14_10_2026Ausschreibung_Teil_1.pdf

Ingenieurleistungen zur Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens Warthstraße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)

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Aggerverband . Sonnenstraße 40 . 51645 Gummersbach

Auskunft erteilt: Jonas Weber An alle Bewerber: Durchwahl: 02261/36-1132 Ausschreibung VGV Verhandlungsverfahren mit E-Mail: jwe@aggerverband.de Teilnahmewettbewerb Bei Antwort bitte angeben: Mein Zeichen: Datum: 30.09.2026

Voraussetzung im Teilnahmewettbewerb

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Aggerverband, Sonnenstraße 40, 51645 Gummersbach, schreibt folgende Ingenieurleistungen gemäß VGV im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb öffentlich aus:

Maßnahme: Maßnahme: Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI, Leistungsphasen 1 bis 4, zur Sanierung und hydraulischen Ertüchtigung des Hochwasserrückhaltebeckens Warthstraße in Wiehl. Das bestehende Hochwasserrückhaltebecken soll unter Berücksichtigung der vorhandenen Randbedingungen saniert und hydraulisch ertüchtigt werden. Hierzu sind unterschiedliche Lösungsvarianten zu untersuchen und eine fachlich belastbare, wirtschaftliche und genehmigungsfähige Vorzugsvariante zu entwickeln. Für das Vorhaben wird eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 WHG angestrebt.

Gegenstand der Beauftragung sind die im Lastenheft beschriebenen Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 1 bis 4 in Anlehnung an § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 einschließlich der erforderlichen hydraulischen und hydrologischen Untersuchungen sowie der Integration der separat erstellten Fachbeiträge.

Aggerverband – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Sonnenstraße 40 – 51645 Gummersbach Tel.: 02261/36-0  Fax: 02261/36-80000  Internetadresse: www.aggerverband.de  E-Mail: info@aggerverband.de

Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt, IBAN DE85 3845 0000 0000 2713 12  BIC WELADED1GMB Kreissparkasse Köln, IBAN DE06 3705 0299 0341 0008 95  BIC COSDE33XXX Sparkasse Wiehl, IBAN DE57 3845 2490 0000 3722 27  BIC WELADED1WIE

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  1. Voraussetzungen für die Teilnahme

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise und Unterlagen einzureichen:

▪ Referenzen: Nachweis von zwei geeigneten Referenzen über die Objektplanung vergleichbarer wasserwirtschaftlicher Ingenieurbauwerke aus den letzten zehn Jahren. Alle Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 4 oder inhaltlich vergleichbare Planungsleistungen umfassen. Mindestens eine Referenz muss ein Hochwasserrückhaltebecken oder eine vergleichbare Stauanlage betreffen. Die weiteren Referenzen können andere vergleichbare Wasserbauwerke betreffen. Anzugeben sind Projekt, Auftraggeber und Ansprechperson, Bearbeitungszeitraum sowie die erbrachten Leistungen. ▪ Personal: Nachweis, dass für die Projektbearbeitung und Vertretung mindestens zwei fachlich geeignete Ingenieurinnen oder Ingenieure der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Wasserbau, Wasserwirtschaft oder einer vergleichbaren Fachrichtung zur Verfügung stehen. Die vorgesehene Projektleitung muss mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen. Bei Ausfall muss unverzüglich ein gleichwertiger Ersatz nachbenannt werden. ▪ Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 1 Mio. Euro für sonstige Schäden oder Erklärung eines Versicherungsunternehmens über die entsprechende Anpassung im Auftragsfall. ▪ Ausgefüllt und unterschreibene 124_LD_Eigenerklärung zur Eignung, (siehe Anlage 124_LD_Eigenerklärung) ▪ Unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (siehe Anlage AV_08_Verschwiegenheit_Fremdfirmen) ▪ Unterschriebene Erklärung zur Eigenerklärung Russland (siehe Anlage AV_34_Eigenerklärung_Russland)

Bewerber, welche die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen oder bei denen Ausschlussgründe vorliegen, werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Aggerverband – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Sonnenstraße 40 – 51645 Gummersbach Tel.: 02261/36-0  Fax: 02261/36-80000  Internetadresse: www.aggerverband.de  E-Mail: info@aggerverband.de

Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt, IBAN DE85 3845 0000 0000 2713 12  BIC WELADED1GMB Kreissparkasse Köln, IBAN DE06 3705 0299 0341 0008 95  BIC COSDE33XXX Sparkasse Wiehl, IBAN DE57 3845 2490 0000 3722 27  BIC WELADED1WIE

