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Medizinische Hochschule Hannover Abteilung Gebäudeverwaltung; Herr Kröpke Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover
- April 2025
Stellungnahme zur Inaugenscheinnahme der Fassaden des Gebäudeteils J2 in thermisch- bauphysikalischer Hinsicht
Objekt: Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover, Gebäude J2
- Gegenstand der Stellungnahme
Am Gebäudeteil J2 der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) – Carl-Neuberg-Straße 1 in 30625
Hannover – wurden Schädigungen in verschiedenen Fassadenbereichen festgestellt.
hat im Rahmen der beauftragten energetischen Sanierung
die unterschiedlichen Fassadenflächen vor Ort aufgenommen.
Zur Zuordnung der Konstruktionsart und Kategorisierung des Zustandes (saniert bzw. nicht saniert)
der verschiedenen Fassadenteile wurde im Rahmen eines Ortstermins am 02.04.2025 eine
Fotodokumentation angefertigt. Auf dieser Grundlage sollen Maßnahmenvorschläge zur
energetischen Ertüchtigung der Außenwände erarbeitet werden. Ziel ist es, die Mindestanforderung
an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage 7 zu
erfüllen.
Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) J. Dubois, M.Sc. Dr.-Ing. Florian Tabeling Robert Bernstein, M.Eng. Deutsche Bank 24 IBAN DE07 2507 0024 0200 7656 00 | BIC DEUTDEDBHAN | KTO 200 76 56 | BLZ 250 700 24 Amtsgericht Hannover Handelsrg.-Nr. HRB 209187 | Steuer-Nr. 25/210/2234 3 | USt-IdNr. DE 286 006 013
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Großer Innenhof
Abbildung 1: Luftbildaufnahme MHH Hannover, Gebäudeteil J2 (Quelle: Google Maps)
- Grundlagen der Stellungnahme
Als Grundlage für diese Stellungnahme standen folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Bestandspläne von 1964-69 (Dipl.-Ing. Ernst-Otto Rossbach Dipl.-Ing. Hans H. Priesemann
Architekten BDA)
- Fassadengutachten Instandsetzungs- und Modernisierungskonzept vom 04.08.2011
Es wurden folgende Ortstermine durchgeführt:
- Ortstermin am 02.04.2025 mit Inaugenscheinnahme der Fassadenteile in bauphysikalischer
Hinsicht
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- Feststellungen bei der Durchsicht der Unterlagen und bei den Ortsterminen
Das Gebäude J2 der MHH in der „Carl-Neuberg-Straße 1“ hat eine Grundrissabmessung von ca.
119 x 77 m. Die Höhe des Gebäudes beträgt maximal ca. 15 m bis Oberkante Attika. Wie im Gutachten
vom 04.08.2011 (Ingenieurgesellschaft Amend + Hinrichs) beschrieben wurden vor Ort verschiedene
Außenwand- und Fenstertypen vorgefunden. Darüber hinaus wurden seit der Erstellung des
Gutachtens weitere vereinzelte Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Hierzu zählen zum Beispiel
erneuerte Fenster- bzw. Fenstertürelemente sowie sanierte Außenwand-Abschnitte im großen
Innenhof (vgl. Abbildung 1) und in weiteren Fassadenbereichen. Genauere Angaben zum Aufbau, zu
Dämmschichtdicken und -qualitäten liegen für den Großteil der sanierten Fassadenteile nicht vor.
Lediglich für sanierte Eckelemente der Hauptfassaden liegt eine Detailzeichnung vor
Dieser kann eine Mineralwolle-Dämmung mit einer Schichtdicke von
d = 10 cm und die Wärmeleitgruppe WLG 035 entnommen werden. Eine detaillierte Zuordnung der
Außenwand- und Fenstertypen sowie allgemeine Beschreibungen wurden in den beigefügten Plänen
vorgenommen
Außerdem konnte festgestellt werden, dass in manchen Fassadenabschnitten unterschiedliche
Verglasungsarten verbaut wurden. Zum Beispiel wurden im großen Innenhof (vgl. Abbildung 1) an der
nördlich orientierten Fassade sowohl Fenster mit Ornamentglas als auch transparenten Verglasungen
vorgefunden (siehe Abbildung 2).
Ornamentglas
Transparente Verglasung
Abbildung 2: MHH Gebäude J2, großer Innenhof, nördliche Fassade
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Die Wärmedurchgangskoeffizienten der im vorliegenden Bestandsgutachten aufgeführten Fassaden
werden für den nicht sanierten Fall (Außenwand Typ A bis D) von U = 0,643 W/m²K bis
U = 1,031 W/m²K eingestuft. Für die sanierten Außenwände in den kleinen Innenhöfen (AW Typ E) wird
ein U-Wert von 0,203 W/m²K ausgewiesen. Für die nicht sanierten Fenster und Fenstertüren werden
im vorliegenden Gutachten Wärmedurchgangskoeffizienten von 2,40 W/m²K bis 5,70 W/m²K
angenommen.
- Bewertung der Feststellungen in thermisch-bauphysikalischer Hinsicht
Der maximale Wärmedurchgangskoeffizient für wärmeübertragende Außenwände gemäß GEG
Anlage 7 für Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Raum-Solltemperatur ≥ 19 °C beträgt
U = 0,24 W/m²K. max
Auch unter der Annahme, dass in allen Fassadenbereichen mit hinterlüfteter Fassade eine Luftschicht
mit einer Dicke von d = 4 cm vorliegt, könnten nach Sanierung mittels Einblasdämmung weder der
Mindestwärmeschutz flächiger Bauteile gemäß DIN 4108-2, noch die Anforderungen an den
maximalen U-Wert gemäß GEG Anlage 7 erfüllt werden, vgl. Tabelle 1. Darüber hinaus wäre bei der
Ausführung mit einem erhöhten Aufwand zu rechnen, zum Beispiel durch das notwendige Abdichten
der Fugen zwischen den vorgehängten Waschbetonplatten. Eine Einblasdämmung in den Bereichen
der hinterlüfteten Fassaden einzubringen, ist aus thermisch-bauphysikalischer Sicht weder zu
empfehlen, noch werden die gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllt.
Bei den zuvor beschriebenen sanierten Eckelementen (Mineralwolle d = 10 cm, WLG 035) kann der
Mindestwärmeschutz flächiger Bauteile gemäß DIN 4108-2 erfüllt werden, der angestrebte maximale
U-Wert von U = 0,24 W/m²K wird mit U = 0,32 W/m²K jedoch nicht eingehalten. max ist
Um die Anforderung gemäß GEG Anlage 7 zu erfüllen, ist – unter der Annahme einer Stahlbeton-
Außenwand mit einer Dicke von d = 24 cm – eine Dämmschichtdicke von d = 16 cm mit einer
Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/mK erforderlich. Hierbei wird ein Wärmedurchgangskoeffizient B
von U = 0,206 W/m²K erreicht. ist
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In der folgenden Tabelle werden für die zuvor beschriebenen Fallsituationen die Bauteilaufbauten und
die berechneten U-Werte zur Übersicht kurz zusammengefasst.
Tabelle 1: Auszug U-Wert-Berechnungen
| Nr. | Bauteil | U-Wert [W/m²K] |
|---|---|---|
| 1 | Waschbetonfertigteil-Vorhangfassade mit Einblasdämmung, Dämmschichtdicke d = 4 cm, Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/mK B | 0,751 |
| 2 | FA 04 – Hinterlüftete Fassade mit Faserzementplatten (Eckelemente Hauptfassade), Dämmschichtdicke d = 10 cm, λ = 0,035 W/mK B | 0,319 |
| 3 | Sanierte Außenwand GEG-Standard, Dämmschichtdicke d = 16 cm, λ = 0,035 W/mK min B | 0,206 |
Anlage 1: Ansicht Ost+West – Anmerkungen Fassaden Ist-Zustand
Anlage 2: Ansicht Süd+Nord – Anmerkungen Fassaden Ist-Zustand
Anlage 3: Grundriss Ebene S0 – Anmerkungen Fassaden Ist-Zustand
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