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A03_Informationen_DSGVO_Stand 2024.PDF

Holzmodulbau zur Erweiterung der Grundschule Rinkerode

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 11:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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STADT BECKUM

“OVGSD nenoitamrofnI„ SVZ :.rN-lekitrA 4202 zräM :dnatS DER BÜRGERMEISTER Fachdienst Zentrale Dienste

Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten

anlässlich der Durchführung von Vergabeverfahren

Gemäß Artikel 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung per- sonenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtli- nie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten Sie nachfolgende Infor- mationen zur Erhebung personenbezogener Daten:

1 Behörde, die die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortet

Bürgermeister der Stadt Beckum Weststraße 46 in 59269 Beckum | Postfach 18 63 in 59248 Beckum 02521 29-0 | 02521 2955-1999 | stadt@beckum.de

2 Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Martin Cappel 02521 29-1920 | 02521 2955-1920 | datenschutz@beckum.de 3 Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Zweck der Verarbeitung:

Durchführung eines Vergabeverfahrens

Rechtsgrundlage:

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit § 6 Absatz 3 DSGVO und § 25 Ver- ordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen – Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW)

Als Bewerber(in) beziehungsweise Bieter(in) sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Teilnahmean- trag/Angebot nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabever- fahren ausgeschlossen werden.

4 Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haus- haltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 58 GemHVO NRW).

5 Empfänger(innen) von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelas- sen ist.

Gemäß §§ 6 ff. Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errich- tung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen meldet die Stadt Beckum der zentralen Informationsstelle beim Ministerium der Finanzen des

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Landes Nordrhein-Westfalen solche Bieter(innen), die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Stadt Beckum fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der vorgenannten Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Biete- rin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Er- messen der Stadt Beckum.

Nach § 19 Absatz 4 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns fordert die Stadt Beckum bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Bieterin/den Bieter, die/der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsertei- lung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung an.

Bei allen Vergabeverfahren sind bei Lieferungen und Leistungen gemäß § 46 Verfah- rensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unter- halb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) beziehungs- weise bei Bauleistungen gemäß § 19 Absatz 2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) auf Verlangen der Bieter(innen), die nicht für den Zu- schlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen An- gebotes sowie der Name der erfolgreichen Bieterin/des erfolgreichen Bieters mitzu- teilen.

Bei Lieferungen und Leistungen werden gemäß § 30 Absatz 1 UVgO nach Durchfüh- rung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Ver- handlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb über jeden so vergebenen Auftrag ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person für die Dauer von 3 Monaten auf www.evergabe.nrw.de öf- fentlich bekanntgegeben.

Bei Bauleistungen werden gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A nach Durchführung einer be- schränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bei jeder Auftragsvergabe ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und nach Durchführung einer freihändigen Vergabe bei jeder Auftragsvergabe ab 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer jeweils für die Dauer von 6 Monaten der Name des beauftragten Unternehmens oder der na- türlichen Person auf www.evergabe.nrw.de öffentlich bekanntgegeben.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden bei Bedarf Daten an Dritte (zum Beispiel Ingenieurbüros) zur Prüfung der Teilnahmeanträge/Angebote übermittelt. Die Dritten werden vertraglich zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet.

Aus Gründen des Geheimwettbewerbs und der Korruptionsprävention erfolgt die Benennung an Dritte nur auf gesonderte Anforderung und nur bei besonderem be- rechtigtem Interesse.

Im Angebot oder im Rahmen der Kommunikation mitgeteilte personenbezogene Daten, die von der Vergabestelle nicht angefordert wurden, werden nach Eingang gelöscht beziehungsweise anonymisiert.

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6 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten

Folgende Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 DSGVO:

Recht auf Auskunft

Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Stadt Beckum verarbeiteten perso- nenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung

Es besteht ein Recht auf Berichtigung der personenbezogenen Daten, sofern die be- treffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können ver- vollständigt werden.

Recht auf Löschung

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch unter anderem davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden (siehe auch Abschnitt 4).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegen- steht (zum Beispiel wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).

Recht auf Widerspruch

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der Be- werberin/des Bewerbers beziehungsweise der Bieterin/des Bieters ergeben, der Ver- arbeitung der diese(n) betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein über- wiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (zum Beispiel Durchführung des Vergabeverfahrens).

Der Widerspruch ist zu richten an: Stadt Beckum Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle Weststraße 46 59269 Beckum

7 Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen ist

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2 – 4 40213 Düsseldorf

An diese sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Stadt Beckum ihren Pflich- ten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

8 Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten Dritter (zum Beispiel Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe c DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfah- rens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen

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Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 25 GemHVO NRW, §§ 3, 6 UVgO, §§ 12a Absatz 3, 14 Absatz 9 VOB/A sowie §§ 5, 8 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung).

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung