09.1.01_Erläuterungsbericht Brandschutzplanung Zentralklinikum.pdf

Innenausbauarbeiten für den Neubau des Zentralklinikums Diepholz

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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum

09.1.01 Erläuterungsbericht Brandschutzplanung INGENIEURBÜRO SONDERMANN + MÖLLER BERATENDE INGENIEURE PARTNERSCHAFT mbB

LPH 4 - Genehmigungsplanung TRAGWERKSPLANUNG Stand: 30.06.2023 BRANDSCHUTZPLANUNG BAUPHYSIK

GESELLSCHAFTER

DIPL.-ING. MICHAEL MÖLLER DIPL.-ING. ALEXANDER SONDERMANN

ANSCHRIFT

KIRCHHELLENER ALLEE 70 46282 DORSTEN

ZWEIGNIEDERLASSUNG

BAHNHOFSTRASSE 25 45721 HALTERN AM SEE

FON 02362 95 00 0 FAX 02362 95 00 50

INFO@SONDERMANN-MOELLER.DE

WWW.SONDERMANN-MOELLER.DE

Bauvorhaben: Neubau Zentralklinikum DIPL.-ING. MICHAEL MÖLLER BERATENDER INGENIEUR

IKBAU NRW 100 122 Ort: Campus Zentralklinikum saSV. FÜR DIE PRÜFUNG DES BRANDSCHUTZ Landkreis Diepholz 27239 Twistringen saSV. SCHALL- UND WÄRMESCHUTZ

Bauherr: Kliniken Landkreis Diepholz Grundstück GmbH&Co DIPL.-ING. ALEXANDER SONDERMANN 49256 Diepholz BERATENDER INGENIEUR Amalogenstraße 14 IKBAU NRW 102 261

saSV. SCHALL- UND WÄRMESCHUTZ

QUALIFIZIERTER TRAGWERKSPLANER

SITZ DER GESELLSCHAFT Bearbeiter: Dipl. – Ing. Michael Möller DORSTEN, AMTSGERICHT ESSEN PR 4825

SaSV für die Prüfung des Brandschutzes ‐ anerkannt durch die IKBau NRW Prüfingenieur für Brandschutz ‐ anerkannt durch das MHKBG des Landes NRW Qualifizierter Vergabeberater – Fachliste Bundesingenieurkammer – Nummer QV0039

Datum: 30.06.2023 Auftragsnummer: 4290-00-ZLD

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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum

Inhalt

Inhalt 2

1 Aufgabenstellung und Beauftragung 7

2 Aufgabe und Inhalt des Brandschutzkonzeptes 7

3 Darstellung der Abweichungen in den Plänen und deren Anzahl 8

4 Anmerkung zum Planungsstand 8

5 Verwendete Abkürzungen 13

6 Beurteilungsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien) 13

7 Planunterlagen 14

8 Bauliche Beschreibung 14

9 Baurechtliche Einstufung 15

10 Abstimmungstermine 15

11 Abmessungen 17

12 Beschreibung der Nutzung 18

13 Nutzungsbeschreibung / Risikobewertung 19

13.1 Grundlagen einer Risikomanagements im Krankenhaus 19

13.2 Brandschutzbereiche/Brandabschnitte 20

13.3 Rauchabschnitte 20

13.4 Pflegebereiche 21

13.5 Untersuchungs- und Behandlungsbereiche 21

13.6 Funktionsbereiche / Sonderbereiche 21

13.7 Bereiche der Versorgung, Entsorgung und Technik 23

13.8 Magistrale 23

14 Löschwasserversorgung 23

15 Löschwasserrückhaltung 24

16 Zufahrten, Durchfahrten, Bewegungsflächen, Eingänge für die Feuerwehr 24

16.1 Zufahrten und Durchfahren 24

16.2 Bewegungsflächen 24

16.3 Eingänge für die Feuerwehr 24

17 System der äußeren und inneren Abschottung 25

17.1 Gebäudetrennwände 25

17.2 Brandabschnitte 25

17.2.1 horizontal 25

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 2 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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17.2.2 vertikal 26

17.3 Gebäudetrennwände 29

17.4 Räume mit erhöhter Brandgefahr oder besondere Anforderungen 29

17.5 Räume mit erhöhter Brandgefahr dürfen nicht grösser als 400 m² sein 30

17.6 Rauchabschnitte 31

18 Rettungswege 32

18.1 Horizontal 32

18.1.1 Breite der Rettungswege 32

18.1.2 notwendige Flure 32

18.1.3 Gänge / nicht notwendige Flure 33

18.2 Vertikal 33

18.2.1 Treppenräume und Treppen 33

18.3 Türen in Rettungswegen 33

18.4 Führung von Rettungswegen für Menschen mit Behinderungen 33

19 Anforderungen an Bauteile 33

19.1 Tragende, trennende und aussteifende Bauteile 33

19.1.1 Allgemein 33

19.1.2 Gebäudetrennwände 33

19.1.3 Elektrische Betriebsräume 33

19.1.4 Räume mit erhöhter Brandlast 34

19.1.5 Vorräume von Bettenaufzügen 34

19.1.6 Außenbauteile 34

19.1.7 Raumabschließende Bauteile 34

19.1.8 Treppenraumwände 34

19.1.9 Flurtrennwände 34

19.1.10 Trennwände allgemein 34

19.1.11 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten b zw. Funktionseinheiten 34

19.1.12 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen 34

19.1.13 Wände von Installationsschächten 34

19.1.14 Wände von Aufzugschächten 34

19.2 Geschossdecken 34

20 Nichtragende Außenwände, Bekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden 35

20.1 Außenwände allgemein 35

20.2 Treppenraumwände 40

20.3 Dächer und Bedachungen 40

20.3.1 Allgemein 40

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 3 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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20.3.2 Ausbildung des Dachaufbaues im Bereich der Brandwandverläufe 40

21 Verschlüsse in Öffnungen raumabschließender Bauteile 41

21.1 Brandwände 41

21.2 Treppenraumwände und Vorräumen oder notwendigen Fluren 42

21.3 Wände zwischen Vorräumen und notwendigen Fluren 42

21.4 Wände zwischen notwendigen Fluren und Nutzungseinheiten 42

21.5 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen 42

21.6 Wände von Installationsschächten 42

21.7 Wände von Aufzugschächten 42

21.8 Wände von Räumen mit besonderen Gefahren (z.B. Labore und Werkräume) 42

21.9 Wände von elektrischen Betriebsräumen 42

22 Anforderungen an Baustoffe 42

22.1 Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze und Einbauten 42

22.2 notwendige Treppenräume 42

22.3 Vorräume von notwendigen Treppenräumen 42

22.4 Vorräumen von Aufzügen 42

22.5 Elektrische Betriebsräume 42

22.6 Räume zwischen notwendigen Treppenräumen und den Ausgängen ins Freie 43

22.7 Bodenbeläge in Fluren 43

22.8 Dehnfugenfüllungen 43

23 Öffnungen in Decken 43

24 Treppen und Treppenräume sowie Vorräume der Bettenaufzüge 44

25 Flure 44

26 Gänge 45

27 Höchstzulässige Zahl der Nutzer 45

28 Haustechnische Anlagen 46

28.1 Feuerstätten/Wärmeerzeugung 46

28.2 Rauch- und Wärmeabzüge 46

28.2.1 Notwendige Flure 46

28.2.2 Treppenräume 46

28.2.3 Rauchableitung im Bereich der Raumgruppen 47

28.2.4 Rauchableitung im Bereich der Magistralen 47

28.2.5 Aufzugsvorräume und Aufzugschächte 47

28.2.6 Versammlungsräume (Cafeteria) 48

28.2.7 Technikflächen 48

28.2.8 Lüftungszentralen 01 / 02 / 03 / 04 48

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 4 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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28.2.9 Lüftungszentrale 05.01 (OP-Nebenräume / Entbindung Not-Sectio Eingriffsraum) 48

28.2.10 Lüftungszentrale 05.02 / 05.03 (OP-Lüftung) 49

28.2.11 Elektrische Betriebsräume (Batterieräume / Trafo) 49

28.2.12 Tankraum NEA 49

28.3 Lüftungsanlagen 49

28.3.1 Allgemein 49

28.3.2 Zuluftanlagen 50

28.4 Leitungsanlagen 50

28.5 Leitungen, Installationsschächte und -Kanäle 50

28.6 Sicherheitsbeleuchtung 51

28.6.1 Bereiche mit Sicherheitsbeleuchtung 51

28.6.2 Beleuchtung von Rettungswegkennzeichen 51

28.7 Alarmierungseinrichtung 52

28.7.1 Benutzer und Personal des Gebäudes 52

28.7.2 Interne und externe Mitarbeiter 52

28.8 Aufzüge 52

28.8.1 Personenaufzüge 52

28.8.2 Steuerung der Personenaufzüge 52

28.8.3 Bettenaufzüge 52

28.8.4 Beschilderung im Bereich der Aufzüge 53

28.9 Blitzschutzanlage 53

28.10 Automatische Schiebetüren in Rettungswegen 53

28.11 BOS-Funkanlage 53

28.12 Sicherheitsstromversorgung 54

28.12.1 Bereiche und Anlagen 54

28.12.2 Zeit der Funktionsfähigkeit der Leitungen 54

28.13 Photovoltaikanlage 55

28.14 Brandmeldeanlage 55

28.14.1 Überwachungsumfang 55

28.14.2 Melderart 55

28.14.3 Betriebsart 55

28.14.4 Anzeige- und Bedienelemente 56

28.14.5 Weiterleitung der Meldung 56

29 Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung 57

29.1 Trockene Steigleitungen 57

29.2 Lage der Entnahmestellen 57

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 5 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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29.3 Einspeisestellen 57

29.4 Selbstständige Feuerlöschanlage 57

29.5 Tragbare Feuerlöscher 58

30 Kennzeichnung der Rettungswege 58

31 Feuerwehrpläne 58

32 Betriebliche Brandschutzmaßnahmen 58

33 Auflistung der zu genehmigenden Abweichungen 59

34 Anlagen 60

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 6 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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1 Aufgabenstellung und Beauftragung

Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Zentralklinikums auf einer freien Grundstücksfläche vor.

Die erforderliche Infrastruktur für eine solche bauliche Anlage ist nicht vorhanden. Alle erforderli-

chen Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung sowie der Zufahrten und Zugänge der baulichen An-

lage müssen geschaffen werden.

Das Büro Sondermann + Möller Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB, mit Zweigniederlassung

Haltern am See, wurde durch den

Generalplaner LUDES ARCHITEKTEN – INGENIEURE GMBH, München,

beauftragt ein Brandschutzkonzept für die Neubaumaßnahme zu erstellen.

2 Aufgabe und Inhalt des Brandschutzkonzeptes

Dieses Brandschutzkonzept dient der Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung der Erfüllung der Anforde-

rungen nach den Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der erlassenen

Vorschriften auf Grundlage der Bauordnung.

Es dient im Besonderen auch den Begründungen bei Abweichungen von Abforderungen der

NBauO und des aufgrund der NBauO erlassenen Vorschriften.

Es ist somit ein zusätzlicher Bautechnischer Nachweis, im öffentlichen Recht, der NBauO nach §51,

Absatz 1, Punkt 18.

Es ist keine Bauplanung im Sinne einer Werkplanung gemäß HOAI oder anderer Anforderungen des

privaten Rechtes. Es ersetzt nicht die Anforderungen an den Inhalt der Bauzeichnungen des Ent-

wurfsverfassers.

Auf die Nennung von Normen wird so weit wie möglich verzichtet. Grund hierfür ist der ständige

Wandel im Normenwesen. Für die Einhaltung der technischen Anforderung sind die Planer ver-

pflichtet, die anerkannten Regeln zu berücksichtigen. Dies bedeutet nicht, dass Hinweise in den

Normen auch bauordnungsrechtliche Auswirkungen haben. Vielmehr geht es um die Sicherheit

der Funktionen.

Arbeitsschutzrechtliche Angaben und Anforderungen sind nicht Bestandteil dieses Brandschutz-

konzeptes. Der Betreiber, Nutzer muss die Anforderungen weiter gesetzlicher bzw. versicherungs-

technischer Vorgaben berücksichtigen.

Auch andere Privatrechtlichen Anforderungen, welche sich zum Beispiel aus den anerkannten Re-

geln der Technik ergeben müssen durch die „am Bau Beteiligten“ gemäß NBauO berücksichtigt

werden. Sie sind nicht Inhalt dieses Brandschutzkonzeptes.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 7 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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3 Darstellung der Abweichungen in den Plänen und deren Anzahl

Die Abweichungen sind im Text numerisch aufgeführt. Zum besseren Überblick sind die Bereiche

der Abweichungen in den Plänen durch orangefarbene Punkte mit Nummerierung versehen.

