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Infomobil als mobiler Lern-, Beteiligungs- und Transferraum

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 13:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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LEISTUNGSVERZEICHNIS

Mobiler Lern-, Beteiligungs- und Transferraum: Infomobil mit zulässigem Gesamtgewicht ≤ 3,5 t, Führerscheinklasse B für Selbstfahrer

  1. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung

  2. Allgemeine Anforderungen an das FZ

  3. Anforderungen an Aufbau, Raumkonzept und Aktionsfläche

  4. Innengestaltung und Innenausstattung

  5. Klimatisierung und saisonale Nutzbarkeit

  6. Außengestaltung

  7. Strom- und Energieversorgung

  8. Medientechnik

  9. Nachhaltigkeit

  10. Sicherheit, Prüfungen und Nachweise

  11. Serviceleistungen des Auftragnehmers

  12. Abnahme

  13. Lieferzeit und Zahlungsbedingungen

  14. Zuschlagskriterien

  15. Bewertungsmatrix

  16. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption, der Ausbau, die Lieferung und die betriebsbereite Übergabe eines Infomobils als mobilem Lern-, Beteiligungs- und Transferraum. Das Fahrzeug dient dazu, die Universität Trier in die Region zu tragen und Menschen dort zu erreichen, wo sie leben, lernen, arbei- ten und sich engagieren. Es soll die Ziele der Universität im Bereich gesellschaftliches Engagement, akade- misches Lernen und regionale Verantwortung sichtbar und praktisch erfahrbar machen. Anders als klassische Informations- oder Promotionsfahrzeuge versteht die Universität Trier das FZ nicht primär als Werbeträger, sondern als offener Begegnungsraum, in dem Gespräche geführt, Ideen entwickelt und Kooperationen angestoßen werden können. Kern des Konzepts ist ein Fahrzeug (FZ), das zu einem fle- xiblen und multifunktionalen Engagementlabor ausgebaut wird. Durch seine mobile Infrastruktur kann das FZ auf Schulhöfen, Marktplätzen, Wissenschaftsfestivals, Demokratietagen, Stadtfesten, Messen oder Veran- staltungen von Vereinen und Kommunen eingesetzt werden. Es fungiert dabei gleichermaßen als Informati- onspunkt, Workshopraum, Beteiligungswerkstatt und Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger, Studierende, Lehrende sowie zivilgesellschaftliche Partner. Die Gestaltung orientiert sich an modernen Infomobilen und Roadshow-Fahrzeugen, erweitert diese jedoch um einen deutlich stärkeren Bildungs- und Beteiligungsan-

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spruch. Eine geöffnete Seitenwand mit Markise bspw. schafft einen einladenden Aktionsbereich, der flexibel für unterschiedliche Formate genutzt werden kann. Im Inneren befinden sich modulare Arbeits- und Präsen- tationsflächen, digitale Beteiligungsstationen sowie mobile Möbel, die sowohl für Gespräche im kleinen Kreis als auch für Workshops und Projektarbeit eingesetzt werden können. Mit diesem Konzept verkörpert das FZ zugleich die Zukunftsorientierung der Universität Trier. Es verbindet die Idee einer offenen Universität mit den Anforderungen einer modernen Transfer- und Engagementkultur. Dieses Lastenheft definiert die verbindlichen technischen und räumlichen Anforderungen für die Abgabe vergleichbarer Angebote.

  1. Allgemeine Anforderungen an das FZ
Nr.AnforderungKriterium
2.1Das angebotene Fahrzeug muss in Deutschland zulassungsfähig sein und bei Auslieferung den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sowie dem allgemein anerkann- ten Stand der Technik entsprechen.MUSS
2.2Das zulässige Gesamtgewicht des betriebsfertigen Gesamtfahrzeugs darf 3.500 kg nicht überschreiten, sodass das Fahrzeug mit Führerscheinklasse B geführt werden kann.MUSS
2.3Antrieb / Motorisierung: • Nennleistung: Mindestens 103 kW (140 PS), empfohlen werden 120 kW bis 125 kW (ca. 163–170 PS). • Automatikgetriebe • Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung sämtliche für das angebotene Fahrzeug geltenden emissions- und typgenehmigungsrechtlichen An- forderungen erfüllen. Die Einhaltung ist durch die für das endgültige Fahrzeug er- forderlichen Fahrzeug- und Zulassungsunterlagen nachzuweisen. • Hubraum: Mindestens 1.900 cm³ bei Verbrennermotoren (Motoren mit geringe- rem Hubraum sind aufgrund der thermischen und mechanischen Dauerbelastung durch den permanenten Sonderaufbau ausgeschlossen).MUSS
2.4Der Innenausbau und die Möblierung der umbauten Aktionsfläche sind in Leichtbauweise auszuführen. Bei vollständiger vertragsgemäßer Ausstattung des Fahrzeugs einschließlich Fahrer, einem zu 80% gefülltem Tank und sämtlicher fest eingebauter und mitzuliefern- der loser Komponenten in Transportstellung ist eine freie Nutzlastreserve von mindes- tens 250 kg nachzuweisen. Die tatsächlichen Fahrzeug- und Achslasten sind durch Wie- geprotokoll nachzuweisenMUSS
2.5Das Fahrzeug muss mit Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (3PMSF) ausgestattet sein. Das Herstellungsdatum der Reifen (DOT) darf bei Übergabe höchstens 12 Monate zurück- liegen.MUSS
2.6Das Fahrzeug muss über folgende Sicherheitsausstattung verfügen: - Fahrer- und Beifahrerairbag, - ABS, ASR, ESP, - elektronische Wegfahrsperre, - Notbremsassistent, - Rückfahrkamera sowie Einparkhilfe im Front- und Heckbereich.MUSS
2.7Das Fahrzeug muss über folgende fahrzeugseitige Ausstattung verfügen: - elektrische Fensterheber, - Tagfahrlicht, - Nebelschlussleuchte, - Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung, - Bluetooth-Freisprecheinrichtung, - Multimediasystem mit Navigationsfunktion oder ein System, das mobile Navigations- Apps via Smartphone-Anbindung auf einen Fahrzeugbildschirm spiegelt - USB-C-Schnittstellen im Fahrerhaus,MUSS
  • USB-C-Schnittstellen im Fahrerhaus,

