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Bewertungsraster_Hosting, Betrieb, Support und Weiterentwicklung DSEE Lernportal_2027.pdf

Hosting und Weiterentwicklung eines Lernportals

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 23:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit

zum Vergabeverfahren

“Betrieb, Hosting, Support und Weiterentwicklung DSEE Lernportal“

Es wird anhand folgender Zuschlagskriterien entschieden:

geforderte Angabemax. PunktzahlGewichtung der Punktzahlmaximal erreichbare Punktzahlmax. Punktzahl pro Bereich
Gesamtpreis584040
Erfahrungen des Projektteams mit dem Betrieb und der Entwicklung einer Bildungsplattform im Bereich des ehrenamtlichen Engagements584060
Vollständigkeit, Klarheit und Detailgrad des Angebots5420
Max. Gesamtpunktzahl100

Begründung für die vorgenommene Gewichtung:

● Preis: Der Preis als das objektivste Merkmal bei der Vergabe nach dem wirtschaftlich

günstigsten Angebot muss ein Kriterium mit einem gewissen Gewicht bleiben. Mit der

Vorgabe einer Gewichtung von 40 Prozent wird deutlich, dass das Preiskriterium nicht

untergeordnet, der Preis also nicht marginalisiert wird. Es wird jedoch erkennbar, dass

es bei der Bewertung der vorgelegten Angebote im besonderen Maße auch auf sonstige

Leistungskriterien ankommt.

● Qualität: Die Gewichtung mit insgesamt 60 Prozent macht deutlich, dass der Erfahrung

des Anbieters und der Klarheit des Angebots eine besondere Bedeutung zukommt.

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a. Erfahrung des Projektteams: Die Gewichtung mit 40 Punkten zeigt, dass es für die

DSEE von Bedeutung ist, dass sich der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin nicht

nur im Bereich des Betriebs und der Entwicklung einer Bildungsplattform auskennt,

sondern auch bereits Erfahrung mit der DSEE Zielgruppe hat, aus der sich spezifische

Anforderungen an Funktionalitäten einer Bildungsplattform ergeben.

b. Qualität des Angebots: Die Gewichtung mit 20 Punkten zeigt, dass es auch auf ein

vollständiges, konsistentes und klares Angebot ankommt, welches erkennbar die

Sorgfalt des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin aufzeigt.

Zu 1. Gesamtpreis

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl. Die Punkte für die übrigen

Bieter werden prozentual berechnet, d. h. um die Prozentzahl, die das jeweilige Angebot höher

liegt als das Angebot mit dem niedrigsten Preis, gekürzt. Beispiel: Das Angebot mit dem

niedrigsten Preis erhält die höchste Punktzahl mit 40 Punkten. Ein Angebot, das preislich 50 %

höher liegt, erhält demnach 20 Punkte.

Zu 2. Qualität

Die Qualität des Angebotes wird als Qualitätskriterium nach § 58 Abs. 2 VgV bewertet und

anhand einer Bewertungsskala von 1 bis 5 Punkten bewertet.

Jedes Bewertungskriterium besitzt ein Gewicht, mit dem seine Bewertung in die

Gesamtbewertung eingeht.

Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgenden Vorgaben:

● 1 Punkt: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind unvollständig oder können

nicht nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint

zweifelhaft.

● 2 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind teilweise unvollständig

oder können nicht immer nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche

Leistungserbringung erscheint bedingt erfüllt.

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● 3 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und

grundsätzlich nachvollziehbar. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint

gewährleistet.

● 4 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in den

überwiegenden Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen guten Erfolg der

Leistungserbringung erwarten.

● 5 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in allen

Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen sehr guten Erfolg der Leistungserbringung

erwarten.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung