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Zusatzvereinbarung – Besondere Leistungen TGA (Grundleitungen & Schnittstellenkoordination)
- Leistungsumfang außerhalb der Grundleistungen nach HOAI §55 ff.: Der Auftragnehmer übernimmt folgende besondere Leistungen, die nicht Bestandteil der Grundleistungen sind:
LPH 1–3 (Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung)
• Festlegung des Übergabepunktes für Schmutz- und Regenwasserleitungen außerhalb des Gebäudes.
• Erstellung eines Entwässerungskonzepts inkl. hydraulischer Berechnungen für Grundleitungen bis zur Grundstücksgrenze.
• Abstimmung mit dem Tiefbauamt und dem Außenanlagenplaner hinsichtlich Anschlussbedingungen und Oberflächenentwässerung.
• Erstellung von Vorplanungsunterlagen für die Medienführung im Außenbereich.
LPH 5–9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung)
• Detailplanung der Grundleitungen außerhalb des Gebäudes inkl. Schnittstellenpläne.
• Zuarbeit für das Leistungsverzeichnis der Außenanlagen (technische Angaben, Dimensionen, Materialien).
• Fachtechnische Prüfung der Ausschreibungsunterlagen für Tiefbauleistungen.
• Mitwirkung bei der Bauüberwachung:
o Kontrolle der Ausführung der Grundleitungen und Übergabepunkte.
o Fachtechnische Beratung bei Abnahmen und Prüfungen.
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Vergütung: Die genannten Leistungen gelten als besondere Leistungen nach HOAI und werden zusätzlich zu den Grundleistungen vergütet. Die Vergütung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung oder auf Basis eines Stundensatzes.
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Schnittstellenkoordination: Die Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Außenanlagenplaner ist Bestandteil dieser Zusatzvereinbarung. Die Verantwortung für Erdarbeiten und Oberflächenentwässerung verbleibt beim Objektplaner/Außenanlagenplaner.
Der TAG Fachplaner muss in der LPH 2 den Bedarf eines Tiefbauingenieur nach Projektumfang anmelden und begründen. Sofern erforderlich, muss der Tiefbauingenieur separat beauftragt werden.