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Anlage 5 - Erklärungsformular.docx

Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung einer sechsgruppigen Kita und eines Jugendzentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Bundesstadt Bonn
SGB 85-531

Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz

Bezug: Honorar-/ Werkvertrag vom       zwischen

und dem Städtischen Gebäudemanagement Bonn

Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort

Ich bin beauftragt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung, durchzuführen.

Ich wurde auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten gemäß dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen – Verpflichtungsgesetz – vom 2. März 1974 (BGBl. I 469,545) geändert durch Gesetz v. 15. August 1974 (BGBl. I 1942) verpflichtet.

Damit werden unter anderem die Strafandrohungen der §§ 331 und 332 StGB (Vorteils-nahme und Bestechlichkeit) sowie § 353 StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) auch gegenüber mir wirksam.

Ein Exemplar des Verpflichtungsgesetzes sowie eine Zweitschrift dieser Erklärung wurden mir ausgehändigt.

Bonn,

Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben geschlossen

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(Büro)

(Auftragnehmer) (Auftraggeber)

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