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NNNNN aaaaacccccccccchhhhhhhhhhaaaaallllltttttiigggggkkkkkeeeeeiiiiitttttssssskkkkkooooonnnnnzzzzzeeeeepppppttttt
im Rahmen derVergabe 20026-02 Hostessendienstleistungen
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland und die Freie und Hansestadt Hamburg haben sich
ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesetzt und spezifische Maßnahmen für öffentliche
Unternehmen beschlossen. Öffentliche Unternehmender Freien und Hansestadt Hamburg
sind aufgefordert, zur Verwirklichung dieser Ziele beizutragen, indem sie unter anderem
ihre Treibhausgasemissionen bestmöglich reduzieren und Strategien entwickeln, um
spätestens 2040 die bilanzielle Klimaneutralität zu erreichen.
Als öffentliches Unternehmen und Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg ist die
Hamburg Messe und Congress GmbH (im Folgenden « HMC») den Zielen der
«Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie» und dem «Leitfaden nachhaltige Beschaffung »
der Freien und Hansestadt Hamburg (Nachhaltigkeitsleitfaden) verpflichtet. Gem. dem
Energieeffizienzgesetz hat die HMC außerdem ein Energiemanagementsystem nach ISO
50001 eingeführt, um eine kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung,
auch entlang der Wertschöpfungskette,zu erreichen.
Im Sinne der Stadtwirtschaftsstrategie ist Nachhaltigkeit in den drei gleichwertigen
Dimensionen – Umwelt, Soziales, Wirtschaft – in den Unternehmenszielen und der
integrierten Nachhaltigkeitsstrategie der HMC verankert (siehe auch Corporate Social
Responsibility - Hamburg Messe und Congress (hamburg-messe.de)). Wir stellen uns
diesen Zielen mit besonderem Augenmerk bei langfristigen Vertragsabschlüssen, in dem
wir unsere Geschäftspartner* für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele sensibilisieren
und die Beschaffung ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig gestalten.
Nachhaltigkeitskonzept
Das Thema Nachhaltigkeit wird auch in unseren Auftragsvergaben einen immer
bedeutenderen Stellenwert einnehmen, weshalb die Nachhaltigkeit bei der
Leistungserbringungin dem vorliegenden Vergabeverfahrenals Zuschlagskriterium (i.S.v.
§ 127 GWB und § 58 VgV bzw. § 16d EU Abs.2 VOB/A) mit einer Gewichtung von 10% in
die Bewertung der Angebote einfließen wird.
* Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument das generische Maskulinum verwendet.
Die in diesem Dokument verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich -sofern nicht
anders kenntlich gemacht -auf alle Geschlechter. Seite 1
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Das geschieht in der Weise, dass die Bieter* mit ihrem Angebot auch ein von ihnen zu
erstellendes Konzept der Nachhaltigkeit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen
(Nachhaltigkeitskonzept) einzureichen haben. Das Nachhaltigkeitskonzept hat in Form und
Inhalt den nachfolgenden Anforderungen zu entsprechen. Es wird sodann im Rahmen der
Angebotswertung auf Grundlage der o.g. Gewichtung anhand der diesen
Vergabeunterlagen ebenfalls beigefügten Bewertungsmatrix bewertet. Das Ergebnis der
Bewertung fließt in der in den Verfahrensbedingungen beschriebenen Weise in die
Gesamtbewertung (Wirtschaftlichkeitsbewertung) der Angebote ein. Das
Nachhaltigkeitskonzept mit den dort beschriebenen Maßnahmen wird im Zuschlagsfalle
Vertragsbestandteil.
Bitte beschreiben Sie zunächst, wie Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen generell
verankert ist. Erläutern Sie dabei die Maßnahmen, die Sie ergreifen, und ob bzw. wie
Nachhaltigkeit strategisch und prozessual in Ihrem Unternehmen integriert ist. Geben Sie
an, ob Sie zentrale Handlungsfelder identifiziert haben und ob Verantwortlichkeiten und
Prozesse zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen definiert wurden. Nennen Sie auch, ob
und welchen offiziellen Standards Sie sich verpflichtet haben. Dieser Punkt wird nicht in
die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes einfließen.
Weiter fordern wir Sie verpflichtend auf, darzustellen und detailliert zu beschreiben,
welche konkreten Maßnahmen Ihr Unternehmen bereits umgesetzt hat und zukünftig
plant, um die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens beauftragten Leistungen
ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltig zu erbringen. Dies muss in den in der
beigefügten Matrix näher bezeichneten Bereichen erfolgen:
A « Umwelt »
B « Soziales »
C « Wirtschaft »
Insgesamt hat das im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzureichende
Nachhaltigkeitskonzept in der vorstehend gegliederten Form möglichst ausführliche,
detaillierte und transparente Darstellungen und Ausführungen (inklusive konkreter
Beispiele und/oder, falls vorhandenen, Zielformulierungen) zu umfassen.
Diese drei Abschnitte des Nachhaltigkeitskonzepts sind Gegenstand der Angebotswertung
anhand des Zuschlagskriteriums der Nachhaltigkeit der Leistungserbringung (mithilfe der
beigefügten Bewertungsmatrix) und werden als Zusicherungen Bestandteil der
vertraglichen Leistungsverpflichtungen.
