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Anlage 1_PLF SGB_Ausstattungsstandards für Kindergärten_Jan. 2025.pdf

Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung einer sechsgruppigen Kita und eines Jugendzentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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STÄDTISCHES

GEBÄUDEMANAGEMENT BONN

ANLAGE 1 PLF

AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR

KINDERGÄRTEN

STAND: JANUAR 2025

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  • 2 -

1 Räume

Raumanordnungen, inkl. notwendiger Fluchtwege und Flure sowie des zweiten Rettungs-

weges sind gem. dem Brandschutzkonzept projektbezogen herzustellen. Auswirkungen auf

die Grundrissplanung sind vom Hochbau zu berücksichtigen.

Die Raumbeschilderung hat für alle Räume innerhalb des Objektes einheitlich zu erfol-

gen (Größe ca. 10 x 15 cm (HxB)).

Das Eingangsschild soll neben dem Namen und dem Stadt-Bonn-Logo auch die Submarke

„Kinder/Children/Enfants“ enthalten. Die genaue Vorgabe/ Größe etc. wird in LPH2 vom

Jugendamt geliefert.

1.1 Zentralküche

Vor Beginn der Planung wird durch das SGB bekannt gegeben, ob eine Versorgungs- oder

Frischküche zu planen ist.

Die Versorgungsküche soll als "normale Haushaltsküche" ausgebaut werden, jedoch mit

folgenden Unterschieden:

• Spülmaschine

o Statt einer Haushaltsspülmaschine wird eine Art gewerbliche Spülma-

schine mit einer verkürzten Laufzeit von drei bis max. 27 Minuten eingebaut,

jedoch keine Gastronomiespülmaschine. Bei dezentraler Warmwasser-

bereitung ist ein Warmwasseranschluss nicht erforderlich.

o Die Spülmaschine soll nach Möglichkeit in Arbeitshöhe eingebaut werden,

nicht als Untertischgerät.

• Öffenbare Küchenfenster müssen mit Fliegengittern ausgestattet werden.

1.2 Kinder,- bzw. Bistroküche in Hauptgruppenräumen

Das Erfordernis einer Kinder, - bzw. Bistroküche im Hauptgruppenraum ist mit dem SGB

und dem Bedarfsamt abzustimmen.

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  • 3 -

1.3 Sanitärräume sowie Pflegeeinheit

Nach Gruppenaufteilung sind Zwei- bzw. Dreistufenwaschrinnen in den Sanitärräumen ein-

zusetzen. Hierbei ist die Montagehöhe von 50 cm für U3 Gruppen zu berücksichtigen. Der

darüber hängende Spiegel wird entsprechend in der Höhe versetzt.

Bei zwei nebeneinanderliegenden Gruppenräumen reicht eine - von beiden Gruppen zu-

gängliche WC/Waschraum/Pflegeinheit, bestehend aus 4 Toiletten, zwei Dreistufen-

Waschbecken und einer Doppel-Wickelkommode, d.h. mittig die Duschtasse und rechts

und links die Wickeleinheit.

Abb. 1: KiGa nach dem Bonner Modell – Sanitärbereich zwischen zwei Gruppen • WC- und Waschräume:

o In den Kinder-WC-Kabinen werden weder Sichtausschnitte in die WC-Kabi-

nen-Türen noch niedrige Türen vorgesehen. Die WC-Anlage soll mindestens

ein WC haben, dessen Kabine breiter als 90 cm ist, damit Betreuer*innen

und Kind zusammen in die Kabine passen. Die WC-Türen dürfen keinen

Profilzylinder haben, sondern eine WC-Kindergartentürschließung mit Stan-

dard-Sicherheitspaket, bestehend aus Fingerklemmschutz an der Neben-

und Hauptschließkante, gerundete Ecken und Kanten an allen Wand- und

Türelementen, Ringgriffe mit Gummidämpfer sowie selbstschließende Türen

(System-WC-Kabinen einschlägiger Hersteller).

o Zahnputzhalterungen: Aus hygienischen Gründen soll bereits in der Pla-

nungsphase der Sanitärräume ausreichend Fläche für die Anbringung von

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  • 4 -

Wandhalterungen für ca. 20-25 Zahnputzbecher in Zugriffshöhe von ca. 1,50

m berücksichtigt werden.

o Die Angaben zum Fliesenspiegel sind Punkt 2.11 Wände zu entnehmen.

o Im Zuge der Anordnung der Wickelkommode ist auf Intimität zu achten.

Diese soll daher nicht von überall einsehbar sein. Aus diesem Grund sind

Schamwände auf „Blickhöhe“ (ca. 150 cm) zu verbauen, um einen vertrau-

ten und geschützten Bereich während der Wickelsituation zu schaffen.

o Falls räumlich möglich, sollen die Erzieher*innen durch Einbau eines fest

verglasten Fensters (h=1,40 m, Unterkante Fensterrahmen) eine Blickmög-

lichkeit vom Wickelbereich zum Gruppenraum hin erhalten.

o Wickelkombinationen: Tiefe 1,10 m; mit Duschtasse 80 x 80 cm oder 75 x

80 cm, Beckenhöhe = 28 cm. Treppe zum selbständigen Begehen notwen-

dig (Platzbedarf bei angezogener Treppe berücksichtigen!), wenn möglich,

fertige Produkte von namenhaften Herstellern montieren.

o Die Desinfektionsmittelspender sollen mit Einarmhebel bedient werden kön-

nen. Sie sollen seitlich, nicht hinter der Wickelanlage montiert werden.

o Armaturen: Mit reduziertem Wasserdurchfluss und wassersparender Tech-

nik; Einhebelmischarmaturen, mit Verbrühschutz und mit Mittelstellung "kalt"

o WCs: Grundsätzlich Unterputz-Spülkasten, bei den Kindern mit möglichst

farbigen Spartasten (6-11 L), mit WC-Sitz und Deckel.

o Keine Heizstrahler über Wickelkommoden notwendig.

o Keine Aufkantung zwischen Duschwanne und Wickelauflage. Kalt-und

Warmwasseranschluss; Auszieharmatur, keine Duschstange; Der techni-

sche Anschluss und die Lieferung der Armatur (mit Angaben des Durchmes-

sers) erfolgt durch die beauftragte Installationsfirma. Die Bohrung, die z. B.

für die Armatur benötigt wird, erfolgt durch die Lieferfirma der Wickelkombi-

nation.

o Keine Haltegriffe über Duschtassen/Wickelplatz erforderlich

o Seifenspender (Montage über der Duschtasse oder mit Abtropfschale o.

ä./am Wickeltisch seitlich)

Das Behinderten WC, oder bei großen Kindergärten das Besucher-WC (jedoch nicht das

Personal-WC) ist in der Nähe des zentralen Ausgangs zu planen. Die Toilettenschüssel ist

in Erwachsenenhöhe zu montieren.

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  • 5 -

1.4 WC-Räume Personal Damen und Herren

Bei Kindergärten ab zwei Gruppen sollen zwei Personaltoiletten vorgesehen werden. Eine

Anlage ist behindertengerecht (mit Notruf) auszuführen. Bei zweigeschossigen Gebäuden

auf jeder Etage eine Toilette. Bei größeren Kindergärten (mehr als 4 Gruppen) ist auch ein

Besucher WC vorzusehen.

1.5 Hauptgruppenraum und dazugehöriger Abstellraum

Der Abstellraum sollte möglichst vom Hauptgruppenraum erschlossen sein. In den Grup-

penräumen sind keine Bewegungsmelder vorzusehen. Der Raum muss gegen unbefugtes

Betreten durch Kinder gesichert sein. Die Unterbringung von Verteilerkästen für Strom ist

zu vermeiden.

Es ist keine Sichtverbindung zwischen Hauptgruppenraum und Flur vorzusehen.

Die U-3 Gruppe(n) sind im Erdgeschoss anzuordnen.

1.6 Schlafraum (üblicherweise Differenzierungsraum)

In den Schlafräumen sind bauseits Gardinenschienen an der Decke vorzusehen. Insbeson-

dere die Schlafräume sind vor sommerlicher Überhitzung zu schützen und daher möglichst

an der Nordseite anzuordnen.