Es sind 8 Abweichungen zu beantragen.

4 Anmerkung zum Planungsstand

Die vorliegende Version 1.00 dient als bautechnischer Nachweis als zusätzliche Unterlage zum

Bauantrag.

Diese Version beinhaltet alle abschließenden Festlegungen der Genehmigungsplanung. Sie dient

somit den zuständigen Behörden als Grundlage zur Prüfung, ob die brandschutztechnischen ge-

setzlichen Anforderungen durch den Gesetzgeber erfüllt sind bzw. bei Abweichung eine ausrei-

chende Kompensation vorhanden ist.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 8 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Hinweise zur Bauteilklassifikation nach NBauO

Tabelle 1: Bauteilklassifizierungen nach DIN EN 13501

Bauaufsichtliche Anforderung Nationale Klassifizierung Europäische Klassifizie- nach DIN 4102 rung nach DIN EN 13501

Tragende Bauteile

Brandwand F 90-A+M REI 90-M

Feuerbeständig F 90 REI 90

Hochfeuerhemmend F 60 REI 60

Feuerhemmend F 30 REI 30

Nichttragende Bauteile

Brandwand F 90-A+M EI 90-M

Feuerbeständig F 90 EI 90

Hochfeuerhemmend F 60 EI 60

Feuerhemmend F 30 EI 30

Nichttragende Außenwände

Feuerbeständig W 90 E 90

Hochfeuerhemmend W 60 E 60

Feuerhemmend W 30 E 60

Unterdecken

Feuerbeständig F 90 EI 90

Hochfeuerhemmend F 60 EI 60

Feuerhemmend F 30 EI 30

Klassifizierungskriterien für Bauteile nach DIN EN 13501

R Tragfähigkeit

E Raumabschluss

I Wärmedämmung

M Mech. Einwirkung auf Wände (Stoß)

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 9 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Tabelle 2: Klassifizierungen von Abschlüssen nach DIN EN 13501

Europäische Klassifi- Nationale Klassifizierung nach Bauaufsichtliche Anforderung zierung nach DIN EN DIN 4102 13501

Türen

Feuerbeständig, rauchdicht und T 90-RS EI290-S200C5 selbstschließend

Feuerbeständig, dicht und T 90 EI290-SaC5 selbstschließend

Hochfeuerhemmend, rauch- T 60-RS EI260-S200C5 dicht und selbstschließend

Hochfeuerhemmend, dicht und T 60 EI260-SaC5 selbstschließend

Feuerhemmend, rauchdicht T 30-RS EI230-S200C5 und selbstschließend

Feuerhemmend, dicht und T 30 EI230-SaC5 selbstschließend

Rauchdicht und selbstschlie- RS S200C5 ßend

dicht und selbstschließend DS+SS SaC5

dichtschließend DS Sa

Brandschutzverglasungen

Feuerbeständig F 90 EI 90

Hochfeuerhemmend F 60 EI 60

feuerhemmend F 30 EI 30

Raumabschließend feuer- be- G 90 E 90 ständig

Raumabschließend hochfeuer- G 60 E 60 hemmend

Raumabschließend feuerhem- G 30 E30 mend

Klassifizierungskriterien für Abschlüsse nach DIN EN 13501 R Tragfähigkeit Sa Begrenzung der Rauchdurch- lässigkeit bei Raumtempera- tur

E Raumabschluss S200 Begrenzung der Rauchdurch- lässigkeit auch bei 200°C

I Wärme-däm- C5 Selbstschließende Eigenschaft mung

M Mech. Einwirkung I2 Wärmedämmungskriterium auf Wände (Stoß)

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 10 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Tabelle 3: Baustoffklassen nach DIN EN 13501

Zusatzanforderungen

Nationale Europäische Bauaufsichtliche Kein bren- Klassifizierung Klassifizierung nach Anforderung Kein nendes Ab- nach DIN 4102 DIN EN 13501 Rauch fallen/Ab- tropfen

A1 A1 X X nichtbrennbar A2 A2-s1,d0 X X

B-s1, d0 B1 X X oder C-s1,d0

A2-s2,d0 X oder A2-s3,d0

B-s2,d0 X oder B-s3,d0

C-s2,d0 X oder C-s3,d0 schwerent- flammbar A2-s1,d1 X oder A2-s1,d2

B-s1,d1 X oder B-s1,d2

C-s1,d1 X oder C-s1,d2

A2-s3,d2 oder B-s3,d2 oder C-s3,d2

D-s1,d0 B2 X oder D-s2,d0

D-s3,d0 X oder E normalent- D-s1,d1 flammbar oder D-s2,d1

D-s3,d1 oder D-s1,d2

E-d2

leichtentflamm- B3 F bar

Klassifizierungskriterien für Baustoffe nach DIN EN 13501

A Kein Beitrag zum s1 Geringe Rauchentwicklung Brand

B Sehr begrenzter Bei- s2 Mittlere Rauchentwicklung trag zum Brand

C Begrenzter Beitrag s3 Hohe Rauchentwicklung bzw. Rauch- zum Brand entwicklung nicht geprüft

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 11 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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D Hinnehmbarer Bei- d0 Kein brennendes Abtropfen/Abfallen trag zum Brand innerhalb von 600 Sekunden

E Hinnehmbares d1 Kein brennendes Abtropfen/Abfallen Brandverhalten mit einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekunden innerhalb von 600 Sekun- den

F Keine Leistung fest- d2 Keine Leistung festgestellt zustellen

Tabelle 4: Klassifizierung von Sonderbauteilen nach DIN EN 13501

Nationale Europäische Bauaufsichtliche Anforderung Klassifizierung nach Klassifizierung nach DIN 4102 DIN EN 13501

Kabelabschottungen

Feuerbeständig S 90 EI 90

Hochfeuerhemmend S 60 EI 60

Feuerhemmend S 30 EI 30

Rohrabschottungen

Feuerbeständig R 90 EI 90

Hochfeuerhemmend R 60 EI 60

Feuerhemmend R 30 EI 30

Brandschutzklappen

Feuerbeständig K 90 EI 90 (veho i↔o)-S

Hochfeuerhemmend K 60 EI 60 (veho i↔o)-S

Feuerhemmend K 30 EI 30 (veho i↔o)-S

Lüftungsleitungen

Feuerbeständig L 90 EI 90 (veho i↔o)-S

Hochfeuerhemmend L 60 EI 60 (veho i↔o)-S

Feuerhemmend L 30 EI 30 (veho i↔o)-S

Installationskanäle und-schächte

Feuerbeständig I 90 oder L 90 oder F 90 EI 90 (veho i↔o)-S

Hochfeuerhemmend I 60 oder L 60 oder F 60 EI 60 (veho i↔o)-S

Feuerhemmend I 30 oder L 30 oder F 30 EI 30 (veho i↔o)-S

Funktionserhalt

90 Minuten E 90 P 90

60 Minuten E 60 P 60

30 Minuten E 30 P 30

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 12 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum

Klassifizierungskriterien für Sonderbauteile nach DIN EN 13501

E Raumabschluss

I Wärmedämmung

ve,ho Vertikaler und horizontaler Einbau

i↔o in ↔ out: Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer

S Begrenzung der Rauchdurchlässigkeit

5 Verwendete Abkürzungen

Im Brandschutzkonzept verwendete Abkürzungen

NBauO - Niedersächsische Bauordnung

BauPrüfVO - Verordnung über bautechnische Prüfungen

LAR - Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen

LüAR - Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen

6 Beurteilungsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien)

Die im Folgenden aufgelisteten Gesetze und Regelwerke bilden die Grundlage des Brandschutz-

konzeptes:

/G1/ Niedersächsische Bauordnung (NBauO) – vom 3. April 2012

/G2/ Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen

/G3/ Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen

/G4/ Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-

NBauO) – vom 26. September 2012

Als weitere Grundlage dient der Erlass zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für

das Land Niedersachsen in der Fassung April 2022.

Die Technischen Baubestimmungen (DIN-Normen, Richtlinien etc.) sind entsprechend VV TB (Nie-

dersachsen) in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu beachten. Es gelten immer die zum Zeit-

punkt der Erstellung des Brandschutzkonzeptes gültigen Gesetze und Verordnungen/Richtlinien.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 13 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum

7 Planunterlagen

Hinweis:

Für die Werkplanung der einzelnen Gewerke sind die zum Zeitpunkt der Erstellung/Genehmigung

des Brandschutzkonzeptes anerkannten Regeln der Technik maßgebend.

Zur Verfügung gestellte Unterlagen (Stand 30.06.2023)

/A1/ Grundriss UG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_-2_1v1___1.200

/A2/ Grundriss SG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_-1_1v1___1.200

/A3/ Grundriss EG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_00_1v1___1.200

/A4/ Grundriss 1.OG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_01_1v1___1.200

/A5/ Grundriss 2.OG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_02_1v1___1.200

/A5/ Grundriss 3.OG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_03_1v1___1.200 (Dachaufsicht)

/A6/ Grundriss 4.OG ZLD01-21_GP_AR_ZK_GR_04_1v1___1.200 (Hubschrauberlandeplatte)

/A7/ Lageplan ZLD01-21_GP_GL_--_AA_GS_048_C_1.500

8 Bauliche Beschreibung

Die bauliche Anlage besteht insgesamt aus 4 Geschossen oberhalb der Erschliessungsebene.

Oberhalb des Flachdaches wird ein Hubschrauberlandeplatz errichtet. Auf der Ebene des Hub-

schrauberlandeplatzes sind keine Aufenthaltsräume vorgesehen. Unterhalb der Geländeoberflä-

che befindet sich ein Untergeschoß.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 14 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum

Bild: Schnitte A-A und B-B durch das Gebäude Zentralklinik

Die Ebenen U1, SG und EG bilden durch ihre Ausdehnungen eine sogenannte Breitfußanlage.

Darüber befinden sich zwei weitere Ebenen, in denen überwiegend Bettenstationen vorgesehen

sind. Ab dem 1. Obergeschoss wird die zentrale Dachfläche zum Dachgarten.

9 Baurechtliche Einstufung

Bei der baulichen Anlage handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 gemäß §2

NBauO.

10 Abstimmungstermine

Zur Besprechung brandschutztechnisch relevanter Punkte fanden verschiedene Vorgespräche

mit der Bauaufsicht und der Brandschutzdienststelle statt.

/O1/ Datum: 24.10.2022

Ort: Klinik Diepholz, Konferenzraum 3.OG

Teilnehmer: Hr. Meyer- Hanschen (Stadt Twistringen)

Hr. Krebs (Stadt Twistringen)

Fr. Tammen (LKDH)

Hr. Wessels (LKDH)

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 15 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum

Hr. Wiegmann (LKDH)

Fr. Kleffmann (LKDH)

Hr. Lorenz (GF KLD)

Fr. Kaiser (KLD)

Fr. Ebenthal (PD KLD)

Hr. Euler (ENDERA-Gruppe)

Hr. Möller (IB Sondermann + Möller)

Hr. Schwarz (GP LUDES)

/O2/ Datum: 06.03.2023

Ort: Klinik Diepholz, Konferenzraum 3.OG

Teilnehmer: Hr. Wiegmann (LKDH)

Hr. Wessels (LKDH)

Hr. Krebs (Stadt Twistringen)

Fr. Kleffmann (LKDH)

Fr. Sandkuhl (LKDH)

Fr. Rosenberger (LKDH)

Fr. Reiners (LKDH)

Hr. Lorenz (GF KLD)

Hr. Busch (TL KLD)

Fr. Arkenberg (PL KLD)

Hr. Tschech (Pinavaplan)

Hr. Legner (IB Rieker)

Hr. Möller (IB Sondermann + Möller)

Hr. Schwarz (GP LUDES)

/O3/ Datum: 17.04.2023

Ort: Klinik Diepholz, Konferenzraum 3.OG

Teilnehmer: Hr. Wiegmann (LKDH)

Hr. Wessels (LKDH)

Fr. Kleffmann (LKDH)

Hr. Lorenz (GF KLD)

Hr. Busch (TL KLD)

Fr. Avram (KLD)

Hr. Meyerhof (KLD)

Hr. Tschech (Pinavaplan)

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 16 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Hr. Legner (IB Rieker)

Hr. Möller (IB Sondermann + Möller)

Hr. Schwarz (GP LUDES)

Der Termin diente dazu, die offenen Punkte aus dem Termin vom 06.03.2023 abzustimmen, um

diese im Zuge der Finalisierung der Entwurfsplanung und Erarbeitung der Genehmigungsplanung

entsprechend berücksichtigen zu können.

Die Ergebnisse der Abstimmung sind in das vorliegende Brandschutzkonzept eingeflossen.

11 Abmessungen

Die maximalen Ausdehnungen der Breitfußanlage betragen ca. 145 m in nord-süd Richtung und

77 m in ost-west Richtung.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 17 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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12 Beschreibung der Nutzung

Folgende Nutzungen sind in den Ebenen vorhanden:

Ebene
E4TechnikHubschrauberlandeplatz
E3Technik
E2Allgemeinpflege
E1Geriatrie Palliativmedizin AllgemeinpflegeDachgarten
E0Allgemeinpflege Rettungsdienst Labor Personalspeise- Versorgung VerwaltungEntbindung Wöchnerinnenstation Arztdienst Seelsorge und Sozial- dienst
U1Notfallaufnahme ZNA Diagnostik Endoskopie Sterilgutversorgung OP-BereichBehandlung Untersuchung Bereitschaftsdienst Arztdienst
U2TechnikPersonalumkleiden Speiseversorgung LogistikArchiv Lüftungszentrale Elektroversorgung

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 18 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

[Seite 19]

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13 Nutzungsbeschreibung / Risikobewertung

13.1 Grundlagen einer Risikomanagements im Krankenhaus

Grundsätzlich gibt es in einem Krankenhaus eine Vielzahl von Nutzungsarte. Hieraus ergeben sich

unterschiedliche Risikostufen für die Patienten, Mitarbeiter und Besucher.

Aus den unterschiedlichen Nutzungen in den einzelnen Bereichen ergeben sich auch unter-

schiedliche brandschutztechnische Anforderungen an die Rettungswegeausbildung, Rauch- und

Brandabschnitte in den jeweiligen Bereichen, um den Personenschutz sicherzustellen.

Während die Besucher in der Regel als mobile Personen eingestuft werden können, sind im Be-

reich der Normalstationen in der Regel ca. 30 % der Patienten nicht in der Lage sich selbst in Si-

cherheit bringen zu können. Im OP-Bereich muss davon ausgegangen werden, dass 100% der

Patienten sich nicht selbst in Sicherheit bringen können.

Die immobilen Patienten sind auf fremde Hilfe im Brandfall angewiesen. Neben den technischen

Risiken sind die medizinischen und gesundheitlichen Situationen im Falle einer Räumung oder Eva-

kuierung zu betrachten. Zusätzlich müssen bei einer Räumung von Bereichen die Patienten in an-

dere Bereiche des Krankenhauses verlegt werden, in denen die medizinischen Einrichtungen zur

weiteren Versorgung zur Verfügung stehen.

Eine wesentliche Voraussetzung für Maßnahmen im Brandfall ist, dass das Krankenhauspersonal

die Rettung von Patienten im Brandfall vor Eintreffen der Feuerwehr durchführt. Hierfür sind im

Brandfall besondere Maßnahmen für die horizontale Evakuierung durch die Selbsthilfekräfte des

Personals erforderlich. Eine Brandschutzordnung und ein Evakuierungskonzept sind für die Organi-

sation der Rettung von Patienten im Brandfall erforderlich. Die nicht ortskundigen und auf Hilfe

angewiesenen Patienten werden vom ortskundigen Krankenhauspersonal betreut und im Gefah-

renfall begleitet.

Die unterschiedlichen Nutzungen in den Funktionsbereichen und Betten-/Pflegebereichen erfor-

dern differenzierte Betrachtungen der brandschutztechnischen Anforderungen.

In den Betten-/Pflegebereichen befindet sich im Brandfall eine hohe Anzahl zu evakuierender

Personen.

Bei der Planung von Krankenhäusern muss eine hohe Verantwortung auf den betrieblichen und

organisatorischen Brandschutz gelegt werden.

Eine Brandausbreitung über die Fassade in andere Geschosse muss vermieden wer-den. Kranken-

häuser sollen auch nach einem Brandereignis weiter in Betrieb bleiben. Die Gesamträumung ei-

nes Krankenhauses soll grundsätzlich vermieden werden.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 19 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Besucher

Besucher sind in der Regel nicht ortsunkundig. Für diese Personen sind die baurechtlichen Anfor-

derungen an Ausbildung von Rettungswegen aufgrund der Personenzahlen in Verbindung mit

einer Brandmeldung und Alarmierung ausreichend.

Patienten

Auch die Patienten sind in der Regel nicht ortskundig. Für die mobilen Patienten besteht über die

für die Besucher geplanten Rettungswege die Möglichkeit der Selbstrettung. Die immobilen Pati-

enten müssen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerettet werden. Um dies zu ermögli-

chen ist eine frühe Branderkennung mit Alarmierung des zur Verfügung stehenden Personal ent-

scheidend für den Erfolg der Rettung der Patienten im Brandfall. Damit die Räumungszeiten aus-

reichend kurz sind, ist eine horizontale, schwellenlose Verschiebung der Patienten in einen siche-

ren geschossgleichen Bereich (Brandabschnitt) erforderlich.

13.2 Brandschutzbereiche/Brandabschnitte

Die Brandschutzbereiche sind Bereiche im Krankenhaus, welche als sichere Bereich zur Unterbrin-

gung von Liegendkranken dienen. Im Gefahrenfall können die Patienten aus einem durch ein

Brandereignis betroffenen Bereich in einen anderen Brandabschnitt verschoben werden. Damit

eine Verlegung der Patienten mit einem Bett in kurzer Zeit möglich ist, muss eine ebenen gleiche

horizontale Verlegung gewährleistet werden.

13.3 Rauchabschnitte

Rauchabschnitte dienen der Behinderung einer schnellen Rauchausbreitung im Gebäude und

somit im Wesentlichen der Sicherstellung des Personenschutzes in der Entstehungsphase eines

Brandes. Da zum Zeitpunkt einer Brandentstehung mit geringen Temperaturen gerechnet werden

kann, sind hier Bauteile aus nichtbrennbaren Bauteilen ohne Nachweis einer feuerwiderstands-

klasse ausreichend.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 20 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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13.4 Pflegebereiche

Pflegebereiche sind in diesem Projekt die Pflegestationen in den Ebenen E0 bis E2. Die Pflegebe-

reiche dienen der Unterbringung der Patienten. Sie sind von anderen Bereichen abgetrennt und

stehen unmittelbar mit anderen Brandschutzbereichen in Verbindung.

In Teilbereichen der Pflege sind Pflegebereiche als Raumgruppe ohne notwendigen Flur geplant.

Hier sind offene Pflegestützpunkte vorgesehen. Da die Pflegestützpunkte nicht als Räume mit be-

sonderen Gefahren gelten ist der Verzicht auf einen notwendigen Flur vertretbar, wenn sich in

dem Pflegebereich eine geringe Anzahl von Räumen mit Patienten befindet. Im vorliegenden Fall

befinden sich maximal 16 Patientenbetten in einer Raumgruppe. Die geringe Patientenzahl in

Kombination mit dem anwesenden Personal kann eine Evakuierung des Bereiches in kurzer Zeit

erfolgen. Zur möglichen Entrauchung der Flure stehen öffenbare Fenster zur Außenfassade zur

Verfügung.

13.5 Untersuchungs- und Behandlungsbereiche

Untersuchungs- und Behandlungsbereiche sind Funktionseinheiten in denen Raumgruppen zu-

sammengefasst sind und in denen keine notwendigen Flure im Sinne der NBauO vorhanden sind.

Hier wird der Personenschutz durch eine hohe Personaldichte in Verbindung mit einer Brandfrüh-

erkennung und Alarmierung sichergestellt.

13.6 Funktionsbereiche / Sonderbereiche

Zu den Sonderbereichen zählen die OP-Bereiche, die Aufwachbereiche, die Stationen für Inten-

sivpflege und IMC und der Neonatologie.

In diesen Bereichen sind die Patienten in der Regel nicht in der Lage sich an einer Rettung zu be-

teiligen. Durch den hohen medizinischen und technischen Sicherheitsstandard in diesen Berei-

chen besteht ein geringes Brandrisiko. Durch das ortskundige und mit den Gefahren ver-

traute/geschulte Personal wird den Gefahren in diesen Bereichen wirkungsvoll begegnet.

Da die Funktionsbereiche abgeschlossene Sonderbereiche sind, ist gewährleistet, dass nur be-

rechtigte Personen Zugang zu diesen Bereichen erhalten.

Patienten in Operations- und Intensivabteilungen sind an lebenserhaltenden medizinisch elektri-

schen Geräten angeschlossen. Bei plötzlichem Eindringen von Rauch, Ausfall der Strom- oder me-

dizinischen Gasversorgung sind diese Patienten hochgradig gefährdet. Deshalb sind ausrei-

chende Maßnahmen gegen äußere Brandeinwirkungen zu treffen. Durch die Realisierung von

mehreren Rauchabschnitten wird dieses Schutzziel erreicht.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 21 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum

Die Anweisung zur Räumung eines OP-Bereichs oder Intensivpflegebereichs ist eine sehr sensible

Entscheidung, da beim Brand auch das jeweilige Krankheitsbild des Patienten berücksichtigt wer-

den muss. Für eine Evakuierung müssten die Gefahren durch ein Schadensfeuer für den Patienten

größer sein als das durch eine Evakuierung verbundene medizinische Risiko. Im Brandfall ist hier

die Schnittstelle zwischen dem Ärztlichen Leiter, der die Risikobeurteilung für die Patienten durch-

zuführen hat, und dem Einsatzleiter der Feuerwehr, der die Brandbekämpfung respektive die Aus-

breitung des Feuers abschätzen muss, erforderlich.

Oft kann die Evakuierung der Patienten nur mit den medizinischen Apparaturen erfolgen. Die Vor-

bereitung für den Transport eines Patienten dauert in der Regel mehr als 30 Minuten und liegt bei

einem Zeitraum, welcher die üblichen Rettungswegzeiten in anderen Gebäudearten weit über-

steigt. Dazu kommt, dass die Patienten in Bereiche verlegt werden müssen, in denen die medizini-

sche Versorgung für einen längeren Zeitraum sichergestellt werden kann.

Eine Räumung des OP-Bereichs kann in Abstimmung mit der Ärztlichen Leitung phasenweise er-

folgen. Dabei befinden sich die Patienten in einem „geschützten“ OP-Raum. Dieser Raum wird

durch die Lüftungsanlage mit E90-Verkabelung ständig im Überdruck gehalten. Des Weiteren sind

alle lebenserhaltenden Systeme gemäß DIN VDE 0100-710 mit einer 24-h-Ersatzstromquelle ver-

bunden. Zusätzlich können die lebenserhaltenden Systeme mit Druckluft betrieben werden. Durch

diese Einrichtungen kann auch in einem Brandfall der OP-Betrieb für eine gewisse Zeit im Brandfall

weiterbetrieben werden.

Skizze OP (Schematisch):

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 22 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum

Positiv wirkt sich in diesen Bereichen das Verhältnis von Mitarbeitern und Patienten aus. Die Mit-

arbeiterzahl in diesen Bereichen ist hoch und es kann davon ausgegangen werden, dass das Per-

sonal ortskundig und mit den Gefahren vertraut sind. Gleiches gilt auch für den Bereich der Not-

fallaufnahme und Diagnostik

13.7 Bereiche der Versorgung, Entsorgung und Technik

In den Bereichen gibt es übliche Risiken, welche durch die Art der Handlungen entstehen. Hier

sind die baurechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen des Gesetzgebers ausrei-

chend für die Sicherstellung der Schutzziele.

13.8 Magistrale

Die Magistrale wird über zwei Geschosse mit einer offenen Verbindung im Eingangsbereich ge-

plant. Hier befinden sich auch zwei nichtnotwendige Treppe. Die Halle wird in drei Brandab-

schnitte unterteilt. Zusätzlich befinden sich Trennwände zu den übrigen Bereichen der baulichen

Anlage in feuerbeständiger Bauweise.

14 Löschwasserversorgung

Für die Neubaumaßnahme ist ein Löschwasserversorgung erforderlich.

Eine Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz ist gemäß Angaben der

OOWV nicht möglich. Aus diesem Grund wird eine Löschwasserbevorratung auf dem Gelände

hergestellt. Zusätzlich wird durch die Feuerwehr ein Löschwasserbrunnen als mögliche Redundanz

gefordert. Seitens der Feuerwehr wird einer Löschwasserbevorratung von 295 m³ unter Berücksich-

tigung des zusätzlichen Löschwasserbrunnens zugestimmt. Einzelheiten zur Planung und Ausfüh-

rung des Löschwasserbrunnens werden durch die Errichter Firma abgestimmt.

Seitens der Feuerwehr wird für die gesicherte Löschwasserversorgung eine Löschwassermenge

von 192 m³/h für den abwehrenden Brandschutz gefordert. Ziel ist eine Löschwasserversorgung

von 96 m³/h für einen Zeitraum von 1 Stunde an 2 Hydranten gleichzeitig.

Auf dem Gelände werden umlaufend sechs Hydranten angeordnet. Einzelheiten können dem

Lageplan und den Unterlagen des Planers der Trink- und Löschwasserversorgung entnommen

werden.

Zusätzlich sind die Planungshinweise für den Hubschrauberlandeplatz von Dipl.-Ing. Mathias M.

Lehmann mit Datum 11.06.2022 bei der Planung zu berücksichtigen.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 23 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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15 Löschwasserrückhaltung

Es sind keine Angaben zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen bekannt. Für den Neubau

sind somit keine Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung erforderlich. Angaben zur Löschwasser-

rückhaltung sind nicht Gegenstand dieses Konzeptes.

Zusätzlich sind die Planungshinweise für den Hubschrauberlandeplatz von Dipl.-Ing. Mathias M.

Lehmann mit Datum 11.06.2022 bei der Planung zu berücksichtigen.

16 Zufahrten, Durchfahrten, Bewegungsflächen, Eingänge für die Feuerwehr

16.1 Zufahrten und Durchfahren

Für den Neubau wird eine Feuerwehrzufahrt geplant. Die Zufahrtsmöglichkeiten sind im Lageplan

des Landschaftsplaners dargestellt.

Durchfahrten sind nicht geplant.

16.2 Bewegungsflächen

Im Bereich der geplanten Treppenräume sind Bewegungsflächen für die Einsatzfahrzeuge vorge-

sehen. Aufstellflächen für ein Hubrettungsfahrzeug sind nicht erforderlich.

Einzelheiten können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

16.3 Eingänge für die Feuerwehr

Die Zugänge für die Einsatzkräfte der Feuerwehren befinden sich an den Treppenräumen und in

der Nähe der Aufzugsanlagen und dem Eingangsbereich.

Einzelheiten können den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 24 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

[Seite 25]

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17 System der äußeren und inneren Abschottung

17.1 Gebäudetrennwände

Zur Sicherstellung des Personenschutzes (Sichere Bereiche zur Räumung von liegend Kranken) und

der Möglichkeit der wirksamen Brandbekämpfung werden Gebäudetrennwände (innere Brand-

wände) erstellt. Die Gebäudetrennwände sind als Brandwände in feuerbeständiger Bauweise mit

zusätzlicher mechanischer Beanspruchung vorgesehen.

Der Verlauf der Wände den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.

17.2 Brandabschnitte

17.2.1 horizontal

Jedes Geschoß bildet einen eigenen Brandabschnitt. Durch die Anordnung von größeren Brand-

überschlagswegen wir sichergestellt. Das ein Brandüberschlag wirkungsvoll verzögert wird.

Einzelheiten werden unter dem Punkt Außenwände beschrieben.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 25 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

[Seite 26]

Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum

17.2.2 vertikal

Zusätzlich zu den horizontalen Brandabschnitten werden die einzelnen Geschosse durch Brand-

wände in Brandabschnitte unterteilt.

Der Verlauf der Wände den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.

Durch die Unterteilung ergeben sich folgende Brandabschnittsgrößen:

EbeneNordMitteMitteMitteSüd
m²m²m²m²m²
E4
E3
E214451555
730730
10451180
E114001555
700730
10601250
E018601550
92012701360
1570
U1107026151055
69025051380
11551080
U218552345850
144024001095

Legende

Pflege

Eingangshalle

Funktionsbereich

Lüftungszentralen und Technik

Umkleiden

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 26 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum

Abweichung 1:

Abweichung von § 8, Absatz 2, Punkt 2 – DVO-NBauO:

In den Pflegegeschossen (1.OG – 2.OG) liegen die maximalen Brandabschnittslängen bei ca.

80,00 m bei einer maximalen Brandabschnittsgröße von jeweils 1.555 m².

Begründung:

Gemäß NBauO ist eine Brandabschnittslänge von 40 m zulässig. Hierdurch ergibt sich eine maxi-

male Brandabschnittsgröße von 1.600m². Der Verlauf des Brandabschnitts ist funktionstechnisch

erforderlich. Durch die Gebäudestruktur mit dem Innenhofbereich ist die vorhandene Brandab-

schnittsgröße mit 1.550 m² kleiner als die maximal zulässige Größe. Zusätzlich werden die Brandab-

schnitte, durch feuerbeständige Trennwände bzw. Rauchabschnittswände, in Brandschutzteile

mit einer Fläche unter 800m² unterteilt. Hierdurch, und durch die wesentliche Verwendung von

nichtbrennbaren Baustoffen (zulässig wären im Bereich außerhalb der Rettungswege schwerent-

flammbare Baustoffe) wird einer schnelle Brandausbreitung wesentlich behindert.

Abweichung 2:

Abweichung von § 8, Absatz 2, Punkt 2 – DVO-NBauO:

In den funktionsbildenden Geschossen (SG – EG) liegen die maximalen Brandabschnittslängen

bei 82,00 m (SG) bzw. 79,00 m (EG) bei einer maximalen Brandabschnittsgröße von 2.615 m² im

SG und 1.860 m² im EG. Zudem sind im Bereich der Magistrale insgesamt drei Freitreppen mit je-

weils einer offenen Verbindung über zwei Geschosse geplant.

Begründung:

Gemäß NBauO ist eine Brandabschnittslänge von 40 m zulässig. Hierdurch ergibt sich eine maxi-

male Brandabschnittsgröße von 1.600 m². Der Verlauf des Brandabschnitts ist funktionstechnisch

erforderlich. Zusätzlich wird der Brandabschnitt durch feuerbeständige Trennwände bzw. Rauch-

abschnittswände unterteilt. Hierdurch, und durch die wesentliche Verwendung von nichtbrenn-

baren Baustoffen (zulässig wären im Bereich außerhalb der Rettungswege schwerentflammbare

Baustoffe) wird einer schnelle Brandausbreitung wesentlich behindert. Die durch die Unterteilung

entstehenden Teilbereiche sind kleiner als 1.000 m².

(Fortsetzung auf der folgenden Seite)

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 27 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

[Seite 28]

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(Fortsetzung Begründung Abweichung 2)

Durch die galerieartigen Bereiche der Magistrale im Sockelgeschoss als Verkehrsweg und die Ver-

kehrsflächen im Erd- und 1. Obergeschoss reduziert sich die Fläche mit Brandlasten wie folgt:

Magistrale Abschnitt 1 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen EG und 2.OG

  • Brandlastenbehaftete Fläche im EG = 410 m² - 272 m² Verkehrsfläche = 138 m²

  • Brandlastenbehaftete Fläche im 1.OG = 167 m² - 100 m² Verkehrsfläche = 67 m²

  • Brandlastenbehaftete Fläche im 2.OG = 183 m² - 105 m² Verkehrsfläche = 78 m²

Summe der brandlastbehafteten Fläche Magistrale Abschnitt 1 (EG – 2.OG) = 283 m²

Magistrale Abschnitt 2 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen SG und EG

  • Brandlastenbehaftete Fläche im SG = 1.130 m² - 577 m² Verkehrsfläche = 553 m²

  • Brandlastenbehaftete Fläche im EG = 920 m² - 531 m² Verkehrsfläche = 389 m²

Summe der brandlastbehafteten Fläche Magistrale Abschnitt 2 (SG – EG) = 942 m²

Magistrale Abschnitt 3 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen EG und 2.OG

  • Brandlastenbehaftete Fläche im EG = 190 m² - 134 m² Verkehrsfläche = 56 m²

  • Brandlastenbehaftete Fläche im 1.OG = 218 m² - 124 m² Verkehrsfläche = 94 m²

  • Brandlastenbehaftete Fläche im 2.OG = 220 m² - 124 m² Verkehrsfläche = 96 m²

Summe der brandlastbehafteten Fläche Magistrale Abschnitt 3 (EG – 2.OG) = 246 m²

Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Ausführung,

weil die Hallenabschnitte mit ihrer jeweiligen Fläche durch Brandwände und feuerbeständige

Trennwände gegenüber den übrigen Bereichen abgetrennt ist. Durch die sogenannte Schotten-

bildung wird das Risiko der Brandausbreitung wesentlich reduziert.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 28 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

[Seite 29]

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Abweichung 3:

Abweichung von § 8, Absatz 2, Punkt 2 – DVO-NBauO:

Im Untergeschoss befinden sich die Lüftungszentralen. Hier betragen die maximalen Brandab-

schnittslängen ca. 72,00 m bei einer maximalen Brandabschnittsfläche von 2.505 m².

Begründung:

Die geplanten Lüftungsanlagen sind für den Neubau erforderlich. Die Vorhaltung verschiedener

Luftmengen und Luftqualitäten erfordert einen hohen Flächenbedarf. Da die möglichen Brand-

gefahren von einem Brandereignis innerhalb der Lüftungsanlage ausgehen und die Brandgefah-

ren in der Lüftungszentrale selbst gering sind bestehen aus brandschutztechnischer Sicht keine

Bedenken gegen die Überschreitung der Brandabschnittslängen und -größen.

17.3 Gebäudetrennwände

Die erforderlichen Gebäudetrennwände werden als Brandwände in feuerbeständiger

Bauweise mit zusätzlicher mechanischer Beanspruchung vorgesehen.

17.4 Räume mit erhöhter Brandgefahr oder besondere Anforderungen

Räume mit erhöhter Brandgefahr werden durch feuerbeständige Wände abgetrennt. Einzelhei-

ten können den Plänen entnommen werden.

Räume mit erhöhter Brandgefahr sind

  • Lagerräume mit einer Größe von mehr als 20m²

  • Werkstätten

  • Wäschelager

  • Räume die als elektrische Betriebsräume zu bewerten sind

Folgende Räume werden nicht als Räume mit besonderen Brandgefahren bewertet

  • Geräteräume für medizinische Geräte und den dazugehörigen technischen Einrichtungen

  • Medizinische Laborräume, wenn die Bevorratung von Chemikalien und brennbaren Flüssig-

keiten in geschlossenen Schränken bzw. Sicherheitsschränken aufbewahrt werden

  • Lagerräume bis 20m²

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 29 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

[Seite 30]

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  • Pflegestützpunkte mit aus betrieblichen Gründen offenen Bereichen zu den Rettungs- und

Verkehrswegen, wenn die Möblierung in der Bauart aus schwerentflammbaren Materialien

hergestellt werden.

  • Putzmittelräume

  • Stationsküchen, welche nicht als Kochküche dienen

Einzelheiten können den Plänen entnommen werden.

17.5 Räume mit erhöhter Brandgefahr dürfen nicht grösser als 400 m² sein

Räume mit erhöhter Brandgefahr sind wesentlich kleiner als 400m².

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 30 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

[Seite 31]

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17.6 Rauchabschnitte

Die notwendigen Flure werden im Regelfall Rauchabschnitte mit weniger als 30m Länge unter-

teilt. Die Rauchabschnitte können den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen

werden.

Lediglich im Untergeschoss wird im Flur 1.-2.407 aus betrieblichen Gründen auf eine kleinteilige

Zonierung in Rauchabschnitte verzichtet.

Die maximale Rauchabschnittslänge liegt hier bei ca. 69 m. Durch die

Abweichung 4:

Abweichung von § 17, Absatz 4 – DVO-NBauO:

Im Untergeschoss wird die Magistrale als notwendiger Flur ausgebildet. Entgegen der Anforde-

rung des § 17 (4) DVO-NBauO liegt die maximale Rauchabschnittslänge hier bei ca. 69 m damit

mehr als 30 m.

Begründung und Kompensation:

Die Forderung nach einer Zonierung in maximal 30 m lange Rauchabschnitte resultiert aus dem

Tatbestand, dass flüchtende Personen maximal 15 m durch einen verrauchten Flurabschnitt bis

zum nächsten Rauchabschnitt flüchten sollen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gemäß Landes-

bauordnung eine Brandfrüherkennung vorausgesetzt wird, und dass die Rettungswege auch von

ortsunkundigen Personen nutzbar sein müssen.