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* Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument das generische Maskulinum verwendet.
Die in diesem Dokument verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich - sofern nicht
anders kenntlich gemacht - auf alle Geschlechter. Seite 2
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Dokumentation
Das Nachhaltigkeitskonzept ist grundsätzlich im Fließtext und in schriftlich-verbaler Form
abzufassen und mit dem Angebot einzureichen. Es kann auch Schaubilder, Tabellen und
Grafiken etc. enthalten.
Das Konzept ist in die vorstehend genannten Abschnitte zu gliedern, und es hat die in der
beigefügten Bewertungsmatrix angesprochenen inhaltlichen Anforderungen zu diesen
Abschnitten vollständig zu erfüllen. Dabei sind die einzelnen Maßnahmen, Schritte und
Handlungen, die das Unternehmen anbietet, in dem jeweiligen Abschnitt möglichst
konkret und verbindlich zu beschreiben oder mit Beispielen zu hinterlegen. Diese sind
Gegenstand der Angebotswertung und werden im Falle der Auftragserteilung
verbindlicher Vertragsinhalt.
Bei der Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes werden Zertifikate berücksichtigt.
Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt, sofern deren Anforderungen nachgewiesen
werden. Ist der Erwerb eines Zertifikats oder eines gleichwertigen nicht fristgerecht
möglich, müssen die Kriterien durch andere Belege (z. B. Herstellererklärungen)
nachgewiesen werden.
Der Umfang des Nachhaltigkeitskonzepts soll mindestens 5 DIN-A4-Seiten umfassen,
jedoch 10 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Ggf. eingereichte Anlagen zum Konzept, wie
z.B. Umweltzertifikate, zählen jedoch nicht zu diesem Umfang, können aber gerne als
Anlage zum Angebot eingereicht werden.
* Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument das generische Maskulinum verwendet.
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anders kenntlich gemacht - auf alle Geschlechter. Seite 3
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Vergabe:2026-02 Hostessendienstleistungen für die HMC
| Hinweis zur Punkteverteilung: Bedeutung vZoine "l-e->r(f4ü/4ll)u" =n vgiesrg drear daufgeführten Maßnahmen sollten erfüllt sein | |||
|---|---|---|---|
| SZieehlvre gruwtierkr lAicnhsuantgz e- r wLäasrtsetn ein sehr hohes Maß der GZiuetlveer rAwnirskalitczh -u Lnägs esrtw eainrt ehnohes Maß der Bdeer e wrf r aZie rited elivn geernwdierkrl iAchnusantgz - Lässt ein befriedigendes Maß Adeurs rZeieiclhveernwdierkr liAcnhsuantgz e- rLwäasrstet nein eher geringes Maß Meinaen gZeielhlvaeftrewr irAknliscahtuzn- gL äesrwsta krtaeunm noch Ueeir nnk gee e nZn niüeb glave re nrwdeirrk Alicnhsuantzg -s Ainnds näitczhet für | |||
| Anwendungs-bereich | |||
| Emissionen der ausgeschriebenen Leistung Mobilität bei der An- und Abreise (inbs. der bei Ausführung der Leistung beteiligten Mitarbeitenden zum und vom HMC Gelände) | |||
| Beteiligte Mitarbeitende während Herstellung/Vorbereitung und Bereitstellung/Durchführung der ausgeschrieben Leistung entlang der Wertschöpfungskette der ausgeschrieben Leistung inbs. - Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Übereinkommen 87 und 98) - Beseitigung der Zwangsarbeit (Ü. 29 und 105) - Abschaffung der Kinderarbeit (Ü. 138 und 182) - Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Ü.100 und 111) - Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie Förderungsrahmen für Arbeitsschutz (Ü. 155 und 187) Beteiligte Mitarbeitende während Herstellung/Vorbereitung und Bereitstellung/Durchführung der ausgeschrieben Leistung | |||
| ausgeschriebene Leistung von der Entwicklung bis Ausführung und Nacharbeit während des (Produkt-)Lebenszyklus der ausschgeschriebenen Leistung z.B. bei der Herstellung, insb. Ausführung, Nachnutzung, Lebensende | |||
| 35 5 | |||
| wnZeH * a ie De en cr r rz a t d s hie b f t ewi elk e n ne l a i le , e i w t s d rKil e e niac rr r n s i h k d te s el e ä k rr dn hir e uu i aieg m n n l l beAe g d i e e nc M en i fh n o s ö ) w e rg nZ de rl a i e er ce t cr rh i it ug h ni k f ne g si e k g c e i Z a th e w , t e l n säd i r e t gad ds if ise ue g ik s rn ea a c nnZt hw e ge F ea era r rn tgi in d s f d eie e t k e b r n z a r k e . ue tasn n eg egn re l l t oe ae . di ni Ec g eg h n s re w e e m nt ei e,n u r s ts B igo gs e l em sn le iia cn ug h cd se h ws . g ( eG zj e er . wat di B bg i e e e .s e s s se n |