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Vergabeunterlagen vom 01.10.2026 (PDF)

Holzfassade

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 14:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem

Vergabeverfahren

Maßnahmennummer 017506 03 Vergabenummer 3440_0110 _031126

Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog

Baumaßnahme D eutsch-Französische Grundschule U mstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb

Leistung H olzfassade

Bewerber∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗)

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen Euro betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Euro Unternehmen ausgeführten Leistungen EuroEuro
Euro
Euro

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

∗) zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 1 von 3

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.

Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 2 von 3

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Unterschrift)4

4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 3 von 3

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Datum der Versendung

LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 70178 Stuttgart Deutschland Tel.: +49 711/216-25690 Fax.:

LHS - DLZ im Hochbauamt

Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnah- mewettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnah- mewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist Datum 03.11.2026 Uhrzeit 10:00
Eröffnungstermin Datum 03.11.2026 Uhrzeit 10:00
Ort Anschrift wie oben
Raum Zimmer 332
Bindefrist endet am 03.12.2026

03.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme

01750603 Deutsch-Französische Grundschule Umstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb 70619 Stuttgart Vergabenummer Leistung

3440_0110_031126 Holzfassade

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung Merkblatt für Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Mindestentlohnung („Merk- blatt zum LTMG“)

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung Weitere Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflich- tungen gemäß LTMG für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg („BVB LTMG“) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz er- fasst werden Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022-576 vom 08. April 2022

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Anlagen zu NBBW-Vorgaben

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 224 Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung:

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 124 Eigenerklärung zur Eignung 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 444 oder vergleichbar- Referenzangaben über vergleichbare Leistungen

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Na- men und für Rechnung

der Landeshauptstadt Stuttgart Schulverwaltungsamt Stuttgart, Hauptstätter Str. 79, 70178 Stuttgart

vertreten durch das Hochbauamt zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung

zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle Vergabestelle im DLZ 65-8.1 0711 216-25690 oder -89345 Straße Hauptstätter Str. 66 Fax 0711 216-89066 PLZ/Ort 70178 Stuttgart E-Mail 65-8DLZBau@stuttgart.de

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Auskünfte sind spätestens 3 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich bei der Vergabestelle (an die o.g. E-Mail-Adresse oder über www.meinauftrag.rib.de) zu beantragen, damit diese allen Unternehmern rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können (§ 12a Abs. 4 VOB/A) 3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

3.2 - frei -

3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert.

3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. §13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. Außerdem müssen mehrere Hauptangebote eindeutig erkennbar sein. Ein anderes Hauptangebot ist möglichst als „weiteres Hauptangebot“ hochzuladen. Der Bieter sollte zumindest im Angebotsschreiben (FB 213) auf mehrere Hauptangebote hinweisen und gegebenenfalls diese als PDF eindeutig mit Dateinamen benennen, z.B. „Hauptangebot 1“, Hauptangebot 2“.

Im Übrigen ist zu beachten, dass rechtsmissbräuchliche Angebote zwingend ausgeschlos- sen werden müssen. Daher wird dringend empfohlen, bereits mit dem Angebot zu erläutern, wo- rin der Preis- oder Technikunterschied besteht und wie dieser zustande kommt, um den Ver- dacht der Rechtsmissbräuchlichkeit von Anfang an auszuräumen. Spätere Angaben nach Kenntnis des Submissionsergebnisses können nur noch bedingt berücksichtigt werden und führen im Zweifel zum Ausschluss.

nicht zugelassen.

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenom- 6.2 men Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: Nebenangebote, die nur eine Pauschalsumme beinhalten

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.

Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich

Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlosse- nem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

siehe Briefkopf Stelle: www.meinauftrag.rib.de Bitte „Kenn-und Hinweiszettel f. Angebote“ verwenden (siehe unter A) und die dort auf- geführten Hinweise beachten!

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für

Maßnahmennummer: 01750603Baumaßnahme: Deutsch-Französische Grundschule
Vergabenummer: 3440_0110_031126Leistung: Holzfassade

zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 800709 70507 Stuttgart

10 Hinweise: Ab einer Auftragssumme von 30.000,- Euro netto wird der Auftraggeber vom Bieter, der für die Vergabe vorgesehen ist, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister entsprechend Wettbewerbsregistergesetz durchführen.

Bieter sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren. Durch Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform und Bewerbung beim jeweiligen Verfahren wer- den die Bieter über Fragen, Antworten und Änderungen im Vergabeverfahren automatisch über die im System hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Bitte achten Sie daher darauf, Ihre entsprechenden Kon- taktdaten immer aktuell zu halten.

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212 (Teilnahmebedingungen)

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuwei- sen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Nachlässe (z.B. auf einzelne Positionen oder Titel), die in der GAEB Datei eingetragen wurden- gleich ob als Eurobetrag oder Prozentsatz- werden technisch in die Abrechnungssumme eingerechnet und sind damit Bestandteil der Angebotssumme. Sie gehen automatisch in die Wertung ein und werden nicht ge- sondert herausgerechnet oder zusätzlich berücksichtigt. Bei der Niederschrift zum Öffnungstermin wer- den diese Nachlässe nicht gesondert aufgeführt.

Darüber hinaus werden Preisnachlässe auf die Abrechnungssumme nur gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und

  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle – im digital erstellten Formular 213 – aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Er- füllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der

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212 (Teilnahmebedingungen)

Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben

5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zu- gelassen.

6 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.

7 Eignung 7.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf geson- dertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqua- lifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärun- gen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachun- ternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vor- zulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Beschei- nigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau- unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte

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212 (Teilnahmebedingungen)

auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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213 EU (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: Registergericht: (Name und Anschrift der Vergabestelle)

LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 70178Stuttgart Deutschland

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer Baumaßnahme

01750603 Deutsch-Französische Grundschule

Umstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb 70619 Stuttgart

Vergabenummer Leistung

3440_0110_031126 Holzfassade Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforder- ten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung

1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 1 von 3

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213 EU (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt €

2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 einschl. Umsatzsteuer beträgt €*

  • nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt

3 Anzahl der Nebenangebote St.

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeord- % nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind

5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An- lagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsver- zeichnis eingetragen unter Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:

Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4

7 Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

8 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An- gebotes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot

© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 2 von 3

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213 EU (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. – ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorge- legte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.

9 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes Baden-Württemberg einhalten werden, falls in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 211 EU) Mustervordru- cke der Verpflichtungserklärungen aufgenommen wurden.

10 Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket Wir versichern, dass wir nicht zu den in Art. 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (liegt den Vergabeunterlagen bei) über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand- lungen Russlands genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Wir versichern, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unterneh- men, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftrags- werts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Wir versichern, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lie- feranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist, sofern Abgabeform zugelassen,

  • ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,

wird das Angebot ausgeschlossen.

4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer 3 440_0110_031126

Baumaßnahme

Deutsch-Französische Grundschule

Umstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb Leistung

Holzfassade

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 14.12.2026 .

in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 0 5.02.2027 . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer); Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer), der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

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214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 frei

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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Weitere Besondere Vertragsbedingungen

  1. Abnahme ☐ Es wird eine förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B verlangt. ☐ Es wird keine förmliche Abnahme verlangt.

  2. Baustelleneinrichtungsplan ☐ Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten einen Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vorzulegen, der die für sein Gewerk erforderlichen Aufstellplätze für Geräte, Lagerplätze etc. enthält. Der Plan ist spätestens 1 0 Werktage vor Ausführungsbeginn dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Bei Änderungen ist der Plan zu überarbeiten und dem AG unaufgefordert zu übergeben.

  3. Baufristenplan ☐ Der Auftragnehmer hat einen verbindlichen Baufristenplan aufzustellen und spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber zu übergeben. Nach Zustimmung des Auftraggebers wird dieser Baufristenplan Vertragsbestandsteil. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und fach ☐ digital als PDF ☐ in Papierform dem AG zu übergeben.

  4. Bautagesbericht ☐ Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber oder der Objektüberwachung des Auftraggebers spätestens wöchentlich zu übergeben. Hierin sind Datum, Eckdaten zur Witterung, Anzahl am Bau tätiger Mitarbeiter, Arbeitszeiten, ausgeführte Tätigkeiten, Eingang von Baustoffen, -teilen, Einsatz von Geräten, besondere Vorkommnisse, ggf. Anordnungen der Objektüberwachung und für die Arbeiten relevante Ereignisse durch den AN aufzuführen.

  5. Ausführungsunterlagen ☐ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen in - facher Ausführung zur Verfügung gestellt. ☐ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen. ☐ Der AG stellt für das Bauvorhaben unentgeltlich einen Projektserver zum Datenaustausch bereit. Der Austausch aller projektrelevanten Dokumente (wie z.B. Protokolle, Pläne) erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektserver. Die freigegebenen Ausführungspläne werden vom Auftraggeber über den Projektserver digital als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen. Maßgeblich für den Übergabezeitpunkt von Dokumenten und Planunterlagen ist der Upload auf den Projektserver. ☐ Alle für die Ausführung maßgebenden Pläne und Zeichnungen müssen vom AN jederzeit auf der Baustelle in der aktuellsten Fassung/ mit aktuellem Index zur Verfügung gehalten werden.

  6. Rechnungsstellung ☐ Die Einreichung der Rechnung als PDF oder schriftlich ist zulässig, sofern dies der aktuellen gesetzlichen Lage entspricht. ☐ Die Rechnungen sind elektronisch zu stellen. ☐ Bei elektronischer Rechnungsstellung sind folgende Regelungen zu beachten: Das im Auftragsschreiben genannte Geschäftszeichen ist im Feld BT-51 zu führen ☐ Die im Auftragsschreiben genannte Projektnummer ist in Feld BT-11 zu führen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.stuttgart.de/rathaus/finanzen/elektronische- rechnungen.php

  7. Aufmaßunterlagen ☐ Die Aufmaßunterlagen sind im gültigen GAEB Format vorzulegen. Dabei ist folgendes zu beachten:

Landeshauptstadt Stuttgart – Stand Dezember 2025

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

VergabenummerDatum
3440_0110_031126
Baumaßnahme D eutsch-Französische Grundschule U mstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb
Leistung H olzfassade

Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind

1.1 Formblätter

☐ Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)) ☐ 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) ☐ 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen) ☐ 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) ☐ 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) ☐ 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ ☐

1.2 unternehmensbezogene Unterlagen

☐ ☐ ☐ ☐ ☐

1.3 Leistungsbezogene Unterlagen

☐ Leistungsverzeichnis mit den Preisen ☐ Produktangaben in folgenden Positionen:

☐ ☐

1.4 sonstige Unterlagen

☐ Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise ☐ ☐ ☐

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind

2.1 Formblätter

☐ 126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ☐ 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer ☐ Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 ☐ ☐

2.2 unternehmensbezogene Unterlagen

☐ Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung ☐ Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben; sofern aus den Vergabeunterlagen bzw. der EU-Bekanntmachung keine weitergehenden Forderungen hervorgehen, sind mindestens drei Referenzen der letzten 5 Jahre vorzulegen, ☐ Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal ☐ Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer ☐ rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt ☐ Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ☐ ☐ ☐ ☐

2.3 leistungsbezogene Unterlagen

☐ Produktdatenblätter benannter Fabrikate ☐ ☐ ☐

2.4 sonstige Unterlagen

☐ Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen) ☐ ☐ ☐ ☐

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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

BieterVergabenummerDatum
3440_0110_031126
Baumaßnahme Deutsch-Französische Grundschule Umstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb
Leistung Holzfassade

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGeräte-kos- tenSonstige Kos- tenNachunter- nehmer-leis- tungen
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis1
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis2
2.4Gesamtzuschläge

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Oktober 2016 Ergänzungen LHS 65- DLZ.2 Stand Jan 2022 Seite 1 von 2

[Seite 21]

221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3.Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teilleistungen = un- mittelbare Herstel- lungskosten €Gesamt- zu- schläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen 3
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

eventuelle Erläuterungen des Bieters, insbesondere Erläuterung über die Zusammensetzung der Baustellen- gemeinkosten. Welche Kosten werden konkret abgedeckt:

3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Oktober 2016 Ergänzungen LHS 65- DLZ.2 Stand Jan 2022 Seite 2 von 2

[Seite 22]

222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

BieterVergabenummerDatum
3440_0110_031126
Baumaßnahme Deutsch-Französische Grundschule Umstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb
Leistung Holzfassade

Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

1.Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/hv.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2

[Seite 23]

222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten%€
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
xx
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)x
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)x
2.4Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)x
2.5Nachunternehmerleistungen 1x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)noch zu verteilen

verteilen

Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage gesamt (€)Anteil BGK (€)Anteil AGK (€)Anteil W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen

2 .5 Nach unternehmerleistungen

3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind
3.1.1Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw.
3.1.3Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung
3.1.4An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1.Gewinn
3.3.2Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko)
3.3.3Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2

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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

BieterVergabenummerDatum
3440_0110_031126
Baumaßnahme 01750603 Deutsch-Französische Grundschule Umstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb 70619 Stuttgart
Angebot für Holzfassade

Aufgliederung der Einheitspreise

OZ des LV 1Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1Menge 1Men- gen- einheit 1Zeitan- satz 2Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3Stoffe 2Geräte 2, 4Sonstiges 2Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910

1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind.

© VHB - Bund - Ausgabe 2008 - Stand Mai 2010 Seite 1 von 1

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233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

BieterVergabenummerDatum
3440_0110_031126
Baumaßnahme D eutsch-Französische Grundschule U mstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb
Leistung Holzfassade

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:

Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.

Mein/Unser Betrieb OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens ist auf die Leistung eingerichtet

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer 01750603Baumaßnahme D eutsch-Französische Grundschule
Umstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb
Vergabenummer 3440_0110_03112Leistung 6Holzfassade

3440_0110_031126Holzfassade

Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

Bevollmächtigter Vertreter

Mitglied

USt-ID:

Weitere Mitglieder

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

Ort Datum Unterschrift

1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 27]

241 (Abfall)

Vergabenummer
3440_0110_031126
Baumaßnahme D eutsch-Französische Grundschule U mstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb
Leistung H olzfassade

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass  die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,  bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt,  die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,  die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass  die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,  die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt,  die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.  die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.

2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).

2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).

2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.

2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 28]

421 (Vertragserfüllungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und der Auftraggeber

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragschreibens/Vertrages 3440_0110_031126Datum
Bezeichnung der Leistung Deutsch-Französische Grundschule Umstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb Holzfassade

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

€

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

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422 (Mängelansprüchebürgschaft) Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und der Auftraggeber

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragschreibens/Vertrages 3440_0110_031126Datum
Bezeichnung der Leistung Deutsch-Französische Grundschule Umstrukturierung - Umbau Ganztagesbetrieb Holzfassade

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

€

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 30]

444 (Referenzbescheinigung) Firma (Name und vollständige Anschrift)

Referenzbescheinigung

Vom Referenznehmer auszufüllen:

Referenzgeber1: Bauherr/Auftraggeber vertreten durch2 Name Name Anschrift Anschrift

Bezeichnung des Bauvorhabens

Ausgeführte Leistung Einzelleistung3 Komplettleistung4

Ort der Ausführung (Ort, Straße)

Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn Fertigstellung

vertraglich gebunden als Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer

Art der Baumaßnahme Neubau Umbau Denkmal

Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ - Verfahrens ( https://www.pq-verein.de/anlage264296binary ), auf die sich die Referenz bezieht
NummerBezeichnung

Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m, St, kg, t) Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme

1 Angabe der juristischen Person 2 falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird 3 Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich 4 Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer

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444 (Referenzbescheinigung)

Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke

Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen Bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung

Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) Bei Komplettleistung: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro)

Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen.

(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Referenznehmer)

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444 (Referenzbescheinigung) Nur vom Referenzgeber auszufüllen!5

Die Leistungen sind auftragsgemäß durchgeführt worden. im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung gemacht: Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.

nicht auftragsgemäß ausgeführt worden. wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden.

Ansprechpartner ist im Tel. Fax E-Mail

Ich willige ein, dass die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens gespeichert, verarbeitet und veröffentlicht sowie im Rahmen von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber gespeichert und verarbeitet werden können. Die Richtigkeit folgender Angaben − stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen − Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer − Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke − Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt) liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber ausdrücklich nicht bestätigt.

(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)

5 Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben.

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Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022— von Verträgen, die vor dem 9. April 2022geschlossen wurden.

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Stand 01.01.2019

Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Dieses Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Erklärung unterstützen.

Allgemeines

Das LTMG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Um- satzsteuer) nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsab- gabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohnge- setzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsver- ordnung entspricht, soweit nicht eine Tariftreueverpflichtung besteht und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist.

Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach der Vergabeverordnung (VgV). Danach ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer einschließlich etwaiger Prämien oder sonstiger Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind etwaige Optionen oder Vertragsver- längerungen zu berücksichtigen. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung dieser Bestimmung zu entziehen.

Informationen zum LTMG

Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Servicestelle eingerichtet, die über das LTMG umfassend informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen zur Verfügung stellt (https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx). Auf die Internet- seite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx). Die Servicestelle gibt auch Muster für die Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen bekannt. Außerdem fungiert die Service-

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stelle als Geschäftsstelle des Beirats für die Feststellung der repräsentativen Tarif- verträge im Verkehrsbereich.

Zur Verpflichtungserklärung im Einzelnen:

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des AEntG gebunden ist;

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwen- dung findet, ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindest- lohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

In § 3 Abs. 1 LTMG wird festgelegt, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienst- leistungen, die vom AEntG erfasst werden, nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich vorher verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens das auf der Grundlage des AEntG für allgemeinverbindlich erklärte Entgelt zu zahlen. Das AEntG gilt derzeit für folgende Wirtschaftsbereiche:

 Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektro- handwerk, einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen außerhalb des Betriebssitzes,  Gebäudereinigung,  Briefdienstleistungen,  Sicherheitsdienstleistungen,  Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken,  Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,  Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,  Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,

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 Pflegedienstleistungen  Schlachten und Fleischverarbeitung.

Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen überwiegend in einer dieser Bran- chen tätig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Beschäftigten im jeweiligen Kalender- jahr - bezogen auf die Gesamtarbeitszeit - zeitlich überwiegend die jeweiligen bran- chentypischen Tätigkeiten erbracht haben. Hierbei sind Hilfs- und Nebenarbeiten hinzuzurechnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeit notwen- dig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen.

Möglich ist auch, dass im Rahmen eines öffentlichen Auftrags nur ein Teil der Be- schäftigten des Unternehmens dem AEntG unterfällt. In diesem Fall muss sich das Unternehmen hinsichtlich der restlichen Beschäftigten verpflichten, bei der Ausfüh- rung der Leistung mindestens das nach § 4 des LTMG zu zahlende Mindestentgelt (brutto) pro Stunde zu zahlen.

Die Tarifverträge, die nach dem AEntG auf ein Unternehmen Anwendung finden, las- sen sich z. B. folgender Internetseite der Zollverwaltung entnehmen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn- AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/branchen- mindestlohn-lohnuntergrenze.html.

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausfüh- rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem in Ba- den-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentati- ven mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Auf- wendungen für die Altersversorgung, entspricht;

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des freigestellten Verkehrs gemäß § 1 der Freistellungs-Verordnung bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht, wenn die Leistung nicht vom Anwen-

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dungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den stra- ßengebundenen Personenverkehr umfasst wird;

 dass mein/unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht.

Öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Dienstleistungsaufträge im straßengebundenen öffentlichen Personen- verkehr mit Bussen und Straßenbahnen, sonstige Dienstleistungsaufträge im schie- nengebundenen Personenverkehr sowie Dienstleistungskonzessionen in diesen Be- reichen. Dies umfasst sämtliche, insbesondere auch die nach § 13 des Personenbe- förderungsgesetzes genehmigten Verkehrsdienstleistungen. Vom LTMG erfasst sind auch Auftragsvergaben über die nicht als öffentliche Personenverkehre geltenden Ver- kehrsaufträge im Sinne der Freistellungsverordnung; hierzu gehören insbesondere der freigestellte Schülerverkehr sowie der Transport von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen zu oder von Einrichtungen, die deren Betreuung dienen.

Sind im öffentlichen Personenverkehr mehrere Tarifverträge einschlägig, müssen Auftragnehmer ihren Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Tariftreuepflichten insgesamt mindestens das in einem der einschlägigen und als repräsentativ festgestellten Tarif- verträge vorgesehene Entgelt zahlen.

Die Feststellung der repräsentativen Tarifverträge erfolgt durch das Wirtschaftsminis- terium im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines mit den im betroffenen Verkehrsbereich tätigen Sozialpartnern paritätisch besetzten Beirats.

Die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge werden vom Auftraggeber in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags benannt. Das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge für öffentliche Aufträge über Ver- kehrsdienstleistungen nach § 1 Absatz 3 der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des § 3 Absatz 4 des LTMG wurde als Verwaltungsvorschrift im Ge- meinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Zugleich stellt die beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtete Servicestelle das Verzeichnis und die darin enthaltenen Tarifverträge im Internet zur Verfügung (https://rp.baden- wuerttem- berg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Repraesentative_Tarifvertraege.aspx). Auf die Internetseite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der

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schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).

Grundsätzlich gilt das LTMG auch für den freigestellten Verkehr. Ob im Einzelfall bei öffentlichen Aufträgen über Verkehrsdienstleistungen für den freigestellten Verkehr Tariftreue nach den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen einzuhalten ist oder das Mindestentgelt des § 4 LTMG gilt, hängt von der jeweils ausgeschriebenen Leistung ab. Es gelten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr, sobald der freigestellte Verkehr vom Anwen- dungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages umfasst wird.

Bei Ausschreibungen über die Beförderung von bis zu neun Personen einschließlich des Fahrzeugführers, wird der Verkehr mit Personenkraftwagen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) betrieben. Derzeit gibt es im Hinblick auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße keine einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge, die die Beförderungen der mit Personenkraftwagen i. S. d. § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG durchgeführten freige- stellten Verkehre erfassen. Insofern gilt für die betreffenden Verkehre zum jetzigen Zeitpunkt nur das Mindestentgelt gem. § 4 LTMG.

Bei Ausschreibungen über die Beförderung von mehr als neun Personen einschließ- lich Fahrer wird der Verkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG betrieben. Die Fahrer benötigen eine besondere Qualifikation. Diese Verkehre fallen unter den Anwendungsbereich des einschlägigen und repräsentati- ven Tarifvertrags („Personenbeförderung durch Kraftomnibusse“).

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht oder  dass mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigen ausgeführt wird.

Diese Erklärung ist abzugeben, wenn

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 Unternehmen zwar an das AEntG gebunden sind, aber ihren Beschäftigten weni- ger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen,  tarifgebundene Unternehmen im Bereich der Personenverkehrsdienste ihren Be- schäftigten weniger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen,  es sich um sonstige Unternehmen handelt, tarifgebunden oder nicht tarifgebunden.

Sofern keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach § 4 LTMG verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz (MiLoG) fallenden Beschäftig- ten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vor- gaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlasse- nen Rechtsverordnung entspricht. Dies gilt jedoch nicht für die Leistungserbringung durch Auszubildende.

Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass ich mir/wir uns

 von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Ver- leihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihun- ternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder  von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versi- cherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Aus- land mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

§ 6 Abs. 2 LTMG verpflichtet die Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber Tarif- treue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Dies gilt grundsätz- lich auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der vom be- auftragten Unternehmen eingeschalteten Nachunternehmen. Auf die Verpflichtung

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zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen kann verzichtet werden, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Hierfür gilt die erste Varian- te.

Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.

Auch wenn auf die Verpflichtung zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklä- rungen verzichtet werden kann, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunterneh- mens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) be- trägt, muss das beauftragte Unternehmen gleichwohl dafür sorgen, dass Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen die Pflicht zur Tariftreue- und Mindestentgeltzah- lung einhalten.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,

In § 7 Abs. 1 LTMG sind die Nachweispflichten der Auftragnehmer sowie ihrer Nach- unternehmen und Verleihunternehmen über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zur Tariftreue- bzw. Mindestentgeltzahlung festgelegt.

