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Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
Spezielle Qualitätsanforderungen
Motormanuelle Holzernte ärz 20
Die im Folgenden dargestellten speziellen Qualitätsanforderungen gelten für die motormanuelle Holzernte. Darüber hinaus wird auf die bei allen Betriebsarbeiten geltenden allgemeinen Qualitätsan- forderungen im Landesbetrieb ForstBW verwiesen.
| Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | (cid:1) Bei allen Fällarbeiten ist das spezielle Gefährdungspotential (z.B. durch Totholz, auch bei Nachbarbäumen) einzuschätzen und zu berücksichtigen. (cid:1) Vor jeder Fällung muss ein geeigneter Rückweichplatz außerhalb der Kronenprojektionsfläche bestimmt werden. Der Rückweichplatz muss rechtzeitig aufgesucht werden und zwar sobald der Fällschnitt sich öffnet. |
|---|---|
| Waldbestand | (cid:1) Bestandesschäden, insbesondere Schäden an ausgewählten Zukunftsbäumen sind zu vermeiden. Z-Bäume dürfen grundsätzlich nicht beschädigt werden. Am verbleibenden Bestand dürfen Bestan-desschäden nur bei max. 5 % der Stammzahl vorkommen. (cid:1) Als Schaden gilt jede mindestens 10 cm² große, den Holzkörper frei- legende Verletzung. (cid:1) Die Schlagordnung ist einzuhalten. |
| Technik | (cid:1) Bei der seilunterstützten Fällung müssen Anschlagmittel (z.B. Ketten, Umlenkrollen, Seilgleithaken) auf die maximale Windenzugkraft abge- stimmt sein. |
| Holzernte | (cid:1) Jede Fällung muss fachgerecht und sicher durchgeführt werden. (cid:1) Hängengebliebene Bäume müssen ggf. mit Seilunterstützung sachgemäß und unverzüglich zu Boden gebracht werden. Kann die Gefährdung durch hängengebliebene Bäume nicht unverzüglich beseitigt werden, muss die Gefahrenstelle abgesperrt werden. (cid:1) Alle Bäume müssen so gefällt werden, dass beim Holzrücken der verbleibende Bestand geschont wird. Ggf. sind Stämme sortengerecht einzukürzen. (cid:1) Wurzelanläufe sind so beizusägen, dass der Stamm annähernd eine Walzenform erhält. (cid:1) Der Waldbart ist zu entfernen (Ausnahme: Laubindustrieholz). (cid:1) Sämtliche Äste müssen rindeneben entfernt werden. |
Spezielle Qualitätsanforderungen/Motormanuelle Holzernte / Stand: Mai 2013 / Seite 1 von 2
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| (cid:1) Faulstellen und Beulen sind, wenn sie sortierrelevant sind, aufzusägen. (cid:1) Stöcke sind niedrig zu halten. (cid:1) Sperrige Kronen sind in der Naturverjüngung einzukürzen. (cid:1) Angeschobene oder abgebrochene Unterständer sind fachgerecht zu beseitigen und ggf. einzukürzen. Für Laubstammholz gilt: (cid:1) Alle Äste sind stammeben abzutrennen. (cid:1) Ein Aufreißen des Stammes ist durch den Einsatz geeigneter Fälltechniken (z.B. Haltebandtechnik) zu verhindern. | |
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| Vermessung und Sortierung | (cid:1) Alles Holz ist nach den im Landesbetrieb ForstBW gültigen Bestimmungen zu vermessen und zu sortieren. (cid:1) Alle verwendeten Messgeräte müssen maßgenau sein, Kluppen müssen geeicht sein. |
Spezielle Qualitätsanforderungen/Motormanuelle Holzernte / Stand: Mai 2013 / Seite 2 von 2