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Inhaltsverzeichnis
Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses
Allgemeine Vorbemerkungen 2
Anforderungen des Umweltzeichens Holz von Hier© 23
Kriterien von mit "Holz von Hier" gekennzeichnete Produkten 24
ztV Stahlbauarbeiten 24
ztV Zimmer-/Holzbauarbeiten 27
Zusammenarbeit Schreinerarbeiten / Fassadenarbeiten 33
Verbindliche Termine 33
00 Titel Baustelleneinrichtung allgemein 33
01 Titel Stahlbauarbeiten 35
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stahlbauarbeiten 35
01.01 Bereich Baustelleneinrichtung 38
01.02 Bereich Erdgeschoss 39
01.03 Bereich Obergeschoss 45
01.04 Bereich Stundenlohnarbeiten 47
02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 48
Anmerkung zu Ausführungsdetails 48
Vorfertigung nach DIN 1052-11 - Stufe 3 49
02.01 Bereich Baustelleneinrichtung 49
02.03 Bereich Obergschoss 50
02.04 Bereich Bleche 60
02.05 Bereich Stundenlohnarbeiten 62
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 64
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen A.1 BAUVORHABEN UND BETEILIGTE
Bauvorhaben: „Erweiterung der Grundschule Longuich“ Projekt-Nr.: 25080 Bauherr / Auftraggeber: Verbandsgemeinde Schweich, Brückenstraße 26, D-54338 Schweich Baustellenanschrift: Grundschule Longuich, Maximinstraße 2, D-54340 Longuich Gemarkung Longuich, Flur 4, Parzelle 9/4
A.2 LAGE UND ERSCHLIESSUNG
Das Bauvorhaben befindet sich in zentraler Lage innerhalb der Ortsgemeinde Longuich in der Maximinstraße. Das Schulgrundstück umfasst das Flurstück 9/4. Die Erschließung des Areals erfolgt über die angrenzende Maximinstraße; der Zugang zum Schulgebäude erfolgt über den Schulhof, der zugleich als zentrale Verteiler- und Aufenthaltsfläche dient. Unmittelbar vor dem Schulgebäude befinden sich die Stellplätze für das Lehrpersonal. Zusätzliche PKW-Stellplätze werden im Zuge der Maßnahme nicht hergestellt; die bestehenden Anlagen bleiben unberührt. Die Außenanlagen bleiben, soweit es die Bauarbeiten zulassen, im Bestand erhalten.
Der Erweiterungsbau wird auf einem Teilbereich der bestehenden Schulhoffläche errichtet. Die verbleibenden Schulhofflächen werden während der gesamten Bauzeit weiter als Pausenfläche genutzt. Die daraus resultierende Beengtheit der Baustelle sowie die dauerhafte Trennung von Bau- und Schulbetrieb sind bei Bauablauf, Baustelleneinrichtung und Kalkulation zu berücksichtigen und begründen keine zusätzlichen Vergütungsansprüche.
A.3 BESTANDSGEBÄUDE
Das Bestandsgebäude (Baujahr 1964) ist ein dreigeschossiger Massivbau in rechteckiger Grundform mit Walmdach (Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss). Die tragenden und aussteifenden Bauteile bestehen im Wesentlichen aus Mauerwerk, die Geschossdecken aus Stahlbeton. Die Dachkonstruktion ist ein Sparrendach; die Dacheindeckung wird als Naturschiefereindeckung mit aufgeständerter Photovoltaikanlage ausgeführt. Der Dachraum ist nicht ausgebaut und keiner eigenständigen Nutzung zugeordnet.
Das Gebäude ist als klassische Flurschule organisiert: An den in der Gebäudemitte angeordneten Treppenraum bindet je Geschoss ein durchgehender Flur an, der die Klassen- und Nebenräume nach beiden Seiten erschließt; die Klassenräume liegen jeweils an den giebelseitigen Gebäudeenden. Im Kellergeschoss befinden sich zwei Klassenräume, ein Lehrmittelraum, ein Kopierraum sowie der Hausanschluss- bzw. Technikbereich, im Erdgeschoss zwei Klassenräume, die Bücherei und das Büro der Schulleitung, im Obergeschoss zwei Klassenräume, ein Nebenraum und das Lehrerzimmer. Die Schüler- und Lehrer-WC-Anlagen liegen außenliegend und sind über den überdachten Pausenhof angebunden. Der Wärmeerzeuger ist eine Hackschnitzelheizung aus dem Jahr 2020.
Der zweite bauliche Rettungsweg der stirnseitigen Klassenräume wird über nachträglich errichtete, außenliegende Fluchttreppen sichergestellt. Diese bleiben erhalten und sind während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt funktionsfähig und frei zugänglich zu halten.
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Maßnahme brandschutztechnisch saniert. Weiterhin werden insbesondere ein neuer Personenaufzug, der Anschluss an den Erweiterungsbau sowie Umstrukturierungen im Obergeschoss (Lehrerzimmer, Flur- und Treppenhausbereich, Förder- bzw. Betreuungsraum) hergestellt; der Umbauanteil beträgt ca. 168,31 m² BGF. Die tragende Struktur des Bestands bleibt im Übrigen erhalten. Für Befestigungen, Bohrungen und Durchbrüche in Bestandsbauteilen ist vorab die Freigabe des Tragwerksplaners über die örtliche Bauüberwachung einzuholen. Für die Bestandsbauteile liegt kein Schadstoffkataster vor. Angesichts des Baujahrs 1964 ist bei Eingriffen in die Bausubstanz mit dem Antreffen schadstoffhaltiger Baustoffe zu rechnen. Werden bei den Arbeiten Stoffe angetroffen, die den Verdacht auf Schadstoffbelastung begründen, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich einzustellen und die Bauüberwachung zu informieren.
A.4 ERWEITERUNGSBAU
Der Erweiterungsbau wird als zweigeschossiger, aufgeständerter Baukörper ausschließlich auf der vorgelagerten Schulhoffläche errichtet. Die Gründung des Obergeschosses erfolgt über Stelzen bzw. Stützen, wodurch im Erdgeschoss ein überdachter Pausenhofbereich entsteht, der den Schulhof funktional ergänzt und Eingriffe in die bestehenden Flächen minimiert. Der Neubau ist nicht unterkellert.
Die tragenden und aussteifenden Bauteile werden in kombinierter Bauweise aus Stahlbeton und Holzrahmenkonstruktion hergestellt. Der zusätzliche notwendige Treppenraum sowie die Wände des Fahrschachts des neuen Personenaufzugs werden in Stahlbetonbauweise errichtet. Die Decken des Neubaus sind als Konstruktionen aus Stahlbeton und Brettsperr- bzw. Brettschichtholz (Elementstärke 20 cm, Gesamtbauteil ca. 24 cm) vorgesehen; das Obergeschoss wird im Übrigen als Holzrahmenkonstruktion (20 cm) mit Zellulose- bzw. Holzfasereinblasdämmung ausgeführt. Nicht tragende Trennwände sind als leichte Holzständerkonstruktionen ausgeführt. Die Dachfläche des Erweiterungsbaus wird als Dachbegrünung ausgebildet; als Dämmstoff kommt Mineralwolle zur Anwendung. Dachkonstruktion, Dachaufbau, Dämmung und Dachabdichtung sind so auszubilden, dass die Anforderungen an eine harte Bedachung gemäß § 32 Abs. 1 LBauO RLP eingehalten werden; der Nachweis ist im Rahmen der Produktwahl anhand der jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise zu führen. Die Auflasten aus dem Begrünungsaufbau einschließlich Wassersättigung sind in der Werk- und Montageplanung sowie in den statischen Nachweisen zu berücksichtigen. Im Erdgeschoss des Neubaus befinden sich im Wesentlichen Erschließungsflächen mit Treppenhaus und Aufzug sowie der überdachte Pausenhofbereich. Im Obergeschoss entstehen zwei zusätzliche Klassenräume und ein Differenzierungs- bzw. Betreuungsraum, ergänzt um Flur- und Garderobenflächen, einen Abstellraum sowie WC-Anlagen einschließlich eines barrierefreien WC.
Der Anschluss an den Bestand erfolgt im Obergeschoss über einen neuen Erschließungs- bzw. Verbindungsbereich. Bestand und Erweiterungsbau bilden brandschutztechnisch einen gemeinsamen Brandabschnitt; die brandschutztechnische Gliederung erfolgt über die in den Brandschutzplänen gekennzeichneten erforderlichen Trennwände. Die Bauteilanschlüsse zwischen Bestand und Neubau sind schall- und wärmeschutztechnisch fachgerecht auszubilden.
Die Erweiterung ist mit wiederkehrendem Achsraster geplant. Ein hoher Vorfertigungsgrad wird vorausgesetzt; Montageabläufe, Transport- und Hebezeugeinsatz sind hierauf abzustimmen.
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen
A.5 NUTZUNG UND BETRIEB WÄHREND DER BAUZEIT
Es handelt sich um eine Grundschule, die nach Fertigstellung vollständig zweizügig geführt wird (Klassenstufen 1 bis 4, acht Klassenräume, ca. 200 Schülerinnen und Schüler). Neben den Unterrichtsräumen entstehen Betreuungs-, Verwaltungs- und Personalflächen, Mehrzweckflächen (Bibliothek, Computerraum), Neben- und Technikräume sowie Sanitäranlagen einschließlich einer barrierefreien WC-Einheit. Eine Nutzung als Ganztagsschule ist möglich. Baurechtlich handelt es sich um einen Sonderbau; die damit einhergehenden Anforderungen sind im Rahmen des ausgeschriebenen Gewerks zu berücksichtigen und bei der Preisbildung einzukalkulieren.
Der Schulbetrieb wird während der gesamten Baumaßnahme aufrechterhalten. Die Schule ist ganzjährig von Montag bis Freitag in Nutzung, sowohl im regulären Unterrichtsbetrieb als auch im Rahmen der betreuenden Grundschule am Nachmittag. Baustellenlogistik, Anlieferungen und Bauabläufe sind daher unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Besuchern zu organisieren.
Zeitliche und organisatorische Einschränkungen, die sich aus dem laufenden Betrieb ergeben – insbesondere die Verlagerung von Arbeiten in unterrichtsfreie Zeiten (vgl. Abschnitt B.6) –, sind bei Ausführung und Kalkulation zu berücksichtigen und begründen keine zusätzlichen Vergütungs- oder Fristverlängerungsansprüche.
A.6 ECKDATEN
Bestandsgebäude – Geschosse: Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, nicht ausgebauter Dachraum – Baujahr: 1964 · Bauweise: Massivbau, Walmdach (Sparrendach) – Bruttogrundfläche Bestand: ca. 1.240,92 m² · davon Umbaufläche: ca. 168,31 m² – Länge: ca. 34 m · Breite: ca. 13 m – Traufhöhe ü. OK FFB: ca. 7,65 m · Firsthöhe ü. OK FFB: ca. 9,80 m Erweiterungsbau – Geschosse: aufgeständertes Erdgeschoss (überdachter Pausenhof, Erschließung), Obergeschoss; nicht unterkellert – Bruttogrundfläche Neubau: ca. 637,59 m² · Bruttorauminhalt Neubau: ca. 2.312 m³ – Beheizte Nettogrundfläche: ca. 319,0 m² · Nettovolumen: ca. 970,1 m³ · thermische Hüllfläche: ca. 974,8 m² – Lichte Geschosshöhe: ca. 3,30 m im Erdgeschoss, ca. 3,10 m im Obergeschoss – Länge: ca. 23,50 m · Breite: ca. 15 m · Attikahöhe ü. OK FFB: ca. 7,65 m Gesamtvorhaben – Bruttogrundfläche gesamt: ca. 2.046,82 m² – Bruttorauminhalt gesamt: ca. 6.328,66 m³ – Gebäudeklasse 3 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 LBauO RLP; Sonderbau gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 8 LBauO RLP
A.7 ROHBAU / KONSTRUKTION
Bestand: Massivbau aus Mauerwerkswänden mit Stahlbetondecken. Bei Befestigungen, Bohrungen und Durchbrüchen ist grundsätzlich die Abstimmung mit dem zuständigen Tragwerksplaner über die örtliche Bauüberwachung des AN
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0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen herbeizuführen.
Erweiterungsbau: kombinierte Bauweise aus Stahlbeton und Holzbau. Wesentliche Bauteilaufbauten: – Bodenplatte: 20 cm Stahlbeton, unterseitig 10 cm XPS, Aufbau mit Heizestrich (U = 0,22 W/(m²K)), – Geschossdecke über Außenluft (über dem überdachten Pausenhof): 20 cm Brettsperrholzelement, unterseitig 10 cm Mineralwolle, oberseitig elastisch gebundene Splittbeschwerung 10 cm, Trittschalldämmung, Heizestrich, Parkett (U = 0,17 W/(m²K)), – Flachdach: Dachkonstruktion aus Stahlbeton und Brettschicht- bzw. Brettsperrholz (Elementstärke 20 cm), Mineralwolldämmung 18 cm, Dachabdichtung, darüber extensive Dachbegrünung (U = 0,16 W/(m²K)), – Außenwand Obergeschoss Holzbau: Holzständer 20 cm mit Zellulose-Einblasdämmung, 6 cm Holzfaserdämmplatte, OSB-Platte mit verklebten Stößen als Dampfbrems- und Luftdichtheitsebene, Installationsebene, Gipskartonbeplankung, hinterlüftete vertikale Holzschalung (U = 0,16 W/(m²K)), – Außenwand Stahlbeton (Treppenraum/Aufzug): 25 cm Stahlbeton, 16 cm Mineralwolle, hinterlüftet, 11,5 cm Klinkervormauerwerk (U = 0,20 W/(m²K)). In tragenden Holzbauteilen sind Bohrungen, Schlitze, Durchbrüche und Befestigungen ausschließlich nach vorheriger Freigabe des Tragwerksplaners zulässig. Erforderliche Durchdringungen für haustechnische Leitungen sind rechtzeitig anzumelden und in die Werkplanung des Holzbaus einzuarbeiten; nachträgliche Durchdringungen ohne Freigabe sind unzulässig. Die OSB-Ebene ist Luftdichtheits- und Dampfbremsebene und darf nicht beschädigt oder unkontrolliert durchdrungen werden (vgl. Abschnitt A.10). Der Holzbau ist feuchteempfindlich. Sämtliche Gewerke haben ihre Arbeiten so zu planen und auszuführen, dass eine Durchfeuchtung von Holzbauteilen und Einblasdämmungen ausgeschlossen ist (vgl. Abschnitt B.4.9).
A.8 FASSADE, FENSTER, SONNENSCHUTZ
Die Fassadengestaltung des Erweiterungsbaus orientiert sich am Bestand: Der massive Bereich im Erdgeschoss erhält eine hinterlüftete Klinkerfassade (11,5 cm Vormauerwerk), das aufgeständerte Obergeschoss eine hinterlüftete, vertikale Holzschalung auf Grund- und Traglattung. Fenster: Holz-Aluminium-Konstruktionen mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung. Maßgebend sind die Ansätze des GEG-Nachweises: Uw = 0,78 W/(m²K) bei Normgröße 1,23 × 1,48 m, Ug = 0,50 W/(m²K), g-Wert 0,50, Passivhausrahmen mit Uf ≤ 0,8 W/(m²K). Für Oberlichter bzw. Lichtkuppeln gilt Uw = 0,85 W/(m²K) mit Sonnenschutzverglasung (g = 0,53). Außentüren: U ≤ 0,80 W/(m²K). Türen: Türen zu Klassenräumen und WC-Anlagen werden als Holztüren ausgeführt. Die Fluchttür zum Treppenraum ist als Holzrahmentür mit Glasausschnitt geplant. Türen in Klassen- und Betreuungsräumen werden schwellenlos ausgeführt. Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüsse sind dem Brandschutzkonzept zu entnehmen. Sonnenschutz: Außenliegender textiler Sonnenschutz; alle neu entstehenden Klassenräume werden mit Markisoletten ausgestattet. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist mit einem außenliegenden, parallel zur Verglasung geführten Behang mit einem Abminderungsfaktor FC = 0,25 geführt. Dieser Wert ist bei der Produktwahl zwingend einzuhalten und vom AN nachzuweisen. Die erforderlichen Befestigungspunkte und Windlastannahmen sind mit dem Holzbau und dem Tragwerksplaner abzustimmen.
A.9 OBERFLÄCHEN / MATERIALIEN
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0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen
Unsere Architektur zeichnet sich dadurch aus, dass Materialien – sofern möglich – natürlich belassen werden und auf Beschichtungen verzichtet wird. Das bedeutet, dass Beton-, Holz- und Metalloberflächen in der Regel Sichtoberflächen sind. Im Erweiterungsbau gilt dies insbesondere für sichtbar bleibende Brettsperrholzflächen der Decken, die Holzoberflächen der Fenster auf der Innenseite sowie das Parkett im Obergeschoss. Die maßgebende Zuordnung von Sicht- und bekleideten Flächen ergibt sich aus der Ausführungsplanung.
Es ist unzulässig, auf Sichtoberflächen Markierungen (z. B. Meterriss, Montagehilfen, Notizen) zu hinterlassen. Sichtoberflächen sind während der gesamten Bauzeit wirksam vor Beschädigung, Verschmutzung und Feuchteeinwirkung zu schützen; Feuchteflecken auf Sichtholz gelten als Mangel.
Der Verursacher haftet für etwaige Beschädigungen und hat diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Ist ihm dies nicht möglich, steht es dem AG frei, einen Dritten mit der Beseitigung oder Wiederherstellung der Oberfläche zu Lasten des AN zu beauftragen.
A.10 ENERGETISCHER STANDARD / LUFTDICHTHEIT
Für das Vorhaben liegt ein Wärmeschutznachweis nach § 51 GEG („Ausbau oder Erweiterung um beheizte oder gekühlte Flächen“) vor, erstellt nach GEG 2024 und DIN V 18599:2018 für Nichtwohngebäude. Die Anforderungen des GEG sind mit den nachgewiesenen Bauteilqualitäten erfüllt; der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 sowie der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2 Abschnitt 8 werden eingehalten. Eine Zertifizierung nach Nachhaltigkeitsstandards (z. B. DGNB) ist nicht vorgesehen.
Nachgewiesene mittlere U-Werte (Ist / zulässig): opake Außenbauteile 0,16 / 0,40 W/(m²K), transparente Außenbauteile 0,78 / 1,90 W/(m²K), Glasdächer und Lichtkuppeln 0,85 / 3,90 W/(m²K). Die im Wärmeschutznachweis beschriebenen Bauteilaufbauten und Kennwerte sind Mindeststandards und dürfen nicht unterschritten werden.
Sind die Vorgaben des GEG-Nachweises aus technischen oder baupraktischen Gründen in der Bauausführung nicht umsetzbar, ist über die Bauüberwachung unverzüglich Rücksprache mit dem Aufsteller des Nachweises zu halten. Eigenmächtige Abweichungen von den nachgewiesenen Aufbauten, Dämmstoffdicken, Wärmeleitfähigkeitsstufen oder Fensterkennwerten sind unzulässig.
Die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist zu gewährleisten und darf nicht perforiert werden. Luftdichtheitsebene im Holzbau ist die OSB-Ebene mit verklebten Stößen. Erforderliche Durchdringungen sind vorab mit der Bauüberwachung abzustimmen und fachgerecht sowie dauerhaft luftdicht auszubilden. Der AN hat bei der Durchführung von Luftdichtheitsmessungen (Blower-Door) und einer etwaigen Thermografie unentgeltlich mitzuwirken; erforderliche Nacharbeiten an von ihm hergestellten Bauteilen gehen zu seinen Lasten.
Gemäß DIN 1946-6 ist für das Vorhaben ein Lüftungskonzept zu erstellen; die daraus resultierenden Anforderungen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
A.11 DENKMALSCHUTZ
Die Schule liegt in der Denkmalzone „Kennzeichnendes Ortsbild Ortskern Longuich“. Sämtliche Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit der Denkmalpflege. Auflagen der
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0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Denkmalbehörde sind Vertragsbestandteil und vom AN einzuhalten. Abweichungen von den freigegebenen Ausführungsdetails, Materialien oder Farbtönen sind unzulässig und bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
A.12 BRANDSCHUTZ
Für das Vorhaben liegt ein Brandschutzkonzept vor (Brandschutz Sattler, Trier, Stand 02.04.2026). Es ist Vertragsbestandteil und in seinen Maßgaben vollständig umzusetzen. Beurteilungsgrundlagen sind insbesondere die LBauO RLP, die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) sowie die VV TB Rheinland-Pfalz.