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Es werden bis zu zehn Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Daher wird die Zahl geeigneter Bewerber auf zehn begrenzt. Nicht erbrachte Nachweise führen zum Ausschluß aus dem Verfahren. Hierzu die Anlagen:

▪ AV_08_Verschwiegenheit_Fremdfirmen ▪ AV_34_Eigenerklärung_Russland ▪ 124_LD_Eigenerklärung zur Eignung

  1. Weitere Informationen zum Verfahren Mit der Projektbearbeitung soll spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung begonnen werden. Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber haben mit ihrem Angebot insbesondere einen projektspezifischen Termin- und Ablaufplan sowie Angaben zur vorgesehenen Projektorganisation und zu den eingesetzten Schlüsselpersonen einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmewettbewerb werden alle für die Ausschreibung und Angebotserstellung erforderlichen Daten, wie das Lastenheft für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie der Ingenieurvertrag im Entwurf einschließlich seiner Anlagen bereitgestellt.
  2. Unterlagen für die Angebotsphase Die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber haben in der Angebotsphase folgende Unterlagen einzureichen:

▪ vollständig ausgefülltes angebots-Leistungsverzeichnis, ▪ Darstellung der Personal- und Projektorganisation einschließlich der zuständigen Personen und ihrer Vertretungen, ▪ projektspezifischer Termin- und Ablaufplan für die Leistungsphasen 1 bis 4, ▪ die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bezeichneten Angebotsformulare.

Aggerverband – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Sonnenstraße 40 – 51645 Gummersbach Tel.: 02261/36-0  Fax: 02261/36-80000  Internetadresse: www.aggerverband.de  E-Mail: info@aggerverband.de

Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt, IBAN DE85 3845 0000 0000 2713 12  BIC WELADED1GMB Kreissparkasse Köln, IBAN DE06 3705 0299 0341 0008 95  BIC COSDE33XXX Sparkasse Wiehl, IBAN DE57 3845 2490 0000 3722 27  BIC WELADED1WIE

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  1. Geplanter Ablauf des Verfahrens Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Unterlagen ist bis zum 18.11.2026, 10:15 Uhr über die E-Vergabeplattform einzureichen. Nach Prüfung der Teilnahmeunterlagen wird das Verfahren voraussichtlich ab dem 18.12.2026 fortgesetzt. Die geeigneten Bewerber werden über die E-Vergabeplattform zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Frist zur Angebotsabgabe endet voraussichtlich am 20.01.2027, 10:15 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand Im Auftrag


gez. Wim Dissevelt Abteilungsleiter TFL

Aggerverband – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Sonnenstraße 40 – 51645 Gummersbach Tel.: 02261/36-0  Fax: 02261/36-80000  Internetadresse: www.aggerverband.de  E-Mail: info@aggerverband.de

Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt, IBAN DE85 3845 0000 0000 2713 12  BIC WELADED1GMB Kreissparkasse Köln, IBAN DE06 3705 0299 0341 0008 95  BIC COSDE33XXX Sparkasse Wiehl, IBAN DE57 3845 2490 0000 3722 27  BIC WELADED1WIE

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124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)

Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren

Maßnahmennummer Vergabenummer 7018123

Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog

Maßnahme Sanierung HRB Warthstraße Ingenieurleistungen LPH 1-4

Leistung Erstellung der Leistungsphasen 1- 4 zur Sanierung und hydraulischen Ertüchtigung des Hochwasserrückhaltebeckens Warthstarße in Wiehl

Bewerber) Bieter) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) Nachunternehmer) anderes Unternehmen)

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten LeistungenEuro
Euro
Euro
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei1 Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

) zutreffendes ankreuzen 1 Soweit in der Bekanntmachung ein abweichender Zeitraum angegeben wurde, ist dieser maßgebend.

subreport Formulare (nach VHB 2017 Ausgabe 2019) Seite 1 von 4

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124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.

subreport Formulare (nach VHB 2017 Ausgabe 2019) Seite 2 von 4

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124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen) Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.

Ich bin eingetragen bei:

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt.

zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 vorlegen.

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt

subreport Formulare (nach VHB 2017 Ausgabe 2019) Seite 3 von 4

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124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)

(Ort, Datum, Unterschrift)3

3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

subreport Formulare (nach VHB 2017 Ausgabe 2019) Seite 4 von 4

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AV 08 02 BVB Vertraulichkeit Fremdfirmen

Besondere Vertragsbedingungen zur Vertraulichkeit von Beschäftigten von Fremdfirmen bzw. von Einzelunternehmerinnen und -unternehmern, die für den Aggerverband tätig sind

Der Aggerverband (AV) ist als öffentlicher Wasserver- und Abwasserentsorger in Deutschland Betreiber einer kritischen Infrastruktur nach BSI-KRITISV und deshalb besonders verpflichtet, den Schutz sensibler betriebs- und personenbezogener Daten sicher zu stellen. Neben internen Sicherungsmaßnahmen ist es erforderlich, den Aggerverband vor unbefugtem Handeln seiner beauftragten Unternehmen zu schützen. Aus diesem Grund wird folgende Regelung erlassen, die mit der Unterzeichnung Bestandteil des Angebotes und des mit dem Auftragnehmer abzuschließenden Vertrages wird. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die die nachfolgenden Regelungen anerkenne.

  1. Anwendungsbereich Diese Regelung gilt für die Beschäftigten aller Fremdfirmen des Aggerverbandes sowie für Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die mit der Erbringung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen betraut sind.

  2. Zutrittskontrolle Die Beschäftigten der in Ziff. 1 genannten Unternehmen sowie die Einzelunternehmerinnen oder- unternehmer erhalten Zugang zum AV, in dem sie persönlich von Beschäftigten des AV in Empfang genommen werden.

Unternehmen, die beim AV regelmäßige Arbeiten durchführen, können mittels eines Transponders oder Schlüssels Zugang zu bestimmten Anlagen des AV erhalten. Der Empfang des Transponders bzw. des Schlüssels ist zu quittieren. Ein Muster der „Übergabebestätigung für Transponder“ ist als Anlage 1 beigefügt. Der Transponder bzw. der Schlüssel wird personenbezogen ausgehändigt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Ein Transponder bzw. ein Schlüssel wird nur gegen Hinterlegung einer Kaution von 250,00 € je Stück ausgegeben. Der AV behält sich vor, einzelvertraglich eine höhere Kaution zu vereinbaren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass digitale Schließzylinder im Falle von Unregelmäßigkeiten nach Maßgabe der „Dienstvereinbarung über die Einführung eines digitalen Schließsystems im Aggerverband“ vom 12.08.2002 ausgelesen werden können.

Bei dem Zugang ist dabei Sorge zu tragen, dass die Türen und Tore nach Betreten oder Verlassen von Anlagen des AV innerhalb und außerhalb der regulären Arbeitszeiten ständig geschlossen zu halten sind.

  1. Fotografien und Filmaufnahmen Fotografien und Filmaufnahmen sind auf Anlagen des AV grundsätzlich untersagt, es sei denn, diese werden ausdrücklich durch den AV erlaubt oder sie sind zu Dokumentationszwecken (etwa Abnahmen oder Mängeldokumentationen) zwingend erforderlich. Fotografien und Filmaufnahmen im Zusammenhang mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des AV erfolgen in Absprache mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit.

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  1. Verhalten der Mitarbeiter*innen von Fremdfirmen Die Nutzung von sämtlicher Medientechnik des AV (z. B. Computer Fotokopiergeräte oder Telefone) ist untersagt. Ausnahmen sind vom AV zur Verfügung gestellte Geräte oder die ausdrückliche Erlaubnis der Nutzung der Medientechnik im Einzelfall durch Beschäftigte des AV.

Den Beschäftigten der Fremdfirmen ist durch diese ausdrücklich und dokumentiert zu verbieten,  unbefugt in Schriftstücke Einblick zu nehmen, sowie Schreibtische, Schränke und dergleichen oder sonstige Behältnisse zu öffnen,  Begleitpersonen (auch Kinder und Tiere) in die Räume des AV mitzunehmen,  Einrichtungen, wie beispielsweise Computer, Fotokopierer oder Telefone des AV zu benutzen, soweit dies nicht im Einzelfall durch Beschäftigte des AV erlaubt wurde. Der AV behält sich vor, sich entsprechende Nachweise über das erfolgte Verbot vorlegen zu lassen.

Die Beschäftigten der Fremdfirmen haben über alle Vorgänge und Einrichtungen, die ihnen während ihrer Tätigkeit in den Räumen des AV bekannt werden, strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren.

  1. Kennzeichnung von Schutzklassen für digitale und nicht digitale Informationen Alle Informationen sind unabhängig von ihrer Erscheinungsform und ihrem Informationsträger gemäß ihrer Einstufung vor Verlust der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu schützen.

Für Informationen im AV gibt es drei Schutzklassen. Die Schutzklassen sind „S1“ für EINGESCHRÄNKT und INTERN, „S2“ für VERTRAULICH und „S3“ für STRENG VERTRAULICH. Bei überlassenen Informationen sind die Beschäftigten der Fremdfirmen verpflichtet, die vom Aggerverband definierten Schutzmaßnahmen entsprechend einzuhalten. Die Beschäftigten der Fremdfirmen können ebenfalls in Absprache mit den Ansprechpartnern im AV den Vertraulichkeitsgrad der von Ihnen erstellten Informationen festlegen.