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- Warnsummer bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt.
2.8Im Fahrerhaus müssen während der Fahrt mindestens zwei Sitzplätze einschließlich Fah- rersitz vorhanden sein. Alle Sitze müssen höhenverstellbaren Kopfstützen ausgestattet sein. Der Fahrersitz muss höhen- und längsverstellbar und über eine Lendenwirbelstütze verfügen.MUSS
2.9Die Frontscheibe muss aus Verbundsicherheitsglas bestehen. Strapazierfähige Sitzbezüge sowie Allwetterfußmatten im Fahrerhaus sind vorzusehen.MUSS
2.10Sämtliche fest verbauten Teile und Umbauten müssen mit den jeweils erforderlichen Zulassungs-, Prüf- oder Konformitätsnachweisen versehen sein.MUSS

Zulassungs-, Prüf- oder Konformitätsnachweisen versehen sein.

  1. Anforderungen an Aufbau, Raumkonzept und Aktionsfläche
Nr.AnforderungKriterium
3.1Die umbaute Aktionsfläche des Fahrzeugs muss über eine nutzbare Innenfläche von min- destens 10 m² und einer lichten Stehhöhe von mindestens 2.200 mm verfügen.MUSS
3.2Die Aktionsfläche muss für den Einsatz als Informationspunkt, Gesprächsraum, Work- shopraum und Beteiligungsfläche geeignet sein. Die Umgestaltung zwischen diesen Nut- zungsarten muss mit maximal zwei Personen werkzeuglos möglich sein.MUSS
3.3Die Showseite des Fahrzeugs muss sich seitlich über ein geeignetes Klappen-, Hub- oder Schiebesystem öffnen lassen. Die geöffnete Seite muss einen nutzbaren, schattigen und regengeschützten Außenaktionsbereich ermöglichen, die die innere Aktionsfläche nach außen erweitert. Die konkrete technische Ausführung ist mit dem Auftraggeber vor Ferti- gung abzustimmen.MUSS
3.4Das Fahrzeug muss innerhalb von maximal 30 Minuten durch höchstens zwei Personen von der Fahr- in die Einsatzstellung überführt werden können. Dies ist bei der Abnahme praktisch nachzuweisen.MUSS
3.5Der Zugang zur Aktionsfläche muss so gestaltet sein, dass sie sicher und leicht begangen werden kann. Trittstufen und Einstiegshilfen müssen standsicher, rutschhemmend und für unterschiedliche Nutzergruppen gut begehbar sein.MUSS
3.6Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot ein Raum- und Nutzungskonzept mit Visualisie- rung des FZ vorzulegen. Nach Zuschlagserteilung ist ein detaillierter Plan zur Freigabe durch den Auftraggeber vorzulegen.MUSS
3.7Die Aktionsfläche kann über einen Wetterschutz verfügenKANN

