[Seite 1]
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV)
Vergabenummer: 370 26 009
Allgemeine Hinweise
Beschaffung eines Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeuges
(HuHLF) für die Berufsfeuerwehr Augsburg
LOS I
Fahrgestell
Aufbau
Teilbeladung
LOS II
Teilbeladung „akkubetriebene Beladung“
Beschaffung eines Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeuges (HuHLF) Leistungsbeschreibung Seite 1 von 9
[Seite 2]
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkungen / Bewerbungsbedingungen ................................................................ 3
1.1 Gegenstand der Ausschreibung ............................................................................. 3
1.2 Art der Vergabe ...................................................................................................... 3
1.3 Angebotsbearbeitung ............................................................................................. 3
1.4 Unterlagen zum Angebot ....................................................................................... 5
1.5 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ....................... 5
1.6 Eignung.................................................................................................................. 6
1.7 Angebotsfristen ...................................................................................................... 6
1.8 Unterrichtung der Bieter ......................................................................................... 6
1.9 Ausschreibungsunterlagen ..................................................................................... 7
1.10 Verschwiegenheitspflicht ........................................................................................ 7
1.11 Kostenerstattung für Angebotserstellung................................................................ 7
2 Angebotsbewertung (Allgemeine Kurzerklärung) ........................................................... 7
3 Leistungsbeschreibung .................................................................................................. 8
3.1 Gegenstand der Leistung ....................................................................................... 8
Beschaffung eines Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeuges (HuHLF) Leistungsbeschreibung Seite 2 von 9
[Seite 3]
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
1 Vorbemerkungen / Bewerbungsbedingungen
Die Beschaffungsstelle des Auftraggebers verfährt nach den einschlägigen gültigen vergaberechtlichen Vorschriften (VgV). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind nicht zugelassen. Angebote, die solche Bedingungen enthalten, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.1 Gegenstand der Ausschreibung Die Stadt Augsburg, vertreten durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz beabsichtigt, ein Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeug (HuHLF) zu beschaffen.
Die Beschaffung wird wie folgt aufgeteilt:
Los I Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und Teilbeladung Los II Teilbeladung der akkubetriebenen Geräte
Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Die Lose werden grundsätzlich getrennt vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, einem Bieter den Zuschlag auf mehrere oder alle Lose zu erteilen. Die Zuschlagskriterien und Wertungsregeln gelten losbezogen, sofern in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist.
1.2 Art der Vergabe
Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Maßgeblich sind die einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung.
1.3 Angebotsbearbeitung Bitte beachten Sie, dass Formfehler zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Für eine gültige Angebotsbearbeitung sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
-
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
-
Das Angebot ist unter Verwendung der bereitgestellten Formulare vollständig auszufüllen und innerhalb der Angebotsfrist über die hierfür vorgesehene elektronische Vergabeplattform einzureichen. Angebote, die nicht fristgerecht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder unter unzulässiger Änderung oder Ergänzung der Vergabeunterlagen eingereicht werden, können nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschlossen werden.
-
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
-
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
-
Alle Eintragungen müssen dauerhaft lesbar und unveränderbar sein.
Beschaffung eines Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeuges (HuHLF) Leistungsbeschreibung Seite 3 von 9
[Seite 4]
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf bestimmte Hersteller, Fabrikate, Typen, technische Systeme, Normen oder sonstige produktspezifische Merkmale Bezug genommen wird, dient dies der hinreichend eindeutigen Beschreibung des Auftragsgegenstands. Die jeweilige Bezugnahme ist durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt. Die genannten Angaben gelten jeweils mit dem Zusatz „oder gleichwertig“.
Die Bieter können gleichwertige Produkte, technische Systeme, Verfahren oder Lösungen anbieten. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot durch geeignete und aussagekräftige Unterlagen nachzuweisen. Aus den Unterlagen müssen insbesondere die technischen Eigenschaften, Leistungsmerkmale, Funktionsweisen, Kompatibilitäten sowie die Einhaltung der jeweils geforderten Mindestanforderungen nachvollziehbar hervorgehen.
