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Planungsleitfaden_Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)_Jan. 2025.pdf

Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung einer sechsgruppigen Kita und eines Jugendzentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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STÄDTISCHES

GEBÄUDEMANAGEMENT BONN

PLANUNGSLEITFADEN

STAND: JANUAR 2025

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................... 2

1 Zielsetzung ....................................................................................................... 5 Nachhaltiges und wirtschaftliches Bauen im Zuge einer Lebenszyklusanalyse .. 5 Umsetzung von Standards und Leitlinien............................................................ 6

2 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen .......................................... 7

3 Allgemeine Festlegungen und Vorgaben ....................................................... 8 Lebenszyklusanalyse, inklusive Ökobilanzierung ............................................... 8 Zertifizierung Nachhaltiges Bauen ...................................................................... 8

4 Projektorganisation ........................................................................................ 10 Gemeinsamer Kick-Off-Termin ......................................................................... 10 Beteiligtenliste/Projekt-Organigramm ............................................................... 10 Planungs- und Bauzeitenplan ........................................................................... 10

5 Gebäudekonzeption ....................................................................................... 11 Energieeffizienz und Wärmeschutz .................................................................. 12 Brandschutz ..................................................................................................... 12 Schallschutz und Akustik .................................................................................. 13 Barrierefreiheit .................................................................................................. 13 Bauteile ............................................................................................................ 13 Umweltverträglichkeit und Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten ........ 14 Raumnummerierung ......................................................................................... 15

6 Hochbau .......................................................................................................... 16 Außenwände .................................................................................................... 16 Innenwände ...................................................................................................... 18 Decken ............................................................................................................. 18 Dächer ............................................................................................................. 18 Fenster ............................................................................................................. 19 6.5.1 Allgemeines ...................................................................................................... 19 6.5.2 Verglasung ....................................................................................................... 20 6.5.3 Beschläge ........................................................................................................ 20 Türen ................................................................................................................ 20 6.6.1 Außentüren ...................................................................................................... 20 6.6.2 Innentüren ........................................................................................................ 20 6.6.3 Flur und Treppenhaustüren .............................................................................. 21 Sonnenschutz .................................................................................................. 22 6.7.1 Feststehender Sonnenschutz ........................................................................... 23

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Fußböden ......................................................................................................... 23 Geländer, Handläufe, Umwehrungen ............................................................... 23 Müllentsorgungseinrichtungen .......................................................................... 23 Brief-Paketkasten ............................................................................................. 24

7 Technische Anlagen ....................................................................................... 25 Abwasser-, Wasser-, und Gasanlagen ............................................................. 26 7.1.1 Abwasser ......................................................................................................... 26 7.1.2 Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider .............................................................. 26 7.1.3 Regenwassernutzung ....................................................................................... 27 7.1.4 Trinkwasser ...................................................................................................... 27 7.1.5 Warmwasser .................................................................................................... 28 7.1.6 Sanitärobjekte, Armaturen und Ausstattung ..................................................... 28 7.1.7 Gasanlagen ...................................................................................................... 28 Wärmeversorgungsanlagen.............................................................................. 29 7.2.1 Wärmeerzeugung ............................................................................................. 29 7.2.2 Wärmeverteilung .............................................................................................. 30 Lüftungstechnische Anlagen............................................................................. 30 Kühlung ............................................................................................................ 31 Elektrotechnische Anlagen ............................................................................... 31 7.5.1 Mittelspannungsanlagen ................................................................................... 32 7.5.2 Eigenstromversorgungsanlagen (Sicherheitslichtanlagen) ............................... 32 7.5.3 Niederspannungsschaltanlagen ....................................................................... 33 7.5.4 Beleuchtungsanlagen ....................................................................................... 33 7.5.5 Blitzschutz- und Erdungsanlagen ..................................................................... 34 7.5.6 Photovoltaikanlagen ......................................................................................... 34 7.5.7 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen ............................................. 35 7.5.8 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen .................................................................. 36 7.5.9 Förderanlagen .................................................................................................. 37 7.5.10 Küchentechnische Anlagen .............................................................................. 38 7.5.11 Feuerlöschanlagen ........................................................................................... 38 Gebäudeautomation ......................................................................................... 38

8 Außenanlagen................................................................................................. 39 Befestigte Flächen/Flächenversiegelung .......................................................... 39 Vegetationsflächen ........................................................................................... 40 Dachbegrünung, Begrünung von (Tief-)Garagenflächen und Fassadenbegrünung ........................................................................................ 41 Rigolen und Regenwassernutzung ................................................................... 43 Überflutungsnachweis ...................................................................................... 44 Außenbeleuchtung ........................................................................................... 45 Stellplatznachweis ............................................................................................ 45 Materialien ........................................................................................................ 46

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9 Sonstiges ........................................................................................................ 47 Bauschilder ...................................................................................................... 47 Bautagebuch Architektinnen und Fachplanerinnen ........................................ 47 Wartung............................................................................................................ 47 Revisionsunterlagen ......................................................................................... 47

Anlagen: ..................................................................................................................... 62

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1 Zielsetzung

Die in diesem Leitfaden festgelegten Standards und Leitlinien dienen als Grundlage für ein

nachhaltiges und wirtschaftliches Bauen und stellen, in Ergänzung zu den allgemein gülti-

gen Normen, Richtlinien, Gesetzen und anerkannten Regeln der Technik, die besonderen

Anforderungen der Bundesstadt Bonn für Bau- und Modernisierungsmaßnahmen dar. Nur

in begründeten Einzelfällen kann von diesen Standards und Leitlinien abgewichen werden.

Diese Abweichungen sind im jeweiligen Fall schriftlich zu begründen und somit zu doku-

mentieren, u.U. auch in der diesbezüglichen Vorlage für den Betriebsausschuss SGB.

Nachhaltiges und wirtschaftliches Bauen im Zuge einer

Lebenszyklusanalyse

Im Rahmen des Neubaus, der Sanierung oder Instandhaltung städtischer Liegenschaften

stellt die Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden für das kommunale Baumanagement

eines der zentralen Arbeitsfelder dar. In diesem Kontext zeichnet sich ein nachhaltig ge-

plantes und errichtetes Gebäude durch seine hohe ökologische, ökonomische und sozio-

kulturelle Qualität aus, weswegen diese charakterisierenden Kriterien nicht isoliert, sondern

in einem Gesamtzusammenhang betrachtet werden müssen. Um eine objektive Aussage

über die nachhaltige Qualität eines Gebäudes treffen zu können, ist die wichtigste Voraus-

setzung daher die Betrachtung der gesamten Lebensdauer eines Bauwerks. Diese Be-

trachtung stellt den Ausgangspunkt aller Planungen dar. Hierbei umfasst die Lebensdauer

des Gebäudes die Phasen der Planung, der Errichtung, der Nutzung, des Betriebs und des

Abrisses oder Rückbaus. Der aus diesen Phasen bestehende Lebenszyklus stellt somit den

zeitlichen Rahmen zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsqualität dar, weswegen alle Phasen

in die Beurteilung mit einbezogen werden.

Die hieraus resultierenden definierten Standards und Leitlinien stellen einen verbindlichen

Orientierungsrahmen für alle baulichen Planungen und Maßnahmen dar, um durch die vor-

gegebenen Qualitäten die jährlichen Gesamtkosten (Summe aus Kapitalkosten, Betriebs-

kosten und Folgekosten) sowie die Auswirkungen auf Klima und Ressourcen (Planung,

Transport, Bau, Betrieb inkl. Reinigung, Sanierung, Abriss und Entsorgung) in ihrem Le-

benszyklus, der in aller Regel über 50 Jahre angesetzt wird, zu beurteilen und zu minimie-

ren. Ziel für die Stadt Bonn ist dabei ein klimaneutraler kommunaler Gebäude- und Liegen-

schaftsbestand bis zum Jahr 2035.

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  • 6 -

Daneben stellen diese Standards und Leitlinien die Gebäudenutzenden und deren Wohl-

befinden in den Mittelpunkt und sollen zudem eine angemessene Gestaltung von Neubau-

ten, den Erhalt hochwertiger Gebäude(-strukturen) und eine nachhaltige Planung und Bau-

ausführung unterstützen.

Umsetzung von Standards und Leitlinien

Die definierten Standards und Leitlinien gelten zwingend für alle zukünftig geplanten Neu-

bau- und Sanierungsvorhaben der Stadtverwaltung, städtischer Einrichtungen und Eigen-

betriebe. Sie implizieren jedoch keine Nachrüstverpflichtung für bestehende Gebäude.

Diese wird durch gesetzliche Vorgaben (z.B. im Gebäudeenergiegesetz (GEG)) festgelegt.

Die Leitlinien spiegeln den aktuellen Stand der Technik wider und werden kontinuierlich

fortgeschrieben. Maßgebend ist, wie bei anderen baulichen Regelwerken, jeweils der Stand

zum Zeitpunkt des Bauantrages.

Jede Abweichung von den Leitlinien ist zu dokumentieren und nachvollziehbar zu begrün-

den und bei Bekanntwerden mit der Bauherrschaft abzustimmen.

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  • 7 -

2 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen

Die Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen sowie die „Allgemein anerkannten Regeln

der Technik“ sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung einzuhalten.

Für Schulen und Kindertagesstätten sind zusätzlich die Vorgaben der deutschen gesetzli-

chen Unfallversicherung (DUV) zu beachten (www.sichere-schule.de und www.sichere-

kita.de).

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  • 8 -

3 Allgemeine Festlegungen und Vorgaben

Lebenszyklusanalyse, inklusive Ökobilanzierung

Für alle Planungen und Projekte, mit einem Gesamtkostenwert ab 2 Mio. € brutto, ist eine

Lebenszyklusanalyse in Form einer Ökobilanz (LCA) und eine Lebenszykluskostenrech-

nung (LCC) der Energieversorgung und Baukonstruktion (einschließlich Herstellung, In-

standsetzung und Entsorgung) im Planungsprozess zu erstellen und zur Entscheidungsfin-

dung und Planungsoptimierung zu nutzen. Bei der Lebenszyklusbetrachtung sind dabei,

neben den verschiedenen Umweltauswirkungen der Baumaterialien und Energieversor-

gung, ebenfalls auch die technischen Nutzungsdauern der geplanten Baukonstruktionen

sowie deren etwaig notwendigen Austauschzyklen innerhalb des Gebäudelebenszyklus zu

beachten und möglichst gering zu halten. Die Planung sollte daher immer unter Berücksich-

tigung der Umweltauswirkungen in Zusammenhang mit den Lebenszykluskosten erfol-

gen. Durch die Betrachtung der umwelttechnischen sowie der ökonomischen Auswirkungen

der Energieversorgung und Baukonstruktion über den Lebenszyklus des Gebäudes be-

gründen sich ggfs. höhere Herstellungskosten, die sich jedoch über die gesamte Lebens-

dauer des Gebäudes (50 Jahre) relativieren. Die Lebenszyklusanalyse als auch die Le-

benszykluskostenrechnung sind daher als Planungstool anzusehen und insbesondere in

den frühen Leistungsphasen zur Optimierung der Planung einzusetzen.

Als Zielwert für den CO Ausstoß eines Gebäudes gelten bei der Lebenszyklusanalyse da- 2

bei die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Ge-

bäude (QNG) Plus“. Die Planung ist dahingehend zu überprüfen und ggfs. entsprechend

anzupassen, dass die Anforderungswerte eingehalten werden.

Grundsätzlich ist für das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Bonn 2035 der CO -Ausstoß 2

möglichst gering zu halten und alle Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlich-

keit dementsprechend auszuschöpfen.

Zertifizierung Nachhaltiges Bauen

Ab einem Baukostenwert in Höhe von 15.000.000 € brutto (Kostengruppe 300 und 400 der

aktuell gültigen DIN 276) ist neben der Lebenszyklusanalyse (Gesamtkosten (LCC) & Öko-

bilanzierung (LCA)) zusätzlich eine Zertifizierung zum nachhaltigen Bauen nach dem Sys-

tem der „Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen“ (DGNB) in der mindestens zweit-

höchsten Kategorie verpflichtend.

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  • 9 -

Grundlage für die Ermittlung der Bauwerkskosten ist das genehmigte Raumprogramm. So-

fern zur Bedarfsplanung noch kein genehmigtes Raumprogramm vorliegt, kann ein vorläu-

figes Raumprogramm zugrunde gelegt werden.

Die Begleitung des Projektes bis hin zur Zertifizierung erfolgt durch einen qualifizierten

DGNB Auditorin, welcher anhand von Referenzprojekten, die erforderliche Erfahrung hin-

sichtlich erfolgreich durchgeführter Zertifizierungen vergleichbarer Projekte nachzuweisen

hat. Dieser ist bereits zu Projektbeginn einzubinden und ist während der gesamten Projekt-

laufzeit beratend tätig.

Bei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere bei Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen,

kann ein DGNB Pre-Check hilfreich sein, um anhand des frühestmöglichen Planungsstan-

des die grundsätzliche Möglichkeit zur Zertifizierung sowie die erreichbare Zertifizierungs-

stufe zu erörtern.

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  • 10 -

4 Projektorganisation

Gemeinsamer Kick-Off-Termin

Um frühzeitig die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Fachdisziplinen abzustecken,

sollte ein Kick-Off Termin zu Beginn des Projektes mit allen Projektbeteiligten stattfinden

und entsprechend dokumentiert werden. Es sollte jeweils ein SGB interner Termin sowie

ein Termin mit den externen Planer*innen erfolgen, um möglichst alle Anforderungen der

verschiedenen Bereiche zu Projektbeginn festzulegen. Die Schnittstellen zwischen den ein-

zelnen Fachdisziplinen sind abzustimmen und in einer Schnittstellenliste gemäß Anlage 4

„Schnittstellenliste alle Planenden“ zu dokumentieren.

Beteiligtenliste/Projekt-Organigramm

Eine übersichtliche Beteiligtenliste und falls erforderlich ein Projekt-Organigramm ist durch

dendie Architektin zu erstellen. Insbesondere für den Vertretungsfall (intern als auch ex-

tern) ist eine Vertretungsperson mit Telefonnummer zu hinterlegen.

Planungs- und Bauzeitenplan

Die Bauzeitenpläne und deren Weiterentwicklung sind in digitaler bzw. auf Anforderung in

Papierform bei der Bauherrschaft einzureichen.

Zu Beginn jeder Leistungsphase ist durch dendie Architektin in Abstimmung mit den üb-

rigen Planungsbeteiligten ein Terminplan zu erstellen, aus dem hervorgeht wann welche

Unterlagen der einzelnen Fachdisziplinen vorliegen müssen, um die jeweilige Leitungs-

phase termingerecht abzuschließen. Verzögerungen sind dem SGB unverzüglich anzumel-

den.

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  • 11 -

5 Gebäudekonzeption

Grundstücke sind wirtschaftlich optimal auszunutzen, sodass spätere Erweiterungsbauten

möglich bleiben. Die Anordnung der Gebäude muss so gewählt werden, dass keine abge-

schirmten Zonen, welche den Vandalismus begünstigen, entstehen.

Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte der Flächenbedarf minimiert werden (Flächensuffizi-

enz). Der Versiegelungsgrad der gesamten bebauten und unbebauten Fläche sollte dabei

möglichst geringgehalten werden. Innerhalb des Gebäudes sind auch mehrfache und mul-

tifunktionale Nutzungen der Räume zu berücksichtigen.

Um eine möglichst hohe Flexibilität der Gebäude und Räume für etwaige spätere Nutzungs-

änderungen zu erreichen, sollte der Anteil der tragenden Innenwände bei Neu- und Um-

bauten möglichst geringgehalten werden, sofern das statische System dies zulässt.

Bevor Grünflächen für eine Baumaßnahme in Anspruch genommen werden ist zunächst zu

prüfen, ob Brachflächen oder bereits versiegelte Flächen genutzt werden können (Flächen-

recycling).

Die Gebäudehüllfläche ist bei gegebenem Raumprogramm zu minimieren (möglichst kom-

pakt; A / V Verhältnis), dabei soll die Gebäudeorientierung eine passive Solarenergienut-

zung im Winter ermöglichen und Überhitzungen im Sommer vermeiden.

Alle Aufenthaltsräume sollen so angeordnet werden, dass sie natürlich belüftet und gut mit

Tageslicht versorgt werden können. Bei einseitiger Fensteranordnung darf eine Raumtiefe

der 2,5-fachen lichten Raumhöhe, jedoch maximal eine Raumtiefe von 7,00 m nicht über-

schritten werden. Bei zweiseitiger Fensteranordnung gilt dies für das 4-fache der lichten

Raumhöhe. Falls Fensterstürze nötig sind, sind diese möglichst flach unterhalb der Decke

auszubilden.

Durch den Auftragnehmer wird in Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn ein Farb- und

Materialkonzept auf der Grundlage dieser Baubeschreibung erstellt und umgesetzt.

Sämtliche sichtbaren Oberflächen und Einbauteile bzw. alle Materialien, wie z.B. Farban-

strich, Sanitärgegenstände, Bodenbeläge, Fliesen etc. und Ausstattungsobjekte, sind der

Bundesstadt Bonn zur Bemusterung und Freigabe rechtzeitig vorzulegen.

Das Farbkonzept der Innenräume sollte hell gestaltet sein.

Das subjektive Sicherheitsempfinden soll durch übersichtliche Wegeführung, Vermei-

dung von Nischen und gute natürliche Ausleuchtung gestärkt werden. Der Eingangsbereich

sollte von der Hausverwaltung (z.B. Schulhausverwaltung, Kita-Leitung) aus einsehbar

sein.

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  • 12 -

Bei Neu- und Erweiterungsbauten sind vor den Hauptzugängen ausreichend große unbe-

heizte Windfänge vorzusehen (Türabstand ≥ 2,5 m).

Energieeffizienz und Wärmeschutz

Bei allen Baumaßnahmen ist mindestens der Gebäudeenergiestandard Energieeffizienz-

gebäude 40 (EG40) einzuhalten.

Der Gesamtenergiebedarf ist unter Berücksichtigung von Energie- und CO -sparenden 2

Konzepten mit erneuerbaren Energien nachhaltig zu planen und zu realisieren. Dabei sollen

Maßnahmen zur Steigerung von Energiegewinnen über den eigenen Energiebedarf hinaus,

soweit wirtschaftlich vertretbar, berücksichtigt werden.

Bei energetischen Sanierungen der Gebäudehülle (keine Kernsanierung) sind die Bauteile

mit den U-Werten der BAFA bzw. BEG zu planen und herzustellen, damit die Förderfähig-

keit der Maßnahmen gewährleistet bleibt. Eine bauphysikalische Prüfung ist in diesem Zu-

sammenhang immer durchzuführen (Stichworte: Vermeidung Schimmelbildung, Gebäude-

schäden etc.).

Notwendige Einzelmaßnahmen sind so auszuführen, dass sie einer Gesamtmaßnahme

nicht entgegenstehen bzw. weitere folgende Maßnahmen berücksichtigen.

Brandschutz

Der*Die Brandschutzsachverständige ist frühzeitig in die Planung einzubeziehen um kos-

tenintensive Maßnahmen, z. B. RWA, Brandschutzklappen, Überdruck belüftete Aufzugs-

vorräume oder motorisch betriebene Brandschutztüren, zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Die Arbeitsschutzrichtlinien sind von der/dem Brandschutzsachverständigen zu beachten

und im Brandschutzkonzept zu berücksichtigen.

Die Errichtung einer PV-Anlage sowie ggfs. eines extensiv bepflanzten Daches ist bei der

brandschutztechnischen Bewertung mit einzubeziehen.

Die Ausschreibung und Montage der durch das Brandschutzkonzept vorgegebenen Feuer-

löscher erfolgt durch das Gewerk Sanitär – Siehe hierzu Kapitel 7.5.11 „Feuerlöschanla-

gen“.

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  • 13 -

Schallschutz und Akustik

Zum Schallschutz und zur Akustik sind die Vorgaben der Unfallkasse NRW „Sichere Kita“

beziehungsweise „Sichere Schule“ sowie die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die vor-

gesehene Nutzung zu berücksichtigen. Weiterhin sollten Aspekte zur Inklusion mit dem

SGB abgestimmt werden.

Barrierefreiheit

Städtische Gebäude und ihre Außenanlagen sind entsprechend der vorgesehenen Nutzung

in angemessenem Umfang barrierearm zu errichten. Dies ist in den Leistungsphasen zwei

und drei in Absprache mit der Projektleitung und mit der Vertretung der Behindertengemein-

schaft Bonn abzustimmen und schriftlich zu dokumentieren.

Bauteile

Im Rahmen der Auswahl der Bauteile und Bauprodukte ist auf Dauerhaftigkeit und Nach-

haltigkeit zu achten, um eine Minimierung der Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten

zu erreichen, z.B. durch konstruktiven Holzschutz.

Zur Unterstützung des Rohstoff-Kreislaufes soll geprüft werden, ob Materialien mit hohem

Recyclinganteil eingesetzt werden können (z.B. bei Beton, Sand, Kies, Schotter, Kunststoff

etc.).

Wenn möglich, sollen nicht mehr benötigte Bauteile und Baumaterialien recycelt oder zur

Wiederverwendung aufgearbeitet werden.

Die verwendeten Baumaterialien sind so auszuwählen, dass sie eine möglichst hohe tech-

nische Nutzungsdauer aufweisen und somit die Häufigkeit eines notwendigen Austauschs

im Gebäudelebenszyklus von 50 Jahren möglichst gering gehalten wird. Anhand der Le-

benszykluskostenrechnung ist die Materialauswahl dahingehend zu überprüfen und ggfs.

anzupassen. Bei der Auswahl eines Bauteils ist der Aufwand für die Reinigung mit einzu-

beziehen.

Zudem ist neben der Sortenreinheit der geplanten und eingesetzten Baustoffe und Bauteile

durch beispielsweise Verzicht auf Beschichtungen, auch auf einen möglichst geringen Auf-

wand an Herstellungsenergie (grauer Energie) zu achten. Die Treibhausgasemissionen

sind dabei auf ein Minimum zu reduzieren und werden anhand der Lebenszyklusanalyse

(LCA) als Planungs- und Optimierungstool in verschiedenen Planungsphasen überprüft.

Sollten die eingesetzten Materialien dabei das Erreichen des angesetzten projektspezifi-

schen Referenzwertes in der Ökobilanz verhindern, so ist die Materialauswahl nochmals

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  • 14 -

anzupassen. Wichtig ist hierbei jedoch die Betrachtung der Lebenszyklusanalyse im Zu-

sammenspiel mit der Lebenszykluskostenrechnung, denn hier gilt: Betrachtung über den

gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes von 50 Jahren ist maßgebend! Geringe Herstell-

kosten bedeuten nicht immer auch ökologisch und ökonomisch nachhaltigere Baumateria-

lien/Bauprodukte im Lebenszyklus! Siehe hierzu auch Kapitel 3.1 „Lebenszyklusanalyse,

inklusive Ökobilanzierung“.

Es sollen ausschließlich Standardelemente verwendet werden. Auf nicht notwendige Son-

deranfertigungen soll verzichtet werden. Eine Elementierung der Bauteile ist daher anzu-

streben.

Bauteile und Bauprodukte werden so verarbeitet, dass deren Reparaturen oder Austausch

leicht durchzuführen sind. Dies betrifft insbesondere Verglasungen.

Es sind möglichst langlebige, recyclinggerechte und leicht demontierbare Konstruktionen

zu verwenden. Mechanische Befestigungen und Verbindungen sind zu bevorzugen

(schrauben, nageln statt kleben etc.). Eine hohe mechanische Festigkeit ist zu gewährleis-

ten (Vandalismus).

Umweltverträglichkeit und Gesundheitsverträglichkeit von

Bauprodukten

Die verwendeten Materialien und Bauteile müssen bezüglich der Herstellung, des Trans-

ports, der Verarbeitung, der Funktion und ihrer Entsorgung, bzw. Recyclingfähigkeit eine

hohe Umweltverträglichkeit aufweisen.

Bei Verwendung von Holzprodukten ist auf die Herkunft aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu

achten (FSC Zertifikat, PEFC Zertifikat, HOLZ VON HIER, natureplus). Dabei ist nachzu-

weisen, dass der Anteil der zertifizierten Holzwerkstoffe mindestens 50% beträgt.

Es dürfen nur schadstoffarme, lösemittelarme, nicht sensibilisierend wirkende und ge-

ruchsneutrale Produkte und Materialien (z.B. Blauer Engel; Emicode 1, cradle to cradle,

eco-INSTITUT, EU Ecolabel; Label Inddor Air Comfort) verwendet werden. Gebäude müs-

sen mindestens der Kategorie „schadstoff-arm“ nach DIN EN 16798-1 Anhang B.4 entspre-

chen.

Wenn zur Substitution geeignete Ersatzstoffe zu vertretbaren Kosten eingesetzt werden

können, verzichtet die Stadt Bonn im Sinne eines umfassenden und vorbeugenden Um-

weltschutzes grundsätzlich auf den Einsatz von Polyvinylchlorid (PVC).

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Als Dämmstoffe sind generell die nachhaltigsten Materialien – unter Berücksichtigung des

Brandschutzes und des Konstruktionstypes – zu verwenden, dies gilt ebenfalls für alle Lei-

tungssysteme. EPS/XPS ist dabei nur für die Bodenplatten/Perimeterdämmung einzuset-

zen. Unter Berücksichtigung besonderer Anforderungsprofile kann auch Schaumglas zur

Ausführung kommen.

Spätestens 28 Tage nach Auftragsvergabe hat das beauftragte Unternehmen sämtliche zur

Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bau-

elemente hinsichtlich ihrer Eigenschaften mit Herstellerangabe, exakter Produktbezeich-

nung, technischen Datenblättern und evtl. technischen Prüfbescheiden zu deklarieren.

Diese sind in einer Materialliste zusammenzustellen und durch den jeweiligen Fachplaner

zu prüfen.

Bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen wird vor der Inbetriebnahme und nach gründli-

cher Lüftung des Gebäudes grundsätzlich eine Raumluftmessung (Freimessung) von

leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen (VOC/TVOC), Aldehyde (incl. Formaldehyd) und Car-

bonsäuren durch erfahrene, zertifizierte Laboratorien vorgenommen. Die Auswahl der

Räume erfolgt projektspezifisch.

Raumnummerierung

Im Zuge der Entwurfsplanung (LP 3) sind die geplanten Gebäude und Räume mit einer

Nummerierung zu versehen, welche durch das SGB festzulegen ist. Da diese bindend sind

und auch Einfluss auf den Bereich der Gebäudetechnik haben, sind diese nach einem fest-

gelegten Verfahren zu vergeben. Grundsätzlich wird für jedes Gebäude einer Liegenschaft

eine alphabetische Nummerierung vergeben. Innerhalb des jeweiligen Gebäudes werden

die Räume in nummerischer Reihenfolge im Uhrzeigersinn benannt, beginnend mit 001 bei

dem Haupteingang des Gebäudes (bspw. „A001“). Jeder Raum, der in sich abgeschlossen

ist, erhält eine eigene Raumnummer. Die Nummerierungen sind für alle Fachdisziplinen

gleichbindend und nachfolgend mit dem SGB abzustimmen.

Sollten innerhalb von Sanierungsmaßnahmen Gebäude abgerissen oder Räume entfallen

bzw. umgebaut oder ergänzt werden, bleiben die bisherigen Gebäude- und/oder Raum-

nummerierungen bestehen. Bei umfangreichen Baumaßnahmen, wie Kernsanierungen,

können die Raumnummerierungen innerhalb des Gebäudes nach dem genannten Verfah-

ren neu vergeben werden. Die jeweilig zu verwendenden Bezeichnungen sind zwingend

mit dem SGB abzustimmen.

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6 Hochbau

Außenwände

Das Verhältnis von verglasten (transparenten) und opaken Fassadenflächen soll unter

den Gesichtspunkten geeigneter Blickbeziehungen, guter Tageslichtnutzung, natürlicher

Belüftung, Wärmeschutz, Schallschutz, Kosten für Sonnenschutzmaßnahmen, Absturzsi-

cherungen sowie Reinigungskosten je nach Orientierung optimiert werden. Verglasungen

unterhalb der jeweiligen Nutzebene tragen nicht zur Belichtung bei und vergrößern die Ge-

fahr von Überhitzungen im Sommer. Anhaltswerte sind 20-30% Glasanteil nach Norden,

30-40% Glasanteil nach Ost/West und 40-50% Glasanteil nach Süden. Verglasungen sind

so anzuordnen und zu gestalten, dass sie ohne Hubsteiger gereinigt, gewartet und instand-

gesetzt werden können. Dachfenster und Oberlichter sollen nur in Ausnahmefällen geplant

werden.

Bei Auswahl des Fassadensystems ist auch der Unterhaltungsaufwand zu berücksichtigen.

Die Oberfläche sollte druckfest und leicht zu reinigen sein. Maßnahmen zur Taubenabwehr

sind einzuplanen. Vorgehängte Rollladenkästen müssen eine schräge oder abgerundete

Abdeckung haben. Es ist bei schutzbedürftigen Oberflächen bis zu einer Höhe von 2,50 m

eine Graffiti-Prophylaxe vorzunehmen. Bei Anordnung von Bauteilen wie Regenfallrohren,

Vordächern, Sonnenschutzanlagen etc. muss eine unproblematische Reinigung der jewei-

ligen Fassadenbereiche gewährleistet werden. Regenfallrohre oder vergleichbare Installa-

tionen, an Fassaden müssen vandalismusresistent ausgeführt werden. Nach Möglichkeit

sollte ein homogener Wandaufbau errichtet werden. Die Verwendung von Schaumstoff-

dämmung wird ausgeschlossen, eine Ausnahme stellt Perimeterdämmung im Sockelbe-

reich dar.

Wenn in Ausnahmefällen Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) zum Einsatz kommen, so

sind diese gegen Beschädigungen (z.B. durch Ballwurf oder Spechte) dauerhaft zu schüt-

zen (z.B. durch Panzerarmierung, diffusionsoffene Riemchen). Dem Brandschutz ist bei

Wärmedämmverbundsystemen besonderes Augenmerk zu schenken. Es sollten grund-

sätzlich mindestens schwer entflammbare Platten (B1 nach DIN 4102-1) oder nicht brenn-

bare Materialien eingesetzt werden.

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  • 17 -

Zur Vermeidung von Algen- und Schimmelbildung sind grundsätzlich mineralische Putze

oder Silikatputze (keine Kunstharz- oder Silikonharzputze) in Verbindung mit reinen Silikat-

farben oder Kalkfarben einzusetzen. Algizide und Fungizide sind zu vermeiden.

Bei vorgehängten Fassaden muss der Austausch von einzelnen Elementen gewährleistet

sein. Zum Schutz vor Insekten, Vögeln oder Säugetieren ist die Fassade ggf. mit geeigne-

ten Schutzgittern zu sichern. Hierbei ist zu beachten, dass Gitter oder Bleche nicht zur Seite

gedrückt oder aufgebogen werden können.

Horizontal der Witterung ausgesetzte Flächen sind vor Durchfeuchtung zu schützen, z.B.

durch Blechabdeckungen.

Vor Beginn von Sanierungsarbeiten an Fassaden ist festzustellen, ob sich Quartier- oder

Nistplätze am Gebäude befinden.

Heimische Vogelarten wie Mauersegler, Haussperling oder Hausrotschwanz sowie alle hei-

mischen Fledermausarten unterliegen einem besonderen Schutzstatus. Auch ihre Nist- und

Zufluchtsstätten an Gebäuden sind ganzjährig geschützt. Zerstörung oder Veränderung der

Quartiere sind ganzjährig untersagt. Den Tieren darf auch der Zugang zu ihren Nistplätzen

(z.B. durch Baugerüste) nicht versperrt werden.

Sollte im Rahmen von Sanierungsarbeiten ein dauerhaftes Verschließen von Zugängen un-

vermeidbar sein, so ist dafür eine Genehmigung erforderlich. Diese muss zuvor bei der

Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung wird empfohlen, an geeig-

neten Fassaden im Vorhabenbereich künstliche Quartiere für Gebäudefledermäuse sowie

Nisthilfen für Fassadenbrüter fachgerecht anzubringen. In Fassaden integrierte Nisthilfen

sind bereits bauseitig mit zu planen. Hierbei sollten insbesondere die Hinweise zu Nisthilfen

für Fledermäuse und Fassadenbrüter der Anlage 7 „Fledermauskästen Gebäude und

Bäume“ beachtet werden.

Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden sind zur Minimierung der Gefährdungs-

quellen bauseitig nachweislich wirksame Maßnahmen zu ergreifen.

Aus Gründen des Artenschutzes ist Beleuchtung, insbesondere im Außenbereich, grund-

sätzlich auf das unbedingt notwendige Maß zur Sicherung der Zuwegungen zu begrenzen.

Großflächige Anstrahlungen von Fassaden sollten, wenn überhaupt, mit Zurückhaltung

ausgeführt werden. Hinweise zur Außenraumbeleuchtung sind unter dem Kapitel 8.6 „Be-

leuchtung“ ausgeführt.

Geeignete Fassadenflächen sind zu begrünen. Dies ist im Zuge der Planung frühzeitig zu

berücksichtigen. Weitere Hinweise hierzu sind unter Kapitel 8.3 „Dachbegrünung, Begrü-

nung von (Tief-)Garagen und Fassadenbegrünungen“ ausgeführt.