Eine Sichtverbindung zum Gruppenraum ist wünschenswert, wenn die Räume nebeneinan-

der liegen.

Die Beleuchtung ist blendfrei und dimmbar auszuführen.

1.7 Garderoben/Flure/Treppenhaus

Es sind grundsätzlich pro Gruppe 20-25 Garderoben zur Verfügung zu stellen, wobei aus-

schließlich Ü3-Garderoben beschafft und montiert werden.

Die Garderoben bestehen aus:

• Pro Garderobenplatz ist eine Stellfläche von mind. 25 cm Breite und 40 cm Tiefe

vorzusehen. Für U-3 Gruppen werden weniger Garderoben (max. 15) benötigt.

• Die Flurbreite sollte ca. 2m (ggf. benötigte Spielflure breiter) betragen; unter Be-

rücksichtigung der Garderoben muss der Flur noch so breit sein, dass zwei Roll-

stühle aneinander vorbeifahren können, d.h. nutzbare Breite >/= 150 cm.

Die Zieltemperatur in Treppenhäusern und Fluren beträgt 20 Grad Celsius.

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Rettungssitze in Treppenhäusern und -anlagen sind gem. Brandschutzkonzept vorzuse-

hen.

1.8 Mehrzweckraum mit Geräteraum

Da der Mehrzweckraum auch zum Turnen genutzt wird, sollen die Wände ohne Vor- und

Rücksprünge und Ecken geplant und gebaut werden, um die Verletzungsgefahr zu mini-

mieren. Glatte Oberflächen sind hierbei vorzusehen. Bei Neubauten ist eine Korkschicht

oder Ähnliches für einen elastischen Bodenbelag zu verbauen.

Im Zuge des Verbauens von Fenstern muss der Sichtschutz gewährleistet sein. Die abge-

hängte Decke muss ballwurfsicher ausgeführt sein.

Nischen sowie in den Raum vorstehende Bauteile sind nicht zulässig. Es soll eine glatte

Oberfläche vorgesehen werden.

Wände müssen vom Fußboden bis zu einer Höhe von 2,0 m ebenflächig und glatt sein.

Ecken und Kanten mit einem Radius von 10 mm gerundet oder entsprechend gefast; Fens-

terbänke nicht überstehend. Da die Wände sehr beansprucht werden, ist ein Schutz der

Wände gegen mechanische Beschädigung auszuführen.

Es sind ballwurfsichere Leuchten und Decken einzubauen.

Im Mehrzweckraum sind bis zu zwei Sprossenwände zu montieren.

Ein Stauraum oder separater Abstellraum ist vorzusehen.

Türen zu Mehrzweckräumen sind entweder sehr breit oder 2-flügelig auszuführen (Festle-

gung LPH 2).

1.9 Leitungsbüro

Es sind technische Anschlüsse und Flächen für zwei Arbeitsplätze (ab 4 Gruppen mind.

15m²), ein kleiner Besprechungstisch für max. 4 Personen sowie ein Lichtausschnitt in Tür-

blatt zum Flur vorzusehen.

Das Aufstellen von Kopierern und Multifunktionsgeräten hat gem. der Unfallkasse NRW zu

erfolgen: Kopierer und Multifunktionsgeräte sollten somit an einem Ort aufgestellt werden,

der keinen Dauerarbeitsplatz enthält und gut zu belüften ist. Die Aufstellung von Geräten in

Büroräumen ist zu vermeiden, damit Beschäftigte nicht durch die Geräteabluft belästigt wer-

den. Kopierer und Drucker sollten grundsätzlich nicht in Sozialräumen und Pausenräumen

aufgestellt werden.

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  • 7 -

1.10 Personalraum

Ab 4 Gruppen ist circa 30 m² für den Personalraum einzuplanen. Dieser muss nicht zentral

im EG mit Blick auf Spielfläche angeordnet sein und braucht keinen direkten Zugang zu der

Spielfläche. Bei Anordnung im EG mit Sicht zur Spielfläche ist innen ein Sichtschutz vorzu-

sehen.

Es sind technische Anschlüsse für einen PC und ein Telefon vorzusehen.

Grundsätzlich soll im Personalraum keine Küchenzeile/Pantryküche eingebaut werden.

Ausnahmen (bestehend aus Spüle und Kühlschrank) gelten nur, wenn sich auf der Etage

des Personalraums weder die Versorgungsküche noch die Teeküche befindet. Dieser As-

pekt muss im Raumprogramm des Jugendamtes beachtet und mit diesem abgestimmt wer-

den.

1.11 Putzmittelraum/Hauswirtschaftsraum

Putzmittel (Raum: 4 m2) und Hauswirtschaftsgeräte (Raum: 6 m2) müssen in getrennten

Räumen untergebracht sein. Diese müssen gegen unbefugtes betreten gesichert werden.

Boden und Wände sollen bis 1,50 Meter Wandhöhe gefliest oder mit vergleichbaren Belä-

gen ausgestattet werden.

Der Hauswirtschaftsraum enthält Fläche und Anschlüsse für Waschmaschine und Trock-

ner sowie Stellflächen Regale. Dort dürfen keine Putzmittel gelagert werden. Putzmittel-

und Hauswirtschaftsraum sind zu belüften.

Anforderungen Putzmittelraum:

• Ausgussbecken mit Klapprost, seitlich/rückwärtiger Spritzschutz

• Eimerzapfstelle KW

• Stellfläche für Reinigungswagen und -utensilien

• Stellfläche für kleines Regal vorsehen (ca. 60cm Breite)

Anforderungen Hauswirtschaftsraum:

• Aufstellung der Maschinen auf Sockel

• Stauraum für Schmutzwäsche

• Bodenablauf im Bereich der Maschinen

• Desinfektionsspender

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  • 8 -

2 Bauteile

2.1 Außentüren

Um zu verhindern, dass Kinder selbständig auf die Straße gelangen, wird Folgendes fest-

gelegt: Innen an der Haupteingangstür oder Windfangtür soll ein Türdrücker auf mind. 1,60

m Höhe mit Schloss und geregelter Fallenfeststellung montiert werden. Erwachsene kön-

nen die Tür von innen jederzeit öffnen. Im Notfall können die Kinder mithilfe eines Erwach-

senen durch die Tür flüchten. Diese Ausnahme muss von demder zuständigen Archi-

tekt*in mit dem Bauordnungsamt abgestimmt und aktenkundig gemacht werden.

An der Haupteingangstür soll außen eine senkrechte durchgehende Griffstange angeord-

net sein. Die Haupteingangstür soll über elektrische Türöffner im Büro der Leitung, bei zwei-

geschossigen Kindergärten zusätzlich über einen Türöffner im Flur des 1. OG, bedient wer-

den können.

• Türen, mit direktem Zugang ins Freie, die ausschließlich als Fluchttüren aus-

gewiesen sind, sind mit einem Alarmsystem/Türwächter ("Fröschen") zu sichern.

Bei unbefugtem Öffnen ertönt ein lautes akustisches Signal.

• Öffnungsbegrenzer für Notausgangstüren in Form von Anschlagpuffern o.ä. sind

notwendig, damit die schwere Tür nicht unkontrolliert zufällt.

• Außentüren im 1. OG, die auf Fluchttreppen führen, sind außen mit einem Knauf

auszurüsten.

2.2 Schließanlage

Es wird keine elektrische Schließanlage/kein elektrischer Schließzylinder in die Eingangs-

tür(en) eingebaut.

• Nur die Innentüren zum Flur sind mit Schließfunktion auszustatten. Alle anderen

Zwischentüren, außer den Abstellräumen, müssen nicht abschließbar sein ge-

schlossen werden.

• Das Tor zum Außengelände erhält einen eigenen Zylinder und Schlüssel, der dem

Grünflächenamt/Landschaftsgärtner für die Pflegearbeiten ausgehändigt werden

kann.

• Folgende Türen werden mit einem Knauf anstatt einer Klinke ausgestattet: Technik-

räume, Personalraum, Putzmittelraum, Hauswirtschaftsraum.