3.7 Die Aktionsfläche kann über einen Wetterschutz verfügen KANN

  1. Innengestaltung und Innenausstattung
Nr.AnforderungKriterium
4.1Die Innengestaltung ist auf Grundlage des angebotenen Konzepts in Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuführen.MUSS
4.2Der Innenraum muss hell, freundlich und funktional gestaltet sein und einen kombinier- ten Werkstatt-, Lern- und Loungecharakter unterstützen. Das Farbkonzept ist am Corpo- rate Design der Universität Trier auszurichten.MUSS
4.3Sofern bewegliche Möbelstücke als Teil des Raumkonzepts vorgesehen sind, müssen die- se robust, transportgeeignet, leicht bedienbar und werkzeuglos umstellbar oder arretier- bar sein.MUSS
4.4Es müssen Lagerkapazitäten für Informationsmaterialien, Give-aways, Moderationsmate- rial, Roll-Ups, mobile Ausstattung und Pavillons vorhanden sein. Die Stauräume müssen trocken, gegen Verrutschen gesichert, möglichst nicht einsehbar und mindestens teilwei- se abschließbar sein. (Gesamtvolumen ca. 1,5 m³)MUSS
4.5Für die Unterbringung der Medientechnik ist ein gesonderter, abschließbarer Technik- schrank oder ein gleichwertiger gesicherter Technikbereich vorzusehen.MUSS

schrank oder ein gleichwertiger gesicherter Technikbereich vorzusehen.

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4.6Für lose Möbel und bewegliche Ausstattung ist ein geeignetes System zur Ladungssiche- rung vorzusehen, z. B. durch Zurrschienen oder vergleichbare Befestigungssysteme nach den anerkannten Regeln der Technik.MUSS
4.7Der Bodenbelag muss rutschhemmend, strapazierfähig, leicht zu reinigen und für den vorgesehenen Publikumsverkehr geeignet sein.MUSS
4.8Die Aktionsfläche muss für unterschiedliche Veranstaltungsformate mit mobilen oder klappbaren Möbeln nutzbar sein.MUSS
4.9Es ist mindestens ein Beratungsplatz mit Sitzgelegenheit und Tisch vorzusehen. Dieser kann mithilfe eines Barhockers/erhöhtem Sitz und klappbaren Stehtisch ausgeführt sein.MUSS

kann mithilfe eines Barhockers/erhöhtem Sitz und klappbaren Stehtisch ausgeführt sein.

  1. Klimatisierung und saisonale Nutzbarkeit
Nr.AnforderungKriterium
5.1Das Fahrzeug muss ganzjährig für Informations-, Gesprächs- und Workshopformate nutz- bar sein.MUSS
5.2Für die Aktionsfläche kann eine Heizung vorgesehen werden, die bei geschlossenen Sei- tenwänden eine angemessene Nutzung des Innenraums auch bei niedrigen Außentempe- raturen ermöglicht.KANN
5.3Für die Aktionsfläche kann eine möglichst zugluftarme und geräuscharme Klimatisie- rungs- oder Lüftungslösung vorgesehen, die eine Nutzung des Innenraums auch bei sommerlichen Temperaturen ermöglicht.KANN
5.4Angaben zur Heiz- und Kühlleistung sowie zum Energiebedarf der vorgesehenen Systeme sind dem Angebot beizufügen.

sind dem Angebot beizufügen.

  1. Außengestaltung
Nr.AnforderungKriterium
6.1Die Außengestaltung ist auf Grundlage des angebotenen Konzepts in Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuführen. Der Auftragnehmer hat Ansichten des Fahrzeugs von vorne, hinten, links und rechts sowie in geöffnetem und geschlossenem Zustand vorzule- gen.MUSS
6.2Das Fahrzeug muss nach dem Öffnen eine einladende Außenwirkung entfalten und eine Bühne für Information, Austausch, Moderation und kurze Workshopformate schaffen.MUSS
6.3Das Fahrzeug ist in weißer Grundfarbe anzubieten. Die Außengestaltung ist durch Folie- rung (ohne Dach) entsprechend den Vorgaben des Corporate Designs der Universität Trier auszuführen. Ein entsprechendes Brandbook wird von der Universität Trier zur Ver- fügung gestellt.MUSS
6.4Die Folierung erfolgt mehrfarbig und beinhaltet Logos.MUSS
6.5Die Folierung muss fachgerecht ausgeführt werden. Folien dürfen nicht auf dem Lack geschnitten werden.MUSS
6.6Vor der Ausführung der Folierung ist ein abgestimmter Gestaltungsentwurf einschließlich Angabe der zu folierenden Flächen vorzulegen.MUSS

Angabe der zu folierenden Flächen vorzulegen.

  1. Strom- und Energieversorgung
Nr.AnforderungKriterium
7.1Das Fahrzeug muss über externe Stromeinspeisung für typische Einsätze betrieben wer- den können. Die elektrische Ausbauinstallation ist nach den zum Ausführungszeitpunkt einschlägigen anerkannten Regeln der Technik und den für ortsveränderliche bzw. transportable Einhei- ten einschlägigen DIN-VDE-Bestimmungen auszuführen.MUSS

ten einschlägigen DIN-VDE-Bestimmungen auszuführen.

