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Rahmenvertrag Hygienepapier und -spendersysteme.pdf

Hygienepapier und neue Spendersysteme für Rehakliniken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 17:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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Vertragsbedingungen

Zum Vergabeverfahren:

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygienepapier und die Ausstattung mit Hygi- enepapierspender-Systemen „Tubeless“ (inkl. Montage)

L_D-2026-0032

Inhalt

1 Vertragsbedingungen.............................................................................................. 2 1.1 Gegenstand des Vertrages ..................................................................................... 2

1.2 Vertragsbestandteile und Vertragsstruktur............................................................ 2

1.3 Laufzeit des Vertrages ............................................................................................ 2

1.4 Kündigung des Vertrags ......................................................................................... 2

1.5 Preisgestaltung, Preisanpassung und Kalkulation ................................................ 3

1.6 Vertragsänderungen ............................................................................................... 3

1.7 Rechtsnachfolge ..................................................................................................... 3

1.8 Vertragsänderungen / Innovationsklausel ............................................................. 3 1.9 Haftung des Auftragnehmers.................................................................................. 4

1.10 Datenschutz/Vertraulichkeit .................................................................................... 4

2 Leistungsinhalt und - umfang ................................................................................. 4 2.1 Produkte .................................................................................................................. 4

2.2 Art und Umfang der Erstausstattung (Spendersysteme) ...................................... 4

2.3 Mengenangaben ...................................................................................................... 4

2.4 Höchstabrufmengen ................................................................................................ 5

2.5 Abrufverhalten ......................................................................................................... 5

2.6 Lieferbedingungen .................................................................................................. 5 2.6.1 Anlieferung und Lieferanschrift ...................................................................................5 2.6.2 Lieferzeitpunkt ............................................................................................................5 2.7 Rechnungsstellung ................................................................................................. 5 2.8 Zahlungsbedingungen ............................................................................................ 6

2.9 Statistik und Ansprechpartner ................................................................................ 6

3 Schlussbestimmungen ........................................................................................... 6 3.1 Wettbewerbsbeschränkungen, Antikorruptionsklausel ........................................ 6 3.1.1 Fristloste Kündigung oder Rücktritt .............................................................................6 3.1.2 Schadenersatz ...........................................................................................................7 3.1.3 Vertragsstrafe .............................................................................................................7 3.1.4 Ausnahmen ................................................................................................................7 3.1.5 Allgemeines................................................................................................................7 3.2 Schriftform und salvatorische Klausel ................................................................... 7

3.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ............................................................................ 7

4 Sonstige Vereinbarungen (entfällt) ......................................................................... 7

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1 Vertragsbedingungen

1.1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Versorgung mit Hygienepapier (Toiletten- und Hygienepapiere gemäß Leistungsbeschreibung) sowie die Ausstattung der nachfolgend genannten Rehakliniken der Deut- schen Rentenversicherung Bayern Süd mit neuen Hygienepapierspender-Systemen „Tubeless“ einschließlich Montage:

● Klinik Bad Reichenhall, Salzburger Str. 8-11, 83435 Bad Reichenhall ● Orthopädische Klinik Tegernsee, Seestr. 80, 83684 Tegernsee ● Fachklinik Gaißach, Dorf 1, 83674 Gaißach

1.2 Vertragsbestandteile und Vertragsstruktur Es gelten die gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) als ver- einbart. Nach § 1 Nr. 2 VOL/B gelten bei Meinungsverschiedenheiten nacheinander:

  1. Die Vergabeunterlagen einschl. aller Anlagen (Leistungsverzeichnis, Antworten auf Bieterfragen etc.)
  2. Das Angebot des Bieters
  3. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil B (VOL/B)

Alle hier beschriebenen Leistungen, soweit nicht anders angegeben, gelten als Mindestkriterien und sind nach Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen. Die VOL/B ist nicht beigefügt, sie steht im Internet zur Verfügung.

1.3 Laufzeit des Vertrages Die Vertragspartner vereinbaren eine Laufzeit von 2 Jahren, beginnend am 01.05.2027. Der Auftraggeber kann die Laufzeit durch schriftliche Erklärung bis spätestens 31.01.2029 um weitere zwei Jahre verlängern; für den Auftragnehmer ist die Verlängerungsoption bindend. Erfolgt keine Verlängerungserklärung, endet der Vertrag automatisch zum 30.04.2029, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf. Die Rahmenverein- barung endet ferner automatisch und vorzeitig, sobald die vereinbarte Höchstabrufmenge (Ziffer 2.3) vor Ab- lauf der Vertragslaufzeit erreicht wird.

Alle vor Vertragsende abgerufenen Leistungen sind vom Auftragnehmer auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung zu erfüllen.

1.4 Kündigung des Vertrags Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn

  • der Auftragnehmer Mitarbeitern des Auftraggebers Geschenke oder andere Vorteile im Sinne der §§ 331 ff und des § 12 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb anbietet, verspricht oder gewährt
  • der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zustande gekommen ist
  • der Auftragnehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nicht ord- nungsgemäß erfüllt
  • der Auftragnehmer gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verstößt
  • andere wichtige Gründe vorliegen, wie zum Beispiel, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Kon- kursverfahren eröffnet ist oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass gegen den Auftragnehmer ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt
  • der Auftragnehmer die übernommenen Leistungen nicht zu dem von dem Auftraggeber benannten Zeitpunkt beginnt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und Weise ausführt und trotz schriftlicher Mah- nung nicht für Abhilfe sorgt.

Bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Auftragnehmer Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen. Die Kündigung bzw. die Kündigung mit sofortiger Wirkung bedarf der Schriftform.

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1.5 Preisgestaltung, Preisanpassung und Kalkulation Die im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten als Festpreise für die ersten sechs Monate ab Ver- tragsbeginn und beinhalten Lieferung, Verpackung sowie sämtliche Nebenkosten. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich zeitlich begrenzte Lieferungen von Ersatzartikeln, deren Notwendigkeit durch eine Aus- nahmesituation (vorübergehender Lieferengpass) begründet ist.

Preisanpassungen sind frühestens nach Ablauf der ersten sechs Monate möglich. Akzeptiert werden aus- schließlich begründete Preisanpassungen, die durch eine Preiserhöhung des Herstellers oder durch einen notwendigen Produktwechsel entstanden sind, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Preisänderun- gen sind dem Auftraggeber mindestens vier Kalenderwochen vor deren Inkrafttreten unaufgefordert schriftlich mitzuteilen und durch geeignete Unterlagen (z. B. offizielles Herstellerschreiben mit Nennung der betroffenen Produkte und des Prozentsatzes, oder eine Hersteller-Preisliste für den Fachhandel) nachzuweisen. Der neue Preis tritt erst nach schriftlicher Prüfung und Bestätigung durch den Auftraggeber in Kraft. Vorher ausgelöste Abrufe werden, unabhängig vom tatsächlichen Lieferdatum, zu den alten Preisen abgerechnet.

Die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis stellen den prognostizierten Bedarf während der Vertragslauf- zeit einschließlich Verlängerungsoption dar und sind für den Auftraggeber nicht verbindlich. Die angegebenen Bestellmengen sind für den Angebotspreis relevant und fließen in die Wertung ein.

1.6 Vertragsänderungen Die Lieferung der angebotenen Artikel muss für die Gesamtlaufzeit des Vertrages gewährleistet sein.

Stellt der Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages fest, dass er ergänzende, nicht in der Leistungsbe- schreibung oder dem Preisblatt aufgeführte Produkte bzw. Leistungen benötigt, die im Zusammenhang mit den im Leistungsverzeichnis genannten Hauptleistungen stehen und zur Erreichung des mit diesen Leistungen ver- folgten Zwecks notwendig sind, kann er mit dem Auftragnehmer vereinbaren, dass diese Produkte in die Rah- menvereinbarung zu den in diesem Vertrag vorgesehenen Konditionen und einem zwischen den Vertragspar- teien ausgehandelten Preis aufgenommen werden.

1.7 Rechtsnachfolge Die Vertragschließenden sind berechtigt und im Falle des Übergangs ihrer Vermögenswerte auf einen Dritten verpflichtet, den Vertrag auf ihre Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Vertragschließenden werden jedoch von ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nur befreit, wenn der Nach- folger den Eintritt in den Vertrag mit gleichen Rechten und Pflichten schriftlich erklärt und der andere Vertrag- schließende zustimmt. Die Zustimmung kann nur bei begründeten Einwendungen gegen die technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Rechtsnachfolgers verweigert werden. Diese Regelungen gelten auch für Unterauftragnehmer des Auftragsnehmers.

