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Anlage 4_Anforderungen an das Nachhaltigkeitskonzept.pdf

Hostessen- und Kontrolldienste für Veranstaltungen in Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 20:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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im Rahmen derVergabe 20026-02 Hostessendienstleistungen

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland und die Freie und Hansestadt Hamburg haben sich

ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesetzt und spezifische Maßnahmen für öffentliche

Unternehmen beschlossen. Öffentliche Unternehmender Freien und Hansestadt Hamburg

sind aufgefordert, zur Verwirklichung dieser Ziele beizutragen, indem sie unter anderem

ihre Treibhausgasemissionen bestmöglich reduzieren und Strategien entwickeln, um

spätestens 2040 die bilanzielle Klimaneutralität zu erreichen.

Als öffentliches Unternehmen und Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg ist die

Hamburg Messe und Congress GmbH (im Folgenden « HMC») den Zielen der

«Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie» und dem «Leitfaden nachhaltige Beschaffung »

der Freien und Hansestadt Hamburg (Nachhaltigkeitsleitfaden) verpflichtet. Gem. dem

Energieeffizienzgesetz hat die HMC außerdem ein Energiemanagementsystem nach ISO

50001 eingeführt, um eine kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung,

auch entlang der Wertschöpfungskette,zu erreichen.

Im Sinne der Stadtwirtschaftsstrategie ist Nachhaltigkeit in den drei gleichwertigen

Dimensionen – Umwelt, Soziales, Wirtschaft – in den Unternehmenszielen und der

integrierten Nachhaltigkeitsstrategie der HMC verankert (siehe auch Corporate Social

Responsibility - Hamburg Messe und Congress (hamburg-messe.de)). Wir stellen uns

diesen Zielen mit besonderem Augenmerk bei langfristigen Vertragsabschlüssen, in dem

wir unsere Geschäftspartner* für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele sensibilisieren

und die Beschaffung ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig gestalten.

Nachhaltigkeitskonzept

Das Thema Nachhaltigkeit wird auch in unseren Auftragsvergaben einen immer

bedeutenderen Stellenwert einnehmen, weshalb die Nachhaltigkeit bei der

Leistungserbringungin dem vorliegenden Vergabeverfahrenals Zuschlagskriterium (i.S.v.

§ 127 GWB und § 58 VgV bzw. § 16d EU Abs.2 VOB/A) mit einer Gewichtung von 10% in

die Bewertung der Angebote einfließen wird.

* Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument das generische Maskulinum verwendet.

Die in diesem Dokument verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich -sofern nicht

anders kenntlich gemacht -auf alle Geschlechter. Seite 1

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Das geschieht in der Weise, dass die Bieter* mit ihrem Angebot auch ein von ihnen zu

erstellendes Konzept der Nachhaltigkeit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen

(Nachhaltigkeitskonzept) einzureichen haben. Das Nachhaltigkeitskonzept hat in Form und

Inhalt den nachfolgenden Anforderungen zu entsprechen. Es wird sodann im Rahmen der

Angebotswertung auf Grundlage der o.g. Gewichtung anhand der diesen

Vergabeunterlagen ebenfalls beigefügten Bewertungsmatrix bewertet. Das Ergebnis der

Bewertung fließt in der in den Verfahrensbedingungen beschriebenen Weise in die

Gesamtbewertung (Wirtschaftlichkeitsbewertung) der Angebote ein. Das

Nachhaltigkeitskonzept mit den dort beschriebenen Maßnahmen wird im Zuschlagsfalle

Vertragsbestandteil.

Bitte beschreiben Sie zunächst, wie Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen generell

verankert ist. Erläutern Sie dabei die Maßnahmen, die Sie ergreifen, und ob bzw. wie

Nachhaltigkeit strategisch und prozessual in Ihrem Unternehmen integriert ist. Geben Sie

an, ob Sie zentrale Handlungsfelder identifiziert haben und ob Verantwortlichkeiten und

Prozesse zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen definiert wurden. Nennen Sie auch, ob

und welchen offiziellen Standards Sie sich verpflichtet haben. Dieser Punkt wird nicht in

die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes einfließen.

Weiter fordern wir Sie verpflichtend auf, darzustellen und detailliert zu beschreiben,

welche konkreten Maßnahmen Ihr Unternehmen bereits umgesetzt hat und zukünftig

plant, um die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens beauftragten Leistungen

ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltig zu erbringen. Dies muss in den in der

beigefügten Matrix näher bezeichneten Bereichen erfolgen:

A « Umwelt »

B « Soziales »

C « Wirtschaft »

Insgesamt hat das im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzureichende

Nachhaltigkeitskonzept in der vorstehend gegliederten Form möglichst ausführliche,

detaillierte und transparente Darstellungen und Ausführungen (inklusive konkreter

Beispiele und/oder, falls vorhandenen, Zielformulierungen) zu umfassen.

Diese drei Abschnitte des Nachhaltigkeitskonzepts sind Gegenstand der Angebotswertung

anhand des Zuschlagskriteriums der Nachhaltigkeit der Leistungserbringung (mithilfe der

beigefügten Bewertungsmatrix) und werden als Zusicherungen Bestandteil der

vertraglichen Leistungsverpflichtungen.

!

* Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument das generische Maskulinum verwendet.

Die in diesem Dokument verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich - sofern nicht

anders kenntlich gemacht - auf alle Geschlechter. Seite 2

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Dokumentation

Das Nachhaltigkeitskonzept ist grundsätzlich im Fließtext und in schriftlich-verbaler Form

abzufassen und mit dem Angebot einzureichen. Es kann auch Schaubilder, Tabellen und

Grafiken etc. enthalten.

Das Konzept ist in die vorstehend genannten Abschnitte zu gliedern, und es hat die in der

beigefügten Bewertungsmatrix angesprochenen inhaltlichen Anforderungen zu diesen

Abschnitten vollständig zu erfüllen. Dabei sind die einzelnen Maßnahmen, Schritte und

Handlungen, die das Unternehmen anbietet, in dem jeweiligen Abschnitt möglichst

konkret und verbindlich zu beschreiben oder mit Beispielen zu hinterlegen. Diese sind

Gegenstand der Angebotswertung und werden im Falle der Auftragserteilung

verbindlicher Vertragsinhalt.

Bei der Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes werden Zertifikate berücksichtigt.

Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt, sofern deren Anforderungen nachgewiesen

werden. Ist der Erwerb eines Zertifikats oder eines gleichwertigen nicht fristgerecht

möglich, müssen die Kriterien durch andere Belege (z. B. Herstellererklärungen)

nachgewiesen werden.

Der Umfang des Nachhaltigkeitskonzepts soll mindestens 5 DIN-A4-Seiten umfassen,

jedoch 10 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Ggf. eingereichte Anlagen zum Konzept, wie

z.B. Umweltzertifikate, zählen jedoch nicht zu diesem Umfang, können aber gerne als

Anlage zum Angebot eingereicht werden.

* Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument das generische Maskulinum verwendet.

Die in diesem Dokument verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich - sofern nicht

anders kenntlich gemacht - auf alle Geschlechter. Seite 3

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Vergabe:2026-02 Hostessendienstleistungen für die HMC

Hinweis zur Punkteverteilung: Bedeutung vZoine "l-e->r(f4ü/4ll)u" =n vgiesrg drear daufgeführten Maßnahmen sollten erfüllt sein
SZieehlvre gruwtierkr lAicnhsuantgz e- r wLäasrtsetn ein sehr hohes Maß der GZiuetlveer rAwnirskalitczh -u Lnägs esrtw eainrt ehnohes Maß der Bdeer e wrf r aZie rited elivn geernwdierkrl iAchnusantgz - Lässt ein befriedigendes Maß Adeurs rZeieiclhveernwdierkr liAcnhsuantgz e- rLwäasrstet nein eher geringes Maß Meinaen gZeielhlvaeftrewr irAknliscahtuzn- gL äesrwsta krtaeunm noch Ueeir nnk gee e nZn niüeb glave re nrwdeirrk Alicnhsuantzg -s Ainnds näitczhet für
Anwendungs-bereich
Emissionen der ausgeschriebenen Leistung Mobilität bei der An- und Abreise (inbs. der bei Ausführung der Leistung beteiligten Mitarbeitenden zum und vom HMC Gelände)
Beteiligte Mitarbeitende während Herstellung/Vorbereitung und Bereitstellung/Durchführung der ausgeschrieben Leistung entlang der Wertschöpfungskette der ausgeschrieben Leistung inbs. - Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Übereinkommen 87 und 98) - Beseitigung der Zwangsarbeit (Ü. 29 und 105) - Abschaffung der Kinderarbeit (Ü. 138 und 182) - Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Ü.100 und 111) - Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie Förderungsrahmen für Arbeitsschutz (Ü. 155 und 187) Beteiligte Mitarbeitende während Herstellung/Vorbereitung und Bereitstellung/Durchführung der ausgeschrieben Leistung
ausgeschriebene Leistung von der Entwicklung bis Ausführung und Nacharbeit während des (Produkt-)Lebenszyklus der ausschgeschriebenen Leistung z.B. bei der Herstellung, insb. Ausführung, Nachnutzung, Lebensende
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wnZeH * a ie De en cr r rz a t d s hie b f t ewi elk e n ne l a i le , e i w t s d rKil e e niac rr r n s i h k d te s el e ä k rr dn hir e uu i aieg m n n l l beAe g d i e e nc M en i fh n o s ö ) w e rg nZ de rl a i e er ce t cr rh i it ug h ni k f ne g si e k g c e i Z a th e w , t e l n säd i r e t gad ds if ise ue g ik s rn ea a c nnZt hw e ge F ea era r rn tgi in d s f d eie e t k e b r n z a r k e . ue tasn n eg egn re l l t oe ae . di ni Ec g eg h n s re w e e m nt ei e,n u r s ts B igo gs e l em sn le iia cn ug h cd se h ws . g ( eG zj e er . wat di B bg i e e e .s e s s se n
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