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Medizinische Hochschule Hannover Abteilung Gebäudeverwaltung; Herr Kröpke Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover
- Juli 2025
Maßnahmenkatalog zur energetischen Sanierung der Fassaden und Dächer der Gebäude J2 J4 und J5 in thermisch-bauphysikalischer Hinsicht
Objekt: Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover, Gebäude J2. J4, J5
- Gegenstand des Maßnahmenkatalogs
Auf dem Gelände der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) – Carl-Neuberg-Straße 1 in 30625
Hannover – ist die energetische Teilsanierung der Gebäude J2, J4 und J5 geplant. Im Rahmen der
beauftragten Leistungen zur thermischen Bauphysik wird durch das
ein Maßnahmenkatalog für die zu sanierenden, wärmeübertragenden Bauteile erstellt.
Im Zuge der Vorplanung werden erste Dämmdicken und U-Wertangaben für die zu sanierenden
wärmeübertragenden Flächen der Gebäude J2, J4 und J5 angegeben, welche auf dem aktuellen
Planungsstand bestimmt werden. Als Zielsetzung werden die Anforderungen des aktuell gültigen
Gebäudeenergiegesetztes (GEG) § 48, Anlage 7 angesetzt.
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Gebäude J5 Gebäude J2
Gebäude J4
Abbildung 1: Luftbildaufnahme Medizinische Hochschule Hannover
(Quelle: https://www.maps.google.com, abgerufen am 08.07.2024)
- Grundlagen der Stellungnahme
Als Grundlage für diese Stellungnahme standen folgende Unterlagen zur Verfügung:
-
Bestandspläne des J2 von 1964 – 69
-
J2 Fassadengutachten Instandsetzung- Modernisierungskonzept vom 04.08.2011
-
J2 Gutachten vom 28.07.2014
-
Stellungnahme zur Inaugenscheinnahme der Fassade des Gebäudeteils J2 vom
-
Bestandspläne des J4 von 1968 - 72 (Dipl.-
-
J4 Fassadengutachten Instandsetzung- Modernisierungskonzept vom 01.11.2011
-
Bestandspläne des J5 von 1968
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- J5 Fassadengutachten Instandsetzung- Modernisierungskonzept vom 01.11.2011
Es wurden folgende Ortstermine hinsichtlich der bauphysikalischen Aspekte durchgeführt:
- Ortstermin am 19.03.2025 mit Inaugenscheinnahme der Dachfläche des J2 in bauphysikalischer
Hinsicht
- Feststellungen bei der Durchsicht der Unterlagen und bei den Ortsterminen
Gebäude J2:
Das Institutsgebäude J2 wurde im Zuge des bauzeitlichen Neubaus der Medizinischen Hochschule
Hannover (MHH) errichtet. Die Dachflächen setzten sich aus 7, in unterschiedlichen Höhen gelegenen,
Flachdachbereichen zusammen. Die bei den Ortsterminen festgestellte Dämmung auf den
Flachdächern variiert zwischen 4 cm und 24 cm. In dem Gutachten von 2014 (Dipl. Ing. Bernd-Dieter
Dietz) wird auf höhergelegene ungedämmte Dachflächenbereiche hingewiesen. Diese Bereiche der
Dachfläche waren bei den Ortsterminen nicht einsehbar, vgl. Abbildung 2.
nicht einsehbare Dachflächen
Abbildung 2: MHH J2 nicht einsehbare Dachflächen
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shl ingenieure GmbH | Hannover
Auf die Fassadenflächen des J2 wird in der Stellungnahme vom 10.04.2025
näher eingegangen. Daraus geht hervor, dass die Fassaden des J2 - unter der Annahme einer 24 cm
dicken Stb.-Wand – mit 16 cm Mineralwoll-Dämmung WLG 035 zu dämmen ist.
Im Bereich der Innenhöfe ist eine Verringerung der Fensterflächen geplant. Es werden neue
Außenwände geplant, welche in Holzrahmenbauweise mit einem U-Wert von U = 0,20 W/(m²K)
gebaut werden.
Die höher gelegenen Hörsäle, der Mikroskopiersaal und die Maschinenräume haben im oberen Teil
der Außenwände Lüftungslamellen, vgl. Abbildung 3. Die wärmeübertragende Hüllfläche verläuft in
diesen Bereichen nach innen versetzt, vgl. Abbildung 3 (rote Linie). An dieser Stelle kann im Rahmen
der weiteren Planung in Betracht gezogen werden, die Hüllfläche nach außen in die darüber und
darunterliegenden Wandebenen zu verlegen. Hierfür können die Lüftungslamellen durch Fenster mit
dem heutigen energetischen Standard ersetz werden. Es ist zu überprüfen in welchen Räumen die
Belüftung bereits durch ein mechanisches Lüftungsgerät übernommen wird.
Alternativ sind bei Beibehaltung des Hüllflächenversatzes die innenliegenden Fenster auszutauschen
und die Decke und der Fußboden des innenliegenden Gangs zu dämmen.
Wärmeübertragende Hüllfläche Lüftungslamellen
Abbildung 3: Planausschnitt (Schnitt R V ) Lüftungslamellen, Foto Lüftungslamellen J2 0-19 0-19
Abschnitt der wärmeübertragenden Hüllfläche (rote Linie)
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Gebäude J4:
Das Institutsgebäude J4 wurde ebenfalls im Zuge des bauzeitlichen Neubaus der Medizinischen
Hochschule Hannover (MHH) errichtet. Das Dach setzt sich wie beim J2 aus mehreren
Flachdachbereichen zusammen, welche durch unterschiedliche Höhenlagen gegliedert sind. Der
Zustand der Dachflächen wird als bauzeitlich angenommen. Es kann davon ausgegangen werden,
dass die Dachflächen sowohl energetisch als auch im Hinblick auf die Abdichtung sanierungsbedürftig
sind. Das Gefälle zur Entwässerung der Dachflächen wird über Gefälledämmung ausgeführt. Im
Rahmen der weiteren Planung ist ein Gefälleplan zur Bemessung der Gefälledämmung auszuarbeiten.
Die Fassade des J4 besteht in weiten Teilen aus hinterlüfteten Waschbetonplatten mit ca. 2,5 – 3,0 cm
Dämmung auf der Tragschicht ( . Die übrigen Bereiche der
Fassade, hauptsächlich die Fensterbänder und Innenhöfe sind mit Faserzementplatten bekleidet. In
Teilen wurde die Faserzementplatten-Vorhangfassade erneuert, im Zuge der Erneuerung der
hinterlüfteten Außenwandkonstruktion wurden 16 cm dicke Mineralfaserdämmung auf der Fassade
verbaut.
Gebäude J5:
Das Gebäude J5 – Tierlaboratorium – wurde im Zuge des bauzeitlichen Neubaus der Medizinischen
Hochschule Hannover (MHH) errichtet und später erweitert, vgl. Abbildung 4.
Erweiterung
Gebäude J2
Gebäude J5
Gebäude J4
Abbildung 4: Luftbildaufnahme der MHH (Quelle: Google Maps)
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Die Fassade und das Dach des Erweiterungsbaus werden im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahme
aufgrund des augenscheinlich intakten und energetisch vergleichsweise modernen Stands nicht weiter
betrachtet. Gleiches gilt für das Dach des Bestandsturms.
Der Zustand der zu sanierenden Dachfläche wird als bauzeitlich angenommen. Es kann davon
ausgegangen werden, dass die Dachfläche sowohl energetisch als auch im Hinblick auf die Abdichtung
sanierungsbedürftig ist. Das Gefälle zur Entwässerung der Dachflächen wird über Gefälledämmung
ausgeführt. Im Rahmen der weiteren Planung ist ein Gefälleplan zur Bemessung der Gefälledämmung
auszuarbeiten.
Die Fassade ist analog zu den Gebäuden mit Vorhangfassaden ausgebildet. Hier in Form von
Waschbeton- und Sichtbetonplatten.
- Bewertung der Feststellungen in thermisch-bauphysikalischer Hinsicht
Der maximale Wärmedurchgangskoeffizient für gegen Außenluft abgenzernde Dachflächen mit
Abdichtung, beträgt gemäß GEG, Anlage 7 für Nichtwohngebäude mit einer Raum-Solltemperatur
≥ 19°C U = 0,20 W/m²K. Der vorgefundene Zustand der Dächer der Gebäude J2, J4 und J5 max
entspricht bis auf wenige Bereiche des J2 nicht den Vorgaben. Alle übrigen Dachflächen sind im Zuge
der energetischen Sanierung mit einer Mineralfaser-Dämmung mit einer mittleren Dämmdicke von
22 cm zu Dämmen. Die genauen Dämmdicken sind im Rahmen der Gefälleplanung festzulegen.
Der maximale Wärmedurchgangskoeffizient für wärmeübertragende Außenwände gemäß GEG,
Anlage 7 für Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Raum-Solltemperatur ≥ 19 °C beträgt
U = 0,24 W/m²K. max
Die Fassaden der Gebäude J2, J4 und J5 sind mit unterschiedlichen Vorhangfassaden bekleidet. Die
Vorhangfassaden sind, sofern eine Fassadenfläche energetisch saniert wird, im Rahmen der
energetischen Sanierung zurückzubauen und eine ca. 16 cm dicke Mineralwolldämmung an der
Außenseite der Außenwände aufzubringen. In den Innenhöfen des J2 ist geplant die Fensterflächen
zu verringern. Die dadurch entstehenden Außenwandflächen werden in Holzrahmenbauweise
geplant. Um den erforderlichen U-Wert zu erreichen ist eine 24 cm dicke Holzrahmenbauwand mit
Mineralwolldämmung einzubauen, vgl. Anhang.
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Ein großer Anteil der Fenster und Fenstertüren in den zu sanierenden Gebäuden ist bauzeitlich. Der
maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizient für den Einbau neuer Fenster beträgt gemäß GEG,
Anlage 7 für Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Raum-Solltemperatur ≥ 19 °C
U = 1,3 W/m²K. W,max
Die Erdgeschossebene der Gebäude J2, J4 und J5 liegt im Hochparterre. Bei den Kellerräumen handelt
es sich um unbeheizte Bereiche. Die Fassadendämmung ist zur Minimierung von Wärmebrücken bis
ca. 1,0 m tiefer als Rohfußboden der Kellerdecke zu ziehen. Um die wärmeübertragende Hüllfläche der
Gebäude als gesamtes energetisch zu sanieren ist der untere Gebäudeabschluss zu betrachten. Hier
ist der Einbau einer Dämmschicht auf der Unterseite der Kellerdecke zu überprüfen.
Um die Anforderung gemäß GEG Anlage 7 zu erfüllen, ist – unter der Annahme einer Stahlbeton-
Außenwand mit einer Dicke von d = 24 cm – eine Dämmschichtdicke von d = 16 cm mit einer
Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/mK erforderlich. Hierbei wird ein Wärmedurchgangskoeffizient B
von U = 0,206 W/m²K erreicht. ist
In der folgenden Tabelle werden für die zu sanierenden Bauteile mit den einzubauenden Dämmdicken
den berechneten U-Werte zur Übersicht kurz zusammengefasst.
Tabelle 1: Auszug U-Wert-Berechnungen
| Nr. | Bauteil | U-Wert [W/m²K] | U -Wert max [W/m²K] |
|---|---|---|---|
| 1 | Saniertes Flachdach, Dämmschichtdicke d = 22 cm, λ = 0,035 W/mK B (Gefälleausbildung i.R. der weiteren Planung) | 0,15 | 0,20 |
| 2 | Sanierte Außenwand, Dämmschichtdicke d = 16 cm, λ = 0,035 W/mK min B (Dämmung auf Tragschale, Vorsatzschale entfernen) | 0,21 | 0,24 |
| 3 | Neu einzubauende Holzrahmenbauwand, Dämmschichtdicke d = 20 cm + 4 cm, min λ = 0,035 W/mK + λ = 0,065 W/mK B B | 0,19 | 0,24 |
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| 4 | Neu einzubauende Fenster | 1,00 | 1,30 |
|---|---|---|---|
| 5 | Sockeldämmung siehe Zeile 2 bis ca. 1,0 m unter RFB Kellerdecke | 0,21 | 0,24 |
| 6 | Kellerdecke |
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