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Geschäftsbereich III Technik / Gebäude
| Erlaubnisschein für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren in Brand- und explosionsgefährdeten Bereichen | ||||
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| 1 | Arbeitsort/ -stelle | Gebäude: Ebene: Raum: | ||
| 1a | Brand- und explosionsgefährdeter Bereich | Im Umkreis von ______________________ m | ||
| 2 | Arbeitsauftrag (z.B. Träger abtrennen) | ______________________________________________ Name: | ||
| 3 | Arbeitsverfahren | Schweißen Löten Wärmen Schneiden Flammrichten | ||
| 4 | Maßnahmen zur Beseitigung der Brandgefahr | (cid:1) Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände – ggf. auch Staubablagerungen (cid:1) Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, wie z.B. Dämmmatten und Isolierungen (cid:1) Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände (z.B. Holzbalken, Holzwände, Holzfußböden, Holzgegenstände, Kunststoffteile) mit geeigneten Mitteln und ggf. deren Anfeuchten (cid:1) Abdichten von Öffnungen (z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte) zu benachbarten Bereichen durch Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde usw. | Name: | |
| 5 | Maßnahmen zur Beseitigung der Explosionsgefahr | (cid:1) Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände – auch Staubablagerungen und Behältern mit gefährlichem Inhalt oder Resten (cid:1) Beseitigen von Explosionsgefahr in Rohrleitungen (cid:1) Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen, die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben und ggf. in Verbindung mit lufttechnischen Maßnahmen (cid:1) Lufttechnischer Maßnahmen nach EX-RL in Verbindung mit messtechnischer Überwachung | Name: | |
| 6 | Bereitstellen von Feuerlöschmitteln | (cid:1) Feuerlöscher mit Wasser Pulver CO 2 (cid:1) Löschdecke (cid:1) angeschlossener Wasserschlauch (cid:1) wassergefüllte Eimer (cid:1) Benachrichtigung der Feuerwehr, falls erforderlich | Name: | |
| 7 | Überwachung auf Brandentstehung (Brandwache) | (cid:1) Während der Arbeiten Name: _________________ (cid:1) Nach Beendigung der Arbeiten Dauer: ............... Std. Name: _________________ | ||
| 8 | Alarmierung | |||
| Standort des nächstgelegenen | ||||
| Brandmelders _____________________________ | ||||
| Telefons _____________________________ | ||||
| Feuerwehr Ruf-Nr. _____________________________ | ||||
| 9 | Erlaubnis Datum: | Die Arbeiten nach 2 dürfen erst begonnen werden, wenn die aufgeführten Schutzmaßnahmen nach 4 – 7 durchgeführt sind (s. §30 (4) UVV VBG 15). Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, insbesondere §30 UVV VBG 15 sind einzuhalten. Unterschrift des Betriebsleiters oder dessen Beauftragten | Zur Kenntnis genommen Unterschrift des A u s f ü h r e n d e n n a c h 2 |