Baurechtliche Einordnung: Gebäudeklasse 3 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 LBauO RLP; Sonderbau gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 8 LBauO RLP. Bestandsbau und Erweiterungsbau bilden einen gemeinsamen Brandabschnitt; die brandschutztechnische Gliederung erfolgt über die in den Brandschutzplänen gekennzeichneten erforderlichen Trennwände.
Wesentliche Bauteilanforderungen: tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen sowie Decken sind im Kellergeschoss feuerbeständig, im Übrigen feuerhemmend herzustellen (§§ 27, 31 LBauO RLP). Der Erweiterungsbau ist nicht unterkellert; für seine tragenden Stahlbeton- und Holzbauteile gilt durchgehend die feuerhemmende Qualität, die unabhängig von der gewählten Bauart auszubilden und nachzuweisen ist. Die Bedachung ist als harte Bedachung gemäß § 32 Abs. 1 LBauO RLP auszuführen. Nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände sind nichtbrennbar oder raumabschließend feuerhemmend auszubilden; Bekleidungen, Dämmstoffe und Unterkonstruktionen sind so einzubauen, dass eine Brandausbreitung wirksam begrenzt wird.
Rettungswege werden ausschließlich baulich sichergestellt; eine Rettung über Hubrettungsfahrzeuge ist nicht vorgesehen, gesonderte Feuerwehraufstellflächen sind daher nicht erforderlich. Die Anfahrt der Feuerwehr erfolgt über den Schulhof von der Maximinstraße aus; die rückwärtige Gebäudeseite ist fußläufig erreichbar. Zuständig ist die Freiwillige Feuerwehr Longuich. Feuerwehrzufahrten, Zugänge und etwaige Bewegungsflächen sind ständig freizuhalten und nach DIN 4066 zu kennzeichnen.
Der Löschwasserbedarf beträgt nach DVGW W 405 1.600 l/min (96 m³/h) über einen Zeitraum von zwei Stunden, sicherzustellen in einer Entfernung von maximal 300 m; ein Hydrant muss in weniger als 100 m Entfernung zum Objekt vorhanden sein. Eine Löschwasser-Rückhaltung ist nicht erforderlich. A.13 BARRIEREFREIHEIT UND RAUMAKUSTIK Der Erweiterungsbau erfüllt die Anforderungen der DIN 18040-1. Die barrierefreie Erschließung erfolgt über den neuen Personenaufzug; alle Räume verfügen über schwellenlose Zugänge und ausreichende Bewegungsflächen. Die Anforderungen an die Raumakustik gemäß DIN 18041 sind einzuhalten.
B.1 ALLGEMEINES
B.1.1 Vertragsgrundlagen und Geltungsbereich Grundlage für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind die Bestimmungen der jeweils gültigen VOB/B und VOB/C, die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der einzelnen Gewerke sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Ergänzend gelten sämtliche zum Vertrag gehörenden Planunterlagen,
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0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Detailzeichnungen, Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen, Fachplanerberichte (u. a. TGA, Tragwerk, Brandschutz, Bauphysik), Terminpläne, behördliche Auflagen sowie sonstige Vertragsbestandteile in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die nachstehenden Allgemeinen Vorbemerkungen gelten verbindlich für sämtliche Titel, Lose und Positionen dieses Leistungsverzeichnisses. Abweichende oder einschränkende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit Abgabe seines Angebots erkennt der Auftragnehmer diese Vorbemerkungen sowie alle Vertragsbestandteile in vollem Umfang als Vertragsgrundlage an.
B.1.2 Rangfolge und Widersprüche Bei Widersprüchen zwischen diesen Vorbemerkungen und dem Leistungsverzeichnis gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und der für die Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten. Bei widersprüchlichen Angaben innerhalb einer Position zwischen Kurztext und Langtext gelten die Angaben im Langtext. Die Bauüberwachung ist über festgestellte Widersprüche und Abweichungen unverzüglich zu informieren. Eine eigenmächtige Auslegung durch den AN ist unzulässig.
B.1.3 Ausführungsunterlagen und Planplattform Die für die Ausführung verwendeten Unterlagen müssen einen Freigabevermerk des Architekten tragen. Ungültige Unterlagen sind umgehend kenntlich zu machen und durch aktuelle Unterlagen auszutauschen. Die Ausführungsunterlagen werden ausschließlich über eine digitale Planplattform zur Verfügung gestellt. Es gehört zu den Pflichten des AN, dort jeweils die aktuelle Fassung herunterzuladen und den Planstand vor Ausführung zu prüfen. Benötigt der AN die Unterlagen in Papierform, hat er diese auf eigene Kosten zu drucken und an seine Mitarbeiter zu verteilen. Abweichungen oder Unstimmigkeiten in den Planunterlagen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Planerhalt schriftlich anzuzeigen.
B.1.4 Nachunternehmer und Eigenleistung Mit dem Angebot hat der Bieter anzugeben, welche Leistungen er durch Nach- oder Subunternehmer ausführen zu lassen beabsichtigt, und diese zu benennen. Montage- und Hilfskräfte gelten – sofern sie nicht Angestellte des AN sind – ausdrücklich als Nachunternehmer. Ein Austausch benannter Nachunternehmer oder der nachträgliche Einsatz weiterer Nachunternehmer ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den AG zulässig. Es sind mindestens 60 % der Leistung als Eigenleistung zu erbringen. Sämtliche Verpflichtungen aus diesen Vorbemerkungen hat der AN seinen Nachunternehmern vollständig aufzuerlegen. Für deren Einhaltung haftet der AN wie für eigenes Handeln.
B.1.5 Nachweise, Versicherungen, Tariftreue Der AN hat auf Verlangen des AG folgende Nachweise vorzulegen – für sich und für sämtliche eingesetzten Nachunternehmer: – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 € für Personen- und 3.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden, gültig über die gesamte Bau- und Gewährleistungszeit, – Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft, der Krankenkassen (Sozialversicherung) und des Finanzamts, – Nachweise zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes sowie des
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0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) einschließlich der erforderlichen Verpflichtungserklärungen, – Eintragung in das Wettbewerbsregister bzw. entsprechende Eigenerklärungen. Werden die Nachweise nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, ist der AG berechtigt, Zahlungen bis zur Vorlage zurückzuhalten.
B.1.6 Kinder- und Jugendschutz / Erweitertes Führungszeugnis Die Arbeiten werden im laufenden Betrieb einer Grundschule und damit in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Kindern ausgeführt. Der AN hat sicherzustellen, dass für alle auf der Baustelle eingesetzten Personen – einschließlich der Mitarbeiter von Nachunternehmern – ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorliegt, das bei Arbeitsaufnahme nicht älter als 6 Monate ist, sofern ein Kontakt zu Schülerinnen und Schülern nach Art, Intensität und Dauer der Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Der AN hat die Einsichtnahme zu dokumentieren und dem AG auf Verlangen zu bestätigen. Umfang und Verfahren sind vor Arbeitsbeginn mit dem AG abzustimmen. Ein eigenmächtiger Kontakt des Baustellenpersonals zu Schülerinnen und Schülern ist zu unterlassen. Das Betreten der schulisch genutzten Bereiche ist nur nach Abstimmung mit der Bauüberwachung und der Schulleitung zulässig.
B.2 ANGEBOT / ANGEBOTSABGABE / PREISBILDUNG
B.2.1 Dateiformat Das Angebot ist in digitaler Form als PDF- und GAEB-Datei (D84) abzugeben.
B.2.2 Hinweise zur Angebotspreisbildung Alle in diesen Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen, soweit sie nicht ausdrücklich als besondere Leistung mit eigener Position beschrieben sind. Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Alle Positionen werden nach vertraglichen Einheitspreisen vergütet. In die Angebotspreise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen, fach- und sachgerechten sowie funktionstüchtigen und betriebsbereiten Ausführung der Leistungen und Lieferungen notwendig ist. Erachtet der Bieter die Ausschreibungsunterlagen als unvollständig, unklar oder fehlerhaft, so hat er dies mit Angebotsabgabe anzuzeigen. Andernfalls erkennt er die Vollständigkeit der Ausschreibungsunterlagen an. Es dürfen nur Produkte und Baustoffe mit entsprechenden bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen angeboten und eingebaut werden. Der AN hat im Vorfeld der Ausführung sämtliche Datenblätter der angebotenen Produkte dem Architekten zur Prüfung zu übermitteln.
B.2.3 Massen und Mengen Die in der Ausschreibung erfassten Mengen und Massen sind vom Bieter auf Vollständigkeit zu prüfen und mit den beiliegenden Planunterlagen zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG vor der Vertragsverhandlung mitzuteilen. Alle Maße und Mengen sind vor Bestellung und Fertigung am Bau eigenverantwortlich aufzunehmen und zu prüfen. Bei einem hohen Vorfertigungsgrad – insbesondere im Holzbau – ist das Aufmaß vor Fertigungsfreigabe zwingend am Bauwerk zu nehmen.
B.2.4 Bauablaufplan zum Angebot Dem Angebot ist ein schlüssiger Bauablauf- bzw. Detailterminplan beizufügen, basierend auf dem Generalablaufplan (siehe Planunterlagen) und den benannten Eckterminen. Der Terminplan ist mit einem Personaleinsatzplan zu hinterlegen. Als
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0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Meilensteine sind Werkstatt- und Montageplanung, Freigaben, Fertigung, Bestell- und Lieferzeiten, Montage und Fertigstellung zu benennen. Der Plan ist als verknüpfter Balkenterminplan zu erstellen und darzustellen. Die in Abschnitt B.6.2 beschriebenen Ferienfenster sind im Terminplan gesondert auszuweisen.
B.2.5 Ortsbesichtigung Der Bieter hat die Möglichkeit, die Baustelle auf eigene Kosten vorab zu besichtigen und sich ein Bild von der Gesamtsituation zu machen. Die örtliche Situation und die daraus resultierenden Umstände – insbesondere die beengten Verhältnisse auf dem Schulgelände, die Zufahrts- und Lagermöglichkeiten sowie der laufende Schulbetrieb – sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Ein Mehraufwand kann nach erfolgter Beauftragung nicht mit der örtlichen Situation und den damit einhergehenden Umständen begründet werden.
B.2.6 Baustelleneinrichtung (Kalkulation) Die Kosten für die Baustelleneinrichtung einschließlich An- und Abtransport, Vorhaltung, Umsetzen sowie Räumung und Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen sind in der Position „Baustelleneinrichtung“ einzukalkulieren und als Pauschalpreis auszuweisen. Die Anforderungen der Abschnitte B.3 und B.5 sind hierbei vollständig zu berücksichtigen.
B.3 BAUSTELLE / BAUSTELLENEINRICHTUNG
B.3.1 Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen Vor Beginn der Einmess- und Montagearbeiten hat der AN nach Aufforderung durch die örtliche Bauüberwachung einen Termin zu vereinbaren, bei dem ihm auf Grundlage des Baustelleneinrichtungsplans die Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerung zugewiesen werden. Diese Festlegungen sind strikt zu beachten und einzuhalten. Das Lagern von Materialien, Werkzeugen, Maschinen und Containern ist ausschließlich innerhalb der zugewiesenen Flächen zulässig. Nicht ausdrücklich zugewiesene Flächen und Räume dürfen nicht belegt werden. Wird ohne Absprache gelagert, kann die Bauüberwachung die unverzügliche Räumung verlangen; kommt der AN dem nicht nach, kann die Bauüberwachung die Flächen durch Dritte zu Lasten des AN räumen lassen. Zugewiesene Flächen und Räume sind nach Bedarf und auf Anweisung der örtlichen Bauüberwachung ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung innerhalb kürzester Zeit zu räumen. Der ursprüngliche Zustand der Flächen bzw. Räume ist nach dem Räumen der Baustelleneinrichtung wiederherzustellen. Die Einrichtung von Pausenräumen innerhalb des Gebäudes ist untersagt; ebenso ist die Einnahme von Speisen und Getränken innerhalb des Gebäudes unzulässig. Der AN hat seinen Mitarbeitern auf eigene Kosten geeignete Unterkünfte (z. B. Baustellencontainer) für die Pausenzeiten zur Verfügung zu stellen. Die Einrichtung von Übernachtungsunterkünften auf dem Baugelände ist nicht erlaubt.
B.3.2 Lagerung von Material – Standsicherheit und Sicherung gegen Witterung Material, Werkzeuge, Maschinen, Container, Gerüstbauteile, Schalungen, Verpackungen und Abfälle sind so zu lagern, zu stapeln und zu sichern, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung von Personen – insbesondere von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und sonstigen Dritten – entstehen kann.
Die Lagerung ist darüber hinaus so auszuführen, dass auch durch äußere Einwirkungen, insbesondere Sturm, Starkwind, Starkregen, Schneelast oder Frost, keine Gefährdung entsteht. Leichte, großflächige oder aufschwimmende Materialien
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0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen (z. B. Dämmplatten, Folien, Platten, Schalungselemente, Verpackungen) sind gegen Abheben und Verwehen dauerhaft zu sichern, zu beschweren oder in geschlossenen Behältnissen zu lagern. Lose Bauteile, Gerüstbeläge und Absperrungen sind gegen Windangriff zu befestigen.
Vor Arbeitsende, vor Wochenenden, vor Feiertagen sowie bei angekündigten Sturm- oder Unwetterlagen hat der AN seinen Arbeits- und Lagerbereich zu kontrollieren und vollständig zu sichern. Der AN hat die Wetterlage eigenverantwortlich zu verfolgen und Warnmeldungen des Deutschen Wetterdienstes zu beachten.
Für Schäden, die aus unzureichend gesicherter Lagerung entstehen, haftet der AN vollumfänglich. Die Kosten sämtlicher Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise bzw. die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
B.3.3 Baustrom, Bauwasser, Sanitäreinrichtungen Baustrom und Bauwasser werden bauseits an einer zentralen Übergabestelle im Erdgeschoss zur Verfügung gestellt. Ab dieser Übergabestelle hat der AN die erforderlichen Zuleitungen zu seinem Arbeitsbereich selbst herzustellen, vorzuhalten, zu unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten rückstandsfrei zurückzubauen. Dies umfasst insbesondere Kabel, Schläuche, Verteiler, Unterverteilungen, Absicherungen sowie die Beleuchtung des eigenen Arbeitsbereichs einschließlich der vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel. Die Zuleitungen sind so zu verlegen und zu sichern, dass keine Stolper- oder sonstigen Gefahrenstellen entstehen und Flucht- und Rettungswege nicht beeinträchtigt werden. Die Kosten für Herstellung, Vorhaltung und Rückbau der Zuleitungen trägt der AN und kalkuliert sie in die Position „Baustelleneinrichtung“ ein.
Der AN hat für sein Personal auf eigene Kosten geeignete Sanitäreinrichtungen vorzuhalten. Die Nutzung der Sanitäranlagen der Schule ist nicht gestattet.
B.3.4 Gerüste Die Gestellung, Vorhaltung, Anpassung und Räumung der für die eigene Leistung erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste obliegt dem AN sofern nicht explizit anders in der Position Baustelleneinrichtung beschrieben. Eine Mitbenutzung bauseits gestellter Gerüste ist nur nach Freigabe durch die Bauüberwachung und nach Prüfung der Eignung durch den AN zulässig; die Freigabekennzeichnung ist zu beachten. Eigenmächtige Veränderungen an Gerüsten (Entfernen von Belägen, Geländern, Verankerungen, Schutznetzen) sind untersagt. Gerüste im Bereich des laufenden Schulbetriebs sind so auszuführen und zu sichern, dass ein unbefugtes Betreten – insbesondere durch Kinder – wirksam ausgeschlossen ist (Aufstiegssicherung, Verkleidung der unteren Gerüstlagen außerhalb der Arbeitszeiten).
B.3.5 Baustellenzutritt und Sicherung des Baufelds Baustellenzutritt erhalten nur die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Mitarbeiter des AN. Es liegt im Verantwortungsbereich des AN, dass sämtliche Mitarbeiter – auch Mitarbeiter von Nachunternehmern – eine gültige Arbeitserlaubnis besitzen und sozialversichert sind. Die entsprechenden Nachweise sind mitzuführen. Der AN hat sicherzustellen, dass Unbefugten der Zutritt zur Baustelle zu keinem Zeitpunkt möglich ist. Der Bauzaun ist durchgehend geschlossen zu halten und darf nur zum Einbringen von Material geöffnet werden. Während dieser Zeit hat der AN einen Mitarbeiter abzustellen, der sicherstellt, dass Unbefugte nicht auf das Baufeld gelangen. Schellen, die die Bauzaunelemente miteinander verbinden, dürfen nicht
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Allgemeine Vorbemerkungen entfernt werden. Beim Verlassen der Baustelle hat der AN einen Rundgang durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Bauzaun an allen Stellen verschlossen ist (durch Schellen oder Vorhängeschloss). Sind zeitgleich weitere Firmen vor Ort, obliegt diese Aufgabe der Firma, die die Baustelle zuletzt verlässt; die Firmen haben sich hierüber selbstständig abzustimmen. Öffnungen, Absturzkanten, Gruben und Fundamentaushübe sind vor Verlassen der Baustelle wirksam abzudecken oder abzusichern. Werkzeuge, Maschinen und Kleinteile sind so zu verwahren, dass sie Unbefugten nicht zugänglich sind.
B.3.6 Anlieferung, Hebezeuge, Verkehrsflächen Anlieferung, Be- und Entladen sowie das Abfahren von Fahrzeugen sind im Vorfeld mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen und rechtzeitig anzumelden. Anlieferungen sind grundsätzlich so zu planen, dass sie nicht zu Schulbeginn, in den Pausenzeiten und nicht zu Schulschluss erfolgen. Der Einsatz von Kranen und sonstigen Hebezeugen ist mindestens 10 Arbeitstage vorher bei der Bauüberwachung anzumelden und mit dem Schulbetrieb abzustimmen. Lastenbewegungen über schulisch genutzten Flächen sind unzulässig. Erforderliche Sperrungen, Absperrposten und Einweiser stellt der AN auf eigene Kosten. Erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen, Genehmigungen für Schwerlast- und Sondertransporte sowie für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen sind vom AN rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen; Kopien sind der Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen. Schulhof-, Rasen- und Wegeflächen, die als Fahr- oder Aufstellfläche genutzt werden, sind durch geeignete Maßnahmen (Fahrplatten, Baggermatratzen, Lastverteilung) zu schützen. Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind unverzüglich zu beseitigen.
B.3.7 Parkmöglichkeiten Das Parken von Fahrzeugen jeder Art (Lieferwagen, Firmenfahrzeuge, private PKW) ist auf dem Baufeld und auf den Stellplätzen der Schule untersagt. Der AN muss Parkplätze im öffentlichen Raum in Anspruch nehmen; anfallende Parkgebühren trägt er selbst. Das Befahren des Baufelds ist nur für Lieferverkehr und nur für die Dauer des Be- bzw. Entladens gestattet.
B.3.8 Schutz bestehender Bauteile, Außenanlagen und Bäume Der AN ist verpflichtet, alle vorhandenen Bauteile, Oberflächen, Einbauten, Außenanlagen sowie angrenzenden Bereiche während der gesamten Bauzeit wirksam vor Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: – Abdecken und Abschotten von Böden, Wänden, Decken, Türen, Fenstern, Fassaden, technischen Anlagen und Einbauten, – Schutzmaßnahmen gegen Staub, Feuchtigkeit, Erschütterungen und mechanische Einwirkungen, – temporäre Schutzverkleidungen, Schutzfolien, Abdeckvliese, Kantenschutz sowie Staubschutzwände und -türen, – Maßnahmen zur Trennung von Arbeits- und Nutzungsbereichen bei laufendem Betrieb, – Schutz des vorhandenen Baumbestands und der Vegetationsflächen gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4. Alle erforderlichen Schutzmaßnahmen sind vor Beginn der jeweiligen Arbeiten herzustellen, während der Ausführung laufend zu kontrollieren und zu warten sowie nach Abschluss der Arbeiten rückstandsfrei zu entfernen. Verschmutzungen oder Beschädigungen an bestehenden Bauteilen, die auf die Leistung des AN oder seiner Nachunternehmer zurückzuführen sind, sind unverzüglich
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0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen und auf eigene Kosten zu beseitigen bzw. fachgerecht instand zu setzen. Die Kosten für sämtliche Schutzmaßnahmen sind als Nebenleistung im Einheitspreis enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
B.3.9 Beweissicherung Der AN hat vor Beginn seiner Arbeiten den Zustand der von ihm genutzten und angrenzenden Bereiche – insbesondere Bestandsbauteile, Sichtoberflächen, Schulhof- und Verkehrsflächen sowie Zufahrten – durch eine datierte Fotodokumentation zu erfassen und diese der Bauüberwachung unaufgefordert digital zu übergeben. Unterbleibt die Dokumentation, gilt der Bereich bei Arbeitsbeginn als mangelfrei.
B.3.10 Festpunkte Der AN hat auf vorhandene Festpunkte, Höhen- und Achsmarkierungen Rücksicht zu nehmen und diese vor Beschädigungen zu schützen. Vom AN zerstörte Punkte werden zu seinen Lasten wiederhergestellt.
B.4 AUSFÜHRUNG / BAUABLAUF
B.4.1 Personal und Bauleitung des AN Das Personal des AN muss für die ihm übertragene Arbeit ausgebildet und geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen.
Der AN hat für die Dauer der Bauausführung einen ständig erreichbaren, fachlich qualifizierten und entscheidungsbefugten Mitarbeiter als verantwortlichen Ansprechpartner auf der Baustelle zu benennen. Dieser muss alle für die Baustelle relevanten Anordnungen entgegennehmen und verbindliche Entscheidungen im Namen des AN treffen können. Der verantwortliche Mitarbeiter ist mit einem Mobiltelefon auszustatten und während der Arbeitszeiten auf der Baustelle erreichbar zu halten. Mobilfunknummer und eine funktionsfähige E-Mail-Adresse sind der Bauüberwachung vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Zu jeder Zeit während der Ausführung der Arbeiten muss mindestens ein deutschsprachiger Ansprechpartner des AN mit Entscheidungs- und Weisungsbefugnis vor Ort auf der Baustelle anwesend sein. Dieser muss Anordnungen der Bauüberwachung entgegennehmen, verbindliche Entscheidungen für den AN treffen und Weisungen gegenüber dem eingesetzten Personal – einschließlich der Mitarbeiter von Nachunternehmern – unmittelbar erteilen können. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist die Bauüberwachung berechtigt, die Arbeiten bis zum Eintreffen eines geeigneten Ansprechpartners einzustellen; hieraus entstehende Kosten und Verzögerungen gehen zu Lasten des AN.
Baustellenbesprechungen und Anweisungen erfolgen in deutscher Sprache. Ein Wechsel der Baustellenbesetzung – auch der gewerblichen Mitarbeiter, insbesondere jedoch des Führungspersonals – ist dem AG über die örtliche Bauüberwachung unverzüglich anzuzeigen.
B.4.2 Baustellenkoordination Der AN hat zu den von der Bauüberwachung regelmäßig (wöchentlich) durchgeführten Baustellenbesprechungen für die Dauer der Ausführungszeit einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Der Besprechungstermin wird von der Bauüberwachung festgelegt. Der Aufwand hierfür ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Vor Arbeitsaufnahme ist mit der örtlichen Bauüberwachung ein Einführungsgespräch zu führen.
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0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen
B.4.3 Kommunikation und digitale Mängelverfolgung Die Dokumentation von Mängeln, Aufgaben, Restleistungen und offenen Punkten erfolgt ausschließlich über eine vom Architekten eingesetzte digitale Mängelverfolgungssoftware (Ticketsystem). Alle festgestellten Punkte werden durch die Bauüberwachung bzw. den Architekten dort erfasst und den jeweiligen Firmen als Tickets zugewiesen. Der AN ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Tickets regelmäßig zu prüfen und die Bearbeitung sowie Erledigung ausschließlich über dieses System zu dokumentieren und als erledigt zu melden. Eine anderweitige Rückmeldung (z. B. mündlich oder per E-Mail) ersetzt nicht die formale Rückmeldung im System. Der benannte verantwortliche Mitarbeiter des AN ist mit einem geeigneten digitalen Endgerät (z. B. Smartphone oder Tablet) auszustatten, um die Bearbeitung und Rückmeldung der Tickets direkt vor Ort durchführen zu können. Die Kosten für die erforderliche technische Ausstattung trägt der AN.
B.4.4 Werk- und Montageplanung des AN Soweit für die Leistung erforderlich, hat der AN auf Grundlage der Ausführungsplanung eine prüffähige Werk-, Werkstatt- und Montageplanung sowie die erforderlichen statischen Nachweise für seine Bauteile zu erstellen und dem Architekten sowie den Fachplanern rechtzeitig – mindestens 21 Arbeitstage vor Fertigungsbeginn – zur Freigabe vorzulegen. Die Prüfung und Freigabe entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Planung sowie für die Einhaltung der vertraglich geschuldeten Eigenschaften. Der Zeitbedarf für Prüfung und Freigabe ist im Terminplan zu berücksichtigen und begründet keine Fristverlängerung. Erforderliche Durchdringungen, Aussparungen, Einbauteile und Schnittstellen zu anderen Gewerken sind in der Werkplanung vollständig darzustellen und mit den betroffenen Gewerken abzustimmen. Die Werk- und Montageplanung einschließlich aller hierfür erforderlichen Nachweise, Aufmaße, Abstimmungen und Überarbeitungen infolge der Prüfung ist – soweit im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position hierfür ausgewiesen ist – Leistungsbestandteil der Position „Baustelleneinrichtung“ und mit deren Pauschalpreis vollständig abgegolten. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
B.4.5 Bemusterung Vor Bestellung und Ausführung sind dem Architekten Muster sämtlicher sichtbarer Materialien, Oberflächen und Farbtöne zur Freigabe vorzulegen. Auf Verlangen sind Musterflächen bzw. Musterachsen am Bauwerk herzustellen; freigegebene Musterflächen gelten als Qualitätsmaßstab für die Gesamtleistung. Der Aufwand für Bemusterung und Musterflächen ist einzukalkulieren, soweit im LV keine gesonderte Position vorgesehen ist.
B.4.6 Brandschutztechnische Ausführung, Abschottungen und Nachweise Das Brandschutzkonzept ist Vertragsbestandteil. Von den dort beschriebenen Lösungen abweichende Ausführungen sind unzulässig; sie müssten als Abweichung beantragt und behördlich genehmigt werden. Stellt der AN fest, dass sicherheitstechnische Neuerungen oder Erfordernisse über den Stand des Brandschutzkonzeptes hinausgehen, hat er dies schriftlich sowohl dem AG als auch dem Brandschutzsachverständigen anzuzeigen. Für jedes Gewerk gilt: Verwendbarkeitsnachweise, Übereinstimmungs- und Leistungserklärungen der Hersteller sowie Fachunternehmerbescheinigungen über die fach- und sachgerechte Ausführung sind der brandschutztechnischen Objektüberwachung unaufgefordert in Kopie zur Dokumentation zu übergeben. Der AN hat der Bauüberwachung darüber hinaus eine schriftliche Zusammenstellung der
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Allgemeine Vorbemerkungen von ihm eingebauten Bauprodukte und Bauarten zu übergeben; die An- und Verwendbarkeitsnachweise müssen zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sein. Leitungen dürfen durch Trennwände, Decken und sonstige Bauteile mit Brandschutzanforderungen nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden. Maßgebend sind die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR), die Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) sowie die Zulassungen der Hersteller der eingesetzten Schottsysteme einschließlich der geltenden Abstands- und Belegungsregeln. Mit Abschottungsarbeiten dürfen nur nachweislich qualifizierte Firmen beauftragt werden. Zulassungsdokumente bzw. Leistungserklärungen und Einbauanleitungen der verwendeten Systeme sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten und der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben. Sämtliche Durchdringungen von Bauteilen mit brandschutztechnischen Anforderungen sind vom ausführenden Unternehmer vor und nach dem Verschluss fotografisch zu dokumentieren. Der jeweilige Standort ist in den Planunterlagen so eindeutig zu kennzeichnen, dass eine spätere Zuordnung der Bilder sichergestellt ist. Die Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme.
B.4.7 Durchführung der Arbeiten Die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt parallel zu anderen Gewerken. Abstimmung und Koordinierung mit den anderen Auftragnehmern in Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung werden vorausgesetzt und sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Zu den Pflichten des AN gehören Abstimmungspflichten, die Mitwirkung an Schnittstellen sowie die Duldung fremder Leistungen. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach den freigegebenen Planunterlagen (vgl. B.1.3). Eigenmächtige Abweichungen sind unzulässig. Alle technisch möglichen Schutzvorkehrungen zur Verringerung von Staub, Lärm und Erschütterungen sind vom AN vorzusehen; sie sind mit der Position Baustelleneinrichtung bzw. den Einheitspreisen abgegolten (vgl. Abschnitt B.5).
B.4.8 Vorleistungen und Schnittstellen Der AN hat rechtzeitig – mindestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn – zu prüfen, ob alle für seine Leistung erforderlichen bauseitigen Vorleistungen erbracht wurden, und diese gegebenenfalls anzufordern, so dass er seine Arbeiten termingerecht erbringen kann. Dies betrifft insbesondere die Baufreiheit auf der Baustelle sowie die Ausführung der Vorgewerke. Bedenken gegen Vorleistungen sind vor Beginn der eigenen Arbeiten schriftlich anzumelden (§ 4 Abs. 3 VOB/B). Mit Aufnahme seiner Arbeiten erkennt der AN die Vorleistung als geeignete Grundlage an.
B.4.9 Witterungsschutz und Sicherung des Bauzustands Jeder Auftragnehmer hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass durch seine Arbeiten weder am Erweiterungsbau noch am Bestandsgebäude Schäden durch Witterungseinflüsse entstehen. Diese Verpflichtung gilt für alle Gewerke gleichermaßen und über den unmittelbaren eigenen Arbeitsbereich hinaus.
Der Erweiterungsbau wird als Holzkonstruktion errichtet. Holzbauteile, Dämmstoffe, Holzwerkstoffplatten und Sichtoberflächen sind in besonderem Maße feuchteempfindlich. Eine Durchfeuchtung ist zu jedem Zeitpunkt des Bauablaufs auszuschließen; durchfeuchtete oder verfärbte Bauteile sind auf Kosten des Verursachers auszubauen und zu ersetzen. Der AN hat die zulässige Einbau-Holzfeuchte einzuhalten und auf Verlangen nachzuweisen. Öffnet oder durchdringt ein Auftragnehmer im Zuge seiner Arbeiten die Gebäudehülle – Dachflächen, Abdichtungen, Dampfsperren und Luftdichtheitsebenen,
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Allgemeine Vorbemerkungen Fassadenflächen, Fenster- und Türöffnungen, Anschlüsse an den Bestand oder sonstige wasserführende und wasserabweisende Schichten –, so hat er den geöffneten Bereich durch geeignete, ausreichend befestigte und wasserdichte Provisorien zu sichern, solange der endgültige Zustand nicht hergestellt ist.
Provisorische Abdichtungen, Notabdeckungen, Notüberdachungen, Einhausungen sowie provisorische Entwässerungen und Abläufe müssen spätestens zu Feierabend, in jedem Fall vor Verlassen der Baustelle, vor Wochenenden und vor Feiertagen vollständig hergestellt, dicht und voll funktionsfähig sein. Bestehende und provisorische Entwässerungen, Abläufe, Rinnen und Notüberläufe sind während der gesamten Bauzeit freizuhalten und funktionsfähig zu erhalten; ein Verschließen, Zusetzen oder Überbauen – auch vorübergehend – ist unzulässig. Provisorien sind vom AN regelmäßig, mindestens arbeitstäglich sowie nach Starkregen-, Sturm- und Schneeereignissen, zu kontrollieren, zu warten und erforderlichenfalls unverzüglich instand zu setzen. Der AN hat die Wetterlage eigenverantwortlich zu verfolgen; bei angekündigten Unwetterlagen sind die Sicherungsmaßnahmen vorbeugend zu verstärken.
Kann ein Bauzustand nicht witterungssicher hergestellt werden, ist die Bauüberwachung vor Beginn der betreffenden Arbeiten zu informieren; die Arbeiten sind erst nach Abstimmung eines Sicherungskonzepts aufzunehmen. Sämtliche vorstehend beschriebenen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind Nebenleistungen; sie sind in die Einheitspreise bzw. die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, soweit das Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position vorsieht. Für Schäden am Neubau, am Bestand, an bereits erbrachten Leistungen anderer Gewerke, am Inventar sowie für Folgeschäden aus dem Eindringen von Wasser, Schnee oder Feuchtigkeit haftet der verursachende AN vollumfänglich. Der AG ist berechtigt, bei Gefahr im Verzug erforderliche Sicherungsmaßnahmen ohne vorherige Ankündigung durch Dritte zu Lasten des AN ausführen zu lassen.
B.4.10 Witterungsbedingte Erschwernisse Der AN hat alle notwendigen Mehraufwendungen, Schutzmaßnahmen und Kapazitätsplanungen aus Witterungseinflüssen einzukalkulieren, mit denen im geplanten Ausführungszeitraum normalerweise gerechnet werden muss. Maßgebend sind die Witterungsdaten des Deutschen Wetterdienstes für den Baustellenort der vergangenen 10 Jahre. Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse sind vom AN nachzuweisen. Ist die Ausführung von Arbeiten aufgrund außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse nicht möglich, hat der AN dies der Bauüberwachung unverzüglich mit einer Schlechtwetteranzeige mitzuteilen.
B.4.11 Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im LV vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach Anordnung des AG bzw. dessen Vertreters zu beginnen. Der voraussichtliche Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistung ist durch den AN vorab zu benennen. Im Zweifel obliegt die Beweispflicht für die Anordnung dem AN. Ist die Ausführung bauablaufbedingt nachträglich nicht mehr nachvollziehbar, ist sie – beispielsweise durch Fotos – zu dokumentieren. Stundenlohnarbeiten sind auf einem Regiebericht zu dokumentieren. Anzugeben sind: Art der Arbeiten, Tag und Uhrzeit der Ausführung, Dauer, eingesetzte Mitarbeiter, Maschinen- und KFZ-Einsatz mit Angabe von Typ und Dauer sowie Materialeinsatz. Der Regiebericht ist der örtlichen Bauüberwachung innerhalb einer Woche zur Anerkennung vorzulegen. Stundenverrechnungssätze für den Einsatz von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen
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Allgemeine Vorbemerkungen enthalten sämtliche Aufwendungen wie Kosten für Bedienungspersonal, Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie, Vorhaltung, Reparaturkosten sowie indirekt zurechenbare Kosten. Die Kosten für An- und Abtransport von Maschinen und Geräten sind in den Pauschalpreis der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und damit abgegolten. In den Einheitspreis für Stundenlohn sind ebenfalls Aufsicht und Koordination durch den Baustellenleiter des AN einzukalkulieren; diese werden nicht gesondert vergütet.
B.4.12 Nachträge Leistungen, die der AN als nicht vom Vertrag umfasst ansieht, sind vor Ausführung schriftlich anzukündigen und dem AG als prüffähiges Nachtragsangebot vorzulegen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG beginnen; ohne vorherige Beauftragung ausgeführte Leistungen werden nicht vergütet. Die Preisermittlung für Nachträge erfolgt auf Grundlage der Urkalkulation und der vertraglichen Preisermittlungsgrundlagen. Der AN hat die Kalkulationsgrundlagen auf Verlangen offenzulegen.
B.4.13 Alternativ- / Wahlpositionen Über die Ausführung von Alternativ- bzw. Wahlpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
B.4.14 Eventual- / Bedarfspositionen Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung bzw. Genehmigung des AG oder dessen Bauüberwachung ausgeführt werden.
B.5 SICHERHEIT / UMWELTSCHUTZ / SAUBERKEIT
B.5.1 Sicherheit / Arbeitsschutz / Gesundheitsschutz Der AN ist verpflichtet, alle einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen, sicherheitstechnischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Baustellenverordnung, die DGUV-Vorschriften, die einschlägigen Technischen Regeln (TRBS, TRGS) sowie der vom AG bereitgestellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan). Der AN hat vor Aufnahme der Arbeiten seine Beschäftigten sowie eingesetzte Nachunternehmer ordnungsgemäß zu unterweisen und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen laufend zu überwachen. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist von ihm bereitzustellen und deren Nutzung sicherzustellen. Den Anordnungen des SiGe-Koordinators ist Folge zu leisten.
Gefährliche Arbeiten, Arbeitsverfahren und Baustoffe sind der Bauüberwachung rechtzeitig anzuzeigen. Sicherheitsrelevante Änderungen im Bauablauf sind unverzüglich mitzuteilen.
Der AN hat die Baustelle so zu organisieren, dass Gefährdungen für eigene Mitarbeiter, andere Gewerke sowie Dritte – insbesondere Schülerinnen und Schüler – ausgeschlossen oder auf ein Minimum reduziert werden. Verkehrswege sowie Flucht- und Rettungswege des Schulgebäudes einschließlich der außenliegenden Fluchttreppen sind jederzeit freizuhalten, funktionsfähig zu erhalten und ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Temporäre Einschränkungen von Rettungswegen sind ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit der Bauüberwachung und der Schulleitung zulässig. Verstöße gegen die geltenden Sicherheitsbestimmungen berechtigen den AG zur sofortigen Einstellung der betroffenen Arbeiten, ohne dass hieraus Vergütungs- oder Fristverlängerungsansprüche entstehen. Alle Kosten für die Umsetzung der
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Allgemeine Vorbemerkungen Arbeitsschutzmaßnahmen sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
B.5.2 Absturzsicherungen, Geländer und Gerüstbauteile Absturzsicherungen und Sicherungseinrichtungen jeder Art – Geländer, Seitenschutz, Zwischenholme, Bordbretter, Gerüstbeläge und -verankerungen, Abdeckungen von Öffnungen und Aussparungen, Absperrungen, Schutznetze und Auffangeinrichtungen – dürfen nur entfernt werden, soweit dies für die Ausführung der Arbeiten zwingend erforderlich ist. Das Entfernen ist vorab bei der Bauüberwachung anzuzeigen; für die Dauer der Öffnung sind gleichwertige Ersatzmaßnahmen vorzusehen und der Bereich gegen Zutritt zu sichern. Vom AN entfernte oder veränderte Absturzsicherungen, Abdeckungen und Gerüstbauteile hat er unmittelbar im Anschluss an seine Arbeiten, spätestens jedoch zu Feierabend und in jedem Fall vor Verlassen der Baustelle, vor Wochenenden und vor Feiertagen, vollständig und voll funktionsfähig wiederherzustellen. Ein Zustand, in dem Öffnungen, Absturzkanten oder Gerüstlagen ungesichert bleiben, ist außerhalb der aktiven Arbeitszeit unzulässig. Der AN hat sich vor Verlassen der Baustelle durch einen Kontrollgang davon zu überzeugen, dass sämtliche Sicherungseinrichtungen in seinem Arbeitsbereich wiederhergestellt und wirksam sind. Angesichts des laufenden Schulbetriebs gilt dies uneingeschränkt auch für Bereiche, die an schulisch genutzte Flächen angrenzen. Stellt die Bauüberwachung fehlende oder unwirksame Sicherungen fest, ist sie berechtigt, diese ohne vorherige Ankündigung durch Dritte zu Lasten des AN herstellen zu lassen und die betroffenen Arbeiten einzustellen. Die Kosten für Ausbau, Ersatzmaßnahmen und Wiederherstellung sind Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet.
