[Seite 1]
Anlage 7
Einsatz von gesundheitsverträglichen Baustoffen
Es dürfen nur umweltverträgliche und gesundheitlich unbedenkliche Baustoffe ver-
wendet werden.
Der Nachweis erfolgt durch das Umweltzeichen BLAUER ENGEL oder vergleichbare
Prüfberichte anerkannter Stellen sowie technische Unterlagen des Herstellers.
Als Nachweis müssen dem AG spätestens vier Wochen vor Baubeginn sämtliche
Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Produkte vorgelegt werden.
Es wird auch die EC1-Auszeichnung (Emicode EC1 = sehr emissionsarm) akzeptiert.
Sofern bei einzelnen Leistungspositionen der Nachweis der geforderten Eigenschaf-
ten durch ein Zertifikat, Siegel, Label, Umweltzeichen o.Ä. gefordert wird, kann der
Nachweis der geforderten Eigenschaften durch die Vorlage des aktuellen, in der Po-
sition geforderten Zertifikats, Siegels, Labels oder Umweltzeichens erbracht werden.
Der Nachweis kann ebenso durch die Vorlage jedes anderen geeigneten Beweismit-
tels, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte einer anerkannten
Stelle (z.B. Eich- und Prüflaboratorien oder Inspektions- und Zertifizierungsstellen)
erfolgen; dieser Nachweis muss zum Inhalt haben, dass alle zur Erlangung des ge-
nannten Zertifikats, Siegels, Labels, Umweltzeichens gestellten Anforderungen erfüllt
werden.
Eine Eigenerklärung des Bieters ist nicht ausreichend.
Die Innenraumluftqualität wird nach Fertigstellung mit einer VOC-Messung überprüft.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer haftbar zu machen, wenn
nachweislich nicht zulässige Produkte oder eine nicht sachgemäße Verarbeitung zur
Überschreitung von Richtwerten führen.