• Schließeinrichtungen:

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  • 9 -

o Wahl der Schließeinrichtung nach Anforderungsprofil der Tür. Bodenschlie-

ßer sind nur nach Absprache mit dem SGB zu planen.

2.3 Klingel- und Sprechanlagen

In jedem Gruppenraum Es ist eine Sprechanlage mit elektrischem Türöffner einzubauen. In

jedem Gruppenraum und im Leitungsbüro ist eine Türsprechanlage incl. Türöffner und

Gong in Erwachsenenhöhe anzuordnen (das Festnetztelefon ist nicht mit der Sprechstelle

zu kombinieren). Die Sprechanlage muss zu den Standardfunktionen auch die Kommuni-

kation zwischen den einzelnen Hausstationen ermöglichen. Die Lautstärke je Station muss

von stumm bis hörbar laut einstellbar sein.

Eine Videokamera ist nicht notwendig, aber die Leitungskapazität ist für eine spätere In-

stallation vorzusehen.

2.4 Innentüren

• Bei geforderten Sichtfenstern/Lichtausschnitten in Innentürblättern von Ver-

bindungstüren, ist die Größe dieser Lichtausschnitte vorab mit der Feuerwehr ab-

zustimmen (sollte die Ausschnittgröße frei wählbar sein, präferiert das Jugendamt

einen schmalen, langen Lichtausschnitt).

• Von Kindern häufig genutzte schwergängige Türen, wie z. B. Brandschutztüren, sol-

len in Absprache mit dem SGB mit einer Daueroffenhaltung ausgestattet werden.

• Die Anzahl und Lage der Verbindungstüren zwischen den Gruppen ist mit dem SGB

im Rahmen der Entwurfsplanung abzustimmen.

• Innentüren mit Sichtfenster: Sofern Sanitärräume, Differenzierungsräume und Ne-

benräume direkt in den Hauptgruppenraum führen, sollte in den Türen ein Sicht-

fenster zur Erleichterung der Aufsicht eingeplant werde. Dies betrifft ebenso die Ver-

bindungstüren zwischen zwei Differenzierungs- oder Nebenräumen. Je nach Lage

und Gestaltung des Leitungsbüros entscheidet das Nutzungsamt LPH 2, ob eine

Sichtverbindung zum Eingangsbereich/Flur sinnvoll ist

• Bei bauordnungsrechtlich geforderten Sichtverbindungen in Innentürblättern ist es

verboten, ein Rollo oder eine Jalousie anzubringen.

• Türen zu Mehrzweckabstellräumen sollen entweder sehr breit oder 2-flügelig aus-

geführt sein. Ganzglastüren sind nicht zulässig.

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• Der Außenspielbereich soll jeweils sowohl über die Gruppenräume wie auch über

einen zentralen Flurausgang zugänglich sein.

Zargen/Türblätter:

• Pendeltüren sind nicht zugelassen; Schiebetüren nur bedingt bei engen Raumver-

hältnissen und nicht in Aufenthaltsräumen.

• Türen zum Mehrzweckraum mit flächenbündingem Turnhallenbeschlag und min-

destens 60 mm Türblattstärke.

• Einbau/Erfordernis von absenkbaren Bodendichtungen ist im Einzelfall zu prüfen.

• Metallzargen möglichst pulverbeschichtet

Beschläge:

• Alle Beschläge und Bänder sind in Edelstahl auszuführen.

• Feststelleinrichtungen (nicht im Bodenbereich anordnen): Magnethalter über

Rauchmelder gesteuert. Sturzhöhen und Koordination wie beim Freilaufschließer.

Alternativ integrierter Obentürschließer.

Türstopper:

• Bodenstopper: Montage verschraubt, max. 15 cm Wandabstand. Ausführung

Edelstahl mit Gummianschlag.

• Wandstopper: Montage verschraubt, i.d.R. im Sturzbereich. Ausführung Edel-

stahl mit Gummipuffer.

2.5 Fenster/Fenstertüren/Verglasung/Fensterbänke

Öffenbare Flügel und deren Beschläge dürfen nicht in den Spiel- und Bewegungsbereich

(bis zu 1,50 m ü. FFB) hineinragen, ansonsten sind die Flügel durch Öffnungsbegrenzer zu

fixieren. Fenster sollten jederzeit kippbar sein, wohingegen der Drehflügel abschließbar

sein muss.

Grundsätzlich ist auf bodentiefe Fenster zu verzichten, insbesondere im Bereich der Stra-

ßenfront sowie sonstiger, leicht einsehbarer Bereiche. In den Hauptaufenthaltsräumen der

Kinder sollte jedoch mindestens ein Fenster mit einer maximalen BRH von 30 cm eingebaut

werden, (um den Kindern das Hinausschauen zu ermöglichen).

Bereits in der Entwurfsphase ist abzustimmen, welche Fensterflächen ggfs. einen Sicht-

schutz in Form von bspw. Folien bis zu einer Höhe von 1,0m ü.FFB erhalten.

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Grundsätzlich ist auf bodentiefe Fenster zu verzichten, insbesondere im Bereich der Stra-

ßenfront sowie sonstiger, leicht einsehbarer Bereiche. In den Hauptaufenthaltsräumen der

Kinder sollte jedoch mindestens ein Fenster mit einer maximalen BRH von 30 cm eingebaut

werden, (um den Kindern das Hinausschauen zu ermöglichen).

Bereits in der Entwurfsphase ist abzustimmen, welche Fensterflächen ggfs. einen Sicht-

schutz in Form von bspw. Folien bis zu einer Höhe von 1,0m ü. FFB erhalten.

Fensterbänke innen sollten in den Aufenthaltsräumen, wenn möglich als Sitzbänke aus

Holzwerkstoffen mit einer Tiefe von mind. 30 cm gestaltet werden, alternativ aus Naturstein.

In Mehrzweckräumen müssen Fensterbänke wandbündig eingebaut werden. Fensterbänke

außen: Scharfkantigkeit von Profilblechen sowie spitze Ecken an Kantungen und Eckab-

schlüssen sind zu vermeiden. Verdunklung: Alle Fensteröffnungen in Schlafräumen sind

mit Verdunkelungseinrichtungen auszustatten. Bei außenliegenden Sonnenschutzanlagen

sind die Lamellen lichtundurchlässig vorzusehen. Fenster und Fenstertüren in Schlafräu-

men, ohne außenliegenden Sonnenschutz, sind mit innenliegender Verdunkelung zu be-

stücken.

2.6 Fingerklemmschutz an Türen

Alle Türen erhalten Klemmschutz an der Band-, Bandgegen- und Unterseite über die ge-

samte Höhe.

2.7 Rauchmelder

Rauch- und Druckknopfmelder (DKM) sind gemäß Brandschutzkonzept umzusetzen.

• Die Ausführung erfolgt ohne Aufschaltung auf die Feuerwehr oder einen Sicher-

heitsdienst.

• Das Bedientableau, welches Bestandteil der Anlage ist, ist im Büro der KiTa-Lei-

tung zu installieren. Rauchwarnmelder und DKM sind bei Neubauten mit Kabeln

zu verbinden (im Bestand Funkvernetzung nur nach Rücksprache mit dem SGB).

• In Küchen sind Wärmemelder zu installieren. An allen Notausgängen ins Freie sind

Handmelder in der Farbe Blau zu installieren.

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  • 12 -

2.8 Telefon-, Fax- und PC-Anschluss; Steckdosen

Spätestens in der Phase der Ausführungsplanung muss mit Amt 51 (Jugendamt) und

Amt 10 (Hauptamt) Standort und Anzahl von Telefon-, Fax- und PC-Anschlüssen schriftlich

festgelegt werden. Die Hauptstelle des Telefons soll im Leitungsbüro sein, die Hauptgrup-

penräume sowie die Zentralküche sollen je eine Telefonnebenstelle erhalten. Wandtelefone

sind in Erwachsenenhöhe zu montieren. Dafür soll eine zusätzliche Doppeldatendose RJ45

für ein kabelgebundenes Telefon neben der Türe im Bereich des Lichtschalters installiert

werden (Installationshöhe 1,50 m OKFF), d.h. kein Aufputz-Kabelkanal und keine Kombi-

nation des Telefons mit der Türsprechstelle.

