Per-
sonal ortskundig und mit den Gefahren vertraut sind. Gleiches gilt auch für den Bereich der Not-
fallaufnahme und Diagnostik
13.7 Bereiche der Versorgung, Entsorgung und Technik
In den Bereichen gibt es übliche Risiken, welche durch die Art der Handlungen entstehen. Hier
sind die baurechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen des Gesetzgebers ausrei-
chend für die Sicherstellung der Schutzziele.
13.8 Magistrale
Die Magistrale wird über zwei Geschosse mit einer offenen Verbindung im Eingangsbereich ge-
plant. Hier befinden sich auch zwei nichtnotwendige Treppe. Die Halle wird in drei Brandab-
schnitte unterteilt. Zusätzlich befinden sich Trennwände zu den übrigen Bereichen der baulichen
Anlage in feuerbeständiger Bauweise.
14 Löschwasserversorgung
Für die Neubaumaßnahme ist ein Löschwasserversorgung erforderlich.
Eine Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz ist gemäß Angaben der
OOWV nicht möglich. Aus diesem Grund wird eine Löschwasserbevorratung auf dem Gelände
hergestellt. Zusätzlich wird durch die Feuerwehr ein Löschwasserbrunnen als mögliche Redundanz
gefordert. Seitens der Feuerwehr wird einer Löschwasserbevorratung von 295 m³ unter Berücksich-
tigung des zusätzlichen Löschwasserbrunnens zugestimmt. Einzelheiten zur Planung und Ausfüh-
rung des Löschwasserbrunnens werden durch die Errichter Firma abgestimmt.
Seitens der Feuerwehr wird für die gesicherte Löschwasserversorgung eine Löschwassermenge
von 192 m³/h für den abwehrenden Brandschutz gefordert. Ziel ist eine Löschwasserversorgung
von 96 m³/h für einen Zeitraum von 1 Stunde an 2 Hydranten gleichzeitig.
Auf dem Gelände werden umlaufend sechs Hydranten angeordnet. Einzelheiten können dem
Lageplan und den Unterlagen des Planers der Trink- und Löschwasserversorgung entnommen
werden.
Zusätzlich sind die Planungshinweise für den Hubschrauberlandeplatz von Dipl.-Ing. Mathias M.
Lehmann mit Datum 11.06.2022 bei der Planung zu berücksichtigen.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 23 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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15 Löschwasserrückhaltung
Es sind keine Angaben zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen bekannt. Für den Neubau
sind somit keine Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung erforderlich. Angaben zur Löschwasser-
rückhaltung sind nicht Gegenstand dieses Konzeptes.
Zusätzlich sind die Planungshinweise für den Hubschrauberlandeplatz von Dipl.-Ing. Mathias M.
Lehmann mit Datum 11.06.2022 bei der Planung zu berücksichtigen.
16 Zufahrten, Durchfahrten, Bewegungsflächen, Eingänge für die Feuerwehr
16.1 Zufahrten und Durchfahren
Für den Neubau wird eine Feuerwehrzufahrt geplant. Die Zufahrtsmöglichkeiten sind im Lageplan
des Landschaftsplaners dargestellt.
Durchfahrten sind nicht geplant.
16.2 Bewegungsflächen
Im Bereich der geplanten Treppenräume sind Bewegungsflächen für die Einsatzfahrzeuge vorge-
sehen. Aufstellflächen für ein Hubrettungsfahrzeug sind nicht erforderlich.
Einzelheiten können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
16.3 Eingänge für die Feuerwehr
Die Zugänge für die Einsatzkräfte der Feuerwehren befinden sich an den Treppenräumen und in
der Nähe der Aufzugsanlagen und dem Eingangsbereich.
Einzelheiten können den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 24 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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17 System der äußeren und inneren Abschottung
17.1 Gebäudetrennwände
Zur Sicherstellung des Personenschutzes (Sichere Bereiche zur Räumung von liegend Kranken) und
der Möglichkeit der wirksamen Brandbekämpfung werden Gebäudetrennwände (innere Brand-
wände) erstellt. Die Gebäudetrennwände sind als Brandwände in feuerbeständiger Bauweise mit
zusätzlicher mechanischer Beanspruchung vorgesehen.
Der Verlauf der Wände den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.
17.2 Brandabschnitte
17.2.1 horizontal
Jedes Geschoß bildet einen eigenen Brandabschnitt. Durch die Anordnung von größeren Brand-
überschlagswegen wir sichergestellt. Das ein Brandüberschlag wirkungsvoll verzögert wird.
Einzelheiten werden unter dem Punkt Außenwände beschrieben.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 25 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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17.2.2 vertikal
Zusätzlich zu den horizontalen Brandabschnitten werden die einzelnen Geschosse durch Brand-
wände in Brandabschnitte unterteilt.
Der Verlauf der Wände den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.
Durch die Unterteilung ergeben sich folgende Brandabschnittsgrößen:
| Ebene | Nord | Mitte | Mitte | Mitte | Süd | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| m² | m² | m² | m² | m² | |||||||||||||
| E4 | |||||||||||||||||
| E3 | |||||||||||||||||
| E2 | 1445 | 1555 | |||||||||||||||
| 730 | 730 | ||||||||||||||||
| 1045 | 1180 | ||||||||||||||||
| E1 | 1400 | 1555 | |||||||||||||||
| 700 | 730 | ||||||||||||||||
| 1060 | 1250 | ||||||||||||||||
| E0 | 1860 | 1550 | |||||||||||||||
| 920 | 1270 | 1360 | |||||||||||||||
| 1570 | |||||||||||||||||
| U1 | 1070 | 2615 | 1055 | ||||||||||||||
| 690 | 2505 | 1380 | |||||||||||||||
| 1155 | 1080 | ||||||||||||||||
| U2 | 1855 | 2345 | 850 | ||||||||||||||
| 1440 | 2400 | 1095 |
Legende
Pflege
Eingangshalle
Funktionsbereich
Lüftungszentralen und Technik
Umkleiden
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 26 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Abweichung 1:
Abweichung von § 8, Absatz 2, Punkt 2 – DVO-NBauO:
In den Pflegegeschossen (1.OG – 2.OG) liegen die maximalen Brandabschnittslängen bei ca.
80,00 m bei einer maximalen Brandabschnittsgröße von jeweils 1.555 m².
Begründung:
Gemäß NBauO ist eine Brandabschnittslänge von 40 m zulässig. Hierdurch ergibt sich eine maxi-
male Brandabschnittsgröße von 1.600m². Der Verlauf des Brandabschnitts ist funktionstechnisch
erforderlich. Durch die Gebäudestruktur mit dem Innenhofbereich ist die vorhandene Brandab-
schnittsgröße mit 1.550 m² kleiner als die maximal zulässige Größe. Zusätzlich werden die Brandab-
schnitte, durch feuerbeständige Trennwände bzw. Rauchabschnittswände, in Brandschutzteile
mit einer Fläche unter 800m² unterteilt. Hierdurch, und durch die wesentliche Verwendung von
nichtbrennbaren Baustoffen (zulässig wären im Bereich außerhalb der Rettungswege schwerent-
flammbare Baustoffe) wird einer schnelle Brandausbreitung wesentlich behindert.
Abweichung 2:
Abweichung von § 8, Absatz 2, Punkt 2 – DVO-NBauO:
In den funktionsbildenden Geschossen (SG – EG) liegen die maximalen Brandabschnittslängen
bei 82,00 m (SG) bzw. 79,00 m (EG) bei einer maximalen Brandabschnittsgröße von 2.615 m² im
SG und 1.860 m² im EG. Zudem sind im Bereich der Magistrale insgesamt drei Freitreppen mit je-
weils einer offenen Verbindung über zwei Geschosse geplant.
Begründung:
Gemäß NBauO ist eine Brandabschnittslänge von 40 m zulässig. Hierdurch ergibt sich eine maxi-
male Brandabschnittsgröße von 1.600 m². Der Verlauf des Brandabschnitts ist funktionstechnisch
erforderlich. Zusätzlich wird der Brandabschnitt durch feuerbeständige Trennwände bzw. Rauch-
abschnittswände unterteilt. Hierdurch, und durch die wesentliche Verwendung von nichtbrenn-
baren Baustoffen (zulässig wären im Bereich außerhalb der Rettungswege schwerentflammbare
Baustoffe) wird einer schnelle Brandausbreitung wesentlich behindert. Die durch die Unterteilung
entstehenden Teilbereiche sind kleiner als 1.000 m².
(Fortsetzung auf der folgenden Seite)
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 27 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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(Fortsetzung Begründung Abweichung 2)
Durch die galerieartigen Bereiche der Magistrale im Sockelgeschoss als Verkehrsweg und die Ver-
kehrsflächen im Erd- und 1. Obergeschoss reduziert sich die Fläche mit Brandlasten wie folgt:
Magistrale Abschnitt 1 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen EG und 2.OG
-
Brandlastenbehaftete Fläche im EG = 410 m² - 272 m² Verkehrsfläche = 138 m²
-
Brandlastenbehaftete Fläche im 1.OG = 167 m² - 100 m² Verkehrsfläche = 67 m²
-
Brandlastenbehaftete Fläche im 2.OG = 183 m² - 105 m² Verkehrsfläche = 78 m²
Summe der brandlastbehafteten Fläche Magistrale Abschnitt 1 (EG – 2.OG) = 283 m²
Magistrale Abschnitt 2 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen SG und EG
-
Brandlastenbehaftete Fläche im SG = 1.130 m² - 577 m² Verkehrsfläche = 553 m²
-
Brandlastenbehaftete Fläche im EG = 920 m² - 531 m² Verkehrsfläche = 389 m²
Summe der brandlastbehafteten Fläche Magistrale Abschnitt 2 (SG – EG) = 942 m²
Magistrale Abschnitt 3 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen EG und 2.OG
-
Brandlastenbehaftete Fläche im EG = 190 m² - 134 m² Verkehrsfläche = 56 m²
-
Brandlastenbehaftete Fläche im 1.OG = 218 m² - 124 m² Verkehrsfläche = 94 m²
-
Brandlastenbehaftete Fläche im 2.OG = 220 m² - 124 m² Verkehrsfläche = 96 m²
Summe der brandlastbehafteten Fläche Magistrale Abschnitt 3 (EG – 2.OG) = 246 m²
Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Ausführung,
weil die Hallenabschnitte mit ihrer jeweiligen Fläche durch Brandwände und feuerbeständige
Trennwände gegenüber den übrigen Bereichen abgetrennt ist. Durch die sogenannte Schotten-
bildung wird das Risiko der Brandausbreitung wesentlich reduziert.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 28 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Abweichung 3:
Abweichung von § 8, Absatz 2, Punkt 2 – DVO-NBauO:
Im Untergeschoss befinden sich die Lüftungszentralen. Hier betragen die maximalen Brandab-
schnittslängen ca. 72,00 m bei einer maximalen Brandabschnittsfläche von 2.505 m².
Begründung:
Die geplanten Lüftungsanlagen sind für den Neubau erforderlich. Die Vorhaltung verschiedener
Luftmengen und Luftqualitäten erfordert einen hohen Flächenbedarf. Da die möglichen Brand-
gefahren von einem Brandereignis innerhalb der Lüftungsanlage ausgehen und die Brandgefah-
ren in der Lüftungszentrale selbst gering sind bestehen aus brandschutztechnischer Sicht keine
Bedenken gegen die Überschreitung der Brandabschnittslängen und -größen.
17.3 Gebäudetrennwände
Die erforderlichen Gebäudetrennwände werden als Brandwände in feuerbeständiger
Bauweise mit zusätzlicher mechanischer Beanspruchung vorgesehen.
17.4 Räume mit erhöhter Brandgefahr oder besondere Anforderungen
Räume mit erhöhter Brandgefahr werden durch feuerbeständige Wände abgetrennt. Einzelhei-
ten können den Plänen entnommen werden.
Räume mit erhöhter Brandgefahr sind
-
Lagerräume mit einer Größe von mehr als 20m²
-
Werkstätten
-
Wäschelager
-
Räume die als elektrische Betriebsräume zu bewerten sind
Folgende Räume werden nicht als Räume mit besonderen Brandgefahren bewertet
-
Geräteräume für medizinische Geräte und den dazugehörigen technischen Einrichtungen
-
Medizinische Laborräume, wenn die Bevorratung von Chemikalien und brennbaren Flüssig-
keiten in geschlossenen Schränken bzw. Sicherheitsschränken aufbewahrt werden
- Lagerräume bis 20m²
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 29 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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- Pflegestützpunkte mit aus betrieblichen Gründen offenen Bereichen zu den Rettungs- und
Verkehrswegen, wenn die Möblierung in der Bauart aus schwerentflammbaren Materialien
hergestellt werden.
-
Putzmittelräume
-
Stationsküchen, welche nicht als Kochküche dienen
Einzelheiten können den Plänen entnommen werden.
17.5 Räume mit erhöhter Brandgefahr dürfen nicht grösser als 400 m² sein
Räume mit erhöhter Brandgefahr sind wesentlich kleiner als 400m².
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 30 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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17.6 Rauchabschnitte
Die notwendigen Flure werden im Regelfall Rauchabschnitte mit weniger als 30m Länge unter-
teilt. Die Rauchabschnitte können den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen
werden.
Lediglich im Untergeschoss wird im Flur 1.-2.407 aus betrieblichen Gründen auf eine kleinteilige
Zonierung in Rauchabschnitte verzichtet.
Die maximale Rauchabschnittslänge liegt hier bei ca. 69 m. Durch die
Abweichung 4:
Abweichung von § 17, Absatz 4 – DVO-NBauO:
Im Untergeschoss wird die Magistrale als notwendiger Flur ausgebildet. Entgegen der Anforde-
rung des § 17 (4) DVO-NBauO liegt die maximale Rauchabschnittslänge hier bei ca. 69 m damit
mehr als 30 m.
Begründung und Kompensation:
Die Forderung nach einer Zonierung in maximal 30 m lange Rauchabschnitte resultiert aus dem
Tatbestand, dass flüchtende Personen maximal 15 m durch einen verrauchten Flurabschnitt bis
zum nächsten Rauchabschnitt flüchten sollen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gemäß Landes-
bauordnung eine Brandfrüherkennung vorausgesetzt wird, und dass die Rettungswege auch von
ortsunkundigen Personen nutzbar sein müssen.
Im vorliegenden Fall dient der betreffende Flurabschnitt der logistischen Versorgung. Bei den an-
wesenden Personen handelt es sich daher im Wesentlichen um ortskundiges Personal. Allgemei-
ner Besucherverkehr findet nicht statt.
Der betreffende Flurabschnitt im Untergeschoss (Flur 1.-2407) erstreckt sich über eine Fläche von
330 m² und verfügt über insgesamt 4 Ausgänge. Die maximale Wegstrecke bis zum nächsten
Rauchabschnitt liegt unter 25 m. Von den Ausgängen der Aufenthaltsräumen bis zum nächsten
Rauchabschnitt beträgt die Lauflänge unter 15 m. Hier werden die baurechtlichen Vorgaben da-
mit sogar erfüllt.
Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen gegen die Überschreitung der Rauchabschnittslänge
keine Bedenken, da über die Brandfrüherkennung mit einer frühen Räumung zu rechnen ist. Zu
dieser Phase ist der Flurabschnitt für die anwesenden Personen der betreffenden Räume noch
sicher nutzbar. Der angrenzende Funktionsbereich verfügt über einen zweiten baulichen Ret-
tungsweg.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 31 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
[Seite 32]
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18 Rettungswege
18.1 Horizontal
Alle erforderlichen Flucht- und Rettungswegen von Aufenthaltsräumen führen über zwei bauliche
Rettungswege. Diese führen in der Regel denselben Flur oder Gang.
Die Rettungswege führen zu notwendigen Treppenräumen, direkt ins Freie oder in sicher Berei-
che.