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  • 18 -

Innenwände

Die Wahl des Wandsystems ist auf die Nutzung hin abzustimmen. Mehrschalige, leichte

Trennwände ohne besondere Beanspruchung erhalten beidseitig eine doppelte Gipskarton-

bzw. Gipsfaserbeplankung auf Metallständerwerk und verstärkte Türständer im Bereich der

Türen. Putzoberflächen auf massiven Innenwänden sowie Oberflächen der Beplankungen

von Metallständerwänden sind grundsätzlich in Q2-Qualität vorzusehen.

Wandoberflächen sind strapazierfähig (schlag- und stoßfest) herzustellen. In Klassenräu-

men ist die Anbringung eines Schrammschutzes in Höhe der Stuhllehnen und Tischkanten

vorzusehen. Gipskartonflächen in beanspruchten Bereichen sind in erhöhter Festigkeit aus-

zuführen. Für Eingangsbereiche und Verkehrswege sollten vorzugsweise Sichtbeton und

Sichtmauerwerk verwendet werden. Alternativ ist bis zu einer Höhe von mindestens 1,20 m

in Fluren und Treppenhäusern ein zusätzlicher Wandschutz aus einem harten schlagfesten

Material vorzusehen. Kanten sollten zusätzlich geschützt werden. Es sind mindestens

scheuerbeständige Dispersions- oder Latexfarben zu verwenden. Verbleibende Putzflä-

chen müssen streich- oder tapezierfähige Oberflächen haben.

Es sind helle Innenwandoberflächen mit hohen Reflexionsgraden zu planen, da so weniger

Energie für die Beleuchtung zum Einsatz kommt.

Decken

Als Standard-Abhangdecke wird eine Rasterdecke festgelegt. Die Festlegung des Raster-

maßes erfolgt in Abstimmung mit dem haustechnischen Ingenieurbüro federführend durch

dendie Architektin. Geschlossene, d.h. nicht zerstörungsfrei demontierbare Decken, dür-

fen nur in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.

Der Zugang zu Brandschutzklappen, Volumenstromreglern, Drosselklappen, MSP-Regel-

ventilen, Armaturen etc. muss gewährleistet sein. Revisionsöffnungen sind notwendig und

müssen leicht zu handhaben sein.

Dächer

Flachdächer und gering geneigte Dächer sind in der Regel extensiv zu begrünen und in

Kombination mit Photovoltaikanlagen zu planen. Der Einsatz von zusätzlichen Wasserrück-

halteelementen zur Wasserretention ist zu prüfen.

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  • 19 -

Für die Pflege und Wartung sind Sicherheitseinrichtungen als erhöhte Attika oder Geländer

vorzusehen und mit dem Arbeitsschutz abzustimmen. Das Ausschreiben der Wartungsleis-

tung ist mit dem SGB abzustimmen. Die Entwässerung der Dächer muss generell nach

außen erfolgen.

Weiteres zu Dachbegrünungen in Kombination mit Photovoltaikanlagen siehe Kapitel 7.5.6

„Photovoltaikanlagen“.

Auf nichtbegrünten Dächern oder Dachteilen sollten, wenn möglich helle Dachziegel bzw.

helle nicht blendende Dachfarben verwendet werden.

Zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten ist ein Dachaufstieg/-ausstieg notwendig. Dies sollte

schriftlich mit Arbeitsschutz, Sigeko, (Federführung Auftragnehmer in LPH 3) dokumentiert

werden.

Fenster

6.5.1 Allgemeines

Die Öffnungsflügel sollten zur Entlastung der Beschläge stehende Formate haben und die

Klasse 3 (600 N) nach DIN EN 13115 einhalten. In Schulen und Kindertagesstätten muss

zur Absturzsicherung eine nicht leicht überkletterbare Brüstung eingebaut werden. Es

ist empfehlenswert, generell 1,10 m hohe Brüstungen vorzusehen. Auf bodentiefe Vergla-

sung sollte verzichtet werden - mind. 30 cm Brüstungshöhe.

Fenster sind als Aluminiumfenster oder als Holzfenster mit Aluverkleidung auf der Au-

ßenseite auszuführen (Ausnahmen sind bei Altbauten mit hoher Gestaltungsqualität zuläs-

sig).

Die Dämmung des Blendrahmens von Fenstern zum Baukörper ist durch Füllen des Hohl-

raumes mit geeigneten Dämmstricken, Dämmschnüren oder vorkomprimierten Dichtungs-

bändern auszuführen. Das Einschäumen mit Montageschaum ist nicht zulässig.

RWA sollten möglichst witterungsgeschützt (z.B. vertikal) eingebaut werden (Vermeidung

von Wasserschäden).

Die Wahl der Einbruchschutz-Widerstandsklassen ist abhängig vom Objekt und dessen

Lage und ist in LPH 2 mit dem SGB abzustimmen. In Keller und Erdgeschossen sind ein-

bruchhemmende Fenster, ab der Widerstandsklasse RC 2 N, einzusetzen. Dies gilt auch

für Fenster, welche von Freitreppen und Laubengängen erreichbar sind.

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  • 20 -

6.5.2 Verglasung

Übergroße Glasflächen sind zu vermeiden, um die Kosten im Falle von Glasbruch gering

zu halten. Hochwertige Sonnenschutzverglasungen sind nur einzusetzen, wenn alternative

konstruktive und planerische Möglichkeiten nicht umsetzbar sind.

6.5.3 Beschläge

Es kommen Kipp-vor-Dreh Beschläge mit Fehlbedienungssperre zum Einsatz. Je nach Ob-

jekt sind zusätzliche abschließbare Drehsperren vorzusehen. Es dürfen nur Standardbe-

schläge oder zertifizierte austauschbare Beschläge verwendet werden. Es ist eine robuste

handelsübliche Ausführung zu wählen. Die Nachlieferung von Ersatzteilen sollte über den

vorgegebenen Abschreibungszeitraum des Bauteils vom Hersteller schriftlich garantiert

werden, jedoch mindestens über zehn Jahre. Bei Kippfenstern sind Putz- bzw. Fangsche-

ren vorzusehen.

Türen

6.6.1 Außentüren

Der barrierefreie Zugang zum Gebäude ist über kraftbetriebene Türen, die über einen

Transponder geöffnet werden können, zu realisieren.

Außentüren werden mit automatischen Türschließern ohne Feststeller versehen. Speziell

bei Schulen und Kindergärten ist darauf zu achten, dass Kinder die Türen alleine bedienen

können. In Kindergärten kann trotzdem, unter Berücksichtigung der Notausgangsfunktion,

betriebsbedingt eine spezielle Schließung, welche nur vom Aufsichtspersonal genutzt wer-

den kann, eingebaut werden. Es sind Vordächer und Spritzschutzsockelbleche vorzusehen.

Türen, mit direktem Zugang ins Freie, die ausschließlich Fluchttüren sind, sind mit einem

Alarmsystem/Türwächter zu sichern.

Die Wahl der Einbruchschutz-Widerstandsklassen ist abhängig vom Objekt und dessen

Lage und ist in LPH 2 mit dem SGB abzustimmen. In Keller und Erdgeschossen sind ein-

bruchhemmende Türen, ab der Widerstandsklassen RC 2 N, einzusetzen. Dies gilt auch

für Türen, welche von Freitreppen und Laubengängen erreichbar sind.

6.6.2 Innentüren

Türen, welche durch eine besonders schwere Ausführung von Menschen mit geringer Kör-

perkraft nicht geöffnet werden können, müssen mit einem elektromechanischen Türantrieb

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  • 21 -

ausgestattet werden. Für die von Vorschulkindern genutzten Objekte ist ein Klemmschutz

vorzusehen.

Es sind genormte Türgrößen mit einer Höhe von mindestens 2,125 m zu verwenden. Es

sind robuste Drückergarnituren (vorzugsweise aus Edelstahl) zu wählen. Es sind verstärkte

Bänder, in stark strapazierten Bereichen auch drei Bänder, einzusetzen. Als Standardtür

wird ein Röhrenspantürblatt mit HPL-Oberfläche, mit einer Stahlumfassungszarge, festge-

legt. Ganzglastüren sind nicht zulässig. WC-Abtrennungen sind in Elementbauweise zu er-

richten.

6.6.3 Flur und Treppenhaustüren

Bei mehrflügeligen Türen sind Schließfolgeregler einzusetzen. Innentüren können mit au-

tomatischen Türschließern mit zugelassenen Feststelleinrichtungen versehen werden.

Obentürschließer sind Bodentürschließern vorzuziehen. Je nach Beanspruchungsgrad sind

Stoßbleche vorzusehen. In Grundschulen und Kindergärten gilt: Bei Rauch- und Brand-

schutztüren, die Flurbereiche trennen, sind feststellbare Türanlagen mit automatischer Aus-

lösefunktion zu planen. Für die Abtrennung von Treppenhäusern werden in der Regel

selbstschließende Türen ohne Feststellanlage geplant. Diese Türen sind mit einem hori-

zontalen Panikgriff (Pushbar) auszustatten. Andere Ausführungen sind in der Planungs-

phase einzelfallbezogen abzustimmen. Das Ergebnis ist zu protokollieren.

Sektionaltore an Feuerwehrgebäuden

Es sind Sektionaltore mit Lamellensockel, Torglieder mit Füllungen als Klarglas zu verwen-

den. Mindestens ein Tor mit Schlupftür, Anschlag nach örtlicher Gegebenheit, Schließung

durch Feuerwehrzylinder. Rahmenfarbe Rot, RAL 3000. Elektrischer Antrieb mit Sicher-

heitsschaltleiste und Lichtschranke. Außen und innen sind rote Hinweisleuchten, gesteuert

durch Endkontakt der Toranlage vorzusehen. Montage neben jeder Toranlage in Fahrer-

haushöhe und in Fahrtrichtung linke Seite.

Schließanlagen

Schließanlagen werden grundsätzlich als mechanische Anlagen geplant und gebaut. Bei

größeren, unübersichtlichen Liegenschaften sind für die Außentüren und ggf. auch für die

Verwaltungsbereiche digitale Schließsysteme vorzusehen. Es müssen Schlösser gewählt

bzw. ausgetauscht werden, die die Anti-Panik-Funktion bei „steckendem Schlüssel im Pro-

filzylinder“ gewährleisten. Alternativ können auch Profilzylinder mit Panikfunktion eingebaut

werden. Die wirtschaftlichere Variante ist zu bevorzugen.

Hinweis:

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  • 22 -

Die besonderen Einbaumaßnahmen dieser Zylinder sind im Hinblick auf die allgemeine

Funktionsfähigkeit, beispielsweise Anti-Druckstangen, schon bei der Ausführungszeich-

nung zu beachten. Diese sind gebäudespezifisch, differenziert nach der Bedeutung der

Räume zu planen. Zusätzlich werden Schließanlagen als Profilzylinderanlagen, in Sicher-

heitsbereichen mit zusätzlichen Blockschlössern, ausgeführt. Es sind Schließpläne zu er-

stellen, wonach Schließbereiche, Schließgruppen, Schlossarten sowie Zugriffsberechtigun-

gen festgelegt werden. Für einbruchsgefährdete Bereiche sind die entsprechenden Schutz-

vorkehrungen und Widerstandsklassen im Einzelfall abzuklären. Türen sind so auszufüh-

ren, dass Blockschlösser und Auslösekontakte für Einbruchmeldeanlagen nachgerüstet

werden können.

Sonnenschutz

Alle besonnten Fensterflächen, insbesondere alle Aufenthaltsräume oder Räume mit Nut-

zung als Bildschirmarbeitsplätze, erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz.

Grundsätzlich ist ein wirksamer außenliegender Sonnenschutz mit einem Abminderungs-

faktor Fc ≤ 0,25 nach DIN 4108-2 vorzusehen (z.B. gut reflektierende und hinterlüftete La-

mellenjalousien). Der Sonnenschutz muss so einstellbar sein, dass auch bei voller Schutz-

funktion auf Kunstlicht verzichtet werden kann (Tageslichtumlenkung). Er soll insbesondere

in Schulen und Kitas ausreichend robust sein und erst bei Windgeschwindigkeiten von 13

m/s eingefahren werden.

Als Mindeststandard werden Aluminiumjalousetten mit seitlicher Schienenführung, einer

Lamellenbreite von mindestens 60 mm und Elektroantrieb festgelegt. Eine Seilführung ist

nicht zulässig. Die Lamellen sollen alle gleichgeführt werden.

Die Führungsschienen müssen fest mit der Laibung verbunden bzw. in die Laibung einge-

lassen sein.

Sonnenschutzanlagen sollen getrennt je Fassadenorientierung über eine Wetterstation

(Temperatursensor, Strahlungssensor + Windwächter) gesteuert werden (evtl. zeitversetzt

um die Stromlast zu begrenzen). Während des Heizbetriebes soll der Sonnenschutz nicht

automatisch betätigt werden (passive Solarenergiegewinnung!). Die Sonnenschutzautoma-

tik muss für die Nutzenden manuell übersteuerbar sein (Schlüsselschalter für Blendschutz

oder Verdunkelung). Im Bereich sonnenexponierter Außenterrassen mit Aufenthaltsfunk-

tion sind Sonnenschutzvorrichtungen (z.B. Markisen) zu verbauen.

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  • 23 -

6.7.1 Feststehender Sonnenschutz

Es ist auch die Möglichkeit eines feststehenden Sonnenschutzes (z.B. Vordach, Sonnen-

schutzverglasung) zu prüfen, da dieser wartungsärmer und unter Umständen kostengüns-

tiger ist.

Fußböden

PVC-Bodenbeläge sind nicht zulässig. Im Regelfall ist ein wischfester, mehrfarbiger

Oberbodenbelag, Mindestdicke 2 mm, in Standardfarben mit richtungsfreien Designs zu

verwenden. Die letztendlich erforderliche Stärke richtet sich nach der geplanten Nutzung.

Alternativ können farbige Industrieböden verwendet werden. Teppichböden sind nur in be-

gründeten Einzelfällen (z.B. aus pädagogischen oder gesundheitlichen Gründen) vorzuse-

hen. Natur- oder Betonwerkstein wird bei Böden mit hoher Beanspruchung eingesetzt (z.B.

Eingangsbereiche, Flure). Keramische Bodenbeläge sind, unter Berücksichtigung der

Rutschsicherheit und Abriebfestigkeit, in Feuchträumen und Küchen zu verwenden. In

EDV-Technikräumen sind ableitfähige Bodenbeläge zu verlegen. Im Bereich der Eingangs-

türen sind eingelassene, mit dem Bodenbelag bündige Fußmatten (Sauberlaufzone) auf

nicht rostenden Trägerprofilen vorzusehen. In begründeten Ausnahmefällen sind Holzfuß-

böden zulässig (nicht in Kindertagesstätten). Die Oberflächenbehandlung ist abhängig von

der Nutzung und mit der Abteilung Gebäudereinigung (85-11) abzustimmen. Die Ausfüh-

rung von Sockelleisten ist gesondert abzustimmen.

Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die dauerhaft dichte Ausbildung des Boden-Wand-

anschlusses zu legen.

Geländer, Handläufe, Umwehrungen

Handläufe im Gebäude müssen aus Edelstahl bestehen und haben im Regelfall einen run-

den Querschnitt und sind ohne freie Enden zu planen. An Treppen in Schulen und Kinder-

gärten ist an beiden Seiten ein Handlauf in 85 bis 90 cm Höhe erforderlich. Für Kinder unter

drei Jahren sind an Treppen zusätzlich gut erreichbare Handläufe in 70 cm Höhe vorzuse-

hen.

Müllentsorgungseinrichtungen

Es sind grundsätzlich Systeme zur Mülltrennung, sicher vor Nagetieren und verschließbar,

zu errichten. Größere, in sich geschlossene bzw. verschließbare Systeme, z.B. Container,

können auch auf Freiflächen im sicheren Abstand zum Gebäude untergebracht werden.

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  • 24 -

Die Fläche ist mindestens mit einem Stabgitterzaun mit einer Höhe von 1,80m zu sichern.

Der Zaun ist im Regelfall zu begrünen. Müllsammelräume im Gebäude müssen den Brand-

schutzanforderungen genügen.

Brief-Paketkasten

Der Bedarf ist vorab mit dem SGB zu klären. Dieser ist in einer diebstahlsicheren, witte-

rungsgeschützten Ausführung zu beschaffen.

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  • 25 -

7 Technische Anlagen

Planungskonzepte, die die Gebäudetechnik und deren Steuerung minimieren, sind zu be-

vorzugen (LowTech zur Verringerung des Betriebs- und Wartungsaufwandes).

Eine grundsätzliche Anforderung an die technische Ausstattung von städtischen Gebäuden

ist die Energieeffizienz. Der Einsatz emissionsarmer Heizungsanlagen, die Installation von

Photovoltaikanlagen, der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und die Be-

schaffung energiesparender Geräte ist umzusetzen. Zur Erreichung der Bonner Klimaneut-

ralität 2035 ist die Verwendung regenerativer Energieträger sowie die Nutzung von Wär-

mepumpen vorzusehen. Es sind mind. 85 % Deckung der Endenergie über regenerative

Energien zu erreichen (bei Sanierung mind. 65 %). Die Planungshinweise des Arbeitskrei-

ses Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sind

auf kostengünstige Lösungen ausgerichtet und dienen als ergänzender Leitfaden.

