1.12 EU Neutralitätserklärung Los 18.pdf

Innen- und Außenputzarbeiten mit Wärmedämmung für einen Kita-Neubau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 08:10 (Europe/Berlin)

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VHB-Bbg Formular 1.12 EU Stand: 05/2017 Neutralitätserklärung

Name, Vorname, Dienstbezeichnung, Behörde Stadt Lübbenau/Spreewald Kirchplatz 1 03222 Lübbenau/SpreewaldGeschäftszeichen
Vergabe-Nr. 18-25-3650008
Kurzbezeichnung des Vergabeverfahrens Neubau Kita Spiel und Spaß Los 18 Innen- u. Außenputz mit WDVS

Neutralitätserklärung

Von der nachstehend abgedruckten Vorschrift des § 6 Vergabeverordnung habe ich Kenntnis genommen und erkläre, dass keiner der genannten Umstände, der meine Mitwirkung im o. g. Vergabeverfahren ausschließen würde, auf mich zutrifft.

Datum, Unterschrift

§ 6 VgV

Vermeidung von Interessenkonflikten

(1) Organmitglieder oder Mitarbeiter des öffentlichen Auftraggebers oder eines im Namen des öffentlichen Auftraggebers handelnden Beschaffungsdienstleisters, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, dürfen in einem Vergabeverfahren nicht mitwirken.

(2) Ein Interessenkonflikt besteht für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens nehmen können und die ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.

(3) Es wird vermutet, dass ein Interessenkonflikt besteht, wenn die in Absatz 1 genannten Personen

  1. Bewerber oder Bieter sind,

  2. einen Bewerber oder Bieter beraten oder sonst unterstützen oder als gesetzliche Vertreter oder nur in dem Vergabeverfahren vertreten,

  3. beschäftigt oder tätig sind

a) bei einem Bewerber oder Bieter gegen Entgelt oder bei ihm als Mitglied des Vorstandes, Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs oder

b) für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen, wenn dieses Unternehmen zugleich geschäftliche Beziehungen zum öffentlichen Auftraggeber und zum Bewerber oder Bieter hat.

(4) Die Vermutung des Absatzes 3 gilt auch für Personen, deren Angehörige die Voraussetzungen nach Absatz 3 Nummer 1 bis 3 erfüllen. Angehörige sind der Verlobte, der Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.

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