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Ingenieurleistungen für Bauüberwachung und Sicherheitskoordination einer Geh- und Radwegeunterführung

Status
Offen
Angebotsfrist
10.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
8.952.101 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
24.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit (71317210)
  • Beratungsdienste von Ingenieurbüros (71318000)
  • Bauaufsicht (71520000)
  • Baustellenüberwachung (71521000)
Bekanntmachung
deutsche-evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
657648-2026
Verfahrensnummer
77f39b9b-59ea-4ade-9137-b70b6b6a448c

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Dettingen unter Teck beauftragt Ingenieurleistungen für den Neubau einer Geh- und Radwegeunterführung am Bahnhof. Ausgeschrieben sind in zwei Losen die örtliche Bauüberwachung sowie die Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle; die vorgesehene Laufzeit beträgt jeweils 780 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Vergabe von Ingenieurdienstleistungen (Örtliche Bauüberwachung und SiGeKo-Leistungen) für den Neubau der Geh- und Radwegeunterführung am Bahnhof in der Gemeinde Dettingen unter Teck

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1 - Örtliche Bauüberwachung

    Die Gemeinde Dettingen unter Teck beabsichtigt die bauliche Realisierung eines Unterführungsbauwerkes für den Gehweg- und Radverkehr am Bahnhof (Geh- und Radwegeunterführung). Die erforderlichen Planungsleistungen für das Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen, der Tragwerksplanung als auch der technischen Ausrüstung (soweit erforderlich) bis zur Leistungsphase 6 HOAI 2021 wurden von der Gemeinde bereits an ein Ingenieurbüro beauftragt, um die zur Stellung von Förderanträgen erforderlichen Grundlagen zu schaffen. Nunmehr sollen mit dieser europaweiten Ausschreibung die nachfolgenden Ingenieurdienstleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021 wie folgt beschafft werden: • Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung nach LPh 8, Anlage 12, für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen nach § 41 Nr. 6 HOAI 2021 (Los 1) im folgenden Umfang: – Plausibilitätsprüfung der Absteckung – Überwachen der Ausführung der Bauleistungen – Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) – Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers – Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (Ausführung mittels schriftlicher Kurzstellungnahme mit Beurteilung der Berechtigung des Nachtrages sowie jeweils einer Aussage zu den eingesetzten Geräten und den auf der Baustelle feststellbaren Zeitansätzen; die finale Prüfung der Nachträge -einschließlich Preisermittlung und Kalkulation- wird vom AG bearbeitet) – Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen – Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel – Dokumentation des Bauablaufs – Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße – Mitwirken bei behördlichen Abnahmen – Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen – Rechnungsprüfung – Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage – Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis zusätzlich: –wöchentliche Teilnahme an den regelmäßigen Baubesprechungen (wie jourfix) mit der Bauoberleitung (Jourfix-Protokolle werden von der Bauoberleitung erstellt). Nicht umfasst sind von der Beauftragung: – Kostenkontrolle – finale Prüfung von Nachträgen (siehe oben) – Erstellen eines Bauwerksbuchs – Erstellen von Bestandsplänen – Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme Diese Leistungen sind Gegenstand der Bauoberleitung, des Auftragnehmers der Bauleistung oder des AG und werden von diesen erbracht. Konkret sind die zu beschaffenden, vorgenannten Ingenieurdienstleistungen maßgeblich für die bauliche Umsetzung des nachfolgenden Gesamtbauwerkes „Geh- und Radwegeunterführung“ wie folgt: 1. Eisenbahnüberführung (EÜ) Strecke 4610 ü. Geh- u. Radweg 2. Straßenüberführung (SÜ) B 465 neu ü. Geh- u. Radweg 3. Straßenüberführung (SÜ) Wirtschaftsweg Gemeinde ü Geh- u. Radweg 4. Trogbauwerk (Grundwasserwanne) 5. Objektplanung Verkehrsanlagen. Der Neubau der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 10,038 der Straßenanlagen erfolgt voraussichtlich in der Zeit vom 26.02.2027 bis zur betriebsbereiten Fertigstellung des Rad- und Gehweges und Restarbeiten am 01.12.2028. Für die unmittelbaren Eingriffe in die Bahnanlagen wurden Sperrzeiten in der Zeit vom 20.08.2027 – 12.09.2027 und 08.12.2027/09.12.2027 beantragt. Im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung sind die Vorgaben der DB InfraGO AG gemäß der beigefügten Baudurchführungsvereinbarung strikt einzuhalten. So ist insbesondere dafür zu sorgen, dass bei den Gleisen, die von Eisenbahnfahrzeugen befahren werden können, Bauteile, Baugeräte, Gerüste und dergleichen in den freizuhaltenden Raum nicht hineinragen und dass ein solches Hineinragen auch nicht durch Verschiebungen oder in anderer Weise unbeabsichtigt eintreten kann. Der Baustellenbetrieb erfolgt zu den üblichen Tageszeiten und somit nicht als 24h-Betrieb. Es gilt eine maximale Arbeitszeit gemäß der AVV Baulärm, somit 07.00 bis 20.00 Uhr von Montag bis Samstag (Werktage). Insofern ist mit Ausnahme von Notlagen kein regelmäßiger Wochenend- und Feiertagsbetrieb vorgesehen. Die Fertigstellung hat bis Dezember 2028 zu erfolgen. Die Bauausführung mit dem Bezug zu den Gleisarbeiten kann nur innerhalb der Bahnstreckensperrpause im August und September 2027 durchgeführt werden. Der Baubeginn hat deshalb bereits im Februar 2027 zu erfolgen, um die Einhaltung der Bahnsperrpause durch den Generalunternehmer sicherstellen zu können. Rodungsarbeiten und Vegetationsrückschnitt sind im Zeitraum zwischen Oktober 2026 und Februar 2027 durchzuführen. Das Vorhaben wird bis zu 90% der Bausumme (Fördersatz 90%) über öffentliche Fördermittel gedeckt. Die Gemeinde wurde in die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LgVfG), dort zum Rad- und Fußverkehr (RuF) und in das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (VV SP „SuL“) des Bundesförderprogramms aufgenommen. Ebenso erfolgt eine Förderung des Bundes nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Die maßgeblichen Förderbestimmungen als auch die Zuwendungsbescheide einschließlich ihrer Anlagen sind bei der Auftragsausführung vom Auftragnehmer zur Vermeidung von Förderschädlichkeiten zwingend zu beachten. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung darauf hinzuwirken, dass die Schlussrechnungen aufgrund der förderrechtlichen Vorgaben unverzüglich nach deren Eingang geprüft werden.

  • LOT-0002 · Los 2 - SiGeKo-Leistung

    Die Gemeinde Dettingen unter Teck beabsichtigt die bauliche Realisierung eines Unterführungsbauwerkes für den Gehweg- und Radverkehr am Bahnhof (Geh- und Radwegeunterführung). Die erforderlichen Planungsleistungen für das Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen, der Tragwerksplanung als auch der technischen Ausrüstung (soweit erforderlich) bis zur Leistungsphase 6 HOAI 2021 wurden von der Gemeinde bereits an ein Ingenieurbüro beauftragt, um die zur Stellung von Förderanträgen erforderlichen Grundlagen zu schaffen. Nunmehr sollen mit dieser europaweiten Ausschreibung die nachfolgenden Ingenieurdienstleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021 wie folgt beschafft werden: • SiGeKO-Leistungen gemäß AHO Heft Nr. 15, 2. Auflage März 2011 und § 3 Ziffer 3.1 und 3.2 SiGeKo-Vertrag (Los 2) Konkret sind die zu beschaffenden, vorgenannten Ingenieurdienstleistungen maßgeblich für die bauliche Umsetzung des nachfolgenden Gesamtbauwerkes „Geh- und Radwegeunterführung“ wie folgt: 1. Eisenbahnüberführung (EÜ) Strecke 4610 ü. Geh- u. Radweg 2. Straßenüberführung (SÜ) B 465 neu ü. Geh- u. Radweg 3. Straßenüberführung (SÜ) Wirtschaftsweg Gemeinde ü Geh- u. Radweg 4. Trogbauwerk (Grundwasserwanne) 5. Objektplanung Verkehrsanlagen. Der Neubau der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 10,038 der Straßenanlagen erfolgt voraussichtlich in der Zeit vom 26.02.2027 bis zur betriebsbereiten Fertigstellung des Rad- und Gehweges und Restarbeiten am 01.12.2028. Für die unmittelbaren Eingriffe in die Bahnanlagen wurden Sperrzeiten in der Zeit vom 20.08.2027 – 12.09.2027 und 08.12.2027/09.12.2027 beantragt. Im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung sind die Vorgaben der DB InfraGO AG gemäß der beigefügten Baudurchführungsvereinbarung strikt einzuhalten. So ist insbesondere dafür zu sorgen, dass bei den Gleisen, die von Eisenbahnfahrzeugen befahren werden können, Bauteile, Baugeräte, Gerüste und dergleichen in den freizuhaltenden Raum nicht hineinragen und dass ein solches Hineinragen auch nicht durch Verschiebungen oder in anderer Weise unbeabsichtigt eintreten kann. Der Baustellenbetrieb erfolgt zu den üblichen Tageszeiten und somit nicht als 24h-Betrieb. Es gilt eine maximale Arbeitszeit gemäß der AVV Baulärm, somit 07.00 bis 20.00 Uhr von Montag bis Samstag (Werktage). Insofern ist mit Ausnahme von Notlagen kein regelmäßiger Wochenend- und Feiertagsbetrieb vorgesehen. Die Fertigstellung hat bis Dezember 2028 zu erfolgen. Die Bauausführung mit dem Bezug zu den Gleisarbeiten kann nur innerhalb der Bahnstreckensperrpause im August und September 2027 durchgeführt werden. Der Baubeginn hat deshalb bereits im Februar 2027 zu erfolgen, um die Einhaltung der Bahnsperrpause durch den Generalunternehmer sicherstellen zu können. Rodungsarbeiten und Vegetationsrückschnitt sind im Zeitraum zwischen Oktober 2026 und Februar 2027 durchzuführen. Das Vorhaben wird bis zu 90% der Bausumme (Fördersatz 90%) über öffentliche Fördermittel gedeckt. Die Gemeinde wurde in die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LgVfG), dort zum Rad- und Fußverkehr (RuF) und in das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (VV SP „SuL“) des Bundesförderprogramms aufgenommen. Ebenso erfolgt eine Förderung des Bundes nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Die maßgeblichen Förderbestimmungen als auch die Zuwendungsbescheide einschließlich ihrer Anlagen sind bei der Auftragsausführung vom Auftragnehmer zur Vermeidung von Förderschädlichkeiten zwingend zu beachten. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung darauf hinzuwirken, dass die Schlussrechnungen aufgrund der förderrechtlichen Vorgaben unverzüglich nach deren Eingang geprüft werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 - Örtliche Bauüberwachung

Zusammensetzung des Projektteams
20 %
Arbeitsweise des Projektteams
5 %
Umsetzung der Planung
20 %
Herangehensweise an gestellte Aufgabe
15 %
Honorar
40 %

LOT-0002 · Los 2 - SiGeKo-Leistung

Zusammensetzung des Projektteams
25 %
Umsetzung der Planung
35 %
Honorar
40 %

Vergabeunterlagen

8 Dateien laut Portal · Stand 24.09.2026
Anlage Baudurchführungsvereinbarung nebst Anlagen.zipSonstiges615 KB
Anlage Planfeststellungsbeschluss RP Stuttgart (Anlagen unter angegebenm Link).pdfSonstiges976 KB
Anlage Rahmenzeitplan.pdfSonstiges86 KB
Anlage_Bewerbung_TNA_Formblätter_Dettingen örtliche Bauüberwachung + SiGeKO.pdfSonstiges742 KB
Anlage_verb_Erstangebot_Dettingen örtliche Bauüberwachung + SiGeKO.pdfSonstiges886 KB
Aufforderung Bewerbung nebst verbindlichem Erstangebot_Dettingen Örtliche Bauüberwachung + SiGeK.PDFSonstiges813 KB
Los 1 - Vertrag örtliche Bauüberwachung.zipVertragsbedingungen2 KB
Los 2 - Vertrag SiGeKo-Leistungen.zipVertragsbedingungen473 KB

Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

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