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Projektbeschreibung 29.05.2026
Errichtung einer sechszügigen Kita mit Jugendzentrum in der Von-den-Driesch-Straße in Bonn Buschdorf
Anlass: Der Rat der Stadt Bonn hat die Planung und die Errichtung der sechsgruppigen Kindertagesstätte in der Beschlussvorlage DS Nr. 1312032NV4 festgelegt. Diese soll den städtischen Kindergarten in der Von-den- Driesch-Straße 59, sowie den evangelischen Kindergarten in der Friedlandstraße 17 ersetzen. Zusätzlich soll in den Räumlichkeiten Platz für ein Jugendzentrum geschaffen werden. Zu realisieren ist eine innovative und energieeffiziente Kindertagesstätte, welche den Standardisierungs- grad der Stadt Bonn für die Errichtung von Kindergärten entspricht und den energetischen Standard eines Energieeffizienzhaus 40 berücksichtigt und in einer zeitgemäßen Architektursprache umsetzt.
Lage: Im Ortsteil Buschdorf befindet sich an der Von-den-Driesch-Straße 59, Ecke Friedlangstraße 17 ein städti- sches Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 4500 m². Das Grundstück liegt innerörtlich und ist über die Von-den-Driesch-Straße sowie die Friedlandstraße erschlossen. Die Erschließung erfolgt über öffentli- che Verkehrsflächen. Derzeit ist dies mit einem städtischen Kindergarten in Massivbauweise und einem evangelischen Kindergarten in Containerbauweise bebaut. Der Abriss der beiden Bestandsgebäude, Mas- sivbau und Containerbau, sowie Rückbauplanung und Entsorgung ist Bestandteil der Leistung des Auftrag- nehmers.
Das Planungsrecht ist gemäß des Bebauungsplans 7425-12 aus dem Jahr 1983 geregelt. Er sieht das Grund- stück als „Fläche für den Gemeindebedarf“, für einen Kindergarten vor. Der Bebauungsplan schreibt eine GRZ von maximal 0,4, beziehungsweise eine GFZ von maximal 0,8 vor, sowie höchstens zwei Vollgeschosse.
Abbildungen 1: Verortung Grundstück Kartenansicht Quelle: Geoinformationssystem der Bundesstadt Bonn
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Abbildungen 2: Verortung Grundstück Kartenansicht Quelle: Geoinformationssystem der Bundesstadt Bonn
städt. Kindergarten Massivbau
ev. Kindergarten Containerbau
Abbildungen 3: Verortung der Gebäude, Kartenansicht Quelle: Geoinformationssystem der Bundesstadt Bonn
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Planung: Auf dem Grundstück soll eine Kita mit sechs Gruppen und ein Jugendzentrum errichtet werden. Die Pla- nungen soll auf Grundlage des Bonner Modells basieren und den Qualitätsstandards für Kindergärten ent- sprechen.
Bei der Planung ist zu beachten, dass Kitabetrieb und Jugendzentrum als Nutzergruppen in Erschließung, Räumlichkeiten und Gartenzugang, sowie -nutzung komplett voneinander zu trennen sind. Ebenso sind beide Nutzungseinheiten (Kita und Jugendzentrum) funktional abzugrenzen und müssen hinsichtlich Auf- enthaltsräume, Sanitärbereichen, Küchenbereich, sowie Erschließung eigenständig und autark nutzbar sein.
Des Weiteren ist zu beachten, dass sich das Baugrundstück im Einzugsbereich eines vermuteten Boden- denkmals (Nr. V. 48) befindet. Es werden ein römischer Sarkophag sowie kleinere Urnengräber im Bereich des Baugrundstücks vermutet. Jegliche Erdarbeiten sind in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und unter Einbindung einer archäologischen Fachfirma durchzuführen. Hieraus resultierende Verzögerun- gen sind im Terminablauf zu berücksichtigen.
Außenanlagen Die Außenanlagen sollen unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungsanforderung gestaltet werden. Vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel sind Maßnahmen zur Minderung der Hitzebe- lastung in Form verschatteter Aufenthaltsbereiche vorzusehen. Entlang der von-den-Driesch und Friedlandstraße ist Baumbestand vorhanden, dieser soll gemäß Be- schlussvorlage möglichst vollständig erhalten bleiben. Für eventuelle Fällungen muss Ersatz gepflanzt wer- den. Die Regelung über Anzahl, Baumarten und weitere Standorte wird im Zusammenhang mit der Bau- genehmigung getroffen. Der AN muss in Absprache mit dem SGB-Maßnahmen zum Baumschutz während der Bauzeit treffen.
Klimaschutz / klimaangepasstes Bauen Der Neubau soll dem energetischen Standard eines Energieeffizienzgebäudes 40 entsprechen und zur Auf- nahme einer PV-Anlage in Kombination mit einer Dachbegrünung geeignet sein. Die Errichtung der PV- Anlage erfolgt durch die Stadtwerke Bonn in Abstimmung mit dem Städtischen Gebäudemanagement. Die hierfür erforderlichen Schnittstellen sind in der Planung zu berücksichtigen.
Fördermittel Die Kindertagestätte soll unter Berücksichtigung des KfW-Förderprogramms „Klimafreundliches Nicht- wohngebäude“ errichtet werden. Es sind die Anforderungen nach GEG, sowie BEG einzuhalten. Das Ge- bäude muss die Effizienzhaus-Stufe 40 (EE 40) erreichen. Die daraus resultierenden notwendigen bauli- chen und technischen Maßnahmen müssen vom AN auf Basis der zur Antragsstellung gültigen Förderbe- dingungen umgesetzt werden. Der Antrag wird durch den AG gestellt, dem AN obliegt die vollumfängliche Mitwirkungspflicht zur Erreichung des EE 40-Standards durch Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Anforderungen der Förderprogramme eingehalten werden kön- nen.
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Zeitschiene: Die Auftragsvergabe an die jeweiligen Fachplaner ist für Ende 2026 angestrebt. Die Planung soll unmittel- bar nach Auftragserteilung beginnen und ohne Unterbrechungen zwischen Planung und Bau bearbeitet werden. Der Abbruch der Bestandsgebäude, beziehungsweise die damit verbundene Umsiedlung der Nutzer ist von der Fertigstellung eines anderen Projekts abhängig. Die Umsiedlung soll in der zweiten Jahreshälfte 2028 durchgeführt werden, anschließend können die Abbrucharbeiten und er anschließende Neubau beginnen.
Baukosten: Es wird derzeit von einem Kostenrahmen für die KG 300 und 400 nach DIN 276 in Höhe von ca. 5 bis 6 Mio. Euro ausgegangen.
Leistungsumfang / Vergabe: Der Leistungsumfang der gegenständlichen Vergabe umfasst die Grundlagen der Planungsleistungen für die Objektplanung entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI, sowie die besonderen Leistungen gemäß der Anlage zum Leistungsumfang. Dazu zählen die Planung und Durchführung des Abbruchs, so wie Koordination der Umsiedlung.
Die Einzelheiten werden in der Angebotsphase definiert.
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