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

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Die öffentlichen Auftraggeber haben das Recht, Kontrollen durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorgaben durch ihre Vertragspartner durch an- lass- oder stichprobenbezogene Prüfungen aufgrund der von den Unternehmen vor- zulegenden Unterlagen sicherzustellen. Vorbereitend darauf haben die Unternehmen entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.

 dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

§ 8 LTMG regelt die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer bei Ver- stößen.

Im Vertrag werden die Bezahlung einer Vertragsstrafe bei vorsätzlichen oder fahrläs- sigen Verstößen gegen die §§ 3 bis 7 LTMG und die Voraussetzungen für ihre Ver- wirkung vereinbart. Die Vertragsstrafe beträgt ein Prozent, bei Verkehrsdienstleistun- gen beträgt die Vertragsstrafe bis zu einem Prozent des Auftragswerts je Verstoß. Die Obergrenze bei mehreren Verstößen beträgt innerhalb eines Auftrags fünf Pro- zent.

 dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung,  den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat,  mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,

Der öffentliche Auftraggeber kann Auftragnehmer, Nachunternehmen oder Verleihun- ternehmen bei ihm bekannt gewordenen schuldhaften Verstößen gegen ihre Ver- pflichtungen nach dem LTMG bis zu drei Jahre lang von weiteren Auftragsvergaben ausschließen. Die Entscheidung sowie die konkrete Dauer des Ausschlusses stehen im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers und haben sich an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren. Selbstreinigende Maßnahmen der Unter- nehmen (z. B. arbeitsrechtliche Maßnahmen) werden angemessen berücksichtigt.

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 dass der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen ha- be/haben.

Der öffentliche Auftraggeber kann als weitere Sanktion fristlos kündigen, wenn dies vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, dem öffentlichen Auftrag- geber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 8 Abs. 2 LTMG).

 dass der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.

Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung bei entsprechenden Verstößen zu informieren.

Sie erhalten weitere Informationen auf der Internetseite der Servicestelle unter https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx oder über den Quick-Link (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regie- rungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).

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Stand 01.01.2019

Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestent- geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

  1. Mindestentgelte

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejeni- gen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewäh- ren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betref- fende Leistung verbindlich vorgegeben werden;

(2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffä- higen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollzie- hen;

(3) für Leistungen,

 deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils gel- tenden Fassung unterfallen,  die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbe- reich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßen- gebundenen Personenverkehr umfasst werden,  die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen,

seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben

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des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine aner- kannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt;

(4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.

  1. Nachunternehmen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

(1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen,

(2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen,

(3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Ver- pflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auf- traggeber auf Verlangen vorzulegen,

(4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.

  1. Kontrolle

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unterneh- men und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträ- ge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen,

(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,

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(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen,

(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vor- gaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunterneh- men vertraglich sicherzustellen.

  1. Sanktionen

(1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtun- gen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auf- tragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Ver- stößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auf- tragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunter- nehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstra- fe beantragen.

(2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt.

(4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG

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 kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen,  informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung.

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Stand 01.01.2019

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Ab- satz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder  mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäf- tigten ausgeführt wird.

dass ich mir/wir uns

 von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder  von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

 dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.

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Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

 dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

 dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung  den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat,  mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,  der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.

[Seite 49]

Stand 01.01.2019

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fas- sung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

 dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;

 sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Ver- pflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,

[Seite 50]

2

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

 dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

 dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung  den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder die von mir/uns be- auftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Verga- beverfahren zur Folge hat,  mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,  der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben,  der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung informiert.

[Seite 51]

LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 1 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR DIN 18299 Baubeschreibung INFORMATIONEN ZUR BAUSTELLE

LAGE DER BAUSTELLE:

Silberwaldstraße 22

70619 Stuttgart Sillenbuch

ZUFAHRT und MATERIALANLIEFERUNG:

Das Schulhofgelände bendet sich in einem ruhigen Wohngebiet in Stuttgart- Sillenbuch und ist über das

öffentliche Straßennetz gut erreichbar. Parkmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld der Schule sind nur sehr

begrenzt vorhanden,Die Lehrerparkplätze (6 Stk) in der Corneliusstraße sind für Kleinlaster und PKW nutzbar,

alle Weitern Fahrzeuge sind innerhalb des Bauzauns zu parken.

Bei allen Arbeiten ist während der Baumaßnahme auf

die Schüler besondere Rücksicht zu nehmen.

Die Anfahrt und Anlieferung erfolgt über Silberwaldstraße und Corneliusstraße, auf die Schüler ist während der

Baumaßnahme besondere Rücksicht zu nehmen, siehe hierzu auch Lageplanskizzen Bauabschnitte.

in Ausnahmefällen und nur zu bestimmten Uhrzeiten kann in Abstimmung mit der Bauleitung auch über den Schulhof angedient werden

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER MASSNAHME:

GEBÄUDEDATEN:

Gebäude A:

Schulgebäude zweigeschossig aus den 30er Jahren.

Wiederherstellungsmaßnahme einer überdeckten Kohlekellerdecke hinsichtlich Abdichtung der Decke und den aufgehenden Bauteilen Fassadensockel

aus Waschbeton, dieser wird vorher entfernt,

zur Wiederherstellung der stillgelegten gepflasterten Parkflächen.

Die Fläche ist von der Corneliusstraße erreichbar.

dort soll zusätzlich die in der Ansicht gezeigten Brüstungen für die Herstellung einer Türöffnung herausgebrochen werden um

später eine Fluchttreppe als dauerhaften Zugang während der Baumaßnahmen zu realisieren.

Gebäude B Neubau für Ganztagsbetrieb und Verwaltung

Grundlegende Bemerkungen zum Gebäude:

  • UG: Lichtraumhöhen Teilbereiche Technik 3,83 m sonst 3,0m)

  • EG: Lichtraumhöhen 3,01 m

  • OG: Lichtraumhöhen 3,01 m

Bau- und Konzeptbeschreibung Neubau Bauteil B Gebäudeklasse 3

Der Neubau wird an selber Stelle wieder zwischen die beiden Bestandsgebäude Bauteil A und

Bauteil C als Schul- und Verwaltungsgebäude erstellt.

Die bestehende Wegeverbindung zwischen den beiden Bestandsgebäuden wird durch Vordächer als

trockene Verbindung beibehalten und nach Abbruch wieder neu hergestellt.

Bauweise:

Die Baukonstruktion wird als Holz-Stahlbeton- Hybrid- Konstruktion erstellt.

[Seite 52]

LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 2 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die Baukonstruktion wird als Holz-Stahlbeton- Hybrid- Konstruktion erstellt.

Das Untergeschoss für Technikbereiche und Nebenräume als Stahlbeton- Konstruktion vorgesehen.

Ab dem Erdgeschoss und dem 1.Obergeschoß sind lediglich Flure sowie die Treppenhauskerne zur

Aussteifung des Gebäudes noch aus Stahlbeton, alle weiteren Bauteile wie Außenwände, Decken sind

in Holzbaustoffen geplant, die Innenwände vorwiegend im Trockenbau.

Die Dachflächen erhalten ein PU- Gefälledach mit zweilagiger Bitumenabdichtung

sowie eine extensive Dachbegrünung. Des Weiteren werden PV- Elemnte und Solarthermie dort aufgeständert

Die Dachfläche erhält zu dem noch eine Oberlichtband mit integrierter PV- Verglasung

Zwei RWA- Öffnungen mit einem Dachausstieg.

Das Gebäude erhält eine Holzfassade mit liegender Brettschalung aus Weißtanne und eine

Alu- Glas-Pfosten- Riegelkonstruktion , welche mit vertikalen Holzlamellen optisch gegliedert ist,

Der Sonnenschutz besteht aus senkrechten „Zip- Markisen“ und den festsehenden Integrierten Holzlamellen.

Böden: Flure aus Steinzeugplatten (Natursteinplatten)

im OG für den Verwaltungsbereich ausschließlich Parkett

Restliche Räume mit Linoleum Belag.

Das Untergeschoß beherbergt die neue Heizzentrale mit Pellet- Kessel-Anlage, Wärmepumpe für Geothermie,

Lüftungsanlage sowie weitere Räume für Elektrotechnische Einrichtungen.

Das gesamte Gebäude wird mit einer mechanischen Be- und Entlüftungsanlage versorgt

Die Beleuchtung ist nach heutigem Standard ausschließlich mit LED- Technik geplant.

Brandschutztechnisch kann im gesamten Gebäude auf die Ausbildung von notwendigen Fluren ent-

spr. § 12 LBOAVO. verzichtet werden. Die Bereiche werden mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage über-

wacht. Eine entsprechende Sprachalarmierung erfolgt durch die neue Sprachmeldezentrale.

Die Vordächer aus Beton begrünt, zwischen den Gebäuden A und C werden zeitversetzt zum Rohbau nach Herstellung der Geothermie- Bohrungen und der Holzfassade im Nachgang zusammen erstellt

ebenso die Fertiggarage im Eingangsbereich

Gebäude C

Die Maßnahmen am Bestandsgebäude C werden zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Neubau des Gebäude B

ausgeführt und sind daher nicht Gegenstand der Arbeiten dieses Bauabschnittes.

Energietechnisch hängt das Gebäude über den bestehenden Medienkanal jedoch dauerhaft am Gebäude A

Interimsmaßnahmen zur Wasser- und Medienversorgung werden zeitweise notwendig.

Der Medienkanal ist daher über die Gesamte Bauzeit zu schützen und in Betrieb zu halten.

Schutzmaßnahme Vegetation und Pflanzen:

Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten.

Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind

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LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 3 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge

der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.

Leitungen Kabel im Erdreich:

Es besteht kein Anspruch auf Medienfreiheit, es wird seitens des AG keine schriftliche Freigabe erteilt.

Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren.

Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich

zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls

ist eine Festlegung zu treffen.

Beeinträchtigung der Anwohner:

Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und

kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von

Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.

Verkehrsrechtliche Anordnungen:

Für die Durchführung der eigenen Leistungen sind rechtzeitig verkehrsrechtliche Anordnungen zu beantragen, diese sind mit dem Ordnungsamt

abzustimmen.

Winterbaumaßnahmen:

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche

Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.

Abfälle:

Jeder Unternehmer ist für die sachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle selbst verantwortlich.

Kampfmittel:

Im freigegebenen Bereich (siehe LBA) sind keine weiteren Kampfmittelmaßnahmen notwendig.

In sämtlichen Arbeitsräumen von Nachkriegsbauwerken sind ebenfalls keine weiteren

Kampfmittelmaßnahmen notwendig. Das Baustellenpersonal erhält jedoch eine Sicherheitsbelehrung durch den Kampf-

mittelbeseitigungsdienst BW.

Bei Bau- und Abbruchabfällen müssen folgende Abfallarten getrennt gehalten werden:

  1. Glas,

  2. Kunststoff,

  3. Metalle, einschließlich Legierungen,

  4. Holz,

  5. Dämmmaterial,

  6. Bitumengemisch,

  7. Baustoffe auf Gipsbasis,

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LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 4 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 7. Baustoffe auf Gipsbasis,

  1. Beton,

  2. Ziegel,

  3. Fliesen und Keramik.

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/abfall-und-kreislaufwirtschaft- Bauabfälle

Ersatzbaustoffverordnung, Recycling von Baustoffen

Die Dokumentation kann elektronisch oder in Papierform geführt werden und der Abfallrechtsbehörde auf Anforderung vorgelegt werden.

Verstöße gegen die Pflichten zur Getrenntsammlung, Vorbehandlung und Dokumentation stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können ein Bußgeld nach sich ziehen.

Hinweise zur Bauausführung · Wasseranschluss bauseits, Wasserverteilung durch AN

· Baustromanschluss bauseits, Verteilung durch AN.

· Baubeleuchtung: durch AN

· Gerüste sind bauseits vorhanden.

· Blitzschutzableitungen sind an bestimmten Stellen der Fassade befestigt und sollen durch die MW-Dämmung verdeckt werden.

· Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die den neuesten technischen Vorschriften und den Auflagen hinsichtlich

zulässiger Emissionswerte genügen.

· Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie überwachungsbedürftigen

Anlagen, die einer Sachverständigen- oder Sachkundigenprüfpflicht unterliegen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die

entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher an der

Baustelle vorzuhalten.

· Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Baumaschinen und Geräte nur von dazu schriftlich beauftragten Personen

bedient werden. Sofern eine schriftliche Beauftragung in Rechtsvorschriften vorgesehen ist, muss die beauftragte

Person diese ständig bei sich haben. Gefahrenbereiche sind abzusperren. Personen dürfen sich dort nicht aufhalten.

· WC-Kabinen sind vom AG gestellt.

· In Abhängigkeit von der Baustellenlogistik ist evtl. das Arbeiten in Bauabschnitten oder das Arbeiten unter erschwerten

Bedingungen erforderlich. Kosten hierfür sind mit einzukalkulieren.

· sämtliche notwendigen Maße sind vor Ort vom AN verbindlich und eigenverantwortlich zu überprüfen.

· Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal ist vor Beginn der Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der

Baustelle durch ihren Aufsichtführenden zu unterweisen.

· Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keinen Zutritt zur Baustelle. Sind darüber hinaus weitere

Schutzausrüstungen erforderlich (z. B. Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung), hat der Auftragnehmer deren Benutzung sicherzustellen. Zuwiderhandelnde Personen

können nach einmaliger Verwarnung von der Baustelle gewiesen werden. Die Nutzung der PSA

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LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 5 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR können nach einmaliger Verwarnung von der Baustelle gewiesen werden. Die Nutzung der PSA insbesondere des Helmes regelt sich nach den auftretenden

Gefährdungen.

Für die Auftragsabwicklung gelten in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung:

· VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)

· VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)

für die Ausführung alle weiteren Normen/Vorschriften und Richtlinien, in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

· DIN-Normen und EN-Normen

· Unfallverhütungs-Vorschriften

· Richtlinien für Schulen - Bau und Ausrüstung

· DGUV - Vorschriften

· Anerkannte Regeln der Technik

Vorgaben Nachhaltiges Bauen NBBW

  1. Allgemeine Vorgaben

Das Bauvorhaben wird als nachhaltiges Gebäude geplant und ausgeführt. Für den Bauherren sind daher die Umweltverträglichkeit der Bauprodukte, die Qualität der Ausführung, der Verzicht auf Schadstoffe sowie die Minimierung von Umweltbelastungen durch die Baustelle besonders wichtig. Der Bauherr führt hierzu das Programmsystem NBBW des Landes Baden-Württemberg durch. Dieses beinhaltet auch eine Überprüfung der eingesetzten Bauprodukte sowie umfangreiche Messungen zur Schadstoffbelastung. Die vom Bauherrn in der Planung definierten Vorgaben und Einschränkungen zu Baustoffen und Bauprodukten sind in den Positionstexten enthalten und zwingend einzuhalten. Dazu sind entsprechend Festlegung die Baustoffe und Bauprodukte zu benennen (Hersteller, Fabrikat, Typ etc.).

Der Bieter ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und Materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden. Eine Verträglichkeit untereinander aller zum Einsatz kommenden Materialien ist zu gewährleisten.

  1. Deklaration:

Die Nachweise (Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärungen) sind dem AG unaufgefordert digital vorzulegen. Sofern hieraus die Informationen zur Nachhaltigkeit nicht hervorgehen, sind dem AG ergänzende Produktdatenblätter, Nachhaltigkeitsinformationen, technische Merkblätter und gegebenenfalls weitere Informationsdokumente ebenfalls digital vorzulegen.

Der Anbieter verpflichtet sich, alle Produkte mit Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechend der Festlegung zur Deklaration vollständig und gesammelt und unter Bezugnahme auf die Positionen des Leistungsverzeichnisses zu dokumentieren und die geforderten Unterlagen dem AG zu übergeben.

  1. Freigabe von Bauprodukten zur Ausführung:

Die Erstellung des Angebots hat unter Berücksichtigung der nachbeschriebenen Anforderungen zu erfolgen. Zu sämtlichen relevanten Baustoffe ist die Einhaltung des Nachhaltigkeitskriteriums 09 (V2021) nachzuweisen und mit mindestens 25 Arbeitstagen Vorlauf vor Bestellung / Ausführung die Freigabe zur Ausführung beim AG / NBBW-Berater zu beantragen. Dem AG sind anschließend mindestens 15 Arbeitstage zur Festlegung einzuräumen. Hierfür sind unaufgefordert die erforderlichen Nachweise (Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter, Herstellerinformation etc.) für die Bauprodukte vorzulegen und die Freigabe zur Ausführung zu beantragen. Die Unterlagen sind digital mit sinnvoller Dateibezeichnung einzureichen. Unvollständig eingereichte Produkte werden nicht bearbeitet.

Bei Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor dem Einbau Rücksprache mit dem AG / NBBW-Berater zu halten.

Es dürfen nur freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden.

Werden Produkte ohne Nachweis der Anforderungen an die Nachhaltigkeit verbaut, sind diese Produkte auf eigene Kosten vollständig zu entfernen und auszutauschen.

  1. Anforderungen an Bauprodukte / Baustoffe

Es gelten die Anforderungen zu den Nachhaltigkeitskriterien im staatlich geförderten kommunalen Hochbau in Baden-Württemberg, Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW).

[Seite 56]

LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 6 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Es gelten die Anforderungen zu den Nachhaltigkeitskriterien im staatlEiUcRh geförderten kEoUmRmunalen Hochbau in Baden-Württemberg, Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW).

https://www.nbbw.de/

Nachhaltigkeitskriterium 09 (V2017): Gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe

QUALITÄTSKONTROLLE

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber vorbehält, während des Bauprozesses und nach Abschluss der Baumaßnahme Messungen zur Qualitätskontrolle durchzuführen. Werden die geforderten Ergebnisse nicht erreicht, hat der Auftragnehmer Maßnahmen zu ergreifen, die zur Einhaltung der geforderten Ergebnisse führen.

Messungen zur Qualitätskontrolle:

  • Blower Door Messung

  • Luftschallschutz Messung

  • Trittschall Messung

  • Messung Nachhallzeit

  • Messung Thermografie

  • Schadstoff- Messung zur Innenraumhygiene

  • Messung Lärmschutz auf der Baustelle

  • Messung staubarme Baustelle und Bodenschutz

Allgemeine Bestimmungen und Hinweise zur Baustelleneinrichtung Es ist speziell darauf zu achten, dass keine Beschädigungen des Straßenbelages der Bordsteinkanten durch die Baumaßnahmen entstehen. Eventuelle Beschädigungen hat der AN auf seine Kosten nach Angaben bzw. Forderungen des zuständigen Tiefbauamtes wieder in Ordnung zu bringen.

Materiallager und Zufahrt siehe Baustelleneinrichtungsplan. Der Unternehmer hat zur Abgabe des LV ein Baustelleneinrichtungsplan auf Verlangen der Vergabestelle mit abzugeben.

Am Rohbau sind Meterrisse vorhanden.

Es existieren bereits Meterrisse mit Höhenalgen in Rohbau. Anlagen zum Leistungsverzeichnis Bauzeitplan

Baustelleneinrichtunsplan

Lageplan

Grundrisse UG, EG, OG, DG

Schnitte

Fassadenschnitte in den Plänen: 405, 406, 407, 408. Die Angaben zur Holzfassade sind rot beschriftet.

Details

1 Vorabmaßnahmen

1.1 Vorabmaßnahmen

1.1.10 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung AN

Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. In den Pauschalpreis einzurechnen sind:

  1. Herrichten der erforderlichen Lager- und Aufenthaltsräume für eigenes Personal.

  2. Alle notwendige Geräte, Werkzeuge, Einrichtungen, Transportmittel, Kran, Bauaufzüge, Maschinen, Absperrungen, Beschilderungen, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, der dafür notwendigen Arbeiten. Die Dimensionierung der Werkzeuge, Maschinen und Geräte hat der AN in eigener Verantwortung vorzunehmen.

[Seite 57]

LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 7 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Maschinen,Einheit Absperrungen, Beschilderungen, die zur vertragsgemäEinheitspreis inGesamtpreis in r Bauleistungen EUR
ßen Erfüll EURung de

Nr.) erforderlich sind, der dafür notwendigen Arbeiten. Die DimensionierunEgU Rder Werkzeuge, EMUaRschinen und Geräte hat der AN in eigener Verantwortung vorzunehmen.

  1. Sicherungsmaßnahmen insbesondere der Verkehrswege und Gebäude.

Die Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Bauberufsgenossenschaften und sonst mitwirkender Behörden, Amtsstellen und Körperschaften sind einzuhalten.

Vor Arbeitsbeginn des AN Holzfassadenarbeiten hat dieser seine angedachte Baustelleneinrichtung im beigefügten Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen und zur Abstimmung und Freigabe der Objektüberwachung vorzulegen.

1,000 psch 1.1.20 Werk und Montageplanung Die Erstellung Werk- und Montagezeichnungen für die gesamten Holzfassadenarbeiten mit Angaben zur Bauphysik und Dämmstarke.

Bsplw.:

-Fassadenabwicklungen M 1:50 / 1:20

-sämtliche Anschlüsse an Pfosten-Riegel-Fassade, etc. M 1:1 oder M 1:5,

-sämtliche notwendigen Fassadeneinmess- bzw. -aufmaßarbeiten,

-alle Unterlagen für Herstellung und Montage, -usw. Die Planung ist als 2D zu erstellen. Insbesondere die Ausbildung von Anschlüssen und Details sind dem Architekten rechtzeitig vorzulegen. Korrekturen, auch in gestalterischer Hinsicht, sind zu übernehmen.

Die Unterlagen sind in prüffähiger Form zu erstellen und in digitaler Form (PDF) dem AG 1-fach und dem Architekten 1-fach, vorzulegen. Die Unterlagen sind so rechtzeitig einzureichen, spätestens 20 Werktage nach Auftragserteilung, dass aus der Prüfung und sich daraus ergebenden Änderungen keine Verzögerungen im Bauablauf entstehen.

Alle Konstruktionsmaße müssen vom AN eigenverantwortlich an der Baustelle ermittelt werden, bzw. im Einvernehmen mit dem Architekten aus den Ausführungsplänen entnommen werden.

Je nach Qualität der Werk- und Montageplanung sind mehrere Prüfläufe einzurechnen.

Die zur Ausführung vom Planer freigegebene Werk- und Montageplanung ist der Objektüberwachung vor Ausführungsbeginn in digitaler (PDF) und Papierform unterschrieben zu übergeben.

1,000 psch 1.1.30 Statik Fassadenbekleidung Aufstellen der statischen Berechnung der gesamten Konstruktion inkl. Fassadenbekleidung, Unterkonstruktion, Befestigung, thermischer Trennung, etc.

Die statische Berechnung ist spätestens innerhalb von 20 Werktagen nach Auftragserteilung dem vom AG beauftragten Prüfingenieur zur Prüfung und Freigabe vorzulegen, sodass aus der Prüfung und sich daraus ergebenden Änderungen keine Verzögerungen im Bauablauf entstehen.

1,000 psch 1.1.40 Musteroberfläche Als Instrument zur Qualitätssicherung ist die Lieferung und Erstellung von Fassadenmustern als vor Ort gebaute Musterfläche vorgesehen, die dem AG zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Muster sind vor den Hauptbauarbeiten bis auf die Fassadenunterkonstruktion wieder zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen.

Vorzulegende Muster:

  • Fassadenmuster im Maßstab M 1:1 mit Darstellung der Stoßanordnung, Schraubbild und Vorvergrauungslasur, gem. Pos. Größe b x h = ca. 1,00 m x 1,50 m.

3,000 Stck

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 58]

LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 8 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2 Dämmung

2.1 Mineralwolle

2.1.10 Mineralwolle-Dämmung vlieskaschiert, 2-lagig, 0,035, d=260 mm. MW 035 WAB Fassadendämmplatten aus Mineralwolle (MW) mit Vlieskaschierung, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit ^ = 0,035 W/mK, Bezeichnung nach DIN EN 13162 / DIN 4108-10: MW 035 WAB

als Wärmedämmung der hinterlüfteten Fassade mit Bekleidungen auf Metallunterkonstruktion, unter Beachtung der DIN 4108 sowie die DIN 18516 wie folgt herstellen:

Gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU- Richtlinie 97/69 Nota Q.

Anwendungsgebiet WAB nach DIN V 4108-10

Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501

Langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162

Gesamte Dicke: 260 mm

Liefern und im Verband dichtgestoßen mit der Vlieskaschierung nach außen verlegen. Mit geeigneten Dämmstoffhaltern nach DIN 18 516 auf der Tragwand befestigen.

An Durchdringungen, z. B. Teile der Unterkonstruktion und den Anschlussprofilen, sind sie dicht anzuschließen. Verschnitte und Nachbesserungen werden nicht gesondert vergütet.

305,000 m²

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 59]

LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 9 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3 Unterkonstruktion

3.1 Metallunterkonstruktion

3.1.10 Konsole, Schwert und Tragprofil (Länge = 380 mm.) VHF-Unterkonstruktionssystem nach DIN 18516-1, bestehend aus:

Konsole aus Aluminium thermischer getrennt mit integrierter Klemmfeder, Stabilitätsumkantungen sowie Aussparungen.

Schwert aus Edelstahl 1.4301.

Tragprofil (Holzhalter) aus Aluminium L-Profil 42/50/2 mm. Länge: 200 mm

Metallunterkonstruktion: ca. 385 mm (Gesamtstärke): Dämmung: ca. 260 mm und Luftzwischenraum: ca. 125 mm

Befestigungsmittel: Aus Edelstahl, gemaß Fassadenstatik.

Liefern und Montieren einer wärmebrückenfreien, zertifizierten Unterkonstruktion entsprechend DIN 18516-1, Systemzulassung und Statik, Windlasten nach DIN 1055-4 bis 0,32 kN/m²,

geeignet bis Korrosivitätskategorie C3 nach DIN EN ISO 12944-2 bestehend aus:

Systemaufbau ca. 386 mm, thermisch getrennt zur Wand-, Trägerkonstruktion. Halter durch zugelassene Fassadenschraubdübel in Edelstahl,

Achsabstände, Stablängen, Kragarme und Spannweiten Tragprofile sowie Aussteifungen nach Statik und konstruktiver Notwendigkeit.

Ausführung und Montage Systemkomponenten unter Beachtung aktueller Fassadenansichten des Architekten.

Verankerungsuntergrund: Stahlbetonwände sowie Holzunterzüge siehe auch Fassadenschnitte.

360,000 m²

Gesamtbetrag:

[Seite 60]

LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 10 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3.2 Holzunterkonstruktion

3.2.10 Kantholz sägerau imprägniert 38 mm x 58 mm Das Kantholz wird auf der vorgenannten Unterkonstruktion montiert (Pos 3.1.10) als Halterung für die horizontale Holzbrettverschalung.

Holzart: Nadelholz, Gebrauchstklasse 0, nach DIN 68800-1.

Querschnitt: 38 mm x 58 mm, sägerau, 2-seitig geriffelt.

Längen: ca. 1,50 m im EG und 1,45m in OG

Befestigungsmittel: Aus Edelstahl, gemaß Fassadenstatik.

360,000 m²

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 61]

LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 11 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 4 Fassadenbekleidung

4.1 Hinterlüftete Holzfassadenbekleidung

4.1.10 Horizontale Brettverschalung, Stärke ca. 22 mm. Horizontale Doppelrhombus-Schalung; Breite ca. 146 mm, Länge ca. 3000 mm, Stärke ca. 22 mm.

Ausführung: Nut- und Feder.

Holzart: einheimische Weißtanne, Güterklasse 1 nach DIN 68365, Gebrauchstklasse 0, nach DIN 68800-1.

Oberfläche: Sichtseite feinsägerau.

Einschnitt: Rift/Halbrift.

Verband : Wilder Verband.

Holzschutz: Beidseitige, wasserbasierte, dünnschichtige Metallic-Holzlasur mit einer allseitigen Grundbeschichtung. z.B. Adler Lignovit Platinum oder gleichwertig, Farbton nach Auswahl durch AG nach Bemusterung gem. Pos. Musteroberfläche.

Auftragsart: Streichen oder Vacumat.

Befestigung: sichtbare Edelstahlschrauben.

360,000 m² 4.1.20 Obere Fassadenabschlüsse (Lüftungswinkel 30mm x 50mm) Obere Fassadenabschlüsse: EG: Simmsfenster, OG: Attika.

Die horizontalen Fassadenabschlüsse sind gemäß der Detailzeichnung mit einem Aluminium- Fassadenlüftungsprofil mit einem Schenkelmaß von 30x50mm und einer Materialstärke von ca. 0,6-0,7mm auszuführen. Die Befestigung muss sturmsicher erfolgen.

Siehe Fassadenschnitte in den Plänen: 405, 406, 407, 408. Die Angaben zur Holzfassade sind rot beschriftet.

240,000 m 4.1.30 Zulageposition: Eckausbildung auf Gehrung der Brettverschalung Ausführung von Außenecken auf Gehrung.

12,500 m 4.1.40 Aussparung für Notüberläufe ca. 130 mm x 80mm. Herstellung von rechteckigen Aussparungen, ca. 120 mm x 80 mm, für Notablaufspeier durch den kompletten Fassadenaufbau. Lage nach Plänen und angebauten Notablaufspeiern.

5,000 Stck

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

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LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 12 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 5 Schrägböden im Pelletlager

5.1 Schrägböden 45°

5.1.10 Unterkonstruktion Holzträger C24, BxH=10x18cm. Unterkonstruktion besteht Holzträgern der Klasse C24 nach DIN EN 338, mit den Maßen 10/18 cm. Diese sind im 45°-Winkel mit einem Abstand, der den Statikangaben entspricht, anzubringen. Einschließlich Abbund.

48,000 m² 5.1.20 Beplankung mit OSB-Platten, Stärke = 22mm Die Beplankung der Unterkonstruktion wird mit 22 mm starken OSB-Platten ausgeführt.

Die oberen und unteren Kanten der Schräge werden auf Gehrung geschnitten.

48,000 m² 5.1.30 Zulageposition: Plattenschnitt auf Gehrung Die obere und untere Kante sowie die Kehle der Schrägen sollen auf Gehrung ausgeführt sein, um eine ebene Oberfläche für die Pellets zu bilden.

48,000 m

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

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LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 13 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 6 Stundenlohnarbeiten

Hinweis: Angehängte Stundenlohnarbeiten Hinweis: Angehängte Stundenlohnarbeiten - Besondere

Vertragsbedingungen

  1. Vergütung von Stundenlohnarbeiten

Vergütet werden Stundenlohnarbeiten nach Weisung und Anerkennung des

Auftraggebers.

Sie werden nur vergütet, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart worden sind

mit Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung.

Sollen Leistungen im Stundenlohn ausgeführt werden, ist dem Auftraggeber

umgehend ein Angebot über die dafür voraussichtlich erforderlichen Stunden mit

Angabe der Lohngruppen, sowie die erwarteten weiteren Kosten (Stoffe, Geräte,

etc) einzureichen. Auch erwartete Zeit- und Erschwerniszuschläge sind vorab

anzumelden.

Die örtliche Bauüberwachung des AG erhält dieses Angebot gleichzeitig zur

Prüfung in Kopie.

Wird unverzügliches Handeln erforderlich, so kann die örtliche BÜ des AG eine

umgehende Ausführung in Stundenlohn anordnen. In diesem Fall wird eine

Stundenlohnvereinbarung umgehend nach Ausführung vereinbart.

Die Stundenlohnzettel sind der örtlichen BÜ umgehend, spätestens wöchentlich

zur Prüfung zu überreichen. Sie müssen den Anforderungen von § 15 Abs. 3

VOB/B entsprechen.

Ein konkreter Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung muss hergestellt werden in

folgender Art: Stundenlohnzettel Nr. xxx (numerisch aufsteigend) zu

Stundenlohnvereinbarung Nr. xxx vom 00.00.2099.(Datum der

Stundenlohnvereinbarung).

Vergütet wird nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d.h.

An- und Abfahrtszeiten sowie Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt.

Für die Vergütung von Zeit-und Erschwerniszuschlägen werden die tariflichen

Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Leistungsbereich angewendet. Sofern es

hierzu keine tariflichen Regelungen gibt, wird nach ortsüblichen Zuschlägen vergütet.

Die Zeitzuschläge (Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) werden

nur vergütet, wenn die Arbeit zu besonderen Zeiten vom Auftraggeber

ausdrücklich gefordert wurde.

Sie werden auf der Basis des tatsächlich ausbezahlten und nachgewiesenen

Lohnes (ohne Lohnnebenkosten) berechnet. Hierzu sind vom AN auf Verlangen

des AG Gehaltsnachweise der eingesetzten Arbeitskräfte vorzulegen, für die Zeit-

und Erschwerniszuschläge geltend gemacht werden.

Für die Ausführung von untergeordneten Leistungen, wie z.B. Stemm-,

Reinigungsarbeiten etc., wird nur der Lohn eines Helfers vergütet, auch wenn vom

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LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 14 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Reinigungsarbeiten etc., wird nur der Lohn eines Helfers vergütet, auch wenn vom

Auftragnehmer höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

Stunden von aufsichtsführendem Personal (Bauleiter, Montageinspektor etc.) für

Besprechungen, Aufmaß und Abrechnung usw. werden nicht gesondert vergütet.

Diese Kosten sind mit den angebotenen Stundenlohnsätzen abgegolten.

Die Regelungen des § 15 Abs. 2 VOB/B sind davon unberührt.

  1. Angebotene Stundenlohnarbeiten

Es besteht kein Anspruch auf Ausführung der Stundenlohnarbeiten im

angebotenen Umfang.

Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind ohne

Aufgliederung anzubieten.

Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn-und Berufsgruppe) ein

Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z.B. Lohn-und

Gehaltskosten einschließlich etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und

vermögenswirksamer Leistungen, die Lohn-und Gehaltsnebenkosten (z.B.

Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitenentschädigung, Fahrtkostenerstattung etc.),

die Sozialkassenbeiträge, ggf. Winterbauumlage, die Gemeinkostenanteile sowie

Gewinn (einschließlich Unternehmerwagnis), jedoch ohne Umsatzsteuer.

Ist vertraglich keine Vereinbarung über die Vergütung, zum Beispiel bestimmter

Lohngruppen, getroffen, so gilt die ortsübliche Vergütung. Diese wird auf

Grundlage des Tariflohns ermittelt, sofern vorhanden. Im Übrigen gilt § 15 Abs. 1

Nr. 2 VOB/B.

  1. Vergütung von Stoffen und Gerätekosten

3.1 Stoffe

Im Stundenlohnzettel aufgeführte Stoffkosten werden nur anerkannt, sofern hierfür

keine im Leistungsverzeichnis anwendbaren Positionen vorhanden sind.

Die Stoffpreise müssen anhand von Original-Einkaufsbelegen unter Abzug von

Rabatten aller Art nachgewiesen werden.

Auf diese Stoffpreise wird ein Faktor für Gemeinkosten, Gewinn sowie für die

anteiligen Fracht-, Fuhr- und Ladekosten frei Baustelle anerkannt.

Dieser Faktor ist in der entsprechenden Position anzubieten. (Abrechnung nach

Stoffkostennachweis).

Wurde vertraglich kein Faktor vereinbart, so werden ortsübliche Zuschläge

anerkannt.

3.2 Geräte

Kleingeräte

Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten bis 800 Euro netto Anschaffungswert

entsprechend § 6 Abs. 2 EStG (Einkommensteuerrichtlinien) einschl. Zubehör,

Betriebsstoffen, sowie die Kosten für die Instandhaltung (z.B. Schärfen von

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LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 15 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Betriebsstoffen, sowie die Kosten für die Instandhaltung (z.B. Schärfen von

Werkzeugen etc.) im normalen Rahmen, werden nicht vergütet. Diese sind bei

öffentlichen Aufträgen mit dem Unternehmerzuschlag abgegolten.

Geräte über 800 Euro Anschaffungswert

Die Kosten für die Vorhaltung von Geräten über 800 Euro Anschaffungswert

hinaus bzw. von KFZ, LKW etc. sind vom AN auf der Vergleichsbasis der BGL

2020 (Baugeräteliste) zu ermitteln. Die Geräte-Kenn-Nr. aus der BGL des zum

Vergleich angesetzten Gerätes, ist zur Plausibilitätsprüfung anzugeben.

  1. Abrechnung der Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnrechnungen sind umgehend nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten

entsprechend der Stundenlohnvereinbarung einzureichen, spätestens 4 Wochen

nach Ausführung.

Die Rechnung ist mit konkretem Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung, mit

Angabe des Vereinbarungsdatums, einzureichen. Die anerkannten

Stundenlohnzettel sind mit der Rechnung im Original einzureichen und in der

Rechnungsaufstellung aufzuführen (Angabe der Bezeichnung der Stundenzettel

numerisch aufsteigend). 6.1 Stundenlohnarbeiten für Holzfassade

6.1.10 Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten

(entsprechend LV Vorbemerkungen)

Qualifikation: Vorarbeiter

10,000 h 6.1.20 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten

(entsprechend LV Vorbemerkungen)

Qualifikation: Facharbeiter

10,000 h 6.1.30 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohnarbeiten

(entsprechend LV Vorbemerkungen)

Qualifikation: Helfer

10,000 ha 6.1.40 Abrechnung nach Stoffkostennachweis Die Stoffpreise müssen anhand von Original-Einkaufsbelegen unter Abzug von

Rabatten aller Art nachgewiesen werden. Auf diese Stoffpreise wird, entsprechend

der vertraglichen Vereinbarung, ein Faktor für Gemeinkosten, Gewinn sowie die

anteiligen Fracht-, Fuhr-und Ladekosten frei Baustelle anerkannt.

Dieser Faktor ist hier vom Bieter einzutragen.

Dabei ist folgendes für die Eintragung und spätere Wertung zu beachten:

Vom Auftraggeber ist eine fiktive Stoffkostensumme vorgegeben worden.

Vom Bieter kann, sofern er es für erforderlich hält, ein Aufgebot in Form eines

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LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 16 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Vom Bieter kann, sofern er es für erforderlich hält, ein Aufgebot in Form eines

Faktors festgelegt werden. Er trägt dazu unter EP einen Faktor von 1,0 oder

größer ein.

Für die Wertung wird die vorgegebene Summe mit dem eingegebenen Faktor

multipliziert. Die sich daraus ergebende Gesamtsumme fließt in die

Gesamtwertung des Angebots ein.

(Vorgegebene Summe * EP = Gesamtpreis)

Beispiele:

Wenn ein Angebot ohne einen Zuschlagsfaktor für Stoffkosten abgegeben werden

soll, ist als Einheitspreis 1,0 einzutragen.

Wenn ein Zuschlagsfaktor von 5 % vereinbart werden soll, trägt der Bieter unter

Einheitspreis 1,05 ein.

Wird nichts oder ein Faktor kleiner 1,0 eingetragen erfolgt die Wertung mit dem

Einheitspreis 1,0.

100,000 Euro

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

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LV: VE 3440 Holzfassade Seite: 17 Datum: 01.10.2026 LV-Datum: 29.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

1 Vorabmaßnahmen 1.1 Vorabmaßnahmen 2 Dämmung 2.1 Mineralwolle 3 Unterkonstruktion 3.1 Metallunterkonstruktion 3.2 Holzunterkonstruktion 4 Fassadenbekleidung 4.1 Hinterlüftete Holzfassadenbekleidung 5 Schrägböden im Pelletlager 5.1 Schrägböden 45° 6 Stundenlohnarbeiten 6.1 Stundenlohnarbeiten für Holzfassade

Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

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