Grundsätzlich gibt es im Leitungsbüro, im Personalraum sowie in jedem Hauptgrup-

penraum einen PC und Internetanschluss. In den sonstigen Räumen sind keine weiteren

DV- Anschlüsse notwendig. Die Einrichtung von Funkanlagen wird wegen möglicher Ge-

sundheitsrisiken, Datensicherheitsrisiken und des Wartungsaufwands abgelehnt.

In den Hauptgruppenräumen sind vier Doppelsteckdosen (in jeder Ecke) sowie eine

Doppelsteckdose im Bereich der Kinderküche vorzusehen. Um die Möglichkeit zu ha-

ben, Lichterketten zu montieren, ist eine Steckdose neben der Tür (über dem Lichtschalter

in ca. 2 m Höhe) vorzusehen. In jedem Abstellraum ist mindestens eine Steckdose vor-

zusehen.

Eine Datensteckdose und eine Steckdose sind im Eingangsbereich für einen Laptop zur

elektronischen Anwesenheitserfassung vorzusehen (30 cm über Boden).

2.9 Decken/abgehängte Decken

• Deckenschienen für pädagogische Vorrichtungen

Deckenschienen sind in allen Neubauten in den Mehrzweckräumen für die Aufhän-

gung von Schaukelkörben oder Schaukelbällen einzubauen. Dazu sind Befestigun-

gen in der Rohdecke notwendig. Die abgehängte Decke ist auch entsprechend aus-

zubilden. Die Maßnahmen müssen bereits in der Entwurfsphase planerisch, statisch

und kostenmäßig berücksichtigt werden. Die Deckenhaken müssen mit Wartung der

Gerätschaft ausgeschrieben werden. Montage und Wartung soll an eine Firma ver-

geben werden.

• Dekoration

Abgehängte Decken sollen grundsätzlich nicht für das Befestigen von Dekoration,

Baldachine o.ä. ausgelegt werden. Wenn jedoch Dekoration an die Abhangdecke

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  • 13 -

gehängt werden soll, ist das SGB einzubinden. Möglich ist z. B. eine Seilspannung

unterhalb der Decke und die Anbringung eines Deckenhakens für die Aufhängung

von jahreszeitbezogener Deko, z. B. Adventskränzen o.ä.. Die Platzierung des De-

ckenhakens ist abhängig vom Grundriss der Räumlichkeiten.

• Akustikmaßnahme o Haupt-, Nebengruppen- und Differenzierungsräume sowie Mehrzweck- raum: A4 inklusiv Qualität.

o Personal- und Leitungsbüro: A3 Qualität.

o Sanitärräume, WCs und Küchen: keine akustischen Anforderungen.

o Flure und Treppenräume: schallabsorbierende Maßnahmen vorsehen.

2.10 Böden

Schwimmende Fußbodenaufbauten sind i.d.R. bei allen Räumen vorzusehen. Bei Räumen

für technische Einrichtungen sind Alternativen möglich.

Bodenbeläge müssen entsprechend der kinderspezifischen Nutzung rutschhemmend aus-

geführt sein.

An Gruppenausgangstüren sollen belagsbündige Sauberläufer eingesetzt werden, die auf-

genommen und gesäubert werden können.

2.11 Wände

Anstrich:

Offene Anstrichsysteme, Grundierungen und Deckanstriche lösungsmittelfrei ausführen

(mineralische Farben; Silikatfarben).

Wandoberflächen Fliesen:

Funktional notwendige Fliesenhöhe: Es ist ein umlaufender Fliesenspiegel in ca. 1,50 ü.

FFB Höhe im Bereich der Sanitärobjekte einzuplanen. Die Fliesenhöhe in Duschen sollte

mindestens 2,00 m betragen bzw. in Türhöhe ausgeführt werden. Im Bereich der Wickel-

kombinationen ist der Fliesenspiegel an allen Wänden, die die Wickelkombination tangie-

ren, mindestens 1m hoch ab OK der Wickelkombination auszuführen. Der Fliesenspiegel

ist auf die notwendige Fläche zu begrenzen.

Fliesenformate sind entsprechend der Raumgrößen abzustimmen, Anschnitte unterhalb

von ½ Plattengröße sind zu vermeiden. Es sind größtmögliche Fliesenformate zu wählen

um den Fugenanteil zu reduzieren.

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Fugen: Schnellabbindende Zementkombination mit mineralischen Füllstoffen, zementge-

rechten Pigmenten zur farblichen Gestaltung und Kunststoffadditiven mit hoher Reinigungs-

und Urinbeständigkeit.

Elastische Fugen: Acetatvernetzender 1K Silikon-Dichtstoff mit guter Alterungs- und UV-

Beständigkeit, fungizid und bakteriostatisch eingestellt, als schadstoffarmes Produkt (gem.

TOXPROOF-Prüfverordnung).

Spiegel sollen in die Fliesenspiegel eingelassen werden und nicht auf die Fliesen montiert

werden.

Wandbekleidungen müssen glatt, druck- und stoßfest, resistent gegen mechanische Ein-

wirkungen, leicht und dauerhaft zu reinigen sein.

In den Spielfluren sind HPL-Platten o.ä. bis zu einer Höhe von mindesten 1,20 m ab So-

ckelleiste oder Boden vorzusehen, damit die Wände stoßfest und gut abwischbar sind.

2.12 Eingangsbereich, Beschilderung (im Leistungsumfang des

Architekturbüros enthalten)

Das Eingangsschild soll neben dem Namen und dem Logo der Stadt Bonn auch die Sub-

marke „Kinder/Children/Enfants“ enthalten. Die genaue Vorgabe/Größe etc. ist mit Amt 51

abzustimmen. Hausnummer und Briefkasten (für mind. C4 Briefumschläge) sind in Edel-

stahl auszuführen.

Folgende Räume sind an der Flurseite mit einer Beschilderung mit der Raumbezeich-

nung zu versehen: Küche, Büro, Personalraum, Putzraum, Hauswirtschaftsraum, evtl. Be-

sucher-WC und Mehrzweckraum, Hausanschlussraum, Behinderten-WC, Personal-WC.

2.13 Kinderwagenabstellfläche

Die Kinderwagen können im Windfang, in einem separaten Außenraum, auch im Freien, in

unmittelbarer Nähe zum Haupteingang witterungsgeschützt untergebracht werden. Die Flä- che sollte zwischen 10 und 20 m2 betragen.

2.14 Indoor Wasserspielecken

Der Standort von Indoor-Wasserspielecken muss in der Entwurfsphase festgelegt werden.

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  • 15 -

2.15 Treppen

Fluchttreppen außen sind als Stahltreppen auszuführen und müssen so geplant werden,

dass keine Unbefugten diese von unten betreten und beispielsweise auf das Dach gelangen

können. Führen die Treppen in den abgezäunten Spielbereich muss jedoch kein Törchen

oder ähnliches das Treppensteigen verhindern. Die Außentreppen können auch im norma-

len Kindergartenbetrieb von den Kindern und Erwachsenen benutzt werden.

Außentreppen, die als baulicher Rettungsweg dienen, sollen nicht vor Fensterflächen an-

gebracht werden. Eine Lagerfläche unter einer massiven Stahlbetontreppe wäre denkbar,

grundsätzlich werden seitens SGB jedoch Stahlaußentreppen als 2. baulicher Rettungsweg

bevorzugt.

Der Kinderhandlauf muss wegen der Klettergefahr ab einer Absturzhöhe von über 1m an

den Podesten unterbrochen werden. Zudem sind bei Absturzhöhen über 1 Meter zur Ver-

meidung von Kletteraktionen weitere Sicherheitsvorkehrungen, evtl. auch über die rechtli-

chen Anforderungen hinaus, zu treffen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Nutzer zu ent-

sprechen.

2.16 Hitze-/Sonnenschutz in Kitas

Zusätzlich zu den aktiven Maßnahmen der Nutzer*innen gegen Überhitzung der Gebäude

sollen zukünftig verstärkt bauliche Komponenten berücksichtigt werden. Wenn in den ers-

ten Jahren nach Anlegen der Außenanlagen mit schattenspendenden Bäumen, diese noch

nicht als Schattenspender herangewachsen sind, sollte zumindest die Terrasse vor den

Ausgangstüren der Gruppenräume, z.B. durch Markisen verschattet werden können.

3 Technische Gebäudeausrüstung

Grundsätzlich ist eine Fußbodenheizung zu berücksichtigen.

Elektro

Die Elektroinstallation wird grundsätzlich nach den gültigen Vorschriften, insbesondere die

VDE und den Unfallverhütungsvorschriften für Kleinkinder „Die sichere KITA“ (Unfallkasse

NRW) geplant und ausgeführt.

Für die gesamte Elektroanlage muss eine Sachverständigenabnahme vorgelegt werden.

Robustes Schaltermaterial in Markenqualität, bruchsicher (Thermoplast) und mit erhöhtem

Berührungsschutz (Kindersicherung). Farbe Schalterprogramm allgemein: weiß, nur EDV

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  • 16 -

Steckdosen rot. Schalter und Steckdosen in Mehrzweckräumen werden ballwurfsicher aus-

geführt.

Ausstattung der Räume im Einzelnen:

Gruppenräume:

• 5 Doppelsteckdosen, in allen Raumecken + im Bereich der Kinderküche, Montage-

höhe zwischen 0,30 – 1,15 m

• 1 Daten-Anschluss (Cat. 7, RJ45) an der Tür, Montagehöhe 1,15 m

• 1 Doppel-Datendose-Anschluss (Cat 7, RJ45) an der Tür, in Deckenhöhe

• 1 Doppel-Datendose-Anschluss (Cat. 7, RJ45) + 1 Steckdose (0,30 m)

• 1 Steckdose an der Tür über dem Lichtschalter, Montagehöhe 2,00 m

• 1 Reinigungssteckdose an der Tür (0,30 m)

• 1 Notaus für die Kinderküche mit Anzeige

• 1 Drehstromanschluss Durchlauferhitzer, 6,5 KW

• 1 Steckdose für Mikrowelle, Montagehöhe 2,10 m

• 1 Doppelsteckdose oberhalb der Arbeitsplatte (Küche)

• 1 Steckdose für den Kühlschrank, Montagehöhe 2,10 m

• 1 Rauchmelder

• 1 Sonnenschutztaster

• 1 Türsprechanlage

• Beleuchtung, dimmbar

Differenzierung /Nebenraum:

• 4 Doppelsteckdosen, in allen Raumecken, Montagehöhe 0,30 m

• 1 Reinigungssteckdose an der Tür

• 1 Rauchmelder

• 1 Sonnenschutztaster

• Beleuchtung, dimmbar

Mehrzweckraum:

• 4 Doppelsteckdosen, in allen Raumecken, Montagehöhe 0,30

• 1 Doppeldatendose-Anschluss (Cat 7, RJ45) an der Tür, Montagehöhe 0,30 m

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• 1 Reinigungssteckdose an der Tür

• 1 Rauchmelder

• 1 Sonnenschutztaster

• Beleuchtung, ballwurfsicher und dimmbar

Abstellraum:

• 1 Reinigungssteckdose an der Tür (0,30 m)

• 1 Bewegungsmelder

• 1 Rauchmelder

• Beleuchtung

Personal WC:

• 1 Reinigungssteckdose an der Tür

• 1 Schalter

• 1 Rauchmelder

• Beleuchtung

Personalraum:

• 6 Doppelsteckdosen, in allen Raumecken, Montagehöhe 0,30

• 2 Doppel-Datendose-Anschluss (Cat. 7, RJ45) (0,30 m)

• 1 Reinigungssteckdose an der Tür

• 1 Rauchmelder

• 1 Sonnenschutztaster

• Beleuchtung, dimmbar

Putzmittelraum:

• 1 Reinigungssteckdose an der Tür

• 1 Bewegungsmelder

• 1 Rauchmelder

• Beleuchtung

• Treppenhaus:

• 1 Reinigungssteckdose an der Tür

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  • 18 -

• 1 Präsenzmelder je Etage, Weitere nach Erfordernis

• 1 Rauchmelder

• Beleuchtung

Behinderten Toilette:

• 1 Präsenzmelder

• 1 Rauchmelder

• 1 Drehstromanschluss Durchlauferhitzer, 6,5 KW

• 1 Steckdose

• 1 Behindertennotruf mit Notstromversorgung und mit flurseitig angebrachter Signal-

leuchte und akustischen Signalgeber

• Beleuchtung

Küche:

• 1 Serienschalter

• 1 Reinigungssteckdose

• 1 Doppeldatendose-Anschluss (Cat 7, RJ45) an der Tür

• 1 Notausschalter mit Anzeige und Schlüssel

• 3 Steckdosen für Kühl-Gefrier-Kombination

• 2 Steckdosen für die Oberschrankbeleuchtung

• 3 Doppelsteckdosen oberhalb der Arbeitsplatte

• 1 Drehstromanschluss E-Herd

• 1 Steckdose Dunstabzugshaube

• 1 Steckdose Mikrowelle

• 2 Dreifachsteckdosen oberhalb der Arbeitsplatte

• 3 Steckdosen Gefrierschrank

• 2 E-Anschluss, 400V Gewerbespülmaschine

• 3 Schukosteckdose 16 A getrennt abgesichert, Convotherm

• 1 Steckdose, 400V, 16A Convotherm

• 1 Steckdose, 400V, 32 A Convotherm

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  • 19 -

• Beleuchtung

Leitungsbüro (für zwei Arbeitsplätze):

• 1 Reinigungssteckdose

• 1 Türsprechstelle

• 1 Telefon

• 1 Tableau Rauchwarnanlage

• 1 Sonnenschutzzentrale mit Anzeige

• 1 Taster Sonnenschutz

• 8 Doppelsteckdosen

• 4 Doppel-Datendose-Anschluss (Cat. 7, RJ45), Montagehöhe 0,30 m

• 1 Rauchmelder

• Beleuchtung, bildschirmarbeitsplatztauglich, dimmbar

Flur:

• Präsenzmelder

• Reinigungssteckdosen alle 7 m

• Rauchmeldern

• Beleuchtung

Maximal 6 Steckdosen pro Kreis. Die Steckdosen sind mit Berührungsschutz auszustatten.

Die Elektrounterverteilungen innen wie außen, sowie sämtliche Schalter, Steckdosen und

Datendosen sind zu beschriften (eingebautes Beschriftungsfeld, kein Aufklebeschild). Alle

Klemmstellen sind in vertieften Schalter/Steckdosen vorzusehen, keine Abzweigdosen.

Bei Sicht- und Verblendmauerwerk sowie gefliesten Wände sind die Geräte auf Fugenkreuz

zu setzen.

Niederspannungsschaltanlagen

Der Gebäudehauptverteiler ist in dem Hausanschlussraum unterzubringen. Für alle Strom-

kreise sind Ein- bzw. Abgangsklemmen und Nullleitertrennklemmen vorzusehen.

Die Zähleranklage (Zähleranlage) ist im Vorfeld mit dem Energieversorger (Stadtwerke

Bonn, Bonn-Netz) abzustimmen. In der Gebäudehauptverteilung sind Zählerfelder für die

Allgemeinversorgung, Wärmepumpe, PV-Anlage und ggf. Ladestationen für Elektrofahr-

zeuge vorzusehen

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  • 20 -

Sämtliche Leitungen sind PVC-/halogenfrei auszuführen, mit Ausnahme erdverlegter Ka-

bel. Licht- und Steckdosenkreise sind zu trennen.

Unterverteilung

Unterverteilungen sind abschließbar auszuführen, bei dezentraler Anordnung der Unterver-

teiler sollen M-Bus fähige Zähler eingesetzt werden.

Es ist eine Platz- und Gerätereserve von je 20 % vorzusehen.

Die Beleuchtung ist grundsätzlich in LED mit einer warmen Lichtfarbe auszuführen.

Zum bedarfsgerechten Schalten einer Beleuchtung sind mehrere Schaltkreise vorzusehen.

Die Schalter/Taster sollen untereinander installiert werden (keine Serienschalter), um ein

unbewusstes gleichzeitiges Schalten mehrerer Schaltkreise zu verhindern. Die Schalter

sind zu kennzeichnen.

Außen

Der Außenbereich (Terrassenbereich) wird mit einer abschließbaren 230 V Steckdose aus-

gestattet. Zusätzlich erhält der Außenbereich für eventuelle Festlichkeiten zwei getrennte

Starkstromanschlüsse CEE 32A und CEE 16A. Sofern ein Geräteschuppen vorhanden ist,

können diese Anschlüsse dort installiert werden.

Außenbeleuchtungen müssen über Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr (in Ausnahme-

fällen Zeitschaltuhr mit Astro-Funktion), erforderlichenfalls in Verbindung mit einem Bewe-

gungsmelder, gesteuert werden. Es sind LED-Leuchten einzusetzen, die mit den räumli-

chen Gegebenheiten einen hohen Gesamtwirkungsgrad erzielen. Freistehende Außenbe-

leuchtung (Pollerleuchten) ist nicht vorzusehen. Außenbeleuchtung an allen Ausgängen,

jeweils an der Außenwand, sowie an den Fluchttreppen.

Innen

An jeder Türe und jedem Fenster soll eine Einbruchmeldeanlage mit Magnetkontakten vor-

gerüstet werden.

Datenanschlüsse

Datendose mit RJ 45 Buchse und die Zuleitung erfolgt mit einer Cat. 7 Installationsleitung.

Die Hauptstelle des Telefons soll im Leitungsbüro sein. Der Telefonanschluss ist vom In-

vestor bei der Telekom zu beantragen.

Dafür soll eine zusätzliche Doppeldatendose RJ45 für ein kabelgebundenes Telefon neben

der Türe im Bereich des Lichtschalters (außer im Leitungsbüro) installiert werden (Installa-

tionshöhe 1,50 m OKFF) d.h. kein Aufputz-Kabelkanal.

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  • 21 -

Die Einrichtung von Funkanlagen wird wegen möglicher Gesundheitsrisiken, Datensicher-

heitsrisiken und Wartungsaufwand abgelehnt. Computersteckdosen sind grundsätzlich zu

kennzeichnen und gegen Überspannungen zu schützen.

Das Local-Area-Network (LAN)

Das IuK-Netz (Informations- und Kommunikationsnetz) ist als anwendungs- und hersteller-

neutrales Local-Area-Network (LAN) auf Grundlage der EN 50173* aufzubauen.

Eine Doppeldatendose und eine Doppelsteckdose sind im Eingangsbereich für einen Lap-

top zur elektronischen Anwesenheitserfassung vorzusehen (30 cm über Boden).

Sämtliche Datenleitungen werden sternförmig bis zu einem 19“ Datenschrank (inkl. einge-

bauter Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz) im Technikraum verlegt. Alle Netzwer-

kleitungen Cat. 7 sind auf ein Patchfeld (RJ45 Buchsen) aufzulegen und zu beschriften. Der

Datenschrank erhält einen eigenen Stromkreis. (Der Nutzer liefert nur die Telefonanlage.)

4 Außenanlagen

Insbesondere folgende Funktionsbereiche sind einzuplanen bzw. zu berücksichtigen:

• Zentrales Außenspielgelände mit Aufenthalts-, Bewegungs- und Spielflächen sowie

Spiel- und Bewegungsgeräten

• Eingangs- und Zufahrtsbereiche

• Mülltonnenstellplatz

• Eine oder mehrere Fahrradabstellanlagen

• PKW-Stellplätze

• Lagerräume für Spielgeräte und Spielfahrzeuge

Die Anlagen sind so zu gestalten, dass in angemessenem Umfang barrierefrei bzw. barrie-

rearm zugängliche Bereiche geschaffen werden.

Der zukünftige Pflege- und Unterhaltungsaufwand der Freianlagen muss verhältnismäßig

sein.

4.1 Befestigte Flächen

Der Anteil versiegelter Flächen ist auf ein erforderliches Maß zu begrenzen. In der Regel

sind befestigte Flächen mit Pflaster- oder Plattenbelägen, vorzugsweise mit Mikrofase bzw.

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  • 22 -

ohne Fase, herzustellen. In kleineren Teilbereichen ist auch Asphalt (z.B. Rollerfahrwege)

sinnvoll. Auf gefärbten Asphalt ist im Regelfall zu verzichten.

Für Stellplatzflächen, Feuerwehrflächen in Nebenflächen und sonstige extensiv genutzte

Nebenflächen bzw. außerhalb der Hauptlauf- und -fahrwege sind unversiegelte Beläge (z.B.

Fugenpflaster, Rasenplatten, Rasengittersteine, Schotterrasen, Blumenschotterrasen) zu

verwenden. Beläge wie Kunststoffwaben, Holzpflaster oder Kieselpflaster sind in der Regel

ungeeignet.

Traufstreifen am Gebäude sind als Plattenstreifen oder Pflasterstreifen in Betonbettung

auszuführen. Kantensteine sind in der Regel nicht erforderlich. Auf lose Materialien ist

grundsätzlich zu verzichten.

Erforderliche Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum sind mit dem Tiefbauamt 66-42

abzustimmen.

4.2 Vegetation

Als Sicht- und Sonnenschutz sowie zur Gliederung des Geländes sollten ausreichend viele

Baum- und Strauchpflanzungen vorgesehen werden. Es sind standortgerechte Baumarten

mit angemessenem Kronendurchmesser - in Relation zum Baukörper und der Grundstücks-

größe - zu verwenden. Auf invasive Arten ist zu verzichten.

Schottermulchpflanzungen sind in Kindergärten nur außerhalb des Spielgeländes geeignet.

In der Regel sind folgende Pflanzqualitäten zu verwenden:

• Hochstämme: je nach Baumart mind. 3 x verpflanzt, Stammumfang mind. 20-25 cm,

sofern keine anderen Auflagen z.B. aus der Fällgenehmigung resultieren

• Solitäre: mind. 3x verpflanzt, Höhe mind. 150 cm

• Sträucher: Höhe mind. 100 cm

In Spielbereichen für Kinder dürfen sich keine Pflanzen befinden, von denen besondere

Verletzungs- und Gesundheitsgefahren ausgehen. Auf Bäume, Sträucher und Pflanzen mit

giftigen Teilen, sowie Stacheln oder Dornen ist dort zu verzichten.

4.3 Spielgelände

Generell sollte das Spielgelände verschiedene funktionale Bereiche aufweisen. Hierzu ge-

hören u.a. Ruhe-, Lauf- und Spielzonen mit Rasenflächen, Sandspielflächen und ebene

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  • 23 -

Ballspielbereiche (zumeist Rasenflächen). Weiterhin sind ganzjährig ohne Einschränkun-

gen nutzbare ausreichend große, befestigte Flächen zum Laufen und Fahren mit Spielfahr-

zeugen herzustellen.

Es sind ausreichend beschattete Bereiche und bei ausreichend großem Gelände auch na-

turnah gestaltete und modellierte unbefestigte Bereiche vorzusehen. Zusätzlich zu beach-

ten ist die Einsehbarkeit von Spielbereichen im Hinblick auf die Aufsichtsführung.

In den Außenanlagen einer KiTa sind mehrere mobile, stabile und standfeste abgerundete

Tisch-/Bankkombinationen sowie Sitzbänke bzw. Hockerbänke vorzusehen. Bänke und

Sitzauflagen sind als Holz-Metall-Kombinationen zu planen.

4.4 Geländemodellierung

Bei Hügeln, Senken oder anderen Geländemodellierungen ist aus Gründen der Standfes-

tigkeit, des Erosionsschutzes und um mögliche Absturzgefahren zu vermeiden, in der Regel

eine Hangneigung von max. 1:3 vorzusehen. Steilere Böschungen sind flächig zu bepflan-

zen. Kleinere Spielhügel können abweichend auch mit Neigungen von 1:2 ausgebildet und

mit Rasen angesät werden.

Auf eine Kombination von Hängen und Hügeln mit Spielgeräten oder anderen Einbauten ist

in der Regel zu verzichten.

4.5 Zu-, Ausgangs- sowie Zufahrtsbereiche

Aus- und Zugänge von Kindertageseinrichtungen sind von öffentlichen Verkehrsflächen so

zu trennen, dass Kinder nicht gefährdet werden. Die erforderlichen KFZ-Stellplätze, Fahr-

rad- und Rollerständer, der Mülltonnenstellplatz sowie ein Kinderwagenunterstellplatz (so-

weit nicht im Gebäude) sind sinnvoll und nutzungsfreundlich anzuordnen. Fuß-, PKW- so-

wie Anlieferverkehr sind klar voneinander zu trennen. Für Wartungs- und Pflegearbeiten

muss eine Zufahrt gegeben sein. Bei der Stellplatz- und Anfahrtsplanung sind die Anforde-

rungen von externen Lieferanten/Caterern zu berücksichtigen.

Wenn ein Zugangstor während der Nutzungszeiten zeitweise abgeschlossen ist, ist eine

Klingel und ggf. ein Toröffner einzuplanen. Befindet sich das Kindergartengebäude kom-

plett innerhalb der eingefriedeten Außenspielanlagen, muss für die Feuerwehr am Ein-

gangstor kein Schlüsselrohrdepot vorgesehen werden.

Sollte in begründeten Ausnahmefällen dennoch ein Zugang zum Gelände erforderlich wer-

den und entsprechende Vorrichtungen von außen nicht ohne Hilfsmittel zu öffnen sein, so

sind diese mit Verschlüssen auszustatten, die mit einem Überflurhydrantenschlüssel - Form

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  • 24 -

A - nach aktuell gültiger DIN und einem Steckpfahlschlüssel (sog. „Feuerwehr-Dreikant-

schließung“) geöffnet werden können. Alternativ können Vorhängeschlösser mit einer Bü-

gelstärke von max. 4 mm verwendet werden. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch ein

Feuerwehrschlüsselrohr vorgesehen werden, dies würde dann im Rahmen des Brand-

schutzkonzeptes bzw. Bauantrages festgehalten. In diesem Zusammenhang sollte die Bau-

genehmigung in allen Fällen eine belastbare Dokumentationsgrundlage darstellen, damit

im Rahmen von künftigen Begehungen (Brandverhütungsschauen etc.) keine abweichen-

den Forderungen seitens der Brandschutzdienststelle gestellt werden.

Um Parken von Nichtberechtigten zu verhindern, soll im Bereich der Mitarbeiterstellplätze

ein Hinweisschild aufgestellt werden. Der Text ist mit dem SGB abzustimmen.

4.6 Einfriedungen

Aufenthaltsbereiche auf dem Außengelände müssen gegen unerlaubtes/unbefugtes Ver-

lassen bzw. Betreten gesichert sein. Einfriedungen sind je nach Erfordernis und in Abspra-

che mit dem SGB zu planen.

Die Mindesthöhe der Einfriedung bei Bestandsgeländen beträgt 1,00 m. Die Außenzäune

bei Neubauten und Sanierungen sind mind. 1,40 m herzustellen. In Bereichen in denen ein

erhöhtes Maß von Vandalismus zu erwarten ist, sollte die Zaunhöhe 1,80 m – 2,00 m be-

tragen. In der Regel erfolgt die Einfriedung mit Stabgitterzaun in RAL 7016 anthrazit oder

RAL 7035 lichtgrau (keine Sonderfarben). In Hangbereichen kann ein Schrägschnitt erfol-

gen oder es ist ein geringerer Pfostenabstand zu planen. Bei einer Stufung der Zaunanlage

dürfen keine Kopffangstellen > 8,9 cm entstehen.

Die Sicherheitsanforderungen gelten auch für Bestandzäune von Nachbargrundstücken,

wenn diese die Funktion der Einfriedung des Geländes übernehmen. Im Bereich von Ra-

sen- oder Pflanzflächen ist in der Regel unter dem Zaun ein Plattenstreifen in Breite von

ca. 40 cm einzubauen.

Geeignete Zaunabschnitte sind zu begrünen. Sollte eine Bepflanzung nicht möglich sein,

ist das Erfordernis eines alternativen Sichtschutz zu prüfen. Flechtstreifen sind zu vermei-

den.

Die Tore innerhalb des Spielgeländes sind in der Regel abschließbar zu planen und ohne

Panikgriffe auszuführen. Als Griffe sind Knaufgarnituren oder nach obenstehende Drücker-

garnituren zu verwenden.

Pflegezufahrtstore sind zweiflügelig und in der Regel mind. 3,50 m breit zu bauen. Sonstige

Tore sind i. d. R 1,25 m bis 1,50 m breit zu bauen.

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  • 25 -

4.7 Spielgeräte

Die Spielplatzgeräte müssen für die vorgesehenen Altersgruppen geeignet sein und die

jeweils unterschiedlichen Interessen, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Kinder berücksichti-

gen, um einen möglichst hohen Spielwert zu schaffen.

Die gewählten Geräte sind anhand geeigneter Unterlagen der Herstellungsfirma in der Ent-

wurfsplanung u.a. mit Amt 67-21 (Amt für Umwelt und Stadtgrün) detailliert abzustimmen.

Die Ausstattung sollte je nach Größe des Geländes und Anzahl der Kinder mindestens aus

folgenden Elementen bestehen:

• Größere Gerätekombination, vorzugsweise aus Holz (Podesthöhen ca. 1,25 m bis

1,75 m)

• Bewegungsgerät, vorzugweise Schaukeln oder Nestschaukeln (Höhe ca. 2 m)

• Ggfs. Wippen

• Balancier- bzw. Motorikelemente

• Spielhaus

• Sandspiel- oder Matschanlage.

Für U3-Gruppen ist nach Möglichkeit eine gesonderte Sandspielfläche mit Spielgeräten und

Aufenthaltsbereichen bzw. Sitzgelegenheiten vorzusehen. Dieser Bereich sollte mit einem

Zaun von mindestens 1 m Höhe eingefriedet werden.

Für Spielbereiche auf Dachflächen gelten gesonderte Anforderungen, die im Einzelfall ab-

zustimmen sind.

4.8 Technische Anforderungen Spielgeräte

• Holzgeräte mit Pfostenschuhen (feuerverzinkte Stahlfüße)

o Ausnahme: Robinienhölzer in Sand oder Kies, insbesondere Standpfos-

ten von Schaukeln

• Schaukelquerträger aus Stahl, verzinkt, bei Bedarf pulverbeschichtet, gemäß

Farbkonzept

• Überschlagschutz (Sicherungsketten) für Vogelnestschaukeln/Hängematten

• Keine Verwendung von Wipptieren

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  • 26 -

• Nach Möglichkeit Hölzer der Resistenzklasse 1-2, frei von Splintholzanteil, bei

Verwendung andere Hölzer konstruktiver Holzschutz, z.B. Rundkopffräsung,

Tropfnasen, Abdeckkappen

• Seile und Netze aus Kunststoff mit Stahlseileinlagen (PP-Herkulestau mit

Stahlseele verzinkte bzw. rostfreie Drähte)

• Aufstiegsseile mindestens 25 mm höchstens 45 mm Durchmesser, austausch-

bar

• Kunststoffmaterialien müssen recyclingfähig sein

• Bauteile möglichst einzeln austauschbar

• Seilverbindungen der Seile bei Netzen etc. einzeln austauschbar

• Abdeckkappen aus Metall, kein PVC

• Lacke und Farben auf Wasserbasis.

4.9 Planungshinweise Spielgeräte und Spielflächen

Es ist darauf zu achten, dass im Bereich der Hauptlaufrichtungen keine Spielplatzgeräte,

mit hoher dynamischer Bewegung oder Rollerbahnen, angeordnet werden.

Reine Seilkletteranlagen oder Netze sind in Sandflächen zu vermeiden (Schmirgelwirkung).

Beim Einbau von Holzhackschnitzel ist mechanisch zerkleinertes unbehandeltes Holz, 10

mm – 50 mm, Zertifizierung gem. DIN 1177, keine Holzwertstoffe, ohne Rinde und Laub zu

verwenden. Der Einbau von Holzhackschnitzel ist unter Großgehölzen oder in schattigen

Bereichen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Auf Perlkies ist im Regelfall zu verzichten.

Der Unterbau muss wasserdurchlässig sein. Als Dränschicht unter Sand- und Holzhack-

schnitzelflächen eignen sich verdichtete Schichten aus Lava Körnung 0/32 mm mit Feinan-

teil (nicht Körnung 16/32 mm), Stärke 10 bis 15 cm. Vliese zwischen Fallschutz und Drän-

schicht sind nicht zulässig. Bei ungünstigen Bodenverhältnissen sollten die Dränschichten

durch Sickergruben ergänzt werden. Ein Durchgrabeschutz ist in der Regel nicht erforder-

lich (außer auf Dachflächen).

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  • 27 -

4.10 Abnahme/Übergabe der Spielgeräte

Zur Spielgeräteabnahme ist ein Sachverständiger gem. DIN EN 1176 hinzuzuziehen. Alle

Garantie- und Wartungsanleitungen sowie TÜV-Bescheinigungen sind mit der Abnahme zu

übergeben.

4.11 Sonnenschutz

Nach Möglichkeit sollte der Sonnenschutz soweit wie möglich durch bestehende Bäume

und Neupflanzungen gewährleistet werden. Sofern die natürliche Beschattung nicht aus-

reicht, sind vorzugsweise große stabile und fest mit Hülsen eingebaute Sonnenschirme

(Größe D ≥ 6m oder 5 m x 5 m) erforderlich. Bei der Wahl der Standorte ist insbesondere

die Sonneneinstrahlung von 10:00 bis 16:00 Uhr zu berücksichtigen. Die Fundamente sind

innerhalb der Fallschutzflächen wie Spielgerätefundamente auszubilden (Abrundung, 20

cm unter Spielflächenniveau). Ein Anprallschutz ist in der Regel vorzusehen. Haube und

Teleskopstab sind mitzuliefern.

In geeigneten Bereichen kann auch mit Sonnensegeln beschattet werden. Diese müssen

eine ausreichende Windfestigkeit aufweisen und für eine Einlagerung während der Winter-

monate abnehmbar sein. Je nach Größe des Sonnensegels ist eine Statik erforderlich.

4.12 Aufbewahrung

Für Spielmaterialien und Spielfahrzeuge sind Aufbewahrungsmöglichkeiten, z.B. in Form

eines Gerätehauses (sofern nicht im Gebäude möglich), zu schaffen. Dieses ist ausrei-

chend stabil, witterungsbeständig (in der Regel aus Metall) und mit einer Mindestgröße von

ca. 8 bis 10 m² herzustellen. Das Gerätehaus oder der Container ist auf einem befestigten

Belag mit befestigten Zugängen herzustellen. Eine Beleuchtung ist in der Regel nicht not-

wendig.

4.13 Müllstandort

Der Müllstandort darf in der Regel nicht vor der Gebäudefassade angeordnet werden

(Brandschutz). Der Standort ist so zu wählen, dass ein direkter Zugang von der Straße

gegeben ist und es ist eine Einhausung in Höhe von 1,80 m vorzusehen. Das Tor muss

eine Breite von 1,50 m mit Doppelschließung (Schlüssel aus Schließanlage sowie Dreikant

nach Anforderung von BonnOrange) aufweisen. Die Einhausung ist nach Möglichkeit zu

begrünen.

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  • 28 -

4.14 Kinderwagenunterstellplatz

Wenn im Gebäude keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten vorgesehen sind, ist ein Kin-

derwagenabstellplatz/-unterstand in den Außenanlagen vorzusehen. Die Einhausung muss

überdacht, witterungsbeständig und ausreichend stabil sein und nach Möglichkeit in einem

windabgewandten Bereich stehen. Länge ca. 5,00 m bis 8,00 m; Tiefe ca.1, 40 m, Höhe ca.

1,00 m bis 1,20 m. Für das Anschließen der Kinderwagen sind vorne Ösen vorzusehen.

4.15 Entwässerung und Versickerung

Muldenversickerungen und Flächenversickerungen sind im Spielbereich nicht zu verbauen.

Hygienische Anforderungen und das Erfordernis einer Einzäunung offener Muldenflächen

sind zu prüfen. An Kindergärten gelten hierzu u.a. die Vorschriften der DGUV (Deutsche

Gesetzliche Unfallversicherung).

Entwässerungseinrichtungen sind möglichst nicht im Nahbereich von Spielflächen mit losen

Materialien anzuordnen. Falls doch erforderlich, sind die Spielflächen möglichst mit höhe-

ren Einfassungen zu bauen. Abläufe und Rinnen müssen einfach zu reinigen sein und es

ist immer ein Schlammeimer einzubauen. Aufsätze der Abläufe sind Kleinkind- und Roller-

tauglich auszubilden.

Vor den Terrassentüren sind mind. türbreite und im Regelfall ca. 1 m tiefe, eingelassene

Fußabstreifer, z.B. in Form von rutschfesten Gitterrosten (Maschenweite max. 10/30mm)

vorzusehen. Im Haupteingangsbereich ist diese Erfordernis mit dem Hochbau abzustim-

men. In der Regel sind die Abstreifer versickerungsfähig auszuführen. Die Roste müssen

verletzungsarm und ausreichend rutschsicher sein (vgl. Abb. 2).

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  • 29 -

Abb. 2: Türanschluss Fußabstreifer

4.16 Beschilderung, Briefkasten, Türstopper

Die Beschilderung des Kindergartens und des Briefkastens wird in der Regel vom Hochbau

und die Beschilderung der Stellplätze sowie der Behindertenstellplätze von der Freianla-

genplanung veranlasst. Bei städtischen Kindergärten sind die Vorgaben der Stadt Bonn für

die Schilder zu berücksichtigen.

Hausnummer und Briefkasten sind in Edelstahl diebstahlsicher auszuführen, für mind. C4

Briefumschläge.

Hausnummern und Schilder sollen gut sichtbar angebracht werden.

Der Bedarf an und die Positionierung von Türstoppern in den Außenanlagen ist vom Hoch-

bau zu prüfen. Der Einbau erfolgt seitens Freianlagen. In der Regel dürfen keine flachen

Türstopper im Abstand von mehr als 15 cm zum Gebäude verwendet werden. Geeignet

sind u.a. Rundpfosten, Einbauhöhe ca. 85 bis 90 cm, mit seitlich montierten Pufferelemen-

ten (keine auskragenden Stopperrohre).

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  • 30 -

4.17 Wasseranschlüsse und Steckdosen

Grundsätzlich ist mindestens ein Außenwasseranschluss (frostsicher, abschließbar) vorzu-

sehen. Die "Matschanlage" erhält keinen eigenen Wasseranschluss. Anzahl und Standorte

sind u.a. in Abstimmung mit dem SGB und der Freianlagenplanung festzulegen.

Entsprechend der Gruppenanzahl ist zudem mindestens eine Außensteckdose (von innen

sichtbar) vorzusehen.

5 Bauschilder

Bei Kindergartenbauten sind Bauschilder aufzustellen. Die Standarddesignvorgaben sind

mit dem SGB abzustimmen und nach dem städtischen Corporate-Design umzusetzen.

6 Sonstiges

Die hier erwähnten Hinweise, auf noch notwendige Abstimmungen, erfolgen zunächst mit

dem SGB und nicht mit der Kindergartenleitung. Die Abstimmungsergebnisse sind schrift-

lich von demder Architektin/Planer*in festzuhalten.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung