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Vergabe von Hostessendienstleistungen für die HMC
Aktenzeichen: 2026-02
Angebotsbedingungen und Verfahrensinformation
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Inhaltsverzeichnis
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Vorbemerkung ..................................................................................................................... 3
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Auftraggeber, Auskunftsstelle und Ansprechpartner ...................................................... 3
2.1. Auftraggeber .............................................................................................................. 3
2.2. Ansprechpartner für Auskünfte und Angebotseinreichung .................................. 3
- Gegenstand der Ausschreibung ........................................................................................ 4
3.1 Losaufteilung ............................................................................................................. 4
3.2 Leistungszeitraum ..................................................................................................... 4
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Vergabeverfahren ............................................................................................................... 4
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Vergabeunterlagen ............................................................................................................. 4
5.1 Verwendung der Vergabeunterlagen ...................................................................... 5
5.2 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ................................................................. 5
5.3 Fragen zum Verfahren, den Vergabeunterlagen etc. ............................................. 5
- Angebote .............................................................................................................................. 5
6.1 Geforderte Nachweise und Erklärungen...................................................................... 6
6.2 Geforderte Sicherheiten ................................................................................................ 6
6.3 Angebote von Bietergemeinschaften ........................................................................... 7
6.4 Unteraufträge ................................................................................................................. 8
6.5 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) ......................... 8
6.6 Angebotsfrist und Bindefrist ......................................................................................... 8
6.7 Einreichung der Angebote ............................................................................................ 9
6.8 Änderung und Rücknahme von Angeboten ................................................................ 9
6.9 Nebenangebote .............................................................................................................. 9
6.10 Vertragsbedingungen und AGB ................................................................................... 9
6.11 Bestandteile des Angebotes ......................................................................................... 9
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6.12 Verwendung der Preis-Mengenmatrix ....................................................................... 10
6.13 Umsetzungskonzept ..................................................................................................... 10
6.14 Nachhaltigkeitskonzept................................................................................................ 10
- Öffnung und Wertung der Angebote .............................................................................. 10
7.1 Angebotsöffnung ......................................................................................................... 10
7.2 Angebotswertung ........................................................................................................ 11
7.3 Aufklärungs-/Bietergespräche .................................................................................... 12
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Zuschlagskriterien ............................................................................................................. 12
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Bieterinformation und Zuschlagserteilung ..................................................................... 12
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Nachprüfungsverfahren .............................................................................................. 13
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Hinweis auf die Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren ..................................... 13
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Anlagen ......................................................................................................................... 13
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- Vorbemerkung
Die Hamburg Messe und Congress GmbH (nachfolgend „HMC“ oder „Auftraggeber“ genannt) schreibt Leistungen im Bereich Hostessendienstleistungen aus.
Die vorliegenden Angebotsbedingungen und Verfahrensinformationen stellen Ihnen die Formalitäten des Vergabeverfahrens vor, geben einen ersten Überblick über die zu erbringenden Dienstleistungen und stellen Ihnen die Rahmenbedingungen der Angebotswertung dar.
- Auftraggeber, Auskunftsstelle und Ansprechpartner
2.1. Auftraggeber
Auftraggeber für die ausgeschriebenen Leistungen ist die
Hamburg Messe und Congress GmbH Messeplatz 1 20357 Hamburg
2.2. Ansprechpartner für Auskünfte und Angebotseinreichung
Hamburg Messe und Congress GmbH Abteilung Purchasing Frau Julia Stalis Messeplatz 1 20357 Hamburg E-Mail: ausschreibungen@hamburg-messe.de
Fragen der Bieter zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich schriftlich, über die Vergabeplattform DTVP, bis zum 12.10.2026, 12:00 Uhr, an den AG zu richten.
Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Der Auftraggeber wird Fragen zum Verfahren und den Vergabeunterlagen, soweit notwendig, zeitgleich in anonymisierter Form im Rahmen allgemeiner Bieterinformationsschreiben beantworten.
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Die Vergabestelle behält sich vor, verspätet eingegangene Fragen nicht mehr zu beantworten.
- Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Hostessendienstleistungen für Veranstaltungen auf dem Messegelände und im CCH (CCH - Congress Center Hamburg) der HMC (Hamburg Messe und Congress GmbH). Für begleitende Veranstaltungen und Events kann ein Einsatz in anderen Veranstaltungsstätten im Hamburger Raum erfolgen.
3.1 Losaufteilung
Eine Aufteilung der Leistung in Lose findet nicht statt.
3.2 Leistungszeitraum
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung bzw. beidseitiger Unterzeichnung in Kraft. Die Einarbeitungsphase beginnt im November. Leistungsbeginn ist der 01.02.2027. Die ersten sechs Monate des Vertrages vereinbaren die Parteien als Probezeit. Während dieser Probezeit ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag mit einer verkürzten Kündigungsfrist von vier Wochen zu Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Festlaufzeit des Vertrages endet am 31.12.2030.
HMC hat das einseitige Recht, den Vertrag zweimalig, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Ausübung des Verlängerungsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2032. Wegen der Einzelheiten wird auf die Laufzeitregelungen in § 8 des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsentwurfs verwiesen.
- Vergabeverfahren
Die Vergabe erfolgt europaweit im Offenen Verfahren unter Beachtung des GWB und der Vergabeverordnung (VgV).
- Vergabeunterlagen
Der Umfang der Vergabeunterlagen ist unter Ziffer 12 Anlagen aufgeführt.
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5.1 Verwendung der Vergabeunterlagen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorliegenden Vergabeunterlagen urheberrechtlich geschützt und vertraulich sind und nur zur Erstellung eines Angebotes auf die vorliegende Ausschreibung verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Unterlagen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der HMC erfolgen. Von dem Weitergabeverbot ausgenommen sind Nachunternehmer und Berater der Bieter, wenn die Bieter diese zur Wahrung der Vertraulichkeit in demselben Ausmaß verpflichten.
5.2 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen zu vergewissern, dass diese vollständig sind. Ist dies nicht der Fall oder bestehen sonst Unklarheiten, haben sich die Bieter unverzüglich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals DTVP an die o.g. Auskunftsstelle (siehe Ziffer 2.2.) zu wenden.
5.3 Fragen zum Verfahren, den Vergabeunterlagen etc.
Fragen der Bieter zum Verfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich schriftlich, bis spätestens zum 12.10.2026 um 12:00 Uhr an die Auskunftsstelle (siehe Ziffer 2.2) zu richten.
- Angebote
Bitte prüfen Sie vor Absendung Ihre Angebot auf Vollständigkeit, da unvollständig eingereichte Angebote ausgeschlossen oder schlechter bewertet werden können.
Mit dem Angebot sind sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben (inkl. Preise) und Unterlagen, Erklärungen und Nachweise abzugeben und vorzulegen. Eine Übersicht sämtlicher mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise ist der Anlage 1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Zusammenstellung einzureichender Unterlagen zu finden.
Das Angebot und die dem Angebot beizufügenden Erklärungen sind ausschließlich in deutscher Sprache abzufassen.
Nachweise und Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer beglaubigten Übersetzung oder mit einer durch einen vereidigten Übersetzer erstellten Übersetzung vorgelegt werden.
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Soweit der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen Angebotsvordrucke vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Die Angebotsvordrucke sind ggf. zu vervielfältigen, vollständig auszufüllen und durch die vertretungsberechtigten Personen des Bieters zu unterzeichnen.
Insbesondere hat das Angebot sämtliche geforderten Preise zu enthalten. Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Ausgenommen davon sind die Eingaben in den markierten Feldern der jeweiligen Preis- und Mengenmatrix und das Ausfüllen der Formblätter.
Bei Bescheinigungen o.ä. reicht jeweils die Vorlage einfacher Kopien aus. Eigenerklärungen sind im Original und rechtswirksam unterzeichnet vorzulegen.
6.1 Geforderte Nachweise und Erklärungen
Mit dem Angebot hat der Bieter Nachweise und Erklärungen einzureichen, die im Wesentlichen der Prüfung der Eignung und des (Nicht-) Vorliegens von Ausschlussgründen dienen (alternativ bzw. ergänzend akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), allerdings nur, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklärungen umfasst/enthält).