Ohne vorherige Zustimmung oder ohne anderweitige vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien dürfen weder Kopien noch Vervielfältigungen von Informationen erstellt, gelöscht, untersucht oder modifiziert werden.

  1. Folgen von Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen von Beschäftigten von Fremdfirmen gegen diese Regelung können eine Beendigung des Auftragsverhältnisses zur Folge haben.

Das Recht des AV, von den Beschäftigten der Fremdfirmen oder den Fremdfirmen selbst Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

  1. Erklärung von Beschäftigten von Fremdfirmen Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim AV haben die Beschäftigten von Fremdfirmen die als Anlage 2 beigefügte Erklärung dem AV unterzeichnet vorzulegen. Finden vor Abgabe eines Angebots Besichtigungen auf AV- Anlagen statt, ist die Erklärung bereits zu diesem Termin vorzulegen.

Die beauftragte Fremdfirma hat dafür Sorge zu tragen, dass die beim AV eingesetzten Beschäftigten die als Anlage 2 beigefügte Erklärung unterzeichnen und diese dem AV zuzuleiten. Gleiches gilt bei einem Personalwechsel für neu eingesetzte Beschäftigte.

  1. Einzelunternehmerinnen und -unternehmer Für Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die ohne weitere Beschäftigte beim AV tätig werden, gelten die Ziff. 2 - 5 entsprechend. Sie haben vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim AV die als Anlage 3 beigefügte Erklärung zu unterzeichnen und dem AV zuzuleiten.

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  1. Einsatz von Subunternehmen Setzten vom AV beauftragte Unternehmen ihrerseits Subunternehmen ein, so haben sie die Einhaltung der vorstehenden Regelungen durch diese zu gewährleisten

Ort, Datum:________________________

Unterschrift und Firmenstempel

Seite 3 von 3

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Anlage 1 2:

Muster

Übergabebestätigung für Transponder des Aggerverbandes

Hiermit wird bestätigt, dass im Auftrag für die

Firma:

Straße:

Ort:

Empfänger/-in:

Transponder Nr.:

Firma:

übergeben wurde.

Gummersbach, den _______________________________________________________ Datum und Unterschrift

Die Kaution in Höhe von 250,00 € ____, €

wird nach Rückgabe des/der Transponder und Vorlage der Übergabebestätigung auf das nachfolgend genannte Konto erstattet.

Überweisung an:

Geldinstitut: _____________________________________________________________

IBAN: _____________________________________________________________

BIC: _____________________________________________________________

Rückgabe am: ______________________________________________________ Datum

Gummersbach, den _______________________________________________________ Datum und Unterschrift

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Anlage 2 2: V e r t r a u l i c h k e i t s e r k l ä r u n g

von Beschäftigten von Fremdfirmen des Aggerverbandes (AV)

Name:

Firma:

Adresse der Fa.:

Ich verpflichte mich, auf Anlagen des AV keinerlei Foto- oder Filmaufnahmen anzufertigen, es sei denn, dies wurde mir seitens des AV ausdrücklich gestattet. Mir ist die Nutzung von sämtlicher Medientechnik des AV (z. B. Computer Fotokopiergeräte oder Telefone) untersagt. Ausnahmen sind vom AV zur Verfügung gestellte Geräte oder die ausdrückliche Erlaubnis der Nutzung der zuvor genannten Gegenstände im Einzelfall durch Beschäftigte des AV.

Mir ist es durch meinen Arbeitgeber ausdrücklich verboten,  unbefugt in Schriftstücke Einblick zu nehmen, sowie Schreibtische, Schränke und dergleichen oder sonstige Behältnisse zu öffnen,  Begleitpersonen (auch Kinder und Tiere) in die Räume des AV mitzunehmen,  Einrichtungen, wie beispielsweise Computer, Fotokopierer oder Telefone des AV zu benutzen, soweit mir deren Nutzung im Einzelfall nicht ausdrücklich von Beschäftigten des AV erlaubt wurde.

Auf Verlangen des AV ist mein Arbeitgeber verpflichtet, einen Nachweis vorzulegen, aus dem die o. g. Verbote ersichtlich sind. Ich habe über alle Vorgänge und Einrichtungen, die mir während meiner Tätigkeit in den Räumen des AV bekannt werden, strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren.

Ich verpflichte mich, Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zum AV bestehen oder erzeugt werden, entsprechend den Vorgaben des Schutzklassenkonzeptes des AV (Anlage 4) einzustufen und zu kennzeichnen. Ich werde die in diesem Konzept aufgeführten Schutzklassen bei der Verwendung der Informationen beachten.

Sollte ich einen Transponder als Zugangsberechtigung für Anlagen / Räume des AV erhalten haben, so ist mir bekannt, dass bei Unregelmäßigkeiten eine Auslesung von Schließzylindern erfolgen kann. Es ist mir untersagt, erhaltene Transponder bzw. Schlüssel an Dritte weiterzugeben.

Mir sind die möglichen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die „Regelung zur Verschwiegenheit von Beschäftigten von Fremdfirmen bzw. von Einzelunternehmerinnen und -unternehmern, die für den Aggerverband tätig sind“ bekannt.

Ort, Datum Firmenstempel Unterschrift

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Anlage 3 2: V e r t r a u l i c h k e i t s e r k l ä r u n g

von Einzelunternehmerinnen oder Unternehmern ohne Beschäftigte, die für den Aggerverband (AV) tätig werden

Name:

Vorname:

Firma:

Adresse der Fa.:

Ich verpflichte mich, auf Anlagen des AV keinerlei Foto- oder Filmaufnahmen anzufertigen, es sei denn, dies wurde mir seitens des AV ausdrücklich gestattet.

Mir ist verboten,  unbefugt in Schriftstücke Einblick zu nehmen, sowie Schreibtische, Schränke und dergleichen oder sonstige Behältnisse zu öffnen,  Begleitpersonen (auch Kinder und Tiere) in die Räume des AV mitzunehmen,  Einrichtungen, wie beispielsweise Computer, Fotokopierer oder Telefone des AV zu benutzen, es sei denn mir wurden Geräte vom AV zur Verfügung gestellt oder mir wurde deren Nutzung im Einzelfall ausdrücklich von Beschäftigten des AV erlaubt.

Ich habe über alle Vorgänge und Einrichtungen, die mir während meiner Tätigkeit in den Räumen des AV bekannt werden, strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren.

Ich verpflichte mich, Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zum AV bestehen oder erzeugt werden, entsprechend den Vorgaben des Schutzklassenkonzeptes des AV (Anlag 4) einzustufen und zu kennzeichnen. Ich werde die in diesem Konzept aufgeführten Schutzklassen bei der Verwendung der Informationen beachten.

Sollte ich einen Transponder als Zugangsberechtigung für Anlagen / Räume des AV erhalten haben, so ist mir bekannt, dass bei Unregelmäßigkeiten eine Auslesung von Schließzylindern erfolgen kann.

Es ist mir untersagt, erhaltene Transponder bzw. Schlüssel an Dritte weiterzugeben.

Mir sind die möglichen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die „Regelung zur Verschwiegenheit von Beschäftigten von Fremdfirmen bzw. von Einzelunternehmerinnen und -unternehmern, die für den Aggerverband tätig sind“ bekannt.

Ort, Datum Firmenstempel Unterschrift

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Anlage 4 2:

Klassifizierung von Informationen im Aggerverband

Informationen im AV werden nach ihrer Vertraulichkeit klassifiziert. Die Vertraulichkeit ist abhängig von ihrer Bedeutung für die Geschäftsprozesse oder dem potenziellen Schaden bei falschem Umgang mit ihnen.

Um welche Informationen geht es? Informationen entweder im Format des "gesprochenen Wortes", "Physische Informationen" oder "Digitale Informationen". Also alle Informationen oder Daten (nicht zugänglich im öffentlichen Bereich), die auf Grundlage aller Arten und Formaten, einschließlich digitaler Formate (z.B. Daten, die auf elektronischen oder optischen Medien gespeichert sind) oder physischer (z.B. Papier), numerischer, audiovisueller, grafischer, kartografischer, narrativer oder immaterieller Formate (z.B. Know-how), erhalten, erzeugt, ausgetauscht, gesammelt oder gespeichert werden und entweder im Besitz vom Aggerverband sind oder im Auftrag des AV Kunden und Lieferanten verarbeitet werden und dem Geschäftspartner zugänglich sind.

StufeSB-Schutzklasse/Beispiele vonKennzeichnung
KlasseKlassifizierungInformationen
0
1
2
3

nur anlassbezogen.

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AV_EV 34 Russland

Eigenerklärung

(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

Bewerber / Bieter / Bewerber-/Bietergemeinschaft

…………………………….

…………………………….

…………………………….

Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags:

Vergabenummer:

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):

  1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

  1. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

1

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AV_EV 34 Russland

  1. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

_______________________, den _______________________________

Unterschrift(en)

2

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AV_EV 34 Russland

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

3

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