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Beantwortung Fragen zur EU Vergabe: Implemen(cid:23)erung,
Bereitstellung, Support und Weiterentwicklung einer
NewsroomPla"orm
Frage 1: Aufgrund der Formulierung in der Leistungsbeschreibung gehen wir davon aus, dass das gesuchte Newsroom-/Redak onstool nicht auch als Web-CMS eingesetzt werden soll, sondern dass hierzu ein eigenes Tool eingesetzt wird. Können Sie das bestä gen?
Antwort: Es soll ein eigenes Tool eingesetzt werden.
Frage 2: Unsere Frage bezieht sich konkret auf die Leistungspakete 1 und 2 und den hierfür vorgesehenen Leistungszeitraum. Nach unserem Verständnis sollen die Leistungen ab November 2026 beginnen und die Leistungspakete 1 und 2 bis zum Ende des 1. Quartals 2027, also bis zum 31. März 2027, etabliert sein. In diesem Zeitraum wären nach unserem Verständnis unter anderem bis zu 12 Workshops einschließlich der damit verbundenen Abs mmungs- und Umsetzungsleistungen durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund bi;en wir um Bestä gung, ob dieses Verständnis hinsichtlich des vorgesehenen Zeitrahmens zutreffend ist.
Zudem bi;en wir um Konkre sierung, was unter der Vorgabe zu verstehen ist, dass die Leistungspakete 1 und 2 bis zum Ende des 1. Quartals 2027 „etabliert“ sein sollen. Insbesondere wäre für uns relevant, welche konkreten Leistungen bzw. Ergebnisse bis zu diesem Zeitpunkt vollständig abgeschlossen bzw. umgesetzt sein müssen.
Mit dem in unserer ursprünglichen Frage genannten „abweichenden Umsetzungszeitraum“ war gemeint, ob – sofern der vollständige Abschluss sämtlicher Leistungen bis zum 31. März 2027 vorgesehen ist – im Angebot ein fachlich begründeter, über diesen Zeitpunkt hinausgehender Umsetzungszeitraum vorgeschlagen werden darf.
Antwort: Zum ersten Teil der Frage bzgl. des Zeitrahmens: Ja, das haben Sie rich g verstanden. Zum zweiten Teil der Frage bzgl. “etabliert” - das bedeutet, dass das System in der ToollandschaD der dena eingebe;et sein soll und die entsprechenden Nutzergruppen selbstständig arbeiten können müssen. Zum dri;en Teil der Frage ist
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zu sagen, dass angestrebt wird, die Newsroom-PlaHorm bis Ende QI/2027 in der dena zu etablieren.
Frage 3: In Ziffer 2.1 „Zeitplan“ der Verfahrensbedingungen ist als „Frist für den Eingang der Angebote“ der 30.10.2026, 23:58:59 Uhr angegeben. In Ziffer 2.3 „Angebotsabgabe“ wird hingegen ausgeführt, dass das Angebot bis zum 23.10.2026 elektronisch einzureichen ist. Die AuDragsbekanntmachung nennt ebenfalls den 30.10.2026, 23:58 Uhr als Frist für den Eingang der Angebote. Wir bi;en um Klarstellung, welcher Termin für die Angebotsabgabe verbindlich ist. Können Sie bestä gen, dass die Angebotsfrist am 30.10.2026 um 23:58 Uhr endet und es sich bei dem in Ziffer 2.3 genannten Datum 23.10.2026 um ein redak onelles Versehen handelt?
Antwort: Ja, es handelt sich unter Ziffer 2.3 um einen Schreibfehler. Die Frist für den Eingang der Angebote endet am 30.10.2026.
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