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Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
Spezielle Qualitätsanforderungen
Holzrücken
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Die im Folgenden dargestellten speziellen Qualitätsanforderungen gelten für Holzrückearbeiten. Darüber hinaus wird auf die bei allen Betriebsarbeiten geltenden allgemeinen Qualitätsanforderungen im Landesbetrieb ForstBW verwiesen.
| Arbeitssicher- heit und Gesundheits- schutz | (cid:1) Das Abrutschen von Stammteilen und Steinen beim Rücken am Hang ist zu vermeiden. (cid:1) Die Mindestbruchkraft des aufgelegten Seiles muss das Doppelte der max. Windenzugkraft betragen. Als Nachweis dient ein Seilzeugnis des Herstellers. |
|---|---|
| Boden | (cid:1) Bei wenig tragfähigen Böden ist besonders in Nadelholzbeständen das Reisig auf den Rückegassen zu konzentrieren. (cid:1) Nassstellen auf Rückegassen sind durch konzentriertes Einbringen von Gipfelma- terial zu armieren. (cid:1) Wo notwendig, ist zusätzliches Material bei Leerfahrten mitzubringen. |
| Waldbestand | (cid:1) Bestandesschäden, insbesondere Schäden an ausgewählten Zukunftsbäumen sind zu vermeiden. Z-Bäume dürfen grundsätzlich nicht beschädigt werden. Am ver- bleibenden Bestand dürfen Rückeschäden nur bei max. 5 % der Stammzahl vor- kommen. Als Schaden gilt jede mindestens 10 cm² große, den Holzkörper freilegende Verlet- zung. |
| Poltern | (cid:1) Das Holz ist grundsätzlich - am Hang nach Möglichkeit - bündig, losweise getrennt und auf Unterlagen auf den zugewiesenen Polterplätzen zu poltern. (cid:1) Überlängen in Fixlängenpolter sind auf Maß zu bringen. (cid:1) Die Poltergröße beträgt im Regelfall mindestens 10 Fm. In begründeten Einzelfäl- len (insbesondere bei Wertholz) sind auch kleinere Poltergrößen zulässig. (cid:1) Alle Holzpolter müssen maschinenverladbar und verkehrssicher angelegt sein (möglichst 1 m Abstand vom Fahrbahnrand, max. Poltertiefe 8,0 m, max. 2 m unter dem Wegniveau). |
| Fahrwege und Rückegassen | (cid:1) Gräben sind vor Überfahrt durch Längslegen einer ausreichenden Zahl von Stammabschnitten aufzufüllen. Diese sind nach Abschluss der Rückearbeiten wieder zu beseitigen. |
Spezielle Qualitätsanforderungen/Holzrücken / Stand: Mai 2013 / Seite 1 von 1