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Anlage 11_Zusatzvereinbarung – Besondere Leistungen TGA (Grundleitungen & Schnittstellenkoordination).pdf

Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung einer sechsgruppigen Kita und eines Jugendzentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Zusatzvereinbarung – Besondere Leistungen TGA (Grundleitungen & Schnittstellenkoordination)

  1. Leistungsumfang außerhalb der Grundleistungen nach HOAI §55 ff.: Der Auftragnehmer übernimmt folgende besondere Leistungen, die nicht Bestandteil der Grundleistungen sind:

LPH 1–3 (Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung)

• Festlegung des Übergabepunktes für Schmutz- und Regenwasserleitungen außerhalb des Gebäudes.

• Erstellung eines Entwässerungskonzepts inkl. hydraulischer Berechnungen für Grundleitungen bis zur Grundstücksgrenze.

• Abstimmung mit dem Tiefbauamt und dem Außenanlagenplaner hinsichtlich Anschlussbedingungen und Oberflächenentwässerung.

• Erstellung von Vorplanungsunterlagen für die Medienführung im Außenbereich.

LPH 5–9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung)

• Detailplanung der Grundleitungen außerhalb des Gebäudes inkl. Schnittstellenpläne.

• Zuarbeit für das Leistungsverzeichnis der Außenanlagen (technische Angaben, Dimensionen, Materialien).

• Fachtechnische Prüfung der Ausschreibungsunterlagen für Tiefbauleistungen.

• Mitwirkung bei der Bauüberwachung:

o Kontrolle der Ausführung der Grundleitungen und Übergabepunkte.

o Fachtechnische Beratung bei Abnahmen und Prüfungen.

  1. Vergütung: Die genannten Leistungen gelten als besondere Leistungen nach HOAI und werden zusätzlich zu den Grundleistungen vergütet. Die Vergütung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung oder auf Basis eines Stundensatzes.

  2. Schnittstellenkoordination: Die Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Außenanlagenplaner ist Bestandteil dieser Zusatzvereinbarung. Die Verantwortung für Erdarbeiten und Oberflächenentwässerung verbleibt beim Objektplaner/Außenanlagenplaner.

Der TAG Fachplaner muss in der LPH 2 den Bedarf eines Tiefbauingenieur nach Projektumfang anmelden und begründen. Sofern erforderlich, muss der Tiefbauingenieur separat beauftragt werden.

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