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Name und Anschrift des Bieters (Firma inkl. Rechtsform bzw. Name des/der Unternehmers*in, sofern keine Handelsgesellschaft) Datum Vergabenummer
Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und
12 Abs. 2 ThürVgG)
(Stand: 26.10.2021)
Wichtige Hinweise:
-
Dieses Formblatt ist der Vergabestelle innerhalb der ihr bestimmten Frist (§ 12 a Abs. 2 und 3 ThürVgG) bzw. zum geforderten Zeitpunkt (§ 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG) vorzulegen.
-
Wird dieses Formblatt der Vergabestelle nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG ausgeschlossen bzw. kann das Angebot vom Vergabeverfahren nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG ausgeschlossen werden.
-
Ist − bei schriftlicher Erklärung das Formblatt nicht an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben, − bei Erklärung in Textform (z. B. elektronische Übermittlung, Telefax) der Bieter nicht erkennbar oder − die elektronische Erklärung, die signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot gemäß § 12 a Abs. 4 ThürVgG ausgeschlossen.
I. Feststellung betroffener Warengruppen
- Enthält die Lieferung Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden oder werden solche Produkte im Rahmen der Erbringung der Bau- oder Dienstleistung verwendet?
Ja Nein
Falls Ja, sind Angaben in den nachfolgenden Abschnitten 2. und 3. erforderlich.
Vergabestelle
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- Bitte Zutreffendes ankreuzen!
Erklärung über die
| Lieferung | |
|---|---|
| Verwendung im Rahmen der Erbringung von Bauleistungen | |
| Verwendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen |
von folgenden Waren/Warengruppen
| 1. Bekleidung (z. B. Arbeitskleidung, Uniformen usw., z. B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe) | |
|---|---|
| 2. Stoffe und Textilwaren (z. B. Vorhangstoffe, Teppiche) | |
| 3. Naturkautschuk-Produkte (z. B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder) | |
| 4. Lederwaren, Gerbprodukte (z. B. Botentaschen) | |
| 5. Spielwaren | |
| 6. Sportartikel (z. B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör) | |
| 7. Holz oder Holzprodukte | |
| 8. Natursteine | |
| 9. Agrarprodukte (z. B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft) | |
| 10. Produkte mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2. bis 4: Mischprodukte mit Produktanteilen aus Warengruppen 2. bis 4. werden erfasst, soweit sie überwiegend Materialien aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten | |
| 11. Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Monitore, Notebooks, Tablets, Smartphones, PCs, Projektoren, Headsets) |
Notebooks, Tablets, Smartphones, PCs, Projektoren, Headsets)
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- Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen und ggf. ausfüllen!
Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen,
die nachweislich unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO- Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Als Nachweis ist dieser Erklärung
(z. B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt.
für die ich zusichere/wir zusichern, dass sie unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung
(z. B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt.
Ich erkläre/ Wir erklären, dass
die Vorlage eines Nachweises (unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Waren unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO- Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Nachweise nicht ermittelt werden.
II. Einsatz von Nachunternehmern
Im Falle des Nachunternehmereinsatzes verpflichte ich mich/verpflichten wir uns
- mit meinen/unseren Nachunternehmern die Verpflichtung zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“ zu vereinbaren und
- meinen/unseren Nachunternehmern aufzuerlegen, die ILO-Kernarbeitsnormen zu beachten und die Beachtung dieser Pflichten zu kontrollieren.
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III. Ausschluss des Angebots/Sanktionen
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige1 oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, zum Ausschluss als Bieter während des laufenden Vergabeverfahrens nach § 12 a Abs. 4 ThürVgG führt bzw. nach § 12 a Abs. 5 ThürVgG i. V. m. § 15 ThürVgG führen kann.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass bei Verstößen meinerseits/unsererseits gegen die in diesem Formblatt enthaltenen Pflichten Sanktionen nach § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) verhängt werden können (vgl. Formblatt zu den Verpflichtungen nach
- § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz
- § 17 ThürVgG - Kontrollen
- § 18 ThürVgG – Sanktionen).
Unterschrift bei schriftlicher Erklärung
1 Fehlende Angaben in der Kopf- und Fußzeile (Name und Anschrift des Bieters, Ort, Datum, Vergabenummer und Vergabestelle) führen nicht zur Unvollständigkeit des Formblattes, sofern der Bieter auf andere Weise erkennbar ist.
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