Im vorliegenden Fall dient der betreffende Flurabschnitt der logistischen Versorgung. Bei den an-

wesenden Personen handelt es sich daher im Wesentlichen um ortskundiges Personal. Allgemei-

ner Besucherverkehr findet nicht statt.

Der betreffende Flurabschnitt im Untergeschoss (Flur 1.-2407) erstreckt sich über eine Fläche von

330 m² und verfügt über insgesamt 4 Ausgänge. Die maximale Wegstrecke bis zum nächsten

Rauchabschnitt liegt unter 25 m. Von den Ausgängen der Aufenthaltsräumen bis zum nächsten

Rauchabschnitt beträgt die Lauflänge unter 15 m. Hier werden die baurechtlichen Vorgaben da-

mit sogar erfüllt.

Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen gegen die Überschreitung der Rauchabschnittslänge

keine Bedenken, da über die Brandfrüherkennung mit einer frühen Räumung zu rechnen ist. Zu

dieser Phase ist der Flurabschnitt für die anwesenden Personen der betreffenden Räume noch

sicher nutzbar. Der angrenzende Funktionsbereich verfügt über einen zweiten baulichen Ret-

tungsweg.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 31 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

[Seite 32]

Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum

18 Rettungswege

18.1 Horizontal

Alle erforderlichen Flucht- und Rettungswegen von Aufenthaltsräumen führen über zwei bauliche

Rettungswege. Diese führen in der Regel denselben Flur oder Gang.

Die Rettungswege führen zu notwendigen Treppenräumen, direkt ins Freie oder in sicher Berei-

che.

Abweichung 5:

Abweichung von § 13, Absatz 2 – DVO-NBauO:

Aufgrund der großen Abmessungen und den funktions- und betriebsbedingten Erfordernissen bei

der medizinischen Behandlung der Patienten ergeben sich in einigen Sonderbereichen Rettungs-

weglängen von bis zu 50,00m.

In den Pflegebereichen werden die Rettungsweglängen von 35,00m bis zum Treppenraum eben-

falls überschritten.

Begründung und Kompensation:

Im Gegensatz zur Landesbauordnung sind die Rettungswege durch zwei bauliche Rettungsweg

sicherzustellen. Durch die Anordnung von Brandschutzbereichen wird sichergestellt, dass bei ei-

nem Gefahrenfall ein Bereich erreicht wird, der vor Rauch und Feuer sicher ist. Die Rettungsweg-

längen betragen dann weniger als 30,00m.

18.1.1 Breite der Rettungswege

Die Rettungswegbreite beträgt mindestens 1,20m. Im Bereich der Intensiv- und Pflegestationen

beträgt die Breite mindestens 2,25 m.

Im Türbereich mindestens 0,90m. In Bereichen in denen Bettenverkehr stattfindet mindestens

1,20m.

Die Ausgänge ins Freie sind mindestens 1,20m breit.

18.1.2 notwendige Flure

Die vorhandenen Stichflure sind maximal 15m lang.

Die notwendigen Flure führen zu den notwendigen Treppen oder direkt ins Freie.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 32 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

[Seite 33]

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18.1.3 Gänge / nicht notwendige Flure

In den Raumgruppen und Funktionseinheiten befinden sich notwendige Rettungswege. Diese

Rettungswege sind keine notwendigen Flure im Sinne des Baurechtes.

Einzelheiten können den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.

18.2 Vertikal

18.2.1 Treppenräume und Treppen

Die Treppenräume sind nicht innenliegend. Sie werden nicht als Sicherheitstreppenräume herge-

stellt. Die Treppenräume sind durchgehende Treppenräume. Die Ausgänge der Treppenräume

ins Freie führen über Treppenraumerweiterungen mit Öffnungen zu Fluren und anderen Räumen.

Oder direkt ist freie.

18.3 Türen in Rettungswegen

Die Türen im Zuge der Rettungsweg schlagen in Fluchtrichtung auf. Bei Einbau von Schiebetüren

werden die baurechtlichen Anforderungen an Schiebtüren in Rettungswegen eingehalten.

18.4 Führung von Rettungswegen für Menschen mit Behinderungen

Alle Rettungsweg führen auf gleiche Ebene in sichere Bereiche. Zusätzliche Maßnahmen sind

nicht geplant.

19 Anforderungen an Bauteile

19.1 Tragende, trennende und aussteifende Bauteile

19.1.1 Allgemein

Allgemein bestehen die tragenden, trennenden und aussteifenden Bauteile aus feuerbeständig

Bauteilen, die aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt werden.

19.1.2 Gebäudetrennwände

Die Wände (Brandwände) werden in feuerbeständig auch unter zusätzlicher mechanischer Be-

anspruchung Bauweise hergestellt.

Die tragenden Massivdecken werden im Bereich der Gebäudetrennwände ohne zusätzliche Auf-

kantungen oberhalb der Rohdecke errichtet.

19.1.3 Elektrische Betriebsräume

Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 33 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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19.1.4 Räume mit erhöhter Brandlast

Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.

19.1.5 Vorräume von Bettenaufzügen

Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.

19.1.6 Außenbauteile

Außenbauteile werden aus nicht brennbar ohne Feuerwiderstandsdauer hergestellt.

19.1.7 Raumabschließende Bauteile

Die Bauteile werden aus nichtbrennbaren Bauteilen und bis an die Bauteile der Außenwand bzw.

bis unter die Dachhaut geführt.

19.1.8 Treppenraumwände

Die Wände werden in feuerbeständig, auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung

Bauweise, hergestellt.

19.1.9 Flurtrennwände

Die Wände werden in feuerhemmender und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt. Sie wer-

den bis zur Rohdecke geführt.

19.1.10 Trennwände allgemein

Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.

19.1.11 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten b zw. Funktionseinheiten

Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.

19.1.12 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen

Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.

19.1.13 Wände von Installationsschächten

Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.

19.1.14 Wände von Aufzugschächten

Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.

19.2 Geschossdecken

Die Decken werden feuerbeständig und aus nicht brennbaren Baustoffen hergestellt.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 34 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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20 Nichtragende Außenwände, Bekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden

20.1 Außenwände allgemein

Nichtragende Außenwände und nichtragende Teile von Außenwänden müssen aus nichtbrenn-

baren Baustoffen bestehen. Dies wird durch die bestehende Rohbaukonstruktion in Massivbau-

weise sichergestellt.

Die Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen dürfen einschließlich der

Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwerentflammbar sein. Im Bereich der Brandwände dür-

fen nur nichtbrennbare Baustoffe verwendet werden.

Gemäß der vorliegenden Planung sind im Zentralklinikum Fassadenelemente aus normalent-

flammbaren Baustoffen geplant.

Geplante Ausführung:

 Oberfläche Holzfassade

 Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen

 Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen

 Brüstungen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Beton bzw. Mauerwerk)

 in der Feuerwiderstandsklasse Feuerbeständig

 Brandsperren aus 2,0 mm Metall im Bereich der Fensterstürze

(Siehe auch Fassadenschnitt auf der nachfolgenden Seite)

Die tragende Stahlbetonkonstruktion erhält eine hinterlüftete und gedämmte Holzverschalung.

Die Tragkonstruktion und die Dämmung werden aus nicht brennbaren Materialien hergestellt. Die

Holzschalung und die Holzfenster bestehen aus Hartholz (z.B. skandinavische Lärche).

Der horizontale Brandüberschlag in den Pflegeebenen wird über die auskragenden Wartungsbal-

kone aus Sichtbeton sichergestellt. In den Sockelgeschossebene wird der Brandüberschlag durch

höhere (> 1,0m). Die Brüstungs- und Sturzbereiche in Stahlbeton gewährleistet.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 35 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 36 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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Abweichung 6:

Abweichung von § 6, Absatz 2 – DVO-NBauO:

Außenseitige Oberflächen und Bekleidungen von Außenwänden einschließlich der Dämmstoffe

und Unterkonstruktionen müssen schwerentflammbar sein. Für den Neubau ist abweichend von

der Landesbauordnung eine normalentflammbare Holzfassade geplant.

Bewertung:

Jedes Geschoß bildet einen eigenen Brandabschnitt. (Ausgenommen hiervon ist die offene Ge-

schossverbindung im Bereich der Magistrale)

Durch die Anordnung von größeren Brandüberschlagswegen wir sichergestellt. Das ein Brand-

überschlag wirkungsvoll verzögert wird. Die Anforderungen verhindern bei einem Brandereignis

nicht den Brandüberschlag vom Brandgeschoß in das darüberliegende Geschoß.

Eine absolute Verhinderung des Brandüberschlages ist somit nicht gefordert.

Die Relativierung liegt darin, dass der Brandüberschlag von Geschoss zu Geschoss „ausreichend

lang“ und nicht „unbegrenzt“ zu verhindern ist.

Ein Brand in zwei Geschossen wird in Deutschland grundsätzlich akzeptiert

Der Gesetzgeber erwartet also, dass der Betreiber einer Klink in der Lage ist, den vom Brand be-

troffenen Bereich zu evakuieren und danach die Personen aus dem darüberliegenden Bereich zu

räumen.

Auch die Feuerwehr muss von einer Brandbekämpfung in zwei Geschossen ausgehen. Es sind

keine Ereignisse oder taktischen Änderungen beim Feuerwehreinsatz bekannt, die gestiegene

Forderung rechtfertigen würden.

(Fortsetzung auf der folgenden Seite)

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 37 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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(Fortsetzung Begründung Abweichung 6)

Betrachtet man die Fassadenkonstruktion genauer, so kann man den Zeitraum berechnen:

(Fortsetzung auf der folgenden Seite)

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 38 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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(Fortsetzung Begründung Abweichung 6)

Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass ein Brand über eine Gebäudeaußenwand, bei

nicht brennbaren Materialien

ca. 15 Minuten bis zum Austritt aus dem Brandgeschoss braucht,

weitere 10 Minuten dauert es bis zum Überschlag in das darüber liegende Stockwerk

und zusätzliche 15 Minuten vergehen, bis das Feuer aus dem Geschoss über dem Brandgeschoss

schlägt.

Bis der Brand zum folgenden, also zum 3.Geschoss überschlägt, vergehen folglich rund 50 Minu-

ten.

Diese Zeit ist absolut ausreichend, um im 2.Stockwerk mit einem Löschangriff zu beginnen und da-

mit den Brandüberschlag ins 3. Geschoss zu verhindern.

Bei einer Fassadenkonstruktion ohne Brüstungen ist die Zeit für den Brandüberschlag nochmals um

5 Minuten zu reduzieren.

Sucht man nach Lösungen, um den Brandüberschlag zeitlich zu verlängern, so bitten sich fol-

gende Varianten an

  1. Brüstungen aus nichtbrennbaren Baustoffen mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten

und einem Brandüberschlagweg von 1,00m.

  1. Auskragende Stahlbetondecken mit einer Feuerwiderstandklasse von 90 Minuten

Diese Lösungen führen zu gleichwertigen bzw. besseren Verzögerungen wie die o.g. Werte.

Die Anordnung von Brandsperren in jedem Geschoss statt wie vorgeschrieben, in jedem zweiten

Geschoss verlängert die Zeit zusätzlich. Dies bringt bei der Variante 1 eine zusätzliche Verzöge-

rung bei der Brandausbreitung über die Fassadenoberfläche.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 39 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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20.2 Treppenraumwände

nicht brennbar ohne Feuerwiderstandsdauer

20.3 Dächer und Bedachungen

20.3.1 Allgemein

Das Tragwerk ist im Allgemeinen feuerbeständig und besteht aus nicht brennbaren Baustoffen.

Die Bauteile der Dächer müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Die Dachhaut darf

aus brennbaren Baustoffen bestehen.

Durch die Ausbildung einer extensiven Begrünung mit 5 cm hohen Kiesstreifen bzw. Betonplatten

im Bereich der aufgehenden Fassade von mind. 1,00m Breite wird ein Entflammen der Dachdäm-

mung und Dachhaut; von oben; wirkungsvoll verhindert.

20.3.2 Ausbildung des Dachaufbaues im Bereich der Brandwandverläufe

Im Bereich des Flachdaches werden im Verlauf der Brandwände des darunter befindlichen Ge-

schosses Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen (Breite 2,50m) vorgesehen. Die brennbare

Dachisolierung (Dachhaut) wird durch einen Kiesstreifen geschützt.

Der Verlauf der Brandwände ist in den Plänen dargestellt.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 40 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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21 Verschlüsse in Öffnungen raumabschließender Bauteile

21.1 Brandwände

feuerbeständig, rauchdicht und selbstschließend

Öffnungen in inneren Brandwänden sind nutzungsbedingt erforderlich. Hier sind T30-RS Türen in

den Öffnungen geplant. Lediglich im Bereich der folgenden Bereiche kommen T90-RS Elemente

zum Einsatz:

  • Brandschutztore in der Magistrale (SG + EG)

  • Brandabschnittsbildende Türen zu den Lüftungszentralen bzw. zum Lüftungsschacht (UG)

  • Brandabschnittsbildende Trennwände zum Übergang in Richtung Servicegebäude.

Alle übrigen Türen im Brandabschnittsverlauf werden als Erleichterung in der Qualität T30-RS her-

gestellt.

Abweichung 7:

Abweichung von § 8, Absatz 5 – DVO-NBauO:

Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig. Sie sind in inneren Brandwänden nur zulässig, wenn

sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Die Öffnungen müssen

feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben.

Begründung:

Fall 1:

Die vorgesehenen Öffnungen befinden sich im Verlauf von Rettungswegen. In diesen Bereichen

befinden sich keine Brandlasten durch Einrichtungsgegenstände bzw. brennbare Materialen. So-

mit ist eine hohe Temperaturbeanspruchung der Türelemente nach Einheits-temperatur-Kurve

nicht zu erwarten.

Fall 2:

Die vorgesehenen Öffnungen befinden sich zu Einzelräumen, welche selbst feuerbeständig ab-

getrennt sind. Durch die Schottenbauweise wird das Risiko einer großflächige Brandausbreitung

bereits wesentlichen reduziert. Die Technikräume selbst erhalten einen nichtbrennbaren Innen-

ausbau und einen nichtbrennbaren Fußbodenbelag.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird das Gebäude flächendeckend mit automatischen

Meldern der Brandmeldeanlage überwacht. Brandereignisse können somit bereits in der Entste-

hungsphase entdeckt werden. Ein Vollbrandereignis gemäß ETK findet nicht statt, so dass mit ei-

nem frühzeitigen Versagen der T30-RS Türen nicht zu rechnen ist.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 41 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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21.2 Treppenraumwände und Vorräumen oder notwendigen Fluren

feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend

21.3 Wände zwischen Vorräumen und notwendigen Fluren

feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend

21.4 Wände zwischen notwendigen Fluren und Nutzungseinheiten

feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend

21.5 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen

feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend

21.6 Wände von Installationsschächten

feuerbeständig, Rauchdicht und selbstschließend

21.7 Wände von Aufzugschächten

Fahrschachtüren nach DIN 18091

21.8 Wände von Räumen mit besonderen Gefahren (z.B. Labore und Werkräume)

feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend

21.9 Wände von elektrischen Betriebsräumen

feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend

22 Anforderungen an Baustoffe

22.1 Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze und Einbauten

22.2 notwendige Treppenräume

nicht brennbar

22.3 Vorräume von notwendigen Treppenräumen

nichtbrennbar

22.4 Vorräumen von Aufzügen

nichtbrennbar

22.5 Elektrische Betriebsräume

nichtbrennbar

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 42 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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22.6 Räume zwischen notwendigen Treppenräumen und den Ausgängen ins Freie

nichtbrennbar

22.7 Bodenbeläge in Fluren

schwerentflammbar

22.8 Dehnfugenfüllungen

Nichtbrennbar

23 Öffnungen in Decken

Im Bereich der Magistrale sind Öffnungen im Deckenbereich durch drei nicht notwendige Trep-

pen vorhanden. Zwei der Freitreppen verbinden das Erdgeschoss mit dem 1. Obergeschoss. Eine

weitere Freitreppe verbindet das Sockelgeschoss mit dem Erdgeschoss.

 Magistrale Abschnitt 1 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen EG und 2.OG

Grundfläche EG = 410 m² / Galerieflächen 1.OG = 167 m² + 2.OG = 183 m²

 Magistrale Abschnitt 2 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen SG und EG

Grundfläche SG = 1.130 m² / Galeriefläche EG = 920 m²

 Magistrale Abschnitt 3 – Freitreppe mit offener Verbindung zwischen EG und 2.OG

Grundfläche EG = 190 m² / Galerieflächen 1.OG = 218 m² + 2.OG = 220 m²

Abweichung 8:

Abweichung von § 10, Absatz 5 – DVO-NBauO:

Entgegen den Vorgaben der Landesbauordnung sind im Bereich der Magistrale Abschnitte mit

offenen Verbindungen über jeweils zwei Geschosse geplant.

Begründung + Kompensation:

Die Magistrale wird durch brandabschnittsbildende Bauteile in drei Brandabschnitte zoniert. Die

größte Brandabschnittsfläche befindet sich im Sockelgeschoss mit einer Fläche von 2.615 m². Der

hiervon betreffende Abschnitt 2 der Magistrale ist im 1.Obergeschoss allseitig als eigenständiger

Brandabschnitt gegenüber anderen Bereichen abgetrennt.

Die Funktionsbereiche im Sockelgeschoss werden durch feuerbeständige Trennwände abge-

trennt. Diese sogenannten Schottenbauweise in Kombination mit dem großen Anteil an Verkehrs-

flächen sorgen dafür, dass das Risiko der Brandausbreitung bereits reduziert wird.

(Fortsetzung auf der folgenden Seite)

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 43 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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(Fortsetzung Begründung Abweichung 8)

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird das Gebäude flächendeckend mit automatischen

Meldern der Brandmeldeanlage überwacht. Brandereignisse können somit bereits in der Entste-

hungsphase entdeckt werden.

Für die mögliche Entrauchung sind jeweils im oberen Drittel der Magistral-Abschnittsflächen auto-

matische öffenbare Fenster geplant. Einzelheiten zur Entrauchung sind dem Kapitel 28.2.4 zu ent-

nehmen. Die Ansteuerung erfolgt automatisch über die Brandmeldeanlage sowie über Bedien-

stellen in den Zugangsbereichen.

Das Rettungswegekonzept der angrenzenden Funktionseinheiten ist unabhängig von der Magist-

rale. Für jede Funktionseinheit stehen mindestens zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung.

Für die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr sind Anschlüsse der trockenen Steigleitung ge-

plant. Die Magistrale erhält pro Abschnitt eine mögliche Anschlussstelle. Des Weiteren steht für die

Feuerwehr eine Vielzahl an sicheren Angriffsmöglichkeiten zur Verfügung.

Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen gegen die Ausführung der Magistralen - mit den ge-

planten Freitreppen als offener Verbindung - keine Bedenken.

24 Treppen und Treppenräume sowie Vorräume der Bettenaufzüge

Die in den Plänen mit dunkelgrüner bzw. grüner Farbe (Vorräume) dargestellten Treppenräume

sind notwendige Treppenräume und Vorräume im Sinne des Baurechtes. In diesen Bereichen gel-

ten die Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsan-

lagen.

Sie sind die vertikalen Erschließung- und Fluchtwege.

Gleichzeitig sind sie die Angriffswege und für den Löscheinsatz der Feuerwehr.

25 Flure

Die in den Plänen mit mittelgrüner Farbe dargestellten Flure sind notwendige Flure im Sinne des

Baurechtes. In diesen Bereichen gelten die Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechni-

sche Anforderungen an Leitungsanlagen

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26 Gänge

Gänge sind Verkehrswege in den Funktionseinheiten (z.B. Labore, der Diagnostik, IST und OP-Be-

reiche) sowie innerhalb der festgelegten Raumgruppen im Pflegebereich.

Hier bestehen keine Anforderungen an die Leitungsführungen in den „Flurbereichen“ gemäß der

Leitungsanalagen Richtlinie.

Dies gilt auch in den Verkehrswegen nach der Arbeitsstättenverordnung in den Werkstatt- und

Technikbereichen.

27 Höchstzulässige Zahl der Nutzer

Seitens der Vorgaben aus der NBauO bzw. der DVO-NBauO werden keine Grenzwerte zur höchst-

zulässigen Zahl an Nutzern festgelegt.

Gemäß NBauO müssen Räume in Gebäuden, soweit sie nicht zu ebener Erde liegen, über Trep-

pen zugänglich sein. Treppen müssen in solcher Zahl vorhanden und so angeordnet und ausge-

bildet sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen und die erforderlichen

Rettungswege bieten (notwendige Treppen).

Insgesamt stehen 6 notwendige Treppenräume zur Verfügung.

Die maximalen Nutzerzahlen lassen sich hier anhand der Anzahl der Patienten ableiten. In dem

Klinikneubau sind insgesamt Bettenzimmer für ca. 369 Patienten geplant. Berücksichtigt man zu-

sätzliche Personen bestehend aus Personal und Besucher, kann von einem 2,5 – fachen Wert aus-

gegangen werden. Daraus ergibt sich eine Hochrechnung von ca. 923 Personen verteilt auf 6

notwendige Treppenräume. Die maximale Belastung der Treppenräume liegt damit weit

unter 200 Personen, so dass die Breite der Rettungswege als ausreichend bewertet

kann.

Für die Cafeteria wird durch betriebliche Vorgaben die höchstzulässige Nutzeranzahl auf < 200

Personen festgelegt.

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28 Haustechnische Anlagen

28.1 Feuerstätten/Wärmeerzeugung

Feuerstätten sind im Gebäude nicht geplant. Die Versorgung des Gebäudes mit Wärme erfolgt

durch andere Technische Lösungen. An die Aufstellungsräume werden aus baurechtlicher Sicht

keine besonderen Anforderungen gestellt.

Einzelheiten sind den Unterlagen des Fachplaners zu entnehmen.

28.2 Rauch- und Wärmeabzüge

28.2.1 Notwendige Flure

Die Flure werden in Rauchabschnitte < 30 m zoniert.

Außenliegende notwendige Flure können über manuell öffenbare Fenster zur Innenhoffassade

entraucht werden.

Die Entrauchung (Belüftung) der innenliegenden notwendigen Flure in den Stationen der Normal-

pflege erfolgt über angrenzende Räume unter Einsatz der mobilen Hochdrucklüfter der Feuer-

wehr. Die Fenster zur möglichen Entrauchung sind manuell öffenbar. Eine mechanische Entrau-

chung der innenliegenden Flure ist nicht erforderlich. Stattdessen wird die Patientenzahl der be-

treffenden Flurabschnitte in Abstimmung mit der Feuerwehr auf maximal 7 – 8 Patientenbetten

festgelegt.

28.2.2 Treppenräume

Die Treppenräume erhalten Rauchableitungsöffnungen an oberster Stelle mit einer geometri-

schen Fläche von 1,0m².

Die Auslösung der Rauchableitungsöffnungen erfolgt manuell über Bedienungs- und Auslösestelle

in jedem Geschoss in den Treppenräumen. Die Bedienstellen sind mit einem Hinweisschild mit der

Bezeichnung „Rauchabzug“ versehen. An den Bedienstellen der jeweiligen Anlage ist die Be-

triebsstellung erkennbar.

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28.2.3 Rauchableitung im Bereich der Raumgruppen

In Teilbereichen der Pflege sind Pflegebereiche als Raumgruppe ohne notwendigen Flur geplant.

Hier sind offene Pflegestützpunkte vorgesehen. Da die Pflegestützpunkte nicht als Räume mit be-

sonderen Gefahren gelten ist der Verzicht auf einen notwendigen Flur vertretbar, wenn sich in

dem Pflegebereich eine geringe Anzahl von Räumen mit Patienten befindet. Im vorliegenden Fall

befinden sich maximal 16 Patientenbetten in einer Raumgruppe. Die geringe Patientenzahl in

Kombination mit dem anwesenden Personal kann eine Evakuierung des Bereiches in kurzer Zeit

erfolgen. Für die Entrauchung der Flurzonen stehen öffenbare Fenster an der Außenfassade zur

Verfügung.

28.2.4 Rauchableitung im Bereich der Magistralen

Im Bereich der Magistrale befinden sich Rettungswege mit offener Verbindung über jeweils zwei

bzw. drei Geschosse. Zur Rauchableitung in diesen Bereichen werden Fenster (Hahnlamellen) im

oberen Drittel jedes Geschosses der Fassade installiert. Dier Fensteröffnungen mit einem mit ei-

nem geometrischen Öffnungsmaß von 1,0% der jeweiligen Grundfläche wird bei Auslösung der

Brandmeldeanlage automatisch geöffnet. Zusätzlich ist an jedem Zugang eine Bedienungs- und

Auslösestelle, zur manuellen Inbetriebnahme, vorgesehen. Die Bedienstellen sind mit einem Hin-

weisschild mit der Bezeichnung „Rauchabzug“ versehen. An den Bedienstellen der jeweiligen An-

lage ist die Betriebsstellung erkennbar.

Eine weitere Öffnung für die Zuluft kann durch das Öffnen von Türen im unteren Bereich der Fas-

sade zum Innenhof durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr erfolgen.

Die Leitungsführung innerhalb der Abschnitte erfolgt ohne Funktionserhalt.

28.2.5 Aufzugsvorräume und Aufzugschächte

Die oberirdischen Aufzugsvorräume werden geschoßweise durch eine mechanische Entrau-

chungsanlage entraucht. Hier ist ein 10-facher Luftwechsel vorgesehen. Die Entrauchungsventila-

toren entsprechen der Klasse F400. Die Ansteuerung erfolgt automatisch und manuell.

Die Fahrschächte erhalten an oberster Stelle Öffnungen zur Rauchableitung in der Größenord-

nung 2,5 % der Schachtgrundfläche. Diese Öffnung darf einen Abschluss haben, der im Brandfall

selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeigneten Stelle aus bedient werden kann. Die Lage

der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss

nicht beeinträchtigt wird.

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28.2.6 Versammlungsräume (Cafeteria)

Versammlungsräume mit einer Besucherzahl von mehr als 200 Personen sind nicht geplant. Die

Entrauchung wird durch manuell öffenbare Fenster ermöglicht.

28.2.7 Technikflächen

Die Technikflächen bestehen aus den einzelnen Technikräumen und den daran anbindenden

Flurabschnitt. Für die Entrauchung der Fläche erhält der Flur eine Rauchableitungsöffnung an den

Außenwandfläche mit mind. 1 m² je Abschnitt. Mit Einsatz des Hochdrucklüfters wird es den Ein-

satzkräften der Feuerwehr so ermöglicht, die unterirdischen Bereiche zu entrauchen und eine

wirksame Brandbekämpfung sicherzustellen.

Die Zuluft erfolgt durch das Öffnen von Türen bis ins Freie durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr.

28.2.8 Lüftungszentralen 01 / 02 / 03 / 04

Die Lüftungszentralen befinden sich im Untergeschoß.

Die Rauchableitung aus der innenliegenden Lüftungszentrale erfolgt über die offenen Schächte

mit Rauchableitungsöffnungen an oberster Stelle. Zur möglichen Rauchableitung sind am

Schachkopf Öffnungen in der Größenordnung von 1,0 % der Grundfläche vorgesehen.

 RLT- Zentrale 01 (399,29 m²) => erf. Ageo = 4,0 m² über RWA am Schachtkopf (2.OG)

 RLT-Zentrale 02 (349,28 m²) => erf. Ageo = 3,5 m² über RWA am Schachtkopf (2.OG)

 RLT-Zentrale 03 (1010,21 m²) => erf. Ageo = 10,1 m² über RWA an zwei Schachtköpfen (2.OG)

 RLT-Zentrale 04 (449,14 m²) => erf. Ageo = 4,5 m² über RWA am Schachtkopf (2.OG)

Die Ansteuerung der Rauchableitungsöffnung erfolgt über Taster im Zugangsbereich der Lüf-

tungszentrale. Zuluftöffnungen sind nicht erforderlich.

28.2.9 Lüftungszentrale 05.01 (OP-Nebenräume / Entbindung Not-Sectio Eingriffsraum)

Die Lüftungszentrale befindet sich im Untergeschoß und ist gegenüber der eigentlichen OP-Lüf-

tung brandschutztechnisch abgetrennt. Dabei ist die Brandentstehungsgefahr in der Lüftungs-

zentrale in Anbetracht der begrenzten Brandlasten als im Wesentlichen gering einzustufen.

  • nichtbrennbare Lüftungskanäle (Stahlblech)

  • Dämmung nichtbrennbar; mit Ausnahme der schwer entflammbaren Fortluftdämmung

  • Technische Anlagen und Verkabelung nur für die raumlufttechnischen Anlagen; keine ge-

werkfremden brennbaren Installationen zulässig

Gemäß LüAR sind an dem Ein- und Austritt der Lüftungszentrale motorbetriebenen Bandschutz-

klappen geplant. Diese werden bei Rauchdetektion geschlossen und verhindern somit Rauchaus-

breitung in andere Geschosse. Die geringen Mengen an Rauchgase können über den angren-

zenden Flurabschnitt mit Anbindung an die Außenfassade abgeführt werden.

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28.2.10 Lüftungszentrale 05.02 / 05.03 (OP-Lüftung)

Die Lüftungszentrale befindet sich im Untergeschoß mit Anschluss an die Außenfassade.

Die Rauchableitung der beiden Zentralen erfolgt über die Fortluftkanäle. Dazu wird über einen

Beipass eine Anbindung der Lüftungszentrale an das Außenluftbauwerk geschaffen. Die Ansteue-

rung der Rauchableitungsöffnung erfolgt über Taster im Zugangsbereich der Lüftungszentrale.

Zuluftöffnungen sind nicht erforderlich. Einzelheiten werden im Zuge der Ausführungsplanung

28.2.11 Elektrische Betriebsräume (Batterieräume / Trafo)

Die Räume werden über unmittelbare Lüftungsöffnungen an der Außenwand oder durch Leitun-

gen in feuerbeständiger Bauweise mit dem Freien verbunden und könne wirkungsvoll belüftet

werden.

28.2.12 Tankraum NEA

Der Tankraum der drei NEA-Zentralen wird mit Wänden/Stützen und Decken feuerbeständig ab-

getrennt. Es dürfen keine Leitungsanlagen durch diese Wände und Decken geführt werden, aus-

genommen Leitungen, die zum Betrieb dieses Raumes dienen sowie Heizrohrleitungen, Wasserlei-

tungen und Abwasserleitungen.

Brennstofflagerräume für flüssige Brennstoffe müssen von der Feuerwehr vom Freien aus be-

schäumt werden können. Es ist eine Beschäumungsstutzen mit einer Druckentlastungsklappe vor-

zusehen.

28.3 Lüftungsanlagen

28.3.1 Allgemein

Die brandschutztechnische Planung erfolgt nach der Richtlinie für die brandschutztechnischen

Anforderungen an Lüftungsanlagen in der gültigen Fassung.

Einzelheiten sind dem Lüftungsgesuch und Planunterlagen des Fachplaner zu entnehmen. Durch

den Erststeller des Brandschutzkonzeptes erfolgt eine Überprüfung der Lüftungsplanung nach Vor-

lage des Planunterlagen.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 49 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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28.3.2 Zuluftanlagen

Gemäß LüAR sind Maßnahmen zu treffen, die eine Übertragung von Rauch in das Gebäude mit

der Außenluft über Zuluftanlagen verhindert.

An den Außenluftkanälen sind keine Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtung geplant.

Stattdessen werden die Außenluftbauwerke so angeordnet, dass eine Ansaugung von Rauch

ausgeschlossen werden kann.

Einzelheiten sind dem Lüftungsgesuch und Planunterlagen des Fachplaner zu entnehmen. Durch

den Erststeller des Brandschutzkonzeptes erfolgt eine Überprüfung der Lüftungsplanung nach Vor-

lage des Planunterlagen.

28.4 Leitungsanlagen

Die Planung erfolgt nach den Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforde-

rungen an Leitungsanlagen. Abweichungen hiervon sind nicht vorgesehen.

28.5 Leitungen, Installationsschächte und -Kanäle

Bei der vertikale Leitungsführung von Medien, Gasen, etc. werden die Durchführungen im Bereich

der Geschossdecke horizontal geschottet. An die Installationsschächte werden damit keine be-

sonderen Anforderungen gestellt.

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28.6 Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung dient bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung den Benutzern des

Gebäudes ihre Arbeitsvorgänge in den Aufenthaltsräumen abzuschließen und den übrigen Be-

nutzern bei Versagen der allgemeinen Beleuchtung selbstständig das Gebäude verlassen zu kön-

nen. Dabei müssen sie sich bis zu den Flächen außerhalb des Gebäudes hin gut zurechtfinden.

Das Gebäude wird mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet, die bei Ausfall der allgemeinen

Beleuchtung selbstständig in Betrieb geht.

Dies gilt auch bei einem abschnittsweisen Ausfall der allgemeinen Beleuchtung.

28.6.1 Bereiche mit Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung wird installiert in

-Innere und äußere Rettungswege bis zu den Sammelplätzen

-Vorräumen von Aufzügen

-Raum für Brandmeldezentrale und Alarmierungszentrale

-Sicherheitszeichen von Rettungswegen

-Sicherheitszeichen von Ausgängen

-Foyers, Garderobe, Toiletten, Magistrale und Cafeteria

-in Funktionsbereichen der Diagnostik, Entbindung usw.

  • in OP-, Intensivpflege- und dem Holdingbereich

Die Beleuchtungsstärke beträgt am Boden mindestens 1 lx.

Die Umschaltzeiten betragen maximal 15 Sekunden.

Weitere Einzelheiten für die Fachplanung sind der DIN VDE 0100 Teil 710, Punkt 710.564 zu entneh-

men.

28.6.2 Beleuchtung von Rettungswegkennzeichen

Die Rettungswegzeichen sind beleuchtet. Dies gilt auch für die Ausgänge, Richtungsänderungen

der Rettungswege und Kreuzungen. Sie besteht aus beleuchteten Rettungswegkennzeichen.

Sicherheitszeichen für Verbotsschilder, Warnzeichen, Gebotsschilder, Rettungszeichen oder

Brandschutzzeichen sind nicht beleuchtet. Diese Kennzeichnungen können selbstleuchtend sein.

Die Planung erfolgt nach den geltenden Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik.

Hinweis:

Aus der Abstimmung mit dem Arbeitsschutz können zusätzliche sich zusätzliche Anforderungen

ergeben.

Einzelheiten sind Planunterlagen der Fachplaner zu entnehmen.

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28.7 Alarmierungseinrichtung

28.7.1 Benutzer und Personal des Gebäudes

Das Gebäude wird mit Alarmierungsanlagen ausgestattet.

Zur Alarmierung wird in den Bereichen, welche nicht der Pflege dienen, akustisch/optisch auf

eine Brandgefahr hingewiesen. In den Pflege- und Funktionsbereichen erfolgt ein „stiller Alarm“

am Schwesterndienstplatz bzw. an zentraler Stelle im Funktionsbereich. Die Weiterleitung auf der

Station wird über eine Rufanlage gemäß DIN VDE 0834 sichergestellt. Zusätzlich gibt es die Mög-

lichkeit, dass der Betreiber ein Alarmierungskonzept mit einer Telefonanlage ergänzt.

Die Alarmierung erfolgt bereichsweise. Das Alarmierungskonzept wird in Abstimmung mit dem

Betreiber erstellt und dient als Grundlage der Brandfallsteuermatrix.

28.7.2 Interne und externe Mitarbeiter

In den nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Gebäudes und den Bereichen der Technik

und Labor/Werkstätten können auch Hupen/Sirenen und oder Blitzleuchten installiert werden. Der

Fachplaner stimmt die Art der Alarmierung in diesen Bereichen mit dem Bauherrn und Betreiber

ab.

28.8 Aufzüge

28.8.1 Personenaufzüge

Die Personenaufzüge werden nach DIN EN 81-01 oder 02 geplant und besitzen keine Vorräume

oder Ausgänge zu Fluren.

28.8.2 Steuerung der Personenaufzüge

Die Personenaufzüge erhalten keine dynamische Brandfallsteuerung. Diese Aufzüge werden im

Brandfall in ein Geschoss gefahren, in dem ein Ausgang ins Freie möglich ist (statische Brandfall-

steuerung).

28.8.3 Bettenaufzüge

Die Bettenaufzüge sind als Durchlader geplant. Sie erhalten Aufzugsvorräume auf mindestens ei-

ner Seite in jedem Geschoss. Auf der Seite der Öffnung des Durchladers auf der sich kein Aufzugs-

vorraum befindet, werden Rauchschutzvorhänge zur Sicherstellung der Ausbreitung von Rauch

installiert. Die Auslösung erfolgt automatisch über die Brandmeldeanlage.

Jeweils ein Bettenaufzug in jedem Bereich erhält eine Ersatzstromversorgung für mindesten 90 Mi-

nuten mit entsprechender Leitungsführung in Funktionserhalt.

Die Personenaufzüge erhalten eine teil-dynamische Brandfallsteuerung.

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28.8.4 Beschilderung im Bereich der Aufzüge

Auf das Verbot der Benutzung im Brandfall wird durch Beschilderung hingewiesen.

Die Kennzeichnung der Geschossnummern erfolgt auch im Vorraum.

Der Zugang zu den notwendigen Treppen wird gekennzeichnet.

Die Vorräume und Treppenräume werden mit den Geschossnummern gekennzeichnet.

28.9 Blitzschutzanlage

Das Gebäude wird mit Blitzschutzanlagen, welche auch die elektrischen und elektronischen Sys-

teme schützen, die der bauaufsichtlich erforderlichen sicherheitstechnischen Gebäudeausrüs-

tung dienen, ausgerüstet.

Die Planung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.

Einzelheiten können der Fachplanung entnommen werden.

28.10 Automatische Schiebetüren in Rettungswegen

Bei Einbau von Schiebetüren werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die Planung erfolgt nach

der Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen in der gültigen Fassung.

28.11 BOS-Funkanlage

Es ist für die Klinik und das Servicegebäude eine flächendeckende BOS-Anlage vorgesehen. Die

BOS-Zentrale wird in der Klinik angeordnet. Im Servicegebäude wird eine Unterzentrale positio-

niert.

Planung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Einzelheiten können der Fachpla-

nung entnommen werden.

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28.12 Sicherheitsstromversorgung

Das Gebäude wird mit einer Sicherheitsstromversorgungsanlage ausgestattet, welche bei Ausfall

der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der bauordnungsrechtlichen erforderlichen sicher-

heitstechnischen Gebäudeausrüstung für mindestens 24 Stunden übernimmt.

28.12.1 Bereiche und Anlagen

Dies gilt für

-Sicherheitsbeleuchtung

-Druckerhöhungsanlagen für Löschmittelmonitore Landeplatz

-Rauchabzugs- und Rauchableitungsanlagen

-Brandmeldeanlagen

-Aufzugsanlagen

-Gebäudefunkanlagen

Die Planung erfolgt nach den Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforde-

rungen an Leitungsanlagen.

Einzelheiten können der Fachplanung entnommen werden.

Hinweis:

Zusätzlich werden Sicherheitsstromversorgungseinrichtungen gemäß DIN VDE 0100-710 installier,

welche über die Anforderungen des Baurechtes hinausgehen.

28.12.2 Zeit der Funktionsfähigkeit der Leitungen

Die an die Sicherheitsstromversorgungsanlagen angeschlossenen eigenen Leitungsnetze sind so

ausgeführt, dass sie bei einem Brand ihre Funktionsfähigkeit für 30 bzw.90 (Bettenaufzug) Minuten

behalten. Für Leitungen in notwendigen Treppenräumen sowie in den dazugehörigen Vorräumen

ist eine Funktionsfähigkeit der Leitungen von 30 Minuten vorgesehen.

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28.13 Photovoltaikanlage

Bei der Installation der Photovoltaikanlage werden die Mindestabstände zu Bauteilen aus brenn-

baren Baustoffen von 0,50 m eingehalten.

An zentraler Stelle (FIZ) ist eine Abschaltung vorgesehen. Der Standort muss mit der Feuerwehr ab-

gestimmt werden. Einzelheiten können der Fachplanung entnommen werden.

28.14 Brandmeldeanlage

Das Gebäude wird mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet.

28.14.1 Überwachungsumfang

Die Überwachung (Vollschutz gemäß DIN 14675) mit selbstständigen Brandmeldern umfasst:

-Räume -Installationsschächte -feuerbeständige Installationskanäle -Hohlräume von Systemböden (Angaben fehlen!) -Höhlräume von Unterdecken (Angaben Fehlen!) -Magistrale -Labore -Rettungswege

  • usw.

Hinweis:

Die Eingriffs- und OP-Räume werden aus hygienischen Gründen nicht in den Überwachungsbe-

reich eingezogen.

28.14.2 Melderart

Die Brandmeldeanlage kann durch manuell Brandmelder und durch Brandmelder „Kenngröße

Rauch“ selbstständig (automatisch) ausgelöst werden.

28.14.3 Betriebsart

Die Brandmeldeanlage wird so geplant, dass Falschalarme durch technische Maßnahmen ver-

hindert werden (Betriebsart TM). Die Auswahl der Melder richtet sich nach der Art der Nutzung der

Räume. Die Art der Melder und die Planung ist durch den Fachplaner mit den zuständigen Stellen

und dem Aufsteller des Brandschutzkonzeptes abzustimmen.

Ein Protokoll über die Abstimmung ist dem Bauherrn zu übergeben.

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28.14.4 Anzeige- und Bedienelemente

Bedienelemente zur Auslösung der Brandmeldeanlage werden angeordnet:

-in Vorräumen von Treppenräumen -in Vorräumen von Aufzügen -an Ausgängen von Funktionsbereichen -an Ausgängen von Pflegebereichen -an Ausgängen der Cafeteria -an Ausgängen der Magistrale -an Ausgängen von Technikräumen ab 200 m² -an Ausgängen von Lüftungszentralen -in Gängen von Technikflächen

Vor Ausführung der Installation der Brandmeldeanlage wird die Planung mit der Brandschutz-

dienststelle der Feuerwehr durch den Fachplaner abgestimmt. Die Aufschaltbedingungen der

Brandmeldeanlage der Feuerwehr sind zu berücksichtigen.

Zentrale Bedienvorrichtungen werden zu den örtlichen Bedienvorrichtungen für Rauchabzug-,

Rauchableitungs-, Feuerlösch-, Brandmelde-, Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen in einem

für die Feuerwehr leicht zugänglichen Raum installiert.

Die Brandmelde-Informations-Zentrale mit Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau be-

findet sich im unmittelbaren Bereich des Haupteinganges bei der Pforte.

Für den gewaltfreien Zugang zum Gebäude wird ein Schlüssel in einem überwachten Feuerwehr-

Schlüsseldepot hinterlegt. Das FSD soll sich im Bereich des Haupteingangs befinden. Weitere Ein-

zelheiten zur Ausführung werden im weiteren Planungsverlauf abgestimmt.

Der Zugang zur Brandmeldeanlage wird mit dem Hinweisschild “BMZ“ gekennzeichnet.

28.14.5 Weiterleitung der Meldung

Brandmeldungen werden unmittelbar an eine ständig besetzte Stelle und an die Leitstelle der

Feuerwehr weitergeleitet.

Einzelheiten können der Planung des Fachplaners und den Abstimmungsprotokollen des Fachpla-

ners mit der Brandschutzdienststelle und dem Bauherrn/Nutzer entnommen werden.

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29 Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung

29.1 Trockene Steigleitungen

In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr werden trockene Steigleitungen mit

Entnahmestellen installiert. Bei der Planung müssen durch den zuständigen Fachplaner die „aner-

kannten Regeln der Technik“ berücksichtigt werden.

Die Planung muss vor Ausführung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr abgestimmt werden.

Die Steigleitungen sind in der Ausführungsart „Trocken“ zu planen und zu errichten.

Grundsätzlich werden an folgenden Standorten Löschwasserentnahmestellen vorgesehen:

  • in den Treppenräumen
  • in der Magistrale

Die Kennzeichnung erfolgt mit einem Hinweisschild nach DIN 4066.

Die trockenen Steigleitungen dienen dem abwehrenden Brandschutz und sind für die Brandbe-

kämpfung durch die Feuerwehr erforderlich. Sie dienen nicht der Selbsthilfe.

Zur Selbsthilfe werden Feuerlöscher installiert. Die Installationsorte werden in der Ausführungspla-

nung in Abstimmung den zuständigen Personen festgelegt.

29.2 Lage der Entnahmestellen

Entnahmestellen für die Feuerwehr sind an folgenden Stellen vorgesehen:

  • in der Magistrale
  • in den notwendigen Treppenräumen gemäß Abstimmung mit Feuerwehr

29.3 Einspeisestellen

Es werden Steigleitungen „Trocken“ installiert. Die Einspeisestellen wurden mit der Brandschutz-

dienststelle abgestimmt und sind in dem anliegenden Grundrissplan bzw. dem Lageplan darge-

stellt.

29.4 Selbstständige Feuerlöschanlage

In der baulichen Anlage wird keine selbstständige Löschanlage im baurechtlichen Sinne instal-

liert.

Die Planungshinweise für den Hubschrauberlandeplatz von Dipl.-Ing. Mathias M. Lehmann mit Da-

tum 11.06.2022 bei der Planung sind zu berücksichtigen.

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29.5 Tragbare Feuerlöscher

Zur Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden werden tragbare Feuerlöscher installiert.

Geeignete Löschmittel für alle Bereiche ist Wasser oder Schaum.

In den Zugängen zu den Räumen der Elektro- und Lüftungstechnik werden je ein Kohlendioxidlö-

scher installiert.

Die Standorte werden im Zuge der Ausführungsplanung und in Abstimmung mit dem Betreiber

und der Brandschutzdienstelle festgelegt. Die Feuerlöscher sind gut sichtbar anzubringen. Die An-

bringungsstellen sind mit Kennzeichen nach DIN 4066 zu versehen.

Aufgrund von örtlichen Gefahren, durch die Nutzung, können im Einzelfall zusätzlich Feuerlöscher

erforderlich sein.

Zusätzlich sind die Planungshinweise für den Hubschrauberlandeplatz von Dipl.-Ing. Mathias M.

Lehmann mit Datum 11.06.2022 bei der Planung zu berücksichtigen.

30 Kennzeichnung der Rettungswege

Die Kennzeichnung erfolgt dauerhaft und gut sichtbar durch hinterleuchtete Piktogramme.

31 Feuerwehrpläne

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden Feuerwehrpläne erstellt. Die Pläne werden mit der Feuer-

wehr abgestimmt.

32 Betriebliche Brandschutzmaßnahmen

Durch den Benutzer des Gebäudes ist eine Brandschutzordnung aufzustellen und durch Ausgang

bekannt zu machen. In der Brandschutzordnung sind mindestens festzulegen:

  • die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
  • die Maßnahmen im Falle eines Brandes
  • die Regelungen über das Verhalten bei einem Brand
  • die Maßnahmen, die zur Rettung von Personen mit Behinderungen erforderlich sind

Hinweis:

Der Betreiber der baulichen Anlage hat dafür zu sorgen, dass die Festlegungen der Genehmi-

gung bei den organisatorischen Maßnahmen zum Betrieb berücksichtigt werden. Dies gilt beson-

ders für die Regelungen der Alarmierung.

Er muss auch ein Räumungskonzept erstellen und mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt

werden.

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 58 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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33 Auflistung der zu genehmigenden Abweichungen

Abweichung 1 von § 8, Absatz 2, Punkt 2 DVO-NBauO:

Abweichungstatbestand und Begründung ________________________________ siehe Seite 26

Abweichung 2 von § 8, Absatz 2, Punkt 2 DVO-NBauO:

Abweichungstatbestand und Begründung ____________________________ siehe Seiten 26-27

Abweichung 3 von § 8, Absatz 2, Punkt 2 DVO-NBauO:

Abweichungstatbestand und Begründung ________________________________ siehe Seite 28

Abweichung 4 von § 17, Absatz 4 DVO-NBauO:

Abweichungstatbestand und Begründung ________________________________ siehe Seite 30

Abweichung 5 von § 13, Absatz 2 DVO-NBauO:

Abweichungstatbestand und Begründung ________________________________ siehe Seite 31

Abweichung 6 von § 6, Absatz 2 DVO-NBauO:

Abweichungstatbestand und Begründung ____________________________ siehe Seiten 36-38

Abweichung 7 von § 8, Absatz 5-NBauO:

Abweichungstatbestand und Begründung ________________________________ siehe Seite 40

Abweichung 8 von § 10, Absatz 5 DVO-NBauO:

Abweichungstatbestand und Begründung ____________________________ siehe Seiten 42-43

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 59 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

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34 Anlagen

ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_O4_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023

ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_O3_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023

ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_O2_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023

ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_O1_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023

ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_EG_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023

ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_SG_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023

ZLD01-21_GP_BS_ZK_GR_U1_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023

ZLD01-21_GP_BS_--LP--_1v1_1_1.500 mit Datum 30.06.2023

Dipl. – Ing. Michael Möller

Staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes

Prüfingenieur für den Brandschutz – anerkannt durch das MHKBG des Landes NRW

Dipl. – Ing. Walburga Wittebrock

Beteiligte Mitarbeiterin bei der Aufstellung des Brandschutzkonzeptes

Haltern am See, 30.06.2023

BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-00-ZLD Seite 60 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung