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BAU WBVB MHH - Hygienerichtlinie für die Durchführung von Baumaßnahmen.docx

Holzrahmenbau- und Fensterarbeiten für die Dach- und Fassadensanierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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BAU – WBVB Weitere Besondere Vertragsbedingungen MHH - Hygienerichtlinie für die Durchführung von Baumaßnahmen innerhalb von klinisch relevanten Funktionsbereichen der MHH

Geltungsbereich - Hygienerichtlinie für die Durchführung von Baumaßnahmen innerhalb von klinisch relevanten Funktionsbereichen der MHH

Bei Baumaßnahmen wird Baustaub freigesetzt, der in erheblichem Umfang mit krankheitserregenden Mikroorganismen, speziell Pilzen - Aspergillen- kontaminiert sein kann. Hygienerelevante Baumaßnahmen sind Bau- und Reparaturarbeiten, durch die Staub- und Schmutzeintrag in Klinikräume, in denen sich Patienten aufhalten, in denen Sterilgut gelagert wird und in denen steril gearbeitet wird, nicht auszuschließen sind. Diese Hygienevorschriften richten sich insbesondere an die verantwortlichen Projektleitungen, Projektsteuerer, SiGeKo, Objektplaner/Fachplaner und Objektüberwacher/Fachbauleiter sowie Auftragnehmer einer MHH-Baumaßnahme.

1. Vorbereitung von Baumaßnahmen

Alle hygienerelevanten Baumaßnahmen insbesondere in klinisch relevanten Funktionsbereichen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Krankenhaushygienikers.

Die fachlichen Weisungen des Krankenhaushygienikers sind während der Bauphase für alle Projektbeteiligten bindend.

2. Freigabe nach Abschluss der Baumaßnahme

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat eine gründliche Reinigung der Baustelle zu erfolgen. Danach werden die zur Abschottung der Baustelle getroffenen Maßnahmen beseitigt und es ist eine nochmalige gründliche desinfizierende Reinigung aller Flächen und Gegenstände anzuschließen. Wurden Baumaßnahmen an wasserführenden Systemen durchgeführt, so müssen zur Freigabe der Leitungen die nach Trinkwasser-Verordnung erforderlichen bakteriologisch einwandfreien Befunde vorliegen. Nach Baumaßnahmen in Räumen mit Raumklasse 1 und 2 nach DIN 1946-4 bzw. an der RLT-Anlage ist eine hygienische Abnahmeprüfung der von der Anlage versorgten Räume vor deren Inbetriebnahme durchzuführen.

Sicherungsmaßnahmen bei hygienerelevanten Baumaßnahmen

1. Abschirmung der Bauzone zur Verhütung von Staub- und Schmutzeintrag in benachbarte Klinik-/Laborbereiche

Abschirmung des Baubereichs durch vom Boden bis zur Decke reichende, dauerhaft strapazierfähige Folien. Anschließend baustellenseitige Errichtung von stabilen Leichtbau-Trennwänden. Zwischenräume zwischen Schutzwand und Decke bzw. Wand werden mit Folie luftdicht verschlossen. Weitere Abdichtungen erfolgen mit Klebeband bzw. mit geeigneter Dichtmasse (Acryl, Silikon). Abnehmbare Deckenelemente sind abzubauen. Die darüber liegenden Räume müssen gegenüber angrenzenden Zonen abgedichtet werden. Nicht abbaubare Decken sind ebenfalls abzudichten (Folie und Dichtmaterialien). Abschottungen sind während der Bauphase ständig auf Dichtheit zu prüfen und ggf. zu erneuern. Die Fenster in der Baustelle und benachbarten Klinikbereichen müssen während der gesamten Bauphase geschlossen bleiben Die Baustelle ist durch das Anbringen entsprechender Schilder vor dem Betreten durch Unbefugte zu sichern. Kann eine Abdichtung der Baustelle auf Grund der Anschlusssituation nicht vollständig sichergestellt werden, ist in Abstimmung mit der Krankenhaushygiene und dem Gebäudebetrieb eine Unterdruckhaltung (analog zu einem Schwarzbereich) für den betroffenen Baustellenbereich aufzubauen. Die Abluftführung und Filterung der Abluft ist mit der Krankenhaushygiene und dem Gebäudemanagement abzustimmen.

2. Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)

Innerhalb der Bauzone ist, soweit möglich, durch Verkleben der Zu- und Abluftkanäle sowie durch Schließen von Absperrklappen ein Eindringen von Staub/Schmutz in die Kanäle der RLT-Anlagen zu vermeiden. Die Zuluft-Versorgung und die Abluft der Bauzone über die RLT-Anlage sind, soweit möglich, abzustellen.

3. Abtransport von Bauschutt

Der Abtransport von Bauschutt hat in geschlossenen Behältnissen und nach Möglichkeit auf dem direkten Wege z.B. über geschlossene Rutschen nach außen zu erfolgen. Der Bauschutt ist zügig vom Klinikgelände abzufahren. Bauschutt ist vor dem Abtransport anzufeuchten um die Staubentwicklung zu reduzieren. Wenn auf Grund der Örtlichkeit keine Wegetrennung gewährleistet werden, ist der Bauschutt in geschlossenen Behältnissen zu horten und nach zeitlichen Vorgaben der Projektleitung außerhalb der Kernzeiten gesammelt abzutransportieren.

4. Kennzeichnung der Zu- und Abgangswege

Für MHH-Baustellen und deren Logistik ist grundsätzlich eine getrennte Wegeführung (Wege, Flure, Treppen, Aufzüge) für Personal und Patienten sowie Beschäftigte der ausführenden Firmen zu planen. Die Zu- und Abgangswege sind auszuschildern und so zu wählen, dass eine Kontamination durch Staub/Schmutz in von Patienten genutzten Räumen und von medizinischen Geräten vermieden wird. Nach Möglichkeit ist ein Außenzugang zur Baustelle über Gerüst und Außenaufzug einzurichten. Der Zugang zur Baustelle muss durch dichte, selbstschließende Türen erfolgen. Der Zutritt für Unbefugte insbesondere außerhalb der Betriebszeiten ist zu verhindern.

5. Reinigung

Die Zugangswege zur Baustelle sind durch häufige Reinigung der angrenzenden Bereiche sauber zu halten.

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