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260924_I02B2412V1_Holzrahmenbau_VHB_214_V1.pdf

Holzrahmenbau- und Fensterarbeiten für die Dach- und Fassadensanierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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214 (BesondereVertragsbedingungen)

Vergabenummer

Baumaßnahme

I02B2412V1 energetische Sanierung Gebäude I02

Leistung

Holzrahmenbauarbeiten und Fenster

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 FristenfürBeginnundVollendungderLeistung(=Ausführungsfristen): MitderAusführungistzubeginnen am . spätestens WerktagenachZugangdesAuftragsschreibens. inder 49.KW2026,spätestensam letztenWerktagdieserKW. innerhalbvon12WerktagennachZugangderAufforderungdurchdenAuftraggeber (§5Absatz2Satz2VOB/B).DieAufforderungwirdIhnenvoraussichtlichbiszum zugehen;IhrAuskunftsrechtgemäß§5Absatz2Satz1VOB/Bbleibt hiervonunberührt. nachderim beigefügtenBauzeitenplanausgewiesenenFristfürdenAusführungsbeginn. DieLeistungistzuvollenden(abnahmereiffertigzustellen) am . innerhalbvon WerktagennachvorstehendangekreuzterFristfürden Ausführungsbeginn. inder07.KW2029,spätestensam letztenWerktagdieserKW. inderim beigefügtenBauzeitenplanausgewiesenenFertigstellungsfrist. 1.2 VerbindlicheFristen(=Vertragsfristen)gemäß§5Absatz1VOB/Bsind: vorstehendeFristfürdenAusführungsbeginn vorstehendeFristfürdieVollendung(abnahmereifeFertigstellung)derLeistung folgendealsVertragsfristvereinbarteEinzelfristen ausdem beigefügtenBauzeitenplan:

2 Vertragsstrafen(§11VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oderderFristfürdieVollendungalsVertragsstrafefürjedenWerktagdesVerzugszuzahlen: €(ohneUmsatzsteuer) Prozentderim AuftragsschreibengenanntenAuftragssummeohneUmsatzsteuer; BeträgefürangeboteneInstandhaltungsleistungenbleibenunberücksichtigt. DieBezugsgrößezurBerechnungderVertragsstrafebeiderÜberschreitungvonals VertragsfristvereinbartenEinzelfristenistderTeildieserAuftragssumme,derdenbis zudiesem ZeitpunktvertraglichzuerbringendenLeistungenentspricht. 2.2 DieVertragsstrafewirdaufinsgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringendenLeistungenentspricht.

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214 (BesondereVertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung derLeistungverwirkteVertragsstrafeangerechnet. 3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrundder besonderenNatur oder Merkmaleder Vereinbarung wird dieFristfür die Schlusszahlung gem. §16Absatz3Nummer1VOB/B und den Eintritt des Verzugesgem.§16Absatz5Nummer3VOB/Bverlängertauf Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

AufSicherheitfürdieVertragserfüllungwirdverzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer,ohneNachträge)zuleisten. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

AufSicherheitfürdieMängelansprüchewirdverzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zumZeitpunktderAbnahme(vorläufigeAbrechnungssumme). 6 Bürgschaften(§17VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggeberszuverwenden,undzwarfür

  • dieVertragserfüllungdasFormblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • dieMängelansprüchedasFormblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem.§16Absatz1Nummer1Satz3VOB/BdasFormblatt Vorauszahlungsbürgschaft“

7 TechnischeSpezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezuggenommen.

8 Werbung

WerbungaufderBaustelleistnurnachvorherigerZustimmungdesAuftraggebers zulässig.

9 frei

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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