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7.2Es ist ein externer CEE-Landstromanschluss vorzusehen. Die Anlage muss einschließlich geeigneter Absicherung, FI-/RCD-Schutz und spritzwassergeschützter Ausführung herge- stellt werden.MUSS
7.3Für die Medientechnik ist ein separater Not-Aus oder eine gleichwertige Abschaltmög- lichkeit vorzusehen.MUSS
7.4Die Innen- und Außenbeleuchtung ist in LED-Technik auszuführen. Die Beleuchtung muss funktional, energieeffizient und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein.MUSS
7.5Der Außenbereich ist so zu beleuchten, dass Verkehrswege, Einstiegsbereich und Aktions- fläche sicher nutzbar sind.MUSS
7.6Ein autarker Betrieb ohne externe Stromeinspeisung ist wünschenswert. Bei einer max. Leistungsaufnahme von 1,5 KW kann ein integriertes Bordenergiesystem auf Lithium- Ferro-Eisenphosphat-Basis (LiFePO4) mit Wechselrichter und Lademanagement vorgese- hen werden. Alternativ kann eine Powerstation eingeplant werden.KANN
7.7Dieses Bordenergiesystem muss dann den geräuscharmen und emissionsfreien Betrieb der Beleuchtungs-, IT- und Medientechnik für mindestens 4 Stunden ermöglichen. Die dem Nachweis zugrunde gelegte Lastannahme ist im Angebot darzustellen.KANN

dem Nachweis zugrunde gelegte Lastannahme ist im Angebot darzustellen.

  1. Medientechnik
Nr.AnforderungKriterium
8.1Das Fahrzeug ist mit einer transportgeeigneten Medientechnik für Präsentation, Beteili- gung und digitale Kommunikation auszustatten.MUSS
8.2Es ist ein fest montierter Präsentationsbildschirm mit einer Bildschirmdiagonale von 65 Zoll oder gleichwertig vorzusehen. Der Bildschirm muss für den Einsatzort ausreichend hell sein und für Präsentationen und digitale Beteiligungsformate geeignet sein. Außer- dem muss er über gängige Anschlussmöglichkeiten, insbesondere HDMI und USB-C, ver- fügen.MUSS
8.3Der Bildschirm ist so zu montieren, dass Verkehrswege nicht beeinträchtigt werden und eine sichere Nutzung im Standbetrieb gewährleistet ist. Für den Fahrbetrieb ist eine ge- eignete Transportsicherung vorzusehen.MUSS
8.4Für die Aktionsfläche ist eine Beschallungslösung bestehend aus Lautsprechern zur De- ckeneinbau- oder Aufbaumontage und Verstärker vorzusehen, die für Präsentationen, Gespräche und kleinere Veranstaltungsformate geeignet ist. Der Anschluss des Bild- schirms und eines Mikrofons muss möglich sein.MUSS
8.5Es ist ein leistungsfähiger Mobilfunkrouter mit 5G mit LTE-Fallback, Dual-SIM/eSIM oder vergleichbarer Redundanz, externer Fahrzeugantenne, Wi-Fi 6 und WPA3 oder gleichwer- tiger Konnektivität vorzusehen.MUSS
8.6Das System muss eine WLAN-Versorgung innerhalb des Fahrzeugs und im unmittelbaren Aktionsumfeld ermöglichen.MUSS
8.7Streaming- und Videokonferenznutzung über Display und Audiosystem muss möglich sein.MUSS
8.8Ein zusätzliches mobiles, wettergeeignetes Lautsprechersystem mit kabelloser Mikrofon- technik für den Außenbereich kann angeboten werden.KANN
8.9Der Präsentationsbildschirm kann mit Touch-Funktion ausgestattet sein.KANN

8.9 Der Präsentationsbildschirm kann mit Touch-Funktion ausgestattet sein. KANN

  1. Nachhaltigkeit
Nr.Anforderung
9.1Langlebige Konstruktion: Der Ausbau und die Möblierung müssen für eine intensiv ge- nutzte und langfristige Beanspruchung ausgelegt sein. Es sind robuste, verzugsfreie und strapazierfähige Materialien sowie Konstruktionsweisen zu wählen.MUSS

strapazierfähige Materialien sowie Konstruktionsweisen zu wählen.

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9.2Reparaturfreundliche Bauteile: Die Einbauten und technischen Komponenten müssen nach Möglichkeit so modular und zugänglich gestaltet sein, dass Einzelkomponenten im Schadens- oder Verschleißfall einfach ausgetauscht oder repariert werden können, ohne angrenzende Bauteile zu beschädigen.MUSS
9.3Energieeffiziente Beleuchtung: Die gesamte Innen- und Außenbeleuchtung ist ausschließ- lich in energieeffizienter LED-Technik auszuführen (siehe auch Punkt 7.8).MUSS
9.4Verwendung nachhaltiger Materialien im Innenausbau: Sämtliche Werkstoffe für den Innenausbau (Möbel, Verkleidungen, Bodenbeläge) sollen nach Möglichkeit aus ökolo- gisch zertifizierten, nachwachsenden, recyclebaren oder emissionsarmen Rohstoffen bestehen.KANN
9.5Es kann optional ein Photovoltaik-System auf dem Fahrzeugdach angeboten werden, das zur Unterstützung und Ladung des Bordenergiesystems dient und dessen autarke Laufzeit verlängert.KANN

verlängert.

