4510_StB_Vereinbarung_Bauabrechnung_26-084182.pdf

Holzeinschlag und Baumfällarbeiten entlang der B388 bei Obernzell

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 09:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

4510.StB

(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)

26-084182 Baumaßnahme BB2328S8 HBoLlSzCei0n s6c6h4l a0g0 Kernmuehle Edelhof St2135 Felssicherung Rusel-Zwieslerbruck

Leistung

FHeollszseiicnhsecrhulnagg

Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen für den Straßen- und Brückenbau Vereinbarung zur Bauabrechnung

AG: Staatliches Bauamt Passau Am Schanzl 2 94032 PassauAuftrags-Nr. (AG) 2256--004814212852
AN:Projekt-Nr. (AN)
1. Datenübergabe vom AG an den AN(Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.)Termine/ Bemer- kungen
Auftrags-Leistungsverzeichnis GAEB 90 GAEB XML
Ausführungs-/Entwurfsunterlagen
Übergabe als vollständiges CARD/1-Projekt VESTRA-Projekt
Format
DAdxfdwgpdfOKSTRA(sonstige)
Pläne/Verzeichnisse
Lagepläne
Höhenpläne
Regelquerschnitte
Querprofile
Längsprofile
Achsen
Gradienten
Aufweitungen
Planumsbuch, Deckenbuch
Lagefestpunktverzeichnisse
Höhenfestpunktverzeichnisse
Geländeaufnahmen
Urgelände
Querprofile
Bauwerke
Sonstige(sonstige) = Stratis .sda Plan bzw. iTWO .icd Plan
Lagefestpunktvz. im Zuständigkeitsbereich Vermessung (vgl. Punkt 10) Höhenfestpunktvz. i Zuständigkeitsbereich Vermessung (vgl. Punkt 10)

© VHB Bayer - Stand Mai 2019 1 von8

[Seite 2]

4510.StB

(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)

2. Vermessung
Übergabe-Termine mit Auftragserteilung
Sicherung der Festpunkte/Grenzsteine
Koordinaten-/Höhensystem GK4-Koordinatensystem / DHHN 2016 Status 170
Sonstiges oder DHHN 12 Status 100 (zu erfragen beim AG)
3. Abrechnung mit IT-Anlagen
REB-VB GAEB-VBErstberechnungs-pro- grammAufstellerFormat der Datenübergabe
REB-VB 23.003Architext PallasANDA 11 (.d11)
REB-VB 21.013Stratis bzw. iTWOAN(.reb) Querprofile
REB-VB 22.013 (DGM)Stratis bzw. iTWOAN(.reb) je DGM
REB-VB 21.033Stratis bzw. iTWOAN(.reb) ja Planumsfläche
4. Vorgesehene Abrechnung wesentlicher Positionen (Standard ist die Soll-Abrechnung nach DIN 18299, Abschnitt 5.)Termine/ Bemer-kun- gen
TeilleistungLeistungserfassungMengenberechnung nach REB-VB/GAEB-VB
Bereich, Ab- schnitt oder Position (OZ)nach Sollnach IstQuerprofilePrismen, DGMAllgemeine Men- gen-berechnungSonstige/ frei vereinbarte
Aus-füh- rungs-unter- lagenAufmaß- methode
(beschreiben)VBVBVB
5. Berechungsabschnitte
Aufteilung in Berechungsabschnitte Stationsintervall Hauptstrecke m siehe Anlage Nebenstrecke m Weitere Intervalle siehe Anlage
Festlegung der Abrechnungsgrenzen siehe Anlage

© VHB Bayer - Stand Mai 2019 2 von8

[Seite 3]

4510.StB

(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)

6. Kostenteilung siehe Anlage
zusätzliche Leistung Aufteilung nach Kostenträgern gemäß Bauvertrag (besondere Vereinbarung erforderlich)
7. Aufmaßverfahren
Aufmaßunterlagen
Allgemeine Aufmaße (Längen, Flächen etc.) Aufmaßblätter Ausdruck digitaler Aufmaße Ausdruck digitaler Aufmaße durch AG
AufmaßhorizonteMessverfahren
NivellementTachymeterGPS(sonstige)
Urgelände
nach Oberbodenabtrag
Boden-/Felshorizonte
Abtrag außerhalb Sollprofil
Planum
Oberbauschichten
Sonstiges (siehe auch Anlage )
8. Nachweise der Dicken, Massen, Höhen etc.Termine/ Bemer-kun- gen
Konstruktions- schicht/OZSchnurmessungNivellementTachymeterElektromagn. MessungWiegescheine
___________ _
___________ _
___________ _

© VHB Bayer - Stand Mai 2019 3 von8

[Seite 4]

4510.StB

(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)

___________ _
Höhenanschluss Bauwerk Nr.: Sonstige Höhen:
9. Übergabe vom AN an den AG
Mengenberechnungen Allg. Mengenberechnung Profil-/Prismenmethode Anzahl der Exemplare (Papierform): 1 - fach 1 - fach Rückgabeexemplar für AN (zusätzlich): Ja Nein Ja Nein Datenübergabe nach Fertigstellung Teilleistung: Ja Nein Ja Nein Datenübergabe zu Abschlagsrechnungen: Ja Nein Ja Nein Die Datenübergabe erfolgt Werktage vor jeder Abschlagsrechnung. Datenübergabe nur zur Schlussrechnung: Ja Nein Ja Nein
Abrechungspläne Anzahl und Form: Übergabe 1-fach
Bestandspläne dxf dwg pdf OKSTRA CARD/1-Projekt Stratis (.sda) bzw. iTWO (.icd)
Übergabetermin Freistellungsbescheinigungen
Sonstiges
10. ZuständigkeitenAuftraggeberAuftragnehmer
VermessungName Schmuck Gabriele Telefon 0851/5017-1360 Telefax E-MailName Telefon Telefax E-Mail
AufmaßeName Telefon Telefax E-MailName Telefon Telefax E-Mail
Abrechnung/PrüfungName Telefon TelefaxName Telefon Telefax

© VHB Bayer - Stand Mai 2019 4 von8

[Seite 5]

4510.StB

(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung) E-Mail E-Mail

11. Festlegung zur Adressierung (REB-VB 23.003)
11.1 Grundlage für die Blattadressen der Mengenermittlung sind die Aufmaßblattnummern (Papier).
11.2 Die Blattadressen werden wie folgt vergeben:
11.3 Reserviert für den AN
BezeichnungBlätterZeilenBemerkung
11.3.1alle Adressbereiche außer I, J, O, Sallealledigitale Aufmaße AN
11.3.2
11.3.3
11.3.4
11.3.5
11.3.6
11.3.7
11.3.8
11.4 Reserviert für den AG
BezeichnungBlätterZeilenBemerkung
11.4.1alle Adressbereiche außer I, J, O, SallealleKorrekturaufmaße
11.4.2
11.4.3
11.4.4
11.5 Behandlung von vorläufigen Mengen (Schätzwerte)
Schätzwerte sind im für den AN reservierten Adressierungsbereich den Blattnummer 9000 f.f. zuzu-
ordnen. Darüber hinaus sind sie in der Spalte ZBV (= Spalte 76 bis 80 in der DA11 Struktur) mit
einem "s" zu kennzeichnen
11.6 Korrekturen
Bauamtliche Korrekturen müssen spätestens in der vom AN zur SZ übergebenen DA11 eingearbeitet
worden sein. Strittige Forderungen sind mit einem separaten Aufmaßblatt zur SZ zu belegen. Bei Ab-
weichungen hierzu gilt die SZ als digital nicht prüfbar. Rest vgl. Punkt 11.4.1
11.7 Sonstiges
- die Mengenermittlung wird kumulierend aufgestellt, d.h. auch Schätzmassen nicht löschen
- Nachträge beginnen mit dem Abschnitt 89, Unterabschnitt 01 (= Nachtragsangebot Nr. 1), Pos. 0010
- Abzüge beginnen mit dem Abschnitt 99, Unerabschnitt 01, Pos. 0010 und fortlaufend

© VHB Bayer - Stand Mai 2019 5 von8

[Seite 6]

4510.StB

(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)

12. Toleranzregelungen
12.1 Es gelten die ZVB/E - StB, Nr. 109.5, sowie
12.2 Es gelten die ZVB/E - StB, Nr. 109.6. Folgende Toleranzregelungen werden vereinbart:
Position/OZ/BereichToleranzregel
13. Weitere Vereinbarungen

© VHB Bayer - Stand Mai 2019 6 von8

[Seite 7]

4510.StB

(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung)

14. Unterschriften
AuftraggeberAuftragnehmer
NameName
UnterschriftUnterschrift
DatumDatum
Anlagen
Verteiler: AN AG BÜ

Hinweise:

Siehe ZVB/E Nr. 109.

Dieses Muster bildet nicht alle Fälle möglicher Abrechnungen ab. Bei Notwendigkeit sind weitere Vereinbarungen als

Anlagen beizufügen bzw. ist das Muster anzupassen (Erweiterung der Tabellen etc.).

Zu 1.: Unter der Rubrik Ausführungs-/Entwurfsunterlagen ist das Format der zu übergebenden Daten festzulegen. Bei

Plänen können dies z. B. sein: *.dxf, *.dwg, *.pdf.

Profile können z. B. in den Formaten DA66 oder im OKSTRA-Format übergeben werden.

Bei den sonstigen Unterlagen sind als Datenarten die DA040, DA002, das OKSTRA-Format usw. möglich.

Geländeaufnahmen können in Form der DA001, DA045, DA058, DA054, DA066, dem OKSTRA-Format etc. übergeben

werden. Für weitere Koordinaten sind z. B. die DA001 und das OKSTRA-Format möglich.

Zu 3.: In den REB-VB der zu vereinbarenden Verfahren sind die zu übergebenden Datenarten benannt.

Zu 11.: Wenn zwischen AG und AN die Daten der Allgemeinen Mengenberechnung über die Schnittstelle DA11

ausgetauscht werden, ist eine genaue Vereinbarung zur Übergabe und Übernahme der Daten erforderlich (sh. auch

Dokumentation des Abrechnungsprogrammes). Insbesondere dann, wenn die Daten mit jeder Abschlagsrechnung des AN

also kumuliert auszutauschen sind, kommt es darauf an, Datenkonflikte zu vermeiden.

Insbesondere sind festzulegen:

Adressen:

Grundlage für die Adressierung der Rechenansätze in der DA11 sind Blatt-/Zeilennummern. Die Blattnummern sollten der

Nummerierung der Aufmaßblätter (Papier) folgen. Damit werden Ansätze auch ohne diesbezügliche Kommentare

zuordenbar. Werden Ansätze aus Abrechnungsunterlagen (Ausführungspläne, Abrechnungspläne etc.) erfasst, ist die

Vereinbarung eines dafür gesondert zu verwendenden Adressbereiches sinnvoll.

Bei Überschreitung der maximalen Anzahl der (Ansatz-)Zeilen eines Blattes sollte das Aufmaßblatt (Papier) mit einer

Doppelnummer (z. B. 292/293) versehen werden.

Jeder Vertragspartner bekommt seinen Adressbereich zugewiesen, um Datenkonflikte zu vermeiden.

Jeder Ansatz (Zeile) ist von der Abschlags- bis zur Schlussrechnung nur einmal zu verwenden. Änderungen in bereits

eingereichten Zeilen werden also nicht erneut eingelesen und sind somit nur durch Korrekturzeilen möglich.

Korrekturen durch den AG:

Werden bei der Prüfung der Mengenberechnung Fehler in der Abrechnung des AN festgestellt, können diese durch den

AG im jeweiligen Rechenansatz korrigiert werden.

Sind zur Korrektur der Mengenberechnung zusätzliche Zeilen notwendig, müssen diese durch den AG in dem für ihn

reservierten Adressbereich erfolgen.

© VHB Bayer - Stand Mai 2019 7 von8

[Seite 8]

4510.StB

(Ergänzung Vereinbarung zur Bauabrechnung) Im Abrechnungsprogramm können Ansatzzeilen mit Korrekturen noch mit weiteren Attributen versehen und nach diesen

kann. Dem Vertragspartner werden die Korrekturen mitgeteilt.

Sollten völlig falsche Berechnungen durch den AN aufgestellt worden sein, ist auch die einvernehmliche Löschung der

zugehörigen Ansatzzeilen möglich.

Korrekturen durch den AN:

Hier gilt das Vorgenannte sinngemäß.

Vorläufige Mengen (Schätzmengen):

Diese Mengen müssen einen gesonderten Adressbereich erhalten, der mit jeder Rechnung neu eingelesen wird. Bei der

Prüfung von Mengenberechnungen des jeweils folgenden Abrechnungszeitraumes ist eine genaue Kontrolle notwendig,

um Doppelabrechnungen zu vermeiden.

Die Festlegung eines zusätzlichen Adressbereiches für Schätzmengen ist bei Anwendung der REB-VB 23.003, Fassung

Schätzmengen gearbeitet.

Abrechnung mit Arbeitsgemeinschaften (ARGE):

Der AN klärt, welcher ARGE-Partner die Daten aller Mitglieder der ARGE in eine *.d11-Datei zusammenführt. Jedem

ARGE-Partner ist sein Adressbereich zuzuweisen.

© VHB Bayer - Stand Mai 2019 8 von8

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung