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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum Servicecenter + Parkhaus
09.1.02 Erläuterungsbericht Brandschutzplanung INGENIEURBÜRO SONDERMANN + MÖLLER BERATENDE INGENIEURE PARTNERSCHAFT mbB
LPH 4 - Genehmigungsplanung TRAGWERKSPLANUNG Stand: 30.06.2023 BRANDSCHUTZPLANUNG BAUPHYSIK
GESELLSCHAFTER
DIPL.-ING. MICHAEL MÖLLER DIPL.-ING. ALEXANDER SONDERMANN
ANSCHRIFT
KIRCHHELLENER ALLEE 70 46282 DORSTEN
ZWEIGNIEDERLASSUNG
BAHNHOFSTRASSE 25 45721 HALTERN AM SEE
FON 02362 95 00 0 FAX 02362 95 00 50
Bauvorhaben: Neubau Zentralklinikum DIPL.-ING. MICHAEL MÖLLER Servicecenter + Parkhaus BERATENDER INGENIEUR IKBAU NRW 100 122 Ort: Campus Zentralklinikum saSV. FÜR DIE PRÜFUNG DES BRANDSCHUTZ Landkreis Diepholz 27239 Twistringen saSV. SCHALL- UND WÄRMESCHUTZ
Bauherr: Kliniken Landkreis Diepholz Grundstück GmbH&Co DIPL.-ING. ALEXANDER SONDERMANN 49256 Diepholz BERATENDER INGENIEUR Amalogenstraße 14 IKBAU NRW 102 261
saSV. SCHALL- UND WÄRMESCHUTZ
QUALIFIZIERTER TRAGWERKSPLANER
SITZ DER GESELLSCHAFT Bearbeiter: Dipl. – Ing. Michael Möller DORSTEN, AMTSGERICHT ESSEN PR 4825
SaSV für die Prüfung des Brandschutzes ‐ anerkannt durch die IKBau NRW Prüfingenieur für Brandschutz ‐ anerkannt durch das MHKBG des Landes NRW Qualifizierter Vergabeberater – Fachliste Bundesingenieurkammer – Nummer QV0039
Datum: 30.06.2023 Auftragsnummer: 4290-01-ZLD
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Inhalt
Inhalt 2
1 Aufgabenstellung und Beauftragung 6
2 Aufgabe und Inhalt des Brandschutzkonzeptes 6
3 Darstellung der Abweichungen in den Plänen und deren Anzahl 7
4 Anmerkung zum Planungsstand 7
5 Verwendete Abkürzungen 12
6 Beurteilungsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien) 12
7 Planunterlagen 13
8 Bauliche Beschreibung 13
9 Baurechtliche Einstufung 14
10 Abstimmungstermine 15
11 Abmessungen 16
12 Beschreibung der Nutzung 17
13 Risikobewertung 18
13.1 Risiko der Brandentstehung und Brandausbreitung 18
14 Löschwasserversorgung 19
15 Löschwasserrückhaltung 19
16 Zufahrten, Durchfahrten, Bewegungsflächen, Eingänge für die Feuerwehr 20
16.1 Zufahrten und Durchfahren 20
16.2 Bewegungsflächen / Aufstellflächen 20
16.3 Eingänge für die Feuerwehr 20
17 System der äußeren und inneren Abschottung 21
17.1 Gebäudetrennwände 21
17.2 Brandabschnitte 21
17.3 Räume mit erhöhter Brandgefahr oder besondere Anforderungen 21
17.4 Räume mit erhöhter Brandgefahr dürfen nicht grösser als 400 m² sein 21
17.5 Rauchabschnitte 21
18 Rettungswege 22
18.1 Horizontal 22
18.1.1 Breite der Rettungswege 22
18.1.2 notwendige Flure 22
18.1.3 Gänge / nicht notwendige Flure 22
18.1.4 Rettungswege im Parkhaus 22
18.2 Vertikal 23
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 2 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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18.3 Türen in Rettungswegen 23
18.4 Führung von Rettungswegen für Menschen mit Behinderungen 23
19 Anforderungen an Bauteile 23
19.1 Tragende und aussteifende Bauteile 23
19.1.1 Servicegebäude 23
19.1.2 Parkhaus 23
19.2 Gebäudetrennwände 23
19.3 Trennwände und raumabschließende Bauteile 24
19.3.1 Elektrische Betriebsräume 24
19.3.2 Räume mit erhöhter Brandlast 24
19.3.3 Vorräume von Aufzügen 24
19.3.4 Raumabschließende Bauteile 24
19.3.5 Treppenraumwände 24
19.3.6 Trennwände allgemein 24
19.3.7 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten bzw. Funktionseinheiten 24
19.3.8 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen 24
19.3.9 Wände von Aufzugschächten 24
19.4 Geschossdecken 25
19.4.1 Servicegebäude 25
19.4.2 Parkhaus 25
19.4.3 Elektrische Betriebsräume (Trafo, MSA , NEA, Tank NEA) 25
20 Nichtragende Außenwände und Dächer, Bekleidungen und Dämmstoffe 25
20.1 Außenwände 25
20.1 Dächer und Bedachungen 26
20.1.1 Ausbildung des Dachaufbaues im Bereich der Brandwandverläufe 26
21 Verschlüsse in Öffnungen raumabschließender Bauteile 27
21.1 Brandwände 27
21.2 Treppenraumwände zum Vorraum Durchladeraufzug 27
21.3 Treppenraumwände zum Technikgang 27
21.4 Treppenraumwände zur Schleuse Parkhaus 27
21.5 Treppenraumwände zum Verbindungsgang 27
21.6 Treppenraumwände zu notwendigen Fluren 27
21.7 Treppenraumwände zur Parkebene 27
21.8 Wände zwischen Vorraum Durchlader und Lager 27
21.9 Wände zwischen notwendigen Fluren und Nutzungseinheiten 27
21.10 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen 27
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 3 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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21.11 Wände von Installationsschächten 27
21.12 Wände von Aufzugschächten 28
21.13 Wände von Räumen mit besonderen Gefahren 28
21.14 Wände von elektrischen Betriebsräumen 28
22 Anforderungen an Baustoffe; Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze und Einbauten 28
22.1 notwendige Treppenräume 28
22.2 Vorräume von notwendigen Treppenräumen 28
22.3 Vorräumen von Aufzügen 28
22.4 Elektrische Betriebsräume 28
22.5 Notwendige Flure 28
22.6 Dehnfugenfüllungen 28
22.7 Großgarage 29
23 Öffnungen in Decken und Dächer 29
23.1 Decken 29
23.2 Dächer 29
24 Treppen und Treppenräume sowie Vorräume und Schleusen 29
25 Flure 30
26 Gänge 30
27 Höchstzulässige Zahl der Nutzer 30
28 Haustechnische Anlagen 30
28.1 Feuerstätten/Wärmeerzeugung 30
28.2 Rauch- und Wärmeabzüge 31
28.2.1 Treppenräume 31
28.2.2 Technikflächen 31
28.2.3 Lüftungszentralen 31
28.2.4 Elektrische Betriebsräume (Batterieräume, Trafo) 31
28.3 Lüftungsanlagen 31
28.3.1 Allgemein 31
28.3.2 Zuluftanlagen 32
28.4 Leitungsanlagen 32
28.5 Leitungen, Installationsschächte und -Kanäle 32
28.6 Sicherheitsbeleuchtung 32
28.6.1 Bereiche mit Sicherheitsbeleuchtung 33
28.6.2 Beleuchtung von Rettungswegkennzeichen 33
28.7 Alarmierungseinrichtung 33
28.7.1 Benutzer und Personal des Gebäudes 33
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 4 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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28.8 Aufzüge 34
28.8.1 Personenaufzüge 34
28.8.2 Steuerung der Personenaufzüge 34
28.8.3 Beschilderung im Bereich der Aufzüge 34
28.9 Blitzschutzanlage 34
28.10 Automatische Schiebetüren in Rettungswegen 34
28.11 BOS-Funkanlage 34
28.12 Sicherheitsstromversorgung 35
28.12.1 Bereiche und Anlagen 35
28.12.2 Zeit der Funktionsfähigkeit der Leitungen 36
28.13 Photovoltaikanlage 36
28.14 Brandmeldeanlage 36
28.14.1 Überwachungsumfang 36
28.14.2 Melderart 36
28.14.3 Betriebsart 36
28.14.4 Anzeige- und Bedienelemente 37
28.14.5 Weiterleitung der Meldung 37
29 Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung 38
29.1 Trockene Steigleitungen 38
29.2 Lage der Entnahmestellen 38
29.3 Einspeisestellen 38
29.4 Selbstständige Feuerlöschanlage 38
29.5 Tragbare Feuerlöscher 39
30 Kennzeichnung der Rettungswege 39
31 Feuerwehrpläne 39
32 Betriebliche Brandschutzmaßnahmen 39
33 Auflistung der zu genehmigenden Abweichungen 40
34 Anlagen 40
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 5 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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1 Aufgabenstellung und Beauftragung
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Zentralklinikums auf einer freien Grundstücksfläche vor. In
diesem Zuge soll auch ein Servicecenter mit anschließendem Parkhaus errichtet werden.
Die erforderliche Infrastruktur für eine solche bauliche Anlage ist nicht vorhanden. Alle erforderlichen
Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung sowie der Zufahrten und Zugänge der baulichen Anlage müssen
geschaffen werden.
Das Büro Sondermann + Möller Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB, mit Zweigniederlassung
Haltern am See, wurde durch den
Generalplaner LUDES ARCHITEKTEN – INGENIEURE GMBH, München,
beauftragt ein Brandschutzkonzept für die Neubaumaßnahme zu erstellen.
2 Aufgabe und Inhalt des Brandschutzkonzeptes
Dieses Brandschutzkonzept dient der Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung der Erfüllung der Anforderun-
gen nach den Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der erlassenen Vorschrif-
ten auf Grundlage der Bauordnung. Es dient im Besonderen auch den Begründungen bei Abweichun-
gen von Abforderungen der NBauO und des aufgrund der NBauO erlassenen Vorschriften.
Es ist somit ein zusätzlicher Bautechnischer Nachweis, im öffentlichen Recht, der NBauO nach §51,
Absatz 1, Punkt 18.
Es ist keine Bauplanung im Sinne einer Werkplanung gemäß HOAI oder anderer Anforderungen des
privaten Rechtes.
Es ersetzt nicht die Anforderungen an den Inhalt der Bauzeichnungen des Entwurfsverfassers.
Auf die Nennung von Normen wird so weit wie möglich verzichtet. Grund hierfür ist der ständige Wan-
del im Normenwesen. Für die Einhaltung der technischen Anforderung sind die Planer verpflichtet, die
anerkannten Regeln zu berücksichtigen. Dies bedeutet nicht, dass Hinweise in den Normen auch bau-
ordnungsrechtliche Auswirkungen haben. Vielmehr geht es um die Sicherheit der Funktionen.
Arbeitsschutzrechtliche Angaben und Anforderungen sind nicht Bestandteil dieses Brandschutzkon-
zeptes. Der Betreiber, Nutzer muss die Anforderungen weiter gesetzlicher bzw. versicherungstechni-
scher Vorgaben berücksichtigen. Auch andere Privatrechtlichen Anforderungen, welche sich zum Bei-
spiel aus den anerkannten Regeln der Technik ergeben müssen durch die „am Bau Beteiligten“ ge-
mäß NBauO berücksichtigt werden. Sie sind nicht Inhalt dieses Brandschutzkonzeptes.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 6 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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3 Darstellung der Abweichungen in den Plänen und deren Anzahl
Die Abweichungen sind im Text numerisch aufgeführt. Zum besseren Überblick sind die Bereiche der
Abweichungen in den Plänen durch orangefarbene Punkte mit Nummerierung versehen.
Es ist 1 Abweichung zu beantragen.
4 Anmerkung zum Planungsstand
Die vorliegende Version 1.00 dient als bautechnischer Nachweis als zusätzliche Unterlage zum Bau-
antrag.
Diese Version beinhaltet alle abschließenden Festlegungen der Genehmigungsplanung. Sie dient
somit den zuständigen Behörden als Grundlage zur Prüfung, ob die brandschutztechnischen gesetzli-
chen Anforderungen durch den Gesetzgeber erfüllt sind bzw. bei Abweichung eine ausreichende
Kompensation vorhanden ist.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 7 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Hinweise zur Bauteilklassifikation nach NBauO
Tabelle 1: Bauteilklassifizierungen nach DIN EN 13501
Bauaufsichtliche Anforderung Nationale Klassifizierung Europäische Klassifizie- nach DIN 4102 rung nach DIN EN 13501
Tragende Bauteile
Brandwand F 90-A+M REI 90-M
Feuerbeständig F 90 REI 90
Hochfeuerhemmend F 60 REI 60
Feuerhemmend F 30 REI 30
Nichttragende Bauteile
Brandwand F 90-A+M EI 90-M
Feuerbeständig F 90 EI 90
Hochfeuerhemmend F 60 EI 60
Feuerhemmend F 30 EI 30
Nichttragende Außenwände
Feuerbeständig W 90 E 90
Hochfeuerhemmend W 60 E 60
Feuerhemmend W 30 E 60
Unterdecken
Feuerbeständig F 90 EI 90
Hochfeuerhemmend F 60 EI 60
Feuerhemmend F 30 EI 30
Klassifizierungskriterien für Bauteile nach DIN EN 13501
R Tragfähigkeit
E Raumabschluss
I Wärmedämmung
M Mech. Einwirkung auf Wände (Stoß)
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 8 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Tabelle 2: Klassifizierungen von Abschlüssen nach DIN EN 13501
Europäische Klassifi- Nationale Klassifizierung nach Bauaufsichtliche Anforderung zierung nach DIN EN DIN 4102 13501
Türen
Feuerbeständig, rauchdicht und T 90-RS EI290-S200C5 selbstschließend
Feuerbeständig, dicht und T 90 EI290-SaC5 selbstschließend
Hochfeuerhemmend, rauch- T 60-RS EI260-S200C5 dicht und selbstschließend
Hochfeuerhemmend, dicht und T 60 EI260-SaC5 selbstschließend
Feuerhemmend, rauchdicht T 30-RS EI230-S200C5 und selbstschließend
Feuerhemmend, dicht und T 30 EI230-SaC5 selbstschließend
Rauchdicht und selbstschlie- RS S200C5 ßend
dicht und selbstschließend DS+SS SaC5
dichtschließend DS Sa
Brandschutzverglasungen
Feuerbeständig F 90 EI 90
Hochfeuerhemmend F 60 EI 60
feuerhemmend F 30 EI 30
Raumabschließend feuer- be- G 90 E 90 ständig
Raumabschließend hochfeuer- G 60 E 60 hemmend
Raumabschließend feuerhem- G 30 E30 mend
Klassifizierungskriterien für Abschlüsse nach DIN EN 13501 R Tragfähigkeit Sa Begrenzung der Rauchdurchläs- sigkeit bei Raumtemperatur
E Raumabschluss S200 Begrenzung der Rauchdurchläs- sigkeit auch bei 200°C
I Wärme-dämmung C5 Selbstschließende Eigenschaft
M Mech. Einwirkung I2 Wärmedämmungskriterium auf Wände (Stoß)
Tabelle 3: Baustoffklassen nach DIN EN 13501
Zusatzanforderungen
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 9 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Kein bren- Nationale Europäische Bauaufsichtliche Kein nendes Ab- Klassifizierung Klassifizierung nach Anforderung Rauch fallen/Ab- nach DIN 4102 DIN EN 13501 tropfen
A1 A1 X X nichtbrennbar A2 A2-s1,d0 X X
B-s1, d0 B1 X X oder C-s1,d0
A2-s2,d0 X oder A2-s3,d0
B-s2,d0 X oder B-s3,d0
C-s2,d0 X oder C-s3,d0 schwerent- flammbar A2-s1,d1 X oder A2-s1,d2
B-s1,d1 X oder B-s1,d2
C-s1,d1 X oder C-s1,d2
A2-s3,d2 oder B-s3,d2 oder C-s3,d2
D-s1,d0 B2 X oder D-s2,d0
D-s3,d0 X oder E normalent- D-s1,d1 flammbar oder D-s2,d1
D-s3,d1 oder D-s1,d2
E-d2
leichtentflamm- B3 F bar
Klassifizierungskriterien für Baustoffe nach DIN EN 13501
A Kein Beitrag zum s1 Geringe Rauchentwicklung Brand
B Sehr begrenzter Bei- s2 Mittlere Rauchentwicklung trag zum Brand
C Begrenzter Beitrag s3 Hohe Rauchentwicklung bzw. Rauchent- zum Brand wicklung nicht geprüft
D Hinnehmbarer Beitrag d0 Kein brennendes Abtropfen/Abfallen in- zum Brand nerhalb von 600 Sekunden
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 10 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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E Hinnehmbares Brand- d1 Kein brennendes Abtropfen/Abfallen mit verhalten einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekun- den innerhalb von 600 Sekunden
F Keine Leistung festzu- d2 Keine Leistung festgestellt stellen
Tabelle 4: Klassifizierung von Sonderbauteilen nach DIN EN 13501
Nationale Europäische Bauaufsichtliche Anforderung Klassifizierung nach Klassifizierung nach DIN 4102 DIN EN 13501
Kabelabschottungen
Feuerbeständig S 90 EI 90
Hochfeuerhemmend S 60 EI 60
Feuerhemmend S 30 EI 30
Rohrabschottungen
Feuerbeständig R 90 EI 90
Hochfeuerhemmend R 60 EI 60
Feuerhemmend R 30 EI 30
Brandschutzklappen
Feuerbeständig K 90 EI 90 (veho i↔o)-S
Hochfeuerhemmend K 60 EI 60 (veho i↔o)-S
Feuerhemmend K 30 EI 30 (veho i↔o)-S
Lüftungsleitungen
Feuerbeständig L 90 EI 90 (veho i↔o)-S
Hochfeuerhemmend L 60 EI 60 (veho i↔o)-S
Feuerhemmend L 30 EI 30 (veho i↔o)-S
Installationskanäle und-schächte
Feuerbeständig I 90 oder L 90 oder F 90 EI 90 (veho i↔o)-S
Hochfeuerhemmend I 60 oder L 60 oder F 60 EI 60 (veho i↔o)-S
Feuerhemmend I 30 oder L 30 oder F 30 EI 30 (veho i↔o)-S
Funktionserhalt
90 Minuten E 90 P 90
60 Minuten E 60 P 60
30 Minuten E 30 P 30
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 11 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Klassifizierungskriterien für Sonderbauteile nach DIN EN 13501
E Raumabschluss
I Wärmedämmung
ve,ho Vertikaler und horizontaler Einbau
i↔o in ↔ out: Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer
S Begrenzung der Rauchdurchlässigkeit
5 Verwendete Abkürzungen
Im Brandschutzkonzept verwendete Abkürzungen
NBauO - Niedersächsische Bauordnung
GaStplVO - Garagen- und Stellplatzverordnung
BauPrüfVO - Verordnung über bautechnische Prüfungen
LAR - Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
LüAR - Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
6 Beurteilungsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien)
Die im Folgenden aufgelisteten Gesetze und Regelwerke bilden die Grundlage des Brandschutzkon-
zeptes:
/G1/ Niedersächsische Bauordnung (NBauO) – vom 3. April 2012
/G2/ Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
/G3/ Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
/G4/ Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-
NBauO) – vom 26. September 2012
/G5/ Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und
Stellplatzverordnung – GaStplVO)
/G6/ Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)
Als weitere Grundlage dient der Erlass zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für
das Land Niedersachsen in der Fassung April 2022.
Die Technischen Baubestimmungen (DIN-Normen, Richtlinien etc.) sind entsprechend VV TB (Nieder-
sachsen) in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu beachten. Es gelten immer die zum Zeitpunkt der
Erstellung des Brandschutzkonzeptes gültigen Gesetze und Verordnungen/Richtlinien.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 12 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum Servicecenter + Parkhaus
7 Planunterlagen
Hinweis:
Für die Werkplanung der einzelnen Gewerke sind die zum Zeitpunkt der Erstellung/Genehmigung des
Brandschutzkonzeptes anerkannten Regeln der Technik maßgebend.
Zur Verfügung gestellte Unterlagen (Stand 30.06.2023)
/A1/ Grundriss UG ZLD01-21_GP_AR_SG_GR_-2_1v1___1.200
/A2/ Grundriss SG ZLD01-21_GP_AR_SG_GR_-1_1v1___1.200
/A3/ Grundriss EG ZLD01-21_GP_AR_SG_GR_00_1v1___1.200
/A4/ Grundriss 1.OG ZLD01-21_GP_AR_SG_GR_01_1v1___1.200
/A5/ Grundriss 2.OG ZLD01-21_GP_AR_SG_GR_02_1v1___1.200
/A6/ Lageplan ZLD01-21_GP_GL_--_AA_GS_048_C_1.500
8 Bauliche Beschreibung
Die bauliche Anlage besteht aus dem Servicegebäude und dem anschließenden Parkhaus.
Das Servicegebäude besteht aus 3 Vollgeschossen und steht über einen unterirdischen Verbindungs-
gang mit der Zentralklinik in Verbindung.
Bild: Schnitte A-A durch das Servicegebäude / Parkhaus
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 13 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum Servicecenter + Parkhaus
Bild: Schnitte B-B durch das Servicegebäude / Parkhaus
Das Parkhaus wird mit Zwischenebenen im so genannten Splitlevel. Zur vertikalen Erschließung stehen
zwei Treppenräume zu Verfügung. Die Einfahrt erfolgt über Rampen mit gleichzeitig Zu- und Abfahrt.
Der Übergang zwischen Parkhaus und dem Servicegebäude wird die eingeschossige Fahrradgarage
mit einem Parkdeck auf der Dachfläche gebildet. Der nördliche Abschluss der Fahrradgarage wird
durch die Technikräume der Ersatzstromversorgung gebildet.
9 Baurechtliche Einstufung
Bei dem Parkhaus handelt es sich um eine offene Großgarage im Sinne der GaStplVO. Da das Ser-
vicegebäude mit dem Parkhaus auf Sockelgeschoss-Ebene in Verbindung steht, wird die gesamte
bauliche Anlage in der Gebäudeklasse 5 gemäß §2 NBauO eingestuft.
Bei den Technikräumen Trafo, MSA und NEA handelt es sich um elektrische Betriebsräume im Sinne
der EltBauVO.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 14 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum Servicecenter + Parkhaus
10 Abstimmungstermine
Zur Besprechung brandschutztechnisch relevanter Punkte fanden verschiedene Vorgespräche mit
der Bauaufsicht und der Brandschutzdienststelle statt.
/O1/ Datum: 24.10.2022
Ort: Klinik Diepholz, Konferenzraum 3.OG
Teilnehmer: Hr. Meyer- Hanschen (Stadt Twistringen)
Hr. Krebs (Stadt Twistringen)
Fr. Tammen (LKDH)
Hr. Wessels (LKDH)
Hr. Wiegmann (LKDH)
Fr. Kleffmann (LKDH)
Hr. Lorenz (GF KLD)
Fr. Kaiser (KLD)
Fr. Ebenthal (PD KLD)
Hr. Euler (ENDERA-Gruppe)
Hr. Möller (IB Sondermann + Möller)
Hr. Schwarz (GP LUDES)
/O2/ Datum: 06.03.2023
Ort: Klinik Diepholz, Konferenzraum 3.OG
Teilnehmer: Hr. Wiegmann (LKDH)
Hr. Wessels (LKDH)
Hr. Krebs (Stadt Twistringen)
Fr. Kleffmann (LKDH)
Fr. Sandkuhl (LKDH)
Fr. Rosenberger (LKDH)
Fr. Reiners (LKDH)
Hr. Lorenz (GF KLD)
Hr. Busch (TL KLD)
Fr. Arkenberg (PL KLD)
Hr. Tschech (Pinavaplan)
Hr. Legner (IB Rieker)
Hr. Möller (IB Sondermann + Möller)
Hr. Schwarz (GP LUDES)
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 15 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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/O3/ Datum: 17.04.2023
Ort: Klinik Diepholz, Konferenzraum 3.OG
Teilnehmer: Hr. Wiegmann (LKDH)
Hr. Wessels (LKDH)
Fr. Kleffmann (LKDH)
Hr. Lorenz (GF KLD)
Hr. Busch (TL KLD)
Fr. Avram (KLD)
Hr. Meyerhof (KLD)
Hr. Tschech (Pinavaplan)
Hr. Legner (IB Rieker)
Hr. Möller (IB Sondermann + Möller)
Hr. Schwarz (GP LUDES)
Der Termin diente dazu, die offenen Punkte aus dem Termin vom 06.03.2023 abzustimmen, um diese
im Zuge der Finalisierung der Entwurfsplanung und Erarbeitung der Genehmigungsplanung entspre-
chend berücksichtigen zu können.
Die Ergebnisse der Abstimmung sind in das vorliegende Brandschutzkonzept eingeflossen.
11 Abmessungen
Die maximalen Ausdehnungen der baulichen Anlage beträgt ca. 79 m in nord-süd Richtung und ca.
89 m in ost-west Richtung.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 16 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Landkreis Diepholz Neubau Zentralklinikum Servicecenter + Parkhaus
12 Beschreibung der Nutzung
Die bauliche Anlage besteht aus einem offenen Parkhaus und dem Servicegebäude.
Parkhaus:
Bei dem Parkhaus handelt es sich um eine offene Großgarage mit insgesamt 8 Parkdecks. Die Anord-
nung erfolgt im Splitlevel mit jeweils zwei Rampen pro Geschoss.
Die vertikale Erschließung erfolgt über zwei Treppenräume mit Anschluss an jedes Splitlevel.
Insgesamt sind nach derzeitigem Planungsstand 457 Stellplätze geplant.
Servicegebäude:
Das Servicegebäude erstreckt sich über 3 Vollgeschosse und steht im Untergeschoss (E-2) über einen
Tunnel mit dem Klinikgebäude in Verbindung. Für die jeweiligen Ebenen sind folgende Nutzungen
geplant:
| Ebene | |
|---|---|
| E-2 (Untergeschoss) | Logistik (mit Anbindung über Tunnel an Klinik) Technikgang (mit Anbindung an Klinik) Speisenversorgung Wertstofftrennung und Abfallentsorgung Transportdienst |
| E-1 (Sockelgeschoss) | Funktionsbereich der Logistik, Speisenversorgung, Wäscheversorgung, Wertstofftrennung und Ab- fallentsorgung, Transportdienst Lager Paletten 6 Stellplätze für Bestatter und Service |
| E0 (Erdgeschoss) | Heizzentrale Büro + Verwaltung (Geschäftsführung Krankenhaus- leitung, Personal, Finanzen und Materialwirtschaft) |
| E1 (1.Obergeschoss) | Kältezentrale Lüftungszentrale Netzersatzaggregat, NSHV-SV Büro + Verwaltung (Finanzen und Materialwirt- schaft, IT-Abteilung) Bereitschaftsdienst |
| E2 (2.Obergeschoss) | Zugang Treppenraum zur Dachfläche |
Die vertikale Erschließung erfolgt über drei Treppenräume mit unterschiedliche Geschossanbindung.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 17 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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13 Risikobewertung
Gemäß § 14 der NBO müssen bauliche Anlagen unter Berücksichtigung der Brennbarkeit der Bau-
stoffe, der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile, der Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen und der
Anordnung von Rettungswegen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Aus-
breitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und dass bei einem Brand die Rettung von Menschen
und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Im nachfolgenden werden die erkannten speziellen Risiken des Gebäudes dargestellt und die brand-
schutztechnische Bewertung dem Grunde nach beschrieben.
13.1 Risiko der Brandentstehung und Brandausbreitung
Parkhaus:
Durch die Brandlast parkender Fahrzeuge, seit einigen Jahren auch zunehmend Elektrofahrzeuge,
ergibt sich in Verbindung mit dem Entzündungspotential ein hohes Brandrisiko.
Durch die Ausführung als offenen Parkhaus besteht permanente Querlüftung und damit eine unmit-
telbare Wärmeentlastung. Entgegen einem Brandereignis in einer geschlossenen Tiefgarage, ist eine
Lokalisierung des Brandortes sofort möglich. Zur Durchführung möglicher Löscharbeiten werden für die
Feuerwehr Wandhydranten als trockene Steigleitung an den Treppenhäusern installiert.
Das Parkhaus wird als eigener Brandabschnitt gegenüber dem Servicegebäude abgetrennt. Des Wei-
teren werden alle Technikräume feuerbeständig abgetrennt.
Zur Brandfrüherkennung ist eine flächendeckende Überwachung über eine Brandmeldeanlage ge-
plant. Brandereignisse können somit bereits in der Entstehungsphase entdeckt werden. Das Risiko der
Brandausbreitung wird damit bereits wesentlich reduziert.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 18 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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Servicegebäude:
In den Bereichen Versorgung, Entsorgung und Technik gibt es übliche Risiken, welche durch die Art
der Handlungen entstehen. Hier sind die baurechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen
des Gesetzgebers ausreichend für die Sicherstellung der Schutzziele.
Das Servicegebäude wird gegenüber dem Parkhaus als eigenständiger Brandabschnitt hergestellt.
Zusätzlich erfolgt eine weitere Brandabschnittstrennung im Servicegebäude selbst.
Sowohl die Technikräume als auch Lager mit besonderen Gefahren werden feuerbeständig abge-
trennt. Des Weiteren sind feuerbeständige Trennwände zwischen den Nutzungseinheiten geplant.
Zur Brandfrüherkennung ist eine flächendeckende Überwachung über eine Brandmeldeanlage ge-
plant. Brandereignisse können somit bereits in der Entstehungsphase entdeckt werden. In Anbetracht
der geplanten Abschnittsbildung sowie der Brandfrüherkennung wird das Risiko der Brandausbreitung
bereits wesentlich reduziert.
14 Löschwasserversorgung
Für die Neubaumaßnahme ist ein Löschwasserversorgung erforderlich.
Eine Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz ist gemäß Angaben der OOWV
nicht möglich. Aus diesem Grund wird eine Löschwasserbevorratung auf dem Gelände hergestellt.
Zusätzlich wird durch die Feuerwehr ein Löschwasserbrunnen als mögliche Redundanz gefordert. Sei-
tens der Feuerwehr wird einer Löschwasserbevorratung von 295 m³ unter Berücksichtigung des zu-
sätzlichen Löschwasserbrunnens zugestimmt. Einzelheiten zur Planung und Ausführung des Löschwas-
serbrunnens werden durch die Errichter Firma abgestimmt.
Seitens der Feuerwehr wird für die gesicherte Löschwasserversorgung eine Löschwassermenge von
192 m³/h für den abwehrenden Brandschutz gefordert. Ziel ist eine Löschwasserversorgung von 96
m³/h für einen Zeitraum von 1 Stunde an 2 Hydranten gleichzeitig.
Auf dem Gelände werden umlaufend sechs Hydranten angeordnet. Einzelheiten können dem Lage-
plan und den Unterlagen des Planers der Trink- und Löschwasserversorgung entnommen werden.
15 Löschwasserrückhaltung
Es sind keine Angaben zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen bekannt. Für den Neubau sind
somit keine Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung erforderlich. Angaben zur Löschwasserrückhal-
tung sind nicht Gegenstand dieses Konzeptes.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 19 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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16 Zufahrten, Durchfahrten, Bewegungsflächen, Eingänge für die Feuerwehr
16.1 Zufahrten und Durchfahren
Für den Neubau wird eine Feuerwehrzufahrt geplant. Die Zufahrtsmöglichkeiten sind im Lageplan des
Landschaftsplaners dargestellt.
Durchfahrten sind nicht geplant.
16.2 Bewegungsflächen / Aufstellflächen
Bewegungsflächen werden im Zuge der weiteren Planung abgestimmt. Aufstellflächen für ein Hub-
rettungsfahrzeug sind nicht erforderlich. Die anleiterbaren Stellen der Technikräume (EG + 1.OG) sind
über eine Steckleiter der Feuerwehr erreichbar.
Einzelheiten können dem Lageplan des Landschaftsplaners entnommen werden.
16.3 Eingänge für die Feuerwehr
Die Zugänge für die Einsatzkräfte der Feuerwehren befinden sich an den Treppenräumen.
Einzelheiten können den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 20 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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17 System der äußeren und inneren Abschottung
17.1 Gebäudetrennwände
Zur Sicherstellung des Personenschutzes und der Möglichkeit der wirksamen Brandbekämpfung wer-
den Gebäudetrennwände (innere Brandwände) erstellt. Die Gebäudetrennwände sind als Brand-
wände in feuerbeständiger Bauweise mit zusätzlicher mechanischer Beanspruchung vorgesehen.
Der Verlauf der Wände den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.
17.2 Brandabschnitte
Die bauliche Anlage wird insgesamt in drei Brandabschnitte zoniert.
Das Servicegebäude selbst wird in zwei Brandabschnitte zoniert.
Im Untergeschoss bindet das Servicegebäude über einen Medientunnel und Verbindungsgang an
den Neubau des Zentralklinikums. Die erforderliche Brandabschnittstrennung erfolgt auf Seite des
Zentralklinikums.
Das Parkhaus und das Servicegebäude werden in der Sockelgeschossebene durch brandabschnitts-
bildende Bauteile getrennt. Weitere Brandabschnitte sind nicht geplant. Das Parkhaus als offener
Großgarage wird als ein Brandabschnitt konzipiert.
Der Verlauf der Wände den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden. Die
zulässigen Brandabschnittslänge von maximal 40 m werden im Servicegebäude nicht überschritten.
17.3 Räume mit erhöhter Brandgefahr oder besondere Anforderungen
Räume mit erhöhter Brandgefahr werden durch feuerbeständige Wände abgetrennt. Einzelheiten
können den Plänen entnommen werden.
17.4 Räume mit erhöhter Brandgefahr dürfen nicht grösser als 400 m² sein
Räume mit erhöhter Brandgefahr sind wesentlich kleiner als 400m².
17.5 Rauchabschnitte
Die notwendigen Flure werden in Rauchabschnitte mit weniger als 30m Länge unterteilt. Die Rauch-
abschnitte können den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 21 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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18 Rettungswege
18.1 Horizontal
Alle erforderlichen Flucht- und Rettungswegen von Aufenthaltsräumen führen über zwei bauliche
Rettungswege. Diese führen in der Regel denselben Flur oder Gang.
Die Rettungswege führen zu notwendigen Treppenräumen, direkt ins Freie oder in sicher Bereiche.
Der 2. Rettungsweg der Technikzentralen (Kälte, Lüftung, Heizung) wird über anleiterbare Stellen gesi-
chert.
18.1.1 Breite der Rettungswege
Die Rettungswegbreite beträgt mindestens 1,00m.
Im Türbereich mindestens 0,90m.
Die Ausgänge ins Freie sind mindestens 1,00m breit.
Fenster als Notausstiege zu den anleiterbaren Stellen sind mindestens 0,90 m x 1,20 m bei einer Brüs-
tungshöhe <= 1,20 m.
18.1.2 notwendige Flure
Die Stichflure sind maximal 15m lang.
Die notwendigen Flure führen zu den notwendigen Treppen oder direkt ins Freie.
18.1.3 Gänge / nicht notwendige Flure
In den Nutzungs- und Funktionseinheiten befinden sich notwendige Rettungswege. Diese Rettungs-
wege sind keine notwendigen Flure im Sinne des Baurechtes.
Einzelheiten können den in der Anlage beigefügten Grundrissplänen entnommen werden.
18.1.4 Rettungswege im Parkhaus
Großgaragen müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege
haben. Die Rettungswege werden über die Treppenräume geführt. Im Bereich der Rampen ist kein
Rettungsweg erforderlich. Großgaragen müssen dauerhafte und leicht erkennbare Hinweise auf die
Ausgänge vorhanden sein. In Großgaragen müssen die zu den notwendigen Treppen oder zu den
Ausgängen ins Freie führenden Wege auf dem Fußboden durch dauerhafte und leicht erkennbare
Markierungen sowie an den Wänden durch beleuchtete Hinweise gekennzeichnet sein.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 22 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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18.2 Vertikal
Als vertikale Rettungswege gelten die notwendigen Treppenräume .
Die Treppenräume sind nicht außenliegend. Die Treppenräume sind durchgehende Treppenräume.
Die Ausgänge der Treppenräume führen direkt ins Freie.
18.3 Türen in Rettungswegen
Die Türen im Zuge der Rettungsweg schlagen in Fluchtrichtung auf. Es sind keine automatischen
Schiebetüren im Zuge von Rettungswegen geplant.
18.4 Führung von Rettungswegen für Menschen mit Behinderungen
Alle Rettungsweg führen auf gleiche Ebene in sichere Bereiche. Zusätzliche Maßnahmen sind nicht
geplant.
19 Anforderungen an Bauteile
19.1 Tragende und aussteifende Bauteile
19.1.1 Servicegebäude
Allgemein bestehen die tragenden, trennenden und aussteifenden Bauteile aus feuerbeständig
Bauteilen, die aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt werden.
19.1.2 Parkhaus
Die tragenden und aussteifenden Bauteile werden ohne Feuerwiderstandsdauer aus nichtbrennba-
ren Baustoffen hergestellt.
Gemäß GaStplVO §6, Absatz 2 Satz 2 werden für die o.g. Bauteile bei offenen Großgaragen keine
Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile gefordert.
Sie müssen lediglich aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt sein. Diese geringen Anforderungen
liegen an dem geringen Risikopotential bei offenen Garagen. Durch die ausreichende Ventilation ist
ein Bemessungsbrand gemäß DIN 4102 nicht möglich. Hierdurch sind hohe Temperaturbeanspru-
chungen der tragenden Bauteile nicht zu erwarten.
19.2 Gebäudetrennwände
Die Wände (Brandwände) werden in feuerbeständig auch unter zusätzlicher mechanischer Bean-
spruchung Bauweise hergestellt.
Die tragenden Massivdecken werden im Bereich der Gebäudetrennwände ohne zusätzliche Auf-
kantungen oberhalb der Rohdecke errichtet.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 23 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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19.3 Trennwände und raumabschließende Bauteile
19.3.1 Elektrische Betriebsräume
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.3.2 Räume mit erhöhter Brandlast
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.3.3 Vorräume von Aufzügen
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.3.4 Raumabschließende Bauteile
Die Bauteile werden aus nichtbrennbaren Bauteilen und bis an die Bauteile der Außenwand bzw. bis
unter die Dachhaut geführt.
19.3.5 Treppenraumwände
Die Wände werden in feuerbeständig, auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung Bau-
weise, hergestellt.
19.3.6 Trennwände allgemein
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.3.7 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten bzw. Funktionseinheiten
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.3.8 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
19.3.9 Wände von Aufzugschächten
Die Wände werden feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 24 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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19.4 Geschossdecken
19.4.1 Servicegebäude
Die Decken werden feuerbeständig und aus nicht brennbaren Baustoffen hergestellt.
19.4.2 Parkhaus
Die tragenden Bauteile der Decken werden ohne Feuerwiderstandsdauer aus nicht brennbaren
Baustoffen hergestellt.
19.4.3 Elektrische Betriebsräume (Trafo, MSA , NEA, Tank NEA)
Die Decke wird feuerbeständig und aus nicht brennbaren Baustoffen hergestellt.
20 Nichtragende Außenwände und Dächer, Bekleidungen und Dämmstoffe
20.1 Außenwände
Im Servicegebäude werden die nichttragenden Außenwände ohne Feuerwiderstandsdauer und aus
nicht brennbaren Baustoffen hergestellt. Das Parkhaus wird als offene Großgarage konzipiert.
Als allgemeine Außenwandbekleidung kommt eine brennbare Holzlammellenfassade zum Einsatz.
Abweichung 1 vom § 7 der GaStplVO:
Entgegen den gesetzlichen Vorgaben kommt bei der Großgarage eine normalentflammbare Holz-
fassade zum Einsatz. Gemäß dem §7 der GaStplVO werden nichtbrennbare Baustoffe gefordert.
Begründung + Kompensation:
Das Parkhaus wird als offene Großgarage konzipiert. Für den Personenschutz stehen zwei notwen-
dige Treppenräume als bauliche Rettungswege zur Verfügung. Die zulässigen Rettungsweglängen
werden eingehalten.
Als Kompensationsmaßnahme kommt eine flächendeckende Überwachung über automatische
Melder der Brandmeldeanlage zum Einsatz. Brandereignisse werden somit bereits in der Entstehungs-
phase entdeckt und können frühzeitig bekämpft werden.
Für den Löschangriff von außen stehen mindestens zwei Bewegungsflächen in unmittelbarer Nähe
zum Parkhaus zur Verfügung. Des Weiteren erhalten die Treppenräume mit trockenen Steigleitungen
mit Entnahmestellen jeweils im oberen Splitlevel-Bereich.
Die Anordnung von Brandsperren in jedem Geschoss statt wie vorgeschrieben, in jedem zweiten Ge-
schoss verlängert die Zeit zusätzlich. Dies bringt eine zusätzliche Verzögerung bei der Brandausbrei-
tung über die Fassadenoberfläche.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 25 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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20.1 Dächer und Bedachungen
Dächer, die an Außenwände ohne Feuerwiderstandsfähigkeit oder an Außenwände mit Öffnungen
oberhalb des Daches angebaut sind, werden innerhalb eines Abstandes von 5 m von diesen Außen-
wänden als raumabschließende Bauteile einschließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile
von innen nach außen in der Qualität feuerbeständig ausgeführt.
Bedachungen dürfen begrünt sein und Teilflächen aus brennbaren Baustoffen haben, wenn eine
Brandentstehung durch Flugfeuer oder strahlende Wärme von außen nicht zu befürchten ist oder
Vorkehrungen gegen eine Brandentstehung getroffen sind.
20.1.1 Ausbildung des Dachaufbaues im Bereich der Brandwandverläufe
Im Bereich des Flachdaches werden im Verlauf der Brandwände des darunter befindlichen Ge-
schosses Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen (Breite 2,50m) vorgesehen. Die brennbare
Dachisolierung (Dachhaut) wird durch einen Kiesstreifen geschützt.
Der Verlauf der Brandwände ist in den Plänen dargestellt.
Hinweis:
Bei Brandwänden deren Attika 30 cm über Dach geführt werden, kann auf die Herstellung des 2,50
m Streifens verzichtet werden.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 26 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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21 Verschlüsse in Öffnungen raumabschließender Bauteile
21.1 Brandwände
feuerbeständig, rauchdicht und selbstschließend
Öffnungen in inneren Brandwänden sind nutzungsbedingt erforderlich. Hier sind T90-RS Türen in den
Öffnungen geplant.
Im Bereich des Parkhauses kommt im Sockelgeschoss ein T90-Schiebetor zum Einsatz.
21.2 Treppenraumwände zum Vorraum Durchladeraufzug
feuerbeständig, rauchdicht und selbstschließend
21.3 Treppenraumwände zum Technikgang
feuerbeständig, rauchdicht und selbstschließend
21.4 Treppenraumwände zur Schleuse Parkhaus
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
21.5 Treppenraumwände zum Verbindungsgang
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
21.6 Treppenraumwände zu notwendigen Fluren
rauchdicht und selbstschließend
21.7 Treppenraumwände zur Parkebene
rauchdicht und selbstschließend
21.8 Wände zwischen Vorraum Durchlader und Lager
feuerbeständig, rauchdicht und selbstschließend
21.9 Wände zwischen notwendigen Fluren und Nutzungseinheiten
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
21.10 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
21.11 Wände von Installationsschächten
feuerbeständig, Rauchdicht und selbstschließend
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 27 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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21.12 Wände von Aufzugschächten
Fahrschachtüren nach DIN 18091
21.13 Wände von Räumen mit besonderen Gefahren
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
21.14 Wände von elektrischen Betriebsräumen
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend
22 Anforderungen an Baustoffe; Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze und Einbauten
22.1 notwendige Treppenräume
Putze, Wand- und Deckenbekleidungen nicht brennbar;
Fußbodenbelag schwer entflammbar, Einbauten nichtbrennbar
22.2 Vorräume von notwendigen Treppenräumen
Putze, Wand- und Deckenbekleidungen nicht brennbar;
Fußbodenbelag schwer entflammbar
22.3 Vorräumen von Aufzügen
Putze, Wand- und Deckenbekleidungen nicht brennbar;
Fußbodenbelag schwer entflammbar
22.4 Elektrische Betriebsräume
Putze, Wand- und Deckenbekleidungen nicht brennbar;
Fußbodenbelag nicht brennbar
22.5 Notwendige Flure
Putze, Wand- und Deckenbekleidungen nicht brennbar;
Fußbodenbelag schwer entflammbar
22.6 Dehnfugenfüllungen
Nichtbrennbar
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 28 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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22.7 Großgarage
Wand- und Deckenbekleidungen einschließlich etwaiger Dämmstoffe werden aus nichtbrennbaren
Baustoffen hergestellt. (A – Baustoffe)
Fußböden werden aus nicht brennbaren Baustoffen hergestellt. Die Verwendung schwerentflamm-
barer Baustoffe ist zulässig, wenn sie eine glatte und dichte Oberfläche haben.
23 Öffnungen in Decken und Dächer
23.1 Decken
Das Parkhaus als offene Großgarage steht über alle Geschosse in offener Verbindung. Bei den Ram-
pen handelt es sich nicht um Rettungswege.
Im Servicegebäude sind keine Öffnungen im Bereich der Decken geplant.
23.2 Dächer
Dächer, die an Außenwände ohne Feuerwiderstandsfähigkeit oder an Außenwände mit Öffnungen
oberhalb des Daches angebaut sind, werden innerhalb eines Abstandes von 5 m von diesen Außen-
wänden als raumabschließende Bauteile einschließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile
von innen nach außen in der Qualität feuerbeständig ausgeführt.
Die Brandwände werden bis unter die Stahlbetondecke (Flachdach) geführt. Es dürfen keine brenn-
baren Baustoffe über die Brandwände hinweggeführt werden. Im Dachbereich sind Maßnahmen zu
treffen, die eine Brandweiterleitung über Dach verhindern.
Öffnungen im Dachbereich müssen von Brandwänden mindestens 1,25 m entfernt sein.
24 Treppen und Treppenräume sowie Vorräume und Schleusen
Die in den Plänen mit dunkelgrüner bzw. grüner Farbe (Vorräume / Schleuse) dargestellten Treppen-
räume sind notwendige Treppenräume und Vorräume im Sinne des Baurechtes. In diesen Bereichen
gelten die Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsan-
lagen.
Sie sind die vertikalen Erschließung- und Fluchtwege.
Gleichzeitig sind sie die Angriffswege und für den Löscheinsatz der Feuerwehr.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 29 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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25 Flure
Die in den Plänen mit mittelgrüner Farbe dargestellten Flure sind notwendige Flure im Sinne des Bau-
rechtes. In diesen Bereichen gelten die Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Leitungsanlagen
26 Gänge
Gänge sind Verkehrswege in den Nutzungs- und Funktionseinheiten. Hier bestehen keine Anforderun-
gen an die Leitungsführungen in den „Flurbereichen“ gemäß der Muster-Leitungsanalagen Richtlinie.
Dies gilt auch in den Verkehrswegen nach der Arbeitsstättenverordnung in den Werkstatt- und Tech-
nikbereichen.
27 Höchstzulässige Zahl der Nutzer
Seitens der Vorgaben aus der NBauO bzw. der DVO-NBauO werden keine Grenzwerte zur höchstzu-
lässigen Zahl an Nutzern festgelegt.
Gemäß NBauO müssen Räume in Gebäuden, soweit sie nicht zu ebener Erde liegen, über Treppen
zugänglich sein. Treppen müssen in solcher Zahl vorhanden und so angeordnet und ausgebildet sein,
dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen und die erforderlichen Rettungswege
bieten (notwendige Treppen).
Sowohl für das Servicegebäude als auch für das Parkhaus stehen jeweils 2 notwendige Treppen-
räume zur Verfügung. In Anbetracht der zu erwartenden Personenanzahl (< 200) gelten die geplan-
ten Rettungswege als ausreichend breit.
28 Haustechnische Anlagen
28.1 Feuerstätten/Wärmeerzeugung
Das Servicecenter erhält im Erdgeschoss eine Heizzentrale. Ergänzende Beschreibung erfolgt im Rah-
men der LP3. Der Aufstellraum selbst wird brandschutztechnisch gegenüber anders genutzten Räu-
men abgetrennt.
Einzelheiten sind den Unterlagen des Fachplaners zu entnehmen.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 30 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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28.2 Rauch- und Wärmeabzüge
28.2.1 Treppenräume
Die Treppenräume erhalten Rauchableitungsöffnungen an oberster Stelle mit einer geometrischen
Fläche von 1,0m².
Die Auslösung der Rauchableitungsöffnungen erfolgt manuell über Bedienungs- und Auslösestelle in
jedem Geschoss in den Treppenräumen. Die Bedienstellen sind mit einem Hinweisschild mit der Be-
zeichnung „Rauchabzug“ versehen. An den Bedienstellen der jeweiligen Anlage ist die Betriebsstel-
lung erkennbar.
28.2.2 Technikflächen
Durch Rauchableitungsöffnungen an den Außenwandflächen mit mind. 1 m² je Abschnitt wird es
den Einsatzkräften der Feuerwehr ermöglicht, die unterirdischen Bereiche zu entrauchen und eine
wirksame Brandbekämpfung sicherzustellen.
Die Zuluft erfolgt durch das Öffnen von Türen bis ins Freie durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr.
28.2.3 Lüftungszentralen
Die Lüftungszentrale befindet sich im 1. Obergeschoß. Zur Rauchableitung aus der Lüftungszentrale
sind Rauchableitungsöffnungen in der Fassade mit folgender Größe vorgesehen:
Allgemein 1,0% der Grundfläche
Die Öffnungen im Bereich der Außenwände und können über Taster geöffnet werden.
28.2.4 Elektrische Betriebsräume (Batterieräume, Trafo)
Die Räume werden über unmittelbare Lüftungsöffnungen an der Außenwand oder durch Leitungen
in feuerbeständiger Bauweise mit dem Freien verbunden und könne wirkungsvoll belüftet werden.
28.3 Lüftungsanlagen
28.3.1 Allgemein
Die brandschutztechnische Planung erfolgt nach der Richtlinie für die brandschutztechnischen An-
forderungen an Lüftungsanlagen in der gültigen Fassung.
Einzelheiten sind dem Lüftungsgesuch und Planunterlagen des Fachplaner zu entnehmen. Durch
den Erststeller des Brandschutzkonzeptes erfolgt eine Überprüfung der Lüftungsplanung nach Vor-
lage des Planunterlagen.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 31 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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28.3.2 Zuluftanlagen
Gemäß LüAR sind Maßnahmen zu treffen, die eine Übertragung von Rauch in das Gebäude mit der
Außenluft über Zuluftanlagen verhindert.
Einzelheiten sind dem Lüftungsgesuch und Planunterlagen des Fachplaner zu entnehmen. Durch
den Erststeller des Brandschutzkonzeptes erfolgt eine Überprüfung der Lüftungsplanung nach Vor-
lage des Planunterlagen.
28.4 Leitungsanlagen
Die Planung erfolgt nach den Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderun-
gen an Leitungsanlagen. Abweichungen hiervon sind nicht vorgesehen.
28.5 Leitungen, Installationsschächte und -Kanäle
Bei der vertikale Leitungsführung von Medien, Gasen, etc. werden die Durchführungen im Bereich
der Geschossdecke horizontal geschottet. An die Installationsschächte werden damit keine beson-
deren Anforderungen gestellt.
28.6 Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung dient bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung den Benutzern des Ge-
bäudes ihre Arbeitsvorgänge in den Aufenthaltsräumen abzuschließen und den übrigen Benutzern
bei Versagen der allgemeinen Beleuchtung selbstständig das Gebäude verlassen zu können. Dabei
müssen sie sich bis zu den Flächen außerhalb des Gebäudes hin gut zurechtfinden.
Das Servicegebäude wird mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet, die bei Ausfall der allge-
meinen Beleuchtung selbstständig in Betrieb geht. Dies gilt auch bei einem abschnittsweisen Ausfall
der allgemeinen Beleuchtung.
Im Parkhaus ist keine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich. An den Ausgängen und Treppenräumen
werden stattdessen hinterleuchtete Rettungswegkennzeichen installiert.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 32 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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28.6.1 Bereiche mit Sicherheitsbeleuchtung
Im Servicegebäude wird eine Sicherheitsbeleuchtung in folgenden Bereichen installiert:
-Rettungswegen
-Vorräumen von Aufzügen
-Raum für Brandmeldezentrale und Alarmierungszentrale
-Sicherheitszeichen von Rettungswegen
-Sicherheitszeichen von Ausgängen
Die Beleuchtungsstärke beträgt am Boden mindestens 1 lx.
Die Umschaltzeiten betragen maximal 15 Sekunden.
28.6.2 Beleuchtung von Rettungswegkennzeichen
Die Rettungswegzeichen sind beleuchtet. Dies gilt auch für die Ausgänge, Richtungsänderungen der
Rettungswege und Kreuzungen. Sie besteht aus beleuchteten Rettungswegkennzeichen.
Sicherheitszeichen für Verbotsschilder, Warnzeichen, Gebotsschilder, Rettungszeichen oder Brand-
schutzzeichen sind nicht beleuchtet. Diese Kennzeichnungen können selbstleuchtend sein.
Die Planung erfolgt nach den geltenden Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik.
Hinweis:
Aus der Abstimmung mit dem Arbeitsschutz können zusätzliche sich zusätzliche Anforderungen erge-
ben.
Einzelheiten sind Planunterlagen der Fachplaner zu entnehmen.
28.7 Alarmierungseinrichtung
28.7.1 Benutzer und Personal des Gebäudes
Das Gebäude wird mit Alarmierungsanlagen ausgestattet.
Zur Alarmierung wird akustisch (Hupe / Sirene) und oder optisch (Blitzleuchten) auf eine Brandgefahr
hingewiesen. Der Fachplaner stimmt die Art der Alarmierung in diesen Bereichen mit dem Bauherrn
und Betreiber ab.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 33 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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28.8 Aufzüge
28.8.1 Personenaufzüge
Die Personenaufzüge werden nach DIN EN 81-01 oder 02 geplant und besitzen keine Vorräume oder
Ausgänge zu Fluren.
28.8.2 Steuerung der Personenaufzüge
Die Personenaufzüge erhalten keine dynamische Brandfallsteuerung. Diese Aufzüge werden im
Brandfall in ein Geschoss gefahren, in dem ein Ausgang ins Freie möglich ist (statische Brandfallsteu-
erung).
28.8.3 Beschilderung im Bereich der Aufzüge
Auf das Verbot der Benutzung im Brandfall wird durch Beschilderung hingewiesen.
Die Kennzeichnung der Geschossnummern erfolgt auch im Vorraum.
Der Zugang zu den notwendigen Treppen wird gekennzeichnet.
Die Vorräume und Treppenräume werden mit den Geschossnummern gekennzeichnet.
28.9 Blitzschutzanlage
Das Gebäude wird mit Blitzschutzanlagen, welche auch die elektrischen und elektronischen Systeme
schützen, die der bauaufsichtlich erforderlichen sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung dienen,
ausgerüstet.
Die Planung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
Einzelheiten können der Fachplanung entnommen werden.
28.10 Automatische Schiebetüren in Rettungswegen
Bei Einbau von Schiebetüren im Zuge von Rettungswegen ist nicht geplant.
28.11 BOS-Funkanlage
Es ist für die Klinik und das Servicegebäude eine flächendeckende BOS-Anlage vorgesehen. Die
BOS-Zentrale wird in der Klinik angeordnet. Im Servicegebäude wird eine Unterzentrale positioniert.
Planung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Einzelheiten können der Fachplanung
entnommen werden.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 34 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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28.12 Sicherheitsstromversorgung
Das Gebäude wird mit einer Sicherheitsstromversorgungsanlage ausgestattet, welche bei Ausfall der
allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der bauordnungsrechtlichen erforderlichen sicherheits-
technischen Gebäudeausrüstung für mindestens 3 Stunden übernimmt.
28.12.1 Bereiche und Anlagen
Dies gilt für
-Sicherheitsbeleuchtung
-Rauchabzugs- und Rauchableitungsanlagen
-Brandmeldeanlagen
-Aufzugsanlagen
-Gebäudefunkanlagen
Die Planung erfolgt nach den Anforderungen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderun-
gen an Leitungsanlagen.
Einzelheiten können der Fachplanung entnommen werden.
Hinweis:
Zusätzlich werden Sicherheitsstromversorgungseinrichtungen gemäß DIN VDE 0100-710 installier, wel-
che über die Anforderungen des Baurechtes hinausgehen.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 35 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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28.12.2 Zeit der Funktionsfähigkeit der Leitungen
Die an die Sicherheitsstromversorgungsanlagen angeschlossenen eigenen Leitungsnetze sind so aus-
geführt, dass sie bei einem Brand ihre Funktionsfähigkeit für 30 Minuten behalten. Für Leitungen in
notwendigen Treppenräumen sowie in den dazugehörigen Vorräumen ist eine Funktionsfähigkeit der
Leitungen von 30 Minuten vorgesehen.
28.13 Photovoltaikanlage
Bei der Installation der Photovoltaikanlage werden die Mindestabstände zu Bauteilen aus brennba-
ren Baustoffen von 0,50 m eingehalten.
An zentraler Stelle ist eine Abschaltung vorgesehen. Der Standort muss mit der Feuerwehr abge-
stimmt werden. Einzelheiten können der Fachplanung entnommen werden.
28.14 Brandmeldeanlage
Das Gebäude wird mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet.
28.14.1 Überwachungsumfang
Das Servicegebäude und das Parkhaus wird in Analogie zum Klinikgebäude flächendeckend über
die Brandmeldeanlage überwacht. Die Überwachung und Alarmierung im Parkhaus dient als Kom-
pensation für die Holzfassade und E-Autos.
Die Überwachung (Vollschutz gemäß DIN 14675) mit selbstständigen Brandmeldern umfasst:
-Räume -Installationsschächte -feuerbeständige Installationskanäle -Rettungswege
- usw.
28.14.2 Melderart
Die Brandmeldeanlage kann durch manuell Brandmelder und durch Brandmelder „Kenngröße
Rauch“ selbstständig (automatisch) ausgelöst werden.
28.14.3 Betriebsart
Die Brandmeldeanlage wird so geplant, dass Falschalarme durch technische Maßnahmen verhin-
dert werden (Betriebsart TM). Die Auswahl der Melder richtet sich nach der Art der Nutzung der
Räume. Die Art der Melder und die Planung ist durch den Fachplaner mit den zuständigen Stellen
und dem Aufsteller des Brandschutzkonzeptes abzustimmen.
Ein Protokoll über die Abstimmung ist dem Bauherrn zu übergeben.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 36 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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28.14.4 Anzeige- und Bedienelemente
Bedienelemente zur Auslösung der Brandmeldeanlage werden angeordnet:
- an den Zugängen von Treppenräumen
- in Vorräumen von Aufzügen
- an Ausgängen von Technikräumen ab 200 m²
- an Ausgängen von Lüftungszentralen
- in Gängen von Technikflächen
Im Servicegebäude + Parkhaus wird lediglich eine Unterzentrale der Brandmeldeanlage installiert.
Die Brandmeldeanlage selbst befindet sich im Hauptgebäude der Zentralklinik. Hier werden auch
das Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehranzeigetableau und die Feuerwehrinformationszentrale veror-
tet.
Vor Ausführung der Installation der Brandmeldeanlage wird die Planung mit der Brandschutzdienst-
stelle der Feuerwehr durch den Fachplaner abgestimmt. Die Aufschaltbedingungen der Brandmel-
deanlage der Feuerwehr sind zu berücksichtigen.
Zentrale Bedienvorrichtungen werden zu den örtlichen Bedienvorrichtungen für Rauchabzug-,
Rauchableitungs-, Feuerlösch-, Brandmelde-, Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen in einem für
die Feuerwehr leicht zugänglichen Raum installiert.
Die Brandmeldezentrale mit Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau befindet sich im un-
mittelbaren Bereich des Einganges. Der Standort muss noch abgestimmt werden.
Für den gewaltfreien Zugang zum Gebäude wird ein Schlüssel in einem überwachten Feuerwehr-
Schlüsseldepot hinterlegt. Der Zugang zur Brandmeldeanlage wird mit dem Hinweisschild “BMZ“ ge-
kennzeichnet.
28.14.5 Weiterleitung der Meldung
Brandmeldungen werden unmittelbar an eine ständig besetzte Stelle und an die Leitstelle der Feuer-
wehr weitergeleitet.
Einzelheiten können der Planung des Fachplaners und den Abstimmungsprotokollen des Fachpla-
ners mit der Brandschutzdienststelle und dem Bauherrn/Nutzer entnommen werden.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 37 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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29 Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung
29.1 Trockene Steigleitungen
In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr werden trockene Steigleitungen mit Ent-
nahmestellen installiert. Bei der Planung müssen durch den zuständigen Fachplaner die „anerkann-
ten Regeln der Technik“ berücksichtigt werden.
Die Planung muss vor Ausführung mit der Brandschutzdienststelle/Feuerwehr abgestimmt werden.
Die Steigleitungen sind in der Ausführungsart „Trocken“ zu planen und zu errichten.
Grundsätzlich werden an folgenden Standorten Löschwasserentnahmestellen vorgesehen:
- in den Treppenräumen
- in der Magistrale
Die Kennzeichnung erfolgt mit einem Hinweisschild nach DIN 4066.
Die trockenen Steigleitungen dienen dem abwehrenden Brandschutz und sind für die Brandbe-
kämpfung durch die Feuerwehr erforderlich. Sie dienen nicht der Selbsthilfe.
Zur Selbsthilfe werden Feuerlöscher installiert. Die Installationsorte werden in der Ausführungsplanung
in Abstimmung den zuständigen Personen festgelegt.
29.2 Lage der Entnahmestellen
Entnahmestellen für die Feuerwehr sind an folgenden Stellen vorgesehen:
- Im Parkhaus im Außenbereich der Treppenräume jeweils auf dem höheren Splitlevel-Geschoss
29.3 Einspeisestellen
Es werden Steigleitungen „Trocken“ installiert. Die Einspeisestellen wurden mit der Brandschutzdienst-
stelle abgestimmt und sind in dem anliegenden Grundrissplan bzw. dem Lageplan dargestellt.
29.4 Selbstständige Feuerlöschanlage
In der baulichen Anlage wird keine selbstständige Löschanlage installiert.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 38 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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29.5 Tragbare Feuerlöscher
Zur Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden werden tragbare Feuerlöscher installiert.
Geeignete Löschmittel für alle Bereiche ist Wasser oder Schaum.
In den Zugängen zu den Räumen der Elektro- und Lüftungstechnik werden je ein Kohlendioxidlöscher
installiert.
Die Standorte werden im Zuge der Ausführungsplanung und in Abstimmung mit dem Betreiber und
der Brandschutzdienstelle festgelegt. Die Feuerlöscher sind gut sichtbar anzubringen. Die Anbrin-
gungsstellen sind mit Kennzeichen nach DIN 4066 zu versehen.
Aufgrund von örtlichen Gefahren, durch die Nutzung, können im Einzelfall zusätzlich Feuerlöscher
erforderlich sein.
30 Kennzeichnung der Rettungswege
Die Kennzeichnung erfolgt dauerhaft und gut sichtbar durch hinterleuchtete Piktogramme.
31 Feuerwehrpläne
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden Feuerwehrpläne erstellt. Die Pläne werden mit der Feuer-
wehr abgestimmt.
32 Betriebliche Brandschutzmaßnahmen
Durch den Benutzer des Gebäudes ist eine Brandschutzordnung aufzustellen und durch Ausgang
bekannt zu machen. In der Brandschutzordnung sind mindestens festzulegen:
- die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
- die Maßnahmen im Falle eines Brandes
- die Regelungen über das Verhalten bei einem Brand
- die Maßnahmen, die zur Rettung von Personen mit Behinderungen erforderlich sind
Hinweis:
Der Betreiber der baulichen Anlage hat dafür zu sorgen, dass die Festlegungen der Genehmigung
bei den organisatorischen Maßnahmen zum Betrieb berücksichtigt werden. Dies gilt besonders für
die Regelungen der Alarmierung.
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 39 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023
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33 Auflistung der zu genehmigenden Abweichungen
Abweichung 1 von § 7 GaStplVO:
Abweichungstatbestand und Begründung _________________________________ siehe Seite 25
34 Anlagen
ZLD01-21_GP_BS_SG_PA_GR_O2_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_SG_PA_GR_O1_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_SG_PA_GR_EG_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_SG_PA_GR_SG_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_SG_PA_GR_U1_1v1_1_1.200 mit Datum 30.06.2023
ZLD01-21_GP_BS_--LP--_1v1_B_1.500 mit Datum 30.06.2023
Dipl. – Ing. Michael Möller
Staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
Prüfingenieur für den Brandschutz – anerkannt durch das MHKBG des Landes NRW
Dipl. – Ing. Walburga Wittebrock
Beteiligte Mitarbeiterin an der Aufstellung des Brandschutzkonzeptes
Haltern am See, 30.06.2023
BERATENDE INGENIEURE Auftragsnummer: 4290-01-ZLD Seite 40 Bahnhofstraße 25 – Haltern am See Erläuterungsbericht Brandschutz LP4 Stand 30.06.2023