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20260914_Verfahrensleitfaden TGA.pdf

Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung einer sechsgruppigen Kita und eines Jugendzentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Bundesstadt Bonn

Neubau eines Kindergartens und Jugendzentrums

Vergabe Technische Ausrüstung

Verfahrensleitfaden

Bundesstadt Bonn – Neubau Kindergarten und Jugendzentrum „von-den-Driesch-Str.“, Bonn Vergabe Technische Ausrüstung – Verfahrensleitfaden Seite 1 von 21 Stand: 14.09.2026

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Inhalt

  1. Einführung ............................................................................................................4

1.1 Kurzbeschreibung der Aufgabe ..................................................................4

1.2 Ziele des Verfahrensleitfaden .....................................................................5

  1. Das Vergabeverfahren .....................................................................................5

2.1 Auftraggeber ................................................................................................5

2.2 Grundlage des Verfahrens ..........................................................................5

2.3 Einsatzformen des Wirtschaftsteilnehmers ...............................................5

2.3.1 Angebote von Bietergemeinschaften .................................................6

2.3.2 Einbindung von Nachunternehmern ...................................................6

2.4 Kommunikation und Rückfragen ................................................................7

2.5 Kostenerstattung und Entschädigung .......................................................8

2.6 Objektbesichtigung .....................................................................................8

2.7 Verfahrensänderungen ................................................................................9

2.8 Sprache ........................................................................................................9

3 Das Angebot .........................................................................................................9

3.1 Frist / Ort ......................................................................................................9

3.2 Struktur und Form ..................................................................................... 10

3.3 Eigentum / Urheberrecht / Rückgabe ....................................................... 10

3.4 Kennzeichnung von Geheimnissen .......................................................... 10

3.5 Weitere formale Anforderungen an die Angebote / Ausschlussgründe 10

3.5.1 Verspäteter Eingang .............................................................................. 10

3.5.2 Unzureichende Form ............................................................................. 11

3.5.3 Unvollständigkeit und Nachforderung .............................................. 11

3.5.4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen / Mittelstandskartelle .... 11

3.5.5 Sonstige Ausschlussgründe ............................................................. 11

  1. Vorzulegende Unterlagen und Mindestanforderungen ............................... 12

4.1 Vorzulegende Unterlagen mit dem Angebot ............................................ 12

4.2 Mindestanforderungen .............................................................................. 14

  1. Angebotswertung .......................................................................................... 18

  2. Vertragsbedingungen .................................................................................... 19

  3. Allgemeiner Hinweis zu den Vergabeunterlagen ......................................... 19

Bundesstadt Bonn – Neubau Kindergarten und Jugendzentrum „von-den-Driesch-Str.“, Bonn Vergabe Technische Ausrüstung – Verfahrensleitfaden Seite 2 von 21 Stand: 14.09.2026

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  1. Unklarheiten und Rechtschutz ..................................................................... 20

9.1 Unklarheiten ............................................................................................... 20

9.2 Rügefristen ................................................................................................. 20

9.3 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ......................................... 20

Bundesstadt Bonn – Neubau Kindergarten und Jugendzentrum „von-den-Driesch-Str.“, Bonn Vergabe Technische Ausrüstung – Verfahrensleitfaden Seite 3 von 21 Stand: 14.09.2026

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  1. Einführung 1.1 Kurzbeschreibung der Aufgabe

Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technischen Ausrüstung für den Neubau eines Kindergartens mit Jugendzentrum. Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben:

Los 1: Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI für die Anlagengrup- pen 1 bis 3, 7 und 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI

Los 2: Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI für die Anlagengrup- pen 4 bis 6 gem. § 53 Abs. 2 HOAI

Im Ortsteil Buschdorf befindet sich an der Von-den-Driesch-Straße 59, Ecke Friedlangstraße 17 ein städtisches Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 4.500 m². Dies ist derzeit mit einem städtischen Kindergarten in Massivbauweise und einem evangelischen Kindergarten in Containerbauweise bebaut. Nach Ab- bruch der beiden Bestandsgebäude (Massivbau und Containerbau) soll der Neu- bau an gleicher Stelle errichtet werden.

