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STÄDTISCHES
GEBÄUDEMANAGEMENT BONN
ANLAGE 2 PLF
AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR
SCHULEN
STAND: JANUAR 2025
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1 Räume
Mensa/Mensaküche
Die Abstimmung mit dem Veterinäramt im Zuge der Planung ist erforderlich.
Grundsätzlich werden die Mensaküchen in Grundschulen als reine Ausgabeküchen
(d.h., für die Anlieferung und Ausgabe von warmen Speisen = „Cool & Hold“) geplant. Sie
enthalten:
• Warmausgabetheken (Warmwasser oder Infrarot) und
• Tellerspender (ohne Erwärmung) oder Servierwagen.
Die Anschaffung ist mit dem Catering/der OGS-Leitung abzustimmen.
Bei Neubauten ist die Küche so zu planen, dass für den Caterer die Möglichkeit besteht,
eigene Konvektomaten aufzustellen. Ein Anschluss ist hierfür vorzusehen. Standort der
reinzuhaltenden Fläche befindet sich entweder in der Küche oder im Ausgabebereich, ab-
hängig von Zuschnitt der Küche. Bei der Berechnung der Luftwechselrate ist der mögliche
Konvektomat aber mit einzukalkulieren.
Die Mensaküchen an weiterführenden Schulen sollen jeweils für „Cook & Chill“ ausge-
legt werden. Hierzu sollte eine Küchenplanerin (ggf. auch Leistung des TGA-Büros) für
die Planung, Ausschreibung und Bauleitung eingeschaltet werden. Zum Leistungsumfang
gehört auch die Beschaffung von Tablettwagen einschl. Tabletts.
Bei Neubauten oder größeren Umbauten ist in der Mensa des Schulgebäudes die Aufstel-
lung eines Trinkwasserspenders baulich vorzurüsten.
Der von der Schule anzuschaffende Trinkwasserspender ist entweder ein Tischgerät, wel-
ches auf einem entsprechenden Möbel aufgestellt werden kann oder ein Standgerät.
Der Trinkwasserspender benötigt einen Wasserzulauf (in der Regel ½ Zoll Eckventil mit
Absperrvorrichtung), einen Ablauf sowie eine 230 V Stromversorgung.
Küche Lehrerzimmer
Die Küchen bestehen mindestens aus Spüle mit integriertem Abfalleimer, Kühlschrank,
Spülmaschine und Hängeschränken. In einem Hängeschrank sind Stellfläche und eine
Steckdose für die Unterbringung und den Anschluss einer Mikrowelle einzuplanen.
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WC- und Waschräume
Verortung der WC-Anlagen: In größeren Schulgebäuden soll es eine zentrale WC-Anlage
im EG sowie kleinere WC-Einheiten in den einzelnen Geschossen geben. In kleineren
Schulen (z. B. dreizügige Grundschule) reicht eine WC-Zentrale im EG. Der Fliesenspiegel
in den WC-Räumen ist rundum auf alle Wände, vom Boden bis zur Höhe der Tür oder der
Türzarge oder der WC-Trennwänden, aufzubringen (entsprechend Fliesenformat).
• Behinderten-WC
Das Behinderten-WC ist nach DIN-Norm und somit so zu planen, dass zusätzlich
ausreichend Fläche für die ggf. auch nachträgliche Aufstellung einer elektrisch hö-
henverstellbaren Pflegeliege (Maße ca. 180 x 70 cm) vorhanden ist. Ein Elektroan-
schluss ist vorzusehen.
Der Spiegel ist nach unten zu setzen, jedoch ist kein kippbarer Spiegel erforderlich.
Auch ein (elektrisch) höhenverstellbares WC sowie Waschbecken sind nicht
erforderlich. Das Waschbecken ist niedriger zu setzen und soll unterfahrbar sein.
Normalerweise bedarf es nur einer behindertengerechten Toilettenanlage, wobei für
diesen Aspekt immer eine Einzelfallentscheidung notwendig ist.
• All-Gender-WC
Die Notwendigkeit genderneutraler WCs ist mit dem SGB projektbezogen abzustim-
men. Im Zuge einer Umsetzung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
o Die Anzahl der insgesamt gesetzlich geforderten WCs ist nicht zu über-
schreiten.
o Bauliche Eigenschaften der WC-Räume: Einzeltoilette mit eigenem Eingang,
d. h. separater WC-Raum mit Waschbecken und WC; kein Urinal; Beschil-
derung nur: „WC“
• Sanitätsraum
Der Sanitätsraum ist immer mit einer Liege und einem Schrank auszustatten und
sollte sich in räumlicher Nähe zum Sekretariat befinden.
• Personal-WC für das Küchenpersonal der Mensa
Entsprechend der Forderung der Lebensmittelüberwachung muss am Handwasch-
becken im Personal-WC (Mensapersonal) immer Warmwasser vorhanden sein.
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Flure mit Garderoben/Schließfächern
Um eine flexible Nutzung zu erhalten, sollten grundsätzlich Garderoben für 20-25 Schü-
ler*innen pro Klassenraum zur Verfügung gestellt werden.
Folgendes Mobiliar ist zum Verbau an Grundschulen zugelassen:
• Bänke mit vier Füßen, aber zusätzlich an der Wand befestigt oder
• Bänke freihängend (ohne Füße) an der Wand befestigt.
• Für Bänke mit Sitznischen gilt folgendes: Diese bestehen nur aus der Sitzbank,
und dürfen nur zum Sitzen benutzt werden, nicht als Ablage für Schuhe, Schulma-
terial in Beuteln, Plastikkörben oder Ähnlichen.
Nicht verbaut werden klappbare Bänke.
Schulleitungsbüro/Verwaltung
• Grundschulen: ca. 15 m² Grundfläche, mit einer Besprechungsmöglichkeit für ca.
5 Personen.
• Weiterführende Schulen: ca. 25 m² Grundfläche, mit einer Besprechungsmöglich-
keit für ca. 10 Personen.
Putzmittelraum
Der Putzmittelraum (ca. 6-8 m²) enthält ein Ausgussbecken, nur mit Kaltwasseranschluss
und Fläche zum Abstellen eines Putzwagens und einen abschließbaren Schrank für Putz-
mittel. Die Tür sollte ggf. zum Flur hin aufschlagen, um Platz zu schaffen. Eine ausreichende
Be- und Entlüftung muss gewährleistet werden. Es wird kein Waschmaschinenanschluss
vorgesehen (Ausnahme OGS). Die Abwägung zwischen einem Putzmittelraum je Ge-
schoss und Nutzung eines Aufzuges ist in der Planungsphase zu klären.
Mensa
Die Mensa ist mit einem adäquaten Schallschutz zu versehen.
Ein Schramm- und Schmutzschutz ist an allen Wänden, rundum von der Sockelleiste
aufwärts bis ca. 1,20 m Höhe, zu verbauen.
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Klassenräume
Die Ausstattung in Klassenräumen setzt sich wie folgt zusammen:
• Tische mit Stühlen,
• Regale,
• Bilderklemmleisten,
• Schrammbords an den Wänden,
• ein Handwaschbecken mit Kaltwasseranschluss. (Diese Forderung stellt das Ge-
sundheitsamt, nicht das Schulamt. Ein zentrales Waschbecken z. B. im Flur ist aber
auch gem. Einschätzung des Schulamtes nicht geeignet, da im Gegensatz zu einem
Becken im Klassenraum ein solches auf dem Flur nicht beaufsichtigt wird. Ausnah-
men bilden lediglich die normalen Unterrichtsräume (d.h., keine Fachräume) in den
Berufskollegs.
Waschbecken sind mit einem dahinterliegenden breiten Fliesenspiegel oder einer ab-
waschbaren Oberfläche zu versehen. Die Montage der Papierhandtuchspender und
des Papierkorbs muss auf dieser Fläche erfolgen und nicht auf der geputzten Wand (vgl.
Ausstattungslisten).
2 Bauteile
Außentüren/Schließanlagen
• Türen, mit direktem Zugang ins Freie, die ausschließlich als Fluchttüren ausge-
wiesen sind, sind mit einem Alarmsystem/Türwächter ("Fröschen") zu sichern. Bei
unbefugtem Öffnen ertönt ein lautes akustisches Signal.
Der Eingangsbereich ist grundsätzlich barrierefrei zu gestalten und schwergän-
gige Türen (Eingangstüren und Brandschutztüren) daher entweder kraftbetätigt auf
Funkbasis oder mit elektrischem Türöffner (Einzelfallentscheidung) zu versehen.
Brandschutztüren in Gebäuden sind mit Feststelleinrichtung und Rauchmelder aus-
zustatten. Alle Eingangstüren zum Gebäude, die für den Schulbetrieb relevant
sind, erhalten zudem senkrechte Griffstangen, deren unterer Bereich auch
von Personen im Rollstuhl erreicht werden kann.
