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2026-089 Holzernte_05-02_QA_Holzruecken.pdf

Holzerntearbeiten im Stadtwald Ettlingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 20:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg

Spezielle Qualitätsanforderungen

Holzrücken

ärz 20

Die im Folgenden dargestellten speziellen Qualitätsanforderungen gelten für Holzrückearbeiten. Darüber hinaus wird auf die bei allen Betriebsarbeiten geltenden allgemeinen Qualitätsanforderungen im Landesbetrieb ForstBW verwiesen.

Arbeitssicher- heit und Gesundheits- schutz(cid:1) Das Abrutschen von Stammteilen und Steinen beim Rücken am Hang ist zu vermeiden. (cid:1) Die Mindestbruchkraft des aufgelegten Seiles muss das Doppelte der max. Windenzugkraft betragen. Als Nachweis dient ein Seilzeugnis des Herstellers.
Boden(cid:1) Bei wenig tragfähigen Böden ist besonders in Nadelholzbeständen das Reisig auf den Rückegassen zu konzentrieren. (cid:1) Nassstellen auf Rückegassen sind durch konzentriertes Einbringen von Gipfelma- terial zu armieren. (cid:1) Wo notwendig, ist zusätzliches Material bei Leerfahrten mitzubringen.
Waldbestand(cid:1) Bestandesschäden, insbesondere Schäden an ausgewählten Zukunftsbäumen sind zu vermeiden. Z-Bäume dürfen grundsätzlich nicht beschädigt werden. Am ver- bleibenden Bestand dürfen Rückeschäden nur bei max. 5 % der Stammzahl vor- kommen. Als Schaden gilt jede mindestens 10 cm² große, den Holzkörper freilegende Verlet- zung.
Poltern(cid:1) Das Holz ist grundsätzlich - am Hang nach Möglichkeit - bündig, losweise getrennt und auf Unterlagen auf den zugewiesenen Polterplätzen zu poltern. (cid:1) Überlängen in Fixlängenpolter sind auf Maß zu bringen. (cid:1) Die Poltergröße beträgt im Regelfall mindestens 10 Fm. In begründeten Einzelfäl- len (insbesondere bei Wertholz) sind auch kleinere Poltergrößen zulässig. (cid:1) Alle Holzpolter müssen maschinenverladbar und verkehrssicher angelegt sein (möglichst 1 m Abstand vom Fahrbahnrand, max. Poltertiefe 8,0 m, max. 2 m unter dem Wegniveau).
Fahrwege und Rückegassen(cid:1) Gräben sind vor Überfahrt durch Längslegen einer ausreichenden Zahl von Stammabschnitten aufzufüllen. Diese sind nach Abschluss der Rückearbeiten wieder zu beseitigen.

Spezielle Qualitätsanforderungen/Holzrücken / Stand: Mai 2013 / Seite 1 von 1

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