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(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)
26-084182 Baumaßnahme BB2328S8 HBoLlSzCei0n s6c6h4l a0g0 Kernmuehle Edelhof St2135 Felssicherung Rusel-Zwieslerbruck
Leistung
FHeollszseiicnhsecrhulnagg
Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen für den Straßen- und Brückenbau Vereinbarung zur Bauabrechnung
| AG: Staatliches Bauamt Passau Am Schanzl 2 94032 Passau | Auftrags-Nr. (AG) 2256--004814212852 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AN: | Projekt-Nr. (AN) | |||||||
| 1. Datenübergabe vom AG an den AN(Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.) | Termine/ Bemer- kungen | |||||||
| Auftrags-Leistungsverzeichnis GAEB 90 GAEB XML | ||||||||
| Ausführungs-/Entwurfsunterlagen | ||||||||
| Übergabe als vollständiges CARD/1-Projekt VESTRA-Projekt | ||||||||
| Format | ||||||||
| DA | dxf | dwg | OKSTRA | (sonstige) | ||||
| Pläne/Verzeichnisse | ||||||||
| Lagepläne | ||||||||
| Höhenpläne | ||||||||
| Regelquerschnitte | ||||||||
| Querprofile | ||||||||
| Längsprofile | ||||||||
| Achsen | ||||||||
| Gradienten | ||||||||
| Aufweitungen | ||||||||
| Planumsbuch, Deckenbuch | ||||||||
| Lagefestpunktverzeichnisse | ||||||||
| Höhenfestpunktverzeichnisse | ||||||||
| Geländeaufnahmen | ||||||||
| Urgelände | ||||||||
| Querprofile | ||||||||
| Bauwerke | ||||||||
| Sonstige | (sonstige) = Stratis .sda Plan bzw. iTWO .icd Plan | |||||||
| Lagefestpunktvz. im Zuständigkeitsbereich Vermessung (vgl. Punkt 10) Höhenfestpunktvz. i Zuständigkeitsbereich Vermessung (vgl. Punkt 10) |
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(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)
| 2. Vermessung | |
|---|---|
| Übergabe-Termine mit Auftragserteilung | |
| Sicherung der Festpunkte/Grenzsteine | |
| Koordinaten-/Höhensystem GK4-Koordinatensystem / DHHN 2016 Status 170 | |
| Sonstiges oder DHHN 12 Status 100 (zu erfragen beim AG) |
| 3. Abrechnung mit IT-Anlagen | ||||
|---|---|---|---|---|
| REB-VB GAEB-VB | Erstberechnungs-pro- gramm | Aufsteller | Format der Datenübergabe | |
| REB-VB 23.003 | Architext Pallas | AN | DA 11 (.d11) | |
| REB-VB 21.013 | Stratis bzw. iTWO | AN | (.reb) Querprofile | |
| REB-VB 22.013 (DGM) | Stratis bzw. iTWO | AN | (.reb) je DGM | |
| REB-VB 21.033 | Stratis bzw. iTWO | AN | (.reb) ja Planumsfläche |
| 4. Vorgesehene Abrechnung wesentlicher Positionen (Standard ist die Soll-Abrechnung nach DIN 18299, Abschnitt 5.) | Termine/ Bemer-kun- gen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilleistung | Leistungserfassung | Mengenberechnung nach REB-VB/GAEB-VB | |||||
| Bereich, Ab- schnitt oder Position (OZ) | nach Soll | nach Ist | Querprofile | Prismen, DGM | Allgemeine Men- gen-berechnung | Sonstige/ frei vereinbarte | |
| Aus-füh- rungs-unter- lagen | Aufmaß- methode | ||||||
| (beschreiben) | VB | VB | VB | ||||
| 5. Berechungsabschnitte | |||||||
| Aufteilung in Berechungsabschnitte Stationsintervall Hauptstrecke m siehe Anlage Nebenstrecke m Weitere Intervalle siehe Anlage | |||||||
| Festlegung der Abrechnungsgrenzen siehe Anlage |
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(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)
| 6. Kostenteilung siehe Anlage | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| zusätzliche Leistung Aufteilung nach Kostenträgern gemäß Bauvertrag (besondere Vereinbarung erforderlich) | |||||
| 7. Aufmaßverfahren | |||||
| Aufmaßunterlagen | |||||
| Allgemeine Aufmaße (Längen, Flächen etc.) Aufmaßblätter Ausdruck digitaler Aufmaße Ausdruck digitaler Aufmaße durch AG | |||||
| Aufmaßhorizonte | Messverfahren | ||||
| Nivellement | Tachymeter | GPS | (sonstige) | ||
| Urgelände | |||||
| nach Oberbodenabtrag | |||||
| Boden-/Felshorizonte | |||||
| Abtrag außerhalb Sollprofil | |||||
| Planum | |||||
| Oberbauschichten | |||||
| Sonstiges (siehe auch Anlage ) |
| 8. Nachweise der Dicken, Massen, Höhen etc. | Termine/ Bemer-kun- gen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konstruktions- schicht/OZ | Schnurmessung | Nivellement | Tachymeter | Elektromagn. Messung | Wiegescheine | ||
| ___________ _ | |||||||
| ___________ _ | |||||||
| ___________ _ |
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(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)
| ___________ _ | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Höhenanschluss Bauwerk Nr.: Sonstige Höhen: | |||||||
| 9. Übergabe vom AN an den AG | |||||||
| Mengenberechnungen Allg. Mengenberechnung Profil-/Prismenmethode Anzahl der Exemplare (Papierform): 1 - fach 1 - fach Rückgabeexemplar für AN (zusätzlich): Ja Nein Ja Nein Datenübergabe nach Fertigstellung Teilleistung: Ja Nein Ja Nein Datenübergabe zu Abschlagsrechnungen: Ja Nein Ja Nein Die Datenübergabe erfolgt Werktage vor jeder Abschlagsrechnung. Datenübergabe nur zur Schlussrechnung: Ja Nein Ja Nein | |||||||
| Abrechungspläne Anzahl und Form: Übergabe 1-fach | |||||||
| Bestandspläne dxf dwg pdf OKSTRA CARD/1-Projekt Stratis (.sda) bzw. iTWO (.icd) | |||||||
| Übergabetermin Freistellungsbescheinigungen | |||||||
| Sonstiges |
| 10. Zuständigkeiten | Auftraggeber | Auftragnehmer |
|---|---|---|
| Vermessung | Name Schmuck Gabriele Telefon 0851/5017-1360 Telefax E-Mail | Name Telefon Telefax E-Mail |
| Aufmaße | Name Telefon Telefax E-Mail | Name Telefon Telefax E-Mail |
| Abrechnung/Prüfung | Name Telefon Telefax | Name Telefon Telefax |
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| 11. Festlegung zur Adressierung (REB-VB 23.003) | ||||
|---|---|---|---|---|
| 11.1 Grundlage für die Blattadressen der Mengenermittlung sind die Aufmaßblattnummern (Papier). | ||||
| 11.2 Die Blattadressen werden wie folgt vergeben: | ||||
| 11.3 Reserviert für den AN | ||||
| Bezeichnung | Blätter | Zeilen | Bemerkung | |
| 11.3.1 | alle Adressbereiche außer I, J, O, S | alle | alle | digitale Aufmaße AN |
| 11.3.2 | ||||
| 11.3.3 | ||||
| 11.3.4 | ||||
| 11.3.5 | ||||
| 11.3.6 | ||||
| 11.3.7 | ||||
| 11.3.8 | ||||
| 11.4 Reserviert für den AG | ||||
| Bezeichnung | Blätter | Zeilen | Bemerkung | |
| 11.4.1 | alle Adressbereiche außer I, J, O, S | alle | alle | Korrekturaufmaße |
| 11.4.2 | ||||
| 11.4.3 | ||||
| 11.4.4 | ||||
| 11.5 Behandlung von vorläufigen Mengen (Schätzwerte) | ||||
| Schätzwerte sind im für den AN reservierten Adressierungsbereich den Blattnummer 9000 f.f. zuzu- | ||||
| ordnen. Darüber hinaus sind sie in der Spalte ZBV (= Spalte 76 bis 80 in der DA11 Struktur) mit | ||||
| einem "s" zu kennzeichnen | ||||
| 11.6 Korrekturen | ||||
| Bauamtliche Korrekturen müssen spätestens in der vom AN zur SZ übergebenen DA11 eingearbeitet | ||||
| worden sein. Strittige Forderungen sind mit einem separaten Aufmaßblatt zur SZ zu belegen. Bei Ab- | ||||
| weichungen hierzu gilt die SZ als digital nicht prüfbar. Rest vgl. Punkt 11.4.1 | ||||
| 11.7 Sonstiges | ||||
| - die Mengenermittlung wird kumulierend aufgestellt, d.h. auch Schätzmassen nicht löschen | ||||
| - Nachträge beginnen mit dem Abschnitt 89, Unterabschnitt 01 (= Nachtragsangebot Nr. 1), Pos. 0010 | ||||
| - Abzüge beginnen mit dem Abschnitt 99, Unerabschnitt 01, Pos. 0010 und fortlaufend |
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(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)
| 12. Toleranzregelungen | |
|---|---|
| 12.1 Es gelten die ZVB/E - StB, Nr. 109.5, sowie | |
| 12.2 Es gelten die ZVB/E - StB, Nr. 109.6. Folgende Toleranzregelungen werden vereinbart: | |
| Position/OZ/Bereich | Toleranzregel |
| 13. Weitere Vereinbarungen |
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(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)
| 14. Unterschriften | |
|---|---|
| Auftraggeber | Auftragnehmer |
| Name | Name |
| Unterschrift | Unterschrift |
| Datum | Datum |
| Anlagen | |
| Verteiler: AN AG BÜ |
Hinweise:
Siehe ZVB/E Nr. 109.
