Holzernte und Holzbringung im Stadtwald Rastatt
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 240.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Rastatt
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.09.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 596812-2025
- Verfahrensnummer
- 6e99dd3e-06dd-43b0-995a-5a7aa6e63887
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Rastatt vergibt einen Rahmenvertrag für Holzernte- und Holzbringungsarbeiten im Stadtwald Rastatt in den Jahren 2026 und 2027. Vorgesehen sind motormanuelle Arbeiten im Laubholz mit etwa 2.400 Festmetern sowie vollmechanisierte Arbeiten mit etwa 4.500 Festmetern, insgesamt voraussichtlich im Wert von 240.000 Euro. Angebote können bis zum 15. Oktober 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Holzernte- und Holzbringungsarbeiten im Stadtwald Rastatt 2026-2027
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Motormanuelle Holzernte mit Holzbringung im Laubholz144.000 EUR
Das Gesamtvolumen für die motormanuelle Aufarbeitung in dem in der Vorbemerkung beschriebenen Zeitraum beträgt ca. 2.400 Festmeter (1.200 Festmeter pro Jahr). Das Gesamtvolumen teilt sich auf in ca. 1.500 Festmeter Stammholz (750 Festmeter pro Jahr) und 900 Industrieholz (450 Festmeter pro Jahr). Zur Aufarbeitung kommen 50 bis 150- jährige Buntlaubhölzer und Pappeln in der Hauptnutzung mit einem Stockdurchmesser von 60 cm bis 170 cm.
Frist: 15.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Vollmechanisierte Holzernte mit Holzbringung im Laubholz96.000 EUR
Das Gesamtvolumen für die vollmechanisierte Aufarbeitung in dem in der Vorbemerkung beschriebenen Zeitraum beträgt ca. 4.500 Festmeter (2.250 Festmeter pro Jahr). Die Gesamtmenge teilt sich auf in ca. 1.400 Festmeter (700 Festmeter pro Jahr) schwaches Stammholz und 3.100 Festmeter Industrieholz (1.550 Festmeter pro Jahr). Zur Aufarbeitung kommen 20 bis 50- jährige Buntlaubhölzer und Pappeln in der Vor- und Hauptnutzung mit einem Stockdurchmesser von 20 cm bis maximal 70 cm.
Frist: 15.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123, 124 GWB, siehe auch Komm EU R (L/D) EigE. Die Möglichkeit der Nachforderung richtet sich nach § 56 Abs. 2 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Motormanuelle Holzernte mit Holzbringung im Laubholz
- Die Wertung des Angebots richtet sich nach der Höhe des Preises. Das günstigste Angebot erhält den besten Rangplatz, alle anderen Angebote folgen absteigend im Rang nach Höhe des Preises. Das teuerste Angebot erhält den letzten Rang.
- 100 %
LOT-0002 · Vollmechanisierte Holzernte mit Holzbringung im Laubholz
- Die Wertung des Angebots richtet sich nach der Höhe des Preises. Das günstigste Angebot erhält den besten Rangplatz, alle anderen Angebote folgen absteigend im Rang nach Höhe des Preises. Das teuerste Angebot erhält den letzten Rang.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123, 124 GWB, siehe auch Komm EU R (L/D) EigE. Die Möglichkeit der Nachforderung richtet sich nach § 56 Abs. 2 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 852095-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.