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BA_01-2026_Ruhla_ILO-Kernarbeitsnormen.pdf

Holz-Aluminium-Fenster und Außentüren mit Fensterbänken für den Bauhof Ruhla

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 04:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Name und Anschrift des Bieters (Firma inkl. Rechtsform bzw. Name des/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft) Datum Vergabenummer

Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und

12 Abs. 2 ThürVgG)

(Stand: 26.10.2021)

Wichtige Hinweise:

  1. Dieses Formblatt ist der Vergabestelle innerhalb der ihr bestimmten Frist (§ 12 a Abs. 2 und 3 ThürVgG) bzw. zum geforderten Zeitpunkt (§ 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG) vorzulegen.

  2. Wird dieses Formblatt der Vergabestelle nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG ausgeschlossen bzw. kann das Angebot vom Vergabeverfahren nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG ausgeschlossen werden.

  3. Ist − bei schriftlicher Erklärung das Formblatt nicht an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben, − bei Erklärung in Textform (z. B. elektronische Übermittlung, Telefax) der Bieter nicht erkennbar oder − die elektronische Erklärung, die signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot gemäß § 12 a Abs. 4 ThürVgG ausgeschlossen.

I. Feststellung betroffener Warengruppen

  1. Enthält die Lieferung Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden oder werden solche Produkte im Rahmen der Erbringung der Bau- oder Dienstleistung verwendet?

Ja Nein

Falls Ja, sind Angaben in den nachfolgenden Abschnitten 2. und 3. erforderlich.

Vergabestelle

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Name und Anschrift des Bieters (Firma inkl. Rechtsform bzw. Name des/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft) Datum Vergabenummer

  1. Bitte Zutreffendes ankreuzen!

Erklärung über die

Lieferung
Verwendung im Rahmen der Erbringung von Bauleistungen
Verwendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

von folgenden Waren/Warengruppen

1. Bekleidung (z. B. Arbeitskleidung, Uniformen usw., z. B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe)
2. Stoffe und Textilwaren (z. B. Vorhangstoffe, Teppiche)
3. Naturkautschuk-Produkte (z. B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)
4. Lederwaren, Gerbprodukte (z. B. Botentaschen)
5. Spielwaren
6. Sportartikel (z. B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör)
7. Holz oder Holzprodukte
8. Natursteine
9. Agrarprodukte (z. B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft)
10. Produkte mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2. bis 4: Mischprodukte mit Produktanteilen aus Warengruppen 2. bis 4. werden erfasst, soweit sie überwiegend Materialien aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten
11. Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Monitore, Notebooks, Tablets, Smartphones, PCs, Projektoren, Headsets)

Notebooks, Tablets, Smartphones, PCs, Projektoren, Headsets)

Vergabestelle

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Name und Anschrift des Bieters (Firma inkl. Rechtsform bzw. Name des/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft) Datum Vergabenummer

  1. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen und ggf. ausfüllen!

Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen,

die nachweislich unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO- Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Als Nachweis ist dieser Erklärung


(z. B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt.

für die ich zusichere/wir zusichern, dass sie unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung


(z. B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt.

Ich erkläre/ Wir erklären, dass

die Vorlage eines Nachweises (unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Waren unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO- Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Nachweise nicht ermittelt werden.

II. Einsatz von Nachunternehmern

Im Falle des Nachunternehmereinsatzes verpflichte ich mich/verpflichten wir uns

  1. mit meinen/unseren Nachunternehmern die Verpflichtung zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“ zu vereinbaren und
  2. meinen/unseren Nachunternehmern aufzuerlegen, die ILO-Kernarbeitsnormen zu beachten und die Beachtung dieser Pflichten zu kontrollieren.

Vergabestelle

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Name und Anschrift des Bieters (Firma inkl. Rechtsform bzw. Name des/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft) Datum Vergabenummer

III. Ausschluss des Angebots/Sanktionen

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige1 oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, zum Ausschluss als Bieter während des laufenden Vergabeverfahrens nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG führt bzw. nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG führen kann.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass bei Verstößen meinerseits/unsererseits gegen die in diesem Formblatt enthaltenen Pflichten Sanktionen nach § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) verhängt werden können (vgl. Formblatt zu den Verpflichtungen nach

  • § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz
  • § 17 ThürVgG - Kontrollen
  • § 18 ThürVgG – Sanktionen).

Unterschrift bei schriftlicher Erklärung

1 Fehlende Angaben in der Kopf- und Fußzeile (Name und Anschrift des Bieters, Ort, Datum, Vergabenummer und Vergabestelle) führen nicht zur Unvollständigkeit des Formblattes, sofern der Bieter auf andere Weise erkennbar ist.

Vergabestelle

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