Zu realisieren ist eine Kindertagesstätte mit 6 Gruppen und ein Jugendzentrum. Beides soll den Standardisierungsgrad der Stadt Bonn, den energetischen Stan- dard eines Energieeffizienzhaus 40 berücksichtigt und in einer zeitgemäßen Ar- chitektursprache umsetzt werden.

Bei der Planung ist zu beachten, dass Kitabetrieb und Jugendzentrum als Nut- zergruppen in Erschließung, Räumlichkeiten und Gartenzugang, sowie -nutzung komplett voneinander zu trennen sind. Ebenso sind beide Nutzungseinheiten (Kita und Jugendzentrum) funktional abzugrenzen und müssen hinsichtlich Auf- enthaltsräume, Personalräumen, Sanitärbereichen, Küchenbereichen, sowie Er- schließung eigenständig und autark nutzbar sein.

Durch das Vergabeverfahren soll ein bzw. zwei Planungsbüro gefunden werden, das die folgenden Leistungen erbringt:

Los 1: Grundleistungen sowie ggf. Besondere Leistungen der LPH 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 7, 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI

Los 2: Grundleistungen sowie ggf. Besondere Leistungen der LPH 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 bis 6 gem. § 53 Abs.2 HOAI.

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Es ist vorgesehen die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsan- spruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.

1.2 Ziele des Verfahrensleitfaden

Dieser Verfahrensleitfaden soll alle Interessenten in die Lage versetzen, ein wer- tungsfähiges und an den Bedürfnissen des Auftraggebers ausgerichtetes Ange- bot einzureichen.

  1. Das Vergabeverfahren 2.1 Auftraggeber

Auftraggeber des Verfahrens ist die Bundesstadt Bonn.

Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die folgende Vergabeplattform:

Vergabemarktplatz Rheinland

2.2 Grundlage des Verfahrens

Der Auftraggeber verfährt nach den Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung, VgV), ohne dass diese Regeln Vertragsbestand- teil werden. Er beachtet das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.

Der Bieter hat einen Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Bestimmungen. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen diese Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die am Ende dieses Verfahrensleitfadens genannte Vergabe- kammer wenden.

Der Auftraggeber schreibt die Leistung im Rahmen des folgenden Verfahrens aus:

Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Rahmen eines offenen Verfahrens aus.

2.3 Einsatzformen des Wirtschaftsteilnehmers

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Es steht jedem Wirtschaftsteilnehmer frei, in welcher Konstellation (Einzelbieter, mit / ohne Nachunternehmen, Bietergemeinschaft, etc.) er sich beteiligen möchte. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht möglich.

Soweit nicht ausdrücklich differenziert sind nachfolgend mit dem Begriff Bieter sowohl Bieter/Bietergemeinschaften umfasst.

2.3.1 Angebote von Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder rechtmäßig ist bzw. den Wettbewerb nicht unzu- lässig einschränkt. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,

• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

• in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ih- rer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmäch- tigter Vertreter bezeichnet ist,

• dass dieser bevollmächtigte Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,

• dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtun- gen als Gesamtschuldner haften.

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die ange- botene Leistung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Bietergemeinschaft aufzufordern, die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.

Der Auftraggeber stellt einen Vordruck zur Verfügung.

2.3.2 Einbindung von Nachunternehmern

Der geplante Einsatz von Nachunternehmen ist im Angebot mitzuteilen.

a)

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Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmen und möchte er / sie sich zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit d.h. zur Erfüllung der Auftragsbekanntmachung festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung auf die Leistungsfähigkeit dieser Nachunternehmen berufen, so hat er / sie bereits im Angebot

• anzugeben, welche Leistungsbereiche in welchem Umfang von diesen Nachunternehmen im Auftragsfall übernommen werden sollen; • die vorgesehenen Nachunternehmen zu benennen; • für diese die Unterlagen / Erklärungen in dem unter Ziffer 4.1 genannten Umfang vorzulegen; • die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmen über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bieters die erklärten Nachunternehmerleistungen als Nachunternehmen zu erbringen, vorzu- legen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).

b) Andere Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit sich der Bieter nicht be- ruft, müssen mit dem Angebot noch nicht benannt werden. Es genügt, mit dem Angebot anzugeben, welche Teilleistungen im Auftragsfall durch Nachunterneh- men erbracht werden sollen.

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers den Namen und die Anschrift des Nachunternehmens innerhalb einer angemessenen Frist zu benennen sowie für diesen die u.g. Nachweise / Erklärungen vorzulegen.

2.4 Kommunikation und Rückfragen

Der Auftraggeber stellt die Unterlagen im Projektraum auf dem o.g. Vergabepor- tal in elektronischer Form den Beteiligten zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch bereitgestellt. Es wird dann gebeten, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen voll- ständig und zu öffnen sind.

Fragen zu diesem Verfahren und den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die genutzte Vergabeplattform zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

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Interessenten sind gehalten, Fragen möglichst 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Fragen, die dem Auftraggeber nicht bis dahin vorliegen, können im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bieter gegebenenfalls nicht mehr vor Ablauf der Frist beantwortet werden.

Die Fragen werden möglichst zeitnah durch die Auftraggeber beantwortet und die Antworten allen Interessenten in anonymisierter Form zeitgleich über die Verga- beplattform zur Verfügung gestellt. Es wird darum gebeten, die Fragen so zu for- mulieren, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unter- nehmen zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass der Auftraggeber diese zwecks Anonymisierung umformulieren muss.

Alle Interessenten werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber über die Vergabeplattform mit den Interessenten kommuniziert. Mitteilungen des Auftrag- gebers an die Interessenten / die Bieter gelten als zugegangen, wenn diese in den Projektraum eingestellt werden (siehe hierzu die allgemeinen Geschäftsbe- dingungen der Vergabeplattform). Interessenten / Bieter / Bietergemeinschaf- ten sind daher im eigenen Interesse gehalten, regelmäßig den Projektraum auf Mitteilungen des Auftraggebers zu kontrollieren, insbesondere wegen Beantwortung etwaiger Bieterfragen sechs Tage vor der Angebotsfrist.

Es besteht keine Pflicht zur Registrierung, um die Vergabeunterlagen einzuse- hen. Es wird aber empfohlen, sich bereits während der Angebotsphase zu regist- rieren. Für die elektronische Abgabe des Angebots hat eine kostenfreie Regist- rierung zu erfolgen (§ 9 Abs. 1 VgV).

Angaben, welche den Verfahrensleitfaden ergänzen oder berichtigen, gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als verbindliche Bestandteile des Verfahrensleit- fadens.

2.5 Kostenerstattung und Entschädigung

Eine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags, Angebots und die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen findet nicht statt.

2.6 Objektbesichtigung

Eine Objektbesichtigung findet nicht statt.

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2.7 Verfahrensänderungen

Der Auftraggeber behält sich vor, den Ablauf des Verfahrens zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen gewichtiger Gründe zu modifizieren oder durch einfache Mitteilung zu beenden. Über etwaige Änderungen wird der Auftraggeber alle Interessenten zeitgleich informieren. Bei der Entscheidung über Änderungen wird der Auftrag- geber die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze Wettbewerb, Gleichbe- handlung und Transparenz beachten.

2.8 Sprache

Das Angebot, sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Kor- respondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öf- fentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.

Arbeitssprache für die spätere Auftragsabwicklung ist deutsch.

3 Das Angebot 3.1 Frist / Ort

Bieter haben ihr Angebot entsprechend den Anforderungen gemäß der europawei- ten Bekanntmachung und den Anforderungen in diesem Verfahrensleitfaden bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.

Das Angebot ist elektronisch über den o.g. Projektraum fristgerecht auf eine der folgenden Arten einzureichen:

 Elektronisch in Textform  Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur  Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur

In diesem Zusammenhang soll auf die folgenden Punkte hingewiesen werden:

 Das Angebot ist über das sog. Bietertool einzureichen. Nur hierdurch ist die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Es ist nicht ausreichend, das An- gebot als Anhang zu einer Nachricht über die Funktion „Kommunikation“ zu übersenden.  Es gibt eine Größenbeschränkung für die Übermittlung der Dateianhänge, um deren Beachtung gebeten wird.

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 Für die elektronische Übermittlung der Angebote über das sog. Bietertool werden unterschiedliche Software und Softwareeinstellungen gefordert. Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor Abgabe, ob die von Ihnen genutzte Technik diese Anforderungen erfüllt. Es wird empfohlen, die Abgabe des Angebotes bereits einige Tage vor Fristablauf zu testen.  Bitte planen Sie für die elektronische Übermittlung der Angebote ebenfalls Zeit ein. Maßgeblich für die Fristbetrachtung ist der Eingang der Daten auf dem Server, nicht der Beginn des Versandes der Unterlagen.

3.2 Struktur und Form

Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote einen Vordruck samt Er- klärungsvordrucken erstellt, welche zwingende zu verwenden sind. Die Unterla- gen können über die Vergabeplattform bezogen werden.

Eine Verweisung auf etwaige frühere Angebote des Bieters beim Auftraggeber ist unzulässig.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.

3.3 Eigentum / Urheberrecht / Rückgabe

Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bietern vorgelegten Unterla- gen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Die ein- gereichten Unterlagen verbleiben zu Dokumentations-zwecken bei dem Auftrag- geber. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht.

3.4 Kennzeichnung von Geheimnissen

Die Bieter sind aufgefordert, die Teile des Angebots, die berechtigterweise ein Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffen- den Seite deutlich als ein solches zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens nicht ausgeschlossen werden, dass ohne weitere Gewährung rechtlichen Gehörs die zur Entscheidung berufene Stelle die Zustimmung des Bieters / der Bietergemeinschaft auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (z. B. andere Teilnehmer oder Bieter) voraussetzt.

3.5 Weitere formale Anforderungen an die Angebote / Ausschlussgründe 3.5.1 Verspäteter Eingang

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Ausgeschlossen werden Angebote, die bis zum Ablauf der gesetzten Frist dem Auftraggeber nicht vorgelegen haben, mit Ausnahme von Angeboten, die aus Gründen verspätet eingegangen sind, die vom Bieter nicht zu vertreten waren (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).

3.5.2 Unzureichende Form

Ausgeschlossen werden auch Angebote, die nicht über das Bietertool des Pro- jektraums eingereicht wurden.

3.5.3 Unvollständigkeit und Nachforderung

Ebenfalls werden Angebote ausgeschlossen, die – auch nach Ablauf einer ggf. gesetzten Nachfrist – unvollständig sind. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 56 Abs. 2 VgV fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Sofern sich der Auftraggeber für eine Nachforderung entscheidet, fordert er innerhalb einer angemessen Nachforderungsfrist nach. Ein Anspruch des Bieters / der Bie- tergemeinschaft auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen be- steht nicht. Jeder Bieter ist daher im eigenen Interesse gehalten, ein vollständi- ges Angebot einzureichen.

Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.1 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Er- klärungen nur insoweit ersetzen, soweit sich diese decken.

3.5.4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen / Mittelstandskartelle

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausge- schlossen.

3.5.5 Sonstige Ausschlussgründe

Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschrei- bung und Vertragsbedingungen) sind unzulässig. Insbesondere ist der vorgege- bene Vertrag vorbehaltslos als Angebotsgrundlage zu akzeptieren (siehe hierzu nachfolgend Ziff. 6).

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe der VgV verwiesen.

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  1. Vorzulegende Unterlagen und Mindestanforderungen

Interessenten, die sich am Verfahren beteiligen wollen, müssen die nachfolgen- den Erklärungen und Nachweise vorlegen:

4.1 Vorzulegende Unterlagen mit dem Angebot

Mit dem ausgefülltem Angebotsvordruck sind zum Nachweis der Eignung der Bieter vorzulegen

1.Vordruck 1: Unternehmensdarstellung / Firmenprofil
2.Vordruck 2: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
3.Vordruck 3: Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen
4.Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten – in Vordruck 1 enthalten
5.Vordruck 4: Umsatz
6.Vordruck 5: Referenzen
7.Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungs- summe i. H. v. mindestens 3.000.000 EUR für Sach- und Perso- nenschäden sowie Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr (Anforderung einer Eigenerklärung und Vorbehalt, eine ent- sprechende Bescheinigung noch nachzufordern)
8.Vordruck 6: Nachunternehmer / Dritte

Von Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot zusätzlich für jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 7 genannten Unterlagen sowie zudem einzureichen:

  1. Vordruck 7: Bietergemeinschaftserklärung

Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Bietergemeinschaft innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist die Gründe der Bildung der Bie- tergemeinschaft darzulegen.

Bei Einsatz von Nachunternehmern / sonstigen Dritten, auf die zum Nach- weis der Leistungsfähigkeit verwiesen wird, sind für jeden Nachunternehmer / sonstiges Unternehmen mit dem Angebot die Nachweise / Erklärungen unter den Ziffern 1 bis 6 sowie die nachstehenden Erklärungen vorzulegen. Diese sind jedoch nur für die Bereiche zwingend erforderlich, in denen die Nachunternehmer eingesetzt werden sollen.

  1. Vordruck 8: Verfügbarkeitserklärung des Nachunternehmens / sonstigen Dritten (oder gleichwertige Erklärung)

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Des Weiteren sind mit dem Angebot zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit je Los des Angebotes vorzulegen:

1.Honorarangebot – ausgefülltes „Preisblatt“ je Los Die Honorarzone und der Honorarsatz je Anlagengruppen werden auftraggeberseitig vorgegeben. Bitte nennen Sie auf Basis des Ihnen überlassenen Vertrags und seinen Anlagen anhand des im Projektraum bereitgestellten Preis- blattes einen Zu- bzw. Abschlag in % auf das Honorar der Grund- leistungen sowie Nebenkosten in % auf das Honorar der Grund- leistungen (inkl. Zu bzw. Abschlag). Bitte benennen Sie außerdem die von Ihnen beanspruchten Pauschalhonorare für die weiteren abgefragten Besonderen Leistungen, sofern nicht eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen ist. Bitte nennen Sie zudem Stundensätze für den Fall einer auf- wandsbezogenen Vergütung zusätzlicher, insbesondere weiterer Besonderer Leistungen. Die abgefragten Stundensätze fließen entsprechend des im Preisblatt hinterlegendem Mengengerüstes in die Angebotsbewertung ein
2.Projektteam und Teamorganisation Wichtig: Für dieses Dokument wird kein Vordruck zur Verfügung gestellt. Es obliegt dem Bieter, hier ein aussagekräftiges Doku- ment einzureichen. Erwartet werden Aussagen zu nachfolgend bewertungsrelevanten Aspekten:  Darstellung der Teamorganisation in einem Organigramm mit nachvollziehbarer Erläuterung zur Sicherung einer per- manenten und angemessenen Projektbetreuung. Erläutern Sie die Teamorganisation, Zuständigkeiten und Vertre- tungsregelungen für das geplante Projekt.  Erfahrungen der Teammitglieder anhand der Lebensläufe und persönlicher Referenzen des benannten Projektteams.

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Es ist mind. der Projektleiter und der stellv. Projektleiter zu benennen.

Bewertet werden die Qualifikationen anhand einschlägiger Berufserfahrung, Erfahrung in der vorgesehenen Funktion und vergleichbarer persönlicher Referenzen.

Mindestanforderung: Die Projektleitung und stellv. Projektleitung müssen über eine abgeschlossene (Fach-)-Hochschulausbildung / Dipl.- Ing. / M.A. / M.Sc. / B.A. / B.Sc. / staatlich geprüfter Techni- ker / Meister o. vgl. verfügen. Der Projektleiter muss über mind. 5 Jahre und die stellvtr. Projektleitung über mind. 3 Jahre Berufserfahrung verfügen, andernfalls wird das Ange- bot ausgeschlossen. Referenzen: Nachweis über realisierte Projekte der Hono- rarzone II oder III (nach HOAI) mit vergleichbaren Anlagen- gruppen (LOS 1 : HLS / LOS 2 : ELT) in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Angebotsfrist) .

 Darstellung der Instrumente u. Strategien f. Kosten-, Quali- täts- und Terminkontrollen. Insbesondere betrachtet werden die Vorstellung der vor-gesehenen Instrumente und Strate- gien zum Kosten-, Termin-, und Qualitätscontrolling, sowie die Benennung besonderer Strategien zur Herangehens- weise an komplexe und herausfordernde Themen.

Die Bewertung erfolgt anhand der Bewertungsmatrix unter dem Kriterium „Projektteam und Teamorganisation“.

4.2 Mindestanforderungen

Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter / Bietergemeinschaft ergeben sich aus der europaweiten Auftragsbekanntmachung und werden hier lediglich wiederholt:

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Eignung der Berufsausübung

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der per- sönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgege- benen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:

  1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck 1);
  2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Rich- tigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern (Vordruck 2);
  3. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Vordruck 3)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirt- schaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:

  1. Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossen Geschäfts- jahren mit Planungsleistungen, getrennt nach Jahren.

  2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 3.000.000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie Vermö- gensschäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbeschei- nigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Mindestanforderung:

zu 1) Der Netto-Umsatz mit Leistungen Technische Ausrüstung des Bie- ters/ sämtlicher Mitglieder einer Bietergemeinschaft in der Summe muss im Zeitraum der letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindes- tens 300.000 Euro, netto pro Jahr je Los betragen haben.

Sofern sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft für beide Lose bewirbt muss im Zeitraum der letzten drei Geschäftsjahre ein Netto-Umsatz mit Leistungen der Technischen Ausrüstung von

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mindestens 600.000 Euro, netto pro Jahr nachgewiesen werden.

zu 2) Vorlage des Nachweises einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 3.000.000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungs- gebers) oder einer Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entspre- chende Versicherung abzuschließen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der tech- nischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzule- gen:

  1. Darstellung der Referenzen über vergleichbare Leistungen, mit Angabe ins- besondere

aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten bb) Angabe des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft cc) Zeitraum der Leistungserbringung dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu den erbrachten Leistungen und der Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen

  1. Angabe der Anzahl in den letzten drei Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) festangestellten Ingenieure sowie Partner / Geschäftsführer, welche über ei- nen Abschluss in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing. / M.A. / M.Sc. / B.A. / B.Sc. / staatlich geprüfter Techniker / Meister o. vgl.) verfügen.

Mindestanforderung:

zu 1) Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss die folgende Referenzlage nachweisen

Los 1:

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Nennung von mindestens zwei Referenzen mit Ansprechpartner beim Bauherrn (Kontaktdaten) über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Technische Aus- rüstung. Je Referenz sind nachfolgende Anforderungen zu erfüllen:

aa) Leistungen der Technische Ausrüstung für eine Bildungseinrichtung bb) Leistungen der Leistungsphase 2 – 8 (4 sofern erforderlich) im Sinne der Anlage 15 der HOAI i.V.m. § 55 HOAI sind vollständig erbracht worden und die Leistungsphase 8 ist nach 01/2022 abgeschlossen worden, cc) für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI dd) Baukosten der KG 410 bis 430 und 470 und 480 nach DIN 276 mind. 1 Mio. Euro netto,

Eine Referenz davon muss für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB erbracht worden sein.

Los 2: Nennung von mindestens zwei Referenzen mit Ansprechpartner beim Bauherrn (Kontaktdaten) über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Technische Aus- rüstung. Je Referenz sind nachfolgende Anforderungen zu erfüllen:

aa) Leistungen der Technische Ausrüstung für eine Bildungseinrichtung bb) Leistungen der Leistungsphase 2 – 8 (4 sofern erforderlich) im Sinne der Anlage 15 der HOAI i.V.m. § 55 HOAI sind vollständig erbracht worden und die Leistungsphase 8 ist nach 01/2022 abgeschlossen worden, cc) für die Anlagengruppen 4 bis 6 gem. § 53 Abs. 2 HOAI dd) Baukosten der KG 440 bis 460 nach DIN 276 mind. 500.000 Euro netto

Eine Referenz davon muss für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB erbracht worden sein.

Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.

zu 2): Der Bieter/die Bietergemeinschaft zusammen muss im Durchschnitt der vergan- genen 3 Kalenderjahre (2023 - 2025) sowie aktuell je Los über mindestens 4 Mit- arbeiter in Festanstellung sowie Geschäftsführer / Partner beschäftigt haben,

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welche über einen Abschluss in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen (Dipl.- Ing. / M.A. / M.Sc. / B.A. / B.Sc. / staatlich geprüfter Techniker / Meister o. vgl.) verfügen bzw. verfügt haben. Die Nachweise sind dem Angebot nicht beizufügen. Der AG behält sich jedoch vor, die Nachweise der akademischen Abschlüsse nachzufordern.

Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft sich für beide Lose bewirbt, sind min- destens 6 Mitarbeiter in Festanstellung (inkl. Geschäftsführer / Partner), welche über einen Abschluss in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing. / M.A. / M.Sc. / B.A. / B.Sc. / staatlich geprüfter Techniker / Meister o. vgl.) für den o.g. Zeitraum nachzuweisen, welche jeweils die o.g. Anforderungen erfüllen.

  1. Angebotswertung

Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots je Los erfolgt nach den folgenden Kriterien:

  1. Honorar (Gewichtung: 45 %)
  2. Projektteam und Teamorganisation (Gewichtung: 55 %)

Die Angebotsbewertung bzw. Entscheidung über die Auftragsvergabe erfolgt auf der Grundlage der unter Ziff. 4.1 geforderten schriftlichen Angebotsbestandteile anhand der anliegenden Bewertungsmatrix.

Die Bewertung erfolgt je Los. Bieter, die sich auf beide Lose bewerben, haben gleichwohl getrennte Angaben zum Honorarangebot/Projektteam und Teamor- ganisation zu machen.

Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als derjenige Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und dementsprechend den Zuschlag er- halten bzw. mit den in Rede stehenden Leistungen beauftragt werden soll.

Es wird größten Wert auf eine möglichst transparente Wertungsmethodik gelegt. Es wird darum gebeten, etwaige Unklarheiten unverzüglich mitzuteilen.

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  1. Vertragsbedingungen

Die Beauftragung soll auf Basis des zur Verfügung gestellten Vertragstextes er- folgen. Dieser ist mit dem Angebot vorbehaltslos als Grundlage und Be- standteil des Angebotes zu akzeptieren. Sollten Sie sich aufgrund einzelner Vertragsregelungen an der Abgabe eines Angebotes gehindert sehen, bitte ich darum, mir dies sofort nebst Begründung und einem Alternativvorschlag über das Vergabeportal mitzuteilen, sodass geprüft werden kann, ob allen Verfahrensteil- nehmern ggf. ein überarbeiteter Vertragstext zur Verfügung gestellt wird. Ver- tragsanmerkungen nach Ablauf der Angebotsfrist können nicht mehr berücksich- tigt werden.

In einem offenen Verfahren kann mit den Bietern grundsätzlich nicht über ihre Angebote und also über Verträge verhandelt werden. Es können nur solche An- gebote gewertet werden, welche den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Vergabeunterlagen vollständig gerecht werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Erstellung Ihres Angebotes.

  1. Allgemeiner Hinweis zu den Vergabeunterlagen

Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind, soweit schutz- rechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten, Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabe- unterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck ist nicht gestattet.

Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über das genutzte Vergabeportal erhalten haben, sondern über Dienstleister oder be- auftragte Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabeportal und eine Teilnahme über v. g. Vergabeportal dringend empfohlen. Vergabeunterlagen können von der Vergabestelle geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommu- nikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläu- ternde Hinweise der Vergabestelle enthalten.

Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf der v.g. Vergabeplattform.

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  1. Unklarheiten und Rechtschutz 9.1 Unklarheiten

Die Bieter werden aufgefordert, den Verfahrensleitfaden sowie die EU-Bekannt- machung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige Unklar- heiten und Widersprüche zu überprüfen.

Enthalten diese nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, die Inhalt oder Vollständigkeit des An- gebots betreffen, so hat der Bieter den Auftraggeber umgehend darauf hinzuwei- sen. Der Hinweis muss über die Vergabeplattform an die o.g. Kontaktstelle erfol- gen.

9.2 Rügefristen

Die Fristen des §§ 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprü- fungsantrag unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor- schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen- über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntma- chung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden,
  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts ge- mäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.

9.3 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe- stimmungen ist die

Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster

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Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Fax: +49 251 411-2165

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