Technische Anlagen und Bauprodukte sind als industriell gefertigte Serienprodukte, unter

Berücksichtigung der Langlebigkeit, Umweltverträglichkeit, Überwachungsmöglichkeit und

des zu erwartenden Wartungs- und Reinigungsaufwandes auszuwählen. Auch erhöhte An-

forderungen durch Vandalismus, z.B. bei Sanitärobjekten, müssen berücksichtigt wer-

den.Für alle technischen Anlagen ist von den herstellenden Firmen eine Bestätigung abzu-

fordern, dass Ersatzteile über mindestens 10 Jahre lieferbar sind.

Es sind möglichst recyclinggerechte und leicht demontierbare Konstruktionen zu verwen-

den (vgl. Lebenszyklus). Dies gilt besonders für Rohre, Kanäle und Leitungen (Einbau von

Leerrohren!). Die Demontage-, Entsorgungs- und Wiederherstellungskosten sind beim

Wirtschaftlichkeitsvergleich zu berücksichtigen.

Elektroleitungen und Verlegematerial aus PVC dürfen aufgrund des Brandschutzes nicht

verwendet werden. Es sind grundsätzlich halogenfreie Kabel einzusetzen, Ausnahme: erd-

verlegte Leitungen.

Elektrische Geräte müssen der aktuell höchsten Effizienzklasse entsprechen.

Alle technischen Gewerke sind selbst für die Abdichtung und Dämmung Ihrer gewerkespe-

zifischen Durchdringungen der thermischen Gebäudehülle sowie den erforderlichen Brand-

schutzdurchführungen verantwortlich.

Brandschutzdurchführungen sind von der verantwortlichen Errichtungsfirma entsprechend

der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) bzw. der allgemeinen Bauartgenehmi-

gung (aBG) auszuführen und vor Ort mit Angabe des Datums und der Unterschrift der er-

stellenden Person sowie der Bescheid-Nr. kenntlich zu machen. Die zugehörige Konformi-

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  • 26 -

tätsbescheinigung ist den Revisionsunterlagen beizufügen. Die Position der Brandschutz-

durchführung ist mit entsprechender Kennzeichnung ebenfalls zwingend in den Revisions-

plänen kenntlich zu machen.

Schlussrechnungen werden erst dann vollständig angewiesen, wenn die Dokumentations-

unterlagen mit Anlagen- und Funktionsbeschreibung und die Sachverständigenprüfungen

vorliegen und alle dort aufgeführten Mängel beseitigt wurden.

Es sind alle wartungsrelevanten Anlagen nach AMEV mit der Mindestlaufzeit der Gewähr-

leistungsfrist gem. der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) mit

dem jeweiligen Gewerk als eigenständiges Los mit auszuschreiben.

Für die Hausanschlüsse sind abgegrenzte und verschließbare Bereiche (z.B. Hausan-

schlussraum) vorzusehen und mit ausreichendem Bewegungsraum für die Wartung und

Bedienung zu berücksichtigen. Für folgende Elektroverbraucher sind MBus-fähige Unter-

zähler vorzusehen: Haus allgemein, Wärmepumpe, Lüftung, sowie weitere abgeschlossene

Nutzungseinheiten.

Für alle Medien, Gebäude und Nutzungseinheiten und folgende Elektroverbraucher (: Haus

allgemein, Wärmepumpe, Lüftung sowie weitere sinnvolle Nutzungseinheiten) sind MBus-

fähige separate Zähler vorzusehen.

Abwasser-, Wasser-, und Gasanlagen

7.1.1 Abwasser

Das Entwässerungsnetz ist möglichst mit einer zentralen Leitungsführung umzusetzen.

Darüber hinaus ist eine ausreichende Revisionierung einzuplanen.

Die neu verlegten Grundleitungen sind auf Dichtigkeit zu prüfen. Das Ergebnis ist zu doku-

mentieren. Bei der Wahl des Abwasserrohrsystems im Gebäude ist der Schallschutz nach

aktueller DIN zu berücksichtigen.

Auf den Einsatz von Bodenabläufen im Gebäude soll möglichst verzichtet werden. Diese

sind in der Regel lediglich im Hauswirtschaftsraum und in der Technikzentrale vorzusehen.

7.1.2 Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider

Abwasser mit Leichtflüssigkeiten wie Benzin, Benzol, Diesel, Heiz- oder Schmieröl sowie

fetthaltiges oder gipshaltiges Abwasser ist vor der Einleitung in die öffentliche Abwasseran-

lage in entsprechende Abscheider einzuleiten und dort zu behandeln. Für fetthaltiges häus-

liches Abwasser gilt dieses jedoch nur, wenn die Stadt im Einzelfall verlangt, dass auch

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  • 27 -

dieses Abwasser in entsprechende Abscheider einzuleiten und dort zu behandeln ist. Die

Vorgaben der „Satzung der Bundesstadt Bonn über die Entwässerung der Grundstücke,

die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage“ (Entwäs-

serungssatzung) in der aktuell gültigen Fassung ist zwingend zu beachten.

Im Bereich zwischen 75-100 Essen/Tag ist der „Antrag auf Befreiung von der Pflicht des

Einbaus eines Fettabscheiders“ zu stellen und wird im Regelfall vom Tiefbauamt bewilligt.

Ab 100 Essen/Tag ist ein Fettabscheider gem. DIN EN 1825 sowie DIN 4040 vorzusehen.

7.1.3 Regenwassernutzung

Das Vorsehen einer Regenwassernutzungsanlage für die WC- und Urinalspülungen ist zu

prüfen und umzusetzen. Die Positionierung ist mit der Architektur- sowie der Außenanla-

genplanung abzustimmen; siehe hierzu weitere Vorgaben unter dem Kapitel 8.4 „Rigolen

und Regenwassernutzung“.

Die Trinkwassernachspeisungen sind nach DIN 1988-100 abzusichern und gemäß VDI

6023 zu überwachen. Brauchwasserleitungen sind dauerhaft durch unterschiedliche Lei-

tungsmaterialien oder farblich zu kennzeichnen und zu beschriften.

7.1.4 Trinkwasser

Bei der Bemessung und Planung vom Leitungsnetz ist grundsätzlich die Trinkwasserver-

ordnung zu Grunde zu legen. Trinkwasserversorgungsanlagen sind so zu planen, dass eine

Stagnation in den Leitungen vermieden wird (Durchschleifen auf Dauerverbraucher bzw.

automatische Entnahmearmaturen, Vermeidung von Stichleitungen).

Rohrleitungen sind zur Vereinfachung von Wartung und späterem Austausch leicht zugäng-

lich zu verlegen. Die Filteranlage am Hausanschluss ist als Rückspüleinrichtung in der Fort-

führung des Zählerplatzes vorzusehen.

Das Trinkwassernetz ist mit Entnahmestellen für Hygieneprüfungen zu versehen und ent-

sprechend auch in den Revisionsunterlagen zu kennzeichnen.

Zur Einhaltung der Trinkwasserverordnung sind Automatische Spülstationen einzuplanen.

Auf automatische Spülarmaturen soll möglichst verzichtet werden.

Vor Inbetriebnahme der Gebäude ist die Trinkwasserbeschaffenheit zu untersuchen. Hier-

bei sind die Anforderungen vom Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

(DVGW) Arbeitsblatt W 551 zu berücksichtigen. Zur Vermeidung von Legionellenwachstum

während der folgenden Gebäudenutzung sind bei Arbeiten am Bestand nicht mehr benö-

tigte Anlagenteile zu trennen und kritische Temperaturen im Trinkwassernetz zu vermeiden.

Hierzu sind auch Kaltwasser- und Zirkulationsleitungen zu dämmen.

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  • 28 -

7.1.5 Warmwasser

Grundsätzlich ist eine dezentrale Brauchwassererwärmung in Form von Durchlauferhitzern

vorzusehen. Elektrisch betriebene kleine dezentrale Warmwasserspeichergeräte sind nicht

zulässig. Im Fall der zentralen Warmwasserversorgung ist die Warmwasseraufbereitung

über Frischwassersysteme mit geringer Warmwasserbevorratung vorzusehen. Auf Ver-

brühschutz ist zu achten. Speicherlade- bzw. Zirkulationspumpen müssen eine Zeitsteue-

rung erhalten.

7.1.6 Sanitärobjekte, Armaturen und Ausstattung

Bei Neu- und Erweiterungsbauten soll die Ausstattung von Sanitärräumen für Behinderte

den Vorgaben der aktuellen AMEV-Richtlinie sowie der DIN 18040-1 entsprechen.

Sanitärobjekte sind grundsätzlich an der Wand hängend auszuführen. Der Platzbedarf der

Ausstattung (Seifen- Desinfektionsspender, Papierspender, etc.) muss schon bei der Ent-

wurfsplanung berücksichtig werden.

Es sind Serienerzeugnisse, jeweils Standardobjekte der Hersteller in Weiß zu verwenden.

Ausgenommen sind repräsentative und Vandalismus gefährdete Bereiche. WC-Sitze sind

mit einer durchgehenden Edelstahl-Scharnierwelle stabil zu befestigen. Bei der Planung

von Kitas sowie Schulen ist die Ausstattung gem. der Anlage 3 „Sanitärausstattung Kitas

und Schulen“ grundsätzlich zu beachten und vorzusehen.

WC-Spülkästen müssen eine 2-Mengen-Betätigung mit einem Sparhinweis erhalten.

An Handwaschbecken ist die Schüttmenge auf 3-6 l/min, bei Duschen auf 9 l/min zu be-

grenzen.

In öffentlich zugänglichen WC-Anlagen sind Selbstschlussarmaturen einzusetzen und auf

fünf Sekunden einzustellen. In stark frequentierten Duschen sind ebenfalls Selbstschluss-

armaturen einzusetzen und auf 40 Sekunden einzustellen.

In Zentralküchen, in welchen selbst gekocht wird, sind gem. DIN 10506 an den Handwasch-

becken im Küchenraum und der Personaltoilette berührungslose Armaturen mit Festan-

schluss (keine Batterien oder Akkus) vorzusehen.

7.1.7 Gasanlagen

Die Erforderlichkeit von Gasleitungen innerhalb von Gebäuden ist grundsätzlich zu klären.

Insbesondere über die Versorgung einer Heizungsanlage hinaus und die daraus resultie-

rende Art, Anzahl und Lage der Anschlüsse von entsprechenden Leitungen ist spätestens

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in der Leistungsphase 3 mit den Nutzenden, Bewirtschaftenden und der Bauherrschaft zu

klären. Gasleitungen im Gebäude sind auf das Notwendigste zu beschränken. Labore in

Schulen und Werkstätten sind pro Raum dezentral mit Gasflaschen zu versorgen. Flüssig-

gase sind möglichst zu vermeiden.

Sofern erforderlich sind Gasleitungen möglichst mit einer zentralen Leitungsführung auszu-

führen, möglichst als Kurzleitungsnetz und es ist ein entsprechendes Sicherheitskonzept

zu erarbeiten und vorzulegen. Dies gilt nicht für Leitungen zur Versorgung der zentralen

Heizungsanlage.

Bei der Ausführung sind die technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) zu berück-

sichtigen und einzuhalten. Alle zum Einsatz kommenden Materialien haben eine Kenn-

zeichnung vom deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) zu tragen. Alle

Rohre sind mit einem gelben RAL-Farbton erkenntlich zu machen. Dies gilt auch und ins-

besondere innerhalb von Abhangdecken und Hohlwänden. Laborgase, sofern in Ausnah-

mefällen doch zentral versorgt, sind in jedem Fall mit einem zusätzlichen Laborzähler aus-

zustatten.

Wärmeversorgungsanlagen

Alle Gebäude und demnach auch alle Wärmeerzeugungsanlagen sind so zu planen, dass

der Bedarf an der Primärenergie möglichst gering ist aber sinnvoll gedeckt wird. Dabei ist

das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 der Stadt Bonn zu berücksichtigen.

7.2.1 Wärmeerzeugung

Beim Einbau von neuen Wärmeerzeugern im Bestand ist die erforderliche Heizlast soweit

wie möglich über eine Heizlastberechnung in Verbindung mit den vorhandenen statischen

oder dynamischen Heizflächen zu berechnen. Ein 1 zu 1 Austausch ist im Regelfall nicht

zulässig.

Bei Neubauten ist die erforderliche Heizlast ebenfalls über eine Heizlastberechnung zu er-

mitteln. Der Zielwert liegt bei 20 W/m². Bei Überschreitung des Zielwertes ist dies mit dem

städtischen Gebäudemanagement Bonn (SGB) sowie mit dem*der zuständigen Bauphysi-

ker*in zur Einhaltung des angestrebten Energiestandards abzustimmen und zu dokumen-

tieren.

Die Auswahl des Energieträgers ist frühzeitig mit dem SGB-Energiemanagement abzustim-

men. Im Rahmen der Abwägung sind zusätzliche Möglichkeiten für einen effizienten Betrieb

von Wärmepumpen im Winter und eine passive Konditionierung im Sommer (möglichst

über die Fußbodenheizung) zu prüfen.

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  • 30 -

Wo möglich und wirtschaftlich, ist der Einsatz von Fernwärme zu bevorzugen. Der Einsatz

von Holzheizungsanlagen ist möglichst zu vermeiden. Beim Einsatz von Wärmepumpen

soll nach Möglichkeit auf halogenierte und teilhalogenierte Arbeits-/Kältemittel verzichtet

werden.

7.2.2 Wärmeverteilung

Die Heizkreise sind getrennt mit Strangregulierventilen nach Nutzungsanforderungen (Klas-

senräume, Turnhalle etc.) und Wärmeverbrauchern (Fußboden-, Statische Heizflächen

etc.) vorzusehen. Es sind grundsätzlich Hocheffizienzpumpen mit Energieeffizienzindex

EEI ≤ 0,2 nach ErP-Richtlinie einzusetzen. Die Heizungsregelung soll einen Heizbetrieb

erst unter 15°C Außentemperatur ermöglichen.

In Neubauten und thermisch sanierten Altbauten sind keine Einzelraumregelungen, son-

dern nur von den Nutzenden einstellbare und vom Betriebspersonal begrenzbare druckun-

abhängige Thermostatventile mit voreingestelltem ablesbarem kv-Wert einzubauen. Die

Absperrung der Heizkörper muss über das Thermostatventil und die Rücklaufverschrau-

bung mit praxisgerechter Entleerungseinrichtung möglich sein. Die Systemtemperaturen

sind aufgrund der Nachhaltigkeit so gering wie möglich zu halten. Heizkörper vor Glasflä-

chen sind zu vermeiden.

Lüftungstechnische Anlagen

Die Lüftungsanlage dient nur der Bereitstellung des hygienisch erforderlichen Luftwechsels.

Abgesehen von der Wärmerückgewinnung und Filterung erfolgt in der Regel keine Konditi-

onierung der Zuluft. Evtl. verbleibender Heiz-/Kühlbedarf wird über statische Heiz-/Kühlflä-

chen gedeckt.

Die Schadstoffkonzentrationen in Räumen (Unterrichts- und Gruppenräume, Sitzungssäle)

sind unter den empfohlenen Grenzwerten von CO < 1.000 ppm zu halten. Dies ist in der 2

Regel nur mit einer kontrollierten Be- und Entlüftung möglich.

Die Luftmenge und der Außenluftanteil sind auf das unbedingt notwendige Maß zu be-

schränken. Die Auslegung sollte die typische Nutzeranzahl berücksichtigen.

Es sind möglichst Konstant-Volumenstromregler vorzusehen.

Zur Lüftung von Duschen, WCs, Fluren etc., bei denen die CO -Konzentration der Luft eine 2

untergeordnete Rolle spielt, sollte, soweit hygienisch und vom Brandschutz möglich, über-

strömende Raumluft aus anderen Nutzungsbereichen verwendet werden.

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  • 31 -

Innen liegende Räume für Putzmittel bzw. Putzwerkzeuge müssen eine mechanische Be-

lüftung erhalten.

Alle Lüftungsanlagen müssen über Zeitprogramme betrieben werden. Der Einbau eines

Rotationswärmetauschers zur Wärmerückgewinnung ist nur in Verbindung mit einer Reini-

gungsanlage auszuführen.

Das Brandschutz- und Lüftungskonzept ist als integrierte Planung zu realisieren, um die

Zahl von notwendigen Brandschutzklappen zu minimieren.

Brandschutzklappen (BSK) müssen im Objekt sowie in den Planunterlagen eindeutig ge-

kennzeichnet werden. Der Einbau hat so zu erfolgen, dass die BSK jederzeit zu Prüfzwe-

cken zugänglich sind.

Die Wartung jeder Lüftungsanlage muss einmal jährlich, eine Inspektion halbjährlich durch-

geführt werden. Sichergestellt werden muss, dass ein halbjährlicher Filterwechsel (Zu- und

Abluftfilter) durchgeführt wird. Dies ist zu protokollieren. Die Wartung erfolgt in Anlehnung

an die Vorgaben der AMEV.

Kühlung

Der Kühlbedarf von Gebäuden ist durch die Planung geeigneter passiver Maßnahmen mög-

lichst so gering zu halten, dass eine aktive Kühlung nicht bzw. nur in geringem Maße erfor-

derlich wird. Müssen Gebäude oder Einzelräume gekühlt werden, sind energieeffiziente und

wartungsarme Technologien einzusetzen. Die freie Nachtkühlung ist in jedem Fall zu ge-

währleisten. Ist eine Fußbodenheizung vorhanden, ist diese vorzugsweise zur Kühlung vor-

zusehen. Solange keine besonderen technischen oder gesundheitlichen Anforderungen

bestehen, darf die Kühlung nur betrieben werden, wenn die Raumtemperatur über 26°C

liegt (Arbeitsschutzregelung). Trinkwasser darf nicht für direkte Kühlzwecke verwendet wer-

den. Die mittlere Kühlwassertemperatur sollte 14°C nicht unterschreiten.

Elektrotechnische Anlagen

Für folgende Anlagen sind nach EltBauVO sowie LAR NW eigene elektrische Betriebs-

räume vorzusehen:

• Mittelspannungsanlagen

• Niederspannungs-Hauptverteiler (NSHV)

• Niederspannungs-Unterverteiler (NSUV)

• Ersatzstromversorgungsanlagen einschließlich Batterieanlagen

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  • 32 -

• Alarmierungsanlagen

• Brandmeldeanlagen

• Zentrale Serverräume

Diese müssen von allgemeinen Räumen oder vom Freien aus leicht zugänglich sein. Die

Raumgröße ist entsprechend der Anlagengröße zu berücksichtigen. Die raumabschließen-

den Bauteile müssen den erforderlichen Feuerwiderstand aufweisen. Der Raum muss als

elektrischer Betriebsraum gekennzeichnet werden.

Eine Aufschaltung einzelner Anlagen- oder Anlagenteilen auf das städtische IT-System ist

ausgeschlossen. Zwischenzähler müssen M-Bus-fähig und MID-zertifiziert ausgeführt sein.

7.5.1 Mittelspannungsanlagen

Trafostationen sind vorzusehen, wenn der Einsatz auf Grund des Energiebedarfs wirt-

schaftlich notwendig ist. Hierbei ist auf die beiden im Stadtgebiet vorhandenen Mittelspan-

nungsebenen von 10 kV und 11 kV zu achten.

Die Anlagen sind in Abstimmung mit dem Energieversorger und der jeweiligen anlagenver-

antwortlichen Person im SGB zu planen und zu errichten.

Trafostationen und Mittelspannungs-Schaltanlagen müssen oberhalb der Hochwasser-

marke (100-jähriges Hochwasser) errichtet werden. Auf den Einbau in das Kellergeschoss

ist zu verzichten.

Schaltanlagen in innenliegenden Räumen müssen als ABS Zero ausgeführt werden oder

über geeignete Vorrichtungen zum Abtransport der, im Fehlerfall freiwerdenden, Energie

ins Freie verfügen.

7.5.2 Eigenstromversorgungsanlagen (Sicherheitslichtanlagen)

Zentralbatterie- oder Gruppenbatterieanlagen sind Einzelbatterieleuchten vorzuziehen.

Werden mehrere Systeme eingesetzt, z.B. bei Erweiterungen oder auf Grund der Gebäu-

detopologie, müssen Störmeldungen an einer zentralen, ständig besetzten Stelle, z.B.

Hausmeisterloge oder Sekretariat, gemeldet werden. Die Störmeldungen mehrerer Anla-

gen sind nach Möglichkeit auf eine gemeinsame Störmeldung aufzuschalten.

Die Böden müssen im Armbereich (>= 1,25m) um die Anlage leitfähig (>50 kOhm und <2

MOhm) sein. Zum Schutz vor auslaufenden Elektrolyten müssen die Böden säurebeständig

ausgeführt werden. Alternativ können Auffangwannen unter den Batterieanlagen zum Ein-

satz kommen.

[Seite 33]

  • 33 -

7.5.3 Niederspannungsschaltanlagen

Die Verteilungen müssen jederzeit zugänglich sein und über eine Rücktrittsfläche von 1,5m

verfügen. Auf eine Unterbringung von Unterverteilungen in Putz- oder Nebenräumen ist zu

verzichten.

Verteilungen die nicht in abgeschlossenen elektr. Betriebsräumen untergebracht werden

können, sollen mit Schwenkhebel-Stangenverschluß zum Einsatz bauseitig beigestellter

Profilhalbzylinder ausgestattet werden.

7.5.4 Beleuchtungsanlagen

Beim Einsatz von Beleuchtungsanlagen ist grundsätzlich auf energiesparende Ausführun-

gen und ebensolche Leuchtmittel zu achten.

Bei der Auslegung der Beleuchtungsanlagen sind die einzuhaltenden Grenzwerte der Be-

leuchtungsstärke nicht zu überschreiten. Ein rechnerischer Nachweis mit einem geprüften

Simulationsprogramm ist erforderlich. Die erreichte Beleuchtungsstärke ist bei der Ab-

nahme zu messen und zu protokollieren. Zum bedarfsgerechten Schalten einer Beleuch-

tung sind mehrere Schaltkreise vorzusehen. Alle Leuchten sollen je nach Nutzung, tages-

licht- und präsenzabhängig geregelt werden können. Die Schalter sollen untereinander in-

stalliert werden (keine Serienschalter), um ein unbewusstes gleichzeitiges Schalten meh-

rerer Schaltkreise zu verhindern. Auf Anforderung sind die Schalter zu kennzeichnen. Für

die Beleuchtungssteuerung in Fluren und Umkleiden wird der Einsatz von Präsenzmeldern,

in Sanitärräumen von Präsenzmeldern mit Akustik vorgesehen.

Dagegen wird in Treppenhäusern und in Kindergärten der Einsatz derartiger Melder aus

Gründen des Unfallschutzes explizit ausgeschlossen.

Außenbeleuchtungen müssen über Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr, erforderlichen-

falls in Verbindung mit einem Bewegungsmelder, gesteuert werden. Alternativ können in

Ausnahmefällen Zeitschaltuhren mit Astro-Funktion eingesetzt werden. Bei der Planung

der Außenbeleuchtung ist der Schutz nachtaktiver Tiere zu berücksichtigen. Das Anstrah-

len von Gebäuden ist zu vermeiden. Weitere Hinweise zur Außenbeleuchtung können dem

Punkt 8.6 Außenbeleuchtung entnommen werden.

Bei umfassenden Modernisierungen bzw. Neubauten muss ein zentraler Ausschalter für

die Beleuchtungsanlagen (Klassen-, Gruppen-, Verwaltungs-, Nebenräume, Flure, Trep-

penhäuser, sowie alle nicht automatisch geschalteten Bereiche) installiert werden. Dieser

sollte als Schlüsselschalter ausgeführt werden.

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  • 34 -

7.5.5 Blitzschutz- und Erdungsanlagen

Alle städtischen Gebäude erhalten grundsätzlich Blitzschutzanlagen, bestehend aus einem

äußeren und einem inneren Blitzschutz. Freianlagen (Geländer und Umwehrungen, etc.),

welche zu Veranstaltungszwecken genutzt werden, erhalten ebenso einen Anschluss an

den Blitzschutz. Liegt keine Notwendigkeit für die Ausrüstung mit Blitzschutz gemäß den

geforderten Vorschriften vor, so ist die Entscheidung mit dem SGB abzustimmen und zu

dokumentieren.

Die Fundament- bzw. Ringerder sind in Edelstahl V4A auszuführen. Die Erder sind als Fo-

tostrecke zu dokumentieren.

Die Messpunkte (Trennstellen) sind mit der Projektleitung abzustimmen. Sie sind in der

notwendigen Dokumentation darzustellen. Besonders sorgfältig ist die Planung in Kombi-

nation mit Photovoltaikanlagen vorzunehmen. Damit eine nahezu vollflächige Dachbele-

gung ermöglicht wird, sind Blitzschutzableitungen / Fangstangen möglichst außerhalb der

vorgesehenen PV – Fläche zu planen. Bei der Blitzschutzplanung ist die Einbindung der

Photovoltaikablage gemäß DIN zu berücksichtigen.

7.5.6 Photovoltaikanlagen

Bei allen Maßnahmen ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage und – sofern möglich –

eine extensive Begrünung auf den Dachflächen vorzusehen. Dabei soll das maximale Be-

legungspotential der Dachflächen ausgeschöpft werden. Das Gebäude / Dach ist statisch

so auszulegen, dass eine PV – Anlage im Regelfall in Kombination mit einem extensiv be-

grünten Dach ausgeführt werden kann. Bei Sanierungsmaßnahmen sind die vorhandenen

Lastreserven anhand der aufgeführten Richtwerte zu prüfen und ggfs. statische Ertüchti-

gungsmaßnahmen durchzuführen um ausreichende Lastreserven für die Errichtung einer

Photovoltaikanlage zu erzielen.

Die errichtende und betreibende Firma der PV – Anlage sind die Stadtwerke Bonn (SWB).

Die Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit des SGBs ist hierbei die Schnittstelle zwi-

schen SGB und den SWB und koordiniert die Errichtung der PV – Anlagen auf den städti-

schen Liegenschaften. Daher ist die Stabstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei allen

Maßnahmen frühzeitig – zu Beginn der Planungsphase – einzubinden.

Für die Verkabelung der PV – Anlagen sind in Abstimmung mit den SWB Kabelwege vom

Dach in den Elektro-Hausanschlussraum – unter Berücksichtigung des Brandschutzkon-

zeptes – einzuplanen und ggfs. Dachdurchdringungen, Leerrohre, Kabelkanäle etc. vorzu-

sehen. Alternativen sind im Einzelfall abzustimmen.

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  • 35 -

Sollte die Anbringung des Wechselrichters auf dem Dach nicht möglich sein, ist im Haus-

anschluss- oder Technikraum in der Nähe der Leerrohre vom Dach eine Wandfläche von ca. 1 m2 für den Wechselrichter freizuhalten.

Zählerschrank und Unterverteilung sind gemäß Vorgaben der SWB zu planen und nach

gültigen TAB Bonn Netz wie folgt auszuführen:

• Überschusseinspeisung (Standard): Zusätzlichen Zählerplatz für den PV – Erzeu-

gerzähler vorsehen, Ausführung Bezugszähler als Zwei – Richtungs – Zähler (Mess-

konzept 3 Bonn Netz)

• Kombinierte Voll – und Überschusseinspeisung: Zusätzliche Zählerplätze für den

PV – Einspeisezähler und den Pv – Erzeugungszähler vorsehen, Ausführung Be-

zugszähler als Zwei – Richtungs – Zähler (Messkonzept 1 + 3 Bonn Netz)

• Platzbedarf für die PV – NSHV (NA – Schutz, Datenlogger, Überspannungsschutz

etc.) in der Nähe der Hauptverteilung vorsehen (ca. 1,50 m x 1,50 m)

Bei der Netzanschlussplanung ist die zusätzliche Leistung der PV – Anlage zu berücksich-

tigen.

Bei der Ausführung extensiv bepflanzter Dachflächen in Kombination mit einer PV – Anlage

ist darauf zu achten, dass die PV – Module „einreihig“ oder „schmetterlingsdachartig“ ge-

plant werden, um eine regelmäßige Pflege und Wartung der Grünfläche zu gewährleisten.

Zwischen den PV – Modulreihen sind nicht befestigte, begrünte „Wartungswege“ mit einem

Abstand gemäß der Herstellerangaben für die Unterkonstruktion freizuhalten. Der Höhen-

abstand zur Vegetation ist ebenfalls gemäß der Herstellerangaben auszuführen.

Da bei begrünten Dachflächen die Montage der Unterkonstruktion für PV – Anlagen zeitlich

vor der Errichtung des Gründachs erfolgen muss, ist dies in enger Abstimmung mit den

SWB zu planen. Um die Kompatibilität der Paneele mit der Unterkonstruktion zu gewähr-

leisten, haben die Stadtwerke das Produkt (PV-Paneel) genau zu benennen. Die Leistun-

gen zur Errichtung des extensiv begrünten Daches sind hochbauseitig auszuschreiben.

Aus brandschutztechnischen Gründen sind für PV – Dächer zusätzlich die Empfehlungen

des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik (AMEV) „Photovoltaik auf Nichtwohnge-

bäuden – Vereinfachte brandschutztechnische Bewertung von Dächern“ in der jeweils gül-

tigen Fassung zu berücksichtigen.

7.5.7 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen

7.5.7.1 Telekommunikationsanlagen

Die Vorgaben sind mit dem zuständigen Fachamt abzustimmen.

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  • 36 -

7.5.7.2 Such- und Signalanlagen

Barrierefreie Toiletten erhalten ein Notrufsystem mit Ruf-Tastern an WC und Waschtisch.

Die Alarmierung muss örtlich sowie an einer regelmäßig besetzten Stelle (Hausmeisterbüro

oder Verwaltung) akustisch und optisch erfolgen.

7.5.7.3 Elektroakustische Anlagen

In Abhängigkeit von den Nutzungsanforderungen sind für Alarmierungszwecke Lautspre-

cheranlagen (ELA) oder Hausalarmierungsanlagen vorzusehen. Die Auslösung kann über

eine Brandwarn-, Brandmelde- oder Hausalarmierungsanlage erfolgen.

Lautsprecheranlagen und zugehörige Hausalarmierungsanlagen können in einem gemein-

samen Raum untergebracht werden. Der Raum muss als Batterieraum gekennzeichnet

werden.

7.5.7.4 Fernseh- und Antennenanlagen

Fernseh- und Antennenanlagen sind nur in begründeten Ausnahmefällen, in Abstimmung

mit dem SGB, vorzusehen.

7.5.8 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen

7.5.8.1 Brandmelde- und Brandwarnanlagen, Hausalarmierungsanlagen

Brandmeldeanlagen (Druckknopfmelder in Farbe rot) sind nur vorzusehen, wenn diese im

Brandschutzkonzept gefordert sind. Brandwarnanlagen sollen als kabelgebundene Sys-

teme geplant werden. Soweit keine elektroakustische Anlage zum Einsatz kommt, erfolgt

die Alarmierung über örtliche Sirenen.

Soweit keine Brandwarn- oder Brandmeldeanlage gefordert ist, werden Hausalarmtaster

(Druckknopfmelder in Farbe blau) zur Identifizierung des ausgelösten Melders an eine Alar-

mierungszentrale angeschlossen. Diese dient zur Auslösung der elektroakustischen Anlage

(ELA). Die Anlagen können in einem gemeinsamen Betriebsraum montiert werden.

7.5.8.2 Einbruchmelde- und Alarmanlagen

Diese sind nur in begründeten Ausnahmefällen, in Abstimmung mit dem SGB, vorzusehen.

7.5.8.3 Übertragungsnetze

Es ist eine strukturierte Datennetz-Leitungsinstallation zu erstellen. Die bestehende Infra-

struktur ist mit einzubinden und vor Beginn der Installationsarbeiten auf Kompatibilität zum

neuen Datennetz zu prüfen.

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  • 37 -

Für Datenschränke ab 21 HE sind eigene EDV – Räume vorzusehen. Wenn erforderlich ist

die Abluft- oder Klimatisierungsanlage frühzeitig mit dem Gewerk Lüftung abzustimmen.

Die Standorte der kleineren Netzwerkschränke (<21 HE) ist „revisionsfreundlich“ zu planen.

Bei EDV-Räumen müssen zentrale Abschaltmöglichkeiten (NOT-Aus) für die Arbeitsplätze

vorgesehen werden.

Ergänzende Angaben für Schulgebäude sind der Anlage 5 „Strukturierte Verkabelung in

Schulgebäuden“ zu entnehmen.

7.5.9 Förderanlagen

Es ist zwingend eine offene bzw. freie Steuerung für die Aufzugsanlage vorzusehen und

umzusetzen, sodass nach Gewährleistungsablauf auch durch weitere Firmen als die Er-

richtungsfirma eine Steuerung repariert bzw. ausgetauscht werden kann.

Das Nutzungsinterface zur Steuerung ist über ein internetfähiges Terminal zu realisieren.

Die Darstellung der Bedienoberfläche erfolgt hierbei über Standardwebbrowser (Internet-

explorer, Safari, Firefox, Android und Ähnliche).

Die Bedienoberfläche muss intuitiv zu bedienen sein und darüber hinaus den*die Service-

techniker*in über Suchfunktionen und Funktionsbeschreibungen unterstützen.

Alle Ergebnisspeichereinträge, mind. die letzten 100, müssen im Klartext mit Zeit- und Da-

tumsstempel angezeigt werden. Zu jedem Eintrag im Ergebnisspeicher muss ein Hilfstext

zur schnelleren Fehlerbehebung abrufbar sein.

Die Funktionsbelegung der Ein- und Ausgänge der Steuerung ist im Klartext darzustellen.

Der Schaltzustand der Eingänge und Ausgänge der Steuerung ist über die Bedienoberflä-

che zu visualisieren. Es muss möglich sein, den Ereignisspeicher und die Parametrierung

der Steuerung auf Massenspeicher wie USB- oder SD-Karte herunterladen zu können.

Die Steuerung muss über eine Datenaufzeichnung verfügen, mit der es möglich ist, Lang-

zeitmessungen aufzuzeichnen und auszuwerten. Es sollen alle I/O Zustände und Betriebs-

zustände aufgezeichnet werden können.

Die Steuerung muss weiterhin über serielle Schnittstellen zur Anbindung peripherer Geräte

verfügen (USB, TCP/IP, ggf. WLAN).

Jede Kabine muss zusätzlich mit einem technisch unabhängigen zertifizierten System aus-

gerüstet sein, das die Kabine vor unkontrollierter Fahrtbewegung an der Haltestelle schützt.

Folgende Mindestausstattung (behindertengerechte Ausführung ) ist zu realisieren: Aufzug

Typ 2 für ≥ 630 kg für Rollstuhlfahrer und Begleitperson, Geschwindigkeit 0,63 bis 1 m/s,

Fahrkorbmaße 1,10 x 1,40 m, Durchgangsbreite (im Lichten) mind. 90 cm, Lichtvorhang im

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  • 38 -

Zugangsbereich, längere Türöffnungszeiten, Einfahrgong oder Sprachansage, Bewe-

gungsfläche vor dem Aufzug 1,50 x 1,50 m, Stirnseite der Kabine mit raumhohem Spiegel

(Sicherheitsglas), ggf. Klappsitz vorsehen, Höhenlage des Bedienungstableaus ca. 85 cm

(Achs-Maß), Großflächenraster mit optischer und akustischer Quittierung, tastbare farbige

Zeichen, Schlüsselschalter (integriert im Schließsystem) oder Transponder zur Freigabe an

einem/ jedem Haltepunkt; Schlüsselschalter zum Außer-Betrieb-Setzen am unteren Halte-

punkt, Brandmelder-Steuerung je Etage für Notfall-Evakuierung (Erdgeschoss), Aufzug-

schacht-Entrauchung nach EnEV mit automatischer bedarfsoptimierter Lüftungsfunktion.

Grundsätzlich gilt die DIN 18040. Die Aufzüge selbst sind nach DIN EN 81-70 zu erstellen.

Sicherheitseinrichtungen sind nach DIN 18-1 zu erstellen.

Abweichungen von der DIN 18040 sind möglich (Aufzugssystem nach Maschinenverord-

nung), jedoch nur als Kabinenlift, nicht als Plattformaufzug. Ist im Einzelfall in Abhängigkeit

vom Brandschutz zu prüfen.

Aufschaltung des Aufzugs muss über ein Notrufgerät auf GSM-Technik erfolgen.

Die Aufschaltung des Aufzugs ist mit auszuschreiben. Die Aufzugsfirma liefert einen

Schlüssel für den Aufzug sowie einen Schlüsseltresor zum Einbau. Im Schlüsseltresor wer-

den auch die Schlüssel zur Eingangstür und zum Technikraum hinterlegt.

7.5.10 Küchentechnische Anlagen

Großküchen erhalten elektrische Anschlüsse gemäß einer separaten Küchenplanung.

7.5.11 Feuerlöschanlagen

Bürogebäude, sonstige Verwaltungsnutzungen, Schulen und Kindergärten erhalten Feuer-

löscher als Schaumlöscher, in Küchen ggfls. Fettbrandlöscher, in Technikräume Pulver-

und CO -Feuerlöscher. Sofern in Fluren als notwendige Rettungswege Garderoben einge- 2

baut werden sollen, ist die Feuerwehr einzubinden.

Die Vorgaben für die erforderliche Feuerlöschanlage erfolgt durch die beauftragte brand-

schutzsachverständige Person.

Gebäudeautomation

Die Inhalte hierzu sind der jeweils gültigen Anlage 6 zum Planungsleitfaden – Handbuch

Gebäudeautomation zu entnehmen. Anlagenerweiterungen und -ergänzungen sind in die

bereits bestehende Gebäudeleittechnik zu integrieren.

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  • 39 -

8 Außenanlagen

Die Außenanlagengestaltung spielt zukünftig, insbesondere in Bezug auf klimatische Aus-

gleichsräume für die verschiedenen Nutzer*innengruppen, eine immer größere Rolle. Bei

der Planung und Gestaltung der Freianlagen sind die Anforderungen des klimagerechten,

ökologischen und nachhaltigen Bauens u. a. Wasserrückhaltung, Versickerung, Wie-

dernutzbarmachung von Wasser, Schutz und Erhalt von Bäumen, Erhöhung des Baum-

und Grünanteils, Überhitzungs- und Sonnenschutz zur Verbesserung der Aufenthaltsquali-

tät sowie die Förderung der Biodiversität zu berücksichtigen. Hierbei sind die erforderlichen

Funktionen, besonders unter Berücksichtigung der zu erwartenden Nutzungsgruppen so-

wie der Nutzungsintensität zu gewährleisten.

Die Außenanlagenflächen sind unter Berücksichtigung der bestehenden Bausubstanz und

aus der erwarteten Nutzung resultierenden Anforderungen zu gestalten. Zudem sind öko-

logisch hochwertige (Bestands)Flächen nach Möglichkeiten zu erhalten oder neu zu kon-

zeptionieren. Um die Aufenthaltsqualität, das Mikroklima sowie die Biodiversität zu verbes-

sern bzw. zu steigern, sollte hierbei eine möglichst unversiegelte und standortgerecht be-

grünte Gestaltung im Vordergrund stehen. Diese Faktoren tragen zusätzlich dazu bei, die

Belastung der Kanalisation, durch Oberflächenwasser, zu minimieren. Hierzu zählt gleich-

ermaßen auch die Begrünung von Dachflächen und geeigneten Fassadenflächen der Ge-

bäude. .

Für die Außenanlagenplanung, Dach- und Fassadenbegrünung sind u.a. die Richtli-

nien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

(FLL) in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen.

Technische Bauwerke und Schachtbauwerke sind höhen- und lagemäßig angemessen in

die Freianlagenplanung zu integrieren und außerhalb von intensiv genutzten Frei- und

Spielflächen in Abstimmung mit der TGA anzuordnen.

Befestigte Flächen/Flächenversiegelung

Flächenbefestigungen sind auf ein erforderliches und der zu erwartenden Nutzung ange-

messenes Maß zu begrenzen. Nicht benötigte befestigte Flächen sind zu entsiegeln. Für

notwendige befestigte Flächen sind, aus Gründen der geringeren Aufheizung helle, nicht

blendende Materialien zu bevorzugen. Beim Einsatz von Pflaster- oder Plattenbelägen sind

im Regelfall zementreduzierte Pflastersteine mit einem maximalen Anteil von 10 % zement-

gebundenen Bindemittel zu verwenden. Zudem sollte das hergestellte Betonwerk nach dem

Zertifizierungsprozess des Concrete Sustainability Council (CSC) im Regelfall mindestens

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  • 40 -

den Standard Silber erfüllen. Auf Sonderformate ist grundsätzlich zu verzichten. Bei As-

phaltflächen ist die Verwendung heller Bestandteile zu überprüfen. Stellplatzflächen, Feu-

erwehrflächen in Nebenflächen und sonstige extensiv genutzte Nebenflächen sind mit ver-

sickerungsfähigen Materialien (z.B. Fugenpflaster, Rasengittersteinen, Schotterrasen) oder

mit wassergebundener Wegedecke zu befestigen. Eine mögliche Wiederverwendung un-

belasteter Böden und Materialien ist zu prüfen.

Holz ist als Wege- und großflächiger Terrassenbelag in der Regel nicht gewünscht. Bei

Fallschutz- und Sportbelägen sind wasserdurchlässige Beläge zu bevorzugen.

Vegetationsflächen

Planungen sind u.a. mit dem Amt für Umwelt- und Stadtgrün (67-11) abzustimmen.

Grünflächen sind mit naturnahen klimawandelangepassten, insekten- und vogelfreundli-

chen Pflanzungen, Ansaaten und Strukturen zur Steigerung der Biodiversität herzustellen.

Vegetationsflächen sind so zu planen, dass diese mit angemessenem Aufwand gepflegt

werden können. Beim Anlegen sämtlicher Vegetationsflächen ist torffreier Boden bzw. torf-

freies Substrat zu verwenden.

In geeigneten Bereichen sind heimische Gehölzarten zu bevorzugen. Es sind standortge-

rechte Baumarten mit angemessenem Kronendurchmesser zu verwenden. Auf invasive Ar-

ten ist grundsätzlich zu verzichten.

Die Anlage von Baumrigolen sind zu prüfen.

Steilere Böschungen (Neigung > 1:3) sind in der Regel flächig zu bepflanzen.

Schnittheckenpflanzungen sind nur in funktional oder gestalterisch besonders begründeten

Bereichen zu verwenden. Gehölzpflanzungen sind zu mulchen oder mit bodendeckenden

Stauden zu unterpflanzen. Sie sind in der Regel nicht als Durchlaufschutz geeignet. Zaun-

anlagen und Mülltonnenstellplätze sind in geeigneten Abschnitten zu begrünen (freiwach-

sende Hecken oder Kletterpflanzen).

Unter Berücksichtigung der Nutzungsintensität sind Wiesenflächen anzulegen. Geeignete

Bereiche können als mehrjähriger naturnaher Blühsaum mit Saatgutmischungen ohne Grä-

seranteil begrünt werden. Die Bodenvorbereitung ist hierauf abzustimmen.

Erforderliche Intensivrasenflächen sind mit der Regelsaatgutmischung RSM 2.4 (Kräuter-

rasen) einzusäen. Rasenspielflächen in Kindergärten und Grundschulen sind mit RSM 2.3

(Spielrasen) einzusäen.

Die Bedürfnisse der Fauna sind in die Freiraumplanung einzubeziehen. Auf ausgewählte

Zielarten abgestimmte Nisthilfen, Strukturen, Lebensraumelemente und „Futterpflanzen“

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  • 41 -

leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. An geeigneten Stellen sind die

Grünflächen um entsprechende Elemente (Stein-/Totholzhaufen, Sandarien o.ä.) zu ergän-

zen. In Bezug auf Nisthilfen in Gehölzstrukturen sollten insbesondere die Hinweise zu Nist-

hilfen für Fledermäuse und Mauersegler der Anlage 7 „Fledermauskästen Gebäude und

Bäume“ berücksichtigt werden.

Bei Pflanzflächen ist bis zur Übergabe eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege über

drei volle Vegetationsperioden einschließlich Wässerung durchzuführen.

Soweit es die Nutzung zulässt sollten Flächen durch Baumpflanzungen oder geeignete Al-

ternativen beschattet werden um klimatische Ausgleichsflächen zu schaffen. Durch eine

umfangreiche Begrünung der zur Verfügung stehenden Flächen wird ein Kühlungseffekt

durch Verdunstung generiert, der ebenfalls einen positiven Einfluss auf die Aufenthaltsqua-

lität hat.

Baumbestand ist im Regelfall umfangreich zu schützen. Der Baumschutz ist im jeweiligen

Baustelleinrichtungsplan darzustellen und umfassend zu gewährleisten. Die einschlägigen

Regelwerke und Normen sowie die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn sind hier

maßgebend.

Die Pflanzplanung ist mit Amt 67 abzustimmen.

Dachbegrünung, Begrünung von (Tief-)Garagenflächen und

Fassadenbegrünung

Neben den Außenanlagenflächen im Erdgeschoss sollten in der Planung auch Dach- und

Fassadenflächen betrachtet werden. Diese müssen von Beginn an (LP 1) in der Gebäude-

planung berücksichtigt werden (Kick-Off mit allen Projektbeteiligten). Besonders bei Ob-

jekten mit sehr kleinen Außenflächen und/oder sehr hohem Versiegelungsgrad sollte

ein verstärkter Fokus auf Dach- und Fassadenbegrünung gelegt werden.

Bei der Planung sind insbesondere die Belange des Brandschutzes sowie der Statik zu

berücksichtigen.

Dachbegrünung Besonders bei Objekten mit sehr kleinen Außenflächen und/oder sehr hohem Versiege-

lungsgrad sollte ein verstärkter Fokus auf Dach- und Fassadenbegrünungen liegen. Flach-

dächer und gering geneigte Dachflächen von städtischen Gebäuden sind im Regelfall ex-

tensiv zu begrünen und mit einer PV – Anlage zu belegen. Bei Sanierungen von Gebäuden

ist die Möglichkeit einer Begrünung zu prüfen und anzustreben. Bei der Errichtung einer

Dachbegrünung in Kombination mit einer PV-Anlage ist eine enge Abstimmung mit der

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  • 42 -

Stabsstelle Klimaschutz und Nachhaltigkeit des SGB sowie den Stadtwerken Bonn (als zu-

künftigen Betreiber der PV-Anlage) erforderlich. Weiteres zur Ausführung der PV – Anlage

unter Kapitel 7.5.6 „Photovoltaikanlagen“.

Die Dachbegrünung ist im Regelfall mit einem ca. 12 bis 15 cm dicken durchwurzelbaren

Substrataufbau flächendeckend (mit Ausnahme technischer Dachaufbauten, wie z. B. Lüf-

tungsaufbauten, Lichtkuppeln sowie erforderlicher Randstreifen) auszuführen. Die Planung

ist mit der unterhaltenden Stelle des SGB abzustimmen.

Gemäß Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau E.V. (FLL) ist

bei Dachbegrünungen abweichend zur DIN 18916 bzw. DIN 18917 je nach Ausführungs-

zeitpunkt mind. eine Fertigstellungspflege von 12 bis 15 Monaten bis zur Abnahme vorzu-

sehen und auszuschreiben. Die Abnahme und Feststellung des Anwuchserfolges erfolgt

gemäß den Kriterien der FLL-Richtlinie Dachbegrünung.

Begrünung von Tiefgaragen

Die Begrünung von Tiefgaragen städtischer Gebäude ist im Regelfall als Intensivbegrünung

vorzusehen. Diese Begrünung ist für Vegetationsflächen im Regelfall mit einem mindestens

80 cm dicken durchwurzelbaren Substrataufbau auszuführen. Für Baumplanzungen ist im

Regelfall mit einem mindestens 130 cm dicken durchwurzelbaren Substrataufbau auf einer

Fläche von mindestens 5 x 5m zu planen. Hierbei ist im Rahmen der Höhenplanung unbe-

dingt das Oberflächengefälle, von den Gebäuden wegführend, zu berücksichtigen.

Fassadenbegrünung

Geeignete Fassadenflächen von Neubauten sind zu begrünen. Die Begrünung von Be-

standsfassaden ist unter Berücksichtigung aller Belange ebenfalls zu prüfen und anzustre-

ben. Vorzugsweise zu begrünen sind Süd- und Westfassaden, aber auch Ostfassaden.

Nordfassaden sind nur sehr eingeschränkt geeignet. Im Regelfall sollte zunächst die Rea-

lisierbarkeit einer bodengebundenen Begrünung geprüft werden. Bei der Planung von

Rankhilfen ist darauf zu achten, dass diese nicht bekletterbar sind. Dies kann zum Beispiel

durch vertikale, lineare Systeme als Einzelstruktur oder Rankhilfen ohne Querverbindung

im unteren Bereich erreicht werden. Wartungsmöglichkeiten und Wartungshilfen müssen

gewährleistet sein. Bei höheren Rankgerüsten muss eine Zufahrt (mind. Rasenfläche ohne

Hindernisse) für Hubarbeitsbühnen gegeben sein. In nicht zufahrbaren Bereichen, können

Fassaden nur im unteren Geschossbereich bis ca. 3 Meter Höhe begrünt werden. Die Pla-

nung ist mit der unterhaltenden Stelle des SGB abzustimmen.

In Einzelfällen kann auch eine wandgebundene Begrünung vorgesehen werden. Für wand-

gebundene Systeme sind Bewässerungssysteme vorzusehen. Bei der Planung sind Kosten

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  • 43 -

und Aufwand für die Unterhaltungspflege mit zu berücksichtigen und mit dem SBG abzu-

stimmen.

Bei Fassadenbegrünung sind zusätzlich die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der

Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes „Brandschutz groß-

flächig begrünter Fassaden“ in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen.

Rigolen und Regenwassernutzung

Anfallendes Niederschlagswasser (Dach- und Oberflächenwasser) ist vorzugsweise zu ver-

sickern und nicht in die Kanalisation einzuleiten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen

gegeben sind und dieses gemeinwohlverträglich erfolgen kann. Dies bedeutet u.a., dass

keine nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser sowie die Nachbarschaft entstehen

dürfen.

Das Wasser sollte, sofern dem keine Belange entgegenstehen, bei geeigneten Flächen

„über die Schulter“, vorzugsweise in Pflanzflächen, Baumbeete und extensiv genutzte Ra-

senflächen, entwässern. Ungeeignete Vernässungen sind jedoch planerisch zu verhindern.

Die Etablierung von Baumrigolen ist zu prüfen.

Die für eine gezielte Versickerung erforderlichen Anlagen müssen als Abwasseranlagen

den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Es ist eine wasserrechtliche

Genehmigung erforderlich.

Für eine Versickerung kommen in kleineren und/oder intensiv genutzten Liegenschaften

vor allem Rigolenversickerungssysteme (je nach Standort Kiesrigolen, kombinierte Kies-

Kastenrigole, Tunnelrigolen und Rohr-Rigolenversickerungen) in Betracht. Muldenversicke-

rungen und großflächige Flächenversickerungen sind in großräumigen, weniger intensiv

genutzten Freiflächen anzustreben und in die Gestaltung zu integrieren. Versickerungsflä-

chen sowie -mulden und Baumrigolen sind in Nebenflächen zu positionieren oder entspre-

chend gegen Verdichtung zu schützen. Zu Bäumen und Gebäuden ist ein ausreichender

Abstand einzuhalten.

Die hygienischen Anforderungen und das Erfordernis einer Einzäunung offener Muldenflä-

chen, je nach möglichem Wasseranstau ist im Einzelfall zu prüfen. An Schulen und Kinder-

gärten gelten hierzu u.a. die Vorschriften der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

(DGUV).

Die Realisierung eines intelligenten Regenwassernutzungskonzeptes, das auf die Bewäs-

serung der Außenanlagen durch Trink- oder Frischwasser verzichtet werden kann, ist zu

prüfen. Zisternen sind für die Grünflächenbewässerung im Einzelfall geeignet. Für Matsch-

und Spielanlagen können diese aus hygienischen Gründen nicht verwendet werden. Auf

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  • 44 -

die Planung und Bepflanzung abgestimmte Bewässerungskonzepte sind im Rahmen des

Planungsprozesses mit dem SGB abzustimmen. Auf automatische Bewässerungssysteme

ist im Regelfall zu verzichten.

Rigolen und Zisternen müssen so angeordnet werden, dass diese in angemessener Weise

für Wartungsarbeiten angefahren werden können. Die Anforderungen an eine Überfahrbar-

keit, auch in Rasenflächen, z.B. für Pflege- und Unterhaltungsarbeiten und zukünftige Bau-

unterhaltungsarbeiten am Gebäude, sind ebenfalls sorgfältig zu prüfen.

Ablaufpunkte sowie Zuleitungen zu den Grundleitungen für die Oberflächenentwässerung

sind in der Regel von derdem Freianlagenplanerin zu planen. Grundleitungen inkl. der

erforderlichen Abzweige sind in der Regel von derdem TGA-Planerin, Tiefbauplaner*in

oder Erschließungsplanerin nach Abstimmung mit derdem Freianlagenplaner*in zu be-

rücksichtigen. Die auf den Außenanlagen anfallenden Wassermengen sind bei der Planung

der Grundleitungen rechnerisch zu berücksichtigen.

Überflutungsnachweis

Bei neu bebauten Grundstücken oder Grundstücksteilen mit abflusswirksamen Flächen größer als 800 m2 muss ein Überflutungsnachweis erstellt werden. Dies sollte in der Regel

parallel zur Entwurfsplanung erfolgen.

Gefälle sind vom Gebäude weg zu planen. Die Gebäudehöhen, Geländehöhen und Ent-

wässerungseinrichtungen sind so zu planen, dass bei Starkregen und Versagen der Ab-

läufe kein Wasser ins Gebäude dringt, Nachbargrundstücke nicht überflutet werden oder

Schmutzwasser nicht in Rigolenschächte eindringt.

Weiterhin ist die „schadlose“ Rückhaltung von Regenwasser auf dem Grundstück bei einem

mindestens 30-jährigen Regenereignis (entsprechend zu berücksichtigendes Regenereig-

nis ist gem. der Vorgaben der aktuell gültigen DIN zu wählen) zu berücksichtigen, bevor

dieses z.B. in den öffentlichen Straßenraum gelangt. Im Bedarfsfall sind am Grundstücks-

rand geeignete Bodenmodellierungen anzulegen oder Einfassungen/Mauern zu bauen.

Nach Möglichkeit sind hierbei naturnahe und oberirdische Lösungen zu bevorzugen.

Für Grundstücke auf denen die oberirdische Rückhaltung des Niederschlagswassers im

Starkregenfall nicht schadlos realisierbar ist, ist es zur Entlastung des Grundleitungssys-

tems im Regelfall sinnvoll, den Dachaufbau inklusive einer Retention zu planen, so dass

das Wasser im Überflutungsfall zurückgehalten und gedrosselt abgeleitet werden kann. Im

Bedarfsfall sind, den Anforderungen entsprechend, ergänzend oder alternativ Retentions-

rigolen und Stauraumkanäle mit gedrosselter Ableitung in die Kanalisation vorzusehen.

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  • 45 -

Außenbeleuchtung

Die Erstellung eines standortgerechten Beleuchtungskonzeptes, das nach Möglichkeit auch

umliegende Leuchten einbezieht, um überflüssige Leuchtenpositionen zu vermeiden, ist zu

prüfen. Auf das Anleuchten von Vegetation ist grundsätzlich zu verzichten.

Für die Außenraumbeleuchtung sollte in Bezug auf die Vermeidung von unnötiger Lichtver-

schmutzung auf die Verwendung von geeigneten Leuchten geachtet werden. Hierbei soll-

ten Leuchten verwendet werden, die keine Lichtstreuung nach oben und im Regelfall zur

Seite aufweisen, eine insektenfreundliche Farbtemperatur haben und sich nicht zu stark

aufheizen. Eine sich automatisch den Umgebungsgegebenheiten anpassende Leucht-

stärke ist zu prüfen.

Bei der Leuchtenauswahl sollte u.a. darauf geachtet werden, dass ein Lampengehäuse mit

einem „Upward Light Ratio“ von 0 % verwendet wird, das Leuchtmittelgehäuse vollständig

geschlossen ist, eine Oberflächentemperatur von max. 60 °C entsteht und das Leuchtmittel

in der Regel eine Farbtemperatur von 1.600-2.400 Kelvin, jedoch maximal 3.000 Kelvin

aufweist. Die Beleuchtung ist, soweit es die Nutzung des Gebäudes und der Freianlagen

zulässt, mit einer Zeitschaltuhr oder Bewegungsmeldern auszustatten, um überflüssige

Lichtimmissionen zu vermeiden.

Auf die Beleuchtung bzw. das Anleuchten der Fassaden ist im Regelfall zu verzichten. Bei

Anbringung von Leuchten an der Fassade zur Ausleuchtung der Außenanlagen sind die

o.g. Parameter gleichermaßen zu berücksichtigen.

Stellplatznachweis

Sowohl für PKW, als auch für Fahrräder sollte im Rahmen der Planung der Stellplatzbedarf

gem. der aktuellen Fassung der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn ermittelt werden.

Die notwendigen Stellplätze müssen nutzungsgerecht innerhalb des Gebäudes oder in den

Außenanlagen integriert werden.

Die Stellplatzgröße für PKW-Stellplätze sollten sich im Regelfall an den Vorgaben der EAR

05 (nicht nach EAR 23) orientieren, damit die Flächenversiegelung möglichst geringgehal-

ten wird. Die Anzahl von PKW – Stellplätzen mit Ladestation ist entsprechend der Vorgaben

des Gebäudes – Elektromobilitätsinfrastruktur – Gesetz (GEIG) zu bestimmen und vorzu-

sehen. Im Rahmen der Bonner Klimaneutralität 2035 sind darüber hinaus zukünftig an allen

Objekten, an denen Dienstfahrzeuge vorgehalten werden, in ausreichender Zahl Ladesta-

tionen (Fabrikat in Abstimmung mit dem Fachamt) zu installieren. Ob Ladestationen für E

– Bikes außerhalb des Gebäudes geschaffen werden, ist individuell abzustimmen. Über

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  • 46 -

das Erfordernis von Fahrradüberdachungen und die damit verbundenen Dacheindeckun-

gen (Gründach, PV etc.) wird jeweils projektbezogen entschieden.

Materialien

Bei der Materialauswahl ist darauf zu achten, dass langlebige, schadstofffreie und nach

Möglichkeit natürliche Materialien oder Materialien aus Sekundärrohstoffen verwendet wer-

den. Bei der Verwendung von Holz sind bevorzugt Hölzer aus mitteleuropäischer Herkunft

mind. mit Dauerhaftigkeitsklasse 3 zu verwenden. Eine Behandlung des Holzes ist in der

Regel nicht vorzusehen. Auf Verbundmaterialien und PVC ist in der Regel zu verzichten.

Des Weiteren sollten bei der Materialauswal auf eine geringe Verschmutzungsempfindlich-

keit sowie Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit geachtet werden. Zudem sind die zu er-

wartende Nutzungsintensität sowie Vandalismusaspekte zu berücksichtigen.

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  • 47 -

9 Sonstiges

Bauschilder

Die Standarddesignvorgaben sind mit dem SGB abzustimmen und nach dem städtischen

Corporate-Design umzusetzen.

Bautagebuch Architektinnen und Fachplanerinnen

Bautagebücher, inklusive Fotodokumentation, sind zu führen und monatlich in digitaler

Form dem Auftraggeber vorzulegen.

Wartung

Es sind zu allen technischen Einbauten, gem. der Vorgaben des Herstellers, sowie des

Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen

(AMEV) empfohlene Anlagenwartungen in einem gesonderten Los auszuschreiben.

Revisionsunterlagen

Die Revisionsunterlagen sind mit der Montageplanung und der tatsächlichen Ausführung

abzugleichen und ggf. anzupassen.

Sanitär

  1. Unterlagen des Ausführenden Unternehmen

• Fachunternehmerbescheinigung

• Fachbauleitererklärung

• Nutzer-Einweisungsprotokolle

  1. Montage-/ Betriebs- und Wartungsanleitungen, Datenblätter u. Beschreibungen

• für Hebeanlagen

• für Hygienespülungen

• für DLE

• für Fettabscheider

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  • 48 -

• für Trinkwasserfilter

• für Systemtrenner

• Datenblätter zu allen verbauten Bauteilen (Z-Pumpe, Abwasserpumpen, Armaturen,

usw.)

  1. Tabellarische Auflistung neuinstallierte Bestandteile

• Rohrleitungen, WC´s, Waschtische, Brandschutzschotts, DLE, Armaturen usw.

  1. Ersatzteillisten

• Filter, Sicherheitsventile, Warmwasserspeicher, Pumpen, (Benennung Hersteller,

Typ, Einbauort, Vertrieb u. Einbaujahr)

  1. Brandschutz

• Übereinstimmungserklärung aller verbauten Brandschotts

• Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung Brandschutzschotts u. (DIBt)Leistungser-

klärungen von Brandschutzschalen

  1. Revisionspläne

• Papierformat dreifach, 1 x digital im DWG- und PDF-Format. Dabei sind Grundrisse,

• Schnitte, Ansichten, Schemata und Strangschemen zu erstellen.

• Kennzeichnung der Hygienespülung

• Kennzeichnung der Probeentnahmehähne

• Trinkwasser, Regenwasser, Schmutzwasser-Schemata

  1. Abnahmen, Bescheinigungen, Wartungsbeauftragung u. Gewährleistungsliste

• VOB-Abnahmeprotokoll

• Mängelfreigabe

• Auftrag-Wartung (Fettabscheider, Hebeanlagen usw.)

• Gewährleistungsliste

• Trinkwasserprüfung

• Druckprobenprotokoll für die Trinkwasseranlage

• Dokumentation zur Inspektion und Dichtheitsprüfung der Grundleitung.

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  • 49 -

• Nachweis über den zur Verfügung stehenden Wasserdruck sowie die Wasserhärte

• Sachverständigenabnahme bzw. Prüfung – wenn erforderlich

Heizung

  1. Fachbauleitererklärung

• Fachunternehmerbescheinigung

• 2016-10-24 Bescheinigung Feuerungsanlagen

• Bescheinigung Wasserheizungsanlagen

• Zertifizierung nach DIN EN-1090-2 (Schweißarbeiten)

• Nutzer-Einweisungsprotokolle

• Beschriftung FbHzg-Verteiler -EG- VT1, VT 2 usw.

  1. Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Datenblätter

• Anlagenbuch gem. VDI 2035 sowie den Herstellervorgaben (bei Anlagen > 50KW).

Das Anlagenbuch verbleibt bei der Anlage.

o Zur Inbetriebnahme ist die Füllmenge sowie Wasserqualität (Wasserhärte,

o Leitfähigkeit, PH-Wert) der erst Befüllung sowie ca. nach 1 Woche eine

o Nachkontrolle in dem Analgenbuch zu Dokumentieren

o Die Füllmenge sowie Wasserqualität ist bei jedem Nachfüllen der Anlage

sowie bei der Jährlichen Wartung fortlaufend zu Dokumentieren.

• Betriebsanleitung Wasseraufbereitung

• Betriebsanleitung Hocheffizienzpumpe

• Wartungsanleitung Gasbrennwertkessel, Wärmepumpe, Fernwärmeübergabesta-

tion usw.

• Bedienungs-Anleitung Gasbrennwertkessel, Wärmepumpe, Fernwärmeübergabe-

station

• Betriebsanleitung Gasinstallation (je nach Wärmeerzeuger)

• Datenblätter aller Bauteile (wie z.B. Pumpen, Rückschlagklappen, Schmutzfänger,

Mischer, Ventile usw.)

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  • 50 -
  1. Ersatzteillisten

• Heizkreisverteiler, Rohre, Noppenplatten für FBH, Pumpen, Mischer.

  1. Abdrück- und Spülprotokolle

• Druckprobe trocken

• Dichtheitsprüfung TRGI

  1. Revisionspläne

• Papierformat dreifach, 1 x digital im dwg- und pdf-Format. Dabei sind Grundrisse,

Schnitte, Ansichten, Schemata und Strangschemen zu erstellen.

• Beschriftung Fußbodenheizungs-Verteiler

• Funktionsschema Heizung

  1. Brandschutz

• Übereinstimmungserklärung aller verbauten Brandschotts

• Allgemeine Bauaufsichtliche Prüfzeugnisse für brennbare u. nichtbrennbare Rohr-

abschottungen (z.B. von ROCKWOLL)

  1. Abnahmen, Bescheinigungen, Wartungsbeauftragung u. Gewährleistungsliste

• VOB-Abnahmeprotokoll

• Mängelfreigabe

• Auftrag-Wartung

• Gewährleitungsliste

• Sachverständigenabnahme bzw. Prüfung – wenn erforderlich

Lüftung

  1. Unterlagen des Ausführenden Unternehmen

• Fachbauleitererklärung für Raumlufttechnische Anlagen

• Konformitätserklärung EG

• Fachbauleitererklärung gemäß LüAR NRW

• Fachunternehmerbescheinigung

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  1. Montage-/Betriebs- und Wartungsanleitungen, Datenblätter

• für RLT-Anlage/en

• für Variable- und Konstant Volumenstromregler

• für Luftauslässe (z.B. Lüftungsgitter, Tellerventile)

• Schalldämpfer

  1. Störungsbeseitigungsliste der lufttechnischen Anlagen

• Störungsbeseitigungsliste der lufttechnischen Anlagen

  1. Ersatzteillisten

• Kanalrauchmelder (KRM), Volumenstrombegrenzer, (Benennung, Hersteller, Typ,

Einbauort, Vertrieb u. Einbaujahr, Hygiene-Konformitätserklärung Lüftungsgitter u.

weitere Luftauslässe

• Auflistung für Inspektions- und Wartungsarbeiten an den Lufttechnische Anlagen

gemäß Arbeitskarte Nr. 6 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

  1. Protokolle

• Luftmengenprotokoll

• Nutzer-Einweisungsprotokolle

  1. Revisionspläne

• Papierformat dreifach, 1 x digital im dwg- und pdf-Format. Dabei sind Grundrisse,

Schnitte, Ansichten, Schemata und Strangschemen zu erstellen.

• RLT-Gerätezeichnung

• Kennzeichnung Reinigungsöffnungen

• Kennzeichnung der Messstellen

• Kennzeichnung u. Beschriftung der Lüftungsanlage

• Kennzeichnung u. Nummerierung der Brandschutzklappen

  1. Brandschutz

• Übereinstimmungserklärung

• Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung Brandschutzklappen (DIBt)Leistungserklä-

rungen Brandschutzklappen

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  • 52 -

• Konformitätserklärung Brandschutzklappen

• Handbuch Brandschutzklappen

  1. Abnahmen, Bescheinigungen, Wartungsbeauftragung u. Gewährleistungsliste

• VOB-Abnahmeprotokoll

• Mängelfreigabe

• Auftrag-Wartung

• Gewährleistungsliste

• Sachverständigenabnahme- u. Prüfung

• Abklatschprobe Lüftung (Erstinspektion muss von Fachpersonal, qualifiziert min-

destens gemäß VDI 6022 Kategorie A durchgeführt werden. Diese soll vor der ers-

ten Inbetriebnahme erfolgen.)