Soweit in den Vergabeunterlagen die Einhaltung bestimmter Normen, insbesondere DIN-, EN- oder ISO-Normen, gefordert wird, können – soweit vergaberechtlich zulässig – auch andere geeignete Nachweise vorgelegt werden. Aus diesen Nachweisen muss sich ergeben, dass die angebotene Leistung die mit der jeweiligen Norm bezweckten technischen, funktionalen, qualitativen oder sicherheitsbezogenen Anforderungen mindestens gleichwertig erfüllt.
Die Verantwortung für die vollständige und nachvollziehbare Darlegung der Gleichwertigkeit liegt beim Bieter. Die vorgelegten Unterlagen müssen einen konkreten Vergleich mit den in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen ermöglichen. Allgemeine Herstellererklärungen oder pauschale Angaben zur Gleichwertigkeit genügen grundsätzlich nicht, wenn sie keinen hinreichenden technischen Vergleich ermöglichen.
Der Auftraggeber prüft die Gleichwertigkeit anhand der in den Vergabeunterlagen beschriebenen technischen, funktionalen, qualitativen, sicherheitsbezogenen und gegebenenfalls kompatibilitätsbezogenen Anforderungen. Kann die Gleichwertigkeit anhand der mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen nicht eindeutig und nachvollziehbar festgestellt werden, ist der Nachweis nicht erbracht. Das Angebot wird in diesem Fall nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften behandelt.
Dies gilt auch für Bezeichnungen, Beschreibungen oder sonstige Angaben in den Vergabeunterlagen, die mittelbar oder unmittelbar auf einen bestimmten Hersteller, ein bestimmtes Fabrikat, einen bestimmten Typ oder ein bestimmtes Produkt schließen lassen. Auch in diesen Fällen können gleichwertige Produkte oder Lösungen angeboten werden.
-
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
-
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
-
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Beschaffung eines Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeuges (HuHLF) Leistungsbeschreibung Seite 4 von 9
[Seite 5]
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
1.4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragsnehmerleistungen.
• Sofern statt der in der Leistungsbeschreibung ggf. geforderten deutschen technischen Bezugssysteme, Spezifikationen, Zulassungen und Normen der Mitgliedstaaten der EU zur Anwendung kommen, wird unsererseits eine Übersicht mit Erklärungen der Gleichwertigkeit gefordert.
• Die zur Darstellung und Beurteilung der Gleichwertigkeit erforderlichen Erläuterungen hat der Bieter seinem Angebot in geeigneter Art und Weise beizufügen (z. B. Produktdatenblätter etc.).
• Bescheinigungen, gleich welcher Art, sind in deutscher Sprache, ggf. von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer, beizufügen.
• Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL- Datenbank oder eine gleichwertige Bescheinigung vorgelegt werden.
• Der Bieter erklärt sich bereit, im Bedarfsfall sein Angebot im angemessenen Umfang kostenfrei zu erläutern.
• Nach gesonderter Aufforderung sind die in den Eigenerklärungen genannten Angaben nachzuweisen. Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Stadt Augsburg gem. VgV vor. Sofern Kopien vorgelegt werden, ist auf Aufforderung das Original innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
• Alle geforderten Zertifikate und Nachweise müssen eine aktuelle Gültigkeit vorweisen können.
Hinweis:
Sofern der Raum für Eintragungen auf den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anlagen nicht ausreichend ist, können die Angaben auf einem gesonderten Dokument erfolgen, das als Anlage beizufügen ist und eindeutig bezeichnet sein muss. Fehlt die eindeutige Bezeichnung bzw. ein genauer Hinweis auf die Anlage, kann ein Ausschluss durch die Vergabestelle erfolgen. Das Hinzufügen einer solchen Anlage stellt keine unzulässige Änderung oder Ergänzung der Leistungsbeschreibung oder der Vergabeunterlagen dar.
1.5 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Beschaffung eines Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeuges (HuHLF) Leistungsbeschreibung Seite 5 von 9
[Seite 6]
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
1.6 Eignung
Die Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder
• die in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung geforderten Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstigen Nachweise, • eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Eignungsnachweis oder • einen Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)
vorzulegen beziehungsweise anzugeben.
Werden gemäß Abschnitt 1.5 Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen oder Leistungen durch andere Unternehmen ausgeführt, sind die entsprechenden Eignungsnachweise beziehungsweise eine EEE auch für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen – einschließlich der Eigenerklärungen benannter anderer Unternehmen – auf gesondertes Verlangen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Nicht in deutscher Sprache ausgestellten Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Die Vergabestelle kann im Einzelfall eine beglaubigte oder durch einen öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung verlangen.
1.7 Angebotsfristen Die Angebotsfrist läuft mit dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Termin ab.
1.8 Unterrichtung der Bieter
Beschaffung eines Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeuges (HuHLF) Leistungsbeschreibung Seite 6 von 9
[Seite 7]
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Die Unterrichtung der Bieter über die Nichtberücksichtigung ihres Angebots erfolgt nach Maßgabe der geltenden vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere § 134 GWB.
Eine vollständige oder teilweise Aufhebung des Vergabeverfahrens wird den betroffenen Bietern unter Angabe der Gründe nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt.
Sachstandsanfragen zwischen Ablauf der Angebotsfrist und Zuschlagserteilung können grundsätzlich nicht beantwortet werden. Gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen sowie erforderliche Aufklärungen oder Rückfragen zur Prüfung und Wertung der Angebote bleiben unberührt. Die Vergabestelle wird sich hierzu gegebenenfalls unmittelbar mit den betroffenen Bietern in Verbindung setzen.
1.9 Ausschreibungsunterlagen Die Ausschreibungsunterlage bleibt Eigentum der ausschreibenden Stelle. Sie darf nur zum Erstellen eines Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
1.10 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm im Zuge der öffentlichen Ausschreibung bekannt gewordenen Informationen Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beteiligten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zu verpflichten. Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht können bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit im Rahmen vergaberechtlicher Vorschriften berücksichtigt werden.
1.11 Kostenerstattung für Angebotserstellung Für die Angebotserstellung der Vergabeunterlagen wird keine Kostenerstattung gewährt. Dies gilt auch im Falle einer möglichen (ganzen oder teilweisen) Aufhebung der Ausschreibung.
Kosten die im Zusammenhang mit der Fertigung eines etwaigen Rügeschreibens stehen, werden ebenfalls nicht erstattet.
2 Angebotsbewertung (Allgemeine Kurzerklärung)
Der Zuschlag wird an den gesetzestreuen, fachkundigen, zuverlässigen und leistungsfähigen Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) erteilt. Zur Prüfung der Gesetzestreue, der Zuverlässigkeit, der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise vorliegen, sowie die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt sein.
Grundlage für die Wertung der Angebote sind die abgegebenen Preise inklusive möglicher Rabatte, sowie die weiteren Wertungskriterien entsprechend der Zuschlagskriteríen. Der Bieter mit den meisten Punkten erhält den Zuschlag.
Beispielrechnung: Der Gesamtpreis beträgt z.B. 40.000 Euro für das niedrigste Angebot, dieser Bieter erhält z.B. 60 Punkte. Der nächste Bieter hat ein Angebot über 44.000 Euro abgegeben.
Beschaffung eines Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeuges (HuHLF) Leistungsbeschreibung Seite 7 von 9
[Seite 8]
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Die Punktzahl des nachfolgenden Bieters ergibt sich wie folgt: (40.000€ *60 Punkte) / 44.000€ = 54,54 Punkte. Dieser Bieter erhält im Wertungskriterium Preis dementsprechend weniger Punkte.
Die dargestellte Berechnung dient lediglich der Veranschaulichung. Maßgeblich sind ausschließlich die in den Zuschlagskriterien beschriebenen Wertungsregeln.
3 Leistungsbeschreibung
3.1 Gegenstand der Leistung Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Augsburg beabsichtigt ein Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeug zu beschaffen. Das Löschfahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sein.
Angebotserstellung Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel- bzw. Nettogesamtpreise anzugeben oder gegebenenfalls der Hinweis „Serie“ einzutragen. Sind einzelne Positionen nicht lieferbar bzw. technisch nicht realisierbar, ist dies in einer separaten Anlage zu erläutern. Bei Eventualpositionen ist der Nettopreis für die betreffende Ausstattung in der vorgesehenen Zeile anzugeben, eine Berücksichtigung im Gesamtpreis findet nicht statt. Weitere erforderliche Positionen sind auszufüllen oder in separater Anlage zu erläutern. Werden vom Anbieter andere Produkte wie in der Leistungsbeschreibung gefordert angeboten, entscheidet der Auftraggeber über deren Gleichwertigkeit. Sinnvolle weitere Sonderausstattungen können angegeben werden. Das zur Leistungsbeschreibung dazugehörige Preisblatt muss lückenlos ausgefüllt werden. Es ist wesentlicher Bestandteil des Angebotes. Soweit gesetzlich zulässig, behält sich die Vergabestelle die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV vor. Unterlagen, die nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist nicht vorliegen, können zum Ausschluss des Angebots führen.
Sollte es Bemerkungen zu einzelnen Positionen geben, so sind diese gesondert (unter Bezugnahme auf die Position) auf einem Beiblatt beizufügen. Sind einzelne Positionen der Leistungsbeschreibung nicht lieferbar, ist in einem Beiblatt explizit darauf hinzuweisen.
Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Angebotserstellung verwendet werden. Eine Weitergabe (auch auszugsweise) ist untersagt. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nicht verändert werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bieter sind ausdrücklich ausgeschlossen. Fragen zur Leistungsbeschreibung sind an die angegebene Kontaktadresse (aufgeführt in den Allgemeinen Informationen zur Leistungsbeschreibung) zu richten.
Vertragsbestandteile Vertragsbestandteil sind alle im Angebotsschreiben genannten Anlagen in der dort aufgeführten Reihenfolge.
Zusammenarbeitsklausel
- Mit Abgabe des Angebotes gewährleistet der Bieter von Fahrgestell und Fahrzeugaufbau, dass die Lieferumfänge mit dem Hersteller des Fahrgestells abgestimmt und deren Kompatibilität sichergestellt ist.
Beschaffung eines Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeuges (HuHLF) Leistungsbeschreibung Seite 8 von 9
[Seite 9]
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
- Die Lieferumfänge von Fahrgestell sind in der Leistungsbeschreibung vollständig beschrieben. Für bestimmte Fahrzeughersteller nötige zusätzliche Sonderausstattungen können auf einem Beiblatt optional angeboten werden. Die jeweiligen Netto-Mehrpreise sind zweifelsfrei anzugeben und der Leistungsumfang detailliert aufzulisten.
- In der Leistungsbeschreibung sind Daten bzw. Forderungen (z. B. Maße, Gewichte) bezüglich des Gesamtfahrzeuges aufgeführt. Unter dem Begriff Gesamtfahrzeug ist die Kombination von Mannschaft, Fahrgestell mit dem komplett einsatzbereiten Aufbau inklusive Beladung zu verstehen.
- Bei Rückfragen zum Fahrgestell und Fahrzeugaufbau müssen vom Bieter notwendige Zeichnungen und Daten innerhalb von zehn Werktagen zur Verfügung gestellt werden.
Allgemeines Aus Gründen einer einheitlichen Bedienbarkeit oder zur Reduzierung der Ersatzteilvorhaltung, des Schulungsaufwands usw. sind bei einigen Positionen explizit Hersteller und Fabrikat beschrieben. Wird vom Bieter nicht das beschriebene geforderte Produkt, sondern nur ein Produkt gleichwertiger Art angeboten, müssen im Angebot oder auf einem separaten Beiblatt Angaben zum Hersteller, Fabrikat und Typ inklusive einer technischen Beschreibung beigefügt werden. Der Auftraggeber entscheidet über die Gleichwertigkeit. Der Lieferant für Fahrgestell und Fahrzeugaufbau verpflichtet sich, alle technischen Detailabstimmungen, sowie Schnittstellenbeschreibungen vorab mit dem Auftraggeber ohne Mehrkosten vorzunehmen.
Weitere einschlägige Regeln, Vorschriften, technische Bestimmungen und Normen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Beschaffung eines Hubrettungshilfeleistungslöschfahrzeuges (HuHLF) Leistungsbeschreibung Seite 9 von 9