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Kaufvertrag (Kurzfassung mit Instandhaltung)
Vertrag über den Kauf von Hardware
Zwischen Forschungsverbund Berlin e.V. Rudower Chaussee 17 12489 Berlin verantwortliches Institut: Max-Born-Institut f. Nichtlineare Optik u. Kurzzeitspektroskopie, Max-Born-Straße 2A, 12489 Berlin gemeinschaftlich vertreten durch den geschäftsführenden Direktor des Max-Born-Instituts Herrn Prof. Dr. Marc Vrakking und den Geschäftsführer des Forschungsverbunds Berlin Martin Böhnke
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: MBI-2026-0027
"Auftraggeber" und Wird mit Zuschlagserteilung ergänzt
f
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: Wird mit Zuschlagserteilung ergänzt
r
"Auftragnehmer". 1 Leistungsumfang u Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber folgende Hardware, ggf. einschließlich vorinstallierter* Betriebssystemsoftware und verpflichtet sich im Rahmen der Instandhaltung zu folgenden Leistungen:
w
| Lfd. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. (ggf. einschl. vorinstallierter Betriebssystemsoftware) | w Menge | EXP¹ | u Spätester | GewF² | Kaufpreis Einzelpreis | Kaufpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Liefer- | Gesamt- | |||||
| termin | preis | ||||||
| 1 | t n Lieferung eines serienmäßigen Industrieroboterarms einschließlich integriertem Controller, Greifer, erforderlicher E Standardsoftware, Anschluss- und Montagezubehör sowie technischer Dokumentation gemäß Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung und Preisblatt zur Ausschreibung MBI-2026-0027. | 1 | - | 31.12.20 26 | - | Wird mit Zuschlags erteilung ergänzt | Wird mit Zuschlags erteilung ergänzt |
E
| Lfd | Produkt (s.o.) | Beginn der Instandhaltungs- leistungen | Ende der Instand- haltung oder „MVD“3 + Dauer | abweichende Kündigungs- frist4 | Störungs- beseitigun g | Hotline | Anteil an der |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| . | monatlichen | ||||||
| Nr. | Instandhaltungs | ||||||
| pauschale | |||||||
| - | nicht vereinbart | nicht vereinbart | nicht vereinbart | nicht vereinbart | nicht vereinbart | nicht verein bart | nicht vereinbart |
Gesamtvergütung für den Kauf (Summe der Gesamtkaufpreise): Wird mit Zuschlagserteilung ergänzt
Monatliche Instandhaltungspauschale: Instandhaltung nicht vereinbart
Version 2.0.1 vom 01.03.2026 Seite 1 von 2
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Kaufvertrag (Kurzfassung mit Instandhaltung)
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US, EU, DT = Hardware unterliegt Exportkontrollvorschriften des jeweiligen Staates |
| 2 | Verjährungsfrist für Mangelansprüche falls abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf-AGB bzw. Ziffer 7.1 EVB-IT Überlassungs-AGB (Typ A) |
| 3 | MVD = Mindestvertragsdauer, hier zusätzlich eine Zeit angeben, z.B. 12 Monate |
| 4 | von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB abweichende Kündigungsfrist |
Für die jeweilige vorinstallierte* Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 1 lfd. Nr. 1 gelten in der folgenden Rangfolge: Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____,
f
Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
r
die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sieu den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
w
☒ Die Hardware wird wie folgt geliefert: DAP Max-Born-Straße 2A, 12489 Berlin, Deutschland, Incoterms® 2020.
☐ Die Hardware gemäß Nummer 1 lfd. Nr. _____ wird vom Auftragnehmer aufgestellt.
t
2 Vertragsbestandteile
n
Dieser Vertragstext mit Anlagen Nr. 1 bis 3 sowie die EVB-IT Kauf-AGB, ggf. die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) sowie, soweit Instandhaltung vereinbart ist, die EVB-IT Instandhaltungs-AGB sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. WEeitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) und EVB-IT Instandhaltungs-AGB stehen unter evb- it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
3 Sonstige Vereinbarungen
Eine Aufstellung, Montage, Integration oder Inbetriebnahme der Hardware durch den Auftragnehmer ist nicht geschuldet.
Anlage Nr. 1: Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung und Preisblatt
Anlage Nr. 2: BVB zur Frauenförderung, Teil A
Anlage Nr. 3: BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen, Teil A
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