  1. Sicherheit, Prüfungen und Nachweise
Nr.AnforderungKriterium
10.1Alle verbauten Komponenten und Umbauten müssen mit den jeweils erforderlichen Nachweisen, Prüfzeugnissen und Abnahmen übergeben werden.MUSS
10.2Vor Auslieferung ist eine Sachkundigenprüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 durchzu- führen. Der Prüfbericht ist bei Übergabe vorzulegen.MUSS
10.3Sämtliche 230-V-Anlagen und elektrischen Betriebsmittel sind vor Übergabe nach den einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 3, zu prü- fen. Prüfprotokolle sind bei Übergabe vorzulegen.MUSS
10.4Für geöffnete Klappen, Markisen, Rampen und sonstige ausklappbare oder ausfahrbare Bauteile sind geeignete Sicherungsmaßnahmen vorzusehen.MUSS
10.5Sofern eine Markise vorgesehen ist, sind die zulässigen Betriebsbedingungen, insbeson- dere hinsichtlich Windbelastung, in der Dokumentation anzugeben.MUSS
10.6Eine deutschsprachige Einweisung des Bedien- und Fahrpersonals vor Ort ist Bestandteil der Leistung. Die Einweisung muss insbesondere Fahrzeugbedienung, Aufbau, Stromver- sorgung, Medientechnik, Sicherheitsfunktionen und Notfallmaßnahmen umfassen.MUSS

sorgung, Medientechnik, Sicherheitsfunktionen und Notfallmaßnahmen umfassen.

  1. Serviceleistungen des Auftragnehmers
Nr.AnforderungKriterium
11.1Dem Angebot sind maßstäbliche Grundrisse, Ansichten und eine technische Beschreibung des angebotenen Fahrzeugs beizufügen.MUSS
11.2Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Planung, den Ausbau, die Integration der Medientechnik, die Strom- und Energieversorgung, die Möblierung sowie die Außenge- staltung einschließlich Folierung.MUSS
11.3Sämtliche Bedienungs-, Wartungs- und technischen Unterlagen sind in deutscher Sprache zu übergeben.MUSS
11.4Bei Übergabe sind mindestens folgende Unterlagen auszuhändigen: Bedienungsanleitun- gen, Wartungshinweise, Stromlaufpläne der Ausbau-Elektrik, Prüfprotokolle, Abnahme- unterlagen, Wiegeprotokoll, Nachweise zu verbauten Komponenten.MUSS
11.5Der Auftragnehmer hat Angaben zu Gewährleistungsfristen für Fahrzeugausbau, Medien- technik, Bordenergiesystem und Folierung zu machen.MUSS
11.6Ein Wartungs- und Servicekonzept für den Ausbau und die technischen Komponenten kann angeboten werden.KANN

kann angeboten werden.

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  1. Abnahme
Nr.AnforderungKriterium
12.1Vor der Endabnahme ist dem Auftraggeber auf Verlangen Gelegenheit zu einer Vorab- stimmung bzw. Vorbesichtigung des Ausbaufortschritts zu geben.MUSS
12.2Die Abnahme erfolgt nach Lieferung am Standort des Auftraggebers.MUSS
12.3Bestandteil der Abnahme sind mindestens: Sichtprüfung, Funktionsprüfung aller wesent- lichen Komponenten, Prüfung des Auf- und Abbaus, Prüfung der Medientechnik, Prüfung der Stromversorgung, Vorlage aller Nachweise und Dokumentationen sowie Vorlage des Wiegeprotokolls.MUSS
12.4Festgestellte Mängel sind zu protokollieren und innerhalb einer angemessenen Frist durch den Auftragnehmer zu beseitigen.MUSS

durch den Auftragnehmer zu beseitigen.

  1. Lieferzeit und Zahlungsbedingungen
Nr.AnforderungKriterium
13.1Es erfolgt keine Anzahlung.MUSS
13.2Die vollständige Lieferung und betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs muss bis spätes- tens 15.04.2027 erfolgen, sofern in den Vergabeunterlagen keine abweichende Frist be- stimmt wird.MUSS
13.3Das Lieferdatum ist dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen.MUSS
13.4Teilrechnungen können nach vertraglich vereinbarten, nachweisbaren Leistungsständen vorgesehen werden. Die vorgesehenen Zahlungsmeilensteine sind im Angebot darzustel- lenKANN

len

Finanzierungsvorbehalt: Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Zusage des Fördermittelgebers. Der Zuschlag wird nur erteilt, wenn die für die Vertragserfüllung erforderlichen Mittel im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung rechtsverbindlich zugesagt bzw. die Zahlungs- und Lieferbedingungen bewilligt sind. Sollten die erforderli- chen Drittmittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in dem für die Vertragserfüllung notwendigen Umfang bewilligt oder zugesagt werden, ist die Universität Trier berechtigt, den Vertrag nicht zu schließen oder das Verfahren aufzuheben, ohne dass dem Bieter bzw. Auftragnehmer hieraus Ansprüche auf Schadensersatz, Entschädigung oder Vertrauensschaden entstehen.

Die Universität Trier geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass die für die Auftragsvergabe erfor- derlichen Drittmittel bewilligt bzw. die Lieferkonditionen angepasst werden.

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  1. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Krite- rien:

  1. Preis: 40%

  2. Qualität des Raum- und Nutzungskonzeptes: 15% Bewertet werden insbesondere Funktionalität und Flexibilität der Raumaufteilung, Eignung für In- formations-, Gesprächs-, Workshop- und Beteiligungsformate, Qualität der Umbaubarkeit sowie ergonomische und praktische Nutzbarkeit.

  3. Qualität von Medientechnik und Energieversorgung: 15% Bewertet werden insbesondere Eignung und Qualität der Medientechnik, Qualität und Belastbar- keit des Bordenergiesystems, Nachvollziehbarkeit der Lastannahmen sowie Praxistauglichkeit für mobile Einsätze.

  4. Funktionalität; Ergonomie und Bedienbarkeit: 15% Bewertet werden insbesondere Aufbau- und Umrüstbarkeit, Bedienfreundlichkeit, Zugänglichkeit und barrierearme Nutzbarkeit sowie Anordnung von Technik, Möbeln und Bedienelementen.

  5. Nachhaltigkeit und Ökologie: 5 % Bewertet werden insbesondere die ökologische Qualität der verbauten Materialien im Innenaus- bau (Zertifizierungen, Recyclingfähigkeit, Schadstoffarmut), die Langlebigkeit und Reparatur- freundlichkeit der Konstruktion (Modularität) sowie das optional angebotene Photovoltaik-System zur ökologischen Laufzeitverlängerung.

  6. Service, Gewährleistung und Lieferzeit: 10 % Bewertet werden insbesondere Gewährleistungsumfang, Qualität und Plausibilität des Servicekon- zepts, Dokumentationsqualität sowie Verbindlichkeit und Plausibilität der Lieferfrist.

  7. Bewertungsmatrix

  8. Grundsatz der Wertung Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand der nachste- henden Zuschlagskriterien:

  9. Preis: 40 %

  10. Qualität des Raum- und Nutzungskonzepts: 15 %

  11. Qualität von Medientechnik und Energieversorgung: 15 %

  12. Funktionalität, Ergonomie und Bedienbarkeit: 15 %

  13. Nachhaltigkeit und Ökologie: 5 %

  14. Service, Gewährleistung und Lieferzeit: 10 %

Die Gesamtbewertung erfolgt mit maximal 100 Punkten. Bei Punktegleichheit entscheidet die kürzere Lieferzeit.

  1. Allgemeine Wertungsregeln

2.1 Mindestanforderungen (MUSS-Kriterien)

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Angebote, die die festgelegten Mindestanforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen, soweit vergaberechtlich zulässig.

Zu den Mindestanforderungen zählen (siehe Leistungsverzeichnis): Allgemeine Anforderungen an das FZ: Nummer: 2.1 – 2.10 Anforderungen an Aufbau, Raumkonzept und Aktionsfläche: Nummer: 3.1 – 3.6 Innengestaltung und Innenausstattung: Nummer: 4.1 – 4.9 Klimatisierung und saisonale Nutzbarkeit: Nummer: 5.1 Außengestaltung: Nummer: 6.1 – 6.6 Strom- und Energieversorgung: Nummer: 7.1 – 7.5 Medientechnik: Nummer: 8.1 – 8.7 Nachhaltigkeit: Nummer: 9.1 – 9.3 Sicherheit. Prüfungen und Nachweise: Nummer: 10.1 – 10.6 Serviceleistungen des Auftraggebers: Nummer: 11.1 – 11.5 Abnahme: Nummer: 12.1 – 12.4 Lieferzeit und Zahlungsbedingungen: Nummer: 13.1 – 13.3

2.2 Wertung qualitativer Kriterien Die qualitativen Zuschlagskriterien werden jeweils mit 0 bis 5 Wertungspunkten je Unterkriterium bewer- tet: Bewertungsmaßstab: 0 Punkte: Anforderung nicht erfüllt oder keine verwertbaren Angaben 1 Punkt: sehr geringe Qualität, deutliche Mängel, nur eingeschränkt brauchbar 2 Punkte: unterdurchschnittliche Qualität, mehrere Schwächen 3 Punkte: durchschnittliche, brauchbare Qualität 4 Punkte: gute Qualität, nur geringe Schwächen 5 Punkte: sehr gute bis ausgezeichnete Qualität, in sich schlüssig und besonders praxisgerecht

2.3 Nachvollziehbarkeit Gewertet werden nur solche Angaben, die im Angebot konkret, prüfbar und nachvollziehbar beschrieben sind. Reine Werbeaussagen, pauschale Behauptungen oder unvollständige Angaben werden nicht als Mehrwert gewertet.

2.4 Kann-Leistungen Kann-Leistungen werden nur dann positiv berücksichtigt, wenn:

  • sie im Angebot eindeutig beschrieben sind,
  • sie technisch umsetzbar und in die Gesamtlösung integriert sind,
  • sie einen erkennbaren Mehrwert für das jeweilige Zuschlagskriterium bieten.

Zu diesen Leistungen zählen folgende Nummern des Leistungsverzeichnisses:

Anforderungen an Aufbau, Raumkonzept und Aktionsfläche: Nummer: 3.8 Klimatisierung und saisonale Nutzbarkeit: Nummer: 5.2 -5.4 Strom- und Energieversorgung: Nummer: 7.6 – 7.7 Medientechnik: Nummer: 8.8 – 8.9 Nachhaltigkeit: Nummer: 9.4 – 9.5 Serviceleistungen des Auftraggebers: Nummer: 11.6 Lieferzeit und Zahlungsbedingungen: Nummer: 13.4

2.5 Rundung Die errechneten Gesamtpunkte können auf zwei Nachkommastellen gerundet werden.

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  1. Bewertungsmethode für den Preis

Für das Zuschlagskriterium Preis werden maximal 40 Punkte vergeben. Zugrunde gelegt wird der Preis, der sich aus der Summe der Mindestanforderungen ergibt.

3.1 Berechnungsformel: Das preislich günstigste Angebot erhält die volle Punktzahl von 40 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel: Preisbewertung eines Angebots = (niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des zu bewertenden Ange- bots) × 40 Beispiel:

  • Niedrigster Angebotspreis: 100.000 €
  • Angebot B: 125.000 € Dann gilt: (100.000 / 125.000) × 40 = 32,00 Punkte
  1. Bewertungsmatrix für die qualitativen Zuschlagskriterien

4.1 Zuschlagskriterium Qualität des Raum- und Nutzungskonzepts - Gewichtung: 15 Punkte Die Bewertung erfolgt anhand von 3 Unterkriterien mit jeweils maximal 5 Punkten:

Funktionalität der Raumaufteilung: 5 Punkte: Bewertet wird insbesondere: sinnvolle Anordnung der Funktionsbereiche; praktikable Nutzbarkeit des Innenraums, ausreichende Bewegungsflächen, Eignung für Gesprächs-, Informations- und Workshopfor- mate und die Flexibilität für unterschiedliche Nutzungsformate. Bewertungshinweise:

  • 0 Punkte: keine oder unzureichende Darstellung
  • 3 Punkte: funktional brauchbare Standardlösung
  • 5 Punkte: besonders durchdachte, vielseitige und praxistaugliche Raumaufteilung

Qualität der Stauraum- und Möbellösung: 5 Punkte Bewertet wird insbesondere: ausreichende und gut zugängliche Stauraumlösungen, Schutz vor Verrut- schen, Diebstahl und Witterung, Robustheit, Leichtbau und Arretierbarkeit der Möbel, funktionale Integra- tion in das Raumkonzept.

Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts: 5 Punkte Bewertet wird insbesondere: stimmige Verbindung von Innenraum, Außenwirkung und Nutzungskonzept, Nachvollziehbarkeit der Konzeption, Realitätsnähe für den vorgesehenen Einsatz, Qualität der eingereich- ten Beschreibung und Visualisierung.

4.2 Zuschlagskriterium Qualität von Medientechnik und Energieversorgung - Gewichtung: 15 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand von 3 Unterkriterien mit jeweils maximal 5 Punkten:

A) Qualität und Praxistauglichkeit der Medientechnik: 5 Punkte Bewertet wird insbesondere: Eignung des Touchdisplays für Präsentation und Beteiligung, sinnvolle Plat- zierung und Sicherung im Fahrzeug, Qualität der Beschallungslösung, Eignung für mobile Einsätze, Eignung für Streaming und Videokonferenz. Zusätzlicher Hinweis: Ein optional angebotenes mobiles Außenlautsprechersystem kann hier positiv be- rücksichtigt werden, wenn es technisch schlüssig beschrieben ist und einen erkennbaren Mehrwert bietet siehe Punkt 8.5).

B) Qualität und Praxistauglichkeit der Stromversorgung in Hinblick auf mögliche Anwendungsszenari- en und sichere Handhabung. 5 Punkte

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Zusätzliche Hinweis: Ein zusätzlich angebotenes autarkes Bordenergiesystem kann hier positiv berücksich- tigt werden, wenn die Eignung für mindestens 4 Stunden autarken Betrieb, die Sicherheit und Bedienbar- keit, Nachvollziehbarkeit von Lade- und Versorgungskonzept schlüssig dargelegt ist.

