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ASBESTKATASTER
für schwach- und fest gebundene Produkte
Aktualisierung
und
Neubewertung 2013
schwach gebundener Asbestprodukte
Gebäude I 02
(Vorklinisches Lehrgebäude)
der Medizinischen Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover
Auftraggeber:
Staatliches Baumanagement Hannover Celler Straße 7 30161 Hannover
Fachingenieur:
Flügger + Partner GmbH Schlachte 32 28195 Bremen
Projekt/Bericht:
M 7503-32
Verfasser
Dipl.-Ing. Franz Pop
28. Februar 2014
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Inhalt
-
Aufgabenstellung 3
-
Vorgehensweise 3
-
Ergebnisse der Neubewertung und Aktualisierung 4
-
Zusammenfassung 5
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Kontaminierte abgehängte Decken und Schächte 6
-
Darstellung der Ergebnisse 6
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Schlussbemerkungen 7
Anlagenverzeichnis
Anlage 1.1 Lageplan Ebene UO
Anlage 1.2 Lageplan Ebene SO
Anlage 1.3 Lageplan Ebene HO
Anlage 1.4 Lageplan Ebene 01
Anlage 2.1-2.2 Bewertungsbögen
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- Aufgabenstellung
Das Staatliche Baumanagement Hannover beauftragte die Fa. Flügger + Partner GmbH mit der nach den Anforderungen der Asbest-Richtlinie erforderlichen Neubewertung der im Gebäude I 02 (Vorklinisches Lehrgebäude) vorhandenen schwach gebundenen Asbestprodukte. Gleichzeitig wurde das Asbestkataster aktualisiert. Bereits entfernte Fundstellen sind in diesem Bericht nicht mehr enthalten, ergänzend wurden die festgebundenen Asbestprodukte erfasst.
Die Begutachtung stützt sich auf das im Jahr 1992 durch die Fa. IMS Ingenieurgesellschaft mbH erstellte Asbestkataster.
- Vorgehensweise
Die Neubewertung und Aktualisierung erfolgte durch Begehungen des Objektes in der 50. KW 2013. Dabei wurden die im Asbestkataster der Fa. IMS aufgeführten schwach gebundenen Asbestverwendungen (Rohdichte < 1000 kg/m3) aufgesucht und einer erneuten Bewertung hinsichtlich der Sanierungsdringlichkeit unterzogen. Die bereits sanierten Fundstellen sind in diesem Bericht nicht mehr enthalten.
Die Neubewertung bezieht sich auf die schwach gebundenen asbesthaltigen Bauprodukte mit einer Rohdichte < 1000 kg/m3. Diese wurden nach dem Bewertungsverfahren der Asbest-Richtlinie eingestuft.
Bei der Bewertung wurde das Formblatt, Anhang 2 der Asbest-Richtlinie in der in Niedersachsen eingeführten Fassung von 1996, zugrundegelegt.
Dieses Formblatt bewertet folgende sieben Kriteriengruppen mit Punkten: Art der Asbestverwendung, Asbestart, Struktur der Oberfläche des Asbestprodukts, Ober- flächenzustand des Asbestprodukts, Beeinträchtigung des Asbestprodukts von außen, Raumnutzung und Lage im Raum. Nach diesem Bewertungsverfahren ergibt sich die Dringlichkeit einer Sanierung bzw. Neubewertung aus der Summe der ermittelten Bewertungspunkte nach folgendem Schema:
Dringlichkeitsstufe I Summe der Bewertungspunkte: £ 80 - Sanierung ist unverzüglich erforderlich
Dringlichkeitsstufe II Summe der Bewertungspunkte: 70-79 - Neubewertung mittelfristig erforderlich
Dringlichkeitsstufe III Summe der Bewertungspunkte: < 70 - Neubewertung langfristig erforderlich
Ergibt die Bewertung eine Dringlichkeitsstufe II bzw. III, so kann mit einer Sanierung solange gewartet werden, bis die im 2- bzw. 5-Jahresrythmus wiederholte Neubewertung keine Einstufung in die Dringlichkeitsstufe I ergibt.
Da sich gegenüber der von Fa. IMS verwendeten Fassung der Asbest-Richtlinie von 1989 durch die Neufassung im Jahre 1996 hinsichtlich der Bewertungskriterien einige bedeutsame Änderungen im Sinne einer höheren Einstufung ergeben haben, sind Abweichungen in der aktuellen Begutachtung gegenüber dem Sachstand von 1992 zu erwarten.
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Die Brandschutztüren und -klappen, deren Örtlichkeiten nicht bekannt sind, wurden nicht in die Neubewertung mit einbezogen, bzw. weiterhin der Sachstand von 1992 angenommen.
Die Bewertung der Brandschutztüren mit asbesthaltiger Pappe im Schlossbereich und der Brandschutzklappen die keine Beschädigungen aufweisen erfolgt gern, den Festlegungen der Asbestrichtlinie pauschal nach Dringlichkeitsstufe III. Für diese Brandschutztüren und Brandschutzklappen besteht z. Zt. kein Handlungsbedarf.
Ergänzend wurden auch die festgebundenen Asbestprodukte (Rohdichte deutlich
1000kg/m3) erfasst. Für diese Produkte besteht vom Grundsatz her keine Sanierungsnotwendigkeit, so dass keine Bewertung vorgenommen wurde.
Festgebundene Asbestprodukte sind nicht Bestandteil der Asbest-Richtlinie und daher werden sie auch nicht bewertet.
Bei Asbestzementprodukten und anderen festgebundenen Asbestprodukten sind die Fasern in der Matrix fest eingebunden. Eine Faserfreisetzung ist daher nur bei Beschädigungen oder unsachgemäßem Bearbeiten zu erwarten. Aus gesundheitlicher Sicht besteht hier kein Handlungsbedarf.
Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgt tabellarisch sowie auf Planskizzen. Die Bewertungsbögen wurden als Anlage der Dokumentation beigefügt.
- Ergebnisse der Neubewertung und Aktualisierung
In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse der aktuellen Dringlichkeitsbewertung.
Ergänzend wurden die zusätzlich im Gebäude durch Flügger + Partner ermittelten schwach- und festgebundenen Asbestprodukte aufgenommen.
Neu- Fundart / Bauteil bewertung Pos. Ebene Raum Produkt fest- oder schwach Menge 2013 Anlage gebunden (FG oder SG) Drgl./BWZ
Gesamtes Gebäude
Ges. Asbesthaltige Leichtbauplatte in 1 U0-01 diverse lll/ohne keine Gebäude Brandschutzklappen (SG)
2 U0-01 Ges. Abfluss-/ Regenwasserrohre aus diverse ohne keine Gebäude Asbestzement (FG)
3 U0-01 Ges. Entlüftungskanäle aus Asbestzement in diverse ohne keine Gebäude Schächten (FG)
4 U0-01 Ges. Flachdichtungen an Rohrflanschen von diverse ohne keine Gebäude Heizungsleitungen (FG)
Ebene DO
5 uo Ges. Asbestpappe in Brandschutztüren (SG) 97 Stk. lll/ohne 1.1 Ebene
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Neu- Fundart / Bauteil bewertung Pos. Ebene Raum Produkt fest- oder schwach Menge 2013 Anlage gebunden (FG oder SG) Drgl./BWZ
Ges. 6 uo Fensterbank aus Asbestzement (FG) 71 Stk. ohne Ebene 1.1
1730, Leichtbauwand aus 7 uo 6 Stk. ohne 1.1 1420 Asbestzementplatten (FG)
Asbestzementplatten als Decke über der 8 uo 1730 Leichtbauwand aus 1 Stk. ohne 1.1 Asbestzementplatten (FG)
Schallschutzdeckenverkleidung unter der 9 uo 1730 diverse ohne 1.1 Rohdecke-Asbestzementplatten (FG)
Ebene SO
Ges. 10 so Asbestpappc in Brandschutztüren (SG) 2 Stk. lll/ohne 1.2 Ebene
11 so 1670 Lüftungskanal mit Brandschutzverkleidung/ diverse II/79 1.2 und asbesthaltige Leichtbauplatte (SG) 2.1
Ges. 12 so Fensterbank aus Asbestzement (FG) 41 Stk. ohne Ebene 1.2
Ebene HO
1510, 1530, 1540, 1560, 13 HO Lüftungskanal mit Brandschutzverkleidung/ diverse II/79 1.3 und 1580, asbesthaltige Leichtbauplatte (SG) 2.2 1590, 1780, 1790
Ges. 14 HO Fensterbank aus Asbestzement (FG) 35 Stk. ohne Ebene 1.3
Ebene 01
Ges. 15 01 Asbestpappe in Brandschutztüren (SG) 3 Stk. lll/ohne Ebene
- Zusammenfassung
Die Neubewertung der schwachgebundenen Asbestprodukte im Gebäude I 02 wurde auf Grundlage der derzeit gültigen Fassung der Asbest-Richtlinie (Januar 1996) vorgenommen.
Eine unverzügliche Sanierung ist demnach für
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® nicht erforderlich
gegeben.
Für eine Neubewertung nach höchstens zwei Jahren sind die
(cid:127) Pos. 11 und 13, Lüftungskanal mit Brandschutzverkieidung/ asbesthaltige Leichtbauplatte, Ebene SO und HO
vorzusehen.
Für eine Neubewertung nach höchstens fünf Jahren sind die
(cid:127) Pos. 1, asbesthaltige Leichtbauplatte in Brandschutzklappen, gesamtes Gebäude (cid:127) Pos. 5, 10 und 15, Asbestpappe in Brandschutztüren, Ebene U0, SO und 01
vorzusehen.
- Kontaminierte abgehängte Decken und Schächte
Die gesamte abgehängte Decke in den nicht sanierten Bereichen kann durch Ablagerungen asbesthaltiger Stäube kontaminiert sein.
In allen unsanierten Bereichen der Ebenen UO, SO und HO ist vor Öffnung der abqehängten Decken und der Schächte ein Sachverständiger für Gefahrstoffe einzubeziehen, um festzustellen, ob in dem Bereich asbesthaltige Produkte oder Stäube vorhanden sind.
Das Bohren in den Wänden ist in allen unsanierten Bereichen nur nach einer Begutachtung der vorgesehenen Bohrstelle durchzuführen.
Arbeiten oberhalb der abgehängten Decke und in den Schächten in allen unsanierten Bereichen dürfen nur unter Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 durchgeführt werden. Dabei ist die Dienstanweisung # 45 der MHH zu verwenden. Für Bereiche ohne gekennzeichnete Asbestfundstellen oder sanierte Bereiche ist keine Schadstofffreiheit anzunehmen.
- Darstellung der Ergebnisse
Die Kennzeichnung der Fundstellen in den Planunterlagen erfolgt getrennt in den Kategorien a) schwach gebundene Asbestprodukt „ROT"
b) fest gebundene Asbestprodukte „GRÜN”
c) sanierte Bereiche sind mit der Farbe „GELB” gekennzeichnet.
Die Bedeutung der auf den Plänen verwandten Kürzel ist den Legenden zu entnehmen.
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- Schlussbemerkung
Die vorliegende Neubewertung für das Asbestkataster wurde unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrungen unter Anwendung zerstörungsarmer Probenahmetechniken erstellt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass verdeckte Asbestfundstellen bei den Begehungen nicht erkannt worden sind. Die genaue Position der Funde kann wegen der Maßstäblichkeit der Pläne nicht exakt dargestellt werden. Somit kann ein genauer Verlauf von Fundstellen nicht korrekt dargestellt werden. Vor Aufnahme von Demontage- oder Abbrucharbeiten sind die Angaben des vorliegenden Gutachtens deshalb auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Das vorliegende Asbestkataster entlässt den Arbeitgeber nicht von seinen Pflichten nach Anhang I, Nr. 2.4.1 der Gefahrstoffverordnung: „Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungs- beurteilung nach § 6 festzustellen, ob Beschäftigte bei Tätigkeiten Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können..."
Flügger + Partner GmbH Bremen, den 28. Februar 2014
Joachim, Flügger für Dipljing. Franz Pop
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UO / 3’20 "
Wichtige Hinweise;
- Dieser Plan ist nur in Verbindung mit der Dienstanweisung # 45 der MHH zu verwenden.
- Für Bereiche ohne gekennzeichnete Asbest- fundstellen oder sanierte Bereiche ist keine Schadstofffreiheit anzunehmen.
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■0 V 4S------------Ö- ? 3 5 7”* Qarstel1ungder_Fjjndstellen: BW ■ r Rot- schwachgebundene Asbestprodukte Grün- festgebundene Q Asbestprodukte □ Legende FB FB FB FB -BW Asbostpappe In Brandschutztür s> FB-Asbestzoment Fensterbank
LBW-Abestzoment Lcichtbauwand AZD-Abostzcmont Decke
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5
LBW LBW ? I LBW LBW
Asbestkataster Stand 2013 MHH Anhang 1.1 sei:-: '0.C7 299B I 2 VorKÜrisc es . e- rgebö«ce 107 [22/4/2012] Eoere jo Keine Veränderungen zum Stand 2013
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Wichtige Hinweise:
- Dieser Plan ist nur in Verbindung mit der Dienstanweisung # 45 der MHH zu verwenden.
- Für Bereiche ohne gekennzeichnete Asbestfundstellen oder sanierte Bereiche ist keine Schadstofffreiheit anzunehmen.
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1310 1340 1100 1110 1240 1250 1260 1270 1280 1290 1330
1550 1670 LBP 1320 ioeo FB
1420
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1180
INNENHOF MC)
1020 1170 1660 1790
1400
1-aO Ol 9 £ 1010 1413 1161
1940 1530 1490 Q6ßi' i6er Darstellung der Fundstellen; Rot- schwachgobundene Asbestprodukte Grün- festgebundene Asbestprodukte
Legende
LBP-asbesthaltige Leichtbauplatte Bekleidung Lüftungskanal
Asbestpappe in Brandschutzt
FBTAsbostzernent Fensterbank
1820 laio 1800 pao
:NHOF IHOF
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1591 1561 52)
16S0 >570 1510 1500
1592 1562 1522
FB FB MHH Asbestkataster I 2 Vorklinisches Lehrgebäude 108 PRTAm*1 92 Stand 2013 M. Morte Eben© SO Keine Veränderungen Anhang 1.2 zum Stand 2013
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Wichtige_Hinweise: Dieser Plan ist nur in Verbindung mit der Dienstanweisung # 45 der MHH zu verwenden.
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1050 1141 1150 1340 "137Q ' 107C na 3120 1270 1290 1290 13X 1310 1320
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1190
1690 1720 1750
1170 1410
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1030 1421
1680
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LBP LBP 1670
1640 1510 1460
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Darstellung der Fundstellen; Rot- schwachgftbunchme Asbestprodufete Grfln- fcstgEbiindenR ÄSbesterRlWe Legende
LBP-asbesthaltige Leichtbauplatt
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Asbestkataster Stand 2013 I 2 Vorklinisches Lehrgebäude !09 Anhang 1.3 rar Atajs 92 M. Kcre» Ebene HO Keine Veränderungen zum Stand 2013
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Darstcüuna der Fundstellen: Rot- Bchwwchqetountfw Asbestprodukte über Eber» Hu Grün- festgebunden e Asbestprodukte
Legende |Vorf£hram LICHTHOF Asbestpappe in Brandschutztür
LvfTreun über&eneH) über Ebene HJ Luftraum GbvQMne hfl
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LICHTHOF 1050 FOHTHCIL LICHTHOF LICHTHOF LICHTHOF
MHH 1022 Wichtige Hinweise:
- Dieser Plan ist nur in Verbindung mit der Asbestkataster Dienstanweisung # 45 der MHH zu verwenden. I 2 Vorkllnisches Lehrgebäude HO Stand 2013 13 «an. 93 - Für Bereiche ohne gekennzeichnete M. btart» Asbestfundstellen oder sanierte Bereiche ist Eben© 01 Keine Veränderungen Anhang 1.4 zum Stand 2013 keine Schadstofffreiheit anzunehmen.
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Asbestprodukte - Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung Anlage 2.1 Bewertungs- Bewertung *) Gebäude: MHH, Gebäude I 02, Ebene S0 zahl Raum: Flur 1670 Produkt: Asbesthaltige Leichtbauplatte als Verkleisung des Lüftungskanals Art der Asbestverwendung
1 Spritzasbest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2 Asbesthaltiger Putz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3 Leichte asbesthaltige Platten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,10 oder 15 15 4 Sonstige asbesthaltige Produkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,10,15 oder 20
Asbestart 5 Amphibol-Asbeste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2 6 Sonstige Asbeste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Struktur der Oberfläche des Asbestprodukts
7 Aufgelockerte Faserstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 8 Feste Faserstruktur ohne oder mit nicht ausreichend dichter Oberflächen- beschichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 4 9 III Beschichtete, dichte Oberfläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Oberflächenzustand des Asbestprodukts 10 Starke Beschädigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 11 Leichte Beschädigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3 12 IV Keine Beschädigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Beeinträchtigung des Asbestprodukts von außen 13 Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen ausgesetzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 14 Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt . . . . . . . . . . 10 15 Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt . . . . . . . . . . . . . 10 16 Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 10 17 Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt . . . 10 18 Produkt liegt im Bereich stärkerer Luftbewegungen . . . . . . . . . . . . . 10 19 Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegungen vorhanden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 20 Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abrieb auftreten . . . . . 3 21 V Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt . . . . . . . . . . . . . . . . 0 Raumnutzung 22 Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum . . . 25 23 Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum . . . . . 20 20 24 Zeitweise benutzter Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 25 VI Nur selten benutzter Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Lage des Produkts 26 Unmittelbar im Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 27 Im Lüftungssystem (Auskleidung oder Ummantelung undichter Kanäle) für den Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 28 Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung . . . . . . . 25 25 29 Hinter einer abgehängten dichten Decke oder Bekleidung, hinter staub- VII dichter Unterfangung oder Beschichtung, außerhalb dichter Lüftungskanäle 0 30 Summe der Bewertungspunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 31 > 80 32 70 - 79 79 33 Neubewertung langfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe III) < 70
*) Zutreffendes bitte ankreuzen. Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der Summenbildung . (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden. elieZ eppurG
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Sanierung unverzüglich erforderlich (Dringlichkeitsstufe I) — Neubewertung mittelfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe II)
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Asbestprodukte - Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung Anlage 2.2 Bewertungs- Bewertung *) Gebäude: MHH, Gebäude I 02, Ebene H0 zahl Raum: 1510, 1530, 1540, 1560, 1580, 1590, 1780, 1790 Produkt: Asbesthaltige Leichtbauplatte als Verkleisung des Lüftungskanals Art der Asbestverwendung
1 Spritzasbest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2 Asbesthaltiger Putz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3 Leichte asbesthaltige Platten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,10 oder 15 15 4 Sonstige asbesthaltige Produkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,10,15 oder 20
Asbestart 5 Amphibol-Asbeste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2 6 Sonstige Asbeste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Struktur der Oberfläche des Asbestprodukts
7 Aufgelockerte Faserstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 8 Feste Faserstruktur ohne oder mit nicht ausreichend dichter Oberflächen- beschichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 4 9 Beschichtete, dichte Oberfläche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Oberflächenzustand des Asbestprodukts 10 Starke Beschädigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 11 Leichte Beschädigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3 12 Keine Beschädigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
Beeinträchtigung des Asbestprodukts von außen 13 Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen ausgesetzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 14 Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt . . . . . . . . . . 10 15 Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt . . . . . . . . . . . . . 10 16 Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 10 17 Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt . . . 10 18 Produkt liegt im Bereich stärkerer Luftbewegungen . . . . . . . . . . . . . 10 19 Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegungen vorhanden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 20 Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abrieb auftreten . . . . . 3 21 Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt . . . . . . . . . . . . . . . . 0 Raumnutzung 22 Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum . . . 25 23 Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum . . . . . 20 20 24 Zeitweise benutzter Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 25 Nur selten benutzter Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Lage des Produkts 26 Unmittelbar im Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 27 Im Lüftungssystem (Auskleidung oder Ummantelung undichter Kanäle) für den Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 28 Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung . . . . . . . 25 25 29 Hinter einer abgehängten dichten Decke oder Bekleidung, hinter staub- VII dichter Unterfangung oder Beschichtung, außerhalb dichter Lüftungskanäle 0 30 Summe der Bewertungspunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 31 > 80 32 70 - 79 79 33 < 70
*) Zutreffendes bitte ankreuzen. Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der Summenbildung . (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden. elieZ
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