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Name und Anschrift des Bieters (Firma inkl. Rechtsform bzw. Name des/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft) Datum Vergabenummer
Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit
(§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
(Stand: 01.01.2023)
Wichtige Hinweise:
- Dieses Formblatt ist der Vergabestelle innerhalb der von ihr bestimmten Frist (§ 12 a Abs. 2 und 3 ThürVgG) bzw. zum geforderten Zeitpunkt (§ 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG) vorzulegen.
- Wird dieses Formblatt der Vergabestelle nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG ausgeschlossen bzw. kann das Angebot vom Vergabeverfahren nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG ausgeschlossen werden.
- Ist − bei schriftlicher Erklärung das Formblatt nicht an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben, − bei Erklärung in Textform (z. B. elektronische Übermittlung, Telefax) der Bieter nicht erkennbar oder − die elektronische Erklärung, die signiert/mit elektronischem Siegel versehen wer- den muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot gemäß § 12 a Abs. 4 ThürVgG ausgeschlossen.
(Bitte Zutreffendes ankreuzen!)
- Leistungen im Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifver- trages gemäß Tarifvertragsgesetz oder eines nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz anzuwendenden Tarifvertrages
Ich erkläre/Wir erklären, dass
a) für die von mir/uns angebotene Leistung ein nach dem Tarifvertragsgesetz (TarifvertragsG) für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag anzuwenden ist, aus dem sich ein Mindeststundenentgelt ergibt und ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Ausführung der Leistung die Arbeitsbedingungen und das Mindeststundenentgelt gewähre/gewähren,
Vergabestelle
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die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde. Dies gilt ent- sprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragspar- teien im Sinne des § 5 Satz 1 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. oder b) für die von mir/uns angebotene Leistung ein Tarifvertrag, dessen Geltung sich durch eine Rechtsverordnung nach dem AEntG auf alle Unternehmen und Ar- beitnehmerinnen erstreckt, anzuwenden ist, aus dem sich ein Mindeststun- denentgelt ergibt und ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung der Leistung die Arbeitsbedingungen und das Mindeststundenentgelt gewähre/gewähren, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Satz 1 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmun- gen über Mindestentgelte.
- Leistungen, für die kein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gemäß Ta- rifvertragsG oder kein nach AEntG anzuwendender Tarifvertrag existiert
Ich erkläre/Wir erklären, dass
kein Tarifvertrag im Sinne von Ziff. 1 a) oder b) dieses Formblattes vorliegt
– Folgender kursiv gedruckter Teil gilt nur für Vergabeverfahren staatlicher Auftraggeber o- der Vergabeverfahren, in denen die Vergabestelle dies in den Vergabeunterlagen explizit für anwendbar erklärt hat –
und
a) Sofern die Leistung einem als repräsentativ festgestellten Tarif- vertrag1 unterfällt
für die von mir/uns angebotene Leistung ein für repräsentativ festgestellten Tarifvertrag anzuwenden ist, aus dem sich ein Mindeststundenentgelt ergibt und
1 Die Liste der als repräsentativ festgestellten Tarifverträge kann beim für Arbeit zuständigen Ministeriums erfragt werden – derzeit: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
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ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Ausführung der Leistung das in dem für repräsentativ festgestellten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahle/zahlen und während der Ausführungslaufzeit des Auftrages Änderungen des Tarifentgelts nachvoll- ziehe/nachvollziehen.
b) Sofern die Leistung keinem als repräsentativ festgestellten Tarifvertrag unterfällt oder noch kein repräsentativer Tarifvertrag für die Branche bekanntgegeben wurde
ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Ausführung der Leistung ein Stundenentgelt von mindestens 12,07 Euro (brutto) zahle/zahlen.
- Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen
Im Falle des Leiharbeitnehmereinsatzes erkläre ich/ erklären wir, dass
ich sicherstelle/wir sicherstellen, dass Leiharbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes bei der Ausführung des öffentlichen Auftrages nach Maßgabe der Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden, wie die in meinem/unserem Unternehmen vergleichbaren Ar- beitnehmerinnen; ihr Entgelt muss mindestens der durch Rechtsverordnung verbindlich festgelegten Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entsprechen.
Für Vergabeverfahren staatlicher Auftraggeber oder Vergabeverfahren, in denen die Verga- bestelle dies in den Vergabeunterlagen explizit für anwendbar erklärt hat, gilt zusätzlich:
Liegt eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht vor, stel- le ich/stellen wir sicher, dass die eingesetzten Leiharbeitnehmer*innen bei der Ausfüh- rung des öffentlichen Auftrages unbeschadet der Verpflichtung nach dem vorgenannten Satz mindestens das in Ziffer 2 dieses Formblattes genannte Stundenentgelt erhalten.
- Einsatz von Nachunternehmern
Im Falle des Nachunternehmereinsatzes verpflichte ich mich/verpflichten wir uns,
mit meinen/unseren Nachunternehmern die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue, des Mindestentgelts und der Entgeltgleichheit unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtun- gen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)“ zu vereinbaren
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und
meinen/unseren Nachunternehmern aufzuerlegen, den von ihnen beschäftigten Arbeitneh- mer*innen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrages sämtliche oben genannten und für mich/uns geltenden Verpflichtungen als Mindestbedingungen zu gewähren und die Beach- tung dieser Pflichten zu kontrollieren.
- Verpflichtung zur Entgeltgleichheit
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Arbeitnehmer*innen bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleich- wertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.
- Ausschluss des Angebots/Sanktionen
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Frist bzw. zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige2 oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, zum Ausschluss als Bieter während des laufenden Vergabeverfahrens nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG führt bzw. nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG führen kann.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass bei Verstößen meinerseits/unsererseits gegen die in diesem Formblatt enthaltenen Pflichten Sanktionen nach § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) verhängt werden können (vgl. Formblatt zu den Verpflichtungen nach
- § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz
- § 17 ThürVgG - Kontrollen
- § 18 ThürVgG – Sanktionen).
Unterschrift bei schriftlicher Erklärung
2 Fehlende Angaben in der Kopf- und Fußzeile (Name und Anschrift des Bieters, Ort, Datum, Vergabenummer und Vergabestelle) führen nicht zur Unvollständigkeit des Formblattes, sofern der Bieter auf andere Weise er- kennbar ist.
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