C) Konnektivität und digitale Nutzbarkeit 5 Punkte Bewertet wird insbesondere: Qualität der Router-/Mobilfunklösung, Praxistauglichkeit der WLAN- Versorgung, Anschlussmöglichkeiten, digitale Einbindung externer Endgeräte, Eignung für digitale Beteili- gungsformate.

4.3 Zuschlagskriterium Funktionalität, Ergonomie und Bedienbarkeit; Gewichtung max. 15 Punkte Die Bewertung erfolgt anhand von 3 Unterkriterien mit jeweils maximal 5 Punkten:

A) Aufbau- und Umrüstbarkeit max. 5 Punkte Bewertet wird insbesondere: Praktikabilität des Auf- und Abbaus, Eignung für Aufbau durch maximal zwei Personen, Einhaltung der geforderten Aufbauzeit, Komplexität der notwendigen Handgriffe, Alltagstaug- lichkeit bei häufigen Einsätzen.

B) Ergonomie und Zugänglichkeit max. 5 Punkte Bewertet wird insbesondere: Nutzerfreundlichkeit des Zugangs, Qualität der barrierearmen Gestaltung, Erreichbarkeit von Bedien-, Präsentations- und Arbeitsbereichen, nutzerfreundliche Anordnung von Ti- schen, Sitzplätzen und Technik. Zusätzlicher Hinweis: eine besonders gut gelöste Zugangssituation, z. B. durch überzeugend integrierte Rampe oder besonders sichere und komfortable Einstiegslösung, kann hier positiv berücksichtigt werden.

C) Bedienfreundlichkeit und Sicherheit im Betrieb max. 5 Punkte Bewertet wird insbesondere: intuitive Bedienbarkeit, sichere Handhabung von Klappen, Markisen, Möblie- rung und Technik, Sicherung beweglicher Komponenten, Übersichtlichkeit und Plausibilität des Betriebsab- laufs, Eignung für den Einsatz durch universitäres Personal ohne Spezialkenntnisse.

4.4 Zuschlagskriterium Nachhaltigkeit und Ökologie, Gewichtung: max. 5 Punkte Die Bewertung erfolgt anhand der Materialauswahl und Schadstoffarmut mit max. 5 Punkten

A) Bewertet wird insbesondere: Verwendung von ökologisch zertifizierten, nachwachsenden, emissions- armen oder recycelbaren Werkstoffen für Möbel, Wandverkleidungen und Bodenbeläge (z. B. FSC/PEFC- Holz, Blauer Engel).

  1. Zuschlagskriterium Service, Gewährleistung und Lieferzeit, Gewichtung max. 10 Punkte

Die Bewertung erfolgt anhand von 4 Unterkriterien:

A) Gewährleistungsumfang, Plausibilität und Verbindlichkeit der Lieferzeit max. 5 Punkte Bewertet wird insbesondere: Dauer und Umfang der Gewährleistung für Ausbau, Gewährleistung für Me- dientechnik, Gewährleistung für Bordenergiesystem, Gewährleistung für Folierung, konkrete und belastba- re Terminangaben, Plausibilität im Verhältnis zum angebotenen Ausbaukonzept, erkennbare Planungssi- cherheit

B) Qualität des Service- und Wartungskonzepts, Dokumentations- und Schulungskonzept max. 5 Punkte Bewertet wird insbesondere: Nachvollziehbarkeit des Serviceangebots, Angaben zu Wartung, Support und Reaktionszeiten, Ersatzteil- oder Ansprechpartnerkonzept, Vollständigkeit und Brauchbarkeit der Unterla- gen, Verständlichkeit der Dokumentation, Qualität und Umfang der vorgesehenen Einweisung.

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Universität Trier Leistungsverzeichnis

Preisblatt / Angebotssumme Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung – Liefer- und Leistungsumfang: Mobiler Lern-, Be- teiligungs- und Transferraum: Infomobil mit zulässigem Gesamtgewicht ≤ 3,5 t, Führerscheinklasse B für Selbstfahrer Auftraggeber: Universität Trier

Bieter / Firma: ________________________________________ Verbindlicher Liefertermin:

Preis fürPreis €, NettoPreis €, BruttoGewicht In KG
Fahrzeug inkl. Min- destanforderungen
KANN-Kriterien
Zusätzlicher Wetterschutz (siehe 3.8)
Heizung für die Aktions- fläche (siehe 5.2)
Klimatisierungs- oder Lüftungslösung für die Aktionsfläche (siehe 5.3)
autarker Betrieb ohne externe Stromeinspeisung (siehe 7.6)
wettergeeignetes Laut- sprechersystem mit ka- belloser Mikrofontechnik (siehe 8.8)
Optionales Photovoltaik- System (siehe 9.5)
Präsentationsbildschirm kann mit Touch-Funktion (siehe 8.9)

(siehe 8.9)

Datum: ____________________ Name der erklärenden Person:

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