Abweichung 5:
Abweichung von § 13, Absatz 2 – DVO-NBauO:
Aufgrund der großen Abmessungen und den funktions- und betriebsbedingten Erfordernissen bei
der medizinischen Behandlung der Patienten ergeben sich in einigen Sonderbereichen Rettungs-
weglängen von bis zu 50,00m.
In den Pflegebereichen werden die Rettungsweglängen von 35,00m bis zum Treppenraum eben-
falls überschritten.
Begründung und Kompensation:
Im Gegensatz zur Landesbauordnung sind die Rettungswege durch zwei bauliche Rettungsweg
sicherzustellen. Durch die Anordnung von Brandschutzbereichen wird sichergestellt, dass bei ei-
nem Gefahrenfall ein Bereich erreicht wird, der vor Rauch und Feuer sicher ist. Die Rettungsweg-
längen betragen dann weniger als 30,00m.
18.1.1 Breite der Rettungswege
Die Rettungswegbreite beträgt mindestens 1,20m. Im Bereich der Intensiv- und Pflegestationen
beträgt die Breite mindestens 2,25 m.
Im Türbereich mindestens 0,90m. In Bereichen in denen Bettenverkehr stattfindet mindestens
1,20m.
Die Ausgänge ins Freie sind mindestens 1,20m breit.
18.1.2 notwendige Flure
Die vorhandenen Stichflure sind maximal 15m lang.
Die notwendigen Flure führen zu den notwendigen Treppen oder direkt ins Freie.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 32 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
[Seite 33]
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18.1.3 Gänge / nicht notwendige Flure
In den Raumgruppen und Funktionseinheiten befinden sich notwendige Rettungswege. Diese
Rettungswege sind keine notwendigen Flure im Sinne des Baurechtes.
Einzelheiten können den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.
18.2 Vertikal
18.2.1 Treppenräume und Treppen
Die Treppenräume sind nicht innenliegend. Sie werden nicht als Sicherheitstreppenräume herge-
stellt. Die Treppenräume sind durchgehende Treppenräume. Die Ausgänge der Treppenräume
ins Freie führen über Treppenraumerweiterungen mit Öffnungen zu Fluren und anderen Räumen.
Oder direkt ist freie.
18.3 Türen in Rettungswegen
Die Türen im Zuge der Rettungsweg schlagen in Fluchtrichtung auf. Bei Einbau von Schiebetüren
werden die baurechtlichen Anforderungen an Schiebtüren in Rettungswegen eingehalten.
18.4 Führung von Rettungswegen für Menschen mit Behinderungen
Alle Rettungsweg führen auf gleiche Ebene in sichere Bereiche. Zusätzliche Maßnahmen sind
nicht geplant.
19 Anforderungen an Bauteile
19.1 Tragende, trennende und aussteifende Bauteile
19.1.1 Allgemein
Allgemein bestehen die tragenden, trennenden und aussteifenden Bauteile aus feuerbeständig
Bauteilen, die aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt werden.
19.1.2 Gebäudetrennwände
Die Wände (Brandwände) werden in feuerbeständig auch unter zusätzlicher mechanischer Be-
anspruchung Bauweise hergestellt.
Die tragenden Massivdecken werden im Bereich der Gebäudetrennwände ohne zusätzliche Auf-
kantungen oberhalb der Rohdecke errichtet.
19.1.3 Elektrische Betriebsräume
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 33 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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19.1.4 Räume mit erhöhter Brandlast
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.1.5 Vorräume von Bettenaufzügen
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.1.6 Außenbauteile
Außenbauteile werden aus nicht brennbar ohne Feuerwiderstandsdauer hergestellt.
19.1.7 Raumabschließende Bauteile
Die Bauteile werden aus nichtbrennbaren Bauteilen und bis an die Bauteile der Außenwand bzw.
bis unter die Dachhaut geführt.
19.1.8 Treppenraumwände
Die Wände werden in feuerbeständig, auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung
Bauweise, hergestellt.
19.1.9 Flurtrennwände
Die Wände werden in feuerhemmender und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt. Sie wer-
den bis zur Rohdecke geführt.
19.1.10 Trennwände allgemein
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.1.11 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten b zw. Funktionseinheiten
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.1.12 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.1.13 Wände von Installationsschächten
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.1.14 Wände von Aufzugschächten
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.2 Geschossdecken
Die Decken werden feuerbeständig und aus nicht brennbaren Baustoffen hergestellt.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 34 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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20 Nichtragende Außenwände, Bekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden
20.1 Außenwände allgemein
Nichtragende Außenwände und nichtragende Teile von Außenwänden müssen aus nichtbrenn-
baren Baustoffen bestehen. Dies wird durch die bestehende Rohbaukonstruktion in Massivbau-
weise sichergestellt.
Die Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen dürfen einschließlich der
Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwerentflammbar sein. Im Bereich der Brandwände dür-
fen nur nichtbrennbare Baustoffe verwendet werden.
Gemäß der vorliegenden Planung sind im Zentralklinikum Fassadenelemente aus normalent-
flammbaren Baustoffen geplant.
Geplante Ausführung:
Oberfläche Holzfassade
Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen
Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen
Brüstungen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Beton bzw. Mauerwerk)
in der Feuerwiderstandsklasse Feuerbeständig
Brandsperren aus 2,0 mm Metall im Bereich der Fensterstürze
(Siehe auch Fassadenschnitt auf der nachfolgenden Seite)
Die tragende Stahlbetonkonstruktion erhält eine hinterlüftete und gedämmte Holzverschalung.
Die Tragkonstruktion und die Dämmung werden aus nicht brennbaren Materialien hergestellt. Die
Holzschalung und die Holzfenster bestehen aus Hartholz (z.B. skandinavische Lärche).
Der horizontale Brandüberschlag in den Pflegeebenen wird über die auskragenden Wartungsbal-
kone aus Sichtbeton sichergestellt. In den Sockelgeschossebene wird der Brandüberschlag durch
höhere (> 1,0m). Die Brüstungs- und Sturzbereiche in Stahlbeton gewährleistet.
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Abweichung 6:
Abweichung von § 6, Absatz 2 – DVO-NBauO:
Außenseitige Oberflächen und Bekleidungen von Außenwänden einschließlich der Dämmstoffe
und Unterkonstruktionen müssen schwerentflammbar sein. Für den Neubau ist abweichend von
der Landesbauordnung eine normalentflammbare Holzfassade geplant.
Bewertung:
Jedes Geschoß bildet einen eigenen Brandabschnitt. (Ausgenommen hiervon ist die offene Ge-
schossverbindung im Bereich der Magistrale)
Durch die Anordnung von größeren Brandüberschlagswegen wir sichergestellt. Das ein Brand-
überschlag wirkungsvoll verzögert wird. Die Anforderungen verhindern bei einem Brandereignis
nicht den Brandüberschlag vom Brandgeschoß in das darüberliegende Geschoß.
Eine absolute Verhinderung des Brandüberschlages ist somit nicht gefordert.
Die Relativierung liegt darin, dass der Brandüberschlag von Geschoss zu Geschoss „ausreichend
lang“ und nicht „unbegrenzt“ zu verhindern ist.
Ein Brand in zwei Geschossen wird in Deutschland grundsätzlich akzeptiert
Der Gesetzgeber erwartet also, dass der Betreiber einer Klink in der Lage ist, den vom Brand be-
troffenen Bereich zu evakuieren und danach die Personen aus dem darüberliegenden Bereich zu
räumen.
Auch die Feuerwehr muss von einer Brandbekämpfung in zwei Geschossen ausgehen. Es sind
keine Ereignisse oder taktischen Änderungen beim Feuerwehreinsatz bekannt, die gestiegene
Forderung rechtfertigen würden.
(Fortsetzung auf der folgenden Seite)
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 37 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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(Fortsetzung Begründung Abweichung 6)
Betrachtet man die Fassadenkonstruktion genauer, so kann man den Zeitraum berechnen:
(Fortsetzung auf der folgenden Seite)
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 38 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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(Fortsetzung Begründung Abweichung 6)
Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass ein Brand über eine Gebäudeaußenwand, bei
nicht brennbaren Materialien
ca. 15 Minuten bis zum Austritt aus dem Brandgeschoss braucht,
weitere 10 Minuten dauert es bis zum Überschlag in das darüber liegende Stockwerk
und zusätzliche 15 Minuten vergehen, bis das Feuer aus dem Geschoss über dem Brandgeschoss
schlägt.
Bis der Brand zum folgenden, also zum 3.Geschoss überschlägt, vergehen folglich rund 50 Minu-
ten.
Diese Zeit ist absolut ausreichend, um im 2.Stockwerk mit einem Löschangriff zu beginnen und da-
mit den Brandüberschlag ins 3. Geschoss zu verhindern.
Bei einer Fassadenkonstruktion ohne Brüstungen ist die Zeit für den Brandüberschlag nochmals um
5 Minuten zu reduzieren.
Sucht man nach Lösungen, um den Brandüberschlag zeitlich zu verlängern, so bitten sich fol-
gende Varianten an
- Brüstungen aus nichtbrennbaren Baustoffen mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten
und einem Brandüberschlagweg von 1,00m.
- Auskragende Stahlbetondecken mit einer Feuerwiderstandklasse von 90 Minuten
Diese Lösungen führen zu gleichwertigen bzw. besseren Verzögerungen wie die o.g. Werte.
Die Anordnung von Brandsperren in jedem Geschoss statt wie vorgeschrieben, in jedem zweiten
Geschoss verlängert die Zeit zusätzlich. Dies bringt bei der Variante 1 eine zusätzliche Verzöge-
rung bei der Brandausbreitung über die Fassadenoberfläche.
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20.2 Treppenraumwände
nicht brennbar ohne Feuerwiderstandsdauer
20.3 Dächer und Bedachungen
20.3.1 Allgemein
Das Tragwerk ist im Allgemeinen feuerbeständig und besteht aus nicht brennbaren Baustoffen.
Die Bauteile der Dächer müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Die Dachhaut darf
aus brennbaren Baustoffen bestehen.
Durch die Ausbildung einer extensiven Begrünung mit 5 cm hohen Kiesstreifen bzw. Betonplatten
im Bereich der aufgehenden Fassade von mind. 1,00m Breite wird ein Entflammen der Dachdäm-
mung und Dachhaut; von oben; wirkungsvoll verhindert.
20.3.2 Ausbildung des Dachaufbaues im Bereich der Brandwandverläufe
Im Bereich des Flachdaches werden im Verlauf der Brandwände des darunter befindlichen Ge-
schosses Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen (Breite 2,50m) vorgesehen. Die brennbare
Dachisolierung (Dachhaut) wird durch einen Kiesstreifen geschützt.
Der Verlauf der Brandwände ist in den Plänen dargestellt.
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21 Verschlüsse in Öffnungen raumabschließender Bauteile
21.1 Brandwände
feuerbeständig, rauchdicht und selbstschließend
Öffnungen in inneren Brandwänden sind nutzungsbedingt erforderlich. Hier sind T30-RS Türen in
den Öffnungen geplant. Lediglich im Bereich der folgenden Bereiche kommen T90-RS Elemente
zum Einsatz:
-
Brandschutztore in der Magistrale (SG + EG)
-
Brandabschnittsbildende Türen zu den Lüftungszentralen bzw. zum Lüftungsschacht (UG)
-
Brandabschnittsbildende Trennwände zum Übergang in Richtung Servicegebäude.
Alle übrigen Türen im Brandabschnittsverlauf werden als Erleichterung in der Qualität T30-RS her-
gestellt.
Abweichung 7:
Abweichung von § 8, Absatz 5 – DVO-NBauO:
Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig. Sie sind in inneren Brandwänden nur zulässig, wenn
sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Die Öffnungen müssen
feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben.
Begründung:
Fall 1:
Die vorgesehenen Öffnungen befinden sich im Verlauf von Rettungswegen. In diesen Bereichen
befinden sich keine Brandlasten durch Einrichtungsgegenstände bzw. brennbare Materialen. So-
mit ist eine hohe Temperaturbeanspruchung der Türelemente nach Einheits-temperatur-Kurve
nicht zu erwarten.
Fall 2:
Die vorgesehenen Öffnungen befinden sich zu Einzelräumen, welche selbst feuerbeständig ab-
getrennt sind. Durch die Schottenbauweise wird das Risiko einer großflächige Brandausbreitung
bereits wesentlichen reduziert. Die Technikräume selbst erhalten einen nichtbrennbaren Innen-
ausbau und einen nichtbrennbaren Fußbodenbelag.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird das Gebäude flächendeckend mit automatischen
Meldern der Brandmeldeanlage überwacht. Brandereignisse können somit bereits in der Entste-
hungsphase entdeckt werden. Ein Vollbrandereignis gemäß ETK findet nicht statt, so dass mit ei-
nem frühzeitigen Versagen der T30-RS Türen nicht zu rechnen ist.
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21.2 Treppenraumwände und Vorräumen oder notwendigen Fluren
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
21.3 Wände zwischen Vorräumen und notwendigen Fluren
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
21.4 Wände zwischen notwendigen Fluren und Nutzungseinheiten
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
21.5 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
21.6 Wände von Installationsschächten
feuerbeständig, Rauchdicht und selbstschließend
21.7 Wände von Aufzugschächten
Fahrschachtüren nach DIN 18091
21.8 Wände von Räumen mit besonderen Gefahren (z.B. Labore und Werkräume)
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
21.9 Wände von elektrischen Betriebsräumen
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
22 Anforderungen an Baustoffe
22.1 Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze und Einbauten
22.2 notwendige Treppenräume
nicht brennbar
22.3 Vorräume von notwendigen Treppenräumen
nichtbrennbar
22.4 Vorräumen von Aufzügen
nichtbrennbar
22.5 Elektrische Betriebsräume
nichtbrennbar
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22.6 Räume zwischen notwendigen Treppenräumen und den Ausgängen ins Freie
nichtbrennbar
22.7 Bodenbeläge in Fluren
schwerentflammbar
22.8 Dehnfugenfüllungen
Nichtbrennbar
23 Öffnungen in Decken
Im Bereich der Magistrale sind Öffnungen im Deckenbereich durch drei nicht notwendige Trep-
pen vorhanden. Zwei der Freitreppen verbinden das Erdgeschoss mit dem 1. Obergeschoss. Eine
weitere Freitreppe verbindet das Sockelgeschoss mit dem Erdgeschoss.
Magistrale Abschnitt 1 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen EG und 2.OG
Grundfläche EG = 410 m² / Galerieflächen 1.OG = 167 m² + 2.OG = 183 m²
Magistrale Abschnitt 2 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen SG und EG
Grundfläche SG = 1.130 m² / Galeriefläche EG = 920 m²
Magistrale Abschnitt 3 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen EG und 2.OG
Grundfläche EG = 190 m² / Galerieflächen 1.OG = 218 m² + 2.OG = 220 m²
Abweichung 8:
Abweichung von § 10, Absatz 5 – DVO-NBauO:
Entgegen den Vorgaben der Landesbauordnung sind im Bereich der Magistrale Abschnitte mit
offenen Verbindungen über jeweils zwei Geschosse geplant.
Begründung + Kompensation:
Die Magistrale wird durch brandabschnittsbildende Bauteile in drei Brandabschnitte zoniert. Die
größte Brandabschnittsfläche befindet sich im Sockelgeschoss mit einer Fläche von 2.615 m². Der
hiervon betreffende Abschnitt 2 der Magistrale ist im 1.Obergeschoss allseitig als eigenständiger
Brandabschnitt gegenüber anderen Bereichen abgetrennt.
Die Funktionsbereiche im Sockelgeschoss werden durch feuerbeständige Trennwände abge-
trennt. Diese sogenannten Schottenbauweise in Kombination mit dem großen Anteil an Verkehrs-
flächen sorgen dafür, dass das Risiko der Brandausbreitung bereits reduziert wird.
(Fortsetzung auf der folgenden Seite)
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(Fortsetzung Begründung Abweichung 8)
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird das Gebäude flächendeckend mit automatischen
Meldern der Brandmeldeanlage überwacht. Brandereignisse können somit bereits in der Entste-
hungsphase entdeckt werden.
Für die mögliche Entrauchung sind jeweils im oberen Drittel der Magistral-Abschnittsflächen auto-
matische öffenbare Fenster geplant. Einzelheiten zur Entrauchung sind dem Kapitel 28.2.4 zu ent-
nehmen. Die Ansteuerung erfolgt automatisch über die Brandmeldeanlage sowie über Bedien-
stellen in den Zugangsbereichen.
Das Rettungswegekonzept der angrenzenden Funktionseinheiten ist unabhängig von der Magist-
rale. Für jede Funktionseinheit stehen mindestens zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung.
Für die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr sind Anschlüsse der trockenen Steigleitung ge-
plant. Die Magistrale erhält pro Abschnitt eine mögliche Anschlussstelle. Des Weiteren steht für die
Feuerwehr eine Vielzahl an sicheren Angriffsmöglichkeiten zur Verfügung.
Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen gegen die Ausführung der Magistralen - mit den ge-
planten Freitreppen als offener Verbindung - keine Bedenken.
24 Treppen und Treppenräume sowie Vorräume der Bettenaufzüge
Die in den Plänen mit dunkelgrüner bzw. grüner Farbe (Vorräume) dargestellten Treppenräume
sind notwendige Treppenräume und Vorräume im Sinne des Baurechtes. In diesen Bereichen gel-
ten die Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsan-
lagen.
Sie sind die vertikalen Erschließung- und Fluchtwege.
Gleichzeitig sind sie die Angriffswege und für den Löscheinsatz der Feuerwehr.
25 Flure
Die in den Plänen mit mittelgrüner Farbe dargestellten Flure sind notwendige Flure im Sinne des
Baurechtes. In diesen Bereichen gelten die Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechni-
sche Anforderungen an Leitungsanlagen
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26 Gänge
Gänge sind Verkehrswege in den Funktionseinheiten (z.B. Labore, der Diagnostik, IST und OP-Be-
reiche) sowie innerhalb der festgelegten Raumgruppen im Pflegebereich.
Hier bestehen keine Anforderungen an die Leitungsführungen in den „Flurbereichen“ gemäß der
Leitungsanalagen Richtlinie.
Dies gilt auch in den Verkehrswegen nach der Arbeitsstättenverordnung in den Werkstatt- und
Technikbereichen.
27 Höchstzulässige Zahl der Nutzer
Seitens der Vorgaben aus der NBauO bzw. der DVO-NBauO werden keine Grenzwerte zur höchst-
zulässigen Zahl an Nutzern festgelegt.
Gemäß NBauO müssen Räume in Gebäuden, soweit sie nicht zu ebener Erde liegen, über Trep-
pen zugänglich sein. Treppen müssen in solcher Zahl vorhanden und so angeordnet und ausge-
bildet sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen und die erforderlichen
Rettungswege bieten (notwendige Treppen).
Insgesamt stehen 6 notwendige Treppenräume zur Verfügung.
Die maximalen Nutzerzahlen lassen sich hier anhand der Anzahl der Patienten ableiten. In dem
Klinikneubau sind insgesamt Bettenzimmer für ca. 369 Patienten geplant. Berücksichtigt man zu-
sätzliche Personen bestehend aus Personal und Besucher, kann von einem 2,5 – fachen Wert aus-
gegangen werden. Daraus ergibt sich eine Hochrechnung von ca. 923 Personen verteilt auf 6
notwendige Treppenräume. Die maximale Belastung der Treppenräume liegt damit weit
unter 200 Personen, so dass die Breite der Rettungswege als ausreichend bewertet
kann.
Für die Cafeteria wird durch betriebliche Vorgaben die höchstzulässige Nutzeranzahl auf < 200
Personen festgelegt.
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28 Haustechnische Anlagen
28.1 Feuerstätten/Wärmeerzeugung
Feuerstätten sind im Gebäude nicht geplant. Die Versorgung des Gebäudes mit Wärme erfolgt
durch andere Technische Lösungen. An die Aufstellungsräume werden aus baurechtlicher Sicht
keine besonderen Anforderungen gestellt.
Einzelheiten sind den Unterlagen des Fachplaners zu entnehmen.
28.2 Rauch- und Wärmeabzüge
28.2.1 Notwendige Flure
Die Flure werden in Rauchabschnitte < 30 m zoniert.
Außenliegende notwendige Flure können über manuell öffenbare Fenster zur Innenhoffassade
entraucht werden.
Die Entrauchung (Belüftung) der innenliegenden notwendigen Flure in den Stationen der Normal-
pflege erfolgt über angrenzende Räume unter Einsatz der mobilen Hochdrucklüfter der Feuer-
wehr. Die Fenster zur möglichen Entrauchung sind manuell öffenbar. Eine mechanische Entrau-
chung der innenliegenden Flure ist nicht erforderlich. Stattdessen wird die Patientenzahl der be-
treffenden Flurabschnitte in Abstimmung mit der Feuerwehr auf maximal 7 – 8 Patientenbetten
festgelegt.
28.2.2 Treppenräume
Die Treppenräume erhalten Rauchableitungsöffnungen an oberster Stelle mit einer geometri-
schen Fläche von 1,0m².
Die Auslösung der Rauchableitungsöffnungen erfolgt manuell über Bedienungs- und Auslösestelle
in jedem Geschoss in den Treppenräumen. Die Bedienstellen sind mit einem Hinweisschild mit der
Bezeichnung „Rauchabzug“ versehen. An den Bedienstellen der jeweiligen Anlage ist die Be-
triebsstellung erkennbar.
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28.2.3 Rauchableitung im Bereich der Raumgruppen
In Teilbereichen der Pflege sind Pflegebereiche als Raumgruppe ohne notwendigen Flur geplant.
Hier sind offene Pflegestützpunkte vorgesehen. Da die Pflegestützpunkte nicht als Räume mit be-
sonderen Gefahren gelten ist der Verzicht auf einen notwendigen Flur vertretbar, wenn sich in
dem Pflegebereich eine geringe Anzahl von Räumen mit Patienten befindet. Im vorliegenden Fall
befinden sich maximal 16 Patientenbetten in einer Raumgruppe. Die geringe Patientenzahl in
Kombination mit dem anwesenden Personal kann eine Evakuierung des Bereiches in kurzer Zeit
erfolgen. Für die Entrauchung der Flurzonen stehen öffenbare Fenster an der Außenfassade zur
Verfügung.
28.2.4 Rauchableitung im Bereich der Magistralen
Im Bereich der Magistrale befinden sich Rettungswege mit offener Verbindung über jeweils zwei
bzw. drei Geschosse. Zur Rauchableitung in diesen Bereichen werden Fenster (Hahnlamellen) im
oberen Drittel jedes Geschosses der Fassade installiert. Dier Fensteröffnungen mit einem mit ei-
nem geometrischen Öffnungsmaß von 1,0% der jeweiligen Grundfläche wird bei Auslösung der
Brandmeldeanlage automatisch geöffnet. Zusätzlich ist an jedem Zugang eine Bedienungs- und
Auslösestelle, zur manuellen Inbetriebnahme, vorgesehen. Die Bedienstellen sind mit einem Hin-
weisschild mit der Bezeichnung „Rauchabzug“ versehen. An den Bedienstellen der jeweiligen An-
lage ist die Betriebsstellung erkennbar.
Eine weitere Öffnung für die Zuluft kann durch das Öffnen von Türen im unteren Bereich der Fas-
sade zum Innenhof durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr erfolgen.
Die Leitungsführung innerhalb der Abschnitte erfolgt ohne Funktionserhalt.
28.2.5 Aufzugsvorräume und Aufzugschächte
Die oberirdischen Aufzugsvorräume werden geschoßweise durch eine mechanische Entrau-
chungsanlage entraucht. Hier ist ein 10-facher Luftwechsel vorgesehen. Die Entrauchungsventila-
toren entsprechen der Klasse F400. Die Ansteuerung erfolgt automatisch und manuell.
Die Fahrschächte erhalten an oberster Stelle Öffnungen zur Rauchableitung in der Größenord-
nung 2,5 % der Schachtgrundfläche. Diese Öffnung darf einen Abschluss haben, der im Brandfall
selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeigneten Stelle aus bedient werden kann. Die Lage
der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss
nicht beeinträchtigt wird.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 47 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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28.2.6 Versammlungsräume (Cafeteria)
Versammlungsräume mit einer Besucherzahl von mehr als 200 Personen sind nicht geplant. Die
Entrauchung wird durch manuell öffenbare Fenster ermöglicht.
28.2.7 Technikflächen
Die Technikflächen bestehen aus den einzelnen Technikräumen und den daran anbindenden
Flurabschnitt. Für die Entrauchung der Fläche erhält der Flur eine Rauchableitungsöffnung an den
Außenwandfläche mit mind. 1 m² je Abschnitt. Mit Einsatz des Hochdrucklüfters wird es den Ein-
satzkräften der Feuerwehr so ermöglicht, die unterirdischen Bereiche zu entrauchen und eine
wirksame Brandbekämpfung sicherzustellen.
Die Zuluft erfolgt durch das Öffnen von Türen bis ins Freie durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr.
28.2.8 Lüftungszentralen 01 / 02 / 03 / 04
Die Lüftungszentralen befinden sich im Untergeschoß.
Die Rauchableitung aus der innenliegenden Lüftungszentrale erfolgt über die offenen Schächte
mit Rauchableitungsöffnungen an oberster Stelle. Zur möglichen Rauchableitung sind am
Schachkopf Öffnungen in der Größenordnung von 1,0 % der Grundfläche vorgesehen.
RLT- Zentrale 01 (399,29 m²) => erf. Ageo = 4,0 m² über RWA am Schachtkopf (2.OG)
RLT-Zentrale 02 (349,28 m²) => erf. Ageo = 3,5 m² über RWA am Schachtkopf (2.OG)
RLT-Zentrale 03 (1010,21 m²) => erf. Ageo = 10,1 m² über RWA an zwei Schachtköpfen (2.OG)
RLT-Zentrale 04 (449,14 m²) => erf. Ageo = 4,5 m² über RWA am Schachtkopf (2.OG)
Die Ansteuerung der Rauchableitungsöffnung erfolgt über Taster im Zugangsbereich der Lüf-
tungszentrale. Zuluftöffnungen sind nicht erforderlich.
28.2.9 Lüftungszentrale 05.01 (OP-Nebenräume / Entbindung Not-Sectio Eingriffsraum)
Die Lüftungszentrale befindet sich im Untergeschoß und ist gegenüber der eigentlichen OP-Lüf-
tung brandschutztechnisch abgetrennt. Dabei ist die Brandentstehungsgefahr in der Lüftungs-
zentrale in Anbetracht der begrenzten Brandlasten als im Wesentlichen gering einzustufen.
-
nichtbrennbare Lüftungskanäle (Stahlblech)
-
Dämmung nichtbrennbar; mit Ausnahme der schwer entflammbaren Fortluftdämmung
-
Technische Anlagen und Verkabelung nur für die raumlufttechnischen Anlagen; keine ge-
werkfremden brennbaren Installationen zulässig
Gemäß LüAR sind an dem Ein- und Austritt der Lüftungszentrale motorbetriebenen Bandschutz-
klappen geplant. Diese werden bei Rauchdetektion geschlossen und verhindern somit Rauchaus-
breitung in andere Geschosse. Die geringen Mengen an Rauchgase können über den angren-
zenden Flurabschnitt mit Anbindung an die Außenfassade abgeführt werden.
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28.2.10 Lüftungszentrale 05.02 / 05.03 (OP-Lüftung)
Die Lüftungszentrale befindet sich im Untergeschoß mit Anschluss an die Außenfassade.
Die Rauchableitung der beiden Zentralen erfolgt über die Fortluftkanäle. Dazu wird über einen
Beipass eine Anbindung der Lüftungszentrale an das Außenluftbauwerk geschaffen. Die Ansteue-
rung der Rauchableitungsöffnung erfolgt über Taster im Zugangsbereich der Lüftungszentrale.
Zuluftöffnungen sind nicht erforderlich. Einzelheiten werden im Zuge der Ausführungsplanung
28.2.11 Elektrische Betriebsräume (Batterieräume / Trafo)
Die Räume werden über unmittelbare Lüftungsöffnungen an der Außenwand oder durch Leitun-
gen in feuerbeständiger Bauweise mit dem Freien verbunden und könne wirkungsvoll belüftet
werden.
28.2.12 Tankraum NEA
Der Tankraum der drei NEA-Zentralen wird mit Wänden/Stützen und Decken feuerbeständig ab-
getrennt. Es dürfen keine Leitungsanlagen durch diese Wände und Decken geführt werden, aus-
genommen Leitungen, die zum Betrieb dieses Raumes dienen sowie Heizrohrleitungen, Wasserlei-
tungen und Abwasserleitungen.
Brennstofflagerräume für flüssige Brennstoffe müssen von der Feuerwehr vom Freien aus be-
schäumt werden können. Es ist eine Beschäumungsstutzen mit einer Druckentlastungsklappe vor-
zusehen.
28.3 Lüftungsanlagen
28.3.1 Allgemein
Die brandschutztechnische Planung erfolgt nach der Richtlinie für die brandschutztechnischen
Anforderungen an Lüftungsanlagen in der gültigen Fassung.
Einzelheiten sind dem Lüftungsgesuch und Planunterlagen des Fachplaner zu entnehmen. Durch
den Erststeller des Brandschutzkonzeptes erfolgt eine Überprüfung der Lüftungsplanung nach Vor-
lage des Planunterlagen.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 49 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
[Seite 50]
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28.3.2 Zuluftanlagen
Gemäß LüAR sind Maßnahmen zu treffen, die eine Übertragung von Rauch in das Gebäude mit
der Außenluft über Zuluftanlagen verhindert.
An den Außenluftkanälen sind keine Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtung geplant.
Stattdessen werden die Außenluftbauwerke so angeordnet, dass eine Ansaugung von Rauch
ausgeschlossen werden kann.
Einzelheiten sind dem Lüftungsgesuch und Planunterlagen des Fachplaner zu entnehmen. Durch
den Erststeller des Brandschutzkonzeptes erfolgt eine Überprüfung der Lüftungsplanung nach Vor-
lage des Planunterlagen.
28.4 Leitungsanlagen
Die Planung erfolgt nach den Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforde-
rungen an Leitungsanlagen. Abweichungen hiervon sind nicht vorgesehen.
28.5 Leitungen, Installationsschächte und -Kanäle
Bei der vertikale Leitungsführung von Medien, Gasen, etc. werden die Durchführungen im Bereich
der Geschossdecke horizontal geschottet. An die Installationsschächte werden damit keine be-
sonderen Anforderungen gestellt.
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28.6 Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung dient bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung den Benutzern des
Gebäudes ihre Arbeitsvorgänge in den Aufenthaltsräumen abzuschließen und den übrigen Be-
nutzern bei Versagen der allgemeinen Beleuchtung selbstständig das Gebäude verlassen zu kön-
nen. Dabei müssen sie sich bis zu den Flächen außerhalb des Gebäudes hin gut zurechtfinden.
Das Gebäude wird mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet, die bei Ausfall der allgemeinen
Beleuchtung selbstständig in Betrieb geht.
Dies gilt auch bei einem abschnittsweisen Ausfall der allgemeinen Beleuchtung.
28.6.1 Bereiche mit Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung wird installiert in
-Innere und äußere Rettungswege bis zu den Sammelplätzen
-Vorräumen von Aufzügen
-Raum für Brandmeldezentrale und Alarmierungszentrale
-Sicherheitszeichen von Rettungswegen
-Sicherheitszeichen von Ausgängen
-Foyers, Garderobe, Toiletten, Magistrale und Cafeteria
-in Funktionsbereichen der Diagnostik, Entbindung usw.
- in OP-, Intensivpflege- und dem Holdingbereich
Die Beleuchtungsstärke beträgt am Boden mindestens 1 lx.
Die Umschaltzeiten betragen maximal 15 Sekunden.
Weitere Einzelheiten für die Fachplanung sind der DIN VDE 0100 Teil 710, Punkt 710.564 zu entneh-
men.
28.6.2 Beleuchtung von Rettungswegkennzeichen
Die Rettungswegzeichen sind beleuchtet. Dies gilt auch für die Ausgänge, Richtungsänderungen
der Rettungswege und Kreuzungen. Sie besteht aus beleuchteten Rettungswegkennzeichen.
Sicherheitszeichen für Verbotsschilder, Warnzeichen, Gebotsschilder, Rettungszeichen oder
Brandschutzzeichen sind nicht beleuchtet. Diese Kennzeichnungen können selbstleuchtend sein.
Die Planung erfolgt nach den geltenden Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik.
Hinweis:
Aus der Abstimmung mit dem Arbeitsschutz können zusätzliche sich zusätzliche Anforderungen
ergeben.
Einzelheiten sind Planunterlagen der Fachplaner zu entnehmen.
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28.7 Alarmierungseinrichtung
28.7.1 Benutzer und Personal des Gebäudes
Das Gebäude wird mit Alarmierungsanlagen ausgestattet.
Zur Alarmierung wird in den Bereichen, welche nicht der Pflege dienen, akustisch/optisch auf
eine Brandgefahr hingewiesen. In den Pflege- und Funktionsbereichen erfolgt ein „stiller Alarm“
am Schwesterndienstplatz bzw. an zentraler Stelle im Funktionsbereich. Die Weiterleitung auf der
Station wird über eine Rufanlage gemäß DIN VDE 0834 sichergestellt. Zusätzlich gibt es die Mög-
lichkeit, dass der Betreiber ein Alarmierungskonzept mit einer Telefonanlage ergänzt.
Die Alarmierung erfolgt bereichsweise. Das Alarmierungskonzept wird in Abstimmung mit dem
Betreiber erstellt und dient als Grundlage der Brandfallsteuermatrix.
28.7.2 Interne und externe Mitarbeiter
In den nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Gebäudes und den Bereichen der Technik
und Labor/Werkstätten können auch Hupen/Sirenen und oder Blitzleuchten installiert werden. Der
Fachplaner stimmt die Art der Alarmierung in diesen Bereichen mit dem Bauherrn und Betreiber
ab.
28.8 Aufzüge
28.8.1 Personenaufzüge
Die Personenaufzüge werden nach DIN EN 81-01 oder 02 geplant und besitzen keine Vorräume
oder Ausgänge zu Fluren.
28.8.2 Steuerung der Personenaufzüge
Die Personenaufzüge erhalten keine dynamische Brandfallsteuerung. Diese Aufzüge werden im
Brandfall in ein Geschoss gefahren, in dem ein Ausgang ins Freie möglich ist (statische Brandfall-
steuerung).
28.8.3 Bettenaufzüge
Die Bettenaufzüge sind als Durchlader geplant. Sie erhalten Aufzugsvorräume auf mindestens ei-
ner Seite in jedem Geschoss. Auf der Seite der Öffnung des Durchladers auf der sich kein Aufzugs-
vorraum befindet, werden Rauchschutzvorhänge zur Sicherstellung der Ausbreitung von Rauch
installiert. Die Auslösung erfolgt automatisch über die Brandmeldeanlage.
Jeweils ein Bettenaufzug in jedem Bereich erhält eine Ersatzstromversorgung für mindesten 90 Mi-
nuten mit entsprechender Leitungsführung in Funktionserhalt.
Die Personenaufzüge erhalten eine teil-dynamische Brandfallsteuerung.
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28.8.4 Beschilderung im Bereich der Aufzüge
Auf das Verbot der Benutzung im Brandfall wird durch Beschilderung hingewiesen.
Die Kennzeichnung der Geschossnummern erfolgt auch im Vorraum.
Der Zugang zu den notwendigen Treppen wird gekennzeichnet.
Die Vorräume und Treppenräume werden mit den Geschossnummern gekennzeichnet.
28.9 Blitzschutzanlage
Das Gebäude wird mit Blitzschutzanlagen, welche auch die elektrischen und elektronischen Sys-
teme schützen, die der bauaufsichtlich erforderlichen sicherheitstechnischen Gebäudeausrüs-
tung dienen, ausgerüstet.
Die Planung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
Einzelheiten können der Fachplanung entnommen werden.
28.10 Automatische Schiebetüren in Rettungswegen
Bei Einbau von Schiebetüren werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die Planung erfolgt nach
der Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen in der gültigen Fassung.
28.11 BOS-Funkanlage
Es ist für die Klinik und das Servicegebäude eine flächendeckende BOS-Anlage vorgesehen. Die
BOS-Zentrale wird in der Klinik angeordnet. Im Servicegebäude wird eine Unterzentrale positio-
niert.
Planung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Einzelheiten können der Fachpla-
nung entnommen werden.
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28.12 Sicherheitsstromversorgung
Das Gebäude wird mit einer Sicherheitsstromversorgungsanlage ausgestattet, welche bei Ausfall
der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der bauordnungsrechtlichen erforderlichen sicher-
heitstechnischen Gebäudeausrüstung für mindestens 24 Stunden übernimmt.
28.12.1 Bereiche und Anlagen
Dies gilt für
-Sicherheitsbeleuchtung
-Druckerhöhungsanlagen für Löschmittelmonitore Landeplatz
-Rauchabzugs- und Rauchableitungsanlagen
-Brandmeldeanlagen
-Aufzugsanlagen
-Gebäudefunkanlagen
Die Planung erfolgt nach den Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforde-
rungen an Leitungsanlagen.
Einzelheiten können der Fachplanung entnommen werden.
Hinweis:
Zusätzlich werden Sicherheitsstromversorgungseinrichtungen gemäß DIN VDE 0100-710 installier,
welche über die Anforderungen des Baurechtes hinausgehen.
28.12.2 Zeit der Funktionsfähigkeit der Leitungen
Die an die Sicherheitsstromversorgungsanlagen angeschlossenen eigenen Leitungsnetze sind so
ausgeführt, dass sie bei einem Brand ihre Funktionsfähigkeit für 30 bzw.90 (Bettenaufzug) Minuten
behalten. Für Leitungen in notwendigen Treppenräumen sowie in den dazugehörigen Vorräumen
ist eine Funktionsfähigkeit der Leitungen von 30 Minuten vorgesehen.
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28.13 Photovoltaikanlage
Bei der Installation der Photovoltaikanlage werden die Mindestabstände zu Bauteilen aus brenn-
baren Baustoffen von 0,50 m eingehalten.
An zentraler Stelle (FIZ) ist eine Abschaltung vorgesehen. Der Standort muss mit der Feuerwehr ab-
gestimmt werden. Einzelheiten können der Fachplanung entnommen werden.
28.14 Brandmeldeanlage
Das Gebäude wird mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet.
28.14.1 Überwachungsumfang
Die Überwachung (Vollschutz gemäß DIN 14675) mit selbstständigen Brandmeldern umfasst:
-Räume -Installationsschächte -feuerbeständige Installationskanäle -Hohlräume von Systemböden (Angaben fehlen!) -Höhlräume von Unterdecken (Angaben Fehlen!) -Magistrale -Labore -Rettungswege
- usw.
Hinweis:
Die Eingriffs- und OP-Räume werden aus hygienischen Gründen nicht in den Überwachungsbe-
reich eingezogen.
28.14.2 Melderart
Die Brandmeldeanlage kann durch manuell Brandmelder und durch Brandmelder „Kenngröße
Rauch“ selbstständig (automatisch) ausgelöst werden.
28.14.3 Betriebsart
Die Brandmeldeanlage wird so geplant, dass Falschalarme durch technische Maßnahmen ver-
hindert werden (Betriebsart TM). Die Auswahl der Melder richtet sich nach der Art der Nutzung der
Räume. Die Art der Melder und die Planung ist durch den Fachplaner mit den zuständigen Stellen
und dem Aufsteller des Brandschutzkonzeptes abzustimmen.
Ein Protokoll über die Abstimmung ist dem Bauherrn zu übergeben.
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28.14.4 Anzeige- und Bedienelemente
Bedienelemente zur Auslösung der Brandmeldeanlage werden angeordnet:
-in Vorräumen von Treppenräumen -in Vorräumen von Aufzügen -an Ausgängen von Funktionsbereichen -an Ausgängen von Pflegebereichen -an Ausgängen der Cafeteria -an Ausgängen der Magistrale -an Ausgängen von Technikräumen ab 200 m² -an Ausgängen von Lüftungszentralen -in Gängen von Technikflächen
Vor Ausführung der Installation der Brandmeldeanlage wird die Planung mit der Brandschutz-
dienststelle der Feuerwehr durch den Fachplaner abgestimmt. Die Aufschaltbedingungen der
Brandmeldeanlage der Feuerwehr sind zu berücksichtigen.
Zentrale Bedienvorrichtungen werden zu den örtlichen Bedienvorrichtungen für Rauchabzug-,
Rauchableitungs-, Feuerlösch-, Brandmelde-, Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen in einem
für die Feuerwehr leicht zugänglichen Raum installiert.
Die Brandmelde-Informations-Zentrale mit Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau be-
findet sich im unmittelbaren Bereich des Haupteinganges bei der Pforte.
Für den gewaltfreien Zugang zum Gebäude wird ein Schlüssel in einem überwachten Feuerwehr-
Schlüsseldepot hinterlegt. Das FSD soll sich im Bereich des Haupteingangs befinden. Weitere Ein-
zelheiten zur Ausführung werden im weiteren Planungsverlauf abgestimmt.
Der Zugang zur Brandmeldeanlage wird mit dem Hinweisschild “BMZ“ gekennzeichnet.
28.14.5 Weiterleitung der Meldung
Brandmeldungen werden unmittelbar an eine ständig besetzte Stelle und an die Leitstelle der
Feuerwehr weitergeleitet.
Einzelheiten können der Planung des Fachplaners und den Abstimmungsprotokollen des Fachpla-
ners mit der Brandschutzdienststelle und dem Bauherrn/Nutzer entnommen werden.
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29 Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung
29.1 Trockene Steigleitungen
In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr werden trockene Steigleitungen mit
Entnahmestellen installiert. Bei der Planung müssen durch den zuständigen Fachplaner die „aner-
kannten Regeln der Technik“ berücksichtigt werden.
Die Planung muss vor Ausführung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr abgestimmt werden.
Die Steigleitungen sind in der Ausführungsart „Trocken“ zu planen und zu errichten.
Grundsätzlich werden an folgenden Standorten Löschwasserentnahmestellen vorgesehen:
- in den Treppenräumen
- in der Magistrale
Die Kennzeichnung erfolgt mit einem Hinweisschild nach DIN 4066.
Die trockenen Steigleitungen dienen dem abwehrenden Brandschutz und sind für die Brandbe-
kämpfung durch die Feuerwehr erforderlich. Sie dienen nicht der Selbsthilfe.
Zur Selbsthilfe werden Feuerlöscher installiert. Die Installationsorte werden in der Ausführungspla-
nung in Abstimmung den zuständigen Personen festgelegt.
29.2 Lage der Entnahmestellen
Entnahmestellen für die Feuerwehr sind an folgenden Stellen vorgesehen:
- in der Magistrale
- in den notwendigen Treppenräumen gemäß Abstimmung mit Feuerwehr
29.3 Einspeisestellen
Es werden Steigleitungen „Trocken“ installiert. Die Einspeisestellen wurden mit der Brandschutz-
dienststelle abgestimmt und sind in dem anliegenden Grundrissplan bzw. dem Lageplan darge-
stellt.
29.4 Selbstständige Feuerlöschanlage
In der baulichen Anlage wird keine selbstständige Löschanlage im baurechtlichen Sinne instal-
liert.
Die Planungshinweise für den Hubschrauberlandeplatz von Dipl.-Ing. Mathias M. Lehmann mit Da-
tum 11.06.2022 bei der Planung sind zu berücksichtigen.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 57 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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29.5 Tragbare Feuerlöscher
Zur Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden werden tragbare Feuerlöscher installiert.
Geeignete Löschmittel für alle Bereiche ist Wasser oder Schaum.
In den Zugängen zu den Räumen der Elektro- und Lüftungstechnik werden je ein Kohlendioxidlö-
scher installiert.
Die Standorte werden im Zuge der Ausführungsplanung und in Abstimmung mit dem Betreiber
und der Brandschutzdienstelle festgelegt. Die Feuerlöscher sind gut sichtbar anzubringen. Die An-
bringungsstellen sind mit Kennzeichen nach DIN 4066 zu versehen.
Aufgrund von örtlichen Gefahren, durch die Nutzung, können im Einzelfall zusätzlich Feuerlöscher
erforderlich sein.
Zusätzlich sind die Planungshinweise für den Hubschrauberlandeplatz von Dipl.-Ing. Mathias M.
Lehmann mit Datum 11.06.2022 bei der Planung zu berücksichtigen.
30 Kennzeichnung der Rettungswege
Die Kennzeichnung erfolgt dauerhaft und gut sichtbar durch hinterleuchtete Piktogramme.
31 Feuerwehrpläne
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden Feuerwehrpläne erstellt. Die Pläne werden mit der Feuer-
wehr abgestimmt.
32 Betriebliche Brandschutzmaßnahmen
Durch den Benutzer des Gebäudes ist eine Brandschutzordnung aufzustellen und durch Ausgang
bekannt zu machen. In der Brandschutzordnung sind mindestens festzulegen:
- die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
- die Maßnahmen im Falle eines Brandes
- die Regelungen über das Verhalten bei einem Brand
- die Maßnahmen, die zur Rettung von Personen mit Behinderungen erforderlich sind
Hinweis:
Der Betreiber der baulichen Anlage hat dafür zu sorgen, dass die Festlegungen der Genehmi-
gung bei den organisatorischen Maßnahmen zum Betrieb berücksichtigt werden. Dies gilt beson-
ders für die Regelungen der Alarmierung.
Er muss auch ein Räumungskonzept erstellen und mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt
werden.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 58 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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33 Auflistung der zu genehmigenden Abweichungen
Abweichung 1 von § 8, Absatz 2, Punkt 2 DVO-NBauO:
Abweichungstatbestand und Begründung ________________________________ siehe Seite 26
Abweichung 2 von § 8, Absatz 2, Punkt 2 DVO-NBauO:
Abweichungstatbestand und Begründung ____________________________ siehe Seiten 26-27
Abweichung 3 von § 8, Absatz 2, Punkt 2 DVO-NBauO:
Abweichungstatbestand und Begründung ________________________________ siehe Seite 28
Abweichung 4 von § 17, Absatz 4 DVO-NBauO:
Abweichungstatbestand und Begründung ________________________________ siehe Seite 30
Abweichung 5 von § 13, Absatz 2 DVO-NBauO:
Abweichungstatbestand und Begründung ________________________________ siehe Seite 31
Abweichung 6 von § 6, Absatz 2 DVO-NBauO:
Abweichungstatbestand und Begründung ____________________________ siehe Seiten 36-38
Abweichung 7 von § 8, Absatz 5-NBauO:
Abweichungstatbestand und Begründung ________________________________ siehe Seite 40
Abweichung 8 von § 10, Absatz 5 DVO-NBauO:
Abweichungstatbestand und Begründung ____________________________ siehe Seiten 42-43
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 59 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
[Seite 60]
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34 Anlagen
ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_O4_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_O3_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_O2_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_O1_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_EG_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_SG_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_U1_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_--LP--_1v1_1_1.500 mit Datum 30.06.2023
Dipl. – Ing. Michael Möller
Staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
Prüfingenieur für den Brandschutz – anerkannt durch das MHKBG des Landes NRW
Dipl. – Ing. Walburga Wittebrock
Beteiligte Mitarbeiterin bei der Aufstellung des Brandschutzkonzeptes
Haltern am See, 30.06.2023
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 60 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023