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind der „Zusammenstellung der einzureichenden Nachweise“ in der Anlage 1 „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ zu entnehmen.
6.2 Geforderte Sicherheiten
Im Falle einer Beauftragung hat der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne des § 102 in Verbindung mit § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes, die ihm Versicherungsschutz für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der HMC oder einem Dritten aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten nach Maßgabe des abzuschließenden Vertrages entstehen und für die er nach den gesetzlichen Vorschriften haftet, gewährt, zu unterhalten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Versicherungssummen:
(a) 10.000.000,00 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Bezug auf das Betriebs-/Produkthaftpflicht und Umwelthaftpflichtrisiko
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(b) 500.000,00 EUR für Tätigkeitsschäden im versicherungsrechtlichen Sinne
(c) 500.000,00 EUR für reine Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten nach Maßgabe des abzuschließenden Vertrages entstehen
(d) 500.000,00 EUR für reine Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
(e) 100.000,00 EUR für das Abhandenkommen überlassener Sachen
(f) 300.000,00 EUR für das Abhandenkommen überlassener Schlüssel und Karten
Alle Versicherungssummen müssen je Schadensfall und 2-fach maximiert für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung stehen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes noch nicht bestehen, ist mit dem Angebot, neben der Vorlage des Nachweises der bestehenden Versicherung in Kopie, zusätzlich eine unterschriebene Erklärung des Bewerbers einzureichen, wonach dieser sich im Falle der Auftragserteilung zum Abschluss einer den vorstehenden Anforderungen entsprechenden Versicherung verpflichtet.
6.3 Angebote von Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben auf dem beigefügten Vordruck „Formblatt Bietergemeinschaft“ eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der ihre Mitglieder ausgewiesen sind, eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird, erklärt wird, dass dieser bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft insgesamt gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die Erklärung entsprechend dem Vordruck ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Bewerber bzw. Bieter, die sich im Rahmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus keinen eigenständigen Angebot einreichen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften beteiligt. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes führen.
Die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Abgabe des Angebotes ist unzulässig.
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6.4 Unteraufträge
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen in seinem Angebot benennen.
Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und dass diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Der Bieter hat vorgesehene Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen (vgl. § 36 Abs. 5 VgV).
6.5 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich für den Nachweis der erforderlichen Eignung eines anderen Unternehmens zu bedienen, so hat er mit dem Angebot durch entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Kapazitäten des anderen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen. Im Einzelnen gelten die Anforderungen des § 47 VgV, die im Falle der beabsichtigten Eignungsleihe unbedingt zu beachten sind. Im Falle einer solchen Eignungsleihe sind auch für das Unternehmen, dessen sich der Bewerber/Bieter bedient, die unter Ziffer 6.1 geforderten Nachweise und Erklärungen (Zusammenstellung einzureichender Nachweise in Anlage 1 „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) einzureichen.
Eine spätere Änderung oder erstmalige Benennung der Nachunternehmer bzw. der ihnen zugewiesenen Leistungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig, auf die der Auftragnehmer jedoch keinen Anspruch hat.
6.6 Angebotsfrist und Bindefrist
Die Angebotsfrist läuft am 20.10.2026 um 12:00 Uhr ab. Berücksichtigt und gewertet werden nur Angebote, die innerhalb dieser Frist über die Vergabeplattform eingehen.
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Die Bieter sind 60 Tage ab dieser Frist an ihre Angebote gebunden (Bindefrist). Der Auftraggeber behält sich vor, notwendigenfalls die Bieter zu einer Verlängerung der Angebotsbindung aufzufordern.
Es ist beabsichtigt den Zuschlag nach Wertung der Angebote und Mitteilung der Wertungsentscheidung, so rasch wie möglich zu erteilen. Insbesondere ist beabsichtigt, die Bindefrist nach Möglichkeit nicht voll auszuschöpfen.
6.7 Einreichung der Angebote
Die vollständigen Angebote sind innerhalb der unter Ziffer 6.6 genannten Frist über das Vergabeportal einzureichen.
6.8 Änderung und Rücknahme von Angeboten
Beabsichtigt der Bieter ein bereits abgegebenes Angebot zu ändern, so kann der Bieter das geänderte Angebot innerhalb der Angebotsfrist abgeben, muss jedoch im Anschreiben darauf hinzuweisen, dass das bereits eingereichte Angebot ungültig ist.
Soweit bereits eingereichte Erklärungen und Nachweise auch Bestandteil des neuen bzw. geänderten Angebots sein sollen, ist dies im Anschreiben ausdrücklich und zweifelsfrei unter Bezugnahme darzustellen.
6.9 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6.10 Vertragsbedingungen und AGB
Mit der Angebotsabgabe erkennt der Bieter die Vertragsbedingungen und den Anlagen zum Vertrag uneingeschränkt an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters finden keine – auch keine nachrangige – Anwendung. Ein Beifügen bietereigener AGB führt zwingend zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
6.11 Bestandteile des Angebotes
Das Angebot muss die in der Anlage 1 „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ unter „Zusammenstellung einzureichender Nachweise“ aufgeführten Bestandteile enthalten.
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Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die beigefügten Vergabeunterlagen, namentlich auf die allgemeine Leistungsbeschreibung und ihre Anlagen. Diese sind Bestandteil Ihres Angebotes und werden Bestandteil des zu vergebenden Auftrages.
6.12 Verwendung der Preis-Mengenmatrix
Für ihr Angebot haben die Bieter das den Vergabeunterlagen beigefügte Preis- und Mengenmatrix zu verwenden. In dem Tabellenblatt müssen die Einzelpreise in den GELB gekennzeichneten Feldern eingetragen werden. Die übrigen Felder sind für Eingaben gesperrt. In den weiteren Feldern erfolgt die automatische Berechnung des Wertungspreises (Gesamtauftragswert in € netto inkl. Verlängerungsoptionen und Optionen).
Die in der „Preis- und Mengenmatrix“ bieterseitig angebotenen Preise werden im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot Vertragsbestandteil und stellen, soweit einschlägig, die vertragliche Vergütung dar. Nicht Vertragsbestandteil werden hingegen die in den Vergabeunterlagen genannten Mengenprognosen („Prognosemengen“). Diese dienen ausschließlich der vergleichenden Angebotsbewertung. Im Vertragsvollzug abgerechnet werden jedoch ausschließlich die tatsächlich erbrachten Leistungsmengen.
Fehlen Preisangaben, so ist das Angebot in der Regel gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV auszuschließen.
6.13 Umsetzungskonzept
Einzureichen ist ein Umsetzungskonzept gemäß den Anforderungen in Anlage 2 „Angebotswertung und Zuschlagskriterien“ als Bestandteil des Angebotes.
6.14 Nachhaltigkeitskonzept
Einzureichen ist ein Nachhaltigkeitskonzept gemäß den Anforderungen in Anlage 4 „Anforderungen an das Nachhaltigkeitskonzept“ als Bestandteil des Angebotes.
- Öffnung und Wertung der Angebote
7.1 Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist unter Einhaltung der Anforderungen des § 55 VgV. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
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7.2 Angebotswertung
Die Wertung der Angebote erfolgt nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in vier Schritten:
- Formale Angebotsprüfung und Prüfung auf Ausschlussgründe
Die Angebote werden gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 122 ff. GWB auf Vollständigkeit, rechnerische und fachliche Richtigkeit sowie auf das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft. Soweit zulässig, behält sich der Auftraggeber dabei vor, nicht vorgelegte Erklärungen und Nachweise von den Bietern nachzufordern. Hierauf haben die Bieter aber keinen Anspruch; sie können nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber von seiner Befugnis zur Nachforderung Gebrauch macht.
- Eignungsprüfung
Gemäß § 122 GWB dürfen nur Bieter berücksichtigt werden, die die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erforderliche Fachkunde und Eignung aufweisen. Das Vorliegen der Eignung der Bieter wird anhand der mit dem Angebot einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Eignung (Ziffer 6.9.4) geprüft. Auch insoweit behält sich der Auftraggeber im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Nachforderung nicht eingereichter Erklärungen und Nachweise, wie auch die zusätzliche Forderung weiterer Nachweise, die Aufschluss über die Fachkunde und Eignung des Bieters geben, vor, ohne dass die Bieter einen Anspruch auf eine solche Nachforderung haben.
Bei der Prüfung der Eignung von Bietergemeinschaften wird die Fachkunde und Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Fähigkeiten und Erfahrungen ihrer Mitglieder sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus den ausgeschriebenen Leistungen ergeben, beurteilt. Hinsichtlich der Bewertung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue gilt hingegen, dass jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft die für die Auftragserfüllung notwendige Zuverlässigkeit und Gesetzestreue aufweisen muss.
Auf die Regelung des § 43 Abs. 2 VgV wird hingewiesen. Danach kann sich ein Unternehmen, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Falle dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen vorlegt.
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- Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise
Soweit erforderlich, findet eine Prüfung und ggf. Aufklärung der Angemessenheit der Angebotspreise gemäß § 60 VgV statt. Dies ist dann der Fall, wenn ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint.
- Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien
Im letzten Schritt werden die Angebote, die nicht nach Maßgabe des Ergebnisses der Prüfung auf den ersten drei Wertungsstufen auszuscheiden sind, anhand der festgelegten Zuschlagskriterien geprüft (§ 58 Abs. 3 VgV), und es wird das gemäß § 58 Abs. 1 VgV unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebote ermittelt, auf das der Zuschlag ergehen soll.
Die hier anzuwendenden Zuschlagskriterien ergeben sich im Einzelnen aus dem nachfolgenden Abschnitt 8.
7.3 Aufklärungs-/Bietergespräche
Für KW 45/2026 ist bei Bedarf ein Aufklärungs- bzw. Bietergespräch mit dem Bestbieter vorgesehen. Gegenstand dieses Gespräches ist das vom Bieter auf Grundlage der Leistungsbeschreibung abgegebene Angebot. Ziel des Gespräches ist es, etwaige Rückfragen zu klären.
- Zuschlagskriterien
Die eingereichten Angebote werden gemäß der Anlage 2 „Angebotswertung und Zuschlagskriterien“ gewertet.
- Bieterinformation und Zuschlagserteilung
Nach Abschluss der Angebotswertung und Feststellung des bzw. der zu bezuschlagenden Angebote wird den Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, das Ergebnis der Ausschreibung gemäß § 134 GWB mitgeteilt. Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens nach Ablauf von 15 Kalendertagen (im Falle der Faxversendung: 10 Kalendertagen) nach Versendung der Bieterinformation an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertragsschluss durch einfaches Zuschlagsschreiben oder aber durch beidseitige Unterzeichnung der den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwürfe zu bewirken.
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- Nachprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverstößen ist:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg Tel.: +49 40 42823-1690 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Der Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer unterliegt den in §§ 160, 161 GWB geregelten Zulässigkeitsvoraussetzungen. Besonders hingewiesen sei auf § 160 Abs. (3) GWB.
- Hinweis auf die Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses Angebot in die Akte des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot, mit allen wesentlichen Bestandteilen, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und die geheimhaltungsbedürftigen Teile seiner Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Der Auftraggeber ist in seiner Eigenschaft als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 4 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Falle zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
- Anlagen
Anlage 1: Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Anlage 2: Angebotswertung und Zuschlagskriterien Anlage 3: Vertrag inkl. Anlagen Anlage 4: Anforderungen an das Nachhaltigkeitskonzept Anlage 5: Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (bei Bedarf) Anlage 6: Verzeichnis der Leistungen Kapazitaeten anderer Unternehmen (bei Bedarf) Anlage 7: Angebotsdeckblatt
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Anlage 8: Eignungsvordruck Anlage 9: Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen Anlage 10: Bewerbungsbedingungen (BWB) Anlage 11: Formblatt Umsatz Anlage 12: Formblatt Personelle Ausstattung Anlage 13: Formblatt Referenzleistungen Anlage 14: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bei Bedarf) Anlage 15: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (bei Bedarf)
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