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2026-089 Holzernte_05-04_motormanuelle_Holzernte.pdf

Holzerntearbeiten im Stadtwald Ettlingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 20:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg

Spezielle Qualitätsanforderungen

Motormanuelle Holzernte ärz 20

Die im Folgenden dargestellten speziellen Qualitätsanforderungen gelten für die motormanuelle Holzernte. Darüber hinaus wird auf die bei allen Betriebsarbeiten geltenden allgemeinen Qualitätsan- forderungen im Landesbetrieb ForstBW verwiesen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz(cid:1) Bei allen Fällarbeiten ist das spezielle Gefährdungspotential (z.B. durch Totholz, auch bei Nachbarbäumen) einzuschätzen und zu berücksichtigen. (cid:1) Vor jeder Fällung muss ein geeigneter Rückweichplatz außerhalb der Kronenprojektionsfläche bestimmt werden. Der Rückweichplatz muss rechtzeitig aufgesucht werden und zwar sobald der Fällschnitt sich öffnet.
Waldbestand(cid:1) Bestandesschäden, insbesondere Schäden an ausgewählten Zukunftsbäumen sind zu vermeiden. Z-Bäume dürfen grundsätzlich nicht beschädigt werden. Am verbleibenden Bestand dürfen Bestan-desschäden nur bei max. 5 % der Stammzahl vorkommen. (cid:1) Als Schaden gilt jede mindestens 10 cm² große, den Holzkörper frei- legende Verletzung. (cid:1) Die Schlagordnung ist einzuhalten.
Technik(cid:1) Bei der seilunterstützten Fällung müssen Anschlagmittel (z.B. Ketten, Umlenkrollen, Seilgleithaken) auf die maximale Windenzugkraft abge- stimmt sein.
Holzernte(cid:1) Jede Fällung muss fachgerecht und sicher durchgeführt werden. (cid:1) Hängengebliebene Bäume müssen ggf. mit Seilunterstützung sachgemäß und unverzüglich zu Boden gebracht werden. Kann die Gefährdung durch hängengebliebene Bäume nicht unverzüglich beseitigt werden, muss die Gefahrenstelle abgesperrt werden. (cid:1) Alle Bäume müssen so gefällt werden, dass beim Holzrücken der verbleibende Bestand geschont wird. Ggf. sind Stämme sortengerecht einzukürzen. (cid:1) Wurzelanläufe sind so beizusägen, dass der Stamm annähernd eine Walzenform erhält. (cid:1) Der Waldbart ist zu entfernen (Ausnahme: Laubindustrieholz). (cid:1) Sämtliche Äste müssen rindeneben entfernt werden.

Spezielle Qualitätsanforderungen/Motormanuelle Holzernte / Stand: Mai 2013 / Seite 1 von 2

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(cid:1) Faulstellen und Beulen sind, wenn sie sortierrelevant sind, aufzusägen. (cid:1) Stöcke sind niedrig zu halten. (cid:1) Sperrige Kronen sind in der Naturverjüngung einzukürzen. (cid:1) Angeschobene oder abgebrochene Unterständer sind fachgerecht zu beseitigen und ggf. einzukürzen. Für Laubstammholz gilt: (cid:1) Alle Äste sind stammeben abzutrennen. (cid:1) Ein Aufreißen des Stammes ist durch den Einsatz geeigneter Fälltechniken (z.B. Haltebandtechnik) zu verhindern.
Vermessung und Sortierung(cid:1) Alles Holz ist nach den im Landesbetrieb ForstBW gültigen Bestimmungen zu vermessen und zu sortieren. (cid:1) Alle verwendeten Messgeräte müssen maßgenau sein, Kluppen müssen geeicht sein.

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