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Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit
zum Vergabeverfahren
“Betrieb, Hosting, Support und Weiterentwicklung DSEE Lernportal“
Es wird anhand folgender Zuschlagskriterien entschieden:
| geforderte Angabe | max. Punktzahl | Gewichtung der Punktzahl | maximal erreichbare Punktzahl | max. Punktzahl pro Bereich |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtpreis | 5 | 8 | 40 | 40 |
| Erfahrungen des Projektteams mit dem Betrieb und der Entwicklung einer Bildungsplattform im Bereich des ehrenamtlichen Engagements | 5 | 8 | 40 | 60 |
| Vollständigkeit, Klarheit und Detailgrad des Angebots | 5 | 4 | 20 | |
| Max. Gesamtpunktzahl | 100 |
Begründung für die vorgenommene Gewichtung:
● Preis: Der Preis als das objektivste Merkmal bei der Vergabe nach dem wirtschaftlich
günstigsten Angebot muss ein Kriterium mit einem gewissen Gewicht bleiben. Mit der
Vorgabe einer Gewichtung von 40 Prozent wird deutlich, dass das Preiskriterium nicht
untergeordnet, der Preis also nicht marginalisiert wird. Es wird jedoch erkennbar, dass
es bei der Bewertung der vorgelegten Angebote im besonderen Maße auch auf sonstige
Leistungskriterien ankommt.
● Qualität: Die Gewichtung mit insgesamt 60 Prozent macht deutlich, dass der Erfahrung
des Anbieters und der Klarheit des Angebots eine besondere Bedeutung zukommt.
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a. Erfahrung des Projektteams: Die Gewichtung mit 40 Punkten zeigt, dass es für die
DSEE von Bedeutung ist, dass sich der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin nicht
nur im Bereich des Betriebs und der Entwicklung einer Bildungsplattform auskennt,
sondern auch bereits Erfahrung mit der DSEE Zielgruppe hat, aus der sich spezifische
Anforderungen an Funktionalitäten einer Bildungsplattform ergeben.
b. Qualität des Angebots: Die Gewichtung mit 20 Punkten zeigt, dass es auch auf ein
vollständiges, konsistentes und klares Angebot ankommt, welches erkennbar die
Sorgfalt des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin aufzeigt.
Zu 1. Gesamtpreis
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl. Die Punkte für die übrigen
Bieter werden prozentual berechnet, d. h. um die Prozentzahl, die das jeweilige Angebot höher
liegt als das Angebot mit dem niedrigsten Preis, gekürzt. Beispiel: Das Angebot mit dem
niedrigsten Preis erhält die höchste Punktzahl mit 40 Punkten. Ein Angebot, das preislich 50 %
höher liegt, erhält demnach 20 Punkte.
Zu 2. Qualität
Die Qualität des Angebotes wird als Qualitätskriterium nach § 58 Abs. 2 VgV bewertet und
anhand einer Bewertungsskala von 1 bis 5 Punkten bewertet.
Jedes Bewertungskriterium besitzt ein Gewicht, mit dem seine Bewertung in die
Gesamtbewertung eingeht.
Die Vergabe der Punkte erfolgt nach folgenden Vorgaben:
● 1 Punkt: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind unvollständig oder können
nicht nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint
zweifelhaft.
● 2 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind teilweise unvollständig
oder können nicht immer nachvollzogen werden. Eine erfolgreiche
Leistungserbringung erscheint bedingt erfüllt.
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● 3 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und
grundsätzlich nachvollziehbar. Eine erfolgreiche Leistungserbringung erscheint
gewährleistet.
● 4 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in den
überwiegenden Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen guten Erfolg der
Leistungserbringung erwarten.
● 5 Punkte: Die Angaben, Erklärungen oder Konzepte sind vollständig und in allen
Punkten nachvollziehbar. Sie lassen einen sehr guten Erfolg der Leistungserbringung
erwarten.
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