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Maßnahmen: Rahmenvertrag zur Ausführung des hydraulischen Abgleichs nach gleichwertiger Ausführung zum Verfahren B.
Objekte: Alle Wirtschafts- und Gewerbeeinheiten der STADT UND LAND und WoGeHe
Eigentümer / Bauherr: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Geschäftsbesorger der WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH Werbellinstr. 12 12053 Berlin
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1 Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Planung, Durchführung, Optimierung, Dokumentation und Nachweisführung des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen mittels eines gleichwertigen Verfahrens zum Verfahren B gemäß § 60c Abs. 3 GEG.
Die Leistungen sind in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschiedlicher Größe und Baualtersklassen durchzuführen. Die Gebäude befinden sich überwiegend im bewohnten bzw. genutzten Zustand.
Die STADT UND LAND sowie die WoGeHe verfügen über einen umfangreichen Gebäudebestand mit unterschiedlichen technischen Ausstattungen und Gebäudequalitäten. Der Bestand umfasst Gebäude mit serieller Bauweise, Altbauobjekte, Gewerbeobjekte sowie Einzelobjekte mit besonderen baulichen und technischen Anforderungen.
Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen, um die Heizungsanlagen energetisch zu optimieren und die Gleichwertigkeit des angewandten Verfahrens gegenüber dem Verfahren B, gemäß § 60c Abs. 3 GEG, nachzuweisen.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
• Bestandsaufnahme der Heizungsanlage • Erfassung und Auswertung anlagenbezogener Betriebsdaten • messtechnische Analyse der Wärmeverteilung • Ermittlung der Raum-Heizlasten • Ermittlung der erforderlichen Einstellparameter • Durchführung des hydraulischen Abgleichs durch ein messtechnisches Verfahren • Prüfung und Optimierung der Wärmeverteilung • Optimierung der Regelungstechnik • Optimierung der Pumpentechnik • Lieferung und Montage erforderlicher Komponenten • Inbetriebnahme und Feinjustierung • vollständige digitale Dokumentation und Nachweisführung
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2 Bestandsaufnahme
2.1 Beschaffung, Dokumentation und Sichtung von Bestandsunterlagen
Soweit erforderlich und vorhanden – Beschaffung und Sichtung von relevanten Bestandsunterlagen wie:
• Grundrissen, Schnitten und Ansichten • Strangschemata • Rohrnetzschemata • Heizlastberechnungen • Rohrnetz- und Hydraulikberechnungen • Revisionsunterlagen • Anlagenschemata • Verbrauchs-/Betriebsdaten • Heizflächen- und Heizkörperlisten • Pumpendaten wie Pumpenkennlinie und -einstellungen • Unterlagen zur Regelungstechnik • Auslegungsdaten der Heizungsanlage (bspw. Temperaturspreizungen) • Protokolle bereits durchgeführter hydraulischer Abgleiche • Unterlagen eines vorliegenden Heizungschecks • Herstellerunterlagen und technische Datenblätter
2.2 Bestandsaufnahme der Anlagen- und Systemkomponenten
Der AN hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Gebäude- und Anlagenzugänge rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Die Bereitstellung erforderlicher Schlüssel bzw. Zugangsberechtigungen sowie die Vermittlung notwendiger Ansprechpartner und Kontaktdaten erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Die Aufnahme ist digital zu dokumentieren.
Aufnahme und Dokumentation des tatsächlichen Anlagenbestands einschließlich erforderlicher technischer Daten, soweit zugänglich und für die Leistungserbringung erforderlich.
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Anlagen- und verteilungsseitige Komponenten, einschließlich:
• Wärmeerzeuger • Heizungsverteiler • Rohrnetz inkl. Rohrdimensionierungen • Stränge • Pumpen • Regelungseinrichtungen • Strangregulierventile • Wärmemengenzähler • Gebäudeautomation • Dämmzustände der Verteilung
Raum- und heizflächenbezogene Komponenten, einschließlich:
• Heizflächen • Heizflächen/Heizkörper • Heizkörpertyp und -abmessungen • Thermostatventile • Ventileinsätze • vorhandene Ventilvoreinstellungen • Rücklaufverschraubungen • ggf. vorhandene Raumregelung
2.3 Plausibilisierung und Abgleich der vorhandenen Unterlagen mit dem Bestand
Die vorhandenen Bestandsunterlagen und -daten sind auf Plausibilität zu prüfen und mit dem im Rahmen der Bestandsaufnahme festgestellten tatsächlichen Anlagenbestand abzugleichen. Vorhandene Abweichungen sind bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen.
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3 Messtechnische Systemanalyse
Die für den hydraulischen Abgleich erforderlichen Betriebs- und Systemparameter sind mittels eines gem. § 60c Abs. 3 GEG zulässigen, dem Verfahren B gleichwertigen Verfahrens messtechnisch zu erfassen und auszuwerten.
3.1 Messtechnische Erfassung
Messtechnische Erfassung der Betriebs- und Systemparameter, wie
• Vor- und Rücklauftemperaturen • Temperaturverläufen • Volumen- und Massenströmen • Systemkennwerten • klimatechnische Randbedingungen • Wärmemengenzählerdaten
Die angewandte Methode ist vollständig zu dokumentieren.
3.2 Analyse und Auswertung
Analyse und Bewertung / Auswertung der Anlagen- und Verteilungsseite, wie:
• Vorlauf- und Rücklauftemperaturen • Temperaturverläufe • vorhandenen Volumen- bzw. Massenströme • Wärmemengenzähler • Gebäudeautomationsdaten • vorhandenen Systemtemperaturen • vorhandenen Temperaturspreizungen • Pumpenbetriebsweise • Regelungstechnik und -Parameter • hydraulischen Fehlversorgungen
Analyse und Bewertung / Auswertung der Heizflächen wie:
• Funktion • Wärmeabgabe • Eignung für die vorhandenen Systemtemperaturen • hydraulischer Fehlversorgung • Über- und Unterversorgung • Berücksichtigung klimatechnischer Randbedingungen
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3.3 Ableitung und Ermittlung der Soll - und Einstellwerte
Die für den hydraulischen Abgleich erforderlichen Soll- und Einstellwerte sind auf Grundlage der Bestandsaufnahme und messtechnischen Erfassung, Analyse und Bewertung zu ermitteln und zu dokumentieren.
Anlagen- und verteilungsseitige Soll- und Einstellwerte, wie:
• erforderliche Volumenströme der Heizungsanlage bzw. Heizkreise • erforderliche Strangvolumenströme • erforderliche Vor- und Rücklauftemperaturen • erforderliche Differenzdrücke • Strangreguliereinstellungen • Pumpenförderhöhe • Pumpenförderstrom • Anlagenkennwerte • Temperaturspreizung • Regelungsparameter • Systemtemperaturen bzw. Heizkurveneinstellungen
Raum- und heizflächenbezogene Soll- und Einstellwerte, wie:
• erforderliche Volumenströme • erforderliche Vor- und Rücklauftemperaturen • erforderliche Heizleistung der jeweiligen Heizfläche • Ventileinstellungen • KV-/KVs-Werte • erforderliche Heizleistung • Temperaturspreizung
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4 Ausführungsleistungen
Die unter Abschnitt drei ermittelten Soll- und Einstellwerte sind im Rahmen des hydraulischen Abgleichs an den jeweiligen Anlagen- und Systemkomponenten umzusetzen. Erforderliche Anpassungen, Einstellungen sowie der Austausch bzw. die Nachrüstung von Komponenten sind entsprechend durchzuführen. Ein Mietmodell von in der Anlage verbleibender Komponenten oder Abo-Leistungen ist ausgeschlossen.
4.1 Umsetzung der ermittelten Soll- und Einstellwerte, insbesondere:
• Einstellung der erforderlichen Volumenströme • Einstellung der erforderlichen Differenzdrücke • Einstellung vorhandener Strangregulierventile • Regulierung der Heizkreise und Verteilstränge • Einstellung bzw. Anpassung der Regelungsparameter • Einstellung bzw. Anpassung der Heizkurve • Einregulierung der Heizflächen auf eine Gesamtstreuung der Mitteltemperaturen von max. 15 Kelvin
4.2 Pumpenoptimierung
• Optimierung vorhandener Pumpeneinstellungen • Anpassung von Kennlinien • Einstellung von Förderhöhen • Einstellung von Fördermengen
4.3 Anpassung der Heizungsverteilung am Rohrleitungsnetz
Soweit sich im Rahmen der Durchführung Umbauarbeiten an Rohrleitungsnetzen als erforderlich erweisen, sind diese fachgerecht durchzuführen.
Hierzu zählen:
• Demontagearbeiten • Rohranpassungen • Gewindearbeiten • Schweißarbeiten • Pressarbeiten • Korrosionsschutzarbeiten • erforderliche Rohrgefrierarbeiten zur Vermeidung von Anlagenstillständen • Wiederherstellung von Dämmungen
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4.4 Strangregulierventile
Soweit ein Austausch oder eine Instandsetzung der Strangregulierventile nötig ist, sind die hierfür notwendigen Maßnahmen einschließlich Lieferung und Montage auszuführen. Dies umfasst unter anderem:
• Messnippel • Absperrfunktion • Entleerungsfunktion • Anschlussmaterial • Dämmschalen
4.5 Heizkörperventile
• Lieferung und Montage voreinstellbarer Ventile • Austausch defekter Armaturen • Montage von Thermostatköpfen • Einstellung der ermittelten Voreinstellwerte • Austausch oder Nachrüstung von Ventileinsätzen möglichst ohne Anlagenentleerung (inklusive Lieferung und Montage)
4.6 Entleerung, Wiederbefüllung und Entlüftung
Soweit erforderlich:
• Entleerung • Befüllung • Entlüftung • Wiederinbetriebnahme • Funktionsprüfung
Soweit erforderlich ist eine Befüllung und Nachspeisung der Heizungsanlagen gemäß den Anforderungen der VDI 2035 in der jeweils gültigen Fassung auszuführen. Das verwendete Füll- und Ergänzungswasser ist nachweislich für den jeweiligen Anlagentyp geeignet aufzubereiten und zu dokumentieren. Spülung, Füllung, Inbetriebnahme und Abnahme der Anlagen haben gemäß DIN EN 14336 zu erfolgen. Die Anforderungen der DIN EN 12828 sowie der DIN EN 1717 sind einzuhalten.
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5 Inbetriebnahme und Optimierung
Nach Abschluss der Arbeiten sind zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs folgende Funktionsprüfungen, Kontrollen und erforderliche Optimierungen durchzuführen:
• Funktionsprüfung der Gesamtanlage • Kontrolle aller Einstellparameter • Prüfung der Wärmeverteilung • ggf. erneute Optimierung der Regelung • ggf. erneute Optimierung der Heizkurven • Kontrolle der Pumpeneinstellungen • Überprüfung von Ausdehnungsgefäßen oder Druckhaltungen • Kontrolle von Mischern und Stellgliedern • Reinigung von Schmutzfängern
6 Mängelbeseitigung
Sämtliche im Zusammenhang mit den ausgeführten Leistungen auftretenden Mängel sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen.
Dies gilt sowohl für funktionale Mängel als auch für durch die Arbeiten verursachte optische Beeinträchtigungen.
Hierzu zählen insbesondere Beschädigungen, Verschmutzungen oder Beeinträchtigungen an Heizkörpern, Rohrleitungen, Armaturen, Dämmungen, Wand-, Decken- und Bodenflächen sowie sonstigen Bauteilen.
Im Zuge der Mängelbeseitigung erforderliche Nachjustierungen, Nacharbeiten, Wiederherstellungs- und Ausbesserungsarbeiten sind vollständig auszuführen, sodass ein technisch mangelfreier und optisch ordnungsgemäßer Zustand hergestellt wird.
Alle hierfür erforderlichen Nebenleistungen, Anfahrten, Material- und Personalkosten sind in die angebotenen Preise einzukalkulieren.
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7 Dokumentation
Für jede Anlage ist eine vollständige digitale Dokumentation zu erstellen. Diese umfasst mindestens:
• Nachweis des hydraulischen Abgleichs • Beschreibung des angewandten Verfahrens • Nachweis der Gleichwertigkeit zum Verfahren B • Anlagenaufnahme • Messprotokolle • Ermittelte Heizlasten (raum- und gebäudeweise) • Temperaturprotokolle • Volumenstromprotokolle • Ermittelte Einstellwerte • Ventileinstellungen • Pumpeneinstellungen • Regelungseinstellungen • Inbetriebnahmeprotokolle • Fotodokumentation
Es sind Grundrisseintragungen mit Darstellung von:
• Wohnungsnummer • Heizkörpernummer • Heizkörper-Größe • Abgabeleistung • Benötigte, ermittelte Heizlast • Spreizung • Ventileinstellung • Kv- oder Kvs-Wert
in digitaler Form zu übergeben.
Sollte der AN keinen Zugriff auf bestehende Grundrisse erhalten oder beschaffen können, sind GR-Skizzen ohne Anforderung an eine genau Maßstäblichkeit zu erstellen.
Die gesamte Dokumentation ist als digitale PDF sowie auf Anforderung im Originaldatenformat zu übergeben.
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8 Besondere Anforderungen
8.1 Mieter und Nutzerbetreuung
Da die Leistungen überwiegend in bewohnten Gebäuden erbracht werden, umfasst der Leistungsumfang zusätzlich:
• Vorstellung eines Mieterbetreuungskonzeptes in Abstimmung mit dem AG • Mieterkommunikation und -anschreiben inkl. Dokumentation und Übergabe an den AG • Terminmanagement • Nachverfolgung der Zutritte • Dokumentation von Nichtzutritten • Durchführung von Wiederholungsterminen • Transparentes Beschwerdemanagement inkl. Dokumentation • Abstimmung mit Hausverwaltungen • Abstimmung mit Objektbetreuern
8.2 Projektorganisation und Ansprechpartner
• Benennung eines festen Projektansprechpartners für die STADT UND LAND und WoGeHe.
9 Normen und Regelwerke
Anforderungen für gleichwertige Verfahren zum hydraulischen Abgleich Verfahren B gemäß den jeweils gültigen Vorgaben von BMWK, BAFA, KfW und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik.
9.1 Gesetze
• Gebäudeenergiegesetz (GEG) – (insb. § 60c GEG) • VOB/B • VOB/C
9.2 Technische Normen und Richtlinien
• DIN 18380 • DIN EN 12831-1 • DIN 94679 • VDI 2035 • VdZ-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“
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