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Klingel- und Sprechanlagen am Gebäudeeingang (auch an
Turnhallen)
Die Notwendigkeit und Positionierung für Klingel- und Sprechanlagen ist im Rahmen der
Leistungsphase (LPH) 2 mit dem Nutzenden abzustimmen.
Innentüren
• Wird die Tür zur Mensa als Brandschutztür ausgeführt, so ist diese mit einer Dau-
eroffenhaltung auszustatten.
• Von Schüler*innen häufig genutzte schwergängige Türen (z.B. Brandschutztü-
ren) sollen mit Feststelleinrichtung (Magnethalter mit Auslöseschalter sind zu bevor-
zugen) und Rauchmelder ausgestattet werden. Sofern Klassenraumtüren keine
Brandschutzforderungen erfüllen müssen, ist kein elektrischer Antrieb erforderlich.
• Griffhöhen: Türen in Fluren, im Foyer, in der Mensa, in Treppenhäusern und Be-
hinderten-WCs erhalten Türdrücker in der Höhe von 85 cm. Alle weiteren Türen
(z.B. alle Klassenraumtüren) erhalten Türdrücker in 1,05 cm Höhe.
• Alle Türen der Unterrichtsräume erhalten beidseitig einen Drücker. Zusätzlich
wird auf der Innenseite ein Knaufzylinder vorgesehen, womit die Türen ohne Schlüs-
sel ver- und entriegelt werden können. Ausnahme: Zwischentüren ohne Schließ-
funktion.
• Innentüren vom Flur zu den Klassenräumen dürfen aus Gründen der Amokpräven-
tion keine Glasausschnitte erhalten, auch kein feststehendes Glasteil neben der Tür.
Lediglich ein Oberlicht über der Tür ist zugelassen. Dies gilt für konventionelle
Schulformen. In Clusterschulen wird dies noch festgelegt.
• Fachräume sowie Teile der Verwaltung (Lehrer*innenzimmer, Schulleitungsbüro
etc.) erhalten auf der Innenseite einen Drücker und auf der Außenseite einen Knauf.
Bei Neubeschaffung der Schließanlage kann auch ein Knaufzylinder verbaut wer-
den.
• Differenzierungsräume erhalten auf der Außenseite einen Knauf. Sofern sie je-
doch nur vom Flur aus begehbar sind, erhalten sie auf der Außenseite einen Drücker
und einen Knaufzylinder auf der Innenseite.
• Einzelfälle, besondere bauliche Gegebenheiten (z.B. Clusterbauweise) sowie der
Verbau von Amokbeschlägen bedürfen einer Abstimmung.
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Decken/Akustik/abgehängte Decken
• (Abgehängte) Decken
Der Zugang zu Brandschutzklappen, Volumenstromreglern, Drosselklappen, MSR-
Regelventilen, Armaturen etc. muss mind. einmal im Jahr erfolgen. Revisionsöff-
nungen sind notwendig und müssen leicht zu handhaben sein (liegt in der Verant-
wortung des Architekturbüros in Abstimmung mit dem TGA-Büro).
• Akustikmaßnahme
o Unterrichtsräume: A4 inklusiv Qualität.
o Mensen: B5.
o Lehrer*innenzimmer, Büros, Flure: A3 Qualität.
o Sanitärräume, WCs: keine akustischen Anforderungen.
o Flure und Treppenräume: schallabsorbierende Maßnahmen vorsehen.
Beschilderung (Im Leistungsumfang des Architekturbüros
enthalten)
Das Eingangsschild soll den Namen der Einrichtung und das Logo der Stadt Bonn enthal-
ten. Die genaue Vorgabe/Größe etc. wird mit dem Nutzer*innenamt abgestimmt. Haus-
nummer und Briefkasten (für mind. C4 Briefumschläge) sind in Edelstahl auszuführen.
Alle Räume erhalten eine Beschilderung nach Standard und Nummerierung, sowohl in-
nen als auch flurseitig. Das vom SGB vorgegebene Raumnummerierungssystem ist anzu-
wenden.
Beamer
Beamer werden vom Fachplaner Elektro nach Vorgabe des SGB ausgeschrieben, geliefert
und montiert, einschließlich der Beamerhalterung.
Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)
In jedem Raum wird zum späteren Einbau einer NGRS-Meldeeinheit eine Datenleitung
Kat.7 abgeschlossen auf RJ45 Port vorgesehen.
Die Datennetze werden physisch getrennt zu denen der Übertragungsnetze aufgebaut und
in separaten Netzwerkschränken abgeschlossen.
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Behindertengerechte Ausstattung; Rettungssitze in
Treppenhäusern
Oberste Priorität sollte immer die organisatorische Regelung des Aufenthalts von bewe-
gungseingeschränkten Personen im Erdgeschoss haben. Bei Neubauten sind pro Treppen-
absatz in jedem Stockwerk zwei Rettungssitze (dies sind keine Evac-chairs!) mittels Wand-
montage vorzusehen, außer im EG, sofern dieses ebenerdig zu begehen ist. Sollte es im
EG im Eingangsbereich Außen- oder Innentreppen geben, so ist das EG in die Ausstattung
mit Rettungssitzen ebenfalls mit einzubeziehen.
3 Außenanlagen
Insbesondere folgende Funktionsbereiche sind einzuplanen bzw. zu berücksichtigen:
• Zentrale Schulhofflächen mit Aufenthalts-, Bewegungs- und Spielflächen
• Sport- und Bewegungsflächen sofern Flächenpotential vorhanden
• Eingangs- und Zufahrtsbereiche
• Mülltonnenstellplatz
• Eine oder mehrere Fahrradabstellanlagen
• PKW-Stellplatzanlagen
• Schulgartenbereiche je nach Nutzungsstruktur
• Lagerräume u.a. für benzinbetriebene Geräte
• Lagerräume für Spielgeräte und Spielfahrzeuge
Die Anlagen sind so zu gestalten, das in angemessenem Umfang barrierefrei bzw. barrie-
rearm zugängliche Bereiche geschaffen werden.
Der zukünftige Pflege-, Unterhaltungs- und Kostenaufwand der Freianlagen muss verhält-
nismäßig sein.
In Spielbereichen für Kinder dürfen sich keine Pflanzen befinden, von denen besondere
Verletzungs- und Gesundheitsgefahren ausgehen. Auf Bäume, Sträucher und Pflanzen mit
giftigen Teilen, sowie Stacheln oder Dornen ist dort zu verzichten.
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Zu-, Ausgangs- sowie Zufahrtsbereiche
Aus- und Zugänge von Schulen sind von öffentlichen Verkehrsflächen so zu trennen, dass
Kinder nicht gefährdet werden. Die erforderlichen KFZ-Stellplätze, Fahrrad- und Rollerstän-
der sowie der Mülltonnenstellplatz sind sinnvoll und nutzungsfreundlich anzuordnen. Fuß-,
PKW- sowie Anlieferverkehr sind klar voneinander zu trennen. Unerwünschtes Befahren
des Schulgeländes ist durch bauliche Maßnahmen zu verhindern.
Befindet sich der Eingang des Schulgebäudes bzw. die erforderlichen Feuerwehrflächen
innerhalb des eingefriedeten Grundstückes, muss für die Feuerwehr am Eingangstor ein
Schlüsselrohrdepot vorgesehen werden.
Pflegezufahrtstore sind zweiflügelig und in der Regel mind. 3,50 m breit zu bauen. Sonstige
Tore sind i. d. R 1,25 m bis 2,00 m breit zu bauen. Zufahrtsfunktionen für Rasenmäher sind
zu berücksichtigen.
Schulhof- und Außenspielflächen
Generell sollte der Schulhof verschiedene Ruhe-, Lauf- und Spielzonen unter Berücksichti-
gung der Altersstruktur der Nutzungsgruppe aufweisen.
Es sind ausreichend beschattete Bereiche und bei ausreichend großem Gelände auch um-
fangreiche naturnah gestaltete und modellierte unbefestigte Bereiche vorzusehen. Zu be-
achten ist die Einsehbarkeit von Spielbereichen im Hinblick auf die Aufsichtsführung und
die Anordnung von Spielplatzgeräten außerhalb von Hauptlaufrichtungen. Wege für War-
tungsarbeiten, Rettungswege und Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten.
Folgende Bereiche sollten u.a. berücksichtig werden:
• Ausreichend große, befestigte Flächen zum Aufenthalt, Laufen und Fahren zur
ganzjährigen witterungsunabhängigen Nutzung
• Spielgeräteflächen
• Kleinere Sandspielbereiche insbesondere für die OGS-Nutzung im Grundschulbe-
reich
• ebene Rasenflächen für Lauf- oder Ballspiele
• Ruhebereiche (z.B. Sitzanlage für Unterrichtsnutzung)
• Freiflächen für Veranstaltungen (z.B. Schulfeste etc.)
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Zäune und Einfriedungen
Schulgelände sind in der Regel frei zugänglich, sollten aber umlaufend weitgehend einge-
zäunt werden. Gemäß Ratsbeschluss der Stadt Bonn stehen die Schulhöfe der städtischen
Schulen stehen Kindern bis 16 Jahren außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten
tagsüber als Spielplätze zur Verfügung.
Zaunhöhen sind entsprechend der Anforderungen mit dem SGB abzustimmen (z.B. Van-
dalismusschutz, Lärmentwicklung, etc.). In der Regel erfolgt die Einfriedung mit einem Stab-
gitterzaun. Alle Sicherheitsanforderungen für Neuanlagen gelten auch für Bestandzäune
von Nachbargrundstücken, wenn diese die Funktion übernehmen. Baulicher Sichtschutz ist
nur in begründeten Fällen einzubauen, z.B. als Abschirmung zu Privatgärten. Geeignete
Zaunabschnitte, in denen kein häufiger Rückschnitt erforderlich ist, sind mit Kletterpflanzen
zu begrünen.
Aus Gründen des Vandalismus sollten die außenliegende Fluchttreppen öffentlich nicht frei
zugänglich sein. Die Flächen unter der Treppe sind in der Regel aus Brandschutzgründen
nicht für die Lagerung von Materialien geeignet.
Die Umzäunung des Kleinspielfeldes ist mit einem oder zwei Toren auszurüsten. Das Tor
soll aus Gründen des Lärmschutzes abschließbar sein und auf der Seite des Spielfeldes
kein Panikschloss erhalten.
Spielgeräte und Schulsportanlagen
Die Ausstattung im Schulhofbereich sollte je nach Größe des Geländes und Anzahl der
Kinder altersgerecht geplant werden.
Das Erfordernis von Schulsportanlagen ist zu prüfen, diese sind u.a. mit dem Sport – und
Bäderamt abzustimmen.
Sonnenschutz
Es sind ausreichend beschattete und unbeschattete Aufenthaltsbereiche zu schaffen. Dies
sollte vorrangig durch die Anordnung der Gebäude, Vordächer sowie die Bepflanzung mit
Bäumen und Großgehölzen realisiert werden. Diese sind bei Bedarf, jedoch insbesondere
für die Übergangszeit, in der die Baumkronen und der damit verbundene Schattenwurf der
Bäume noch nicht ausreichend ausgebildet sind, durch alternative Sonnenschutzmaß-
nahmen zu ergänzen.
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Lagerräume
Für Spielmaterialien und Fahrzeuge sowie für die Belange des Hausmeisters sind ausrei-
chend Aufbewahrungsmöglichkeiten mit Stromanschluss zu schaffen. Zu diesen Anlagen
ist in der Regel eine befestigte Zuwegung zu schaffen.
Außenwasseranschluss
Grundsätzlich ist mindestens ein Außenwasseranschluss (frostsicher, abschließbar) vorzu-
sehen. Anzahl und Standorte sind u.a. in Abstimmung mit dem SGB und der Freianlagen-
planung festzulegen.
Beschilderung, Briefkasten, Türstopper
Die Beschilderung der Schule und des Briefkastens wird in der Regel vom Hochbau und
die Beschilderung der Stellplätze sowie der Behindertenstellplätze und ggf. die Schulhof-
beschilderung von der Freianlagenplanung veranlasst. Die Vorgaben der Stadt Bonn für die
Schilder sind zu berücksichtigen.
Hausnummern und Schilder sollen gut sichtbar angebracht werden.
Der Bedarf an und die Positionierung von Türstoppern in den Außenanlagen ist vom Hoch-
bau zu prüfen. Der Einbau erfolgt seitens der Freianlagen. In der Regel dürfen keine flachen
Türstopper im Abstand von mehr als 15 cm zum Gebäude verwendet werden. Geeignet
sind u.a. Rundpfosten, Einbauhöhe ca. 85 bis 90 cm, mit seitlich montierten Pufferelemen-
ten (keine auskragenden Stopperrohre).
4 Bauschilder
Bei Schulen sind Bauschilder aufzustellen. Die Standarddesignvorgaben sind mit dem
SGB abzustimmen und nach dem städtischen Corporate-Design umzusetzen.
5 Sonstiges
Die hier erwähnten Hinweise, auf noch notwendige Abstimmungen, erfolgen zunächst mit
dem SGB und nicht mit der Schulleitung. Die Abstimmungsergebnisse sind schriftlich von
demder Architektin/Planer*in festzuhalten.