1.8 Vertragsänderungen / Innovationsklausel Die Lieferung der angebotenen Artikel muss für die Gesamtlaufzeit des Vertrages gewährleistet sein.

Die Parteien stimmen darin überein, dass die Produkte einer ständigen technischen Entwicklung und Innovation unterliegen. Daher ist es erforderlich, die im Rahmen der zu erbringenden Leistungen im Bedarfsfall an den technischen Fortschritt anzupassen. Zu diesem Zwecke treffen die Parteien die in den nachstehenden Absät- zen enthaltenen Regelungen.

Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber vorschlagen, in Reaktion auf technische Neuerungen einzelne im Leistungsverzeichnis enthaltene Grundleistungen (Vorgängerprodukte) durch andere, der technischen Entwick- lung entsprechende Leistungen (Nachfolgeprodukte) zu ersetzen.

Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber hierzu eine Produkt- und Leistungsbeschreibung des Nach- folgeprodukts. Nachfolgeprodukte müssen von mindestens gleicher Qualität, Funktionalität und Leistungsfähig- keit wie die Vorgängerprodukte sein und die im Leistungsverzeichnis definierten Vorgaben erfüllen, dies ist dem Auftraggeber vor Aufnahme in die Rahmenvereinbarung nachzuweisen. Eine Nichteinigung wird unterstellt, so- bald ein Artikel nicht mindestens dem Vorgängerartikel aus dem Leistungsverzeichnis entspricht.

Sofern die Erfüllung einzelner Vorgaben des Leistungsverzeichnisses aufgrund einer technischen Neuerung nicht mehr oder nicht mehr in der ursprünglichen vorgesehenen Weise erforderlich ist, kann auf die Erfüllung der betreffenden Vorgaben verzichtet werden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer im Einzelnen darzulegen, aus welchem Grund auf die Anforderungen verzichtet wird.

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Bestätigt der Auftraggeber die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit des Nachfolgeproduktes, wird es anstelle des Vorgängerprodukts in den Rahmenvertrag aufgenommen (Produktersetzung). In diesem Fall tritt an die Stelle des Angebotspreises für das Vorgängerprodukt, der zwischen den Vertragspar- teien ausgehandelte Preis für das Nachfolgeprodukt.

Stellt der Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages fest, dass er ergänzende, nicht in der Leistungsbe- schreibung oder dem Preisblatt aufgeführte Produkte bzw. Leistungen benötigt, die im Zusammenhang mit den im Leistungsverzeichnis genannten Hauptleistungen stehen und zur Erreichung des mit diesen Leistungen ver- folgten Zwecks notwendig sind, kann er mit dem Auftragnehmer vereinbaren, dass diese Produkte in die Rah- menvereinbarung zu den in diesem Vertrag vorgesehenen Konditionen und einem zwischen den Vertragspar- teien ausgehandelten Preis aufgenommen werden. .

1.9 Haftung des Auftragnehmers Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag insgesamt grundsätzlich auf den Gesamtauftragswert beschränkt. Beträgt der Gesamtauftragswert (gem. Auftragserteilung) weniger als 50.000 €, wird die Haftung auf 50.000 € beschränkt. Im Falle von Sachschäden ist die Haftung auf eine Million Euro beschränkt, wenn der Auftragswert geringer als eine Million Euro ist.

1.10 Datenschutz/Vertraulichkeit Alle Personen, die mit der Erfüllung des Vertrages beauftragt werden, sind zu verpflichten, Daten und Informati- onen aus dem Bereich des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu ma- chen. Auf die Anlage „DS Verpflichtungserklärung wird verwiesen. Die Verpflichtung gilt nach Beendigung des Auftrages unbegrenzt fort. Sämtliche Daten und Informationen, die im Rahmen der beauftragten Tätigkeit be- kannt werden unterliegen einer strengen Zweckbindung, d.h. sie dürfen ausschließlich zum vereinbarten Ver- tragszweck verarbeitet werden.

2 Leistungsinhalt und - umfang

2.1 Produkte Gegenstand ist die Lieferung von Toiletten- und Hygienepapieren sowie die Bereitstellung, Lieferung und Montage von Hygienepapierspender-Systemen „Tubeless“ für die unter Ziffer 1.1 genannten Rehakliniken. Eine Aufstellung des Bedarfs kann dem Leistungsverzeichnis entnommen werden. Die einzelnen Produkte unterliegen in ihrer Qualität der Herstellerspezifikation und müssen mit dem Spendersystem „Tubeless“ kom- patibel sein.

2.2 Art und Umfang der Erstausstattung (Spendersysteme) Die Erstausstattung sämtlicher Sanitärräume und Bedarfsstellen der drei Rehakliniken mit dem Hygienepa- pierspender-System „Tubeless“ einschließlich fachgerechter Montage ist einmalig zu Vertragsbeginn durch den Auftragnehmer zu erbringen. Ort, Anzahl und Art der zu montierenden Spender sind der Objekt- und Be- darfsliste (Anlage) zu entnehmen. Nach Ablauf einer 3-jährigen Nutzungsdauer gehen die Spendersysteme in den Besitz der Rehakliniken über.

Die Montage hat werktags innerhalb der üblichen Öffnungszeiten der jeweiligen Klinik zu erfolgen und ist min- destens 7 Werktage im Voraus mit der jeweiligen Klinik abzustimmen.

2.3 Mengenangaben Für die laufende Belieferung mit Hygienepapier bestehen keine verbindlichen und verpflichtenden Mindestab- nahmemengen. Die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis stellen den prognostizierten Jahresbedarf der drei Rehakliniken auf Grundlage der Bedarfsentwicklung der letzten Jahre dar. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den gemeldeten Bedarf des Auftraggebers zu decken.

Mengenangeben zur Erstausstattung betreffen ausschließlich die Hygienepapierspender-Systeme gem. Ziff. 2.2.

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2.4 Höchstabrufmengen Aus dieser Rahmenvereinbarung können je Produktgruppe die im Leistungsverzeichnis genannten Höchsta- brufmengen abgerufen werden. Bei Überschreiten der genannten Auftragsmengen bzw. -summen endet der Rahmenvertrag automatisch. Demnach endet der Rahmenvertrag bei Überschreiten der o.g. Auftragsmengen bzw. summen automatisch. Höchstmenge Handtuchrollen für 4 Jahre: 3472 Packungen Höchstmenge Toilettenpapier für 4 Jahre: 6696 Packungen

2.5 Abrufverhalten ● Der jeweilige Einzelabruf erfolgt von den Abrufauftraggebern in der Regel schriftlich, z. B. per E-Mail. Ausnahmsweise telefonisch erteilte Aufträge sind vom Auftragnehmer umgehend schriftlich zu bestätigen. ● Die Abrufe erfolgen mindestens je Verpackungseinheit (VE). Hygienepapiere des täglichen Bedarfs werden in Objekten mit hohem Verbrauch in der Regel palettenweise abgerufen. ● Die Lieferorte sowie die zum Abruf vorgesehenen Artikel sind der Objekt- und Bedarfsliste zu entneh- men. ● Bietet der Auftragnehmer einen Abruf über seinen Webshop an, ist sicherzustellen, dass die im Wa- renkorb eingestellten Artikel den Positionen aus dem Leistungsverzeichnis entsprechen und stets die aktuel- len Konditionen der Rahmenvereinbarung abgebildet werden.

2.6 Lieferbedingungen 2.6.1 Anlieferung und Lieferanschrift Die Lieferung hat auf Gefahr des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle an die jeweilige Klinik zu erfolgen. Die Lieferanschriften sind: ● Klinik Bad Reichenhall, Salzburger Str. 9 (abweichend zur Rechnungsadresse!), 83435 Bad Reichenhall Zufahrt zum Wirtschaftshof/Abladestelle über die Rinckstraße ● Orthopädische Klinik Tegernsee, Seestr. 80, 83684 Tegernsee ● Fachklinik Gaißach, Dorf 1, 83674 Gaißach Der Transport und Eintransport der Ware muss ohne Mithilfe durch Beschäftigte des Auftraggebers erfolgen.

2.6.2 Lieferzeitpunkt Die laufende Belieferung mit Hygienepapier hat innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen (Montag bis Freitag) ab Abruf zu erfolgen. Die Anlieferung ist lediglich von Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr innerhalb der üblichen Öffnungszeiten der jeweiligen Klinik möglich. Der finale Liefertermin ist spätestens am Vortag telefonisch zu avisieren. Lieferverzögerungen sind vom Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe des Grun- des und des nächstmöglichen Liefertermins per Telefon, Fax oder E-Mail an die jeweilige Klinik zu melden.

Die Erstausstattung mit den Spendersystemen einschließlich Montage soll spätestens 10 Wochen nach Ver- tragsbeginn abgeschlossen sein; der finale Montagetermin ist mit der jeweiligen Klinik spätestens 7 Werktage im Voraus abzustimmen.

Transport- bzw. Umverpackungen (z. B. Paletten und Folien) sind vom Auftragnehmer gemäß § 15 VerpackG sofort bei Lieferung oder im Einvernehmen mit der Anlieferstelle zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos zu- rückzunehmen. Andernfalls ist der Auftraggeber berechtigt, den Bruttorechnungsbetrag um 0,5 % zu kürzen.

2.7 Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt pro Abruf nach vollständiger Lieferung der abgerufe- nen Menge, direkt an die jeweilige Klinik als Abrufauftraggeber. Für Teillieferungen ist grundsätzlich eine Ge- samtrechnung zu stellen.

Rechnungen sind wie folgt zu adressieren:

☒ Rechnungsadresse Deutsche Rentenversicherung Bayerns Süd Klinik Bad Reichenhall Salzburger Str. 8-11 83435 Bad Reichenhall

☒ Mailkontakt rechnungen@klinik-bad-reichenhall.de

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☒ per eRechnung unter Angabe der Leitweg-ID 992-8039815B31-48

☒ Rechnungsadresse Deutsche Rentenversicherung Bayerns Süd Orthopädische Klinik Tegernsee Seestr. 80 8 Tegernsee

☒ Mailkontakt einkauf@ok-tegernsee.de

☒ per eRechnung unter Angabe der Leitweg-ID 992-8039115B51-20

☒ Rechnungsadresse Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Fachklinik Gaißach Dorf 1 83674 Gaißach

☒ Mailkontakt einkauf@fachklinik-gaissach.de

☒ per eRechnung unter Angabe der Leitweg-ID 992-8038715B11-76

2.8 Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind zahlbar rein netto innerhalb von 30 Tagen nach bestätigter Lieferung und Rechnungsstel- lung (§17 VOL/B). Angebotene Preisnachlässe sind Inhalt des Angebotes und werden Vertragsbestandteil. Die Angabe von Skonto ist optional im Leistungsverzeichnis möglich. Skonto mit einer Zahlungsfrist von min- destens 14 Tagen wird bei der Angebotswertung berücksichtigt. Skonti mit kürzeren Zahlungsfristen werden nicht gewertet, bleiben jedoch Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

2.9 Statistik und Ansprechpartner Die abgerufenen Mengen sind vom Auftragnehmer getrennt nach Lieferort (Klinik) zu erfassen. Dem Auftrag- geber ist auf Verlangen einmal jährlich eine Aufstellung der insgesamt gelieferten Artikel, möglichst auf Basis einer Excel-Tabelle, innerhalb von 3 Werktagen per E-Mail vorzulegen. Der Auftragnehmer benennt nach Zu- schlag einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter für die Durchführung des Vertrags, ggf. auch separat je Klinik. Änderungen in der Person der Ansprechpartner sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit- zuteilen.

3 Schlussbestimmungen

3.1 Wettbewerbsbeschränkungen, Antikorruptionsklausel 3.1.1 Fristloste Kündigung oder Rücktritt Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbe- schränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbie- tet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschrei- bungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB

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(Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnis- sen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.

3.1.2 Schadenersatz Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftrag- geber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder be- reits erfüllt ist.

3.1.3 Vertragsstrafe Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 1 b oder 1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Ver- tragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.

3.1.4 Ausnahmen Die Ziffern 1 b und 3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004"1 handelt.

3.1.5 Allgemeines Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

3.2 Schriftform und salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsän- derungen, Wechsel von Ansprechpersonen). Das gleiche gilt für die Kündigung des Vertrages.

Sollte in den Ausschreibungsunterlagen ein regelungsbedürftiger Punkt versehentlich nicht geregelt worden sein, so verpflichten sich Auftraggeber und Auftragnehmer, diese Lücke im Sinne und Geiste der Ausschrei- bungsunterlagen durch eine ergänzende Vereinbarung zu schließen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, die unwirk- same Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung vom Zeitpunkt der Unwirksamkeit an zu ersetzen.

3.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort sind die unter Pkt. 2.6.1 angegebenen Lieferadressen der Klinken. Gerichtsstand ist München.

4 Sonstige Vereinbarungen (entfällt)

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