• Hygiene-Konformitätserklärung Lüftungsgitter u. weitere Luftauslässe

Elektrotechnik

  1. Bauunterlagen (1x je Revisionsunterlage)

• Baugenehmigung des Gebäudes bzw. des Erweiterungsbaues

• Brandschutzkonzept der Maßnahme

• Facherrichterbescheinigungen je Gewerk

  1. Mittelspannungsanlagen

• Projektübersicht

• Stücklisten mit Herstellerangaben und Typenbezeichnungen

• Datenblätter der installierten Apparaturen

• Grundriss der gelieferten Station bzw. des Betonkörpers

• Aufbauzeichnungen

• Stromlaufpläne in 1- und 3-poliger Ausführung einschl. zugehöriger Klemmenpläne

als PDF-, DWG- und programmspezifischer Originaldatei des Herstellers

• Kabelstrangschema

• Inbetriebnahme- und Prüfprotokolle gemäß DIN VDE 0100-600

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  • 53 -

• Verteilungspläne, Verteilungsansicht, Verteilungslegende, Wärmelastberechnun-

gen, Stückliste, Prüfstücknachweis der installierten Elektroverteilungen sowie CE-

Konformitätsbescheinigung (Angebracht in der Verteilung).

• Kopie Zählerantrag EVU

• VOB Abnahmeprotokoll

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

• Inbetriebsetzungsprotokoll

• Übersichtsplan Erdungsanlage

• Erdungsprotokoll(e) mit Lageplan

• Protokoll der Spannungsfestigkeitsprüfung nach DIN-VDE 0276-620

• Protokoll der Sachverständigenprüfung

  1. Elektrische Anlagen

• Verteiler Pläne, Belegungspläne der NSHV und aller UV der elektrischen Anlagen

mit eindeutiger Kennzeichnung der Verteiler

• Kabelstrangschema, als Übersichtsplan mit allen bezeichneten Kabeltypen von der

NSHV bzw. HAK zu den Elektro UV der Liegenschaft/ Gebäude.

• Datenblätter, der installierten Apparaturen wie z.B. RCD, OCPD, Schütze, LS etc.

• Inbetriebnahme- und Prüfprotokoll gemäß DIN VDE 0100-600 • Verteilungspläne,

Verteilungsansicht, Verteilungslegende, Wärmelastberechnungen, Stückliste, Prüf-

stücknachweis der installierten Elektroverteilungen sowie CE-Konformitätsbeschei-

nigung (angebracht in der Verteilung).

• Verteilungspläne/Ansichten als PDF, DWG und programmspezifischer Originaldatei

des Herstellers

• Kopie Zählerantrag EVU

• VOB Abnahmeprotokoll

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

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  • 54 -
  1. Sicherheitslichtanlage (Sicherheitsleuchten/ Fluchtwegpiktogramme)

• Kabelstrangschema, als Übersichtsplan mit allen bezeichneten Kabeltypen von dem

Sicherheitslichtgerät bzw. Elektroverteilung zu den Verteilungen der Liegenschaft/

Gebäude.

• Datenblätter, des installierten Sicherheitslichtgeräts wie z.B. Zentrale, Unterzent-

rale, eingesetzte Batterien, Spannungsüberwachungen, Sicherheitsleuchten, be-

leuchtete Fluchtwegpiktogramme etc.

• Inbetriebnahme- und Prüfprotokoll gemäß DIN V VDE V 0108-100-1.

• Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600

• Funktionsprüfung der Anlage

• Messung der lichttechnischen Werte nach DIN EN 1838

• Betriebsbuch der Anlage, ausgefüllt mit den notwendigen Daten.

• Dies gilt auch für Anlagen mit Einzelbatterie.

• VOB Abnahmeprotokoll

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

  1. Brandmeldeanlage/ Rauchwarnanlage

• Kabelstrangschema, als Übersichtsplan mit allen bezeichneten Kabeltypen von der

Brandmeldezentrale/ Rauchwarnzentrale zu allen installierten Apparaturen der An-

lage

• Bedienungsanleitung der Brandmeldezentrale/ Rauchwarnzentrale • Datenblätter,

der installierten Apparatur, wie z.B. autom. Rauchmelder, Handfeuermelder, Steu-

ermodule, der Brandmeldeanlage/ Rauchmeldeanlage

• Stückliste

• Betriebsbuch der Anlage, ausgefüllt mit den notwendigen Daten.

• Inbetriebnahme- und Prüfprotokoll(e) aller Melder und Sensoren

• VOB Abnahmeprotokoll

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

• Bei Brandmeldeanlagen zusätzlich:

• Zweitausdruck der Feuerwehrlaufkarten und Abnahmeprotokoll der Feuerwehr

Bonn.

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  • 55 -

• Protokoll der Sachverständigen Prüfung (Mangelfrei)

• Inbetriebnahme- und Prüfprotokoll(e) aller Melder und Sensoren laut der DIN 14675,

Teil 1+2 VDE0833-Teil + Teil2

• Bei Brandmeldeanlagen: Nachweis der Zertifizierung als Errichter BMA laut DIN

14675-1 (Errichter Bescheinigung)

  1. Alarmierungsanlage/ Elektrische Lautsprecher Anlage (ELA)

• Kabelstrangschema, als Übersichtsplan mit allen bezeichneten Kabeltypen von der

ELA-Zentrale zu allen installierten Apparaturen der Anlage

• Bedienungsanleitung der ELA-Zentrale, ggf. weiterer Komponenten wie Mikrofone

etc.

• Datenblätter, der installierten Apparatur, wie z.B. Lautsprecher, Druckknopfmelder,

Steuermodule, der ELA-Anlage, Datenblätter der eingesetzten Akkumulatoren.

• Protokoll der Sachverständigen Prüfung (Mangelfrei)

• Inbetriebnahme-Prüfprotokoll (Pegelmessung) aller Lautsprecher und Melder, Im-

pedanz Messung der Lautsprecher Abgangskreise

• Betriebsbuch der Anlage, ausgefüllt mit den notwendigen Daten.

• Schaltplan der Anlage mit Stückliste

• VOB-Abnahmeprotokoll

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

  1. Einbruchmeldeanlagen/ Alarmanlagen

• Kabelstrangschema, als Übersichtsplan mit allen bezeichneten Kabeltypen von der

Zentrale zu allen installierten Apparaturen der Anlage.

• Bedienungsanleitung der Einbruchmeldezentrale und aller verbauter Komponenten.

• Datenblätter, der installierten Apparatur, wie z.B. Bewegungsmelder, Magnet- und

Riegelkontakte, Scharfschalte Einrichtung und Steuermodulen der Alarm- bzw. Ein-

bruchmeldeanlage • Inbetriebnahme- Prüfprotokoll aller Melder und Sensoren.

• Betriebsbuch der Anlage, ausgefüllt mit den notwendigen Daten zur Anlage.

• Nachweis als Errichter von Einbruch- bzw. Alarmanlagen laut der anzuwendenden

Norm/ Vorschrift

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

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  • 56 -
  1. Blitzschutzanlage/ Fundamenterder

• Aussagekräftige Fotodokumentation der Fundamenterder gemäß DIN 18014 / VDE

0185

• eindeutig zuordnungsbare Detailaufnahmen von Verbindungsstellen z.B. zu Haupt-

erdungsschienen, Anschlussteilen der Blitzschutzanlage

• Inbetriebnahme/ Messprotokoll der Blitzschutzanlage, Ergebnisse der Durchgangs-

messung

• Grundrissplan der Blitzschutzanlage mit den eingezeichneten Messpunkten.

• Datenblätter der installierten Apparatur wie z.B. Material Fundamenterder, Ableiter,

Fangstangen, Halter, Trenneinrichtung etc.

• VOB-Abnahmeprotokoll

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

  1. Datennetz

• Kabelstrangschema, als Übersichtsplan mit allen bezeichneten Kabeltypen von dem

Datenverteiler zu allen installierten Apparaturen des Netzwerkes.

• Patchfeld Verteilerpläne

• Datenblätter von der installierten Apparatur wie z.B. Patchfelder, Verteilergehäuse,

Switche etc.

• Ausführliche Messprotokolle der einzelnen Netzwerkverbindungen auf Datenträger

• Kurzübersicht in Papier mit den Daten, Länge des Kabels und Messergebnis be-

standen/ nicht bestanden, Ausführliche Version auf dem o.g. Datenträger

• VOB-Abnahmeprotokoll

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

  1. KNX/EIB

• Kabelstrangschema, als Übersichtsplan mit allen bezeichneten Kabeltypen der

BUS- Datenleitung von den installierten Aktoren, Sensoren incl. „Adresse“ etc.

• Grundrissplan mit den Montagepositionen der installierten Aktoren und Sensoren

• Datenblätter aller installierten Apparaturen wie z.B. Aktoren, Sensoren ect.

• Inbetriebnahme- Prüfprotokoll aller Aktoren und Sensoren laut der Steuermatrix.

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  • 57 -

• Projekt Programmierung (ETS-Datei) auf Datenträger, letzter Stand

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

  1. Sonstige elektrische Anlagen wie z.B. Sprechanlagen, Rauchwärme-Abzugsanla-

gen, Notstrom- Netzersatzanlagen, TV/ SAT Anlagen etc.

• Kabelstrangschema als Übersichtsplan mit allen bezeichneten Kabeltypen von der

Zentrale zur installierten Apparatur

• Verteilerpläne der installierten Elektro-/ Fernmeldeverteiler.

• Inbetriebsetzung- und Leistungsmessungsprotokoll der Anlage und Anlagenteile

• Datenblätter aller installierten Geräte, Apparaturen etc.

• Betriebsbuch der Anlage, ausgefüllt mit den notwendigen Daten zur Anlage.

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

  1. Pläne

• Grundrisspläne 1:50, (1:100) mit allen installierten Anlageteilen in anderer Farbe als

der Gebäudegrundriss.

• Folgende Farben sind nach Möglichkeit zu verwenden:

• Rot - Brandmeldeanlage

• Blau - Einbruchmeldeanlage/ Hausalarmanlage

• Grün - Allgemein Strom (Steckdosen, Beleuchtung)

• Orange - Datennetz

• Braun - Blitzschutz/ Fundamenterder

• Violett - Alarmierungs- ELA Anlage

• Rosa - offen

Hinweis:

Darüber hinaus können weitere, auf Papierplänen, gut lesbare Farben verwendet werden.

Sollten mehrere Layer für die Darstellung der einzelnen „Gewerke“ im Grundriss verwendet

werden, kann es erforderlich sein, diese in einem eigenen Grundrissplan darzustellen. Es

ist zwingend darauf zu achten, dass die Plane den Stand -REVISION- in der letzten gültigen

Fassung haben.

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  • 58 -
  1. Sachverständigen Prüfungen

• Gemäß den Forderungen aus den Bauvorschriften und/ oder Brandschutzkonzep-

ten Protokoll der Sachverständigen Prüfung (Mangelfrei) der Anlagen. Ggf. ist bei

einfachsten Mängeln die schriftliche Freimeldung durch den Fachplaner/ Fachinge-

nieur ausreichend.

  1. Kabel- Brandschott

• Bauartzulassungen (MPA, DIBt), Herstellerangaben, Technische Beschreibungen

und Errichter Angaben der Brand- Kabelschotts

• Grundrissplan mit der Position der einzelnen Brandschotts

• Übereinstimmungserklärung der verwendeten Bauprodukte

• Errichter Bescheinigung der ausführenden Firma am Brandschott

• Fotodokumentation

  1. Kabelanlage mit Funktionserhalt (laut LAR NW in der gültigen Fassung)

• Prüfnachweise der eingebauten Materialien und deren Verwendungsnachweis(e).

• Fachbauleitererklärung und Errichter Bescheinigung der ausführenden Firmen

• Übereinstimmungserklärung der verwendeten Bauprodukte

• Errichter Bescheinigung der ausführenden Firma an der Kabelanlage

• Kennzeichnung der Kabelanlage beim Wechsel der Verlegeart

  1. Notfall-und Gefahren Reaktionssysteme (NGRS)

• Beurteilung des Objektes durch Technischen Risiko Manager (TRM)

• Kabelstrangschema, als Übersicht mit allen bezeichneten Kabeltypen vom Server

zu allen installierten Apparaturen der Anlage

• Schaltplan der Anlage mit Stückliste

• Datenblätter der installierten Apparatur, wie z.B. Server, Sprech-stelle etc.

• Bedienungsanleitung der installierten Apparatur, wie z.B. Server, Sprechstelle etc.

• Inbetriebnahme, Prüfprotokoll

• Betriebsbuch der Anlage, ausgefüllt mit den notwendigen Daten

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

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  • 59 -
  1. Wartungsverträge

• Kopie der Anlagen Wartungsverträge, z.B. BMA, HAA, SiLi, ELA

  1. Übergabe Revisionsdokumentation

• drei Sätze in Papier und drei Sätze auf Datenträger

• Messprotokolle die einen hohen Papierausdruck aufweisen sind auf Datenträger in

den Ordner zu hinterlegen.

  1. VOB Abnahmebescheinigung

• Die schriftliche Mangelfreie Abnahmebescheinigung durch den Fachingenieur und

den Errichter der Anlage ist erforderlich.

Förderanlagen

  1. Bauunterlagen

• Baugenehmigung des Gebäudes bzw. des Erweiterungsbaues

• Facherrichterbescheinigung

  1. Förderanlagen

• Anlagenbeschreibung

• Datenblätter, der installierten Apparaturen, Steuerungen und Bauteile

• Bauteileliste

• Inbetriebnahme- und Prüfprotokoll

• EU-Baumusterprüfbescheinigungen

• Aufbaupläne/Ansichten als PDF, DWG und programmspezifischer Originaldatei des

Herstellers

• Inbetriebsetzungsprotokoll

• VOB Annahmeprotokoll

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

• Bedienungsanleitung

• Verteilerpläne als PDF, DWG und programmspezifischer Originaldatei des Herstel-

lers

• Betriebsbuch der Anlage, ausgefüllt mit den notwendigen Daten zur Anlage.

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  • 60 -

• Einweisungsprotokoll mit dem Nutzer

  1. Pläne

• Grundrisspläne 1:50, (1:100) mit allen installierten Anlageteilen in anderer Farbe als

der Gebäudegrundriss.

  1. Sachverständigen Prüfungen

• Protokoll der Sachverständigen Prüfung (Mangelfrei) der Aufzugsanlagen. Ggf. ist

bei einfachsten Mängeln die schriftliche Freimeldung durch den Fachplaner/ Fachin-

genieur ausreichend.

  1. Wartungsverträge

• Kopie der Anlagen Wartungsverträge

  1. Übergabe Revisionsdokumentation

• drei Sätze in Papier und drei Sätze auf Datenträger

  1. VOB Abnahmebescheinigung

• Die schriftliche Mangelfreie Abnahmebescheinigung durch den Fachingenieur und

den Errichter der Anlage ist erforderlich.

Gebäudeautomation

  1. Unterlagen des Ausführenden Unternehmen

• Fachbauleitererklärung

• Fachunternehmererklärung

• EG-Konformitätserklärung

  1. Beschreibungen, Genehmigungen, Datenblätter

• Regelbeschreibung

• Datenblätter

  1. Bedienungs- und Wartungsanleitungen

• Wartungsanweisung

• Handbücher der Feldgeräte

• Belegungslisten

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  • 61 -
  1. Ersatzteillisten

• Bauteilliste

  1. Revisionspläne

• Papierformat dreifach, 1 x digital im dwg- und pdf-Format. Dabei sind Grundrisse,

Schnitte, Ansichten, Schemata und Strangschemen zu erstellen.

• Funktionsschema

• Datenpunktliste

• Schaltpläne

  1. Abnahmen, Bescheinigungen, Wartungsbeauftragung u. Gewährleistungsliste

• VOB-Abnahmeprotokoll

• Mängelfreigabe

• Auftrag-Wartung

• Gewährleitungsliste

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  • 62 -

Anlagen:

Anlage 1 PLF Ausstattungsstandards für Kindergärten

Anlage 2 PLF Ausstattungsstandards für Schulen

Anlage 3 PLF Sanitärausstattung KiTas und Schulen

Anlage 4 PLF Schnittstellenliste alle Planenden

Anlage 5 PLF Strukturierte Verkabelung in Schulgebäuden

Anlage 6 PLF Gebäudeautomation – Pflichtenheft

Anlage 7 PLF Fledermauskästen Gebäude und Bäume

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung