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Inhaltsverzeichnis
Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren
Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses
0.1 Angaben zur Baustelle 2
0.2 Angaben zur Ausführung 6
1.0 Allgemeine Angaben 9
2.0 Hinweise zur Ausschreibung und Vergabe 12
Plangrundlagen 13
Vorbemerkungen Fenster und Außentüren 14
01 Titel vorbereitende Arbeiten 17
02 Titel Fenster Holz-Aluminium 19
03 Titel Fensterbank innen 25
04 Titel Fensterbank außen 26
05 Titel Außentür Holz-Aluminium 28
06 Titel Anschlüsse Fenster und Außentüren 36
07 Titel Stundenlohnarbeiten 38
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 40
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304 LV Fenster und Außentüren
0.1 Angaben zur Baustelle Neustrukturierung Bauhof der Stadt Ruhla Gemarkung Ruhla | Flur 1 | Flurstücke: 19/2, 19/3, 19/4 Ruhlaer Straße 16c, 99842 Ruhla
In diesem Leistungsverzeichnis geht es um: Fenster und Außentüren
- Neubau Sozialgebäude
Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
0.1 Angaben zur Baustelle (gem. Abschnitt 0.1 VOB / C DIN 18299) 0.2 Angaben zur Ausführung (gem. Abschnitt 0.2 VOB / C DIN 18299) 1.0 Allgemeine Angaben 2.0 Hinweise zur Vergabe
0.1 Angaben zur Baustelle (gem. Abschnitt 0.1 VOB/C DIN 18299)
0.1.1 Lage der Baustelle Das Objekt befindet sich auf dem Bauhof Ruhla. "Auf der Waldwiese" an der "Ruhlaer Straße" und ist nur über eine Zufahrt über die Bestandsbrücke zu erreichen.
Das Grundstück liegt an der Ruhlaer Straße entlang des Erbstromes zwischen der Stadt Ruhla und dem Ort Thal an der Landesstraße L 2119. Die Zufahrt ist allein über eine Brücke über den Erbstrom möglich.
Geplant ist der Neubau des Sozialgebäudes des Bauhofs Ruhla mit Büroräumen, Umkleiden, einem Schulungsraum und Lagermöglichkeiten als eingeschossiger Holzbau. Die Dachkonstruktion ist ein leicht geneigtes Flachdach mit allseitigen Überstand. Die tragenden Außen- und Innenwände werden als Holzständerkonstruktion zur Aussteifung als Scheiben ausgebildet. Die Gründung erfolgt über eine auf einem Schotterpolster gebetteten Stahlbeton-Bodenplatte. Umlaufend wird ein 50 cm hoher Stahlbetonsockel zum Feuchteschutz der Außenwände angeordnet. Im Eingangsbereich wird das Dach von einer Stahlstütze mit Einzelfundament unterstützt.
Die auf dem Grundstück gelegene Bestandshalle am Waldrand wird teilweise umgebaut und wird in Zukunft die neue Heizzentrale mit einer Pellet-Heizanlage und der bestehenden Scheitholz-Heizanlage beinhalten.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen Die Wahl von emissions- und erschütterungsarmen Arbeitsmitteln ist aufgrund der Waldnähe gewünscht. Für sämtliche Arbeiten auf der Baustelle dürfen nur Baumaschinen eingesetzt werden, die den
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0.1 Angaben zur Baustelle Lärmschutzanforderungen des RAL-UZ 53 entsprechen. Abweichungen durch spezielle Sondermaschinen sind dem AG anzukündigen und zu begründen. Die Einhaltung der Emissionsrichtwerte erfolgt nach gültiger BImschV. Die Kernarbeitszeit ist Werktags von 7:00 bis 17:00 Uhr.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Geplant ist der Neubau des Sozialgebäudes des Bauhofs Ruhla mit Büroräumen, Umkleiden, einem Schulungsraum und Lagermöglichkeiten als eingeschossiger Holzbau
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Der Bauhof ist über die Zufahrtsbrücke von der Ruhlaer Straße aus erreichbar. Dies ist die einzige Zufahrt.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Das Baufeld ist vom öffentlichen Verkehr getrennt. Fahrzeuge sind so zu parken, Materialien so zu lagern, dass sie die Bauhofmitarbeiter und andere Gewerke nicht in Ihrer Arbeit behindern.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen. Es ist kein allgemeiner Baustellenkran vorgesehen. Ist ein mobiler Kran für die eigenen Arbeiten notwendig, ist dieser in die eigene Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
0.1.7 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser Baustrom und Bauwasser sind zum Zeipunkt der Leistungsausführung vorhanden. Das WC der Bauhofmitarbeiter kann während der Öffnungszeiten genutzt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten steht ein Baustellen WC zur Verfügung. Die Beleuchtung des jeweiligen Arbeitsplatzes ist durch den AN sicherzustellen.
0.1.8 Lage und Ausmaß der zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Zum Zeitpunkt der Leistungsausführung ist ein allgemeiner Baustellenbereich mit Bauzäunen abgegrenzt. Das Baufeld ist freigemacht, das Bestandsgebäude ist beräumt soll jedoch nicht als Materiallager genutzt werden. Das Stellen eines eigenen Materialcontainers wird empfohlen, falls benötigt.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund, Tragfähigkeit Sind dem beigefügten Baugrundgutachten zu entnehmen.
0.1.10 Hydrologische Werte Sind dem beigefügten Baugrundgutachten zu entnehmen.
0.1.11 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften Aller Bauschutt ist umweltgerecht auf Deponien zu entsorgen. Bei der Nutzung von Baumaschinen dürfen keine altölgetränkte Lappen, Reste oder Überschüsse von Hydrauliköl versickern oder mit dem Boden in Kontakt kommen. Dies ist ggf. durch eine ölfeste Folie oder Wanne sicherzustellen. Altöle unterliegen den Bestimmungen besonders überwachungsbedürftiger Abfallstoffe.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Entsorgung anfallenden Abfalls muss wöchentlich und umweltgerecht erfolgen. Eine Zwischenlagerung auf der Baustelle ist in dem Sammelbehälter des AN durchzuführen. Diese sind nach Wahl des AN zu sichern, so dass eine Mitnutzung der Sammelbehälter des AN durch Fremdgewerke ausgeschlossen ist. Der Standort der Sammelbehälter des AN ist mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Kommt der AN dieser Regelung trotz Aufforderung nicht nach, wird die Beseitigung durch den AG auf Kosten der AN veranlasst.
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0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle Im Baufeld ist besonders auf den Schutz des Waldes und der Tiere zu achten. Arbeiten mit Feuer sind besonders zu kontrollieren und möglichst nicht in Waldnähe durchzuführen.
Es sind nur Geräte zu verwenden, die über Absaugvorrichtungen verfügen. Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich "besenrein" zu verlassen. Dafür erforderliche Aufwendungen sind in die Baustelleneinrichtungsposition einzukalkulieren. Belagsflächen von Verkehrswegen, Containerstellflächen sowie unmittelbar an diese angrenzende Bereiche sind vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen.
Die Arbeiten sind so zu organisieren, dass der Betrieb des Bauhofes nicht behindert wird.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle Bäume dürfen während der Bauzeit weder beschädigt, oder durch Erdarbeiten ausgetrocknet werden. Wurzelbereiche sind insbesondere vor der Ablagerung von Baumaterial, Erdstoffen usw. und überfahren mit Baufahrzeugen zu schützen (im Abstand von 1,50 vom Kronenbereich der Bäume)
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs Die Zufahrt von der Öffentlichen Straße zur Baustelle ist sauber zu halten.
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen keine technischen Anlagen vorhanden
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn über die Lage von Leitungen, Kabel usw. im Bereich der Baustelle zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zum Schutz dieser zu treffen. Leitungserkundungen sind vom AN einzukalkulieren.
Leitungsauskünfte STand 09l2024 liegen vor und werden bei Beauftragung übergeben.
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. Für das Baugrundstück liegt eine Stellungnahme zur Kampfmittelfreiheit vor. Diese ist in den Plangrundlagen enthalten. Für die angefragte Fläche ergaben sich keine Hinweise auf einen Kampfmittelverdacht. Die Sorgfaltspflicht bei Erdarbeiten bleibt bestehen. Bei Verdacht ist die Arbeit sofort einzustellen.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. a) Der Auftraggeber hat zur Wahrnehmung seiner Pflichten aus der Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Der SiGeKo stellt eine Baustellenordnung auf, deren Forderungen einzuhalten sind. Die Baustellenordnung wird Vertragsbestandteil. b) Der SiGeKo nimmt jederzeit Einfluss auf die Sicherheits- und Gesundheitstechnisch korrekte Abwicklung der Baustelle und führt unangekündigte Kontrollen vor Ort durch. Die Mängel werden der Bauleitung mittels Bericht angezeigt und sind umgehend durch den AN zu beseitigen. c) Der AN, einschließlich seiner etwaigen Nachunternehmer, werden darauf hingewiesen, dass sie die für die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsrelevanten Punkte nötigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen haben. Der AN hat seine Arbeiter anhand der Gefährdungsanalyse nachweislich zu unterweisen. d) Erforderliche Sicherheitseinrichtungen, die auch zum Schutz anderer auf der Baustelle verkehrender Personen zu dienen haben, darf der AN während oder nach Beendigung der eigenen Arbeiten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der örtlichen Bauleitung entfernen.
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0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. a) Bauzauntore und Bautüren werden von jedem AN nach Beendigung der Arbeitszeit verschlossen, ebenso an Wochenenden und Feiertagen. Ebenso ist das Baustellen WC nach Feierabend zu verschließen.
b) Unabhängig davon bleibt jeder AN für die Sicherung seiner Leistung und seiner Geräte etc. alleine verantwortlich, der Bauherr trifft neben dem verschließen des Haupttores keine weiteren Sicherungsmaßnahmen.
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastung Es wurde keine Schadstoffanalyse beauftragt.
In einigen Gebäudebereichen kann es zu Funden von Schadstoffen wie Asbest, PAK, KMF, etc. kommen (Abdichtung des Sockelbereiches, Dachaufbau des Bestandsgebäudes, Schimmel, Brandschäden etc.). Arbeiten in Schadstoffbelasteten Bereichen erfordern zwingend eine vorherige Gefährdungsbeurteilung und geeignete Schutzmaßnahmen. Arbeiten dürfen nur von Firmen mit entsprechender Qualitfikation und Sachkundenachweis ausgeführt werden.
0.1.22 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten Vor Beginn der Baumaßnahmem wurde das Baufeld beräumt. Kleinere Bestandsgebäude wurden bereits abgebrochen.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Zum Zeitpunkt der Leistungsausführung sind voraussichtlich folgende Gewerke zeitgleich auf der Baustelle: vorraussichtlich Zimmere- und Dacharbeiten;Trockenbauarbeiten, RohinstallationenElektro, HLS
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0.2 Angaben zur Ausführung 0.2 Angaben zur Ausführung (gem. Abschnitt 0.2 VOB/C DIN 18299)
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte Bauabschnitt I wird in zwei separate Bauabschnitte unterteilt:
| Bauabschnitt I.1: | umfasst die Instandsetzung der Bestandshalle, die Erdarbeiten sowie das Herstellen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| der Fundamentplatte für das Sozialgebäude. | |||||
| Baubeginn BA I.1: | 31.08.2026 | ||||
| Fertigstellung BA I.1: | 1. Quartal 2027 |
| Bauabschnitt I.2: | beinhaltet das Aufstellen des Holzbaus, Roh- und Ausbauarbeiten des | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sozialgebäudes | |||||||
| Baubeginn BA I.2: | wenn witterungsbedingt möglich im 3 Quartal 2026 | ||||||
| sobald witterungsbedingt möglich im 1.Quartal 2027, ca. Ende März 2027 | |||||||
| Fertigstellung BA I.2: | 3.Quartal 2027 |
Baubeginn Fenster und Außentüren: April 2027 Fertigstellung Fenster und Außentüren: Mai 2027
Arbeiten an und in den Gebäuden müssen so koordiniert sein, dass sich die Arbeiten nicht gegenseitig behindern.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Die Einbausituation der Türen und Fenster befindet sich zurückgesetzt unter Dachüberständen (siehe Grundriss). Speziell für diese Einbauanforderungen notwendige Geräte sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben. Ein SiGe-Plan wird dem AN mit Baubeginn übergeben, enthaltenen Festlegungen sind zu berücksichtigen.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen. a) temporäre Absturzsicherungen sind im Zuge der eigenen Leistungen an Absturzkanten zu montieren b) tritt- und verrutschsichere Abdeckungen werden vom jeweiligen Hersteller des Durchbruchs verlegt c) Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten im Umfeld der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen.
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, ggf. besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Bei Sanierung / Abbruch in kontaminierten Bereichen sind die notwendigen Qualifikationen / Fachkunde nachzuweisen.
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung. Baustelleneinrichtung, vorallem Bauzäune sind immer gut zu sichern. Lagermaterialien im ausreichenden Abstand zum angrenzenden Waldgebiet. Giftige Stoffe direkt abtransportieren bzw. verschlossen lagern.
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Ein Fassadengerüst ist zu dem Zeitpunkt der hier beschriebenen Arbeiten eingeplant. Innengerüste sind Nebenleistung (bearbeitete Fläche bis 3,50 m) oder Zusatzleistung (bearbeitete Fläche über 3,50 m) nach VOB für jedes Einzelgewerk.
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0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Die Mitbenutzung fremder Gerüste und Hebezeuge (mit Ausnahme der explizit für alle Gewerke vorgesehenen Einrichtungen) ist vom AN eigenverantwortlich und auf seine Kosten mit dem entsprechenden Gewerk zu regeln. Mitbenutzung von Aufenthaltsräumen ist mit der Bauleitung und dem Nutzer abzustimmen.
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten u. ggf. für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten sind. Vorhaltung des Baustrom, Bauwasser, Baucontainer, Bau-WC für andere Unternehmen vorgesehen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Dauer der Bauzeit einen Baucontainer (Büro-/Aufenthaltscontainer) zur Verfügung. Die Kosten für den Verbrauch sowie für die anteilige Vorhaltung und Unterhaltung der Verteileranlagen werden dem Auftragnehmer als Umlage in Höhe von 0,3 % der Nettoabrechnungssumme in Abzug gebracht.
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen. Für die Verwendung wiederaufbereiteter Stoffe ist die Zustimmung des AG notwendig. Mit Angebotsabgabe ist auf die geplante Verwendung von Recycling-Stoffen hinzuweisen.
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Die Verwendung nicht genormter Stoffe ist ausgeschlossen. Alle zum Einsatz kommenden Stoffe und Bauteile müssen entsprechend der gültigen LBO geeignet sein.
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Baustoffe die im direkten Kontakt mit Menschen stehen, sollen möglichst emmissions- und lösemittelfrei, umweltverträglich sein.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Vor Einbau der Produkte sind die jeweiligen Prüfzeugnisse auf Gültigkeit zum Zeitpunkt des Einbaus zu prüfen und dem AG vorzulegen. Der AN hat gem. der gültigen Landesbauordnung (LBO) die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten.
Der AN hat alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Herstellerrichtlinien, Produktblätter, Eignungs- und Übereinstimmungsnachweise etc. aller zur Verwendung vorgesehenen Bauteile und Baustoffe spätestens 5 Arbeitstage vor Ausführung der jeweiligen Leistung dem AG (bzw. der Objektüberwachung) zu übergeben. Der AN hat alle Unterlagen und Pläne zur Dokumentation der eigenen Leistung sowie alle Eigen- und Fremdüberwachungsunterlagen, Vermessungsnachweise, Prüfprotokolle etc., die seine Leistung in geeigneter Weise dokumentieren, 5 Arbeitstage vor (Teil-) Abnahme der Bauleistung der jeweiligen Leistung dem AG (bzw. der Objektüberwachung) zu übergeben.
Übergabeformate sind noch im einzelnen abzustimmen. In jedem Fall jedoch mind. einmal digital (CLOUD/CD/DVD/USB-Stick).
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. Wenn nach EBV (Ersatzbaustoffverordnung) zulässig, können auf der Baustelle gewonnene Stoffe zum verfüllen wiederverwendet werden, wenn diese den notwendigen Anforderungen entsprechen.
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0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe u. Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Auf der Baustelle gewonnene Stoffe u. Bauteile gehen in das Eigentum des jeweiligen Auftragnehmers über, sind abzufahren und zu entsorgen. Entsprechende Entsorgungsnachweise sind spätestens im Rahmen der Abnahme / Fertigstellung der Bauleistung im Rahmen der Dokumentation zu übergeben.
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Nicht vorgesehen.
0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Nicht vorgesehen.
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer. Leistungen wie Rohrgrabenaushub für Grundleitungen, ELT, Medien, Erdung, Versickerung, sind mit den Beteiligten Firmen und Fachplanern abzustimmen.
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Nicht vorgesehen.
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Nicht vorgesehen.
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle u. elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit u. die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Nicht vorgesehen.
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Einzureichende Aufmaße und Rechnungen sind den jeweiligen LV-Positionen entsprechend zu untergliedern. Die Abrechnungsmengen von Leistungen, die nach der Masse abzurechnen sind, sind durch Wiegen auf einer amtlich zugelassenen Waage zu ermitteln und durch amtlichen Wiegeschein zu belegen, sofern im Leistungstext nicht das Ermitteln der Masse durch Berechnung vorgegeben ist.
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1.0 Allgemeine Angaben
- Allgemeine Angaben
1.1 Allgemeines Werden unter den jeweiligen Vorbemerkungen - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18299 ff.) genannt, so gelten die in diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN ohne besondere Erwähnung als Ausführungsgrundlage, Leistungs - und Gütebestimmung.
Die Bauleistungen haben den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften. Auch wenn die VOB / B nicht als Ganzes vereinbart ist, gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3 (Ausführung) der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C). DIN 18300 ff. haben Vorrang vor DIN 18299-Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
1.2 Produkte, Bieterangaben, Gleichwertigkeit Wenn in Positionen aufgrund von besonderer Relevanz für die Planung des Bauvorhabens bzw. von technischen Spezifikationen Produktvorschläge enthalten sind und der Auftragnehmer von der Ausschreibung abweichende Produkte zur Ausführung vorschlägt, müssen diese mindestens gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit muss der Auftragnehmer mit dem Angebot durch Vorlage aussagekräftiger Produktbeschreibungen und Prüfzeugnisse oder durch gegenüberstellende Bemusterung nachweisen.
1.3 Planunterlagen des AG/Werkplanung des AN Der Unternehmer erhält als Grundlage für die Ausführung auf Wunsch sämtliche notwendigen Planunterlagen digital (in den Formaten PDF und DWG). Ist vom AN eine Werkplanung und/oder Montageplanung zu erstellen, so ist diese zur Prüfung und Freigabe digital und zusätzlich jeweils 1-fach auf Papier beim Architekten einzureichen.
Die Werkplanung ist vom AN so rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen, dass auch die zur Prüfung (ca. 10 Werktage) sowie zur Einarbeitung von Korrekturen erforderliche Frist berücksichtigt ist. Sich aus der Prüfung ergebende Korrekturen sind vom AN in seine Planung einzuarbeiten. Die korrigierten Pläne sind innerhalb von 5 Werktagen erneut zur Freigabe vorzulegen. Die freigegebene Planung ist vom AN vor Ausführungsbeginn digital zu verteilen (an Architekt, Auftraggeber).
Unabhängig von einer Freigabe durch den Architekten obliegt die Verantwortung für eine den Auflagen und technischen Bestimmungen genügende und konstruktiv einwandfreie und funktionsfähige Konstruktion dem AN. Eine Überprüfung erfolgt nur im Hinblick auf die Gestaltung und die technischen Vorgaben. Maße werden grundsätzlich nicht überprüft. In formaler Hinsicht sind die Architektenpläne zu berücksichtigen. Treten Widersprüche auf, sind diese dem Architekten zur Klärung mitzuteilen.
1.4 Baustellenverbot bei Genuss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel Auf der Baustelle besteht striktes Alkoholverbot sowie Verbot von berauschenden Mitteln (Drogen). Zigarettenstummel sind ordnungsgemäß zu entsorgen! Nicht in der Baugrube od. Umgebung.
1.5 Baustellenverbot bei mangelhafter Schutzkleidung Personen ohne entsprechende Schutzkleidung haben keinen Zutritt zur Baustelle. Sind bei Tätigkeiten darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen notwendig, hat der AN deren Benutzung sicherzustellen.
1.6 Abmessungen Sämtliche Maße sind durch den AN frühzeitig und eigenverantwortlich zu prüfen. Eventuell auftretende Unstimmigkeiten sind umgehend der BÜ und dem AG mitzuteilen. Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen, nach DIN 18202 der jeweiligen
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1.0 Allgemeine Angaben Bauleistung, die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
1.7 Verkehrssprache Die Verkehrssprache auf der Baustelle ist deutsch. Zur Bauberatung muss mindestens ein Vorabeiter der Firma teilnehmen, welcher der Deutschen Sprache mächtig ist.
1.8 Vorhaltung der Vertragsunterlagen Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass seinem Personal auf der Baustelle stets eine Kopie des Leistungsverzeichnisses mit allen Anlagen zugänglich ist.
1.9 Arbeitsschutz/Unfallverhütung Alle Baugeräte sind zu erden, um eine statische Aufladung zu verhindern. Der AN ist verpflichtet, seinen Arbeits- und Aufenthaltsbereich in ordentlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls vergibt die Bauleitung den Auftrag hierfür und legt die Kosten auf die Verursacher um. Für alle nachfolgend beschrieben Arbeiten sind die Schutzmaßnahmen durch Schutzgerüste, Montagegerüste und sonstigen zur Arbeitssicherheit seitens der Berufgenossenschaft notwendigen Maßnahmen in die angebotenen Position einzukalkulieren und damit komplett abgegolten und obliegen voll dem AN.
1.10 Bemusterung / vorgezogene technische Abstimmung Soweit nichts anderes vereinbart wird, hat der AN Leistungen zur Bemusterung bzw. vorgezogenen technischen Abstimmung 5 Arbeitstage vor Beginn der eigentlichen Leistung bzw Produktbestellung abzuschließen. Die Leistungen sind rechtzeitig davor mit dem AG bzw. der Objektüberwachung abzustimmen und zu beginnen. Diese Leistungen sind im Terminplan des ANs besonders zu berücksichtigen.
1.11 Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen durch den AG Materiallieferungen sind so zu disponieren, dass ein Vertreter des ANs diese entgegen nehmen kann. Der AN hat dafür zu sorgen, dass Materiallieferungen die genaue Bezeichnung des Empfängers enthält. Der AG ist zur Abnahme von Materiallieferungen nicht verpflichtet.
1.12 Sauberkeit auf der Baustelle Die Baustelle bzw. der Arbeitsbereich ist täglich besenrein zu säubern. Weiterhin sind täglich die Rinnen, welche der Ableitung von Regenwasser im Baustellenbereich dienen, von Bauschutt zu reinigen. Durch den AN verursachte Verunreinigungen von öffentlichen Flächen und Wegen sind arbeitstäglich zu beseitigen. Die fachgerechte Entsorgung von Abfall hat umgehend, spätestens täglich zu erfolgen und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.13 Bauschild Eigene Werbeschilder des AN sind gestattet. Für die Standsicherheit bzw. die sichere Befestigung ist der AN selbst verantwortlich.
1.14 Bauleiter des AN / Fachbauleiter Der vom AN für die Baumaßnahme eingesetzte Bauleiter wird vom AG zum Fachbauleiter gem. der gültigen Landesbauordnung (LBO) bestellt. Der Fachbauleiter hat nachweislich über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung zu verfügen. Der Fachbauleiter ist dem AG vom AN vor Ausführungsbeginn schriftlich in Form einer Fachbauleitererklärung zu benennen. Jeder Wechsel des Fachbauleiters ist dem AG unverzüglich innerhalb einer Woche vor dem Wechsel durch eine aktualisierte Fachbauleitererklärung anzuzeigen
1.15 Baustellenbesprechungen Der AN hat zu den Baubesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter (i.d.R. der Bauleiter des AN ) zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils
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1.0 Allgemeine Angaben wöchentlich oder nach Absprache statt.
1.16 Bohrfreigaben / Schachtfreigaben Erforderliche Bohrungen, sowie Schlitz-, Stemm- und Schachtfreigaben o.ä. sind schriftlich zu beantragen. Diese Arbeiten dürfen ausdrücklich nicht ohne vorherige schriftliche Freigabe ausgeführt werden. Gültige Schachtscheine sind durch den AN einzuholen.
1.17 Sonstiges Sind in der Leistungsbeschreibung ganze Bausysteme beschrieben, werden neben der Leistungsbeschreibung auch die jeweiligen dazugehörigen kompletten Herstellerrichtlinien immer mit vereinbart und sind genauso auszuführen.
Leistungsbeschreibung, Ausführungsplanung Architekt und Tragwerksplanung Statiker, Fachingenieurplanungen (z.B. HLS, Elektro, Landschaftsarchitekt usw.) ergänzen sich grundsätzlich und sind im Gesamten zu betrachten.
Geschäft- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.
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2.0 Hinweise zur Ausschreibung und Vergabe 2.0. Hinweise zur Ausschreibung und Vergabe
Die Vergabe der Arbeiten erfolgt nach VOB in der zum Tag der Beauftragung gültigen Fassung.
Die in den einzelnen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses beschriebenen Arbeitsvorgänge sind einzuhalten. Hält der Ausführende, aufgrund neuer im Zusammenhang mit der Bearbeitung gewonnener Erkenntnisse, eine Abweichung vom Konzept für zweckmäßig, so ist dies umgehend der Bauleitung in Schriftform mitzuteilen. Änderungen sind nur möglich, wenn sie vom Auftraggeber genehmigt sind.
In die Einheitspreise sind alle anfallenden Kosten (z.B. Vorhaltung und Abnutzung der Geräte und Einrichtungen, Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung der Hilfsstoffe und des Bauschutts, Materialkosten, Schutzmaßnahmen, sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten, kostenpflichtige Genehmigungen etc.) einzukalkulieren.
Für die Ausführung der Arbeiten sind die Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller einzuhalten. Werden andere Materialien, als im LV aufgeführt verwendet, so ist deren Gleichwertigkeit zu belegen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung der Vollständigkeit der angebotenen Leistungen.
Nebenleistungen nach VOB/C, die sich damit zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich im LV erwähnt sind.
Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach gemeinsamem Aufmaß zum Nachweis. Deponiescheine sind für die Abrechnung bei der Bauleitung einzureichen.
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Plangrundlagen Plangrundlagen
Folgende Unterlagen liegen als Grundlage der Kalkulation als Anlage zum Angebot bei:
Ausführungspläne Lageplan 5_LP_BA I_EG_3002_a_Lageplan EG Baustelleneinrichtung 5_LP_BA I_DA_3003_b_Lageplan Baustelleneinrichtung BA I Sozialgebäude Grundriss Sozialgebäude Rohbau mit Grundleitungen 5_GR_BA I_EG_0002_b_Grundriss EG Sozialgebäude Rohbau Grundriss Sozialgebäude Ausbau 5_GR_BA I_EG_0103_d_Grundriss EG Sozialgebäude Ausbau Schnitte Sozialgebäude 5_SA_BA I_A,B_1001_c_Schnitte a-a,b-b Sozialgebäude Ausbau 5_SA_BA I_C,D_1002_b_Schnitte c-c,d-d Sozialgebäude Ausbau Ansichten Sozialgebäude 5_SA_BA I_N,O_1101_c_Ansichten N,O Sozialgebäude 5_SA_BA I_S,W_1102_c_Ansichten S,W Sozialgebäude Details 5_DT_BA I_EG_2202_00 DT Fenster 5_DT_BA I_EG_2203_00 DT Fenster 5_DT_BA I_EG_2204_00 DT Tür 5_DT_BA I_X_2201_a_Wandaufbauten Sozialgebäude 5_DT_BA I_X_2401_b Fassadenschnitt Sozialgebäude 5_DT_BA I_X_2402_b Fassadenschnitt Sozialgebäude
Fenster/Tür-Liste 260921_Bauhof Ruhla_Fensterliste 260921_Bauhof Ruhla_Türliste
GEG GEG_Bauteilübersicht Bauhof Ruhla 2026-05-13
Gutachten: Baugrund Baugrundgutachten_Bauhof Ruhla Brückengutachten Einstufung eines Brückenbauwerkes Prüfbericht Bauwerk_RUH_003_0_2024H
Stellungnahme: Kampfmittelüberprüfung Stellungnahme Kampfmittel Tauber
Fotodokumentation: Fotodokumentation_Bauhof Ruhla_BA1
Bauzeitenplan: 260903_Bauhof Ruhla_Bauablaufplan
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Leistungsverzeichnis
Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren
Vorbemerkungen Fenster und Außentüren Vorbemerkungen Fenster und Außentüren
Übersicht der Arbeiten:
Sozialgebäude: · vorbereitende Arbeiten für Fenstereinbau, Türeinbau · Einbau der Fenster · Einbau von Innen- und Außenfensterbänke · Einbau von Haustüren und Nebeneingangstüren
Angaben zur Baulogistik: Das Baufeld ist auf dem Gelände des Bauhofes, nicht öffentlich. Das Gelände ist nur über eine kleine Brücke über den Fluss zu erreichen.
Die Brücke ist als Brückenklasse 30/30 eingestuft. Einschließlich der maßgebenden Einzelachse 130 kN nach DIN 1072. ACHTUNG die Einstufung erfolgte im Jahr 2000. Der aktuelle Prüfbericht der Brücke ist beigefügt.
Zustandsnote der Brücke: 2,7 (Prüfung vom 22.10.2024)
Formale Anforderungen an die Konstruktionen Die Konstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Hierbei dürfen keine Kräfte aus dem Rohbau auf Fenster und Türen einwirken. Alle Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist. Die Befestigungsmittel dürfen temperaturbedingte Dehnungen nicht behindern. Sie müssen eine geräuschfreie Aufnahme der Dehnung an Bauanschlüssen und Stößen ermöglichen. Bauwerksbewegungen, Setzungen des Rohbaus und absehbare Formänderungen sind durch geeignete Bauanschlüsse zu berücksichtigen (Kompriband für Anschlussfugen etc.). Bei Fassadensystemen muss die Anforderung der Technischen Richtlinie für absturzsichernde Verglasungen TRAV erfüllt sein. Beachten Sie auch die seit Mai 2020 gültige DIN 18008-4 - Glas im Bauwesen. Für bodentiefe Fenster/Türen wird hier die Verwendung von Sicherheitsglas empfohlen.
Baukörperanschlüsse Die funktionsgerechte (bauphysikalisch und statisch) Montage und Ausführung der Baukörperanschlüsse sowie die Befestigung der Fenster und Türen gehört zum Lieferumfang des Auftragnehmers und muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Die auf die Fassade einwirkenden Kräfte müssen sicher in das Bauwerk übertragen werden. Die Anschlussbereiche sind unter Verwendung von Formstücken aus Mineralfaser-, Schaumstoffdämmplatten oder Wärmedämmpaneelen so auszubilden, dass Wärmebrücken ausgeschlossen sind. Die innere Anschlussausbildung zwischen Fenster/Tür und Rohbaukörper erfolgt durch geeignete Abdichtungsfolien und Bleche (z.B. Folien aus APTK) umlaufend dampfdicht. Der äußere Anschluss wird dampfdiffusionsoffen und schlagregendicht ausgebildet. Die Dichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der Normenreihe DIN 18195 entsprechen. Die Dichtungsfolien dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit den angrenzenden Baustoffen und Anstrichen verträglich sein. Sie müssen alterungsbeständig und soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind gegen diese beständig sein. Die entstehenden Hohlräume der Fassadenanschlüsse sind mit mineralischen Dämmstoffen zu verfüllen.
Oberflächenbeschichtung Aluminium Die Beschichtung wird nach den gültigen Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung von Bauteilen aus Aluminium der GSB-International GSB AL 631, bzw. den QUALICOAT-Vorschriften ausgeführt. Zur Ausführung kommt ein RAL oder DB Farbton nach Wahl des AG. Bei Eloxal Oberflächen werden die Eckverbindungen der Aluminiumrahmen mechanisch ausgeführt. Farbton: blau (Standardfarbton Hersteller, nach Bemusterung ohne Aufpreis)
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren
Vorbemerkungen Fenster und Außentüren Farbrichtung: Lichtblau, RAL 5012
Oberflächenbeschichtung Holz Die Oberflächenbehandlung der Holzteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche. Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben, sind nach dem deutschen Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich:
30 μm auf nicht zugänglichen Flächen und an grundierten Fenstern 50 μm im Baukörperanschlussbereich 80 μm bei lasierender Beschichtung 100 μm bei deckender Beschichtung Dies gilt auch für alle Flächen unter Metallprofilen und Blechen, die konstruktionsbedingt nicht als wasserführende Ebene ausgeführt sind. Auf allen anderen Flächen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung erforderlich. Die Eignung anderer Beschichtungssysteme und Schichtdicken, die auf die verringerte Klimabeanspruchung von Holz-Metall-Fenstern abgestimmt sind, ist nachzuweisen.
Dokumentation. Wartungs- und Pflegehinweise: Vom AN sind für alle von ihm gelieferten Produkte, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen, Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus Produktinformation , Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung bestehen müssen. Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten:
- Produktinformationen
- Bedienungsanleitung ( A ngaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch)
- Wartungsanleitung
- Reinigung und Pflege
- Instandhaltung Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben.
Entsorgung: Anfallende Materialien sind sorgfältig nach Schadstoffklassen getrennt zu entsorgen bzw. dem Recycling zuführen. Bei allen ausgeschriebenen Abbrucharbeiten sind Transporte auf dem Gelände, eine eventuelle Zwischenlagerung auf der Baustelle, laden und abtransportieren zur Deponie, einschließlich Deponiegebühren in den Einheitspreis einzukalkulieren, auch wenn dies nicht gesondert erwähnt wird. Wird im LV von Abbrechen und Entsorgen gesprochen, ist das Laden und der Transport mit einzukalkulieren, auch, wenn dies nicht noch einmal extra erwähnt wird.
Hinweise zum Angebot: In den Positionsbeschreibungen sind nachfolgende Grundanforderungen zu beachten: Die unterschiedlichen Glastypen sind im Auftragsfall zu bemustern und optisch auf einander abzustimmen! Die Profile sind während der gesamten Montagezeit bis zur Abnahme durch Abkleben zu schützen! Die Kosten sind jeweils in die Einzelpositionen einzurechnen. Die Preisangaben der Elementpositionen gelten immer für komplette Lieferung, Verglasung und Montage entsprechend den Vorbemerkungen sowie den Leistungs- und Systembeschreibungen. Sämtliche Verankerungen und Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach Auftragserteilung ist durch den AN der Nachweis der Uw-Werte mit einer Uw-Wertberechnung zu erbringen. Dabei sind die zertifizierten Uf-Werte für Profile und Ug-Werte und psi-Werte für Gläser/Ausfachungen vorzulegen. Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen aufgeführten Leistungen sind gemäß der "ZTV" sowie den Vorbemerkungen und den vorgestellten technischen Beschreibungen auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten.
Ausführung Leistungsbeschreibung, Ausführungsplanung Architekt und Tragwerksplanung Statiker, Fachingenieurplanungen (z.B. HLS, Elektro, Landschaftsarchitekt usw.) sowie Gutachten (Baugrund)
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren
Vorbemerkungen Fenster und Außentüren ergänzen sich grundsätzlich und sind im Gesamten zu betrachten.
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304 LV Fenster und Außentüren 01 Titel vorbereitende Arbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
01 Titel vorbereitende Arbeiten
01.1 Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, Vorhalten über die Bauzeit sowie Räumen der Baustelle und Vorhalten der zur Durchführung der nachstehend beschriebenen Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte und Werkzeuge für die Dauer der Arbeiten. Eventuell notwendige Container für die Lagerung der Materialien sind mit einzukalkulieren. Bauablaufbedingte Unterbrechungen sind in die EP mit einzukalkulieren und zu berücksichtigen. Mit dieser Position sind alle Leistungen abgegolten, welche zum Ausführen der eigenen Bauleistungen notwendig sind, sowie sämtliche Bürotätigkeiten, wie Kalkulationskosten, Materialbestellungen, usw.
Des Weiteren:
- Baubeleuchtung: Eine Grund-Baubeleuchtung ist vorhande. Für die Beleuchtung im Gebäude sind die Firmen selbst verantwortlich
- Sicherungsmaßnahmen aller Art im Umfeld der Baustelle und Baustelleneinrichtung, insbesondere Sicherung der öffentlichen Verkehrswege
- sämtliche Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle bezüglich des Arbeitsschutzes, z.B. bei der Montage der Konstruktion (durch Einsatz von Hebebühnen o.ä.)
Für alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten obliegen alle Schutzmaßnahmen durch Schutzgerüste, Montagegerüste und sonstige Maßnahmen zur Einhaltung der Forderungen der Berufsgenossenschaft dem Auftragnehmer und sind mit dieser Position komplett abgegolten. Baustellenberichte sind täglich zu führen und der Bauleitung wöchentlich zu übergeben.
1psch GP ............................
01.2 Werkplanung der Fenster und Außentüren Die Werkplanung für Fenster und Türen ist in enger Abstimmung mit der Werkplanung des Gewerks Zimmerer zu erstellen. Der AN hat die Maße, Anschlüsse, Befestigungspunkte sowie die konstruktiven Rahmenbedingungen vor Ausführung mit dem Gewerk Zimmerer abzustimmen und freizugeben. Schnittstellen, Toleranzen und eventuell erforderliche Unterkonstruktionen sind frühzeitig zu klären und zu dokumentieren. Sämtliche Abstimmungen sind dem Auftraggeber/der Bauleitung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 17
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304 LV Fenster und Außentüren 01 Titel vorbereitende Arbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Auf den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigungen und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Das Aufmaß ist vom AN in Abstimmung mit dem Gewerk Zimmerer zu erstellen. Drehrichtungen sind dem Grundrissplan zu entnehmen.
1psch GP ............................
Summe Titel 01 vorbereitende Arbeiten, Netto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 18
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304 LV Fenster und Außentüren 02 Titel Fenster Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
02 Titel Fenster Holz-Aluminium
Vorbemerkungen Holz-Aluminium Fenster Anforderungen an die Konstruktion
Folgende Eigenschaften und Klassifizierungen werden entsprechend der Produktnorm für Fenster DIN EN 14351-1 erfüllt:
Leitfabrikat der Ausschreibung: batimet
gewähltes Produkt: '...........................................................' o.glw.
(durch Bieter anzugeben)
Holzarten lamelliert: Kiefer oder gleichwertig
Beanspruchungsgruppen gemäß DIN 18055 DIN EN 12207 Luftdurchlässigkeit Klasse: 2 DIN EN 12208 Schlagregendichtheit Klasse: 5B DIN EN 12210 Widerstandsfähigkeit Windlast Klasse: B2
Schallschutz: ≥ 35 dB Uw - Wert (Fenster): ≤ 1,3 W/(m²K) Einbruchschutz: RC 0
Holzkonstruktion Die Holzkonstruktion wird gem. den Anforderungen der DIN 68121 ausgeführt. Die Flügel sind mit angefräster Glasleiste, Festverglasungen mit verschraubter Glasleiste vorzusehen. Der Isolierglas - Randverbund wird zweiseitig im Holzfalz aufgenommen. Einnutungen in die Holzprofile zur Aufnahme der Aluminiumprofile sind unzulässig.
Holzart: Kiefer oder gleichwertig Farbe Element: farblos
Werkstoff Aluminium: Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Le gierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalquali tät nach DIN EN 755 u. DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhal tung der vorgenannten Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Dichtungen Der Blendrahmen wird mit einer umlaufenden, werkseitig als
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304 LV Fenster und Außentüren 02 Titel Fenster Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Rahmen konfektionierten Dichtung aus hochwertigem TPE oder EPDM zwischen Holz-Rahmen und Holz-Flügel ausgeführt. Die Verglasung erfolgt außenseitig mit einer umlaufenden APTK oder EPDM Verglasungsdichtung. Keildichtungen werden als äußere Verglasungsdichtung bei speziellen Festverglasungen eingesetzt. Innenseitig wird eine Trockenverglasung mit APTK oder EPDM Dichtungen in abgestuften Dichtungsdicken eingesetzt. Dichtung: grau - schwarz
Verglasung Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflagen und Klotzungsbrücken. Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln. Die Angabe der Licht- und Energiewerte erfolgt nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau. Abweichungen vom Standardaufbau und Einbaulage aus der Senkrechten führen zu Wertänderungen. Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH) DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim. Die Verglasungen sind gemäß den „Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln“ nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 „Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme“ unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen. Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11 auszuführen.
2-fach Wärmeschutz-Isolierglas (VSG / VSG)
Wärmedurchgangskoeffizient (U-window) Uw = max. 1,3 W/(m²K) gem. GEG
Baukörperanschlüsse Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Die Anforderungen an die
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 02 Titel Fenster Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen. Für die Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz und Feuchteschutz mit der Vermeidung von Schimmelpilzen wird auf das VFF-Merkblatt ES.03 „Wärmetechnische Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster” verwiesen. Hier sind Anschlussbeispiele mit der Angabe des Temperaturfaktors fRsi und dem längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten enthalten. Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung sollte der Faktor für den raumseitigen Wärmeübergangswiderstand fRsi > 0,70 sein. Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Ein Feuchteausgleich kann sichergestellt werden, wenn raumseitig Dichtmaterialien mit höherem Diffusionswiderstand verwendet werden als außenseitig und/oder auf der Außenseite witterungsgeschützte Öffnungen eingeplant werden. Äußere Einflüsse, wie Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Bei Fensteröffnungen mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw. sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der Anschlüsse zu erwarten. Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element – zur kalten Außenseite sowie zur warmen Innenseite – ist entsprechend den Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauanschlüsse auszuführen. Die Befestigung der Fensterelemente erfolgt umlaufend. Seitlicher Anschluss über Stahlmontageanker / Winkel als Befestigung zum tragenden Element. Auf der Außenwand wird nach dem Einbau der Elemente eine Boden-Deckel-Schalung montiert.
02.1 Holz-Alu-Fenster-Element, 1-flgl., 1170/850 (BxH), EG Holz-Alu-Fenster-Element liefern und einbauen.
Rohbau Wandöffnung: ca. 1170 mm x 850 mm gem. Fensterliste, Plänen und Werkplanung Zimmerer
Anschlagrichtung: 6 x DIN links gem. Fensterliste und Plänen
Einbauort: EG, Ostfassade, Südfassade gem. Fensterliste und Plänen
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 02 Titel Fenster Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Aufteilung: gem. Fensterliste und Plänen
Beschlag: 1 St. Dreh-Kipp-Flügel
Griffsitz: Veränderung der Griffsitzhöhe 170mm über OK Fensterbank Brüstungshöhe/ OK Fensterbank: 1830mm über FFB Griff 2000mm über OK FFB
Plangrundlage: 5_DT_BA I_EG_2202_00
Außenansicht
Leitfabrikat: batimet TA35 SL, oder gleichwertiges
Produkt: '......................................................................................' (vom Bieter einzutragen)
6St EP ......................... GP ............................
02.2 Holz-Alu-Fenster-Element, 2-teilig mit feststehendem Unterlicht, 1-flgl., 1170/2360 (BxH), EG
Holz-Alu-Fenster-Element liefern und einbauen.
| Rohbau Wandöffnung: | ca. 1170 mm x 2360 mm | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gem. Fensterliste, Plänen und | ||||||
| Werkplanung Zimmerer |
| Anschlagrichtung: | gem. Fensterliste und Plänen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 8 x DIN-rechts | ||||||
| 1 x DIN-links |
| Einbauort: | EG, Ostfassade, Westfassade, | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nordfassade, | |||||||
| gem. Fensterliste und Plänen |
Aufteilung: gem. Fensterliste und Plänen
Beschlag: 1 St. Dreh-Kipp-Flügel
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 02 Titel Fenster Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Plangrundlage: 5_DT_BA I_EG_2202_00
Außenansicht
Leitfabrikat: batimet TA35 SL, oder gleichwertiges
Produkt: '......................................................................................' (vom Bieter einzutragen)
9St EP ......................... GP ............................
02.6 Fenstergriff mit Deckrosette, Edelstahl Fenstergriffe passend zum verbauten Fenster- bzw. Fenstertürbeschlag.
Das Getriebe wird in den Falz eingebaut. Die Oval-Rosette hat Rastpunkte in allen drei Griffstellungen. Führungszapfen an der Oval-Rosette gewährleisten einen einwandfreien Sitz des Fenstergriffes auf dem Flügelrahmen und im Kammergetriebe.
Der Fenstergriff mit dem 7 mm Vierkantstift und die Oval-Rosette sind festdrehbar gelagert. Der Fenstergriff wird einschließlich Befestigungsschrauben geliefert. Der Fenstergriff ist erst nach Abschluss der Fenstermontage beziehungsweise vor der Gebrauchsabnahme der Fenster zu montieren. Die farblich auf den Fenstergriff abgestimmte Abdeck-Rosette ist ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt aufzudrücken.
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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 23
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 02 Titel Fenster Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Material: Edelstahl
Produkt: '......................................................................................'
(vom Bieter einzutragen)
15St EP ......................... GP ............................
Summe Titel 02 Fenster Holz-Aluminium, Netto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 24
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 03 Titel Fensterbank innen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
03 Titel Fensterbank innen
Fensterbankangaben Massivholzfensterbank Massivholzplatte einschichtig mit durchgehenden Lamellen, wasserfest und Formaldehydfrei verleimt (D4 nach DIN/EN 204) durchgehende Lamellen, Breite min. 40 mm Holzfeuchte ca. 8+/-2% keine Äste auch im Kantenbereich Längskante und seitlichen Schnittkanten Oberfläche und Schnittkanten geschliffen und mit -Hartwachs versiegelt. Material: Holz nach Wahl AG (z.B. Esche), massiv
Produkt: '......................................................................................' (vom Bieter einzutragen)
03.1 Fensterbänke innen, Holz, massiv, 190-210/1110 mm Tiefe (Ausladung): bis ca. 190-210 mm inkl. Überhang Stärke: ca. 30 mm Überhangkante: Ansichtshöhe ca. 30 mm Laibungstiefe: ca. 160 bis 180 mm Längen: ca. 1110 mm mm Menge: 15 Stück Einbauort: alle Fenster im EG
17m EP ......................... GP ............................
Summe Titel 03 Fensterbank innen, Netto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 25
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 04 Titel Fensterbank außen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
04 Titel Fensterbank außen
Fensterbankangaben Alu-Fensterbanksystem Für die nachfolgend beschriebenen Fensterbänke gelten, wenn nicht anders beschrieben, folgende Anforderungen:
Stranggepresste Aluminium-Außenfensterbank für den unteren Abschluss des Fensterelementes, Alu-Fensterbank, natur-eloxiert EV 1 mit Antidröhnunterlage und seitlicher Aufkantung Vordere Abkantung ca. 40 mm, hintere Aufkantung mit verdeckter Befestigung am Fenster Überstand Abtropfkante ca. 30 mm Gefälle >= 5% Länge passend zu Fensterelementen beidseitig AL-Gleitabschlüsse im Farbton der Fensterbank, Für thermisch bedingte Längenänderungen sind ausreichende Dehnmöglichkeiten vorzusehen. Die Gleitabschlüsse müssen in der Einbaulage derart ausgelegt sein, dass bei temperaturbedingter Ausdehnung oder Längenkürzung der Fensterbank die Bewegungen in beiden Richtungen innerhalb der Fensterbankabschlüsse aufgenommen werden und Belastungen vermieden werden. Die rückseitige Fensterbankaufkantung muss gegenüber der äußeren Fensterebene um ca. 5 mm zurückspringen. Dazu ist das Blendrahmenprofil unten quer mit einem entsprechenden Falz versehen. Zwischen Fensterbankaufkantung und Blendrahmen ist ein Dichtungsprofil anzuordnen und die Verschraubungen sind abzudichten. Bis zur Fertigstellung der Putz- und Malerarbeiten Fassade sind die Fensterbänke mit einer Schutzfolie vor Beschädigung zu schützen. Die Fensterbänke sollen "satt und fest" auf dem Untergrund aufliegen. Wackelnde, sich durchbiegende Fensterbänke werden nicht abgenommen. Untergrund ist die HRB-Wand. Dichtwanne in gesonderter Position. Leistung komplett als Lieferung und Montage mit Haltewinkeln ensprechend Herstellervorschriften.
04.1 Fensterbankunterbau mit Dämmstoff auffüttern Fensterbankunterbau durch Auffüttern mit Dämmstoff keilförmig im erforderlichen Neigungswinkel passgenau vorbereiten. Ausführung mit dem gleichen Dämmstoff und Kleber wie zur Fassadendämmung beschrieben. Material: Bauplatte, extrudiertes Polystyrol (XPS), keilförmig Dämmstoffdicke: ca. 30mm i.M. Einbauort: Fenster im EG Wärmeleitfähigkeit: 0,036 W/mK
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 26
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 04 Titel Fensterbank außen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Breite: ca. 6 cm
Produkt: '......................................................................................'
(vom Bieter einzutragen)
17m EP ......................... GP ............................
04.2 Abdichtung Fensterbank Unter der Außenfensterbank ist eine zweite, wasserableitende Dichtebene herzustellen. Die Abdichtung ist als diffusionsoffene, schlagregendichte Dichtungsbahn (z.B. EPDM oder hochelastisches Dichtvlies) auszuführen. Die Folie ist fachgerecht unter dem Fensterbankanschlussprofil zu befestigen und nach unten über die Außenkante der Wärmedämmung zu führen. Die Anbindung erfolgt mit systemkonformem Dichtkleber und Dichtband. Alle Anschlüsse im Bereich der seitlichen Laibungen sind falten und blasenfrei auszuführen, sodass eventuell hinter die Fensterbank gelangendes Wasser sicher nach außen abgeleitet wird. Laibungstiefe: ca. 160 mm Fenster: Holz-Alu-Fenster Außenfensterbank: Alu-Fensterbank-System
17m EP ......................... GP ............................
04.3 Alu-Fensterbanksystem Fensterbanksystem bestehend aus Fensterbank mit Antidröhn-Beschichtung, Bordprofilen aus Gleitendstücken und werkseitig aufgebrachtem Dichtband liefern und montieren. Tropfkantenüberstand: ca. 40 mm Farbton: Aluminium eloxiert Ausladung am Fenster: ca. 190 mm Ausladung an Dämmung: ca. 60 mm Art und Beschaffenheit: Holz-Alu-Fenster, Laibungstiefe ca. 160 mm Einbauort: Fenster im EG
Produkt: '......................................................................................'
(vom Bieter einzutragen)
17m EP ......................... GP ............................
Summe Titel 04 Fensterbank außen, Netto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 27
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 05 Titel Außentür Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
05 Titel Außentür Holz-Aluminium
Vorbemerkungen Holz-Aluminium Außentür Allgemeine Anforderungen und Normen
Holzbauarbeiten von Außentüren/ Außentürelementen Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Holz-Bauelementen. Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen. Angaben zu Schallschutz, Wärmeschutz und Einbruchschutz beziehen sich auf die gesamte Tür (inkl. Konstruktion, Verglasungen, Beschläge etc.)
Geltende Vorschriften: Alle Arbeiten müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den geltenden DIN-Normen (insb. DIN 18355 für Tischlerarbeiten und DIN 18101 für Türen) sowie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgeführt werden.
Montage und Leistungen: Fachgerechte Montage nach RAL-Gütegemeinschaft / Stand der Technik, inklusive dauerhaft elastischer und diffusionsoffener Abdichtung der Anschlussfugen außen (schlagregendicht) und innen (luftdicht)
Baumaße: Das Aufmaß ist vom AN ist in Abstimmung mit der Werkplanung des Gewerks Zimmerer zu erstellen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
Werk- und Montageplanung: Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.7). Grundsätzlich sind die Darstellungen in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50 und in digitaler Form zu liefern.
Konstruktion und Profilierung Blendrahmen: Hauseingangstür Massiver Holz-Blendrahmen, mindestens 4-schichtig bzw. mehrfach lamelliert und verzugorientiert verleimt nach DIN EN 204 (Beanspruchungsgruppe D4) Abmessungen: Bautiefe mind. 68 mm, Ansichtsbreite ca. 66 - 140 mm
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 28
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 05 Titel Außentür Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Eckverbindungen als Schlitz- und Zapfen-Verbindung, absolut wasserfest verleimt.
Türblatt (Aufbau und Stabilisierung) Hauseingangstür Absolut planebenes, mehrschichtig aufgebautes Sperrholz - Türblatt (Sandwichbauweise) mit integrierten Stahl- Stabilisatoren (Spannstangen) oder speziellen Alu- Dampfsperren im Schichtaufbau zur Gewährleistung der Verformungsklasse. wetterbeständige Außen- und Innendecks aus massivem Holz oder hochwertigen Sperrholz-Deckplatten (Qualität nach DIN EN 636-3, wetterbeständig verleimt), Dicke der Deckschicht mind. 4-6 mm. Gesamtdicke des Türblatts passend zur Rahmenbautiefe, mindestens 68 mm
Holzart und Oberflächenbeschaffenheit: Hauseingangstür Erstklassiges, sorgfältig ausgewähltes Holz der Sortierungsklasse 1A, z.B. Lärche oder gleichwertig (Restfeuchte bei der Verarbeitung 12% ± 2% werksseitiges, hydrophiertes (wasserabweisendes) Beschichtungssystem im 3-Schicht-Verfahren (Imprägnierung, Zwischenbeschichtung, UV-stabile Endbeschichtung) Oberflächenbeschichtung mit Hellbezugswert (HBW) von mindestens 40
Beschläge: Bänder: 3Stk. massive, 3 - dimensional verstellbare Rollenbänder Schließzylinder: bauseits Garnitur: Drücker (innen) / Knauf (außen) Stoßgriff aus Edelstahl, inkl. Rosetten
Einbruchschutz: Sicherheitsklasse: RC 0 Elektrischer Türöffner (Summer): Integration eines standardmäßigen, VDE-gerechten Fallenfängers/ Türöffners, Einbindung an Gegensprechanlage
Stahlteile: Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen, sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Edelstahlteile:
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 05 Titel Außentür Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z.B. Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden), sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen. Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 05.März 2018 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, verwendet werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe: Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
Schall- und Wärmeschutz: Die geforderten Schalldämm-Maße und U-Werte verstehen sich immer für das betriebsfertig eingebaute, komplett dichte Türelement (inklusive Fugendichtung). Schallschutz: ≥ 35 dB U-Wert: ≤ 1,40 W/(m²K) Außentür Die eingebauten Elemente sind bis zur Bauabnahme durch den AN wirksam gegen Beschädigungen, Verschmutzung und Feuchtigkeit zu schützen.
Baufeuchte und Dichtung: Der Einbau von Holztüren darf erst nach dem Austrocknen von Putz und Estrich bei einer maximalen relativen Luftfeuchtigkeit von 65 % erfolgen. Doppelte umlaufende, dauerelastische und UV-beständige Dichtungsebenen (EPDM oder TPE) im Falzgelenk für Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit.
Klimaklasse: Alle Außentüren / Hauseingangstüren aus Holz und Holzwerkstoffen müssen für die klimatischen Bedingungen am Verwendungsort dauerhaft formstabil ausgelegt sein. Der Nachweis der Klimastabilität ist für die Prüfklimate c, d und e nach DIN EN 1121 zu führen. Nach der Klimabelastung muss die Hauseingangstüren auf der Weststeite die Klassifizierung 3 (max. Verzug ≤ 2,0mm)
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304 LV Fenster und Außentüren 05 Titel Außentür Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ nachweisen, um die dauerhafte Funktion, Luftdichtheit und den Einbruchschutz zu gewährleisten.
Oberflächenschutz: Alle Holzteile müssen einen lückenlosen, feuchtigkeitsbremsenden Oberflächenschutz (Grundierung und Endbeschichtung) erhalten, um Verzug zu verhindern.
Bauanschluss: Der Einbau von Außentüren muss nach dem Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaft erfolgen (innen dampfdichter als außen).
Leitfabrikat: batimet TA35 DSE TNA, oder gleichwertiges Produkt: '......................................................................................' (vom Bieter einzutragen)
05.1 Werkplanung Holz-Alu-Tür-Elemente Dem Auftragnehmer wird nach der Auftragserteilung die Ausführungsplanung des Planers übergeben. Die weitere technische Bearbeitung, d. h. • Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagen • Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn • örtliche Aufmaße • Muster der Farbbeschichtung vorlegen ist mit dieser Position komplett anzubieten. Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne, Beschreibungen und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung dem AG in einfacher Ausfertigung und digital zu liefern. Nach Überprüfung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung durch den AG hat dieser die genannten Unterlagen in einer Ausfertigung mit seinem Prüfvermerk an den AN zurückzugeben (digital/scan möglich) Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360,Ziff. 3.1.7).
1psch GP ............................
05.2 Holz/Alu-Hauseingangstür, 3-teilig mit feststehendem Oberlich und Seitenteil, 1818x2605 mm
Liefern und einbauen einer Holz-Alu-Außentür-Element, einflüglig
Abmessungen: Rohbau: ca. 1890 mm x 2650 mm Fußbodenaufbau: ca. 210 mm
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304 LV Fenster und Außentüren 05 Titel Außentür Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ gem. Türliste und Plänen
Einbauort: Hauseingang EG, Nordfassade gem. Türliste und Plänen
Aufteilung: gem. Türliste und Plänen 1-mal Drehflügel, nach außen öffnend, DIN rechts 1-mal Festfeld Glas, Oberlicht 1-mal Festfeld Glas, Seitenteil
Beschlag Tür: Rollenbänder
Drücker / Knauf - Garnitur
Plangrundlage: 5_DT_BA I_EG_2204_00
Außenansicht
Leitfabrikat: batimet TA35 DSE TNA, oder gleichwertiges
Produkt: '......................................................................................'
(vom Bieter einzutragen)
1St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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304 LV Fenster und Außentüren 05 Titel Außentür Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
05.3 Rahmenverbreiterung umlaufend bis 30 mm Verbreiterung/ Aufdopplung für Holz-Alufenster in der Ansichtsbreite von Festrahmen bis 30 mm gegenüber dem Standardprofil.
Einbau nach Aufmaß und gem. Detailplanung
7m EP ......................... GP ............................
05.4 Hauseingangstür unterfüttern, EG Die Fensterlaibung ist für den Einbau der Balkontüre mit einem dämmenden Konstruktionswerkstoff aufzudoppeln; als ausgleichender Unterbau zum neuen Fußbodenaufbau Inklusive notwendigem Mörtel-, bzw. Klebebett unter dem Material.
Ausführungsort: Terrassentür EG, Südfassade
Maße (l x b x h): ca. 1890 mm x 68 mm x 210 mm
Materialeigenschaften: formstabil, druckfest, feuchtigkeitsunempfindlich, langlebig und nachhaltig,fäulnisbeständig und unverrottbar frei von HBCD Flammschutzmitteln sowie Flurchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), HFCKW- und HFKW-haltigen Treibmitteln.
Ausführung nach Bestandsaufmaß und gem. Detailplanung
Leitprodukt: phonotherm 200 oder gleichwertig
angeb. Produkt: '..........................................................................'
(vom Bieter anzugeben)
2m EP ......................... GP ............................
05.5 Holz-Alu-Terrassentür-Element, 5-teilig mit feststehenden Seitenteilen, 2-flgl. 6250/2650 (BxH), EG Holz-Alu-Terrassentür-Element liefern und einbauen.
| Rohbau Wandöffnung: | ca. 6250 mm x 2650 mm | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gem. Fensterliste, Plänen und | ||||||
| Werkplanung Zimmerer |
| Anschlagrichtung: | gem. Fensterliste und Plänen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 x DIN-rechts | ||||||
| 1 x DIN-links |
Einbauort: EG, Südfassade
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 05 Titel Außentür Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ gem. Fensterliste und Plänen
Aufteilung: gem. Fensterliste und Plänen
Beschlag: 2 St. Dreh-Flügel
Plangrundlage: 5_DT_BA I_EG_2203_00
Außenansicht
Leitfabrikat: batimet TA35 DSE TNA, oder gleichwertiges
Produkt: '......................................................................................' (vom Bieter einzutragen)
1St EP ......................... GP ............................
05.6 Rahmenverbreiterung umlaufend bis 30 mm Verbreiterung/ Aufdopplung für Holz-Alufenster in der Ansichtsbreite von Festrahmen bis 30 mm gegenüber dem Standardprofil.
Einbau nach Aufmaß und gem. Detailplanung
12m EP ......................... GP ............................
05.7 Terrassentür unterfüttern, EG Die Fensterlaibung ist für den Einbau der Balkontüre mit einem dämmenden Konstruktionswerkstoff aufzudoppeln; als ausgleichender Unterbau zum neuen Fußbodenaufbau Inklusive notwendigem Mörtel-, bzw. Klebebett unter dem Material.
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 05 Titel Außentür Holz-Aluminium
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Ausführungsort: Terrassentür EG, Südfassade
Maße (l x b x h): ca. 6250 mm x 68 mm x 210 mm
Materialeigenschaften: formstabil, druckfest, feuchtigkeitsunempfindlich, langlebig und nachhaltig,fäulnisbeständig und unverrottbar frei von HBCD Flammschutzmitteln sowie Flurchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), HFCKW- und HFKW-haltigen Treibmitteln.
Ausführung nach Bestandsaufmaß und gem. Detailplanung
Leitprodukt: phonotherm 200 oder gleichwertig
angeb. Produkt: '..........................................................................'
(vom Bieter anzugeben)
7m EP ......................... GP ............................
Summe Titel 05 Außentür Holz-Aluminium, Netto: ...............................
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304 LV Fenster und Außentüren 06 Titel Anschlüsse Fenster und Außentüren
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
06 Titel Anschlüsse Fenster und Außentüren
06.1 Abdichtung der Fensteranschlussfuge (innen) Die Abdichtung der inneren Anschlussfuge zwischen Fenster-/Türrahmen und dem Baukörper ist dauerhaft luftundurchlässig und dampfdichter als die äußere Abdichtung auszuführen. Lieferung und Montage eines überputzbaren und/oder überstreichbaren Dichtungsbandes (z.B. feuchtevariable Folie). Die Einbettung muss in vollflächigem Kontakt zwischen Wand und Rahmenmaterial erfolgen. Alle erforderlichen Hilfsmittel wie Primer und Anpresslatten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Untergrund Baukörper: Holzrahmenwand Material Fenster: Holz-Alu-Fenster Material Tür: Holz-Alu-Tür Einbausituation: gem. Detailplanung Sturzarten: Ausführung gem. Detailplanung Einbauort: alle Fenster und Außentüren
Produkt: '......................................................................................'
(vom Bieter einzutragen)
115m EP ......................... GP ............................
06.2 Abdichtung der Fensteranschlussfuge (außen) Die äußere Abdichtungsebene zwischen Fensterrahmen und angrenzendem Baukörper muss schlagregendicht sowie diffusionsoffen sein, um auftretende Feuchtigkeit nach außen entweichen zu lassen. Lieferung und Einbau eines imprägnierten Fugendichtungsbandes (entsprechend DIN 18542, Beanspruchungsgruppe 1) oder einer diffusionsoffenen Fensteranschlussfolie. Die Fugendichtungsbänder müssen sich den Fugenbewegungen anpassen und in der geforderten Dimension (Fugenbreite/Fugentiefe) exakt auf den Rahmen abgestimmt und eingebaut werden. Inklusive aller erforderlichen Zuschnitte und Ausbildungen der Ecken.
Untergrund Baukörper: Holzrahmenwand Material Fenster: Holz-Alu-Fenster Einbausituation: gem. Detailplanung Sturzarten: Ausführung gem. Detailplanung Einbauort: alle Fenster und Außentüren
Produkt: '......................................................................................'
(vom Bieter einzutragen)
115m EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 36
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 06 Titel Anschlüsse Fenster und Außentüren
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Summe Titel 06 Anschlüsse Fenster und Außentüren, Netto: ...............................
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 07 Titel Stundenlohnarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
07 Titel Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Nachweise hierfür sind täglich zur Anerkennung vorzulegen. Mit der Unterzeichnung dieses Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass die Verrechnungssätze der Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden Gültigkeit haben. Die Verrechnungskosten beinhalten die Gemeinkosten, Sozialbeiträge, evtl. Vermögenswirksame Leistungen, sowie sonstige Nebenkosten. Die Stundenlohnzettel sind dem Vertreter des Auftraggebers täglich (Original mit Kopie) zur Unterzeichnung vorzulegen. Das Original ist zum Verbleib beim Auftraggeber bestimmt .
07.1 Stundenlohnleistungen Stundenlohnleistung für alle im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, einschließlich aller Zuschläge, auch Anfahrt. Ausführung von Stundenlohnleistung nur nach Aufforderung durch die Bauleitung. Abrechnung der Stundenlohnleistung mit Stundennachweis. Ausführung von Umbauarbeiten an Gerüsten in Anpassung an die unterschiedlichen Anforderungen der Gewerke im Bauablauf.
20h EP ......................... GP ............................
07.2 Provisorische Baustellentür liefern, einbauen, vorhalten und nach Bauende entsorgen
Provisorische Baustellentür aus stabilem, witterungsbeständigem Material (z.B. Stahl/Kunststoff oder robustem Holzwerkstoff) in passender Größe für den Einsatz in eine bestehende Rohbauöffnung liefern, fachgerecht einbauen, ca. 3 Monate vorhalten, funktionsfähig unterhalten und nach Fertigstellung wieder abbauen und fachgerecht entsorgen.
Abmessungen: Rohbau: ca. 1890 mm x 2650 mm Fußbodenaufbau: ca. 210 mm
Beschläge und Sicherheit: Vorgerichtet für den Einsatz mit Profilzylinder (PZ) oder Vorhängeschloss.Ausgestattet mit beidseitigem Drücker / Griffgarnitur.
1St EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 38
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Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren 07 Titel Stundenlohnarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
07.3 Provisorischer Verschluss von Rohbauöffnungen mit reißfester Folie und Lattenrahmen
Provisorischen, wind- und schlagregenfesten Verschluss von Rohbauöffnungen liefern, fachgerecht herstellen, für die ca. 3 Monate vorhalten, instand halten sowie nach Fertigstellung wieder abbauen und fachgerecht entsorgen.
Materialanforderungen: Verwendung von hochreißfester, UV-stabiler Gitterfolie oder verstärkter Baufolie (Mindeststärke 200 µm), transluzent (lichtdurchlässig).Befestigung mittels stabiler Dachlatten, die mechanisch im Holzrahmenbau verschraubt oder eingeklemmt wird.
Ausführung: Die Folie ist stramm und faltenfrei über die Öffnung zu spannen.Seitliche Fixierung mit umlaufenden Dachlatten, um ein Abreißen bei starkem Winddruck zu verhindern.
50m² EP ......................... GP ............................
Summe Titel 07 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................
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LV-Zusammenfassung
Ruhla_Bauhof (2024-E&P-06)
304 LV Fenster und Außentüren
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
01 Titel vorbereitende Arbeiten 17 ..............................
02 Titel Fenster Holz-Aluminium 19 ..............................
03 Titel Fensterbank innen 25 ..............................
04 Titel Fensterbank außen 26 ..............................
05 Titel Außentür Holz-Aluminium 28 ..............................
06 Titel Anschlüsse Fenster und Außentüren 36 ..............................
07 Titel Stundenlohnarbeiten 38 ..............................
Summe LV 304 Fenster und Außentüren
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 24.09.2026 - Seite 40