Dieses Muster bildet nicht alle Fälle möglicher Abrechnungen ab. Bei Notwendigkeit sind weitere Vereinbarungen als
Anlagen beizufügen bzw. ist das Muster anzupassen (Erweiterung der Tabellen etc.).
Zu 1.: Unter der Rubrik Ausführungs-/Entwurfsunterlagen ist das Format der zu übergebenden Daten festzulegen. Bei
Plänen können dies z. B. sein: *.dxf, *.dwg, *.pdf.
Profile können z. B. in den Formaten DA66 oder im OKSTRA-Format übergeben werden.
Bei den sonstigen Unterlagen sind als Datenarten die DA040, DA002, das OKSTRA-Format usw. möglich.
Geländeaufnahmen können in Form der DA001, DA045, DA058, DA054, DA066, dem OKSTRA-Format etc. übergeben
werden. Für weitere Koordinaten sind z. B. die DA001 und das OKSTRA-Format möglich.
Zu 3.: In den REB-VB der zu vereinbarenden Verfahren sind die zu übergebenden Datenarten benannt.
Zu 11.: Wenn zwischen AG und AN die Daten der Allgemeinen Mengenberechnung über die Schnittstelle DA11
ausgetauscht werden, ist eine genaue Vereinbarung zur Übergabe und Übernahme der Daten erforderlich (sh. auch
Dokumentation des Abrechnungsprogrammes). Insbesondere dann, wenn die Daten mit jeder Abschlagsrechnung des AN
also kumuliert auszutauschen sind, kommt es darauf an, Datenkonflikte zu vermeiden.
Insbesondere sind festzulegen:
Adressen:
Grundlage für die Adressierung der Rechenansätze in der DA11 sind Blatt-/Zeilennummern. Die Blattnummern sollten der
Nummerierung der Aufmaßblätter (Papier) folgen. Damit werden Ansätze auch ohne diesbezügliche Kommentare
zuordenbar. Werden Ansätze aus Abrechnungsunterlagen (Ausführungspläne, Abrechnungspläne etc.) erfasst, ist die
Vereinbarung eines dafür gesondert zu verwendenden Adressbereiches sinnvoll.
Bei Überschreitung der maximalen Anzahl der (Ansatz-)Zeilen eines Blattes sollte das Aufmaßblatt (Papier) mit einer
Doppelnummer (z. B. 292/293) versehen werden.
Jeder Vertragspartner bekommt seinen Adressbereich zugewiesen, um Datenkonflikte zu vermeiden.
Jeder Ansatz (Zeile) ist von der Abschlags- bis zur Schlussrechnung nur einmal zu verwenden. Änderungen in bereits
eingereichten Zeilen werden also nicht erneut eingelesen und sind somit nur durch Korrekturzeilen möglich.
Korrekturen durch den AG:
Werden bei der Prüfung der Mengenberechnung Fehler in der Abrechnung des AN festgestellt, können diese durch den
AG im jeweiligen Rechenansatz korrigiert werden.
Sind zur Korrektur der Mengenberechnung zusätzliche Zeilen notwendig, müssen diese durch den AG in dem für ihn
reservierten Adressbereich erfolgen.
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(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung) Im Abrechnungsprogramm können Ansatzzeilen mit Korrekturen noch mit weiteren Attributen versehen und nach diesen
kann. Dem Vertragspartner werden die Korrekturen mitgeteilt.
Sollten völlig falsche Berechnungen durch den AN aufgestellt worden sein, ist auch die einvernehmliche Löschung der
zugehörigen Ansatzzeilen möglich.
Korrekturen durch den AN:
Hier gilt das Vorgenannte sinngemäß.
Vorläufige Mengen (Schätzmengen):
Diese Mengen müssen einen gesonderten Adressbereich erhalten, der mit jeder Rechnung neu eingelesen wird. Bei der
Prüfung von Mengenberechnungen des jeweils folgenden Abrechnungszeitraumes ist eine genaue Kontrolle notwendig,
um Doppelabrechnungen zu vermeiden.
Die Festlegung eines zusätzlichen Adressbereiches für Schätzmengen ist bei Anwendung der REB-VB 23.003, Fassung
Schätzmengen gearbeitet.
Abrechnung mit Arbeitsgemeinschaften (ARGE):
Der AN klärt, welcher ARGE-Partner die Daten aller Mitglieder der ARGE in eine *.d11-Datei zusammenführt. Jedem
ARGE-Partner ist sein Adressbereich zuzuweisen.
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