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2026-089 Holzernte_05-03_mechanisierte_Holzernte.pdf

Holzerntearbeiten im Stadtwald Ettlingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 20:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg

Spezielle Qualitätsanforderungen

Mechanisierte Holzaufbereitung

ärz 20

Die im Folgenden dargestellten speziellen Qualitätsanforderungen gelten für die mechanisierte Holzaufarbeitung. Darüber hinaus wird auf die bei allen Betriebsarbeiten geltenden allgemeinen Qualitätsanforderungen im Landesbetrieb ForstBW verwiesen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz(cid:1) Auf einen sicheren Stand der Maschine ist zu achten. (cid:1) Im Schwenkbereich des Krans (einschließlich der Länge der bewegten Last) darf sich niemand aufhalten. (cid:1) Aufgearbeitetes Holz ist sicher abzulegen. Dies gilt insbesondere am Hang.
Boden(cid:1) Bei wenig tragfähigen Böden ist besonders in Nadelholzbeständen das Reisig auf den Rückegassen zu konzentrieren. (cid:1) Nassstellen auf Rückegassen sind durch konzentriertes Einbringen von Gipfelmaterial zu armieren. (cid:1) Wo notwendig, ist zusätzliches Material bei Leerfahrten mitzubringen.
Waldbestand(cid:1) Bestandesschäden, insbesondere Schäden an ausgewählten Zukunftsbäumen sind zu vermeiden. Z-Bäume dürfen grundsätzlich nicht beschädigt werden. Am verbleibenden Bestand dürfen Bestandesschäden nur bei max. 5 % der Stammzahl vorkommen. Als Schaden gilt jede mindestens 10 cm² große, den Holzkörper freilegen- de Verletzung.
Aufarbeitung(cid:1) Das aufgearbeitete Holz darf grundsätzlich nicht beschädigt werden (z.B. durch zu hohen Anpressdruck oder durchdrehende Walzen). (cid:1) Stöcke sind niedrig zu halten. (cid:1) Sämtliche Äste müssen rindeneben entfernt werden. (cid:1) Das aufgearbeitete Holz ist grundsätzlich sortenweise und reisigfrei abzulegen. (cid:1) Schnitte sind rechtwinklig zu führen.
Vermessung und Sortierung(cid:1) Die vorgegebene Maßgenauigkeit ist einzuhalten. (cid:1) Die technischen Voraussetzungen an das Vermessungssystem gemäß KWF-Lastenheft sind gegeben. (cid:1) Die Einstellung des Messsystems erfolgt nach den Vorgaben des Auftrag- gebers.

Spezielle Qualitätsanforderungen/Mechanisierte Holzaufbereitung / Stand: Mai 2013 / Seite 1 von 2

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(cid:1) Dokumentierte Kontrollmessungen, Kalibrierung und Justierung erfolgen gemäß KWF-Lastenheft mindestens einmal je Arbeitstag. Zusätzliche Kontrollmessun- gen sind beim Auftreten von Abweichungen und bei äußeren Einflüssen, die die Messergebnisse beeinträchtigen können, vorzunehmen. (cid:1) Das hiebsweise Aufarbeitungsergebnis nach dem Harvestermaß, aufgeteilt für jede Verkaufseinheit gemäß Arbeitsauftrag und gegliedert nach Sorti- menten, Masse (Fm), durchschnittlicher Länge und Stückzahl, ist zu mel- den.
Fahrwege und Rückegassen(cid:1) Gräben sind vor Überfahrt durch Längslegen einer ausreichenden Zahl von Stammabschnitten aufzufüllen. Diese sind nach Abschluss der Rückear- beiten wieder zu beseitigen.

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