B.5.3 Brandschutz während der Bauzeit / Feuerarbeiten Aufgrund der Holzbauweise des Erweiterungsbaus und des laufenden Schulbetriebs gelten erhöhte Anforderungen an den Brandschutz während der Bauzeit. Vor Beginn der Arbeiten ist zu prüfen, ob feuergefährliche Arbeiten – Schweißen, Brennen, Schneiden, Löten, Trennschleifen, Heißluft-, Brenner- und Bitumenarbeiten sowie sonstige Arbeiten mit offenem Feuer – durch andere Arbeitsverfahren ersetzt werden können. Sind sie nicht vermeidbar, dürfen sie nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung mittels Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten und unter Wahrung der gebotenen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden (vgl. VdS 2008 und VdS 2036). Der Arbeitsbereich ist vorab zu räumen und zu schützen; geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Brandwache von mindestens 2 Stunden zu stellen. Der AN hat in seinem Arbeitsbereich geeignete Feuerlöscher nach DIN EN 3 vorzuhalten. Flucht- und Rettungswege sowie die Feuerwehrzufahrt über den Schulhof von der Maximinstraße sind jederzeit freizuhalten. Leicht entzündliche Materialien und Verpackungen sind arbeitstäglich zu entfernen. Die Anforderungen an brandschutztechnische Provisorien und den Erhalt der Funktionsfähigkeit vorhandener Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sind mit der Bauüberwachung abzustimmen; Abschaltungen sind rechtzeitig anzumelden.
B.5.4 Lärm und Erschütterungen Beim Bauvorhaben handelt es sich um eine Schule, die im laufenden Betrieb erweitert und umgebaut wird. Der AN verpflichtet sich, Baulärm und Erschütterungen auf ein Minimum zu reduzieren; die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Arbeiten mit erheblichen Lärm-, Erschütterungs- oder Staubemissionen – insbesondere Bohr-, Stemm- und Trennarbeiten am und im Schulgebäude – sind während der Unterrichtszeit von 08:00 bis 13:00 Uhr unzulässig. Der AN hat seine
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Allgemeine Vorbemerkungen Arbeiten selbstständig so zu planen und zu koordinieren, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder Fristverlängerung besteht nicht; die Einschränkung ist bei der Preisbildung und Terminplanung zu berücksichtigen.
B.5.5 Staubschutz Zur Reduzierung von Staub sind sämtliche Maschinen mit entsprechenden Schutzvorrichtungen (Befeuchtung, Absaugung o. Ä.) zu versehen. Bei Arbeiten im oder am Bestandsgebäude sind staubdichte Abschottungen zu den genutzten Bereichen herzustellen und funktionsfähig zu halten.
B.5.6 Sauberkeit und Abfallentsorgung Materialreste, Verpackungsmaterial, Abfälle und Ähnliches sind vom AN täglich von der Baustelle abzutransportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Sammeln von Abfällen auf der Baustelle ist unzulässig. Der Arbeitsbereich ist täglich zu räumen und besenrein zu verlassen. Der AN verpflichtet sich, die Abfälle sortenrein zu trennen und entsprechend zu entsorgen. Benötigt der AN wegen täglich größerer Anfallmengen einen Container, ist dies mit der Bauüberwachung abzustimmen und bedarf deren ausdrücklicher Zustimmung. Die Kosten für Abfallentsorgung, Entsorgung von Materialresten, Container etc. trägt der AN. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Kommt der AN diesen Pflichten nicht nach, steht es dem AG frei, die Leistungen durch einen Dritten zu Lasten des AN ausführen zu lassen.
B.5.7 Grundwasser- und bodengefährdende Stoffe Grundwasser- und bodengefährdende Stoffe dürfen ohne Zustimmung der zuständigen Umweltbehörde auf den Baustelleneinrichtungsflächen und dem Baufeld weder transportiert noch gelagert werden. Diese Zustimmungen sind vom AN schriftlich einzuholen und der örtlichen Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen. Betriebsstoffe sind ausschließlich in geeigneten Auffangwannen zu lagern; Betankungen auf dem Baufeld sind unzulässig.
B.5.8 Rauchen und Alkohol Das Rauchen innerhalb des Gebäudes ist verboten. Im Baufeld darf nur in ausgewiesenen Bereichen geraucht werden. Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot; der Aufenthalt unter Einfluss berauschender Mittel führt zum sofortigen Verweis von der Baustelle.
B.5.9 Verhalten auf dem Schulgelände, Bild- und Datenschutz Das Baustellenpersonal hat sich auf dem Schulgelände jederzeit rücksichtsvoll zu verhalten. Ein Ansprechen von Schülerinnen und Schülern sowie das Betreten schulisch genutzter Bereiche außerhalb des zugewiesenen Baufelds sind unzulässig. Foto- und Videoaufnahmen auf dem Schulgelände sind ausschließlich zu baubetrieblichen Dokumentationszwecken und nur so zulässig, dass Personen – insbesondere Kinder – nicht abgebildet werden. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auch in sozialen Medien, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG untersagt (vgl. B.9.2).
B.5.10 Sonstiges Fehlverhalten Es wird Wert auf ein höfliches und faires Miteinander gelegt. Jegliche Form von Diskriminierung, Beschimpfung und Pöbelei wird nicht toleriert. Gleiches gilt für Sachbeschädigung, Vandalismus und Diebstahl. Für den daraus entstehenden Schaden haftet der AN vollumfänglich. Bauherr und Bauüberwachung steht es frei, entsprechende Personen der Baustelle zu
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Allgemeine Vorbemerkungen verweisen. Der AN hat für entsprechenden Ersatz zu sorgen.
B.6 TERMINE / BAUZEIT
B.6.1 Allgemeines Der AN verpflichtet sich, den vom AG vorgegebenen Bauzeitenplan sowie die darin festgelegten Zwischen- und Endtermine einzuhalten. Der Bauzeitenplan ist verbindlicher Bestandteil des Vertrages. Die verbindlichen Ecktermine sind gesondert bekanntgegeben. Der AN hat seine Leistungen so zu organisieren und auf die Leistungen der übrigen Gewerke abzustimmen, dass ein reibungsloser und termingerechter Bauablauf gewährleistet ist. Erforderliche Abstimmungen mit anderen Auftragnehmern sind eigenverantwortlich durchzuführen. Behinderungen, Verzögerungen oder Störungen im Bauablauf sind der Bauüberwachung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hat Art, Ursache, voraussichtliche Dauer sowie die betroffenen Leistungen zu enthalten. Unterlässt der AN diese Anzeige, können hieraus keine Ansprüche auf Fristverlängerung oder Mehrvergütung hergeleitet werden. Der AN hat auf Anforderung einen detaillierten Bauablaufplan für sein Gewerk vorzulegen und diesen bei Änderungen fortzuschreiben. Anpassungen des Bauablaufs infolge von Koordinationsnotwendigkeiten mit anderen Gewerken sind ohne Anspruch auf Mehrvergütung zu berücksichtigen, soweit sie keine wesentliche Änderung des Vertragsumfangs darstellen. Verzögerungen, die der AN zu vertreten hat, berechtigen den AG, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung des Baufortschritts anzuordnen. Hieraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des AN.
B.6.2 Ferien- und Schulzeiten Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Schule, die während des laufenden Betriebs erweitert und umgebaut wird. Die Schulferien sind die einzigen Zeiträume, in denen weitgehend uneingeschränkt gearbeitet werden kann. Außerhalb der Ferien gelten durchgehend die Einschränkungen aus Abschnitt B.5.4 (keine lärm-, erschütterungs- und staubintensiven Arbeiten während der Unterrichtszeit) sowie die Vorgaben zu Anlieferung, Absperrung und Sicherheit im laufenden Schulbetrieb. Die Bauabläufe sind daher so zu organisieren, dass lärmintensive, sicherheitsrelevante oder den Schulbetrieb beeinträchtigende Arbeiten vorrangig und möglichst vollständig in den unterrichtsfreien Zeiten ausgeführt werden. Der AN hat seine Personal-, Geräte- und Materialeinsatzplanung ausdrücklich so auszurichten, dass in den Ferienzeiten mit erhöhtem Personaleinsatz gearbeitet wird und ihm ein entsprechend erhöhtes Leistungspotenzial zur Verfügung steht, um die vorgesehenen Arbeiten innerhalb der festgelegten Zeitfenster vollständig auszuführen. Dies ist bereits im Angebot bei Kalkulation und Terminplanung zu berücksichtigen; ein Anspruch auf Mehrvergütung für den erhöhten Einsatz in den Ferienzeiten besteht nicht. Die hierfür erstellte Termin- und Bauphasenplanung ist zwingend einzuhalten, da Abweichungen unmittelbar den geregelten Schulbetrieb gefährden. Maßgeblich sind die Ferientermine des Landes Rheinland-Pfalz für die Schuljahre 2026-2028. Bewegliche Ferientage sowie schulische Sondertermine (z. B. Einschulung, Projekttage, Prüfungen, Schulveranstaltungen) werden vom AG rechtzeitig bekanntgegeben und sind zu berücksichtigen. Verzögerungen, die dazu führen, dass Arbeiten in den laufenden Schulbetrieb hineinragen, hat der AN zu vertreten, sofern sie nicht vom AG verursacht wurden. Hieraus entstehende Mehraufwendungen oder Folgekosten gehen zu Lasten des AN.
B.6.3 Arbeitszeiten Die Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auszuführen,
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Allgemeine Vorbemerkungen insbesondere des Arbeitszeitgesetzes sowie der Regelungen zum Ruhe- und Lärmschutz. Abweichende Arbeitszeiten (z. B. Arbeiten in den frühen Morgen- oder Abendstunden, an Samstagen oder in der Nacht) bedürfen der vorherigen Zustimmung des AG. Zu den Einschränkungen während der Unterrichtszeit von 08:00 bis 13:00 Uhr siehe Abschnitt B.5.4. Hieraus resultierende Mehrzeiten, Umplanungen oder Mehraufwendungen begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder Fristverlängerung.
B.6.4 Vertragsstrafe Für die schuldhafte Überschreitung der als Vertragsfristen vereinbarten Termine wird eine Vertragsstrafe von 1 % der Netto-Auftragssumme je Woche der Überschreitung vereinbart, begrenzt auf insgesamt 10 % der Netto-Abrechnungssumme. Die Regelung ist in den Besonderen Vertragsbedingungen abschließend geregelt; diese haben Vorrang.
B.7 ABNAHME / DOKUMENTATION / GEWÄHRLEISTUNG B.7.1 Bauendreinigung Vor der Abnahme hat der AN sämtliche von ihm hergestellten oder berührten Bauteile und Oberflächen fachgerecht zu reinigen, Schutzmaßnahmen rückstandsfrei zu entfernen und Verunreinigungen aus eigener Leistung (Mörtel-, Kleber-, Farb-, Klebeband- und Silikonreste, Aufkleber, Schutzfolien) vollständig zu beseitigen. Die Kosten sind einzukalkulieren, soweit im LV keine gesonderte Position vorgesehen ist.
B.7.2 Abnahme Die Abnahme der Leistung erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Fertigstellungsanzeige durch den AN. Eine förmliche Abnahme wird vereinbart; eine fiktive oder stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abnahme sind die vollständige Leistungserbringung sowie die Übergabe der Dokumentation gemäß B.7.3. Ohne erfolgreiche Abnahme kann keine Schlussrechnung gestellt werden. B.7.3 Dokumentation, Revisionsunterlagen, Einweisung Spätestens zur Abnahme hat der AN – soweit für seine Leistung einschlägig – folgende Unterlagen in digitaler Form (PDF sowie in bearbeitbaren Formaten) und 2-fach in Papierform zu übergeben: – Bestands- bzw. Revisionspläne des ausgeführten Zustands, – Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen, Konformitätserklärungen, – Nachweise brandschutzrelevanter Ausführungen und Abschottungen, – Mess-, Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle, – Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen einschließlich Wartungsintervallen, – Materiallisten, Farbtöne und Bezugsquellen für spätere Instandsetzungen, – Entsorgungsnachweise. Der AN hat den Betreiber bzw. das Nutzungspersonal in erforderlichem Umfang in Bedienung und Wartung einzuweisen und dies zu protokollieren. Der Aufwand ist einzukalkulieren.
B.7.4 Gewährleistung und Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme, soweit in den Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Für Bauteile mit gesonderten Anforderungen (z. B. Abdichtungen, Dachaufbauten) gelten die dort genannten Fristen. Mängel sind nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist zu beseitigen. Bei Gefahr im Verzug oder bei Mängeln, die den Schulbetrieb beeinträchtigen, ist der AG berechtigt, nach erfolglosem Fristablauf die Beseitigung durch Dritte zu Lasten des AN
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Allgemeine Vorbemerkungen zu veranlassen. Mängelbeseitigungsarbeiten im genutzten Gebäude sind mit der Schulleitung abzustimmen und erfolgen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeiten.
B.8 RECHNUNGSSTELLUNG B.8.1 Aufmaß und Rechnungsprozedur Die Rechnungsstellung hat grundsätzlich auf Basis des Leistungsverzeichnisses zu erfolgen. Ist das Leistungsverzeichnis nach Bauteilen unterteilt, hat die Abrechnung strikt nach diesem Prinzip zu erfolgen. Dies ist für die Fördermittel relevant, die der AG für dieses Bauvorhaben erhält. Dem Architekten ist im Vorfeld der Rechnungsstellung ein prüffähiges Aufmaß inklusive Aufmaßplan vorzulegen. Nach erfolgter Freigabe kann die Rechnung eingereicht werden. Die Rechnung muss auf Basis des geprüften und freigegebenen Aufmaßes erfolgen.
B.8.2 Abschlagsrechnungen Abschlagsrechnungen sind kumuliert zu stellen; bereits erfolgte Zahlungen sind vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Der Sicherheitseinbehalt ist auf der Rechnung fortzuschreiben.
B.8.3 Mengenermittlung Die Mengenermittlung zur jeweiligen Rechnung ist – nach Freigabe des Aufmaßes – als digitales Aufmaß im Dateiformat DA11, DA12 oder X31 einzureichen.
B.8.4 Sicherheitseinbehalt Dem AN werden bei jeder Rechnung 10 % Sicherheitseinbehalt abgezogen. Der Sicherheitseinbehalt wird nach erfolgreicher Abnahme ausgezahlt. Der AN hat dies im Zuge der Rechnungsstellung der Schlussrechnung anzufragen. Die Ablösung des Einbehalts durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ist zulässig.
B.8.5 Fertigstellung und Schlussrechnung Die vertraglich geschuldeten Leistungen sind spätestens bis zum 31.12.2027 vollständig mit einer prüffähigen Schlussrechnung abzurechnen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da sie Voraussetzung für den fristgerechten Abruf und die Sicherung der dem Bauherrn bewilligten Fördermittel ist. Der AN hat die Rechnungsstellung so zu terminieren, dass die erforderlichen Prüf- und Bearbeitungszeiten auf Seiten des AG und der Bauüberwachung berücksichtigt werden. Eine verspätete oder nicht prüffähige Schlussrechnung gilt nicht als fristgerecht eingereicht. Verursacht der AN schuldhaft, dass die Abrechnung nicht innerhalb der genannten Frist erfolgen kann und dem AG hierdurch Fördermittel ganz oder teilweise entgehen, haftet der AN für den daraus entstehenden Schaden.
B.9 SONSTIGES B.9.1 Werbung und Bauschild Das Anbringen von Werbebannern am Gebäude, Gerüst, Bauzaun oder sonstigen Elementen bedarf der vorherigen Genehmigung des AG. Gestaltung und Standort eines gemeinsamen Bauschilds werden vom AG festgelegt. Anfragen diesbezüglich sind direkt an den AG zu richten.
B.9.2 Veröffentlichung und Urheberrecht Die Veröffentlichung von Abbildungen des Bauvorhabens – auch von Bauzuständen – in Print- oder Onlinemedien einschließlich sozialer Netzwerke und Referenzlisten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG und des Architekten. Bei genehmigter Veröffentlichung ist der Architekt als Urheber zu nennen.
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Allgemeine Vorbemerkungen
Anforderungen des Umweltzeichens Holz von Hier©
Seitens des Bauherr wird großer Wert auf Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Materialverwendung gelegt.
Dies zeigt sich insbesondere in der Verwendung nachwachsender und regionaler Baustoffe, der maximalen Vorfertigung im Holzbau, der Prüfung der Verwendung von Kalamitätsholz aus heimischen Beständen sowie der Verwendung zertifizierter Hölzer mit Herkunftsnachweis über die Kriterien des Systems "Holz von Hier".
Durch diese Maßnahmen soll nicht nur der Energieverbrauch im Betrieb, sondern auch der ökologische Fußabdruck der Bauausführung erheblich reduziert werden.
Die Transportobergrenzen nach "Holz von Hier" sind so definiert, dass sie die Entfernungen, über die das entsprechende Sortiment im Durchschnitt transportiert wird, unterschreiten, so dass auf jeden Fall ein Klimaschutzeffekt erreicht wird. Die Grenzen beziehen sich dabei auf einen Durchschnitts-LKW als Standardtransportmittel.
Sollten entlang der gesamten Lieferkette vom Wald bis zur Baustelle andere, emissionsärmere Transportmittel nachgewiesen werden, so können die jeweiligen, nach "Holz von Hier" definierten Transportgrenzen um das Verhältnis der entsprechenden Emissionsfaktoren gemäß der Datenbank PROBAS des Umweltbundesamtes angepasst werden.
Die Transportobergrenzen nach Holz von Hier" sollen im Projekt Grundschulerweiterung Longuich Anwendung finden für die folgenden Holzprodukte:
• KVH - sämtliche Bauteile aus Konstruktionsvollholz: "Holz von Hier"-Transportobergrenze 300 km, zuzüglich entsprechender Obergrenzen für die zur Herstellung benötigten Rohstoffe sowie Obergrenzen sämtlicher Zwischenschritte der Verarbeitung entlang der Lieferkette,
• BSH - sämtliche Bauteile aus Brettschichtholz: "Holz von Hier"-Transportobergrenze 300 km, zuzüglich entsprechender Obergrenzen für die zur Herstellung benötigten Rohstoffe sowie Obergrenzen sämtlicher Zwischenschritte der Verarbeitung entlang der Lieferkette,
• BSP - sämtliche Bauteile aus Brettsperrholz. Holz von Hier'-Transportobergrenze 350 km, zuzüglich entsprechender Obergrenzen für die zur Herstellung benötigten Rohstoffe sowie Obergrenzen sämtlicher Zwischenschritte der Verarbeitung entlang der Lieferkette,
Alle anderen Bauteile aus Holz unterliegen nicht den Kriterien nach "Holz von Hier". Übermäßig lange Transportwege sind jedoch auch für alle anderen Bauteile und Werkstoffe nach Möglichkeit zu vermeiden. Aspekte der Nachhaltigkeit sollen rein wirtschaftlichen Aspekten dabei vorgehen.
Der Nachweis ist für die jeweils entsprechend gekennzeichneten Holzprodukte vor dem Einbau der Holzprodukte vorzulegen. Als Nachweis kommen ein produktspezifisches Zertifikat nach "HOLZ VON HIER", ein gleichwertiges fremdüberwachtes Gütezeichen mit produktspezifischem Gleichwertigkeitsnachweis oder ein durch unabhängige Dritte verifizierter Einzelnachweis in Betracht.
Eine bloße Eigenerklärung des Bieters reicht oder die Vorlage von Lieferscheinen nicht aus.
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Kriterien von mit "Holz von Hier" gekennzeichnete Produkten Kriterien von mit „Holz von Hier“ gekennzeichnete Produkten oder gleichwertigen Produkten sind:
Das Rohholz muss aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, d.h. für den Ernteort des Rundholzes muss ein Forstmanagementzertifikat (FSC, PEFC) vorliegen.
Ein Produkt darf kein Holz als international gefährdet eingestufter Baumarten (Internationale Rote Liste nach IUCN) enthalten.
Das jeweilige Holzprodukt muss unter Berücksichtigung der Warenströme entlang der gesamten Verarbeitungskette überdurchschnittlich transportarm und damit umwelt- und ressourcenfreundlich hergestellt worden sein. Überdurchschnittlich transportarm sind die Warenströme, wenn sie definierte maximale Entfernungsgrenzen für jedenKnotenpunkt bzw. Verarbeitungsschritt in der Prozesskette unterschreiten. Die sortimentsspezifisch definierten Obergrenzen können auf der Webseite von "Holz von Hier" eingesehen werden. (siehe auch Anlage: DE-Transportgrenzen).
Diese Obergrenzen liegen stets unterhalb der durchschnittlichen Transportentfernungen, über die das jeweilige Sortiment üblicherweise transportiert wird. Diese Werte beruhen auf Stoffstromanalysen und wissenschaftlichen Auswertungen von Ökobilanzen und anderem. Sie werden regelmäßig einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.
Die Massenbilanz muss aufgehen, d.h. jeder Betrieb der Verarbeitungskette muss nachweisen, dass er nicht mehr an hergestelltem Produkt unter Holz von Hier oder gleichwertig vermarktet, als zur Herstellung notwendiges Rohmaterial auch nach den Kriterien von Holz von Hier bezogen worden ist.
1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
- bauforumstahl e. V.,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
- Bundesverband Korrosionsschutz e. V.,
- BVM: Bundesverband Metall – Vereinigung Deutscher Metallhandwerke,
- DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
- DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.,
- IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V.,
- Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
- ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. 21.09.2026 - Seite 24
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ztV Stahlbauarbeiten
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vom AN beim Prüfingenieur einzureichen.
Ändert der AN vom AG vorgegebene Konstruktionen, so trägt er die Kosten und die Koordinationsverpflichtung für die von ihm verursachten Änderungen in der Statik sowie für die Prüfung der Statik.
Der AN erstellt im Zuge seiner Werkstatt- und Montageplanung prüffähige Befestigungsnachweise für Fassaden, Dachtrapezbleche und ggf. Dachabdichtungen. Er reicht diese zur Freigabe beim Prüfingenieur ein.
Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt an den AG.
Alle erforderlichen konstruktiven Angaben, Stahlgüten etc. für die Werkstatt- und Montageplanung hat der AN, soweit diese nicht den beigefügten Unterlagen zu entnehmen sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert zu erfragen bzw. bei AG-seitiger Vorgabe zu plausibilisieren.
3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion Verzinkte Bleche müssen frei von Feuchtigkeit oder Nässe bleiben, um die Bildung von Weißrost zu vermeiden. Werden sie nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Anlieferung verarbeitet, sind sie unter Dach zu lagern. Nässebeaufschlagte Bauteile dürfen nicht vor Abtrocknung in unzugänglichen und/oder dampfdichten Bereichen verbaut werden.
Der AN hat mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch 5 Tage nach der Auftragserteilung, die für die an ihn beauftragten Arbeiten erforderlichen Schweißnachweise seiner Mitarbeiter dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Strahlmittelrückstände sind umgehend aus dem Arbeitsraum wie auch aus den umliegenden Bereichen, Poren, Fugen und dergleichen sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Metallspäne sind unmittelbar nach Entstehung zu entfernen. Arbeiten mit dem Trennschleifer sind in geringerer Entfernung als 5,00 m von
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ztV Stahlbauarbeiten Glasscheiben oder Putzfassaden nicht zulässig.
3.2 Konstruktive Ausführung Ein in die Zeichnungen eingetragenes und der Planung zugrunde liegendes Ausführungsraster ist verbindlich und darf ohne schriftliche Zustimmung des AGs nicht verändert werden. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen.
Sollen Dachdichtungen um Kanten und Ecken geführt werden, sind diese zu brechen (abzufasen). Bei Dachtragwerken ist vom AN unaufgefordert mit dem AG zu klären, ob und wo Sekurantensicherungen für spätere Arbeiten über Dach erforderlich werden. Die dafür ggf. erforderlichen Unterkonstruktionen sieht der AN nach Erfordernis der Absturzsicherung vor.
Verbindungen sind nach Möglichkeit auf der Baustelle geschraubt und nicht geschweißt herzustellen. Erforderliche werkseitige Vorleistungen (z. B. Bohrungen) sind im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung entsprechend vorzusehen und herzustellen, sodass der Aufwand der Bearbeitung an bereits korrosionsgeschützen Teilen minimiert wird.
Stahlkonstruktionen sind aus Walz- und Schweißprofilen als Träger, Stützen, Aussteifungen, Windverbände usw. zur Aufnahme von Böden, Decken und Fassadenkonstruktionen herzustellen. Sämtliche Einbauteile, wie Fuß- und Kopfplatten, Konsolen, Stegplatten, Bohrungen, Befestigungsmittel, Kleineisenteile,
Schweißverbindungen, Knotenbleche, Bolzen etc., sind in den Preis mit einzurechnen, da diese nicht gesondert beschrieben sind, sofern nicht in nachfolgenden Leistungspositionen abweichend beschrieben.
Die Stahlkonstruktion ist so zu planen und auszuführen, dass sie den brandschutztechnischen Anforderungen genügt.
Das Herstellen und Schließen von Öffnungen in Massivbauteilen zur Verankerung oder Durchführung von Stahlprofilen usw. ist einzurechnen.
3.3 Trapezblechprofile Für Bekleidungen mit Trapezblechprofilen ist zu beachten:
- Falls aus der Planung oder der Leistungsbeschreibung nicht ersichtlich, ist mit dem AG rechtzeitig vor Materialdisposition abzusprechen, welcher Oberflächenschutz erforderlich ist und welche Seite der Trapezblechprofile wasserführend ist,
- Eine Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und Gurten erfolgen,
- Für den Zeitraum der Lagerung sind die Herstellervorschriften, insbesondere in Bezug auf die Auflager und den Schutz der Beschichtung, einzuhalten. Nicht innerhalb eines Arbeitstages verarbeitete verzinkte Bleche sind unter Dach zu lagern,
- Es sind vom AN statische Nachweise für alle Anschlüsse, Abschlüsse, Aufkantungen und Durchbrüche sowie der Nachweis der Schubfestigkeit zu erbringen,
- Durchbrüche und Aussparungen sind werkseitig durch Laser- oder Wasserstrahlschneiden herzustellen. Alle Schnittkanten sind nachzubehandeln zur Wiederherstellung eines Korrosionsschutzes.
3.4 Stahlleichtbau/Wärmedämmung Der AN klärt rechtzeitig vor Ausführung alle Erfordernisse aus Bauphysik und Schlagregendichtigkeit und schlägt auf der Basis der AG-Erfordernisse die Oberflächenvergütung der Leichtbauteile vor. Stirnseiten kerngedämmter Bauteile sind prinzipiell dampfdiffusionsdicht zu verschließen. Bei kalten, durchlüfteten Konstruktionen sind alle Anschlüsse regendicht, jedoch belüftet und hinterlüftet auszuführen.
Bei wärmegedämmten Konstruktionen für später beheizte Räume sind alle Anschlüsse wasser- und dampfdiffusionsdicht auszuführen. Systeme und Systemkomponenten, die herstellerseitg dampfdiffusionsdichte Anschlüsse und Details bieten, sind handwerklichen Ausführungen auf der Baustelle vorzuziehen. Der AN berücksichtigt dies bei seiner System- und Materialauswahl.
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ztV Stahlbauarbeiten Für die Montage ist, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, stets von verdeckter, in untergeordneten Bereichen von kaum erkennbarer Befestigung auszugehen. Alle Ausschnitte mit Kantenlängen > 1,00 m sind unabhängig von der Herstellerempfehlung mit Auswechselungen der Unterkonstruktion oder Hilfsrahmen zu verstärken.
3.5 Material, Güte Es ist mindestens Baustahl der Güte S 235 JR vorzusehen, sofern keine höhere Stahlgüte erforderlich ist.
Stahl- und Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 µm oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) sind entsprechend feuerverzinkt zu verwenden.
Baustellenverbindungen, Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle mit einem der Konstruktion und der sonstigen Beschichtung entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen.
Stahlkonstruktionen sind im Innenbereich korrosionsschutzgrundiert, im Außenbereich und in Feucht- und Nassräumen mindestens feuerverzinkt, auszuführen.
3.6 Oberflächen-/Korrosionsschutz Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das vorgesehene nachfolgende Brandschutz-Beschichtungssystem abzustimmen.
Für ggf. vom AN auszuführende Beschichtungen auf feuerverzinkten Oberflächen muss die Haftung des aufzubringenden Beschichtungsstoffes durch entsprechende AN-seitige Untergrundvorbehandlung sichergestellt werden.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z. B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vor dem Feuerverzinken zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden, ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist jedoch zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien.
Bereiche und Oberflächen, die nach dem Zusammenbau nicht erreichbar sind, müssen vor dem Zusammenbau mit einem Korrosionsschutzsystem versehen werden. Wenn jedoch Berührungsflächen von Stahlteilen untereinander sowie mit anderen Baustoffen ungeschützt bleiben sollen, müssen die Spalten vom AN gegen das Eindringen von Feuchtigkeit abgesichert sein.
Die Schutzwirkung des Korrosionsschutzes von Verbindungsmitteln muss der Schutzwirkung des Korrosionsschutzes der verbundenen Bauteile entsprechen.
Kontaktkorrosion durch Verbindungen unterschiedlicher metallischer Oberflächen/Bauteile ist zwingend zu vermeiden.Insoweit holt der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG Auskünfte über vorhandene bzw. anzuschließende Bauteile und deren Materialität ein.
3.7 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile Bei der Bemessung und Ausführung sind entsprechende Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen zu berücksichtigen.
1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18334 Zimmer-/Holzbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BDZ: Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister
- Studiengemeinschaft Holzleimbau e. V.
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ztV Zimmer-/Holzbauarbeiten
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- Holzbau Deutschland - Institut e. V.,
- Informationsverein Holz e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.
- Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister: Fachregeln des Zimmererhandwerks 01 - Außenwandbekleidugen aus Holz (03/2023)
- Mappe Technik im Zimmererhandwerk - Teil 3 Regelausführungen, Kapitel 02 "Außenwandbekleidungen"
- Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister: Fachregeln des Zimmererhandwerks 02 - Balkone und Terrassen 2020)
- Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL/2020), für Gebäudeklasse 4 und 5
2 Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung sowie bei Schrägdächern ein Abbundplan zu erstellen und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
- statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten
- Abstimmung sämtlicher Detailpunkte unter Einbeziehung der tangierenden Leistungen anderer Gewerke - Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art
- Überprüfung der Verträglichkeit zu ggf. bereits vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen einschließlich Musterflächen
- bauphysikalische Berechnungen (soweit nicht vorhanden), wie z. B. Berechnungen zu Dampfdurchgang, Bauteilfeuchte und Wärmedämmwerten aller von ihm gedämmten oder mit Dampfsperren oder -bremsen
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ztV Zimmer-/Holzbauarbeiten zu versehenden Einbaubereiche. Ihm nicht bekannte Eingabewerte für die Berechnung erfragt bei Erfordernis der AN beim AG
Der AN klärt im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung vor Ausführungsbeginn, welche Hölzer sichtbar bleiben sollen. Alle sichtbar verbleibenden Hölzer sind gehobelt und mit gefasten Kanten vorzusehen.
3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Grundlagen Soweit vom AN bei Arbeitsausführung Schäden an hölzernen Bestandskonstruktionen festgestellt werden, die über das in der Beauftragung festgelegte Maß hinausgehen, ist der AG unverzüglich zu verständigen.
Vor Beseitigung über den Auftrag hinausgehender Schäden an der Substanz wird der AN ein Aufmaß hierüber als Grundlage seines Vergütungsanspruchs erstellen und dem AG zur Freigabe vorlegen.
Vor Stemm-, Bohr-, Nagel- und Schraubarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken oder Vorsatzschalen sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Der AN haftet für von ihm verursachte Schäden auch an verdeckt liegenden Kabeln und Leitungen.
Soweit Trennlagen und Unterlagen als konstruktiver Holzschutz für vom AN einzubauende Holzteile erforderlich werden, sind diese vom AN einzubauen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung erfolgt.
Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind die Kanten leicht zu brechen bzw. zu fasen.
Holzverbindungen sind stets metallischen Verbindungsmitteln vorzuziehen. Der Einbau metallischer Verbindungsmittel in Hölzern im Außenbereich darf nur in konstruktiv unumgänglichen Ausnahmefällen erfolgen. Soweit metallische Verbindungsmittel ausnahmsweise zum Einsatz gelangen, sind diese in die Hölzer einzusenken und mit Holzeinsatzstücken unsichtbar zu überdecken. Ein sichtbares Verbleiben von Nagelplatten, Balkenschuhen etc. ist allenfalls in optisch untergeordneten Bereichen (nicht ausgebauten Dachböden, Ställen, etc.) zulässig.
3.2 Stoffe/Materialien/Anforderungen - soweit in den LV-Positionen nicht anders beschrieben gilt wie folgt:
3.2.1 Abbund / Abbinden - Traditioneller Abbund, Zeichnerischer Abbund, Rechnerischer Abbund, Computergestützter Abbund / Vorbereiten von Holzkonstruktionen:
- Aufmaß
- Abbundplan als Grundlage des Abbunds, Hölzer maßgerecht anreißen - Ab- und Einschnitte, Schrägen und Winkel, Zapfen, Zapfenlöcher, Bohrlöcher, Sparrenlage, Lage von Achsen, Lage von Wänden, Lage von Pfetten, Lage von Pfosten, Lage von Riegeln, Lage von Einbauteilen
- millimetergenauer Zuschnitt
- Bearbeitung
- Kennzeichnung
- probeweiser Zusammenbau
- Dachausmittlung
- Schiftung
3.2.2 Holzfeuchte, gem. DIN 4074-1, DIN 1052, DIN 18 334 Bauschnittholz, Nadelholz </=20% Brettschichtholz (BSH), Nadelholz 12% +/-2% Konstruktionsvollholz (KVH), Nadelholz 15% +/-3%
3.2.3 Nutzungsklasse, gem. DIN EN 1995-1-1 Bauschnittholz, Nadelholz = NK 1,2 und 3 Brettschichtholz (BSH), Nadelholz = NK 1 und 2 Konstruktionsvollholz (KVH), Nadelholz = NK 1 und 2
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ztV Zimmer-/Holzbauarbeiten 3.2.4 Maßtoleranzklasse, gem. DIN EN 336 Querschnittsabmessungen 1 (sägeraue Hölzer) 2 ( gehobelte Hölzer) </= 100mm +3/-1mm +/-1mm
100mm - </= 300mm +4/-2mm +/- 1,5mm
3.2.5 Sortierklasse DIN 4074 und Festigkeitsklasse DIN EN 338 Bauschnittholz - Nadelholz, Trocken sortiert Fichte S10 C24 Tanne S10 C24 Kiefer S10 C24 Lärche S10 C24
Brettschichtholz - Nadelholz GL 24c = 24N/mm2 bei 350kg/m3 Rohdichte (c= kombinierter Aufbau) GL 24h = 24N/mm2 bei 380kg/m3 Rohdichte (h= homogener Aufbau) GL 28c = 28N/mm2 bei 380kg/m3 Rohdichte (c= kombinierter Aufbau)
Konstruktionsvollholz - Nadelholz, Trocken sortiert C24, C24M - sichtbarer Bereich (Si/gehobelt und gefast) und nicht sichtbarer Bereich (NSi/egalisiert und gefast)), für Kanthölzer - S10 TS (trocken sortiert), entspricht C24 Kennzeichnung KVH ohne Keilzinkenverbindung, DIN EN 14081-1: CE-Zeichen, Herstellerkennung, Jahr der Erstprüfung des Herstellers, Nummer der Leistungserklärung, Datierter Normverweis, Bezeichnung des Produkttyps, wesentliche Produkteigenschaften Kennzeichnung KVH mit Keilzinkenverbindung, DIN EN 15497 CE-Zeichen, Herstellerkennung, Jahr der Erstprüfung des Herstellers, Nummer der Leistungserklärung, Datierter Normverweis, Bezeichnung des Produkttyps, wesentliche Produkteigenschaften
3.2.6 Baustoffklasse DIN EN 13501-1 und DIN 4102-1 Bauschnittholz, Nadelholz B2 (normalentflammbar) Brettschichtholz, Nadelholz D-s2, d0 (normalentflammbar) KVH Fichte D-s2, d0 (normalentflammbar) Kennzeichnung der Leistungseigenschaften nach DIN EN 13501-2 R = Tragfähigkeit E = Raumabschluss I = Wärmedämmung
3.2.7 Oberflächen Bauschnittholz, Nadelholz = sägerau oder egalisiert, Kanten gefast Brettschichtholz, Nadelholz = Industrie-Qualität / egalisiert; Sicht-Qualität / gehobelt und gefast - Hobelschläge bis 1mm Tiefe zulässig; Auslese-Qualität / gehobelt und gefast - Hobelschläge bis 0,5mm Tiefe zulässig KVH Si = sichtbarer Bereich / gehobelt und gefast KVH NSi = nicht sichtbarer Bereich / egalisiert und gefast
3.2.8 Holzschutz - DIN 68800 in allen seinen Teilen
Der AN berücksichtigt die Erfordernisse des konstruktiven und ggf. eines chemischen Holzschutzes bei seiner Werkstatt- und Montageplanung. Konstruktiver Holzschutz ist dem chemischen stets vorzuziehen.
Soweit Ausführungsvorgaben des AG einem optimalen konstruktiven Holzschutz widersprechen, wird der AN dies dem AG mit Hinweis auf die zu erwartende geringere Dauerhaftigkeit mitteilen.
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
ztV Zimmer-/Holzbauarbeiten Konstruktiver Holzschutz, gem. DIN 68800-2 - vorbeugende bauliche Maßnahmen zur Sicherung der Dauerhaftigkeit (außen und innen) sind schon in der Planung von Holzbauteilen zu berücksichtigen. Zum Holzschutz nach DIN 68800-2 gelten auch die Gebrauchsklassen (GK) von Holzbauteilen nach DIN EN 335. Die Vorgaben zum bauliche Holzschutz hängen auch davon ab, wie die Holzbauteile verbaut werden und welchen Einflüssen sie ausgesetzt sind. DIN 68800-3: Chemischer Holzschutz ist in Innenräumen zu vermeiden. Soweit der AN unumgängliche chemische Holzschutzmaßnahmen durchführt, übergibt er dem AG unaufgefordert die Bescheinigungen über
- den Hersteller des Holzschutzmittels
- die Aufwendungsmenge
- die Art des Holzschutzmittels mit Prüfprädikaten
- das Überwachungszeichen
- das Datum der Einbringung, das Einbringungsverfahren
- berücksichtigte Gebrauchsklasse
- Unterschrift des ausführenden Betriebs und bringt diese an tragenden Konstruktionen an solcher Stelle vor Ort an, dass sie auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar sind.
Die Mindestanforderungen an Holzschutzmittel (Prüfprädikate) ist abhängig von der Gebrauchsklasse: GK - Beanspruchung - erforderlicher Holzschutz - Prüfprädikat Holzschutzmittel - Holz der Dauerhaftigkeitsklasse nach DIN EN 350-2
Alle nach erfolgtem Holzschutz noch bearbeiteten oder gerissenen Teile sind entsprechend nachzubehandeln.
Sich auf den Holzschutz beziehende europäische Normen und Regelwerke sollen, soweit baurechtlich zulässig, nur nachrangig nach den nationalen deutschen Regelwerken Anwendung finden. Bei Widersprüchen zwischen den Regelwerken gilt der geringstmögliche chemische Holzschutz als vereinbart.
Alle zum Aufbringen von Holzschutzmitteln erforderlichen Vorleistungen sind als Nebenleistungen vom AN vorzusehen.
3.2.9 Wärmedämmungen Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen systembezogenen Maßnahmen an alle flankierenden und durchdringenden Bauteile anzuschließen.
Sofern nicht in der Leistungsbeschreibung abweichend festgelegt, ist als mindeste Qualität von Wärmedämmungen Steinwolle mit einem Flammpunkt von > 1.000 °C vorzusehen, Glaswolle ist nur bei ausdrücklichem Leistungsbeschrieb zulässig. "Mineralwolle" ist insofern in der Leistungsbeschreibung als Steinwolle zu verstehen.
Sind ausgebaute Dachgeschosse zu dämmen und sind keine Detailzeichnungen vorhanden, so sind die Abseitenwände, die Schräge über diesen und der außenliegende Bereich der obersten Decke sowie die Gaubenfronten im vorderen Abschluss als Mindestumfang zu dämmen.
Soweit Zwischensparrendämmungen hinterlüftet ausgeführt werden, sind bei der Bemessung von Lüftungsöffnungen die Querschnittsminderung durch Insektenschutzgitter und die Durchbiegung der Konstruktion zu beachten. Soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung vorgegeben, sollen Konterlatten mindestens 38 mm hoch sein.
Auf Ringbalken, Schräggurten, Firstpfetten etc. sind Wärmedämmungen zur Vermeidungen von Wärmebrücken einzubauen.
Dämmungen in Steildächern sind, auch bei der Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen, so einzubauen, dass das Abgleiten verhindert wird.
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
ztV Zimmer-/Holzbauarbeiten Soweit ein Rieselschutz erforderlich ist, soll dieser nach technischer Möglichkeit als Vlies anstelle einer Folie ausgeführt werden.
3.2.10 Dampfbremsen und Dampfsperren Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sd-Wert) und Begriffe:
- diffusionsoffen: 0,50 m < sd,
- Dampfbremse: 0,50 m < sd < 1.500 m,
- Dampfsperre: sd > 1.500 m.
Dampfsperren und Dampfbremsen sind mit minimaler Anzahl von Durchdringungen herzustellen, die Anzahl und Art von Befestigungsmitteln sind hierauf abzustellen. Alle Anschlüsse an flankierende Bauteile sind abzudichten, ggf. sind auch die Durchdringungen von Befestigungsmitteln einzudichten. Soweit Dampfsperren von Installationen, Schalterdosen, Kabeln etc. durchdrungen werden, sind diese nach Herstellervorgabe wind- und dampfdicht an die Dampfsperren anzuschließen.
Soweit nicht nur Teilbereiche, sondern gesamte Ausbauten vom AN mit einer Dampfsperre versehen werden, weist der AN die Luftdichtigkeit seiner Ausführungen durch Blower-Door-Tests, als Bestandteil seiner zu erbringenden Leistung, rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten zur raumseitigen Bekleidung der Dampfsperren nach. Der AN ist zahlungspflichtig.
Befestigungselemente, die Flächendichtungen im Ausnahmefall durchdringen, sind abzudichten. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.
Der AN führt alle Anschlüsse an Fenster- und Fassadenelemente aus bzw. prüft bauseitig vorhandene Anschlüsse auf Dichtigkeit, sodass er alleinig für die Dichtigkeit der von ihm erstellen Leistungen verantwortlich ist.
3.2.11 Dachstühle ausgebauter Dachräume Sparren von Dachstühlen ausgebauter Dachräume sind ausschließlich mit kammergetrockneten Hölzern oder Leimhölzern auszuführen. Soweit die Durchbiegungsbemessung nicht < L/300 beträgt, weist der AN AG hierauf hin und lässt sich das mögliche Auftreten von Rissen in Dachschrägenbekleidungen vom AG schriftlich bestätigen.
3.2.12 Treppen Ein statischer Nachweis für Treppenkonstruktionen erfolgt im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN. Hierbei sind alle Holzbauteile nicht nur in Bezug auf statische Erfordernisse, sondern auch gegen Knarzgeräusche aus Durchbiegung zu bemessen. Einstemmungen für Treppenstufen sind zur Vermeidung von Knarzgeräuschen zu entgraten. Befestigungsmittel für Stufen und Geländerpfosten sind verdeckt anzubringen.
Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend festgelegt, sind folgende Konstruktionsprinzipien einzuhalten:
- alle Verbindungsmittel sind einzusenken und mit Holzrundplättchen, in Faserrichtung, zu überdecken
- die Antrittsstufe von Treppen soll als Kastenstufe ausgebildet werden
- Geländerstäbe sind einzuzapfen
- Deckleisten und dauerelastische Versiegelungen zur Abdeckung ungenauer Passungen sind nicht zulässig
- Krümmlinge sind unsichtbar mit anschließenden Bauteilen zu verbinden
- wandseitige Befestigungen müssen nicht sichtbar erfolgen
- Handläufe und Geländer verzogener Treppen sind nicht abschnittsweise, sondern ununterbrochen und durchgängig verzogen auszuführen
3.2.13 Windrispenband gemäß DIN 1052 Befestigung: min. 2 Ankernägel / Kammnägel pro Kreuzungspunkt am Sparren, plus zusätzlicher Verankerung am Fußpunkt Nägel: Kammnägel neutral mit Zulassung, 4 x 50mm, verzinkt oder Ankernägel magaziniert KMR, 4 x 50mm, verzinkt
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
ztV Zimmer-/Holzbauarbeiten Spannen: mit Spezialgerät Rand-/Achsabstände: gem. DIN 1052
3.2.14 Verbindungsmittel Leistungsbestandteile für Holzschrauben:
- Einmessen der Positionierung
- Vorbohren
- Schraube setzen
- Einschrauben mit Drehmomentvorgabe
- Schraubprotokoll
- ETA-Zulassung
Konstruktiv erforderliche Holzverbindungsmittel d>6mm/L>100mm, die nicht in der Statik oder den Positionsplänen angegeben sind, werden über eine gesonderte Pauschalposition abgerechnet.
Schrauben d<6mm und L<100mm sind gemäß DIN 18334 als Nebenleistung mit einzurechnen.
Bei diesen Arbeiten ist die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem AN Schreinerarbeiten / Fassadenarbeiten zu suchen.
Gerade im Bereich der Fenstermontage im Zusammenspiel mit den vorgesetzen Lisenen und der Holzbaukonstruktion erfordert eine vorherige Abstimmung der verdeckten Befestigung.
Es wird vorrausgesetzt, daß dies unaufgefordert und eigenverantwortlich passiert.
Die Planer sind in diesen Prozess eng einzubeziehen. VERBINDLICHE TERMINE
Die genannten Termine sind verbindlich und zwingend einzuhalten. Die Termine sind auf den Schulablauf abgestimmt und stellen den Betrieb der Schule sicher. Hat der AN eine Terminverschiebung zu verantworten gehen eventuell notwendige Ersatzmaßnahmen zu Lasten des AN. Sofern nicht anders angegeben sind die genannten Termine Fertigstellungstermine.
Baubeginn Holzbau- und Stahlbauarbeiten: 01.03.2027 Fertigstellung Holzbau- und Stahlbauarbeiten: 30.03.2027
00 Titel Baustelleneinrichtung allgemein
Hinweis allg. Baustelleneinrichtung Diese Positionen gelten für alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten. Stahlbauarbeiten und Holzbauarbeiten gleichermaßen!
00.001 Bautür ortsveränderlich Stahlblech Behelfsmäßige Bautür aus Stahlblech, ortsveränderlich
Leistungsumfang
- Fort setzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.09.2026 - Seite 33
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 00 Titel Baustelleneinrichtung allgemein
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
- Aufbau
- Abbau
- Entsorgung
Vorleistung: Rohbauöffnung Maße: ca. 1,00x2,00 m Türblatt/-zarge: dickwandiges Stahlblech, verzinkt
Palettendurchgangsmaß mit aufbohrgesichertem Profilzylinder Feuerverzinkte Bohrspitzen-Spanndorne mit Sechskantkopf Bodenblech Ortsveränderlich und wiederverwendbar
Einbauort: Eingang Neubau EG
die Tür ist vor Beginn der Arbeiten zu montieren. inkl. Vorhaltezeit von 3 Monaten.
1St EP ......................... GP ............................
00.002 Schutz Treppenlauf, Hartfaser Schutz der Treppenstufen, Podest aus Sichtbeton mithilfe von Hartfaserplatten.
Leistungsumfang
- Aufbau (Setz- und Trittstufen, Podest)
- Abbau
- Entsorgung
Leistungsbestandteile
- Kunststofffolie, 1-lg., d= 0,5 mm
- Hartfaserplatten
- staubdichtes Verkleben der Stöße mit Kunststoffklebeband (es darf nicht auf den Beton geklebt werden!)
- Sichern gegen Abrutschen
Breite der Stufen: ca. 150 cm Höhe der Stufen: bis 20 cm Tiefe der Stufen: 28 cm Podest: ca. 180 x 350 cm
Einbauort: Treppenhaus Neubau
20m² EP ......................... GP ............................
Summe Titel 00 Baustelleneinrichtung allgemein, Netto: ...............................
01 Titel Stahlbauarbeiten
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.09.2026 - Seite 34
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
01 Titel Stahlbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stahlbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stahlbauarbeiten
1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., bauforumstahl e. V., BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Bundesverband Korrosionsschutz e. V., BVM: Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke, DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau, DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V., IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V., Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vom AN beim Prüfingenieur einzureichen.
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
01 Titel Stahlbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stahlbauarbeiten Ändert der AN vom AG vorgegebene Konstruktionen, so trägt er die Kosten und die Koordinationsverpflichtung für die von ihm verursachten Änderungen in der Statik sowie für die Prüfung der Statik.
Der AN erstellt im Zuge seiner Werkstatt- und Montageplanung prüffähige Befestigungsnachweise für Fassaden, Dachtrapezbleche und ggf. Dachabdichtungen. Er reicht diese zur Freigabe beim Prüfingenieur ein.
Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt an den AG. Alle erforderlichen konstruktiven Angaben, Stahlgüten etc. für die Werkstatt- und Montageplanung hat der AN, soweit diese nicht den beigefügten Unterlagen zu entnehmen sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert zu erfragen bzw. bei AG-seitiger Vorgabe zu plausibilisieren.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion Verzinkte Bleche müssen frei von Feuchtigkeit oder Nässe bleiben, um die Bildung von Weißrost zu vermeiden. Werden sie nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Anlieferung verarbeitet, sind sie unter Dach zu lagern. Nässebeaufschlagte Bauteile dürfen nicht vor Abtrocknung in unzugänglichen und/oder dampfdichten Bereichen verbaut werden.
Der AN hat mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch 5 Tage nach der Auftragserteilung, die für die an ihn beauftragten Arbeiten erforderlichen Schweißnachweise seiner Mitarbeiter dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Strahlmittelrückstände sind umgehend aus dem Arbeitsraum wie auch aus den umliegenden Bereichen, Poren, Fugen und dergleichen sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Metallspäne sind unmittelbar nach Entstehung zu entfernen. Arbeiten mit dem Trennschleifer sind in geringerer Entfernung als 5,00 m von Glasscheiben oder Putzfassaden nicht zulässig.
3.2 Konstruktive Ausführung Ein in die Zeichnungen eingetragenes und der Planung zugrunde liegendes Ausführungsraster ist verbindlich und darf ohne schriftliche Zustimmung des AGs nicht verändert werden. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen.
Sollen Dachdichtungen um Kanten und Ecken geführt werden, sind diese zu brechen (abzufasen). Bei Dachtragwerken ist vom AN unaufgefordert mit dem AG zu klären, ob und wo Sekurantensicherungen für spätere Arbeiten über Dach erforderlich werden. Die dafür ggf. erforderlichen Unterkonstruktionen sieht der AN nach Erfordernis der Absturzsicherung vor.
Verbindungen sind nach Möglichkeit auf der Baustelle geschraubt und nicht geschweißt herzustellen. Erforderliche werkseitige Vorleistungen (z. B. Bohrungen) sind im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung entsprechend vorzusehen und herzustellen, sodass der Aufwand der Bearbeitung an bereits korrosionsgeschützen Teilen minimiert wird.
Stahlkonstruktionen sind aus Walz- und Schweißprofilen als Träger, Stützen, Aussteifungen, Windverbände usw. zur Aufnahme von Böden, Decken und Fassadenkonstruktionen herzustellen. Sämtliche Einbauteile, wie Fuß- und Kopfplatten, Konsolen, Stegplatten, Bohrungen, Befestigungsmittel, Kleineisenteile, Schweißverbindungen, Knotenbleche, Bolzen etc., sind in den Preis mit einzurechnen, da diese nicht gesondert beschrieben sind, sofern nicht in nachfolgenden Leistungspositionen abweichend beschrieben.
Die Stahlkonstruktion ist so zu planen und auszuführen, dass sie den brandschutztechnischen Anforderungen genügt.
Das Herstellen und Schließen von Öffnungen in Massivbauteilen zur Verankerung oder Durchführung von Stahlprofilen usw. ist einzurechnen.
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0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
01 Titel Stahlbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stahlbauarbeiten
3.3 Trapezblechprofile Für Bekleidungen mit Trapezblechprofilen ist zu beachten: Falls aus der Planung oder der Leistungsbeschreibung nicht ersichtlich, ist mit dem AG rechtzeitig vor Materialdisposition abzusprechen, welcher Oberflächenschutz erforderlich ist und welche Seite der Trapezblechprofile wasserführend ist, Eine Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und Gurten erfolgen, Für den Zeitraum der Lagerung sind die Herstellervorschriften, insbesondere in Bezug auf die Auflager und den Schutz der Beschichtung, einzuhalten. Nicht innerhalb eines Arbeitstages verarbeitete verzinkte Bleche sind unter Dach zu lagern, Es sind vom AN statische Nachweise für alle Anschlüsse, Abschlüsse, Aufkantungen und Durchbrüche sowie der Nachweis der Schubfestigkeit zu erbringen, Durchbrüche und Aussparungen sind werkseitig durch Laser- oder Wasserstrahlschneiden herzustellen. Alle Schnittkanten sind nachzubehandeln zur Wiederherstellung eines Korrosionsschutzes.
3.4 Stahlleichtbau/Wärmedämmung Der AN klärt rechtzeitig vor Ausführung alle Erfordernisse aus Bauphysik und Schlagregendichtigkeit und schlägt auf der Basis der AG-Erfordernisse die Oberflächenvergütung der Leichtbauteile vor. Stirnseiten kerngedämmter Bauteile sind prinzipiell dampfdiffusionsdicht zu verschließen. Bei kalten, durchlüfteten Konstruktionen sind alle Anschlüsse regendicht, jedoch belüftet und hinterlüftet auszuführen.
Bei wärmegedämmten Konstruktionen für später beheizte Räume sind alle Anschlüsse wasser- und dampfdiffusionsdicht auszuführen. Systeme und Systemkomponenten, die herstellerseitg dampfdiffusionsdichte Anschlüsse und Details bieten, sind handwerklichen Ausführungen auf der Baustelle vorzuziehen. Der AN berücksichtigt dies bei seiner System- und Materialauswahl.
Für die Montage ist, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, stets von verdeckter, in untergeordneten Bereichen von kaum erkennbarer Befestigung auszugehen. Alle Ausschnitte mit Kantenlängen > 1,00 m sind unabhängig von der Herstellerempfehlung mit Auswechselungen der Unterkonstruktion oder Hilfsrahmen zu verstärken.
3.5 Material, Güte Es ist mindestens Baustahl der Güte S 235 JR vorzusehen, sofern keine höhere Stahlgüte erforderlich ist.
Stahl- und Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 µm oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) sind entsprechend feuerverzinkt zu verwenden.
Baustellenverbindungen, Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle mit einem der Konstruktion und der sonstigen Beschichtung entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen.
Stahlkonstruktionen sind im Innenbereich korrosionsschutzgrundiert, im Außenbereich und in Feucht- und Nassräumen mindestens feuerverzinkt, auszuführen.
3.6 Oberflächen-/Korrosionsschutz
Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das vorgesehene nachfolgende Brandschutz-Beschichtungssystem abzustimmen.
Für ggf. vom AN auszuführende Beschichtungen auf feuerverzinkten Oberflächen muss die Haftung des aufzubringenden Beschichtungsstoffes durch entsprechende AN-seitige Untergrundvorbehandlung sichergestellt werden.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z. B. im Chromsäurebad) zu passivieren.
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0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
01 Titel Stahlbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stahlbauarbeiten Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vor dem Feuerverzinken zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden, ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist jedoch zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien.
Bereiche und Oberflächen, die nach dem Zusammenbau nicht erreichbar sind, müssen vor dem Zusammenbau mit einem Korrosionsschutzsystem versehen werden. Wenn jedoch Berührungsflächen von Stahlteilen untereinander sowie mit anderen Baustoffen ungeschützt bleiben sollen, müssen die Spalten vom AN gegen das Eindringen von Feuchtigkeit abgesichert sein.
Die Schutzwirkung des Korrosionsschutzes von Verbindungsmitteln muss der Schutzwirkung des Korrosionsschutzes der verbundenen Bauteile entsprechen.
Kontaktkorrosion durch Verbindungen unterschiedlicher metallischer Oberflächen/Bauteile ist zwingend zu vermeiden.Insoweit holt der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG Auskünfte über vorhandene bzw. anzuschließende Bauteile und deren Materialität ein.
3.7 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile Bei der Bemessung und Ausführung sind entsprechende Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen zu berücksichtigen.
Planunterlagen Tragwerksplanung: Plan N° 25-056 - K1
01.01 Bereich Baustelleneinrichtung
01.01.001 technische Bearbeitung, Statik Technische Bearbeitung durch den AN sowie prüffähige Statik für den gesamten Umfang der nachstehenden Leistung. Leistungsbestandteile
- Montage-, Werkstatt- und Detailpläne
- ergänzende statische Nachweise, so auch für Montagezustände
- Koordination Prüfung der Statik durch den AN, Kosten zu Lasten des AG
1psch GP ............................
01.01.002 Baustelleneinrichtung Stahlbauarbeiten Baustelleneinrichtung für die Ausführung der Stahlbauarbeiten einschließlich An- und Abtransport, Einrichten und Räumen der Montagefläche, Lager- und Ablageflächen für Stahlbauteile, innerbetrieblicher Transportmittel, erforderlicher Montagegeräte sowie Koordination der Montageabläufe.
Sämtliche Leistungen sind so auszuführen, dass die Standsicherheit der Stahlkonstruktion während der Montage jederzeit gewährleistet ist.
1psch GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.09.2026 - Seite 38
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 01 Titel Stahlbauarbeiten 01.01 Bereich Baustelleneinrichtung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
01.01.003 Personenauffangnetz, horizontal Personenauffangnetz im Bereich von Hallenbauten, horizontal gespannt.
Leistungsbestandteile • Aufbau • Vorhaltung über die Grundeinsatzzeit • Abbau
Zweck: Absturzsicherung Vorleistung: Stahlbaustützen-/-riegelkonstruktion Folgeleistung: Stahltrapezblech-Eindeckung Ausführung: gem. DGUV Regel 101-011 Schutznetzsystem: Typ S (Schutznetz mit Randseil) Schutznetz: hochfestes Polypropylen nach EN 1263-1 Maschenweite: bis 100 mm, knotenlos Kordelstärke: 5 mm Absturzhöhe: max. 3,00 m, in Randbereichen max. 2,00 m Spannweite, max: m Einbauebene: ca. 3,50 m Gebrauchsüberlassung: bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Einbauort: OG
235m² EP ......................... GP ............................
01.01.004 Personenauffangnetz, Gebrauchsüberlassung Verlängerung der Gebrauchsüberlassung für das horizontale Personenauffangnetz über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung: ca. 4 Wochen
940m2Wo EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 01.01 Baustelleneinrichtung, Netto: ...............................
01.02 Bereich Erdgeschoss
01.02.001 Stahlkonstruktion, Profilstahl Stahlkonstruktion aus Profilstahl für Stützen, Binder, Träger und dergleichen gem. Tragwerksplanung.
Leistungsumfang bauablaufbedingte Aufwendungen für sämtliche Hebezeuge,so auch Mobilkraneinsätze Aussteifungen, Unterstützungen, Abfangungen, Traggerüste der Klasse A,
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.09.2026 - Seite 39
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 01 Titel Stahlbauarbeiten 01.02 Bereich Erdgeschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Lehren
Leistungsbestandteile Stahlkonstruktion einschl. Kopf- und Fußplatten, Steg- und Knotenbleche Bohrungen Verbindungsmittel Schweißverbindungen
HEB 340 (6 x ca. 9,25m, 5 x 3,30m) HEB 100 (2 Stück 24cm) HEB 260 (3 Stück 7,28m, 1 x 8,90m) U 350 (12 Stück ca. 3,40m) FAZ II plus 16/100 M16 8.8
Zweck: Herstellung einer Tragwerksstruktur Vorleistung: Rohbaukonstruktion, Fundamente Folgeleistung: Holzbau
Werkstoffbezeichnung: S235JR nach DIN EN 10027-1 Profile: gem. Statik, überwiegend als Walzprofile
Oberfläche: korrosionsgeschützt grundiert
18t EP ......................... GP ............................
01.02.002 Stahlkonstruktion, Hohlprofile Stahlkonstruktion aus Hohlprofilen für Stützen, Binder, Träger und dergleichen gem. Statik.
Leistungsumfang
- bauablaufbedingte Aufwendungen für sämtliche Hebezeuge, so auch Mobilkraneinsätze
- Aussteifungen, Unterstützungen, Abfangungen, Traggerüste der Klasse A, Lehren.
Leistungsbestandteile
- Stahlkonstruktion einschl. Kopf- und Fußplatten, Steg- und Knotenbleche
- Bohrungen
- Verbindungsmittel
Hohlprofil RO 219,1x10 (5 Stk mit ca. 3,85m)
| Fußplatte | für Stütze (an Stütze verschweißt), 350x350x20 mm |
|---|---|
| - 4 St Aussteifungsrippen 20/50x10 angeschweißt gemäß Zeichnung Statik |
Kpopfplatte für Stütze (an Stütze verschweißt), 340x240x15 mm, 4xM16 8.8
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.09.2026 - Seite 40
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 01 Titel Stahlbauarbeiten 01.02 Bereich Erdgeschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ und abgewandelt im Eckbereich nach Zeichnung Statik
Zweck: Herstellung einer Tragwerksstruktur Vorleistung: Rohbaukonstruktion, Fundamente Folgeleistung: Holzbau
Werkstoffbezeichnung: S235JR nach DIN EN 10027-1 Profile: gem. Statik, überwiegend als Hohlprofile
Oberfläche: korrosionsgeschützt grundiert
1,32t EP ......................... GP ............................
01.02.003 Zulage Stahlbauteile, feuerverzinkt Zulage für Ausführung zuvor genannter Stahlbauteile mit erhöhten Anforderungen an die Korrosionsbeständigkeit.
Zweck: Korrosionsschutz für Innen- und Außenbauteile Ausführung: Feuerverzinkung statt Rostschutzgrundierung
16,81t EP ......................... GP ............................
01.02.004 Brandschutzbeschichtung, Stahl, F30/R30, RO 219.1 Dämmschutzbildendes Brandschutzsystem, auf Stahlprofilen, im Außenbereich einschl. aller Konstruktions- und Befestigungselemente.
Leistungsbestandteile
- Untergrundvorbereitung durch Strahlen
- Für die Beschichtung zugelassene Korrosionschutzgrundierung,
- Dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtung: 2K-Epoxidharz-Brandschutzsystem
- Dekorative Deckbeschichtung zum Schutz des Dämmschichtbildners Zweck: Brandschutz F30/R30 nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, DIN EN 13381-8.
Vorleistung: Stahlkonstruktion Folgeleistung: endfertig Trockenschichtdicken: zwischen ca. 0,3 und 3,5 mm, in Abhängigkeit vom Profil und ermittelten Verhältniswert (U/A in m-1) nach DIN 4102-4
Farbton Deckschicht: RAL- oder NCS-Farbton nach Wahl AG
Einbauort: EG (zuvor beschriebene Hohlprofile RO 219.1)
13,283m² EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 01 Titel Stahlbauarbeiten 01.02 Bereich Erdgeschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
01.02.005 Stahlunterzugbekleidung F30, dreiseitig, HEB 340 Ein- oder zweilagige Bekleidung konstruktiv-tragender bzw. belasteter Gebäudeelemente wie Stahlunterzügen nach DIN 4102, liefern und fachgerecht montieren aus zementgebundenen, Silikat-Brandschutzbauplatten mit einer Rohdichte von ca. 870 kg/m³ (trocken), dauerhaft wasserresistent gemäß der Leistungserklärung (Typ Y, DoP), Druckfestigkeit ca. 9,3 N/mm² nach DIN EN 826, nichtbrennbar - A1 nach EN 13501-1, qualitätsgesichert nach ISO 9001.
Die Bekleidungsdicke ist nach dem Verhältniswert Ap/V zu bestimmen.
Dem Angebot ist der gültige allgemeine bauaufsichtliche Nachweis der angebotenen Konstruktion beizufügen.
Art des Stahlprofils, HEB 340 Art der Bekleidung 3-seitig Feuerwiderstandsklasse F 30 Bekleidungsdicke: 25 mm Ausführung (einlagig/zweilagig): 1-lagig unter Decke über EG
Promat-Konstruktion 445 oder gleichwertig
Angebotene Konstruktion/System/Hersteller: '.........'
21m² EP ......................... GP ............................
01.02.006 Stahlunterzugbekleidung F30, vierseitig, HEB 340 Ein- oder zweilagige Bekleidung konstruktiv-tragender bzw. belasteter Gebäudeelemente wie Stahlunterzügen nach DIN 4102, liefern und fachgerecht montieren aus zementgebundenen, Silikat-Brandschutzbauplatten mit einer Rohdichte von ca. 870 kg/m³ (trocken), dauerhaft wasserresistent gemäß der Leistungserklärung (Typ Y, DoP), Druckfestigkeit ca. 9,3 N/mm² nach DIN EN 826, nichtbrennbar - A1 nach EN 13501-1, qualitätsgesichert nach ISO 9001.
Die Bekleidungsdicke ist nach dem Verhältniswert Ap/V zu bestimmen.
Dem Angebot ist der gültige allgemeine bauaufsichtliche Nachweis der angebotenen Konstruktion beizufügen.
Art des Stahlprofils, HEB 340 Art der Bekleidung 4-seitig Feuerwiderstandsklasse F 30 Bekleidungsdicke: 25 mm Ausführung (einlagig/zweilagig): 1-lagig unter Decke über EG
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 01 Titel Stahlbauarbeiten 01.02 Bereich Erdgeschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Promat-Konstruktion 445 oder gleichwertig
Angebotene Konstruktion/System/Hersteller: '.........'
18m² EP ......................... GP ............................
01.02.007 Stahlunterzugbekleidung, F30, vierseitig, U350 Ein- oder zweilagige Bekleidung konstruktiv-tragender bzw. belasteter Gebäudeelemente wie Stahlunterzügen nach DIN 4102, liefern und fachgerecht montieren aus zementgebundenen, Silikat-Brandschutzbauplatten mit einer Rohdichte von ca. 870 kg/m³ (trocken), dauerhaft wasserresistent gemäß der Leistungserklärung (Typ Y, DoP), Druckfestigkeit ca. 9,3 N/mm² nach DIN EN 826, nichtbrennbar - A1 nach EN 13501-1, qualitätsgesichert nach ISO 9001.
Die Bekleidungsdicke ist nach dem Verhältniswert Ap/V zu bestimmen.
Dem Angebot ist der gültige allgemeine bauaufsichtliche Nachweis der angebotenen Konstruktion beizufügen.
Art des Stahlprofils, 2 x U350 back to back verbolzt Art der Bekleidung 4-seitig Feuerwiderstandsklasse F 30 Bekleidungsdicke: 25 mm Ausführung (einlagig): 1-lagig Ort: Unterzug unter Außenwand
Promat-Konstruktion 445 oder gleichwertig
Angebotene Konstruktion/System/Hersteller: '.........'
51m² EP ......................... GP ............................
01.02.008 Stahlunterzugbekleidung, F30, vierseitig, HEB260 Ein- oder zweilagige Bekleidung konstruktiv-tragender bzw. belasteter Gebäudeelemente wie Stahlunterzügen nach DIN 4102, liefern und fachgerecht montieren aus zementgebundenen, Silikat-Brandschutzbauplatten mit einer Rohdichte von ca. 870 kg/m³ (trocken), dauerhaft wasserresistent gemäß der Leistungserklärung (Typ Y, DoP), Druckfestigkeit ca. 9,3 N/mm² nach DIN EN 826, nichtbrennbar - A1 nach EN 13501-1, qualitätsgesichert nach ISO 9001.
Die Bekleidungsdicke ist nach dem Verhältniswert Ap/V zu bestimmen.
Dem Angebot ist der gültige allgemeine bauaufsichtliche Nachweis der
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 01 Titel Stahlbauarbeiten 01.02 Bereich Erdgeschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ angebotenen Konstruktion beizufügen.
Art des Stahlprofils, HEB26 Art der Bekleidung 4-seitig Feuerwiderstandsklasse F 30 Bekleidungsdicke: 25 mm Ausführung (einlagig): 1-lagig Ort: Unterzug Außenwand über Fensteröffnung
Promat-Konstruktion 445 oder gleichwertig
Angebotene Konstruktion/System/Hersteller: '.........'
23m² EP ......................... GP ............................
01.02.009 Stahlunterzugbekleidung, F30, dreiseitig, HEB260 Ein- oder zweilagige Bekleidung konstruktiv-tragender bzw. belasteter Gebäudeelemente wie Stahlunterzügen nach DIN 4102, liefern und fachgerecht montieren aus zementgebundenen, Silikat-Brandschutzbauplatten mit einer Rohdichte von ca. 870 kg/m³ (trocken), dauerhaft wasserresistent gemäß der Leistungserklärung (Typ Y, DoP), Druckfestigkeit ca. 9,3 N/mm² nach DIN EN 826, nichtbrennbar - A1 nach EN 13501-1, qualitätsgesichert nach ISO 9001.
Die Bekleidungsdicke ist nach dem Verhältniswert Ap/V zu bestimmen.
Dem Angebot ist der gültige allgemeine bauaufsichtliche Nachweis der angebotenen Konstruktion beizufügen.
Art des Stahlprofils, HEB260 Art der Bekleidung 3-seitig Feuerwiderstandsklasse F 30 Bekleidungsdicke: 25 mm Ausführung (einlagig): 1-lagig
Ort: Unterzug unter Decke ü. OG, Achse D
Promat-Konstruktion 445 oder gleichwertig
Angebotene Konstruktion/System/Hersteller: '.........'
10m² EP ......................... GP ............................
01.02.010 Verankerung Stützenfüße Verankerung/Anschluss Stützenfüße.
Leistungsbestandteile
-
4x Klebeanker Edelstahl z.B. FIS A M16x130 R Festigkeitsklasse 70
-
Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.09.2026 - Seite 44
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 01 Titel Stahlbauarbeiten 01.02 Bereich Erdgeschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
- Einmessung, Höhenjustierung
- Verschraubung
- Untermörtelung mit hochdruckfestem Quellmörtel
- Seitlicher Abgleich Mörtelbett unter 45°
Zweck: Lasteinleitung Vorleistung: Fundament/Bodenplatte Folgeleistung: endfertig oder bauseitige Beschichtung Anforderung: nicht rostend unter Tausalzeinwirkung
Einbauort: EG
5St EP ......................... GP ............................
01.02.011 EPDM-Elastomer 20mm alterungs-, witterungs- und ozonbeständiges EPDM-Elastomer liefern und nach Herstellervorgaben montieren.
AbP gemäß Bauregelliste Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als Baulager im Hochba, Brandschutztechnische Beurteilung hinsichtlich einer Klassifizierung in Feuerwiderstandsklasse F90 bzw. F120 gemäß DIN 4102 Teil 2, glatte Druckkontaktflächen, Härte = 65 ± 5 Shore A, belastbar bis 10 N/mm² Lagerdicke 20 mm
340 x 240mm
an Kopfplatten der Stützen, Fußpunkt AW - BSP-Decke
z.B. Calenberg Kompaktlager S65 oder gleichwertig
angebotenes Produkt/Hersteller: '.........'
14,9m EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 01.02 Erdgeschoss, Netto: ...............................
01.03 Bereich Obergeschoss
01.03.001 Stahlkonstruktion, Profilstahl Stahlkonstruktion aus Profilstahl für Stützen, Binder, Träger und dergleichen gem. Statik.
Leistungsumfang
-
bauablaufbedingte Aufwendungen für sämtliche Hebezeuge,so auch Mobilkraneinsätze
-
Aussteifungen, Unterstützungen, Abfangungen, Traggerüste der Klasse A, Lehren
-
Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 01 Titel Stahlbauarbeiten 01.03 Bereich Obergeschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Leistungsbestandteile
- Stahlkonstruktion einschl. Kopf- und Fußplatten, Steg- und Knotenbleche
- Bohrungen
- Verbindungsmittel
- Schweißverbindungen
HEB 260 in Einzellängen gemäß Statik FAZ II plus 16/100 M16 8.8
Zweck: Herstellung einer Tragwerksstruktur Vorleistung: Rohbaukonstruktion, Fundamente Folgeleistung: Holzbau
Werkstoffbezeichnung: S235JR nach DIN EN 10027-1 Profile: gem. Statik, überwiegend als Walzprofile
Oberfläche: korrosionsgeschützt grundiert
3,2t EP ......................... GP ............................
01.03.002 Zulage Stahlbauteile, feuerverzinkt Zulage für Ausführung zuvor genannter Stahlbauteile mit erhöhten Anforderungen an die Korrosionsbeständigkeit.
Zweck: Korrosionsschutz für Innen- und Außenbauteile Ausführung: Feuerverzinkung statt Rostschutzgrundierung
3,296t EP ......................... GP ............................
01.03.003 Verankerung Stützenfüße Verankerung/Anschluss Stützenfüße.
Leistungsbestandteile
- 4x Klebeanker Edelstahl z.B. FIS A M16x130 R Festigkeitsklasse 70
- Einmessung, Höhenjustierung
- Verschraubung
- Untermörtelung mit hochdruckfestem Quellmörtel
- Seitlicher Abgleich Mörtelbett unter 45°
Zweck: Lasteinleitung Vorleistung: Fundament/Bodenplatte
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 01 Titel Stahlbauarbeiten 01.03 Bereich Obergeschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Folgeleistung: endfertig oder bauseitige Beschichtung Anforderung: nicht rostend unter Tausalzeinwirkung
Einbauort: EG
Kalkulationshinweis: 1 Stück = 1 Stützenfuß
5St EP ......................... GP ............................
01.03.004 Auflager HEB 260, OG vorgeschweißtes Stahlelement t=15mm. 4mm Kehlnaht umlf. als Auflager für HEB 260 auf Stahlbetonwand nach Statik Detail c, Plan N° 25-056 - K5
Abmessung ca: 420 x 310 x 240 mm
1St EP ......................... GP ............................
01.03.005 Auflager HEB 260 auf Holzstütze Auflager HEB 260 auf Holzstütze b/h=20/20cm NH C24 bestehend aus FL 200x180x20mm und 4x Stabdübel ø12mm angeschweißt an HEB 260.
6St EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 01.03 Obergeschoss, Netto: ...............................
01.04 Bereich Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 01 Titel Stahlbauarbeiten 01.04 Bereich Stundenlohnarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
01.04.001 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
16h EP ......................... GP ............................
01.04.002 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz: Bauhelfer
Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
16h EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 01.04 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................
Summe Titel 01 Stahlbauarbeiten, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten
Ausführungsdetails welche hier nicht explicit definiert sind, sind nach den "Fachregeln des Zimmererhandwerks für Außenwandbekleidungen" und den Anforderungen der ATV DIN 18334 auszuführen!
Fachregeln des Zimmererhandwerks 01
- Außenwandbekleidungen aus Holz, Ausgabe März 2023, 3. korrigierte Auflage.
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten
Vorfertigung nach DIN 1052-11 - Stufe 3 DIN 1052-11: Gütesicherung bei Vorfertigung
Vorgefertigte Wand-, Decken- und Dachelemente und Raummodule – Anforderungen an die Herstellung.
Geforderter Vorfertigungsgrad:
Stufe 3
Hoher Vorfertigungsgrad (Geschlossene Elemente) Die Elementbauweise (2D): Wände und Decken sind beidseitig geschlossen.
Dämmung, Fenster, Rollläden und Leerrohre für die Haustechnik sind bereits komplett integriert.Die Elemente werden per Kran in wenigen Tagen auf der Baustelle montiert.
Es folgen Innenausbau und Fassade.
02.01 Bereich Baustelleneinrichtung
02.01.001 Baustelleneinrichtung Zimmerer / Holzbauarbeiten Baustelleneinrichtung für die Ausführung der Holzbauarbeiten einschließlich An- und Abtransport, Einrichten und Räumen der Montagefläche, Lager- und Ablageflächen für Holzbauteile, innerbetrieblicher Transportmittel, erforderlicher Montagegeräte sowie Koordination der Montageabläufe.
Sämtliche Leistungen sind so auszuführen, dass die Standsicherheit der Stahlkonstruktion während der Montage jederzeit gewährleistet ist.
1psch GP ............................
02.01.002 Abplanen von Bauteilöffnungen Abplanen von Bauteilöffnungen wie Fenster, Türöffnungen, Durchdrüche etc. mit einer transparenten Baufolie mit einer Materialstärke von mindestens 0,2mm: Abklebung von außen.
Leistungsbestandteile:
- Folie: Stärke 0,2mm, transparent, LDPE
- Lattung (24/28mm), umlaufend und senkrecht die Öffnungen überspannend
- Klebeband
92m² EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 02.01 Baustelleneinrichtung, Netto: ...............................
02.03 Bereich Obergschoss
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.03 Bereich Obergschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.03.001 Bitumenunterlage, Holzbau Bitumendachbahn zwischen Holzbauteil und Beton- bzw. Mauerwerksbauteil einlegen.
Breite: 25 cm Material: Dichtungsbahn R500D
Angeb. Fabrikat: '.........'
64m EP ......................... GP ............................
02.03.002 BSH-Wand innen, D=180mm Brettsperrholz-Wand nach Statilk liefern und montieren inkl. aller Befestigungsmittel.
Leistungsumfang:
- BSH-Massivholzelement (Brettschichtholz)
- Schutz vor Feuchte während Transport, Montage und Bauzeit
- Transport
- Verlegeplan, Montage einschl. Hebezeug
- Anschlüsse an anschließende Bauteile
Wandform: rechteckig Oberkante: rechtwinklig Festigkeitsklasse: C24 Nennstärke: 180 mm Lamellenaufbau (mm) 40 |30| 40 |30| 40 Eigengewicht (kN/m²) 0,81 Schichten 5 Oberflächenmaterial: Fichte CLT natur Oberfläche: zweiseitig Sichtqualität Wohnsichtqualität (WSI)
Ort: Wände OG Einzelabmessung: 9,0 x 3,20 m
Derix X-180/5s oder gleichwertig
Angebotenes Produkt / Hersteller: '.........'
Angebotenes Produkt biobasiertes Leimsystem: '.........'
Angebotenes Produkt Oberflächenanstrich: '.........'
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.03 Bereich Obergschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Allgemeine Bauartgenehmigung abG / ETA Nr.: '.........'
Ohne Anforderung durch den AG ist unmittelbar nach Auftragsvergabe ein aussagekräftiges BSH-Muster mit der gewünschten Oberfläche durch den Bieter vorzulegen.
59,3m² EP ......................... GP ............................
02.03.003 Herstellen von Dosenbohrungen in BSH-Wand Herstellen von Dosenbohrungen für die Elektroinstallation nach Vorgabe ELT. Ø bis 70mm
Höhe Dose bis ca. 30cm über FFB inkl. Bohrung zur Kabeleinführung über Rohboden. Ø 20mm
Bodenaufbau ca. 25cm.
20St EP ......................... GP ............................
02.03.004 Wanddurchbruch BxH=200x100 UKD Wanddurchbruch in zuvor beschriebenen Wandscheiben
BxH=200x100 UKD nach Zeichnung.
2St EP ......................... GP ............................
02.03.005 Fensterausschnitt Herstellen von Tür-, und Fensteröffnungen in zuvor beschriebenen BSH-Wänden aus Pos. 02.03.004.
bis BxH 1,20 x 2,30m
6St EP ......................... GP ............................
02.03.006 Konstruktionsvollholz (KVH), Fichte/Tanne C24 NSi, S10
Konstruktionsvollholz nach DIN EN 14081-1 und DIN EN 15497: 2014-07, als nicht sichtbares Konstruktionsholz für Unterzüge, Binder und Dachkonstruktionen etc., inkl. Abbund.
Ausführung: keilgezinktes Vollholz nach DIN EN 15497: 2014-07 Holzart: Fichte/Tanne Oberfläche: 4-seitig egalisiert und gefast, für den nicht sichtbaren Bereich (NSi) Holzfeuchte: 15% (+/- 3%), gem. DIN 4074-1 Maßhaltigkeitsklasse: 2 nach EN 336
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.09.2026 - Seite 51
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.03 Bereich Obergschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Sortierklasse: S10 nach DIN 4074 Festigkeitsklasse: C24 Nutzungsklasse: 1 und 2 nach DIN EN 1995-1-1 Baustoffklasse: D-s2, d0 nach DIN EN 13501-1 Querschnitte: gem. Vorgaben Statik
Einzellänge max. 4000 mm Einbauort: gem. Planung Architekt, Fassade OG
Holzstütze KVH b/h=20/20cm NH C24
inkl. Schlitzfräsungen / Bohrungen zur Aufnahme Auflager HEB 260
1m³ EP ......................... GP ............................
02.03.007 BSH-Massivholzelement als Geschossdecke, D=200mm BSH-Massivholzelement als Geschossdecke, 1-achsig gespannter Einfeldträger. Fremdfeder/Einlegebrett in gesonderter Position.
Leistungsumfang:
- BSH-Massivholzelement (Brettschichtholz)
- Stufenfalz für Einlegebrett
- Schutz vor Feuchte während Transport, Montage und Bauzeit
- Transport
- Verlegeplan, Montage einschl. Hebezeug
- Anschlüsse an anschließende Bauteile
Zweck: Geschossdecke Vorleistung: tragende Wände/Unterzüge Folgeleistung: Fußboden-Aufbau Festigkeitsklasse: C24 nach EN 338 nach Statilk liefern und montieren inkl. aller Befestigungsmittel (Trägerklemmen, Lagesicherung etc). Nutzungsklasse: 1 und 2 gem. EN 1995-1-1 Holzart: Fichte Oberfläche: 4-seitig gehobelt und geschliffen unten gefast, 4 mm Stöße: Nut/Nut und Fremdfeder Qualität: Si Emissionsklasse: E1 nach DIN EN 717-1 Brandverhalten: D-s2, d0, gem. DIN EN 13501-1 Brandschutz: REI90 Schallschutz: = 41 dB Feldlänge: bis 10,00 m Element-Höhe: 200 mm Nutzlast: 2,7 kN/m2 Ausbaulast: 1,7 kN/m2 Einbauort: EG und OG
Lamellenaufbau (mm) 40 |40| 40 |40| 40
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.09.2026 - Seite 52
[Seite 53]
Leistungsverzeichnis
Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.03 Bereich Obergschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Eigengewicht (kN/m²) 0,90 Schichten 5 Oberfläche: zweiseitig Nicht-Sichtqualität (NSI) Ort: Decke ü EG und OG
10 St Deckenplatten unterschiedlicher Abmessung nach Statik
Derix L-200/5s oder gleichwertig
Angebotenes Produkt / Hersteller: '.........'
Angebotenes Produkt biobasiertes Leimsystem: '.........'
Angebotenes Produkt Oberflächenanstrich: '.........'
Allgemeine Bauartgenehmigung abG / ETA Nr.: '.........'
Angeb. Fabrikat: '.........'
Ohne Anforderung durch den AG ist unmittelbar nach Auftragsvergabe ein aussagekräftiges BSH-Muster mit der gewünschten Oberfläche durch den Bieter vorzulegen.
203m² EP ......................... GP ............................
02.03.008 BSH-Massivholzelement als Geschossdecke, D=180mm Wie Position 02.03.007 (Seite 52) jedoch: hier Deckenstärke 180mm, sonst wie vor.
Ort: Decke über OG
72m² EP ......................... GP ............................
02.03.009 Zulage Einlegebrett für Deckenelement Einlegebrett für Deckenelement zur Ausbildung einer schubfesten Deckenscheibe.
Zweck: Ausbilden einer statisch Schubbeanspruchten/, aussteifenden Deckenscheibe
Material: Sperrholz F20/10, Decklage längs der Fuge Nutzungsklasse: SWP / 2, gem. EN 13353:2011
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.09.2026 - Seite 53
[Seite 54]
Leistungsverzeichnis
Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.03 Bereich Obergschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Dicke: 10 mm Breite: 260 mm
Einbauort: BSH Deckenelemente
66,3m EP ......................... GP ............................
02.03.010 konstr. Randjoch b/h=10/28cm konstr. Randjoch b/h=10/28cm NH C24 als Auflager für BSP-Decke inkl. aller Befestigungsmittel.
gemäß Planung Statik.
1,12m³ EP ......................... GP ............................
Hinweis: Elstomer unter BSP Decke siehe Position 01.02.011
02.03.011 Runde Aussparung in BSP-Decke Ø 1800mm Runde Aussparung in BSP-Decke Ø 1800mm herstellen.
Werkseitiges Herstellen der Aussparung in der BSP-Decke für die bausweitige Aufnahme eines Oberlichtes.
Die Öffnung ist für die Dauer der Bauzeit nach Montage der Deckenplatte gegen Eintritt von Regenwasser und Absturz / Durchtritt zu sichern
Ø 1800mm
1St EP ......................... GP ............................
02.03.012 Runde Aussparung in BSP Decke Ø 300-400mm Werkseitiges Herstellen der Aussparung in der BSP-Decke für die bausweitige Aufnahme von bauseitigen Lüftungskanälen.
Die Öffnungen sind für die Dauer der Bauzeit nach Montage der Deckenplatten gegen Eintritt von Regenwasser und Absturz / Durchtritt zu sichern.
Ø bis 400mm
8St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.09.2026 - Seite 54
[Seite 55]
Leistungsverzeichnis
Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.03 Bereich Obergschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.03.013 Außenwand Holztafelbau, d=295mm, >47 dB Tragende und aussteifende Außenwand in Holztafelbauweise mit Gefachwärmedämmung und Brettschalung außen.
Leistungsumfang:
- Holztafelbau-Außenwand
- Transport und Montage einschl. Hebezeug
- Anschlüsse an anschließende Bauteile
- alle bauaufsichtlich zugelassenen Verbindungs- und Befestigungsmittel
- Verankerung auf dem Untergrund
- Nivellierschwelle 6/22cm oder Mörtelausgleichsschicht im Bereich Stb.-Decke
Rähm / Ständer / Schwelle / Gurte aus 8/22cm NH C24 Einschließlich aller konstruktiven Wechsel für Fenster- und Türen. Holzart: Konstruktionsvollholz (KVH) C24, technisch getrocknet, maßhaltig gehobelt, Kanten gefast. Dimensionierung nach Statik
Wandaufbau(von außen nach innen):
- Diffusionsoffene, dauerhaft UV-beständige schwarze Wandschalungsbahn
- Holzfaser-Unterdeckplatte als wasserableitende Schicht
- Holzständer (KVH)
- Zellulose-Ausfachung
- Beplankung OSB luftdicht verklebt,
- Horizontallattung / Installationsebene 50mm
| Zweck | : wärmegedämmte, tragende Außenwand | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorleistung | : Stahlbeton Bodenplatte /-decke, BSH Decke, Stahlbau | |||||||
| Folgeleistung | : Außen: Brettschalung vertikal | |||||||
| Innen | : GK-Beplankung und Spachtelung, bauseits | |||||||
| Brandschutz | : REI30 nach EN 13501-1:2018 | |||||||
| Holzständer | : KVH 80 x 200 mm, e=62,5 cm | |||||||
| Wärmedämmung | : Zellulose, 200 mm | |||||||
| Wärmeleitfähigkeit: | <0,040 W/(m*K) | |||||||
| Anwendungsgebiet | : WH, dk nach DIN 4108-10 | |||||||
| Beplankung außen | : Holzfaserdämmplatte, 60 mm, WLS 045 | |||||||
| Fassadenbahn | : schwarze Wandschalungsbahn für Lückenschalung bis 35 | |||||||
| mm, Aussen, | ||||||||
| Sd-Wert 0,02 m / EN ISO 12572, | ||||||||
| Euro-Brandklasse B-s1, d0, | ||||||||
| Widerstand gegen Wasserdurchgang, | ||||||||
| Klasse W1 / EN 1928/EN 13859, | ||||||||
| Dicke ca. 0.8 mm. | ||||||||
| Beplankung innen: | 18 mm OSB/3-Platte, als aussteifende Beplankung, | |||||||
| D-s2, d0. | ||||||||
| Sämtliche Plattenstöße, Fugen sowie die Anschlüsse an Boden, Decke und | ||||||||
| angrenzende Bauteile sind mit systemkonformen, alterungsbeständigen | ||||||||
| Luftdichtbändern dauerhaft luftdicht zu verkleben. |
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[Seite 56]
Leistungsverzeichnis
Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.03 Bereich Obergschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
| Lattun | g: innen - Horizontallattung, 50 mm (Installationsebene), e=62,5 cm | |
|---|---|---|
| Dämmung Installationsebene | - ohne | |
| Gipskarton bauseits |
Mindestrohdichte: 1000 kg/m3 Bauteildicke: 295 mm Schallschutz: Rwr = >47 dB Wärmeschutz: Um (U Gefach) 0,19 (0,15) W/m2K) Höhe: ca.3,20 m
angebotene Produkte / Hersteller
Fassadenbahn, diffusionsoffen z.B. DELTA-FASSADE 20 (PLUS) oder gleichwertig '.........'
Holzfaserdämmplatte WLG045 '.........'
Zellulose Einblassdämmung WLG039 '.........'
Luftdichtbänder '.........'
211,953m² EP ......................... GP ............................
02.03.014 Außenwand Holztafelbau Attika D=200mm Wie Position 02.03.013 (Seite 55) jedoch: Außenwand Holztafelbau Attika D = ca. 200mm sonst wie vor beschrieben.
Wandaufbau (von außen nach innen):
- Beplankung OSB 20mm
- Holzständer (KVH) 80/160
- Zellulose-Ausfachung
- Beplankung OSB 20mm
Höhe Bis 40 bis 50cm, ja nach statischer Einbausituation
Attikaabdeckung bauseits.
31m² EP ......................... GP ............................
02.03.015 Außenwand Holztafelbau Sockelabschluss Wie Position 02.03.013 (Seite 55) jedoch: Außenwand Holztafelbau Sockelabschluss unter Stahlkonstruktion, umlaufend, D = ca. 200mm sonst wie vor beschrieben.
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.03 Bereich Obergschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Wandaufbau (von außen nach innen):
- Beplankung OSB 20mm
- Holzständer (KVH) 80/160
- Zellulose-Ausfachung
- Beplankung OSB 20mm
Höhe ca. 40 cm,
27,557m² EP ......................... GP ............................
02.03.016 Attikarandbohle Baufurniersperrholzplatte, imprägniert als Kronenabdeckung der Attika liefern und windsogsicher auf Holzrahmenbau-Attika befestigen. Bauteil: Attika- oder Dachrandbohle Untergrund: Holzrahmenbau-Attika Material: Furniersperrholzplatte Nutzungsklasse: 2 Dicke: 40 mm Breite: 200 mm
72m EP ......................... GP ............................
02.03.017 Traufkasten oben / unten Traufkasten als oberen und unteren Abschluß der Fassade in Holztafelbauweise mit Gefachwärmedämmung nach Zeichnung Architekt. wie unter Pos. 02.03.012 beschrieben, hier jedoch
Leistungsumfang:
- Holztafelbau-Außenelement
- Transport und Montage einschl. Hebezeug
- Anschlüsse an anschließende Bauteile
- alle bauaufsichtlich zugelassenen Verbindungs- und Befestigungsmittel
- Verankerung auf dem Untergrund
z.B. 8/16 cm NH C24 Einschließlich aller konstruktiven Wechsel Holzart: Konstruktionsvollholz (KVH) C24, technisch getrocknet, maßhaltig gehobelt, Kanten gefast. Dimensionierung nach Statik
Élementaufbau:
- Diffusionsoffene, dauerhaft UV-beständige Fassadenbahn (oben)
- Beplankung OSB im Gefällt mind 2%
- Holzständer (KVH)
- Zellulose-Ausfachung
- Beplankung OSB
| Zweck | : wärmegedämmtes, Außenwand | |
|---|---|---|
| Elementvorleistung | : BSH Decke, Stahlbau |
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.03 Bereich Obergschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
| Folgeleistung | : Außen: Brettschalung vertikal | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Brandschutz | : REI30 nach EN 13501-1:2018 | ||||||
| Holzständer | : KVH 80 x 160 mm, e=62,5 cm | ||||||
| Wärmedämmung | : Zellulose-Ausfachung | ||||||
| Wärmeleitfähigkeit | : <0,040 W/(m*K) | ||||||
| Anwendungsgebiet | : WH, dk nach DIN 4108-10 | ||||||
| Fassadenbahn | : schwarz, Sd-Wert 0,02 m / EN ISO 12572, | ||||||
| Euro-Brandklasse B-s1, d0, Widerstand gegen Wasserdurchgang | |||||||
| Klasse W1 / EN 1928/EN 13859, Dicke ca. 0.8 mm. | |||||||
| Beplankung: | 18 mm OSB/3-Platte, als aussteifende Beplankung, | ||||||
| D-s2, d0. | |||||||
| Sämtliche Plattenstöße, Fugen sowie die Anschlüsse an Boden, Decke und | |||||||
| angrenzende Bauteile sind mit systemkonformen, alterungsbeständigen | |||||||
| Luftdichtbändern dauerhaft luftdicht zu verkleben. |
Bauteilabmessung: ca. BxH 350 x 200/150 mm
130m EP ......................... GP ............................
02.03.018 Zuganker der Wandenden Teilausnagelung: 18x CNA 4,0x75mm
z.B. Simpson StrongTie HTT4 oder gleichwertig
angebotenes Produkt / Hersteller: '.........'
20St EP ......................... GP ............................
02.03.019 Schubanker Anschluss: Horizontallasteinleitung a = 1.25m
Teilausnagelung: HT 24x CNA 4,0x75mm NT 21x CNA 4,0x75mm
Winkelverbinder Simpson StrongTie ABR255 oder gleichwertig
angebotenes Produkt / Hersteller: '.........'
15St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.03 Bereich Obergschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.03.020 Verschattungsaufnahmekoffer, 140/226 mm Verschattungsaufnahmekoffer für die Aufnahme des Sonnenschutzes hinter der Verschalung / im Traufkasten einbauen. Obere und seitliche Flächen mit Gipsfaserplatte 15 mm auskleiden.
Taschengröße: bis 140/226 mm
25 Fenster mit B = ca. 77cm
21,55m EP ......................... GP ............................
02.03.021 Witterungsschutzbahn Luftdichtungs- und Witterungsschutzbahn
Herstellen einer diffusionsoffenen witterungsbeständigen Ebene mit vollflächig klebenden Witterunsschutzbah als Feuchteschutz von Holzelementen während Transport, Montage und Bauzeit.
Bei werkseitiger Applikation bauseitiges Abkleben der Stoßfugen mit wasserfestem, systemkonformen Klebeband.
Diffusionsoffene, vollflächig klebende Witterungsschutzbahn (sd-Wert: 0,30m) mit monolithischer Funktionsmembran (aus z. B. Thermoplastischem Elastomer Ether Ester), geprüft schadstoffarm, blendfrei, scheuerfest, rutschsicher R11, einer Wassersäule von 10,0 m sowie einer Freibewitterungsdauer als Bauzeitenschutz bei Holzrahmenbau-/CLT-Decken von bis zu 4 Wochen liefern, nach Herstellerangaben verlegen, inkl. Befestigungsmaterial und Nebenarbeiten. Brandverhalten: E (hinnehmbares Brandverhalten), gem. DIN EN 13501-1 Freibewitterung: 3 Monate Temperaturbeständigk.: -40°C bis +80°C Einbauort: Oberseitig von Massivholz-Deckenelementen
232m² EP ......................... GP ............................
02.03.022 Muster Holzständeraußenwand d=20cm Musterelement als vorgezogene Ausführung der vollständigen Holzständeraußenwand d= ca. 38cm (gemäß Statik Pos. O.12), mit kompletter Fassadenkonstruktion (Fassadenverkleidung mit vertikaler Lisene, Dämmung, Verbindungen, Fensteranschluss etc.), Fensterbankprofil unterer Fassadenabschluss, Attzika, oberes Fensterbakprofil, Dachrandabdeckung.
inkl entsprechender Abstützung zur Aufstellung auf der Baustelle. Die Standsicherheit muss jederzeit gegeben sein.
Ausführung und Vorlage binnen 3 Wochen nach Abstimmung der
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Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.03 Bereich Obergschoss Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Ausführung.
| Leistung: | Musterelement Fassade | ohne Holzlattung und derern UK |
|---|---|---|
| (bauseits durch das Gewerk Schreinerarbeiten Fenster/Fassade) |
inkl. Abbau und Entsorgung nach Aufforderung AG / Architekt.
1St EP ......................... GP ............................
02.03.023 Muster BSH Bauteile Auf Anforderung durch den AG ist durch den Bieter ein aussagekräftiges BSH-Muster mit der gewünschten Oberfläche vorzulegen (Vorlauf ca. 4 Wochen).
EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 02.03 Obergschoss, Netto: ...............................
02.04 Bereich Bleche
02.04.001 Gesimsabdeckung 4-fach gekantet, Zinkblech, 400mm Gesimsabdeckung / Fensterbankprofil unterer Fassadenabschluss aus gekantetem Titanzinkblech, Zn, Z=400mm
Leistungsbestandteile
- Abdeckung verschieblich
- dauerelastische Versiegelung zum aufgehenden Bauteil - Längenausgleichsstöße Material: Titanzinkblech Oberfläche: RAL nach Wahl AG Blechdicke: 0,7 mm Zuschnitt: über 300-400 mm Kantung: 4-fach
Die Verarbeitung von Verschnittreststücken ist nicht zulässig!
Montage vor Fassadenbekleidung !
Bemusterung erforderlich
71m EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.09.2026 - Seite 60
[Seite 61]
Leistungsverzeichnis
Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.04 Bereich Bleche Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.04.002 Eckausbildung, Gesimsabdeckung, Z=400mm Wie Position 02.04.001 (Seite 60) jedoch: Innen- und Außenecken, bei Gesimsblechabdeckungen der 02.04.002
Zuschnittbreite: über 300-400 mm Ortsangabe: unterer Fassadenabschluss / Gesimsabschluss
8St EP ......................... GP ............................
02.04.003 Dehnungsausgleich, Gesimsabdeckung Wie Position 02.04.001 (Seite 60) jedoch: Dehnungsausgleich bei Gesimsblechabdeckungen. Zuschnittbreite: bis 350 mm
Ortsangabe: unterer Fassadenabschluss
5St EP ......................... GP ............................
02.04.004 Obere Gesimsabdeckung 4-fach gekantet, Zinkblech, 650mm, RAL Gesimsabdeckung / Fensterbankprofil unterer Fassadenabschluss aus gekantetem Titanzinkblech, Al, Z=650mm
Leistungsbestandteile
- Abdeckung verschieblich
- dauerelastische Versiegelung zum aufgehenden Bauteil - Längenausgleichsstöße Material: Titanzinkblech Oberfläche: RAL nach Wahl AG Blechdicke: 0,7 mm Zuschnitt: über 500-650 mm Kantung: 4-fach
Die Verarbeitung von Verschnittreststücken ist nicht zulässig!
Montage vor Fassadenbekleidung !
Bemusterung erforderlich
71m EP ......................... GP ............................
02.04.005 Innen- und Außenecken, bei oberer Gesimsabdeckung Wie Position 02.04.004 jedoch: Innen- und Außenecken, bei oberer Gesimsabdeckung
Zuschnittbreite: über 550-650 mm Ortsangabe: oberer Fassadenabschluss / Gesimsabschluss
8St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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[Seite 62]
Leistungsverzeichnis
Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.04 Bereich Bleche Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.04.006 Dehnungsausgleich bei oberer Gesimsabdeckung. Wie Position 02.04.004 (Seite 61) jedoch: Dehnungsausgleich bei oberer Gesimsabdeckung.
Zuschnittbreite: bis 650 mm
Ortsangabe: unterer Fassadenabschluss
5St EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 02.04 Bleche, Netto: ...............................
02.05 Bereich Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
02.05.001 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
16h EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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[Seite 63]
Leistungsverzeichnis
Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten 02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 02.05 Bereich Stundenlohnarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.05.002 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz: Bauhelfer
Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
16h EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 02.05 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................
Summe Titel 02 Zimmer- / Holzbauarbeiten, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
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LV-Zusammenfassung
Grundschule Longuich (25080)
0400 LV Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
00 Titel Baustelleneinrichtung allgemein 33 ..............................
01 Titel Stahlbauarbeiten 35 ..............................
01.01 Bereich Baustelleneinrichtung 38 ..............................
01.02 Bereich Erdgeschoss 39 ..............................
01.03 Bereich Obergeschoss 45 ..............................
01.04 Bereich Stundenlohnarbeiten 47 ..............................
02 Titel Zimmer- / Holzbauarbeiten 48 ..............................
02.01 Bereich Baustelleneinrichtung 49 ..............................
02.03 Bereich Obergschoss 50 ..............................
02.04 Bereich Bleche 60 ..............................
02.05 Bereich Stundenlohnarbeiten 62 ..............................
Summe LV 0400 Holzbau- und Stahlbauarbeiten
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift
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