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12_I02B2412V1_Energetische Sanierung I02_bauphysik_Maßnahmenkatalog.pdf

Holzrahmenbau- und Fensterarbeiten für die Dach- und Fassadensanierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Medizinische Hochschule Hannover Abteilung Gebäudeverwaltung; Herr Kröpke Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover

  1. Juli 2025

Maßnahmenkatalog zur energetischen Sanierung der Fassaden und Dächer der Gebäude J2 J4 und J5 in thermisch-bauphysikalischer Hinsicht

Objekt: Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover, Gebäude J2. J4, J5

  1. Gegenstand des Maßnahmenkatalogs

Auf dem Gelände der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) – Carl-Neuberg-Straße 1 in 30625

Hannover – ist die energetische Teilsanierung der Gebäude J2, J4 und J5 geplant. Im Rahmen der

beauftragten Leistungen zur thermischen Bauphysik wird durch das

ein Maßnahmenkatalog für die zu sanierenden, wärmeübertragenden Bauteile erstellt.

Im Zuge der Vorplanung werden erste Dämmdicken und U-Wertangaben für die zu sanierenden

wärmeübertragenden Flächen der Gebäude J2, J4 und J5 angegeben, welche auf dem aktuellen

Planungsstand bestimmt werden. Als Zielsetzung werden die Anforderungen des aktuell gültigen

Gebäudeenergiegesetztes (GEG) § 48, Anlage 7 angesetzt.

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Gebäude J5 Gebäude J2

Gebäude J4

Abbildung 1: Luftbildaufnahme Medizinische Hochschule Hannover

(Quelle: https://www.maps.google.com, abgerufen am 08.07.2024)

  1. Grundlagen der Stellungnahme

Als Grundlage für diese Stellungnahme standen folgende Unterlagen zur Verfügung:

  1. Bestandspläne des J2 von 1964 – 69

  2. J2 Fassadengutachten Instandsetzung- Modernisierungskonzept vom 04.08.2011

  3. J2 Gutachten vom 28.07.2014

  4. Stellungnahme zur Inaugenscheinnahme der Fassade des Gebäudeteils J2 vom

  5. Bestandspläne des J4 von 1968 - 72 (Dipl.-

  6. J4 Fassadengutachten Instandsetzung- Modernisierungskonzept vom 01.11.2011

  7. Bestandspläne des J5 von 1968

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  1. J5 Fassadengutachten Instandsetzung- Modernisierungskonzept vom 01.11.2011

Es wurden folgende Ortstermine hinsichtlich der bauphysikalischen Aspekte durchgeführt:

  1. Ortstermin am 19.03.2025 mit Inaugenscheinnahme der Dachfläche des J2 in bauphysikalischer

Hinsicht

  1. Feststellungen bei der Durchsicht der Unterlagen und bei den Ortsterminen

Gebäude J2:

Das Institutsgebäude J2 wurde im Zuge des bauzeitlichen Neubaus der Medizinischen Hochschule

Hannover (MHH) errichtet. Die Dachflächen setzten sich aus 7, in unterschiedlichen Höhen gelegenen,

Flachdachbereichen zusammen. Die bei den Ortsterminen festgestellte Dämmung auf den

Flachdächern variiert zwischen 4 cm und 24 cm. In dem Gutachten von 2014 (Dipl. Ing. Bernd-Dieter

Dietz) wird auf höhergelegene ungedämmte Dachflächenbereiche hingewiesen. Diese Bereiche der

Dachfläche waren bei den Ortsterminen nicht einsehbar, vgl. Abbildung 2.

nicht einsehbare Dachflächen

Abbildung 2: MHH J2 nicht einsehbare Dachflächen

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shl ingenieure GmbH | Hannover

Auf die Fassadenflächen des J2 wird in der Stellungnahme vom 10.04.2025

näher eingegangen. Daraus geht hervor, dass die Fassaden des J2 - unter der Annahme einer 24 cm

dicken Stb.-Wand – mit 16 cm Mineralwoll-Dämmung WLG 035 zu dämmen ist.

Im Bereich der Innenhöfe ist eine Verringerung der Fensterflächen geplant. Es werden neue

Außenwände geplant, welche in Holzrahmenbauweise mit einem U-Wert von U = 0,20 W/(m²K)

gebaut werden.

Die höher gelegenen Hörsäle, der Mikroskopiersaal und die Maschinenräume haben im oberen Teil

der Außenwände Lüftungslamellen, vgl. Abbildung 3. Die wärmeübertragende Hüllfläche verläuft in

diesen Bereichen nach innen versetzt, vgl. Abbildung 3 (rote Linie). An dieser Stelle kann im Rahmen

der weiteren Planung in Betracht gezogen werden, die Hüllfläche nach außen in die darüber und

darunterliegenden Wandebenen zu verlegen. Hierfür können die Lüftungslamellen durch Fenster mit

dem heutigen energetischen Standard ersetz werden. Es ist zu überprüfen in welchen Räumen die

Belüftung bereits durch ein mechanisches Lüftungsgerät übernommen wird.

Alternativ sind bei Beibehaltung des Hüllflächenversatzes die innenliegenden Fenster auszutauschen

und die Decke und der Fußboden des innenliegenden Gangs zu dämmen.

Wärmeübertragende Hüllfläche Lüftungslamellen

Abbildung 3: Planausschnitt (Schnitt R V ) Lüftungslamellen, Foto Lüftungslamellen J2 0-19 0-19

Abschnitt der wärmeübertragenden Hüllfläche (rote Linie)

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Gebäude J4:

Das Institutsgebäude J4 wurde ebenfalls im Zuge des bauzeitlichen Neubaus der Medizinischen

Hochschule Hannover (MHH) errichtet. Das Dach setzt sich wie beim J2 aus mehreren

Flachdachbereichen zusammen, welche durch unterschiedliche Höhenlagen gegliedert sind. Der

Zustand der Dachflächen wird als bauzeitlich angenommen. Es kann davon ausgegangen werden,

dass die Dachflächen sowohl energetisch als auch im Hinblick auf die Abdichtung sanierungsbedürftig

sind. Das Gefälle zur Entwässerung der Dachflächen wird über Gefälledämmung ausgeführt. Im

Rahmen der weiteren Planung ist ein Gefälleplan zur Bemessung der Gefälledämmung auszuarbeiten.

Die Fassade des J4 besteht in weiten Teilen aus hinterlüfteten Waschbetonplatten mit ca. 2,5 – 3,0 cm

Dämmung auf der Tragschicht ( . Die übrigen Bereiche der

Fassade, hauptsächlich die Fensterbänder und Innenhöfe sind mit Faserzementplatten bekleidet. In

Teilen wurde die Faserzementplatten-Vorhangfassade erneuert, im Zuge der Erneuerung der

hinterlüfteten Außenwandkonstruktion wurden 16 cm dicke Mineralfaserdämmung auf der Fassade

verbaut.

Gebäude J5:

Das Gebäude J5 – Tierlaboratorium – wurde im Zuge des bauzeitlichen Neubaus der Medizinischen

Hochschule Hannover (MHH) errichtet und später erweitert, vgl. Abbildung 4.

Erweiterung

Gebäude J2

Gebäude J5

Gebäude J4

Abbildung 4: Luftbildaufnahme der MHH (Quelle: Google Maps)

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Die Fassade und das Dach des Erweiterungsbaus werden im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahme

aufgrund des augenscheinlich intakten und energetisch vergleichsweise modernen Stands nicht weiter

betrachtet. Gleiches gilt für das Dach des Bestandsturms.

Der Zustand der zu sanierenden Dachfläche wird als bauzeitlich angenommen. Es kann davon

ausgegangen werden, dass die Dachfläche sowohl energetisch als auch im Hinblick auf die Abdichtung

sanierungsbedürftig ist. Das Gefälle zur Entwässerung der Dachflächen wird über Gefälledämmung

ausgeführt. Im Rahmen der weiteren Planung ist ein Gefälleplan zur Bemessung der Gefälledämmung

auszuarbeiten.

Die Fassade ist analog zu den Gebäuden mit Vorhangfassaden ausgebildet. Hier in Form von

Waschbeton- und Sichtbetonplatten.

  1. Bewertung der Feststellungen in thermisch-bauphysikalischer Hinsicht

Der maximale Wärmedurchgangskoeffizient für gegen Außenluft abgenzernde Dachflächen mit

Abdichtung, beträgt gemäß GEG, Anlage 7 für Nichtwohngebäude mit einer Raum-Solltemperatur

≥ 19°C U = 0,20 W/m²K. Der vorgefundene Zustand der Dächer der Gebäude J2, J4 und J5 max

entspricht bis auf wenige Bereiche des J2 nicht den Vorgaben. Alle übrigen Dachflächen sind im Zuge

der energetischen Sanierung mit einer Mineralfaser-Dämmung mit einer mittleren Dämmdicke von

22 cm zu Dämmen. Die genauen Dämmdicken sind im Rahmen der Gefälleplanung festzulegen.

Der maximale Wärmedurchgangskoeffizient für wärmeübertragende Außenwände gemäß GEG,

Anlage 7 für Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Raum-Solltemperatur ≥ 19 °C beträgt

U = 0,24 W/m²K. max

Die Fassaden der Gebäude J2, J4 und J5 sind mit unterschiedlichen Vorhangfassaden bekleidet. Die

Vorhangfassaden sind, sofern eine Fassadenfläche energetisch saniert wird, im Rahmen der

energetischen Sanierung zurückzubauen und eine ca. 16 cm dicke Mineralwolldämmung an der

Außenseite der Außenwände aufzubringen. In den Innenhöfen des J2 ist geplant die Fensterflächen

zu verringern. Die dadurch entstehenden Außenwandflächen werden in Holzrahmenbauweise

geplant. Um den erforderlichen U-Wert zu erreichen ist eine 24 cm dicke Holzrahmenbauwand mit

Mineralwolldämmung einzubauen, vgl. Anhang.

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Ein großer Anteil der Fenster und Fenstertüren in den zu sanierenden Gebäuden ist bauzeitlich. Der

maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizient für den Einbau neuer Fenster beträgt gemäß GEG,

Anlage 7 für Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Raum-Solltemperatur ≥ 19 °C

U = 1,3 W/m²K. W,max

Die Erdgeschossebene der Gebäude J2, J4 und J5 liegt im Hochparterre. Bei den Kellerräumen handelt

es sich um unbeheizte Bereiche. Die Fassadendämmung ist zur Minimierung von Wärmebrücken bis

ca. 1,0 m tiefer als Rohfußboden der Kellerdecke zu ziehen. Um die wärmeübertragende Hüllfläche der

Gebäude als gesamtes energetisch zu sanieren ist der untere Gebäudeabschluss zu betrachten. Hier

ist der Einbau einer Dämmschicht auf der Unterseite der Kellerdecke zu überprüfen.

Um die Anforderung gemäß GEG Anlage 7 zu erfüllen, ist – unter der Annahme einer Stahlbeton-

Außenwand mit einer Dicke von d = 24 cm – eine Dämmschichtdicke von d = 16 cm mit einer

Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/mK erforderlich. Hierbei wird ein Wärmedurchgangskoeffizient B

von U = 0,206 W/m²K erreicht. ist

In der folgenden Tabelle werden für die zu sanierenden Bauteile mit den einzubauenden Dämmdicken

den berechneten U-Werte zur Übersicht kurz zusammengefasst.

Tabelle 1: Auszug U-Wert-Berechnungen

Nr.BauteilU-Wert [W/m²K]U -Wert max [W/m²K]
1Saniertes Flachdach, Dämmschichtdicke d = 22 cm, λ = 0,035 W/mK B (Gefälleausbildung i.R. der weiteren Planung)0,150,20
2Sanierte Außenwand, Dämmschichtdicke d = 16 cm, λ = 0,035 W/mK min B (Dämmung auf Tragschale, Vorsatzschale entfernen)0,210,24
3Neu einzubauende Holzrahmenbauwand, Dämmschichtdicke d = 20 cm + 4 cm, min λ = 0,035 W/mK + λ = 0,065 W/mK B B0,190,24

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4Neu einzubauende Fenster1,001,30
5Sockeldämmung siehe Zeile 2 bis ca. 1,0 m unter RFB Kellerdecke0,210,24
6Kellerdecke

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